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Füs. Regts. Nr. 33, v. Bergen, Pr. Lt. à la suite des 3. Hannov. Inf. Regts. Nr. 79, als Hauptm. mit Pens. und der Armee⸗Unif., der Abschied bewilligt. v. Gaertner, Sec. Lt. vom 1. Hess. Hus. Regt. Nr 13, Behufs seines Rücktritts zum reitenden Feldjäger⸗Corps ausgeschieden. Hiltrop, Sec. Lt. a. D., zuletzt bei der Inf. des 2. Bats. (Halle) 2. Magdeb. Landw. Negts. Nr. 27, von seinem gegenwärtigen Dienstverhältn., als f. d. D. d. m. V. dem 2. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 27 aggregirt, entbunden und in das Inaktivitäts⸗Ver⸗ hältniß zurückgetreten. Vogel, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Stralsund) 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, von seinem gegenwär⸗ tigen Dienstverhältn. bei dem Landw. Besatz. Bat. Stralsund ent⸗ bunden und in das Beurlaubten⸗Verhältn. zurückgetreten.
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Nichtamtliches.
Frankreich. Kommune wird der „Indéèpendances aus Paris unterm 1. Mai geschrieben: »Heute früh erfuhr man die Verhaftung Cluserets. Die Nachricht erregte kein Erstaunen; der Anlaß oder Vorwand wurde verschieden angegeben. Nach Einigen sollte sie eine Strafe dafür sein, daß Cluseret die von den Ver⸗ saillern genommene Position von Moulineaux ohne genügende Vertheidigung gelassen, nach Anderen wäre man einem Ein⸗ verständniß zwischen ihm und Thiers und Vorbereitungen zur Flucht nach Versailles auf die Spur gekommen. Das Wahr⸗ scheinlichere ist Folgendes: Gestern schickte der General dem Fort Issy, das sich zu halten schien, Truppen, Verstärkungen, Lebens⸗ mittel, Munition, Geschütze ꝛc. Diese Truppen geriethen nun unter die der Regierung und wurden fast sämmtlich gefangen genommen. Dieser Unfall rief eine Panik hervor, unter deren Eindruck die Kommune den Verhaftsbefehl gegen Cluseret in geheimer Sitzung beschloß.⸗
Ueber die Verhaftung giebt die Kommune selbst folgenden
Aufschluß:
»Da die Unfähigkeit und Nachlässigkeit des Delegirten beim Kriegswesen beinahe unsern Besitz des Forts von Issy gefähr⸗ det hätte, so hat der Exekutivausschuß es für nöthig erachtet, der Gemeinde die Verhaftung des Bürgers Cluseret vorzuschlaͤ⸗ den. Dieselbe dekretirte sie. Die Kommnue hat übrigens alle nggea gen Maßregeln ergriffen, um sich den Besitz von Issy zu sichern.⸗«
Paris, 4. Mai, Abends 6 Uhr 30 Minuten. Die »Agence Havas⸗« meldet: Die republikanische Liga hat so⸗ wohl an die Kommune, wie auch an Thiers, das dringende Ersuchen gerichtet, einen 20tägigen Waffenstillstand herbeizufüh⸗ ren. — Das »Journal officiel« bringt einen Bericht über die sinanzielle Lage der Kommune, wie solcher seitens des Finanz⸗ Delegirten Jourde in der Sitzung am 2. d. vorgelegt worden ist. Hiernach betrugen die Ausgaben vom 20. März bis 30. April 25,138,089, die Einnahmen dagegen 26,013,916 Frcs., so daß ein Ueberschuß von 875,827 Frcs. vorhanden ist. Unter den Einnahmen befinden sich 303,000 Frcs., welche seitens der Eisenbahngesellschaften gezahlt worden sind. Jourde er⸗ klärte, daß er wahrscheinlich in der Lage sein würde, im Wege eines garantirten Anlehens weitere Mittel beschaffen zu müssen. In derselben Sitzung bot Jourde seine Demission an, indem er darauf hinwies, daß die Ernennung eines Wohlfahrts⸗Aus⸗ schusses seine Stellung unhaltbar mache. Mehrere Mitglieder der Kommune baten Jourde, auf seinem Posten zu verharren, und wurde hierauf die Wiederwahl Jourde's als Delegirten für das Finanzwesen mit 44 gegen 38 Stimmen beschlossen. — Fort Issy befindet sich noch immer im Besitz der Föderirten. Dem »Bien Public⸗« zufolge ist Issy vollständig zerstört und hat sich die Garnison hinter den aus den Trümmern errichte⸗ ten Brustwehren verschanzt. Issy feuert höchst selten, wird dagegen fortwährend mit einem Hagel von Geschossen über⸗ schüttet. Fort Vanves wird heftig bombardirt; die hart mitgenommene Besatzung erwidert das Feuer nur schwach. Die Versailler haben heute eine starke Batterie bei Montre⸗ tout demaskirt, welche Auteuil, Point du Jour und Passy bedroht. Dieselben haben ferner die Jle de Saint⸗Germain besetzt und daselbst eine Batterie errichtet, um den Viadukt am Point du Jour, sowie die Kanonenboote zu beschießen. Das Fort Montrouge, Hautes⸗Bruyêères und Moulin Saquet sind durch das Bombardement hart mitgenommen. Die Föderirten antworten kräftigst und besetzen alle Verschanzungen in dem Ort Jvry. Auf der Seite von Neuilly, Levallois und Perret dauert der Kampf ohne entscheidendes Resultat fort.
