erhoben bei der Feststellung der Norddeutschen Bundesverfassung Be⸗ denken nicht, und so erging die Bundesverfassung mit dem Satz, welcher die Erhebung der Fluszölle in Zukunft für unzulässig erklärte. Durch den vorhin erwähnten Vorbehalt, welchen sich Mecklenburg gemaht hatte, wurde es unmöglich, sofort mit dem Eintreten der Bundesverfassung die Elbzölle in Wegfall zu brin⸗ gen. Es ergab sich die Nothwendigkeit weiterer Verhank lungen, und diese Verhandlungen führten im vorigen Jahre zu einer Verstän⸗ digung zunäͤchst über die Abfindung Mecklenburgs. Bei dieen Ver⸗ handlungen wurden nun von Seiten Anhalts und Lauenburgs die Interessen geltend gemacht, die klar aus der Finanzlage dieser beiden Staaten und zugleich aus ihrer Lage als Elb⸗Uferstaaten mit den durch diese Lage bedingten Verpflichtungen zur Unterhaltung des Fahr⸗ wassers der Elbe sich ergaben. Beide Staaten hatten bis dahin aus den Elbzöllen Einnahmen gehabt, welche weit über die Last der Unterbaltung hinaus ihnen eine nicht unbeträchtliche Finanzquelle ge⸗ währten. Beide nahmen, zwar nicht aus Gründen des Rechts, aber aus Gründen der Billigkeit es in Anspruch, daß, wenn man an Mecklenburg eine erhebliche Absindung zahle, man ihnen, die in einer ungleich ungünstigeren Lage sich befänden, eine billige Ent⸗ schädigung nicht versage. Der Bundesrath hielt sich für verpflichtet, Billigkeitsgründe in Beziehung auf beide Staaten an⸗ zuerkennen und es wurde die Verständigung im Bundesrath dahin getroffen, daß an beide Staaten gleichmäßig auf eine Reihe von Jahren dasjenige, was sie nachweislich im Durchschnitt der Vorjahre auf die Unterhaltung des Fahrwassers der Elbe ver⸗ wendet hätten, aus Reichsmicteln gezahlt werde. Bei der Vorlegung des bezüglichen Ges tzentwurfs an den Norddeutschen Reichstag fanden die Vorschläzge, die für Anhalt gemacht waren, die Zustimmung des Hauses; der gleiche Vorschlag für Lauenburg wurde abgelehnt, er wurde abgelehnt, ohne daß eigentlich eine sachliche Diskussion des Gegenstandes im Hause stattfand. Die verbündeten Regierungen glaubten nun nicht die Frage hiermit endgültig entschieden. Sie glaubten, daß Motive, aus welchen der Reichstag Bedenken getragen hatte, die für Lauenburg geforderte Summe nicht zu bewilligen, darin finden zu müssen, daß ja bekanntlich die Frage der Inkorpo⸗ ration Lauenburgs in Preußen wiederholt erörtert worden ist, und daß es sich deshalb nicht empfehle, auf eine Reihe von Jahren hind urch Lauenburg eine Rente zuzusichern, welche, wenn innerhalb dieser Reihe von Jahren die Ink ⸗rporation erfolgen sollte, in die preußische Staatskasse fließe würden, in die Kasse eines Staates, welcher auf die Erhebung bereitwillig verzichtet hatte. In⸗ dem die verbündeten Regierungen davon ausgingen, daß diese Fr⸗ wägung das Moziv der Ablehnung der für Lauenburg gestellten For⸗ derung gewesen sei, glaubten sie den richtigen Weg zur Erledigung der Sache darin zu finden, daß sie in dem Etat diejenige Summe für das Jahr 1871 aufnahmen, welche nach der damals dem Nord⸗ deutschen Reichstage gemachten Vorlage von Lauenburg auf eine Reihe von Jahren hinaus zu bewilligen wäre. Ihre Kommission, meine Herren, hat Bedenken getragen, diese Bewilligung auszusprechen, aber ich hoffe, daß die Rücksichten der Billigkeit, welche die verbünde⸗ ten Regierungen bestimmt haben, diese Posttion hier aufzunehmen, bei Ihr r Mehrheit — entgegen den