1871 / 2 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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ste Beilage Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Freitag den 5. Mii.

Geld-Sorten und vses ape ves

Friedrichsd'orI13 ⅞, 6 HDollars. 1 122 6 Gold-Kronen9 9 ½³ mperials p. Pf. 463 5 Louisd'or 1114 bz G Fremd. Bankn. 99 % bz Ducaten p. St. do. einlösb. Sovereigns. 6 24 PLeipziger 99 92 bz Napoleonsd'or5 11 ½ bz Hest. hann. 81. 2l Imperials 5 16 bz Russ. Bankn. 795 bz

Eisenbahn-Prioritäts-Aktien und Obligationen.

Niederschl.-Märk. I. Serie 4 1/1 u. 7. 85 B do. II. Ser. à 62 ½ Thlr. do. 84 G do. Oblig. I. u. II. Ser. 4 do. 85 ½ B “¹“ do. 81 ½ 6G 1“ do. 92 B letwbz Niederschlesische Zweigb. do. 97 ½ G kl. 97 ½ 97 ½ B kl. 97 ½

Wechsel.

4. Mai,. 142 bz 141 bz 150 bz 150 bz 6 23 ½ bz

Kurz. 2 Mt. Kurz. 2 Mt. 3 Mt.

250 Fl. 250 Fl. 300 Mk. . 1 L. Strl. 300 Fr.

Amsterdam.. do. Hamburg do. London.

do. do.

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300 Fr. 300 Fr. 150 Fl. 150 Fl.

100 Fl. 100 Fl. 100 Thl.

100 Thl. 100 S. R.

10 Tg. 2 Mt. 10 Tg. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt.

2 Mt. 2 Mt. 8 Tage

2 Mt. 3 Wch. 3 Mt. 8 Tage 8 Tage 3 Mt.

80 bz 80 ½ bz 81 bz 80 ½ bz

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Lit. D. Oberschl. Lit. ... do. Lit. B. do. do. do. do. do. do.

do. Em. v. 1869. do. do. kleine.. Oberschl. (Brieg-Neisse) do. (Cosel-Od.) do. do. III. Em.. do. do. kleine.. Stargard-Posen E11““ IEmn.. Ostpreuss. Südbahn

dl.

Eisenbahn-Prioritäts-Aktien und Obligationen.

do. do. Iit I. Rheinische

Aachen-Mastrichter.. kleine

III. Em. Bergisch-Märk. I. Ser. do. II. Ser. do. III. Ser. v. Staat 3 ¾ gar. IV. Serie V. Serie EEEN Düsseld. I. Em. dao. II. Um.

1 0. Düsseld.-Elbf. Priorit. do. II. Serie Dortmund-Soest... dio. do. II. Serie do. Nordb. Fr.-W.. fo. Ruhr.-C.-K.-Gld. I. Ser. d II. Ser.

Berlin-Anhalter do. .. do. EB.

Berlin-Görlitzer.

B. Potsd.-Magd. Lit. A

I. Serie

II. Serie

460. kl.

III. Serie

IV. S. v. St. gar. I1“

Lit. G. Cöln-Crefelder. Cöln-Mindener I. Em.

do. II. Em. do. II. Em. do. III. Em. do. III. Em. do. kl.

IV. Em.

do. kl.

V. Em. Magdeburg-Halberstädter

do. von 1865 do. von 1870 do. b.-Leipz. III. Em..

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do. v. St. garant.. do. 3. Em. v. 58 u. 60 do. do. v. 62 u. 64 do. do. v. 1865 do. v. St. garant. Rhein-Nahe v. St. gar.. do. do. II. Em. Sechleswig-Holsteiner. Thüringer I. Ser 1“ do. ee1“ do. GB1 ““

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do. do. 89 ½ bz

setwbz

Silber in Barr. u. Sort. p. Pfd. f. Bankpr. Thlr. 29. Zinsfuss d. P. Bank f. Wechsel 4. f. 1 8

ombard 5 p0Ct.

II. Mehtamtlicher Theil.

Deutsche Fonds.

Gothaer Sr. Anl.. —. 5 Manheimer Stadt-Anl

1/1. u. 1/7.

Ausländische Fonds.

Schwed. 10 Rthl. P

5 do. 5 1/4. u. 1/10.

Finn. 10 Rb.-L. pr. Itück Neapol. Pr.-A.. Warschauer Pfandbr. r. A.