— 5. Mai, Morgens 8 Uhr. Die Journale der Kom⸗ mune versichern, daß die Föderirten gestern die Redoute bei Moulin⸗Sacquet und den Bahnhof von Clamart genommen haben. Die Verluste sollen beiderseits sehr bedeutend sein. Die Ueberrumpelung der Föderirten in der Nacht vom 2. auf den 3. d. Mis. soll dem Verrathe des Kommandan⸗ ten Gallien und eines Artillerie⸗Kapitäns beizumessen sein,
Ueber die Verhaftung Cluserets durch die
welche das Losungswort den Versailler Truppen verkauft hätten. Die Föderirten haben gestern, wie die »Agence Havas⸗ meldet, eine Menge Gefangener und Verwundeter, sowie mehrere Kanonen verloren. Das Schloß Issy, welches von den Versailler Truppen eingenommen war, ist durch die Kugeln der Föderirten in Brand geschossen. An der Westfront haben die Versailler Truppen einige Meter an Terrain in der Rue des Huissiers gewonnen und daselbst eine Barrikade er⸗ richtet, um die Barrikade in der Rue Peyronet und den Rond Point d'Inkermann mit ihrem Feuer im Rücken zu fassen. Das Feuer des Mont Valsrien hat zwei Feuersbrünste zu Le⸗ vallois und Neuilly hervorgebracht. Oberst Rossel ist in dem gestrigen Gefechte in der Nähe der Südforts leicht an der Schulter verwundet worden. Gestern fand ein neuer Angriff der Versailler Truppen auf der Seite von Issy statt, welchen die Föderirten, ihrer Angabe nach, abgeschlagen baben.
— Nachmitt. 12 Uhr 40 Min. Ein Dekret der Kom⸗ mune verfügt die Abschaffung des politischen und des Amts⸗ eides; ferner ist eine Verordnung erschienen, welche verbietet, Pferde aus Paris hinauszuführen. Ausgenommen hiervon sind Militärestafetten und Militärtransporte, welche mit den regelmäßigen Ausweisen versehen sind. Rossel erlies ein Cir⸗ kularschreiben, in welchem er mittheilt, daß ihm das Central⸗ komite bei der Administration und bei der Organisation der Nationalgarde behülflich sei. Oberst Wentzel wurde vom Oberbefehl im Fort Issy abberufen. Ein öoffizieller Bericht Rossels meldet: »Heute Nacht zeigte sich ein Detachement der Versailler Truppen bei Moulin⸗Sacquet. Dasselbe wurde eingelassen, nachdem es das Losungswort in regelrechter Weise gegeben hatte. Die Feinde überfielen hierauf die überraschte Besatzung, vertrieben sie aus einer Redoute und führten 6 Ge⸗ schütze mit Bespannung fort, welche bereits zum Abfahren be⸗ reit standen. Es wurde hierüber eine Untersuchung eingeleitet und ist der Kommandant des Platzes, Gallien, angeklagt, das Losungswort dem Feinde verkauft zu haben. Die Nehoute wurde übrigens sofort wieder besetzt.« Eine andere offizielle Depesche kündigt an, daß der Bahnhof von Clamart von den Föderirten wieder genommen worden sei. Das Schloß Issy, welches gestern Abend in Brand gesteckt wurde, ist von den Versailler Truppen wieder geräumt worden. — Die Kom⸗ mune hat in ihrer Sitzung am 3. beschlossen, zwei Mitglieder zu beauftragen, einen Saal ausfindig zu machen, in welchem öffentliche Sitzungen der Kommune stattfinden können. Meillet zeigte an, daß die Demolirung der Vendömesäule am 8. Mai stattfinden werde. Die kommunalen Behörden fordern sämmt⸗ liche Einwohner von Levallois, Clichy und St. Ouen auf, ihre Wohnungen zu räumen.
