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Bekanntmachung führung der Fahrpostbeförderung für den V kehr mit dem Elsaß und Deutsch⸗Lothringen.
In Folge der Verordnung Sr. Durchlaucht des Fürsten
Reichskanzlers vom 25. April cr., betreffend die Einführung
der Fahrpostbeförderung im Elsaß und in Deutsch⸗Lothringen,
vom 10. Mai d. J. ab
auch bei allen Postanstalten Norddeutschlands Packete ohne Werthangabe und Packete mit Werthangabe (Geld⸗ und Werth⸗ sendungen) bis zu dem üblichen Maximalgewicht von 100 Pfund nach folgenden Orten im Elsaß und Deutsch⸗Lothringen zur Postbeförderung angenommen werden:
Altkirch, Ars an der Mosel, Apricourt, Barr, Benfeld, Bennweier, Bischweiler, Bitsch, Bitschweiler bei Thann, Boll⸗ weiler, Brumat, Colmar, Dammerkirch, Diedenhofen, Dieuze, Egisheim, Erstein, Falkenberg, Forbach, Gebweiler, Geispolds⸗ heim, Habsheim, Hagenau i. E., Hayingen, Heilig⸗ Kreuz im Leberthal (Sainte⸗ Croix⸗ aux⸗Mines), Hemmingen in Lothringen (Heming), Hochfelden, Homburg an der Rossel, Hückingen in Lothringen (Uckange), Illkirch⸗Grafen⸗ staden, Kestenholz (Chätenois), Leberau (Liépvre), Lemberg in Lothringen, Lützelburg, Lutterbach, Maizières bei Metz, Mai⸗ zières bei Vic, Mariakirch (Sainte⸗Maria⸗aux. Mines), Marlen⸗ heim, Metz, Molsheim, Moyeuvre⸗la⸗grande, Mühlhausen i. E., Münster i. E. Mutzig, Niederbronn, Ober⸗Ehnheim, Ober⸗Sulz, Rappoltsweiler, Reichshofen i. E., Remilly, Rixingen (Rechi⸗ court⸗le⸗chaͤteau), Rohrbach in Lothringen, Rosheim, Ruffach, Saarburg in Lothringen (Sarrebourg), Saargemünd (Sarre⸗ guemines), St. Avold, St. Amarin, St. Louis, Schlettstadt, Sennheim (Cernay), Sentheim, Sierenz, Straßburg i. E., Sulz unterm Wald, Thann, Türkheim, Wallburg, Wasselnheim, Weißenburg i. E., Zabern i. E.
Ueber die Taxen ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Neben dieser für den Landespostdienst eintretenden Fahr⸗ postbeförderung bleibt die Beförderung von Privatpäckereien an die Deutschen Truppen, Militär⸗ und Civilbeamten im Elsaß und Deutsch⸗Lothringen unter den besonders bekannt ge⸗ machten Bedingungen bestehen. 1
Berlin, den 26. April 1871. . “
““ General⸗Postamt. 8 Stephan.
ELSTLagesordnung. 29. Plenar⸗Sitzung des Deutschen Reichstages Freitag, den 5. Mai 1871, Vormittags II UUt.