7 bz 35 G ½ G

pr. Stück —-

Eisenbahn-Stamm-Aktien.

Div. pro Cref. Kr. Kemp. do. do. St. Pr. Schweiz. Westb. Warsch.-Bromb. Wsch. Ldz. vSt.g. Ungar.-Gasiz.... Oest.-Frz. St.-B.

1869

1870

5

1/1 u. 7. 1/2 u. 8. 1/1. 35 bz 1/1ü. 1/1 u. 7. 1/5. 1/1 u. 7.

911 bz

Prioritäten.

Dux-Bodenbach... Fünfkirchen-Bares Galiz. Carl-Ludwigsb.... do. do. I. Em. Kaschau-Oderberger. Ostrau-Friedlander. Ungar. Nordostbah do. Ostbahn.. Lemberg-Czernowitz.. 0. II. Em.

do. III. Em. Mähr.-Schles. Centralbahn Mainz-Ludwigshafen.. Oestr.-franz. Staatsb. alte do. Ergänzungsnetz Kronprinz Rudolf-Bahn.. do. 69er

Südöstl. Bahn (Lomb.). do. Lomb.-Bons 1870,74 dHo. v. 1875.

do. v. 1876.

do. v. 1877, 78

C. Oblg... Charkow-Asoww . do. in Lvr. Strl. à 6.24 Charkow-Krementschug.. Jelez -Orel. Jelez -Woronesch.. Koslow-Woroneschh.. Kursk-CharkowW Kursk-Kiew. do. kleine. Mosco-Rjäseoen. Mosco-Smolenkk. 6 do. kleine.. Poti-Tiflis. Rjäsan-Koslow. .. Schuia-Ivano wov do. kleine... Warschau-Terespol. do. kleine Warschau-Wiener I... kleine 141

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do. 1/1u. 7. 1/5 u 11 do. do. 1/1u. 7. do. 1/3 u. 9. do. 1/4u 10 do. 1/1 u. 7. 1/Z u. 9. do. do. do. 1/1 u. 7. 1/3u. 9, do. do. 1/5 u 11 1/3u. 9. 1/1 u. 7. 85 ½ 1/5 u 1185 1/2u. 8. do. do. 1/5 u 11

1/4u 10 do. 8 do. do. do. do.

1/1 u. 7. do.

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70 ½ bz

69 bz 64zetwbz 74 ½ bz

67 bz G 68 bz 99 ½ B 283 6 bz G 274 bz 73 ½ bz 73 bz

228 bz 98 G

96 ½ G 96 B 96B

73 bz

85 ½ bz

Boxtel-Wesel

do.

Oester.-Französ. do. do

do.

Brunswick.. Cansas Paecific...

Port-Royal..

Calif. Extension.. . Chicago South. West. gar.

Oesterr. Nordwestb 5 Belg. Obl. J. de l'Est... Samb. u. Meuse 4 Holländ. Staatsbahn 5

neue.

3 3 Alabama u. Chatt. garant. 8 7 4 7

kleine Fort Wayne Mouncie...

Oregon-Calik Port Huron Peninsular.. Rockford, Rock Island .. South-Missour.

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4

1/1 u. 7. 1/3 u. 9.

1/1u.7.

1/4 u 10

esensermeeern.

Bank- und Industrie-Papiere.

Div. pro Ahrens' Brauerei Berl. Aquarium. do. Br. (Tivoli) do. Br. Friedrh. Badische Bank. Böhm. Brauh.-G. Berl. Bock-Brau: Berl. Immobil.-G. do. Pferdeb... Dess. Kredit-B.. Effekt-Liz. Eichb. Elbing. Eisenb. B. Harpen. Bgb. Ges. Henrichshütte .. Hoerd. Hütt.-V. Mgd. F.-Ver.-G. do. Bankver. Moldauer Bank. A. B. Omnibus-G. Brl. Passage-Ges. Brl. Centralstr. G. Renaissance-G.. Obschl. Eisenb. B. Pomm. Hyp. PfHA. Sächs. Hyp. Pfdb. Berl. Wasserwk. B. Maschinen-G. Boch. Gussstahl Westend Km.-G. Vereinsb. Quist.. Wilhelmshütte. Constantia

1869

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12 ½

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1870

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69 bz G 103 ½ bz G 126 B 96 B

104. 1/⁄1. 1/10. 1/10. 20/4.