— Abends 6 Uhr 30 Min. meldet: »Das Bombardement gegen die Suüdforts wurde heute heftig fortgesetzt. Die Versailler Truppen haben nunmehr 128 Batterien um Paris errichtet, darunter 62 Batterien von Positionsgeschützen und 12 Mitrailleusen⸗Batterien. Das Ge⸗ schütz- und Gewehrfeuer bei Neuilly und Asniéères wurde un⸗ ausgesetzt unterhalten. Das Centralkomite beginnt strenge Maßregeln zur Durchführung des Dekretes, betreffend die Massen⸗ aushebung, anzuwenden.
Versailles, 5. Mai, Vormittags 10 Uhr. Dem »Journal officiel« zufolge bezweckt die Zusammenkunft zwischen Favre, Pouyer⸗Quertier und dem Fürsten v. Bismarck, welche in Frankfurt stattfinden wird, die gemeinschaftliche Regelung gewisser Schwierigkeiten, welche sich bei den Verhandlungen in Brüssel erhoben hatten, so wie die möglichste Beschleunigung des definitiven Friedensschlusses. — Das Geschütz⸗ und Gewehr⸗ feuer rings um Issy ist nach wie vor sehr heftig. Die Posi⸗ tionen beider kriegführenden Theile sind noch immer dieselben. Die Arbeiten werden eifrig fortgesetzt, um Fort Issy vollständig zu isoliren. — Die von dem Pariser »Journal officiel« ge⸗ brachte Mittheilung, daß Moulin⸗Sacquet nur durch Verrath genommen sei, und daß die Föderirten den Bahnhof von Cla⸗ mart besetzt hätten, ist vollständig unbegründet.
— Abends 6 Uhr. Das Geschütz⸗ und Gewehrfeuer wird
egen das Fort Issy unausgefetzt unterhalten, sonst ist kein reigniß von Bedeutung zu melden. Neue Versuche der republi⸗
kanischen Liga zur Herbeiführung einer friedlichen Verständi⸗
Die »Agence Havas⸗
gung werden hier als gänzlich aussichtslos betrachtet. ETLvuürkei.
Konstantinopel, 5. Mai. (W. T. B.) Von gut unterrichteter Seite wird bestätigt, daß die Mission Nevres Paschas vom besten Erfolge begleitet gewesen sei, und daß nunmehr alle Mißverständnisse und Verdächtigungen, welche durch falsche Informationen hervorgerufen worden seien, besei⸗ tigt wären. Der Khedive habe sofort jedem Gedanken entsagt, Festungen zu erbauen und habe Nevres Pascha ersucht, dem Sultan mitzutheilen, daß er binnen Kurzem nach Konstanti⸗
nopel kommen werde, um dem Sultan mündlich seine Ergeben⸗
heit zu versichern.
Nußland un len. St. Petersburg, 4. Mai. (St. P. Z.) Am 26. April ist der Prinz Heinrich VII. Reuß
von dem Kaiser in Audienz empfangen worden und hat die Ehre gehabt, Sr. Majestät die Beglaubigungsschreiben zu über⸗ reichen, durch welche Se. König von Preußen ihn als außerordentlichen Gesandten und
Majestät der Deutsche Kaiser und
bevollmächtigten Minister des Deutschen Reiches bei dem Kaiser⸗ lich russischen Hofe akkreditirt.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 5. Mai. (W. T. B.) Der Reichstag nahm heute bezüglich der alten ngeklagten Forderung der Stadt Stettin den Vorschlag der Regierung an, die von dieser Stadt offerirte Vergleichssumme von 116,838 schwedischen Thalern zu zahlen. — Aus Christiania wird vom 1. Mai gemeldet, daß Kildal an Sverdrups Stelle zum Präsidenten des Storthings,
und Sverdrup darauf zum Vize⸗Präsidenten gewählt worden ist.
