Milliionen Thaler zu verwenden und diese Summe durch Ausgabe von Aktien oder Obligationen zu beschaffen; 6) die Direktion zu ermächtigen, in Ausführung des Artikels 5 des unterm 9. Juni 1859 mit der Königlichen Staatsregierung ab⸗ eschlossenen Vertrages zur Deckung der am 1. Oktober zur Ein⸗ bösung gelangenden 4 ½ p Ct. garantirten Coblenzer Brücke⸗Obligatio⸗ nen neue Obligationen bis zur Summe von 2 Millionen Thalern zu kreiren und den Zinsfuß und die Bedingungen dieser Anleihe mit der Staatsregierung zu vereinbaren; 8 7) die Direcktion ferner zu ermächtigen, die für die neuen Bauten weiterungen des Unternehmens erforderlichen Genehmigungen bei der Königlichen Staatsregierung nachzusuchen, mit derselben die Konzessionsbedingungen und die sich als nothwendig oder zweck⸗ mäßig ergebenden Modifikationen und Ergänzungen der Gesell⸗ schafts Sta'uten zu vereinbaren und für die Gesellschaft verbindlich festzustellen, sowie das zur Aus führung der verschiedenen Erweiterungen erforderliche Kapital durch Ausgabe von Aktien oder Obli ationen zu beschaffen; auch fortan, wie bisher, zu Bauzwecken
Gesellschaft eingeschrieben ist.
8be
übergehend die aus dem Betriebe eingehenden Mittel vorschuß.
weise zu verwenden und Darlehen mit oder von Effekten aufzunehmen; h der ohne Verpfändung
8) Neuwahlen für die Direktion un vorzeehien, f d den Administrationsrath eschluß zu fassen über den von einem Aktionär an emel⸗ deten Antrag auf Abänderung der §§. 20, 26, 30, 31, 33, 84, 1. bis 56, 60 und 75 der Gesellschaftsstatuten.
Nach den §§. 30 und 31 der Statuten nehmen nur diejenigen Aktionäre Theil an der Generalversammlung, welche den Besitz ihrer Aktien wenigstens 14 Tage vor dem Datum dieser öffentlichen Ein⸗ berufung in die Bücher der Gesellschaft haben eintragen lassen, und welche innerhalb der dieser Generalversammlung vorhergehenden letzten 3 Tage sich entweder selbst, oder durch Bevollmächtigte legitimiren, daß ihr Aktienbesitz noch immer so besteht, wie er in den Büchern der
Cöln, den 21. April 1871.
Rheinische Eisenbahn.
Die Direktion der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
General⸗Bilanz 8 8 “ pro 31. Dezember 1870 (abgeschlossen am 10. Avril 1871).
Aktiva.
8
und Räder ... Verbindungsbahn Coblenz⸗Oberlah
der Bauzeit)
hausen⸗Langenbrahm ꝛc.) Erwerbskosten verschiedener Neben⸗ stäcksabsplisse bei Cleve zc.)..
— Betriebs⸗Einnahmen pro 1870.
dem Betrieb der Strecke Cleve⸗Zevengar, und zwar: Beetriebs⸗Einnahmen pro 1870. Betriebs⸗Ausgaben,
wovon die Niederländische Rhein⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft Hälfte zu tragen hat mit esees
Werth der Materialbestände in den für den Oberbau ꝛc.. . .
Guthaben an Bankhäuser, an den
Eingekaufte Effekten
Bestände (Baar⸗ u e]
1 Vortragsposten pro 1871, Activ⸗Saldo
8 8
Haupt⸗ und Zweigbahnen, welche für alleinige Rechnung der Rheini Eisenbahn⸗Gesellschaft verwaltet werden (incl. zibersen Nea, ehiacchen als: Werkstätten, Gasanstalten ꝛc) abzüglich verschiedener Abschreibungen
Betriebsmittel für diese Linien, nach Abschreibung der Beschaffungskosten für
ddie bis Ende 1870 abgängig gewordenen Lokomotiven Wagen, Achsen
vbb*“ ““ 1 Betriebsmittel dafür Eifelbahn Call⸗-⸗Trier, Anlagekosten (incl. Coursverluste und Zinsen während
Betriebsmittel für diese Bahn Sonstige, Ende 1870 im Bau begrifsene Linien (Stolberg⸗Alsdorf, Ober⸗
Guthaben an die Staatsregierung aus dem Betrieb der Zweigbahn von Coblenz nach Oberlahnstein incl. der festen Rheinbrüce, Ams 888
Betriebs⸗Ausgaben und Verzinsung pro eodem ...
mithin Defizit, welches garantiemäßig der Staatskasse zur Last fällt Guthaben an die Niederländische Rhein⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft in Ut
mithin Defizit
2,687,593 112,522
7,267 329 328 821
88,838 179,314
1 122,05 vertragsmäßig die—
61,025 1,472 276
3,555 908 1,741,099
211,287 83,582
erSassaseaewns
IH.