1) Erste Ber thung des Gesetzentwurfs über das Postwesen des Deutschen Reichs. 2) Erste Berathung des Gesetzentwurfs über das Posttaxwesen im Gebiete des Deutschen Reichs. 3) Erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Redaktion des Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund als Straf⸗ gesetzͤbuch für das Deutsche Reich. 4) Erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Kriegsdenkmünze für das Reichs⸗ heer. 5) Bericht der 2. Abtheilung über eine Wahlprüfung. 6) Zweiter Bericht der Kommisston für Petitionen. 7) Münd⸗ licher Bericht der Kommission für Petitionen über die Petition des Vereins für das Herrmanns⸗Denkmal, Dr. Karmarsch und Genossen zu Hannover, um Bewilligung einer Summe von 10,000 Thlr. aus Reichsmitteln zur Fertigstellung des im Teuto⸗ burger Walde zu errichtenden »Herrmanns⸗Denkmals«. 8) Mündlicher Bericht der Kommission für Petitionen über die Petitionen: 1) des Buch⸗ und Steindruckereibesitzers Ed. Ahl zu Rastenburg um Aufhebung der Zeitungs⸗Kautionspflicht und Verweisung der politischen und Preßvergehen vor die Ge⸗ schworenengerichte; 2) der vereinigten Buchdruckereibesitzer in Berlin, Denter und Niclas und Genossen um Erlaß eines für das Deutsche Reich geltenden Preß⸗gesetzes; 3) des Buchdruckerei⸗ besitzers Reinhold Richter zu Peitz um Reform der Preßgesetz⸗ gebung. 9) Mündlicher Bericht der Kommission für Petitonen über die Petition von Hupfeld und Genossen zu Cassel, be⸗ treffend die von dem dortigen Königlichen Landrath bei der Reichstagswahl ausgeübte Wahlbeeinflussung. 10) Münd⸗ licher Bericht der Kommission für Petitionen über die Petition des Magistrats und Bürgervorsteher⸗Kollegiums zu Goslar um schleunige Wiederaufnahme der Arbeiten zur Restauration des Kaiserhauses zu Goslar und Bewilligung der hierzu erfor⸗ derlichen Geldmittel.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Die Kreidrichter Köcher in Pleß, John und Lonicer in Neisse und Schade in Gleiwitz zu Kreisgerichts⸗Räthen zu ernennen, sowie dem Rechtsanwalt und Notar Langer in
8 Medizinal⸗Angelegenheiten. 8
Aktien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sir
nach Maßgabe der Bekanntmachung rechtzeitig zu erheben.
Kaiserin⸗Königin
Rybnik den Charakter als Justiz⸗Rath und dem Appellations⸗ EE Christ in Ratibor den Charakter als Kanzlei. ath; un
Dem Stadtrath Joseph Heilbronn zu Gnesen den
Charakter als Kommissions⸗Rath zu verleihen.
Ministerium für Handel, Gewerbe
Der Baumeister Hermann Burkhard zu Düsseldorf ist zum Königlichen Eisenbahn⸗Baumeister ernannt und demselben die Eisenbahn⸗Baumeisterstelle in Barmen verliehen word
8 b; Justiz⸗Ministerium. 8
Der Kreisgerichts⸗Rath Hagemeister in Stralsund ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht daselbst und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Greifs⸗ wald mit Anweisung seines Wohnsitzes in Stralsund und mit der Verpflichtung ernannt worden, statt seines bisherigen Titels »Kreisgerichts⸗Rath« fortan den Titel »Justiz⸗-Rath⸗ zu führen. ISee Rechtsanwalt und Notar Kliver in Soldin ist unter Beilegung des Notariats im Departement des Appellations⸗ gerichts zu Hamm als Rechtsanwalt an das Kreisgericht in 2 mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst versetzt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
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Am Gymnasium in Landsberg a. W. ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Buchholtz zum Oberlehrer ge⸗ nehmigt worden. .
8 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden
nmimag
Bei der am 15. April d. J.
loosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Prioritäts⸗
N hle — nd diejenigen
318 Stück Serie I. à 100 Thlr. und . 1““ II. 5 82
gezogen worden, welche durch unsere in Nr. 107 des Blattes
veröffentlichte Bekanntmachung nebst den rückständigen nach
ihren Nummern aufgerufen sind. Die Besitzer dieser Aktien
werden wiederholt aufgefordert, die Kapitalbeträge derselben
Berlin, den 2. Mai 1871. 8 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.
Angekommen: Se. Excellenz
und der General⸗Major und Commandeur der Ingenieure und
Pioniere der I. Armee, Biehler, vom Kriegsschauplatz. Abgereist: Der Kammerherr und General⸗Intendant
der Königlichen Schauspiele von Hülsen, nach Leipzig.
Nichtamtliches. Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 4. Mai. Ihre Majestät die war vorgestern im Augusta⸗Hospital anwesend und besuchte die Fürstlich Radziwillsche Familie. Im Königlichen Palais fand ein größeres Diner statt. Gestern, am Bußtage, wohnte Ihre Majestät dem Gottes⸗ dienst im Dome und Nachmittags der liturgischen Andacht daselbst bei. — Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät haben die Königlichen Kammerherren Graf Matuschka⸗Greiffen⸗ klau und Graf Arnim⸗Zichow übernommen.