Neichstags⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 6. Mai. In der gestrigen Sitzung des Deut⸗
schen Reichstags leitete der Bundesbevollmächtigte, General⸗
Postdirektor Stephan, die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend das Postwesen des Deutschen Reichs, wie folgt, ein:
Meine Herren! Ich erlaube mir, den Entwurf des ersten deut⸗ schen Reichspostgesetzes mit einigen Worten einzuleiten.
Es ist nicht eine mit dem Wesen der darin behandelten Materie in unmittelbarem Zusammenhange stehende innere Nothwendigkeit, die ihn zunächst hervorgerufen hat; es wäre ja das auch kein sehr günstiges Zeugniß gewesen für das Postgesetz, welches erst vor drei Jahren im Norddeutschen Bunde unter Mitwirkung des Norddeut⸗ schen Reichstages zu Stande gekommen ist, ein Gesetz, von welchem man im Gegentheil sagen kann, daß es sich in der Praxis trefflich bewährt hat. Der Anlaß ist mehr ein äußerer, der Grund ein mehr formaler. Es wird dadurch die große Bedeutung dieses Gesetzes aber keineswegs abgeschwächt. Dem Reiche steht verfassungsmäßig das Recht der Gesetzgebung in Beziehung auf das Postwesen zu, und es wird auch auf diejenigen füddeutschen Staaten, denen nach der Konstitution die selbständige Verwaltung ihres Postwesens zusteht, diese Reichsgesetzgebung sich in wichtigen, ja in den wichtigsten Theilen erstrecken. Wenn also der vorliegende Entwurf lebendiges Recht geworden sein wird, so wird damit die deutsche Nation ein Gut erlangt haben, dessen Werth keines⸗ wegs zu unterschätzen ist, ein Gut, welches sie in keiner früheren Epoche ihrer Geschichte besessen hat — ein allgemeines deutsches Postrecht. Denn, meine Herren, was bisher unter diesem Namen gegolten hat von den Mandaten des Wiener Reichs⸗Hofraths und den Patenten und Lehnbriefen der Kaiser Rudolph II. und Matthias an bis zu dem §. 13 des Regensburger Reichsdeputations⸗Hauptschlusses, der den Fortbestand der Thurn⸗ und Taxischen Lehnspost garantirte und endlich bis zu dem unseligen Art. 17 der Wiener Bundesakte, das, meine Herren, war kein allgemeines Postrecht der deutschen Nation, wie mehrere Staatsrechtslehrer, und darunter ssgar berühmte Namen, es nannten, sondern es war weit eher ein allgemeines Post⸗ unrecht der deutschen Nation, ja es war, wie der Große Kurfürst in einer denkwürdigen Staatsschrift vom Jahre 1660 an den Kaiser in Wien es bezeichnet hat, es war ein »Unfug und ein unleidliches Vor⸗ nehmen«. Es ist gut, an diese Zeiten sich zu erinnern, um in ihrer ganzen Tragweite die großen Nachwirkungen zu erkennen, welche auch auf den nichtpolitischen Lebensgebieten Deutschlands die Ereignisse zu⸗ rücklassen, die unsere Generation durchlebt! 8