Pas Stamm⸗ und Prioritäts⸗Aktien (excl. der Aktien Littr. B. für Call⸗Trier)...
Diverse Anleihen
(Davon sind bis ultimo 1870 Thir. 1,405,500 amortisirt.) 4prozent. vom Staate garantirte Stamm⸗Aktien Littr. B für Call⸗Trier. .. dazu diverse extraordinäre Bau⸗Einnahmen für diese Linie
Zuschüsse von Gemeinden ꝛc. zum Bahnbau
Betriebs⸗Ertrag der für eigene Rechnung verwalteten Bahnen pro 1870:
Die Einnahmen betragen:
Die Ausgaben betragen incl. der Dotation des
Erneuerungs⸗ und des Reservefonds Verzinsung und Amortisation der Anleihen und resp. Prioritätsaktien (incl. für Cleve⸗Zevenaar) Antheil der Nymegen'schen Eisenbahn⸗Gesellschaft gan der Einnahme aus dem Betvrieb der Strecke Cleve⸗Nymegen 1 „
Thlr. 3,566,309. 22. 4.
Töofr. 25,000,000 22,619,600
Tolk.. [Sa. Pf.
10,559,347 “
912,288. 11. 5.
5
EE““
2* Bleibt Betriebs⸗Ueberschuß Erhobene Ausgleichungszinsen von im Jahre 1870 begebenen Stamm⸗Akrien, Bestand des Erneuerungsfonds (incl. der Dotation pro 1870 ad Thlr. 974,000).
Bestand des Reservefonds (incl. der Dolation pro 1870) Kautionen, baar hinterlegte... 3 Depositen, diverse. Agio. Gewinn auf begebene Stamm⸗Aktien nach Abschreibung sämmtlcher Verluste au Diverse Kreditoren Bestände der Pensions⸗, Kranken⸗ Bestaͤnde Zahn b 3 e zur Zahlung von Zinsen au Planmäßige Bestände zur “ der Anleihen
Bestände zur Amortisation des Bau⸗Kapitals für Cleve⸗Zevenaar G — Total der Passiva
3,471,565 22,433 4,090,791 270,938 17,955 1,850,248
14 527,885 23 117,076 7 301,782] 23
78,778,315 8
Das Abonnement beträgt 8 1 Thlr. Sgr. 6 Pfg. 8 für das Vierteljahr. b Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 2 ½ Sgr.
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Auslandes nehmen Bestellung an 8 sür Berlin die Expedition: 1 Zieten⸗Platz Nr. 3.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Prinzen Adolf von Schwarzburg⸗Rudolstadt den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kreisgerichts⸗Sekretär, Kanzlei⸗Rath Weitzel zu Zeitz den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Ka⸗ stellan der Löwenburg zu Wilhelmshöhe, Euler, und dem Böttchermeister Christian Friedrich Decker zu Apenrade den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin Königlichen Hoheit ihnen verliehenen Militär⸗Verdienstkreuzes zweiter Klasse zu ertheilen, und zwar, vom Stabe der 6. Kavallerie⸗ Division: dem Major von Schönfels vom Generalstabe, dem Rittmeister von Treskow vom Schleswig⸗Holsteinschen Ulanen⸗Regiment Nr. 15, den Seconde⸗Lieutenants Klock⸗ mann vom Brandenburgischen Kürassier⸗Regiment (Kaiser Nicolaus IJ. von Rußland) Nr. 6 und von Keller vom Brandenburgischen Husaren⸗Regiment (Zietensche Husaren) Nr. 3, — vom Brandenburgischen Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 3 (General⸗Feld zzeugmeister): dem Hauptmann Wittstock und dem Premier⸗Lieutenant von Gyzicki; — sowie vom Stabe der 15. Kavallerie⸗ Brigade: dem Rittmeister und Escadron⸗Chef Krell und dem Premier⸗Lieutenant Grafen von Kanitz II. vom Bran⸗ enburgischen Husaren⸗Regiment (Zietensche Husaren) Nr. 3. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem General⸗Major Freiherrn von Putt⸗ kamer, Commandeur der 9. Artillerie⸗Brigade, von des Groß⸗ herzogs von Hessen und bei Rhein Königlichen Hoheit verlie⸗ enen Militär⸗Verdienst⸗Kreuzes; ferner zur Anlegung des dem Hauptmann Reiche, den Premier⸗Lieutenants Müller und Dopatka, den Seconde⸗Lieutenants Thewalt, Ferno, Zeeden, dem Obergefreiten Wieschendorf, dem Kanonier Dahl und dem stellvertretenden Stabsarzt Dr. Ehrenhaus om Schleswig⸗Holsteinschen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 9 von des Großherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin Königlichen Hoheit verliehenen Militär⸗Verdienst⸗Kreuzes zweiter Klasse owie zur Anlegung der dem Rittmeister von Rosen vom 1. Schlesischen Dragoner⸗Regiment Nr. 4 und dem Premier⸗ Lieutenant von Hugo vom Königs⸗Grenadier⸗Regiment (2. Westpreußischen) Nr. 7 von des Fürsten von Schaumburg⸗ Lippe Durchlaucht verliehenen Medaille für Militärverdienst im Felde und der dem Unteroffizier Schnabel vom Königs⸗ Grenadier⸗Regiment (2. Westpreußischen) Nr. 7 von des Her⸗ zogs von Sachsen⸗Altenburg Hoheit verliehenen Militär⸗
Verdienst⸗Medaille, — Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
8 Deutsches
Bekanntma G Packetbeförderungsdienst für die Armee.
Re i ch. chung.
Die Verhältnisse machen es nothwendig, daß Privat⸗
päckereien für das Garde⸗Corps und das V. Armee⸗ Corps bis auf Weiteres zur Postbeförderung nicht zugelassen
werden. 6 Dagegen findet, nachdem die in der Bekanntmachung vom
7. Mai erwähnten Marschbewegungen beendigt sind, die Be⸗
88
förderung von Privatpäckereien für das III. und IX. Armee⸗ dn g sowie für die 6. Kavallerie⸗Division wiederum
3
11““
General⸗Postamt. Stephan.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Hof⸗Kammer⸗Rath von Lentzcke hierselbst den Cha⸗ rakter als Geheimer Hof⸗Kammer⸗Rath;
Den Rechtsanwalten und Notaren Dr. jur. Grimm in Marburg, Peters in Cassel, Hupfeld daselbst und Eber⸗ hard in Hanau den Charakter als Justiz⸗Rath; sowie 8
Dem praktischen Arzt Dr. Schüler in Stargard in Pom⸗ mern den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.
b
“ Berlin, den 16. Mair. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ist gestern Abend über Coblenz nach Baden abgereist.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Der Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor Schneider zu Aachen ist in gleicher Eigenschaft zur hessischen Noedbahn nach Cassel versetzt und der bisherige Königliche Eisenbahn⸗Baumeister Kricheldorff zu Essen zum Königlichen Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor ernannt und demselben die Betriebs⸗ Inspektorstelle zu Aachen verliehen wordden.
Justiz⸗Ministerium. Der Ober⸗Gerichtsanwalt Koellner in Verden ist zugleich zum Notar für den Bezirk des Obergerichts zu Verden mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst ernannt worden.
Dem Rechtsanwalt und Notar Samberger in Tost ist die Verlegung seines Wohnsitzes nach Gleiwitz gestattet worden.
Angekommen: Der General⸗Telegraphen⸗Direktor, Genera Major von Chauvin, aus Frankreich.
Nichtamtliches. Deutsches NReich.
Preußen. Berlin, 16. Mai. Se. Majestät der Kaiser nahmen gestern um 11 Uhr Vorträge entgegen von den Hofmarschällen, von 12 bis 1½ Uhr vom General Grafen Moltke, im Beisein des Kriegs⸗Ministers und der Generale von Podbielski und von Tresckow. .
Von 2 bis 3 Uhr arbeiteten Se. Majestät mit den Geheimen Räthen von Wilmowski und Wehrmann und empfingen sodann den Reichskanzler.
“ §§. 4 und 5 des Gesetzes vom 19. Juni 1868 hat der Bundesrath aus den Mitgliedern des Ausschusses für Rechnungswesen zwei Mitglieder der Bundesschulden⸗Kom⸗ mission für die laufende Session zu wählen. Demgemäß sind in der Sitzung des Bundesrathes vom 1. d. M. der Königlich sächsische Appellationsgerichts⸗Präsident Klemm und der Her⸗ zoglich braunschweigische Geheim⸗Rath von Liebe zu Mitgliedern der gedachten Kommission bestimmt worden. 8