Anträgen Ihrer Kommission — Anklang finden werden. Es handelt sich hier um eines der kleinsten Staatswesen, welches durch die mit der Begründung des Norddeutschen Bundes ein⸗ getretene Umgestaltung der Verkehrsabgaben sehr einträgliche Intraden verloren hat: es hat den sehr einträglichen Transitzoll verloren, wäelchen es früher auf der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn zu erheben berechtigt war, und es hat die ebenso einträglichen Intraden verloren, welche ihm der Elbzoll gewährte. Sein Staatshaushalt ist in Folge dessen in eine sehr bedenkliche Lage, gekommen; es ist nothwendig ge⸗ worden, neue Steuern in Lauenburg einzuführen, und trotz der Ein⸗ führung dieser neuen Steuern ist die finanzielle Lage immer noch von der Art, daß auch eine Summe von so geringem Betrage, wie sie hier für Lauenburg verlangt wird, nicht unerheblich ins Gewicht fällt, — wie denn überhaupt eine Summe von 8000 Thlrn,, so klein sie scheint, für ein Ländchen von 50,000 Einwohnern immer etwas groß ist. Dese Summe ist eben nur ausreichend, um die Kosten zu decken, welche Lauenburg Jahr aus, Jahr ein auf die ihm vertrags⸗ mäßig obliegende Unterhaltung des Fahrwassers der Elbe verwenden muß. Im Augenbiick, und so lange die Inkorvoration Lauenburgs in Preußen nicht erfolgt is, befindet sich der vorliegenden Frage gegenüber Lauenburg in einer entschieden ungünstigeren Lage als An⸗ halt, welchem bereitwillig die Abfindung gewährt ist, die die verbün⸗ deten Regierungen vorgeschlagen haben. Es handeli sich hier, wie ge⸗ sagt, um die Bewilligung für ein Jahr, um eine Bewilligung zur Ausgleichung einer sehr großen finanziellen Einbuße an ein kleines Land, und ich hoffe, meine Herren, Sie werden diese Rücksichten der Billigkeit nicht verkennen.
— Ueber den Antrag der Kommission, »die als Nebenamt zu verwaltenden Stellen im Bundesamte für das Heimaths⸗ wesen dürfen nur an solche Beamte übertragen werden, welche nicht ohne ihren Willen versetzbar sind«, äußerte der Staats⸗ Minister Delbrück: Meine Herren! Die ganze gegenwärtige Diskussion würde, wie ich sehr gerne anerkeunec, erspart worden sein, wenn die verbündeten Regierungen weniger sparsam gewesen wären. Hätten die verbündeten Regierungen Ihnen hbier für das Bundesamt für Heimathwesen einen Etat vorgelegt, mit einem Vorsitzenden, dessen Stelle mit 3000 Thlr., und mit vier Mit liedern, deren Stellen im Durchschnitt mit 2500 Thaler dotirt worden wären, so würde hier im Hause vielleicht von anderer Seite als von denen, die jetzt die Resolution eingebracht haben, gefunden sein, das sei eine sehr starke Ausgabe, die nicht nöthig
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wäre: man würde aber ganz gewiß eine solche Etatposition als un⸗ bedingt korrekt haben bezeichnen müssen. Die verbündeten Regierun⸗ gen haben geglaubt, indem sie Ihnen die Etatpesitionen vor⸗ schlugen, sparsam sein zu müssen, so weit es eben der Zweck der Sache gestattet; sie haben nach den bisherigen Erfahrungen davon ausgehen können — in Bezug auf die Zahl der Mitglieder waren ihnen ja die Hände durch das Gesetz gebunden, — daß, wenn ein Beamter ausschließlich für diese Behörde bestimmt ist, alsdann vier anderen Beamten die Funktionen bei dieser Behörde füglich als
Nebenamt würden übertragen werden können; sie haben geglaubt,
auch mit einer solchen Organisation für eine Zeit lang, nicht blos für das laufende Jahr, ausreichen zu können. Es blieb ihnen, wen