1/1. 1/1 u. 7. 1/1. 111 1/1.

Neichstags⸗Angelegenheiten. Der dem Reichstage vorliegende Entwurf eines Gesetzes über

das Postwesen des Deutschen Reichs schließt sich dem Gesetz

uͤber das Postwesen des Norddeutschen Bundes vom 2. November 1867 an und enthält, außer redaktionellen, nur wenige materielle Aenderungen Im I Abschnitt ist die Bestimmung, nach welcher es verboten ist, ohne Genehmigung der Postverwaltung gewerbsmäßig auf Landstraßen Personen gegen Bezahlung mit regelmäͤßig fest⸗ gesetzter Abgangs⸗ oder Ankunftszeit zu befoͤrdern, fortgelassen worden. Dagegen bleibt der Postzwang in den bisherigen Grenzen aufrechterhalten. Die Bestimmungen im F. 4 über die Verbindlichkeiten der Eisenbahngesellschaften der Post gegen⸗ über sind für Bayern und Württemberg, mit Rücksicht auf die dort bestehenden besondern Verhältnisse, außer Anwendung gelassen. Im III. Abschnitt ist in §. 16 auch denjenigen Personen⸗ Fuhrwerken, welche, von Privatpersonen eingerichtet, als Ersatz für ordentliche Posten ausschließlich zur Befoͤrderung von Reisenden, deren Effekten und von Postsendungen dienen, die Befreiung von Chausseegeld und anderen Kommunifkationsabgaben zugestanden wor⸗ den. Die Strafbestimmungen im IV. Abschnitt sind auf ein mög⸗ lichst geringes Maß zurückgeführt. Das Strafverfahren, Abschnitt V., ist in den §§. 34, 35 nach Analogie der im Koöͤnigreich Sachsen be⸗ stehenden Bestimmungen vereinfacht. derjenigen reglememtarischen Vorschriften, welche nicht technischer oder lokaler Natur sine, von der Zustimmung der Bundesbehörde abhängig gemacht worden, damit Bayern und Württemberg, welche ihr eigenes Postwesen behalten, bei derartigen Vorschriften mitwirken köͤnnen. Das Gesetz soll am 1. Januar 1872 in Kraft treten.

Der Entwurf eines Gesetzes über das Posttaxwesen des Deutschen Reichs, welches ebenfalls am 1. Januar 1872 in Kraft treten soll, ordnet im § 1, mit Rücksicht auf die zu demselben Termin in Kraft tretende Maß⸗ und Gewichtsordnung vom 17. August 1868, die Gewichtsstufen für das Briesporto dahin, daß die erste bis 15 Gramm einschließlich reicht. Im Uebrigen weicht der Entwurf von dem in dem Gesetz vom 4. November 1867 festgesetzten Tarif nur darin ab, daß er für die Zeitungsprovision ein Minimum von 4 Sgr. für jede abonnirte Zeitung festsetzt.

Der dem Reichstage vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Redaktion des Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund alsStrafgesetzbuch für das Deutsche Reich, ist, wie schon der Titel besagt, nur eine redaktionelle Abäͤnde⸗ rung des Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund vom 31, Mai 1870 in denjenigen Paragraphen, in welchen der Ausdruck »Nord⸗ deutscher Bund« gebraucht wird, der in »Deutsches Reich« oder »Reich⸗ umgeändert worden ist.

Vereinsthätigkeit für die Armee.

Stuttgart, 3. Mai. Von Sr. Majestät dem König ist folgendes Handschreiben an Ihre Majestät die Königin, die Protektorin des württembergischen Sanitätsvereins, ergangen: Durchlauchtigste Großmächtigste Fürstin, freundlich vielgeliebteste Gemahlin!

Von dem Beginn des so glorreich becit Krieges an hat der württembergische Sanitätsverein unter dem Vorgang und der Ober⸗ leitung Ew. Majestät und Liebden die unermüdlichste Thätigkeit ent⸗ faltet, um den großen an ihn herangetretenen Ansprüchen gerecht zu werden und seiner eben so schönen, als schwierigen Aufgabe in vollem Maße zu entsprechen. .