— Die Königlich großbritannische Regierung hat den Wunsch ausgesprochen, auf Grund des am 9. August v. J. ergangenen britischen Gesetzes Trhe Extradition Act 1870 mit Deutschland einen Auslieferungsvertrag abzuschließen. Da die vertrags⸗ mäßige Regelung dieser Materie zwischen Deutschland und Großbritannien auch im deutschen Interesse nur wünschens⸗ werth ist, so hat der Bundesrath in der Sitzung vom 17. v. M. dem Antrage des Bundeskanzlers gemäß beschlossen, sich mit dem Abschlusse eines Auslieferungs ages mit Großbritannien einverstanden zu erklären. b — Im weiteren Verlaufe der vorgestrigen (28.) Sitzung des Deutschen Reichstages wurde die erste Berathung des vom Abg. Wilmanns eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die Einfuͤhrung der Börsensteuer, mit dem Uebergang zur ein⸗ fachen Tagesordnung geschlossen. Der Abg. Richter erklärte
. Gesetzentwurf und b.
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öffentlich bewirkten Ver⸗
Direktor Stephan durchaus theilte.
Exc der General⸗Lieutenant und Commandeur der Artillerie der I. Armee, Schwartz,
ezeichnete
es als unerhört in der Geschichte der Parlamente, daß aus ihrer Mitte heraus den Regierungen Mehreinnahmen ange⸗ boten würden, welche sie selbst gar nicht verlangt haben.
Der Abg. Dr. Braun charakterisirte die Vorlage als das Produkt des Dilettantismus, ohne darum die Möglichkeit einer rationellen Besteuerung des Börsenverkehrs überhaupt und für
alle Zeit verneinen zu wollen. Für jetzt gebe es keinen andern
Weg, als durch einfache Tagesordnung den Reichstag gegen eine zweite und dritte Lesung, d. h. gegen eine unnütze Verlän⸗ gerung der Session, zu schützen.
Dieser Antrag wurde auch mit allen Stimmen gegen die der konservativen Partei angenommen, nachdem der Abg. Graf Kleist im Namen derselben das Haus vergeblich auf⸗ gefordert hatte, durch einen Akt gleichstellen der Gerechtigkeit die Bewegungen des mobilen Kapitals in derselben Weise wie die
des immobilen zur Besteuerung heranzuziehen.
Es folgte darauf die erste Berathung des vom Abg. M. Wiggers eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die Kautions⸗ pflichtigkeit periodischer Druckschriften und die Entziehung zum Betriebe eines Preßgewerbes. Der Antragsteller und der Abg. Dr. Becker betonten, gestützt auf drei Petitionen, die Dring⸗ lichkeit der Annahme jenes Gesetzentwurfs, da wenigstens die Kautionspflicht, die in zahlreichen Bundesstaaten, wie Bayern, Sachsen, Baden, Oldenburg, Mecklenburg und den thüringi⸗ schen Staaten entweder seit längerer Zeit nicht mehr bestehe oder auf Grund des §. 1 der Gewerbe⸗Ordnung des Norddeut⸗ schen Bundes aufgehoben worden sei, schon jetzt und sofort durch eine Deklaration des §. 1 für alle Staaten des Deutschen Bundes in Wegfall gebracht werden könne, bevor noch die ver⸗ bündeten Regierungen das neue Preßgesetz nach Art. 4 der Reichsverfassung vorgelegt hätten.
Der Staats⸗Minister Delbrück bezeichnete es als die un⸗ zweifelhafte Absicht des Bundesrathes, der sich seiner Pflicht, dem Art. 4 zu genügen, durchaus bewußt sei, den Versuchen, diese Materie nicht im Ganzen, sondern stückweise gesetzlich zu regeln, seine Zustimmung zu versagen. Diese Auffassung in Bezug auf die Behandlung des Gegenstandes theilten die Abgg. von Kardorff und Windthorst (Meppen), obwohl beide den Wegfall der Kautionspflicht befürworteten.
Das Ergebniß der ersten Berathung war, daß der Gesetz⸗ entwurf nicht an eine Kommission verwiesen wurde, sondern die beiden folgenden Lesungen im Plenum passiren wird.