Mit dem Recht der Gesetzgebung auf postalischem Ge⸗ biete fällt nun für das Reich im gegenwärtigen Moment die Pflicht zusammen, dieses Recht auszuüben. Wir haben es mit lebendigen Instituten zu thun, die in Wirksamkeit sich befinden und die nach dem 1. Januar 1872 natürlich nicht ohne Rechtsbasis bleiben können. Dazu tritt der Umstand, der auf einem Zweckmäßigkeitsgrunde beruht, daß wir das nicht un⸗ bedeutende und durch eine sehr rührige und hochintelligente Verwaltung zu großer Blüthe entfaltete Postwesen eines dritten süddeutschen Staates vom 1. Januar 1872 an in die Verwaltung des Reichs aufzunehmen haben, da sind vorher noch bedeutende Abmachungen nöthig, und es ist wesentlich, dabei auf einem, wenn auch noch nicht in Kraft getretenen, doch auf einem egebenen und promulgirten Gesetz fußen zu können. Veränderungen baben wir geglaubt in dem bestehenden Gesetz des Norddeutschen Bundes nur da vornehmen zu müssen, wo sie sich nach dem über⸗ einstimmenden Urtheil der betheiligt gewesenen Sachverständigen als wirkliche Verbesserungen darstellten. Man hätte ja noch in Beziehung auf die Redaktion dieses und jenes ändern koͤnnen, das Gesetz viel⸗ leicht etwas sylvoller herstellen, mehr modelliren können, es sind auch in der RNichtung bei den sehr eingehenden Berathungen im Bundesrathe gemacht worden. Indessen, man ist doch nur mit großer Vorsicht herangegangen, weil sich wiederholt ge⸗ eigt hat, daß bei einer anscheinend blos sprachlichen und grammati⸗ soohn Aenderung doch eine leise Verschiebung des unterliegenden Be⸗ griffs die Folge gewesen ist, und man ist deshalb zur ursprünglichen
assung zurückgekehrt. Alles in Allem genommen, glaube ich, meine
erren, daß dieses Gesetz eine der guten Erbschaften ist, welche das Deutsche Reich vom Norddeutschen Bunde macht und welche es ge⸗ trost ohne das benesficium inventarii antreten kann. Ich kann nach allen diesen Gesichtspunkten Iht das Gesetz nur zur Annahme empfehlen.
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— Bei der Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Redaktion des Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund als Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, nahm zunächst der Königlich württembergische Bundesbevollmächtigte, Justiz⸗ Minister von Mittnacht, das Wort:
Meine Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist, wie auch aus einigen Stellen der Motive, die noch etwas verallgemeinert werden könnten, zu errathen, veranlaßt durch einen Antrag der Königlich bayerischen Staatsregierung, welchen die übrigen Regierungen gerne aufgenommen haben. *
.Ein Gesetzbuch, welches jeder Bürger kennen muß und das in so vielen öffentlichen Gerichtsverhandlungen angewendet und in seinem Wortlaut erläutert werden wird, soll als Reichsgesetz nicht an so vielen Stellen in störender Weise nur von dem Norddeutschen Bunde und dessen Beziehungen reden. Eine solche Konservirung, eine solche Erbschaft des Norddeutschen Bundes wird weder im Norden, noch im Süden gewünscht werden. Sie wird zwar bestehen bei einer Anzahl anderer, zu Reichsgesetzen erklärter bisher Norddeutscher Gesetze, aber nirgends, etwa mit Ausnahme des Wahlgesetzes für den Reichstag, scheinen die Verhältnisse in Absicht auf die Dringlichkeit und den Grad des Be⸗ dürfnisses gleich zu liegen wie beim Strafgefetzbuch; sie scheinen insbesondere nicht gleich zu liegen bei dem Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch, weil dieses seiner Natur nach mehr transitorisch und weniger als das Gesetzbuch in das allgemeine Rechtsbewußtsein über⸗ zugehen bestimmt ist.