sie sich in dieser Voraussetzung irrten, immer noch übrig, eine Ver⸗
mehrung der Mitgliederzahl zu beantragen. Wenn sie nun nach ihre Ueberzeugung den sachlich zweckmäßigen und sparsamen Weg einge⸗
schlagen haben, so haben sie damit allerdings nicht den Gedanken ver⸗ bunden, daß nun aus der Betretung eines solchen Weges die Folge⸗
rung gezogen werden könnte, daß die gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr ausreichen, und in der That, die von ihrer Kommission angenom
mene Resolution ist, wie der Herr Abgeordnete für Oels schon bemerkt hat, nichts anderes, als eine Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzlichen Bestimmungen gestatten ganz unbedingt die Anstel⸗
lung von Beamten bei dieser Behörde, welche nicht Richter sind. Die Resolution ihrer Kommission wüͤrde zur nothwendigen Konsequenz haben, daß mindestens vier von diesen, d. h. diejenigen, die als Neben⸗ ämter gedacht sind, nur auf Richter übertragen werden können; denn
wenn man ein Nebenamt ins Auge faßt, so denkt man ja natür⸗-
licherweise dabei nur an Beamte, welche in Berlin ihren dienstlichen Wohnsitz haben, welche also der preußischen Beamtenhierarchte ange⸗ hören, und da treffen die Voraussetzungen, welche in der Resolution ihrer Kommission ausgesprochen sind, nur bei Richtern zu, wenn man nicht etwa zu dem Auskunftsmittel greifen wollte, Pensionäre mit diesem Nebenamt zu beauftragen. Das letztere Auskunftsmittel glaube ich als von vornherein ausgeschlossen bezeichnen zu dürfen. Wenn nun aber die Resolution Ihrer Kommission die verbündeten Regierungen nöthigen will, diese Stellen nur durch Richter zu besetzen, so ändert sie insoweit das Gesetz ab, wie ich schon zu bemerken die Ehre hatte, sie thut aber meiner Ansicht nach auch dabei noch etwas Unzweckmäßiges. Es ist bei der Berathung des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz sehr ausführlich erörtert, daß die Eigenthümlichkeit derjenigen Angelegen⸗ heiten, welche zur Entscheidung des Bundesamtes für das Heimaths⸗ wesen zu stellen sind, es aus sachlichen Gründen nicht nur rechtfer⸗ tigen, sondern nothwendig machen, dieses Amt nicht ausschließlich mit Richtern zu besetzen, sondern in diese Behörde auch Beamte eintreten zu lassen, welche mit der Verwaltungspraxis betraut sind, also auch diesen richtigen und wohl erörterten Motivpen des Gesetzes würde die Annahme der Resolution entgegenstehen. Wenn ich nun frage, auf welchen Gründen diese Resolution beruht, so komme ich schließ⸗ lich auf den rein formalen Grund, daß es theoretisch denk⸗ bar ist, daß ein Verwaltungsbeamter, dem eine solche Stelle als Nebenamt übertragen wird, auch ohne seinen Willen einmal von Berlin versetzt werden kann. Diesen Grund kann ich meinerseits nur als einen formalen bezeichnen, er hat nach meiner Ueberzeugung eine materielle Bedeutung nicht. Ich kann mir aller⸗ dings keinen maßgebenden Einfluß darauf zuschreiben, welche Persöͤn⸗ lichkeiten der Bundesrath für die Besetzung dieser Stellen wählt und in Vorschlag bringt, ich glaube aber, es lieat in der Natur der Sache, daß der Bundesrath bei Auswahl solcher Persönlichkeiten sein Augen⸗ merk nur auf Beamte richten wird, welche, wenn sie auch theoretisch versetzbar sind, ihrer ganzen amtlichen Stellung nach einer solchen Versetzbarkeit thatsächlich nicht unterliegen. Man könnte nun ferner sagen, ja, wenn