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. 2 c⸗ . „Aktien⸗ Deutscher Lloyd, Transport Verscherunße Aktien⸗Gesellschaft
84
bschluß
für die Geschäfts⸗Periode vom 25. Mai bis 31. Dezember 1870.
,“ B. Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto.
EIIS“ 8 .
Aktien⸗Wechsel 1) Prämien.
InventarF .
Wechsel im Portefeuille.
Kassa⸗BestandV
Drucksachen
Effekten, zum Courswerth vom 31. Dez. 1870....
Hypotheken
Debitoren
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SSS. Pf.
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Courtagen..
2
902
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Material
Inventar..
Aktien⸗Kapital
Kreditoren.
Reserve fuͤr schwebende Schäden und laufende Versicherungen. sicherungen
Reingewinn 111““ .
Pf.
557/5 21
Berlin, am 31. Dezember 1870. Deer Aufsichtsrath: Bauendahl.
2) Police-Gelder ...... 3) Kapital⸗Erträgniß.
1) Rückversicherungs⸗Prämien, Ristorni und Rabatte, Provisionen und
2) Einrichtungs⸗ und Organisations⸗Kosten 222 3) 25 pCt. Abschreibung auf Drucksachen und anderes
4) 10 pCt. Abschreibung aufs
5) Allgemeine Verwaltungs⸗ -e
6) Bezahlte Schäden...
abzüglich Rückvergütung. „
7) Reserve für schwebende Schäden und laufende Ver⸗
1) Dem Kapital⸗Reservefond überwiesen Thlr. 610. 2) 5 pCt. des Einschusses als ordentliche Dividende. » 3) Statutenmäßige und kontraktliche Tantiob me. »* 344. 4) 3 ½ pCt. des Einschusses als Superdividende 8
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Thlr. 35,516. 27. —. 4774. 29. 2
de Thlr. 2,/150. 2. —. 1,827. 8. 6. 182. 21. 10. 8 5,877. 26. 9
8 10,163. 19. —. 7,357. 13. —.
92*
23,156. 23. 9. 77,4
OC. Verwendung.
3,055.
1,944. 13. Thlr. 5,954. —. —.
Der Vorstand: Wolff.
Bekanntmachung.
liche Ost
König
88 11“
Am 1. Mai d. J. tritt auf den Eisenbahnstrecken Schneidemühl Flatow, Dirschau Gerdauen an Stelle des gegenwärtigen Fahrplans folgender Fahrplan in Kraft: W““
A. Schneidemühl⸗Flatow.
—
Richtung Schneidemühl⸗Flatow.
Richtung Flatow⸗ Schneidemühl.
Gemischter Gemisschter Zug 5. Zug 3. UM. lI“
Gemischter Gemischter Zug 4. Zug 6.
U. M.
eene Nachpfltiage Flatow.. .. ..... 7 V ö15
Vormittags Abends ö“ . 10 8 8 33 chneidemühl. 8 Ank. 11 15 9 40
eExeeebe
5. Dirschau⸗Pr. Stargardt.
Richtung Dirschau⸗Pr. Stargardt.
Richtung Pr. Stargardt⸗Dirschau.
Gemischter Gemischter Zug 18. Zug 6.
kgkbäe
Gemischter
Stationen. Zug 2.
Gemischter Zug 1.
Gemischter Gemischter Zug 5. Zug 3. U. M. U.M. I
Stationen.
Morgens Nachmitt. Abends Dirschau Abf. 8 36 2 V 33 9 V 10
Pr. Stargardt Ank. 9 35 3 32 19 9
Morgens Nachmitt. Abends Pr. Stargardt Abf. 12]⁷ 29 Dirschaau Ank. 55 121
g-Gerdauen.
Richtung Gerdauen⸗Insterburg.
Gemischter U.] M.
Gemischter Zug 10.
U. ] M.
Gemischter Zug 5. U. M.