Schließlich wurden zwei Petitionen erledigt. Eine auf Auf⸗ hebung des Landbrief⸗Bestellgeldes gerichtete, wurde auf Antrag der Petitions⸗Kommission dem Reichskanzler zur Berücksichti⸗ gung überwiesen, obwohl der Abg. Dr. Gneist den Uebergang zur einfachen Tagesordnung beantragt hatte, um der Post⸗ verwaltung nicht einen neuen Einnahmeverlust von ½ Millidnen Thalern zu bereiten, eine Auffassung, welche der General⸗Post⸗ Ebenso wurde mit den Petitionen mehrerer Baptistenprediger und des Predigers Uhlich zu Magdeburg verfahren, welche die Gewährung von Korpo⸗
rationsrechten für ihre Gemeinden durch Gesetz verlangen. Ullm 4 Uhr vertagte sich das Haus. 8
— Das »Armee⸗Verordnungsblatt« veröffentlicht die durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 11. April genehmigte Ein⸗ theilung und Friedensdislokation des Garde⸗Corps, so wie des I. bis einschließlich Xl. Armee⸗Corps, jedoch mit Aus⸗ schluß der Großherzoglich hessischen (25.) Division. Als wesent⸗ liche Unterschiede von der bisherigen Friedensdislokation der Armee sind erwähnenswerth: das 3. Garde⸗Grenadier⸗Regi⸗ ment (Königin Elisabeth), bisher in Breslau, soll bis auf Weiteres nach Brandenburg a. H. und Spandau kommen; die 1. Fuß⸗Abtheilung des Brandenburgi⸗ schen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 3 (General⸗Feld⸗ Zeugmeister) soll von Torgau künftig nach Frankfurt a. O., das Magdeburgische Jäger⸗Bataillon Nr. 4 von Sangerhausen nach Naumburg verlegt werden. Das 2. Schlesische Grena⸗ dier⸗Regiment Nr. 11 kehrt von Altona nach Breslau zurück; an seine Stelle tritt das 1. Thüringische Infanterie⸗Regiment Nr. 31, welches aus dem Bereiche des IV. Armee⸗Corps aus⸗ scheidet, ebenso wie das nach Braunschweig und⸗ Blankenburg dislozirte 4. Magdeburgische Infanterie⸗Regiment Nr. 67, wel⸗ ches zum X. Armee⸗Corps übertritt.
— Als Gedächtnißfeier für die im Kriege Ge⸗ fallenen fand gestern Abend, als am Buß⸗ und Bettage, im Königlichen Opernhause ein großes Concert zum Besten des König Wilhelm⸗Vereins statt, ein Todtenfest in patriotisch und künst⸗ lerisch würdiger Weise. Unter der Leitung des Ober⸗Kapellmeisters Taubert hatten sich zur Ausführung des Concerts die Mitglie⸗ der der Kapelle des Opernhauses, verstärkt durch die Aeccessisten der Kapelle, und vierzehn Männer⸗Gesangvereine vereinigt; die Solovorträge wurden durch Frau und Herrn Professor Joa⸗
Das Haus war in allen seinen Rängen gefüllt.
müssen.