das Alles auch der Fall ist, so hat doch die preußi⸗ sche Regierung auf die Persönlichkeit der Beamten des Heimathsamts eben wegen ihrer Befugniß zu Versetzungen einen Einfluß, und sie könnte diesen Einfluß mißbrauchen. Ich weiß nicht, ob solche Er⸗ wägungen obgewaltet haben, man kann sie sich ja aber konstruiren. Nun, meine Herren, will ich darauf keinen entscheidenden Werth legen, daß die Frage, um welche es sich bei den Entscheidungen des Bundesamtes für das Heimathswesen handelt, zwar sehr interessant, für nanche betheiligte Gemeinden sehr wichtig, aber für den Standpunkt einer großen Regierung nur Bagatellen sind. Ich will darauf kein entscheidendes Gewicht legen, sondern auf ein anderes Moment, welches bei Berathung des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz sehr richtig von dem Herrn Abgeordneten für Meiningen angeführt ist, auf das Moment nämlich, daß es kaum einen Gegenstand giebt, wo der Satz: Heute mir, morgen Dir, in so eminentem Maße An⸗ wendung findet, wie bei denjenigen Gegenständen, über welche das Bundesamt für das Heimathwesen zu entscheiden hat. Denn eine Entscheidung, welche vermöge des darin liegenden Prinzips heute für einen Staat oder eine Gemeinde ganz außerordentlich unangenehm sein kann, dieelbe Entscheidung kann vermöge desselben Prinzips morgen für sie ganz außerordentlich vortheilhast sein. Ich kann also auch aus diesen Rücksichten keine Materie hernehmen, durch die vorliegende Resolution die verbündeten Regierungen weiter zu beschränken, als das Gesetz sie beschränkt hat, und ich glaube deshalb wiederholen zu koönnen, daß der ganze Grund, welcher zu der
Resolution geführt hat, ein rein formaler, ein rein theoretischer I1I
Wenn Sie nun, meine Herren, wie ich glaube, es doch als die eigent⸗ liche Aufgabe ansehen, daß eine tüchtige Behörde konstruirt üs, nn
wenn Sie ferner die verbündeten Re⸗
dürfen, weil sie eine tüchtige Behörd
aufwande konstruiren wollen, dann, glaube ich, werden Sie sich nich
entschließen wollen, dem Antrag Ihrer Kommission zuzustimmen
Was die Resolution des Abgeordneten für Oels anlangt, so erkenn
ich in ihrem ersten Satze ganz abweichend von dem Abgeordneten für
Lennep, keines weges
etwas Identisches mit der Resolution Kommission. Den ersten Theil dieser Resolution kann ich, als von selbst sich verstehend, ganz unbedingt acceptiren; was den zweiten Theil anlangt, den Antrag, im Etat für 1872 für eine umfassendere Dotation zu sorgen, so glaube ich Ihnen versichern zu können, daß die verbündeten Regierungen sich voll⸗ kommen der Nothwendigkeit bewußt sind, aus dieser Behörde eine wirksame, in ihrer ganzen Zusammensetzung Achtung gebietende und Garantie gewährende zu machen, und ich kann an diese Versicherung die weitere knüpfen, daß wenn sie finden werden, daß in Folge der weiteren Entwickelung der Geschäfte Lieser Behörde, eine weitere Ver⸗ mehrung der Kräfte oder eine anderweitige Organisation geboten ist, sie ohne Weiteres Ihnen deshalb die Vorschläge machen wird. Ich kann mich nicht positiv gegen die Resolution des Abgeordneten für Oels aussprechen, event. kann sie ja vollkommen dem entsprechen, was seiner Zeit die Lage der Sache erfordern wird. Ich möchte aber wenigstens meinerseits durch eine Zustimmung zu der Resolution nicht das Engagement übernehmen, daß nun nothwendig im Etat von 1872 andere Positionen werden in Aussicht genommen werden.