Nachdem er nunmehr nach glücklich gesichertem Frieden solche voll⸗ endet und seine Wirksamkeit zum Abschlusse gebracht hat, drängt es Mich, Ew. Majestät und Liebden auszusprechen, wie sehr Mich die

liebevolle Fürsorge gerührt und erfreut hat, womit der Verein Meinen

Im VI. Abschnitt ist der Erlaß

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tapferen Truppen die Mühseligkeiten des Krieges zu erleichtern und die geschlagenen Wunden zu heilen bemüht war.

Die Opferwihigkeit und werkthätige Liebe der ganzen Bevölke⸗ rung und der aus derselben hervorgegangenen Vereine fand in ihm den Mittelpunkt, von dem aus unter der einsichtsvollen Führung Ew. Majestät und Liebden aufs zweckmäßigste und erfolgreichste durch die Abschickung nothwendiger und nützlicher Gegenstände für die im Felde stehenden Krieger, durch die Entsendung der so musterhaft ein⸗ gerichteten Sanitätszüge, wie durch die Theilnahme an der Errichtung von Lazarethen für die Verwundeten und Kranken und durch Ge⸗ währung von Unterstützung und Arbeit für die bedürftigen Angehöri⸗ gen der zu den Fahnen Gerufenen gesorgt worden ist.

Damit hat der Verein wesentlich dazu beigetragen, den Truppen, auch unter den schweren Anstrengungen des Feldzugs, Kraft und Aus⸗ dauer zu erhalten, und darum kommt auch ihm ein Antheil an den großen Errungenschaften der jüngsten Zeit zu.

Indem Ich Ew. Majestät und Liebden Meinen innigsten Dank für die Hingebung ausdrücke, womit Sich Dieselben der schwierigen

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73 B 96 ½ bz 74 B 50 G 95 bz 97 % bz 38 ½% bz 15 ½ 6 [106 bz 140 bz 203 bz G

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1/01. 15/.

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Berichtigung. Gestern Meininger Kredit 120

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8 Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei 1G zwei Beilagen und die Verlust⸗Listen Nr. 233 und 234.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Leitung jenes Werkes gewidmet haben, ersuche Ich Dieselben, in Mei⸗ nem Namen auch den Leitern und Mitgliedern des Vereins, Män⸗

(R. v. Decker).

nern, Frauen und Jungfrauen, sowie Allen, welche in edlem Wett⸗ eifer an dem Liebeswerke sich betheiligten, Meine volle Anerkennung und Meinen gnädigen Dank für ihre Leistungen zu erkennen zu geb

Empfangen Dieselben bei riesem Anlasse zugleich die erneuerte Versicherung der zärtlichsten Zuneigung und hochachtungsvollsten Er⸗

gebenheit, womit Ich verbleibe Ew. Majestät und Liebden

uter und treuer Gema Stuttgart, den 1. Mai 1871. v1“ .“

An der Königin Majestät und Liebben.

Statistische Nachrichten.

Berlin, 5. Mai. Das städtische Pfandbrief⸗Institut hatte bis zu dem Zeitpunkte der Emission 5prozentiger Pfandbriefe Ende Januar c. in 4 ⁄Qprozentigen Pfanoͤbriefen 67 Darlehen im Betrage von 513,400 Thlrn. ausgegeben. Seitdem sind bis Ende April aus⸗ gegeb en: 2 Darlehen mit 3200 Thlrn. in 4 ½prozentigen und 14 Dar⸗ lehen mit 160,900 Thlrn. in 5prozentigen Pfandbriefen. Außerdem sind zugesichert: 29 Darlehen im Betrage von 307,800 Thlrn. und in der Prüfung resp. Feststellung begriffen: 27 Anträge mit einem Feuer⸗ u.“ Thlrn.

In der I. Deutschen Pestalozzistiftung zu Pankow befanden sich, nach dem 22. Rechenschaftsbericht der Stiftung, Ende 1870 32, in der II. Stiftung daselbst 19 Zöglinge. Die Verlegung der ersten Stiftung in die Nähe der zweiten hat verschoben werden müussen. Die Einnahmen der Stiftung im J. 1870 beliefen sich incl. 1001 Thlr. Vorschuß des Schatzmeisters auf 8294 Thlr., die Ausgabe incl. 1632 Thir Vorschuß pro 1869, welcher dem Schatzmeister zurück⸗ erstattet ist, auf 7339 Thlr., so daß am Jahresschlusse 955 Thlr. Be⸗ stand verblieben. Unter den Einnahmen sind 2005 Thlr. milde Bei⸗ träge. Der einstweilen mit 1084 Thlr. abschließende Antheil, welcher der deutschen Pestalozzistiftung von der durch den Centralverein für das Wohl der arbeitenden Klassen veranstalteten Lettesammlung zu⸗

efallen ist, wird ein eigenes Kapital bilden, aus dessen Zinsen eine reistelle »Lette⸗Stipendiumdank⸗ gegründet werden soll. Kunst und Wissenschaft.