“ Gemischter Zug 1. IIEAI“
. Vormitt. nsterburg. 9 24 vee*“ “ 10 57
Nachmitt. 4 1 58
1“ Mittags Abends Gerdauen 12 1. 6 53 Insterburg .... 1 V 45 8 0
Sämmtliche Züge befördern Personen in allen 4 Wagenklassen. 9
Bromberg, den 22. April 1871.
ind besondere Fahrpläne ausgehängt. 3 Königliche Direktion der Osthahn.
Vom 1. Mai d. J. ab tritt für die Beförderung von Braun⸗ kohlen in Wagenladungen von mindestens 100 Ctr. oder 33 ⅛ Tonnen (. 3 Ctr.) im Verkehr zwischen den diesseitigen Stationen Erkner, Fürstenwalde und Briesen einerseits und der Station Lebus und sämmtlichen östlich davon belegenen Stationen der Königlichen Ostbahn andererseits, sowie im Verkehr zwischen den diesseitigen Stationen Berlin
resp. Cöpenick und der Ostbahnstation Lebus resp. Lebus und Podelzig via A a. O. ein 11“ in Kraft. Larifexemplare sind auf allen Verbandstationen einzusehen. Berlin, den 30. April 1871. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
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öniglich Pre
F11““
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg. für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Naum einer Druckzeile 2 ½ Sgr.
*
Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an füfr Berlin die Expedition: Zieten⸗Platz Nr. 3.
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Vom heutigen Tage
Ankündigung des Deutschen Reichs⸗Auzeigers. 8 “ ab, an welchem die Deutsche Reichsverfassung in Kraft tritt, erscheint in Folge höherer Anordnung
Der Deutsche Neichs⸗Anzeiger und zwar in Verbindung mit dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. Der Deutsche Reichs⸗Anzeiger ist bestimmt, auf dem Gebiete der Tages⸗Presse als Publikations⸗Organ für die Reichs
behörden zu dienen.
Der Abonnementspreis für das Quartal des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preuft her
8
Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt für jetzt 1 Thlr. 7½ Sgr. und gilt dieser volle Preis auch für das begonnene
Gweite) Quartal d. J.
Der Insertionspreis für den Raum einer Petitzeile in dem öffentlichen Anzeiger beträgt 2 Sgr. Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung auf den mit dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger verbundenen Deutschen
Reichs⸗Anzeiger an, für Berlin die »Expedition des Blattes, Zietenplatz Nr. 3v.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Königlich bayerischen Ministerial⸗Accessisten Grafen von Lerchenfeld⸗Köfering zu München den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, und dem Konsul des Norddeut⸗ schen Bundes zu Port of Spain auf Trinidad, C. F. Feez, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der Föhtg haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren des Stabes des Ober⸗Kommandod der III. Armee die Erlauhniß zur Anlegung der von des Fürsten von Schaumburg⸗Lippe Durchlaucht ihnen verliehenen Medaille für Militärverdienst im Felde zu ertheilen, und zwar: dem Major Mischke, à la suite des Generalstabes der Armee, und dem Rittmeister Freiherrn von Schleinitz, à la suite des 2. Schlesischen Dragoner⸗Regiments Nr. 8, persönlichen Adjutanten des Ober⸗Befehlshabers, Sr. Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs und Kron⸗ prinzen von Preußen; dem Hauptmann Grafen zu Eulen⸗ burg, von der Reserve des 1., Garde⸗Regiments zu Fuß, Hof⸗ marschall des Ober⸗Befehlshabers Sr. Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs und Kronprinzen von Preußen; dem Obersten von Gottberg, Ober⸗Quartiermeister beim Ober⸗Kommando; dem Major von Hahnke, dem Major Karnatz, dem Haußt⸗ mann Lenke vom Generalstabe des Ober⸗Kommandos; dem Major Dresow vom Grenadier⸗Regiment König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommerschen) Nr. 2, dem Rittmeister von Mutius vom Regiment der Gardes du Corps und dem Hauptmann von Sommerfeld vom 2. Garde⸗Regiment zu Fuß, Adjutanten beim Ober⸗Kommando; dem Major von Winterfeld, persönlichen Adjutanten des Prinzen Alexander von Preußen Königlichen Hoheit, jetzt Kom⸗ mandanten des Hauptquartiers beim Ober⸗Kommando dem Rittmeister von der Lancken, aggregirt dem Garde⸗ Husaren⸗Regiment und Ordonnanz⸗Offizier beim Ober⸗Kom⸗ mando; — ferner: dem Major von Schrabisch à la suite des 6. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 95 und Flügel⸗ Adjutanten Sr. Hoheit des Herzogs zu Sachsen⸗Coburg⸗Gotha und dem Seconde⸗Lieutenant von Ziegesar vom Magde⸗ burgischen Kürassier⸗Regiment Nr. 7, kommandirt bei Sr. Ho⸗ heit dem Herzog zu Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. “
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Hofmarschall Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs und Kronprinzen von Preußen, Kammerherrn Grafen zu Eulenburg, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Bayern Majestät ihm ver⸗ liehenen Großromthur⸗Kreuzes des Verdienst⸗ heili⸗ gen Michael zu ertheilen.