— Auf die Anfrage in Betreff der Kommission für die Civilprozeßordnung erklärte der Staats⸗Minister Delbrück:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat mit Recht erwähnt, daß der Bundesrath eine Kommission gewählt habe, welche die von ihm näher bezeichnete Aufgabe zu erledigen hat. Ich kann hinzufügen, daß diese Kommission eingeladen ist, zu Anfang Septembers dieses Jahres zusammenzutreten. Was nun die zunächst an den Etat sich an⸗ knüpfende Frage anlangt, ob die Kosten dieser Kommission, wie das mit der früheren gleichartigen Kommission geschehen ist, aus dem Dispositionsfond zu bestreiten seien, oder ob dafür eine besondere Forderung werde eingebracht werden, so muß ich Anstand nehmen, diese Frage augenblicklich zu beantworten. Es ist im Schoße Ihrer Kommission die Ansicht vertreten worden, daß Ausgaben wie die eben bezeichneten, nicht auf den Dispositionsfond genommen, son⸗ dern besonders vom Hause begehrt werden möchten. Die verbündeten Regierungen werden es sich zur Pflicht machen, diese Ansicht in ernste Erwägung zu nehmen; sie haben bisher dazu noch keine Gelegenheit gehabt. Sollte die Ansicht dahin gehen, die estreitung der Ausgaben für Zwecke, wie der eben bezeichnete, aus dem Dispositionsfond zu vermeiden und einen besonderen Kredit dafür zu verlangen, so würde in der bevorstehenden Herbstsession dazu noch Zeit und Gelegen⸗ heit sein.
— Bei der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betref⸗ fend die Inhaberpapiere mit Prämien, nahm der Bundes⸗ Bevollmächtigte Staats⸗ Ministex Camphausen nach dem Abg. von Hennig das Wort: 1 1
Meine Herren! In den Motiven, welche die verbündeten Re⸗ gierungen der Vorlage beigefügt haben, und ebenso in den Aeußerungen,
ie von diesem Tisch ass bei der ersten Berathung des Gesetzentwurfs gefallen sind, ist auf den Gang hingewiesen worden, der uͤbe haupt zu der Gesetzesvorlage geführt hat. Ich brauche das nicht zu rekapitu⸗ liren, ich will aber daran nur die Bemerkung knüpfen, daß von Anfang an die weitere Frage, ob man außer der Regulirung der künftigen Ausgabe von Prämienanleihen auch die Frage ins Auge fassen wolle, in wieweit das Lotteriespiel zu beseitigen oder einzu⸗ engen sei, nicht in den Kreis der Berathung der verbündeten Regie⸗ rungen gezogen worden ist. Ich würde daher auch in diesem Augen⸗ blick, nachbem das Amendement der Herren Martin und Genossen an diesem Morgen erst zu meiner Kenntniß gelangt ist, durchaus nicht in der Lage sein, eine Erklärung Namens der verbündeten Regierungen abzugeben, und würde auch nicht in der Lage sein, eine Erklärung
Ihrer
Namens der preußischen Regierung abzugeben; in meinem eigenen
Namen kann ich allerdings unbedenklich aussprechen, daß dem Zustande⸗ kommen des Gesetzes ein wesentliches Er chwerniß bereitet werden würde, wenn diese voöllig heterogene Materie bei dieser Ge⸗ legenheit zum Austrag gebracht werden sollte, wenn in der
orm eines Amendements über eine so wichtige, in die vieler Staaten tief eingreifende Angelegenheit ent⸗ schieden werden sollte. Man kann ja über die Frage, ob Lotterien überhaupt zuzulassen seien oder nicht, sehr verschiedener An⸗ sicht sein; man kann ja auch von dem Standpunkt der Partikular⸗ staaten aus diese Frage unter verschiedenen Verhältnissen verschieden beantworten. Wenn im vorigen Jahre in Preußen die Frage aufze⸗ worfen wurde: sollen wir auf die Einnahmen, die aus der Lotterie dem preußischen Staate zufließen, verzichten? so liegt es doch wohl auf der Hand, daß sowohl der Landtag als die Regierung sich die Frage vorzulegen hatte: sind wir denn in der Lage, ohne diese Ein⸗ nahmesumme unsere