Von Seiten der verbündeten Regierungen wurde sich nicht ver⸗ hehlt, daß die Grenze zwischen Redaktions⸗ und sachlichen Aenderungen oft schwer zu ziehen ist und daß deshalb jede, auch die unverfänglichst scheinende, Redaktionsänderung genau zu prüfen ist. Es konnte auch wirklich, wie Sie, meine Herren, wohl schon gefunden haben mögen, nicht durchaus dabei sein Bewenden haben, statt »Norddeutscher Bund⸗ »Deutsches Reich«, statt „norddeutsch« »deutsch⸗ zu sagen. Allein bei der genauen Prüfung, die vorgenommen wurde, haben sich ernste, irgend erhebliche Schwierigkeiten nirgends gezeigt, und es wird gesagt werden dürfen, daß eine eigentlich sachliche Aenderung Ihnen nicht vorgeschlagen ist. Eben deshalb wird mit Grund auf Ihre Zustim mung gehofft werden dürfen. 88 “
— Die Nr. 18 der »Annalen der Landwirthschaft in den König⸗ lich preußischen Staaten« hat folgenden Inhalt: Aus den Verhand⸗ lungen der XVII. Sitzungsperiode des Königlichen Landes⸗Oekonsmie⸗ Kollegiums. Die Hodgson'’sche Drahtseilbahn als Transportmittel für landwirthschaftliche Zwecke. Von Dr. E. Perels. Das Frei⸗ willigenrecht der Ackerbauschulen. Von Th. Themann. Erwerbungen des Königlichen landwirthschaftlichen Museums im I. Quartal 1871. Berichte und Korrespondenzen: Aus London, 11. April. (Schluß.D) Aus dem Kreise Simmern. Aus den Regierungsbezirken Schleswig und Wiesbaden. Literatur: Berechtigung der Landwirthe für den einjährigen freiwilligen Militärdienst. Von Dr. R. Weidenhammer. Das Vertilgen der Maikäfer und Engerlinge. Von Wilhelm Bernatz. Meteorologische Korrespondenz. Von L. Clerseus. Notizen: Ausbruch der Rinderpest in Oswiecin in Galizien. Beschränkung der Einfuhr von Vieh ꝛc. über die Landesgrenze. Konferenz der Vorstände der landwirthschaftlichen Kreditinstitute. Drittes Verzeichniß der für die Landwirthe in Elsaß und Lothringen eingegangenen Beiträge. Auf⸗ ruf des Ausführungscomités des landwirthschaftlichen Kongresses für die nothleidenden Landwirthe im Elsaß⸗Lothringen. Vieheinfuhr in England. Die siebente Wanderversammlung deutscher Agrikultur⸗ chemiker. Lehrplan des Königlichen landwirthschaftlichen Lehrinstituts zu Berlin. Die Kartoffelwanze im Koloradogebiete. Der definitive Schutz gegen die Rinderpest. Prozeß wegen Patentverletzung. Vulkanöͤl Personalien. Hypothekenbericht der Preußischen Bodenkredit⸗Aktien bank in Berlin, Jachmann⸗Spielhagen. Marktbericht. Butterpreise. Vtehpreise. Stäͤrkepreise.
Kunst und Wissenschaft.
Berlin, 6. Mai. Gestern Abend fand im Köͤnig Opernhause zum Besten des König Wilhelm⸗Vereins ein von Richard Wagner veranstaltetes und geleitetes Concert der Koͤnig⸗ lichen Kapelle und anderer Künstlex statt, welches das Haus in allen Räumen gefüllt hatte. Die W leitete der Kaisermarsch von R. Wagner ein, der mit dem Kaiserliede, gesungen von dem Königlichen Theaterchor und dem Stern’'schen Gesangverein, endigt. Auf Beetho⸗ vens C-moll-Sinfonie folgten dann wieder Wagner'sche Kompositienen: ein Vorspiel aus »Lohengrin⸗; die Schlußscene aus der »Walküre«, Wotans Abschied und Feuerzauber, in welcher der Königliche Hof⸗ Opernsänger Betz die Partie des Wotan sang; das Finale des ersten Aktes aus »Lohengrin«, bei welchem die Koͤniglichen Hof⸗Opersänge⸗ rinnen Frau v. Voggenhuber und Frl. Brandt, die Königlichen Hof⸗ Opernsänger Betz, Fricke, Schelper und Woworsky, so wie der Theaterchor mitwirkten. .
Die Auffuͤhrung, welcher Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, sowie Ihre Koöniglichen Hoheiten der Prinz Georg und die Prinzessin Friedrich Carl beiwohnten, fand bei dem Publikum den lebhaf⸗ testen Beifall, der besonders Herrn R. Wagner auszeichnete. Derselbe wurde nicht nur bei seinem Erscheinen von dem Publikum durch ein allge⸗ meines Hoch begrüßt, sondern auch wiederholt, namentlich nach dem Vorspiel aus »Lohengrin« durch die mannigfachsten Ovatienen geehrt Der anhaltende Beifall am Schlusse des Concerts veranlaßte Herrn R. Wagner, den Kaisermarsch und das Kaiserlied noch einmal zu wiederholen.
— Das Handbuch über den Königlichen preußischen
Hof und Staat für das Jahr 1871 (Verlag der Königl. Geh