Der in Nr. 116 des »St.⸗Anz.« veröffentlichten Uebersicht der Voriesungen auf den preußischen Universitäten fügen wir noch hinzu: Bonn: Geschichte der Verfassung und Verwaltungs⸗Organi⸗ sation des preußischen Staats, Prof. Dr. Nasse.

Eine telegraphische Depesche aus Neapel meldet den Tod von Sigmund Thalberg. Der berühmte Pianist starb am 27. April an einer Lungenentzündung. 1s

Landwirthschaft. 3

Berlin, 15. Mai. Bei der Verhandlung des Landes⸗Oeko⸗ nomie⸗Kollegiums über den Entwurf eines Vorfluthgesetzes erklärte der Kommissarius des Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, daß die Regierung die Nothwendigkeit erkannt habe, den Gesetzentwurf einer vollständigen Umarbeitung zu unterwerfen, und daß es bei den Berathungen des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums deshalb nur darauf ankomme, für diese Umarbeitung durch das ab⸗ zugebende Gutachten Anhaltpunkte zu gewinnen. Die General⸗ Debatte drehte sich hauptsächlich um die Bedürfnißfrage. Es wurden folgende Beschlüsse gefaßt: »Die Vorlage soll unter Vorbehalt weite⸗ rer Reformen auf den übrigen Gebieten des Wasserrechts überhaupt weiter verfolgt werden, wobei jedoch auch die materiellen Bestimmun⸗ gen des Vorfluthrechtes mit aufzunehmen sind.«

»Das gesammte Wasserrecht in seiner weitesten Ausdehnung soll codificirt werden, ohne daß die Regelung des Vorfluthrechtes dadurch verzögert werden darf. Vorzugsweise ist neben diesen die Erledigung der Gesetzgebung über Wassernutzung zu landwirthschaftlichen, gewerb⸗ lichen und technischen Zwecken zu wünschen.⸗

Hierauf wurde folgender Antrag des Ausschusses angenommen: »Die Begriffsbestimmung eines öffentlichen Flusses soll dahin als allgemeine Rechtsnorm angenommen werden, daß jeder Fluß, welcher zur Schiffahrt oder zum Flößen verbundener Hoͤlzer dient, als öffent⸗ licher Fluß bis zu dem Punkte angenommen wird, welcher den An⸗ fangspunkt solcher Schiffahrt oder Floͤßerei bildet, ohne Rücksicht darauf, ob der Fluß bis zu solchem Punkte von Natur oder durch Kunst schiffbar oder flößbar ist.⸗ .“

Im Regierungsbezirk Potsdam ist der Winter für die Saaten ohne Nachtheil vorübergegangen. Dieselben versprechen im Allge⸗ meinen eine günstige Ernte. Dagegen ist der Regierungsbezirk Cöln durch den Winter ebenso hart beinosten worden, wie die übrigen Theile der Rheinprov nz. Auch dort sind die Gerste und die Oelsaaten fast ausnahmslos, und der Weizen zum größten Theil zu Grunde ge⸗ gangen. Auch von den mit Roggen bestellten Feldern haben viele umgeackert werden müssen. Die noch verbliebene Winterung ist so verkümmert aus dem Winter hervorgegangen, daß sie nur bei gün⸗ stigster Frühjahrswitterung einen mäßigen Ertrag verspricht. Auch der Klee und die Wiesen haben vielfach gelitten. Die Sommer⸗ früchte, die umfangreicher angebaut sind, als in früheren Jahren, werden voraussichtlich einen erheblichen Theil des Ausfalls der Win⸗ terung decken. . b

Gewerbe und Handel.

Breslau, 4. Mai. Die Subskription auf die preußischen⸗ Central⸗Boden⸗Kredit⸗Pfandbriefe ist hier unter großem Andrange unmittelbar nach Eröffnung der Zeichnungen wieder geschlossen worden.