Ausgaben bestreiten zu köͤnnen, oder sind wir in der Lage, wenn wir auf diese Einnahmen verzichten wollen, sie durch neue Steuern ersetzen zu können, und sind wir in der Lage, nicht auf dringende Ausgaben Verzicht leisten zu müssen, bles weil uns diese Einnahmequelle entgeht? Der erste Herr Redner hat auf eine angeblich seitens des preußischen Finanz Ministers gefallene Aeußerung wegen des Ueberschusses pro 1870 hingewiesen. Das ist ein Irrthum; diese Aeußerung ist hier nicht gefallen; ich habe mich weder berufen noch berechtigt erachtet, die preußischen Finanzen dem Reichstage gegenüber einer Erörterung zu unterwerfen. Die Thatsache, daß Preußen mit einem Ueberschuß abgeschlossen hat, ist allerdings begründet, und daß diese Thatsache für die Zukunft möglicherweise eine weniger strenge Be⸗ urtheilung rücksichtlich der Festhaltung der bisherigen Einnahmequellen motiviren könnte, als sie bisher statkgefunden hat, will ich in thesi
Abrede stellen. “ nich t che dasesl Argumentation der beiden ersten Herren Redner eigentlich berubt? Sie hat auf der Unterstellung beruht, daß der Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf ein Verbot der Prämienanleihen enthielte,
und die ganze Argumentation hat sich darum bewegt: wenn wir einmal verbieten wollen, dann sind die Lotterieloose viel schlimmer als die Prämienanleihen. Aber, meine Herren, in dem Gesetzentwurf ist ja ein Verbot gegen die Anleihen nirgendwo ausgesprochen, in dem Gesetzentwurf ist ja nach wie vor zugelassen, daß die Prämien⸗ Anleihen emittirt werden können, es ist nur die Instanz verändert, die darüber zu befinden hat, ob in einem gegebenen Falle eine Prä⸗ mienanleihe emittirt werden darf oder nicht. Wenn eine solche Frage in Zukunft an den Reichstag herantritt, dann können ja diejenigen Auffassungen, die in den Prämienanleihen etwas so Verderbliches wie von manchen Seiten darin erblickt wird, nicht erblicken wollen, sich geltend machen, und ich würde persönlich ein⸗m großen Theil der Argumente, die der erste Herr Redner in dieser Beziehung vorgebracht hat, meinerseits nicht entgegentseten wollen. Ich bitte Eines eben nicht zu vergessen: der vorliegende Gesetzentwurf enthält ein absolutes Verbot der Wrämienanleihen nicht, und ich bitte ferner bei Ihrer Ab⸗ stimmung das ins Auge zu fassen, daß, wer den Gesetzentwurf will, gut thut, dem Amendement Martin und Genossen entgegenzutreten.
— Im 4. Marienwerder Wahlbezirk (Thorn⸗Culm), ist Dr. Meyer zu Thern mit 8435 gegen 7134 Stimmen, welche von Slaski auf Er. Treebez erhalten hat, zum Reichstagsmitgliede gewählt worden. —
Im Großherzogthum Baden, 8. Wahlkr. (Baden⸗Rastatt⸗Bühl), wurde bei der Ersatzwahl an Stelle Lindau's, welcher sein Mandat niedergelegt hat, Probst Lender mit 6537 Stimmen gewählt. Sein Gegenkandidat, Ober⸗Schuldirektor Renk, erhielt 4058 St.
Statistische Nachrichten.
Der Pensionsfond für Wittwen und Waisen der Elementar⸗Schullehrer im Regirrungsbezirk Düsseldorf hatte am Schlusse des Jahres 1870 ein Kapitalvermögen von 110,793 Thalern, 10,409 Thlr. oder 10 pCt. mehr als Ende 1869. Die Ein⸗ nahmen im Jahre 1870 beliefen sich (inkl. des Bestandes von 94,593 Thalern in Dokumenten und 4791 Thlr. baar) auf 123,893 Thlr. Dokumente und 29,218 Thlr. baar, zusammen 153,111 Thlr., darunter 4378 Thlr. Zinsen, 4123 Thlr. halbjährige Beitrage und 5761 Thlr. Beiträge der Gemeinden von den Schulstellen. Die Ausgaben be⸗ trugen im Jahre 1869 21,057 Thlr. in Dokumenten und 21,261 Thlr. baar, zusammen 42,318 Thlr., darunter 6050 Thlr. Wittwenpensionen, 85eehch Darlehen und 9057 Thlr. Abschlags⸗ und Restzahlungen auf Darlehen.