Deutsches Neich.
Verordnung, betreffend die Einführung der Fahr postbeförderung im Elsaß und in Deutsch⸗ Lothringen. 1—
In Betreff der Fahrpostbeförderung im Elsaß und in Deutsch⸗Lothringen kommen vorläufig und um bis zur ander⸗ weiten definitiven Regelung den Verkehr thunlichst zu erleich⸗ tern, folgende Bestimmungen in Anwendung.
. 1. (Annahme von Packeten.) Bei allen denjenigen Postanstalten des Elsaß und Deutsch⸗Lothringens, welche an der Eisenbahn belegen sind, können Packete ohne Werthangabe, sowie Packete mit Werthangabe (Geld⸗ und Werthsendungen) zur Be⸗ förderung nach anderen, an der Eisenbayhn belegenen Post⸗ anstalten des Elsaß und Deutsch⸗Lothringens angenommen werden.
§. 2. (Packetporto.)“ Das Packetporto wird nach dem Ge⸗ wicht der Sendung erhoben. Dasselbe beträgt, ohne Rücksicht auf die Entfernung, für je 500 Grammen oder einen Theil
von 500 Grammen 10 Centimen, im Minimum jedoch 50 Centimen.
Für die Begleitadresse kommt besonderes Porto nicht in
Ansatz.
Wenn mehrere Packete zu derselben Begleitadresse gehören, wird für jedes einzelne Packet die Taxe selbständig berechnet. —
§. 3. (Porto und Versicherungsgebühr für Packete mit Werthangabe.) Für Packete mit Werthangabe, gleichviel ob dieselben baares Geld oder andere Gegenstände enthalten, wird erhoben: a) an Porto der nach g 2 sich ergebende Betrag, b) an Versicherungsgebühr für je 100 Franken 10 Centimen.
Wenn mehrere Packete mit Werthangabe zu einer Begleit⸗ adresse gehören, wird für jedes Packet die Versicherungsgebühr besonders berechnet.
§. 4. (Tarif für den Verkehr mit anderen Postgebieten.) Im Verkehr der an der Eisenbahn belegenen Postanstalten des Elsaß und Deutsch⸗Lothringens mit anderen Postgebieten kom⸗ men für die interne Beforderungsstrecke gleichfalls die in den §§. 2 und 3 enthaltenen Tarifbestimmungen in Anwendung.
§. 5. (Umfang der Garantie.) Für den Verlust und die Beschädigung von Packeten ohne und mit Werthangabe wird im Elsaß und in Deutsch⸗Lothringen nach denselben Grund⸗ sätzen Garantie peleisge⸗, welche bezuͤglich derartiger Sendungen im innern Verkehr Norddeutschlands nach den gesetzlichen Be⸗ stimmungen in Anwendung kommen.
§. 6. (Anfangs⸗Termin.) Die vorstehenden Bestimmun⸗ gen treten vom 10. Mai 1871 ab in Kraft.
Berlin, den 25. April 1871.
Der Reichskanzler. von Bismarck.