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In den Hoflogen erschienen Ihre Majestäten der Kaiser
und König und die Kaiserin und Königin, Ihre Königlichen
Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Carl, die Prinzessin Friedrich Carl und die Prinzessin Luise. Mit mächtigen Klängen leitete das Reformationslied Luthers »Ein’ feste Burg ist unser Gott«, vorgetragen von den Gesangvereinen, die Aufführung ein; dem Choral folgte ein Prolog vom Emil Taubert, gesprochen vom Königlichen Hofschauspieler Berndal, und die Sinfonie eroica von Beethoven, deren Adagio, der Trauermarsch auf den Todeines Helden, vonergreifendster Wirkung war. Den zweiten Theil des Concerts füllten Solovorträge aus, die Alt⸗Arie aus Händel's Messias »Ich weiß, daß mein Erlöser lebt«, gesungen von Frau Amalie Joachim, das Adagio aus dem 9. Spohrschen Violinkonzert, vorgetragen vom Professor Joachim, und eine Arie für Altstimme und Violine aus der Bach'schen Passionsmusik, ausgeführt von Frau und Herrn Joachim. Den Schluß der Feier bildete ein bisher in Verlin noch nicht zur Aufführung gekommenes Requiem, von Cherubini für Männerstimmen komponirt, dessen ernste, erhebende Klänge der Stimmung des Tages einen würdevollen, ergreifenden Aus⸗ druck verliehen. Kiel, 3. Mai. Die Panzerfregatte »Kronprinz« ist hier eingetroffen. Lauenburg. Ratzeburg, 28./29. April. (L. Z.) Nach Eröffnung der Sitzung von Ritter⸗ und Landschaft des Herzogthums Lauenbutrg erstattete der Landmarschall von Bülow Bericht über die Sendung des Landrath⸗Kollegiums, wel⸗ ches Sr. Majestät dem Kaiser die Adresse des Landtages zur Be⸗ glückwünschung überbracht hatte. Es ward sodann das neue Gesetz über den Unterstützungs⸗Wohnsitz vorgelegt, dessen Berathung aber wegen genügenden Stoffes für die diesmalige Sitzung auf einen andern, zum 5. Mai angesetzten Landtag verschoben ward. — Was den eigentlichen Gegenstand der diesmaligen Tages⸗ ordnung betrifft, die Berathung der Art und Weise der Ein⸗ verleibung des Herzogthums in das Königreich Preußen, so kann von einem Abschlusse derselben noch nicht die Rede sein, weil die Beschlüsse des Landtages noch vorgängig dem Staats⸗ Ministerium zur endlichen Genehmigung vorgelegt werden 8 “ “
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Straßburg, 3. Mai, Die »Straßburger Zeitung« ver⸗ öffentlicht eine Verordnung des General⸗Gouvernements, be treffend die Errichtung einer Zolllinie an der Grenze gegen die Schweiz. Die Verpflichtung zur Verzollung beginnt am 5. Mai nach Vorschrift des deutschen Zollvereins⸗Gesetzes und Tarifes. Die zollamtliche Behandlung der Eingänge findet allein dur
die Nebenzollämter St. Louis und Huüningen statt. 8
Bayern. München, 3. Mai. Wie das »Süddeutsche Korrespondenz⸗Bureau« meldet, beabsichtigt der hiesige päpstliche Nuntius der bayerischen Regierung ein Aktenstück vorzulegen, in welchem der Beweis versucht wird, daß die bayerische Staats⸗ verfassung durch das Dogma von der päpstlichen Unfehlbarkeit in keiner Weise berührt werde. 8 v 1
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. Mai. Die General⸗
Majore Ritter von Abele, Kommandant der II. Truppen⸗
Division, und Freiherr Knebel von Treuenschwert, Komman⸗ dant der XII. Truppen⸗Division und Militär⸗Kommandant zu Krakau, sind zu Feldmarschall⸗Lieutenants ernannt worden.
— Ende April waren 411,999,948 Fl. Staatsnoten im Umlauf.
— Im Abgeordnetenhause brachte der Landesver⸗ theidigungs⸗Minister einen Gesetzentwurf ein, betreffend die Uebergangsbestimmungen zur. Sicherstellung des erhöhten Friedensstandes für 25 Kavalleric⸗Regimenter. Der Handels⸗ Minister brachte eine Kreditforderung von 6 Millonen für die Wiener Weltausstellung ein. Der Antrag Knolls, die Wahl des 24gliedrigen Ausschusses, betreffend die Regierungsvorlage wegen der Gesetzgebungs⸗Initiative der Landtage mittelst Namensauf⸗ ruf vorzunehmen, wurde angenommen. Die Wahlen fanden sofort statt. 1“
— Die »Wiener Abendpost« theilt anläßlich der Meldung mehrerer Blätter von einem amtlichen Cirkulare wegen der Existenz eines angeblichen Geheimbundes mit, daß diese Sache von ganz untergeordneter Bedeutung sei und keineswegs die von den Blättern daran geknüpften Bemerkungen rechtfertige. Die Centralstellen erhalten eine Menge von Mittheilungen aus den Provinzen, deren Richtigkeit die Centralstellen nicht unter⸗ suchen können. Es sei daher natürlich, daß in solchen Fällen die Provinzialbehörden angegangen werden, Erkundigungen einzuziehen und ihres Amts zu handeln.
— 3. Mai. Entgegen den Angaben hiesiger Blätter über angebliche Erklärungen, welche der Unterrichts⸗Minister Jirecek