— — Im Jahre 1870 belief sich, nach dem Jahresbericht des schweize⸗ rischen Bündesrathes, die Getreidecinfuhr in der Schweiz, ein⸗ schließlich derjenigen von Mehl und nach Abzug der Ausfuhr, auf 3,669,995 Centner; im Jahre 1869 hatte sie 3,492,998 Centner be⸗ tragen. Es ergab sich daher eine Vermehrung von 176,997 Centner zu Gunsten des Jahres 1870, die hauptsächlich aus der zweiten Hälfte dieses Jahres herrührte und sowohl durch die Verproviantirung der Truppen des eigenen Landes, wie durch die der zugeflüchteten Inter⸗ nirten hervorgerufen war.
TelegraPhische Witterernngsterichzte v. 15. Mai.
ISI ““ or. Eer. nf b ah Nmdd.
7 Stockholm. 332,3 — 996 SSSae. N., mässig. bedeckr. ¹) — fast bedeckt.
„ Hörnesand 333,6 — 1,6 N., mässig. Haparanda 334,32% — — 0,2 — N., schwach. sbed., Schnee 16. Mai. 2,9 — 4,8 NW., mässig. 3,8 — 5,n0 W., stark. 5 NW., mässig. 5.5 WNW., schw.
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Memel 332,3 — 4,5 Königsbrg. 333,0 —3, 6 Cösin 33,7 — 2,2 Stettin 334,0 — 2,6 Putbus 332,0 — 2,0 8,1 NW., mässig.
Berlin 334,4 — 1, 2 0 W., schwach.
Posen 332,2 - 1,9 — 4,6 W., schwach. bedeckt. Ratibor. 325,6 — 3,3 — 5,6 N., mässig. beiter. 1 Breslau 329,5 — 2,2 4.22 — 5,0 SW., s. schw. trübe. Torgau .. . 330,7 — 2,8 beiter. 3 Münster 333,8 — 0, 6 „5 —3,9 NW., schwach. zieml. heiter. DFIie 332,9 - 1, 7 3 — 5,8 NO. zieml. heiter. Trier 327,6 — 3,9 — 5,2 NO., schwach. heiter. Flensburg. 334,5 — W., mässig. bewölkt Wiesbaden 330, 8 N., schwach. heiter.
Kieler Haf. 333,7 W., mässig. leicht bewölkt. Wilhelmsh. 335,1 WSW., schw. bewölkt. Keitum 334,3 NW., lebhaft. bewölkt. ³) Bremen 334,8 NNW., schw. bewölkt. Weserleuchth. 334,7 W., mässig. heiter. Brüssel 335,3 NW., s. schw. wenig bewölkt. Haparanda 331, 6 NO., schwach. bedeckt. Petersburg 332,1 SW., schwach. bewölkt. Riga 330,9 SW., schwach. bedeckt Stockholm. 329,9 N., schwach. sbedeckt. *) Gröningen 335,7 WNW., still. sbewölkt. Helder 336,1 NW., s. schw. ““ Hörnesand 331, 0 N., schwach. ffast bedeckt. Helsingör. — WNW., mässig. Frederiksh. — WSW., schw.
¹) Max. 2,4, Min. 0,“0. 2) Nachts Regen. *²) Untere Wolkenschicht aus NW., etwas Regen aus 80. kommend. ¹⁴) Max. 2,6, Min. 0,0. Gestern Regen und Schneec. ) Gestern Nachmittag NW. mässig. Strom N. *) Gestern Nachmittag NW. schwach.
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