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von den Generalen Grafen Moltke, von Podbielski und von Tresckow, sowie von dem Geheimen Kabinets⸗Rath von Wilmowski und den Hofmarschällen. — Mittags begaben Sich Se. Majestät der Kaiser, wie alljährlich am 7. Juni, in das Mausoleum zu Charlottenburg.
Se. Majestät der Kaiser von Rußland trifft morgen Vormittag um 11 Uhr auf dem hiesigen Ostbahnhofe ein. Zum Empfange Allerhöchstdesselben begeben Se. Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preußen Sich nebst sämmtlichen hier anwesenden Prinzen des Königlichen Hauses, dem Gouverneur und dem Kommandanten der Haupt⸗ und Residenzstadtꝛc. ꝛc. auf den Bahnhof, woselbst die Ersatz⸗Com⸗ pagnie des Garde⸗Füsilier⸗Regiments als Ehrenwache aufgestellt sein wird. Eine ebensolche von den Ersatz⸗Truppentheilen des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 1 wird vor dem Kaiserlich russischen Palais Unter den Linden zum Empfange Auf⸗ stellung nehmen. Zur Dienstleistung bei Sr. Majestät dem Kaiser sind der General der Infanterie von Werder und der Flügel⸗Adjutant Oberst⸗Lieutenant Fürst Radziwill komman⸗ dirt. Se. Majestät wird am 10. d. M. Vormittags über Weimar die Reise nach Bad Ems fortsetzen.
— Der Bundesrath und der Ausschuß desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen ab.
— Im weiteren Verlaufe seiner gestrigen Sitzung erledigte der Deutsche Reichstag das Militär⸗Pensionsgesetz bis
§. 95, indem er fast durchweg die Vorlage der Regierungen unverändert annahm oder die Amendements der freien Kom⸗
mission des Hauses, welche den Namen des Abg. von Bonin
tragen, genehmigte. Die wichtigsten darunter sind folgende:
Dem §. 46 wurde ein Zusatz beigefügt, in Folge dessen »für die im Offizierrang stehenden Militärärzte bei der Pen⸗ sionirung das chargenmäßige Gehalt nach den Sätzen für In⸗ fanterie⸗Offiziere der entsprechenden Militärcharge als pensivns⸗ fähiges Diensteinkommen in Anrechnung gebracht wird.“ Die Wirkung dieser Bestimmung, gegen welche der Bundesbevoll⸗
mächtigte Staats⸗Minister v. Roon nichts zu erinnern hatte, ist eine für die höheren Militärärzte vortheilbafte und wird, wie der Abg. Ziegler ausführte, von ihnen mit Freuden begrüßt werden.
§. 49 der Vorlage (Marine) bestimmt, daß die Zeit für
Seereisen, resp. Indienststellungen, bei welchen mindestens 13
Monate außerhalb der Ost⸗ und Nordsee zugebracht worden sind, bei Pensionirungen doppelt in Anrechnung gebracht wird. Die freie Kommission hat die Bestimmung dahin abzuändern beantragt, daß statt der Ost⸗ und Nordsee gesagt wird: »außer⸗ halb der europäischen Gewässer«; sie ließ aber durch ihren Vertreter, Abg. v. Bonin, diesen Antrag fallen, als der Bun⸗ desbevollmächtigte erklärte, die wissenschaftliche Bestimmung des Begriffs »europäische Gewässer« sei noch nicht festgestellt, wie sie es nach Längen⸗ und Breitengraden bis auf die Minute sein müsse, wenn sie als Grundlage einer gesetzlichen Vorschrift ienen solle. Der Abg. van Freeden nahm den Antrag jedoch
wieder auf und das Haus trat ihm bei. §. 51 wurde in folgender von dem Abg. van Freeden bean⸗
tragten Fassung angenommen: 1 Auch die Wittwen der durch Schiffbruch oder in Folge der klima⸗ tischen Einflüsse, namentlich bei längerem Aufenthalte in den Tropen,
nvalide und zur Fortsetzung des Seedienstes, ohne ihr Verschulden,
nfähig gewordenen Offiziere, Aerzte und Deckoffiziere haben auf die im § 12 festgesetzten Pensionserhöhungen Anspruch. §. 53 lautet: 8 Den mit Pension aus dem Marinedienste ausscheidenden Perso⸗ nen wird, wenn sie vor dem, für den Beginn der pensionsberechtigen⸗ den D enstzeit vorgeschriebenen Termine auf Bord eines Kriegsschiffes der Kaiserlichen Marine eingeschifft gewesen sind, die im aktiven Ma⸗ rinedienste zugebrachte Zeit von dem Zeitpunkte der ersten Einschiffung ab als pensionsberechtigende Dienstzeit in Anrechnung gebracht, gleich⸗ viel, bei welchem Marinetheile, beziehentlich in welcher Stellung die⸗ selben sich bei ihrem Ausscheiden aus dem Marinedienste befinden. Der Abg. van Freeden beantragte, hinzuzufügen:
Steuerleuten und Kapitänen der Handelsflotte, welche als Offiziere in die Kriegsmarine aufgenommen sind, wird die Fahrzeit vom 18. Lebensjahre an bis zum Eintritt in die Marine zur Hälfte als pensionsfähige Dienstzeit angerechnet.“« “ Der Bundeskommissar Geh. Admiralitäts⸗Rath Jacobs erklärte sich mit diesem Zusatze einverstanden; nur wünschte er folgende redaktionelle Aenderung: Offizieren der Kriegsmarine, welche früher der Handelsflotte angehörten, wird die Fahrzeit u. s. w. Mit dieser Aenderung wurde §. 53 angenommen Eine lebhafte Debatte veranlaßte §. 70: “ AUnteroffiziere und Soldaten, welche durch Verwundung vor dem Feinde ganzinvalide geworden sind, erhalten eine Verwundungszulage von 2 Thlr. monatlich neben der Pension. Die freie Kommission hat beantragt:
—
a) statt: durch Verwundung vor dem Feinde« zu setzen: „nach. weislich durch den Krieg«; b) statt: »Verwundungszulage« zu setzen: »Pensionszulage«. 3
Dieser Zusatz, obwohl er eine starke Belastung des Pen⸗ sionsfonds zur Folge hat, wurde im Interesse der durch die Kriegsstrapazen in ihrer Gesundheit schwer geschädigten Sol⸗ daten mit großer Majorität genehmigt. Eine Bemerkung des Bundeskommissars, Hauptmanns v. Plötz, über das Ehrgefühl der Offiziere, gab dem Abg. Dr. Wehrenpfennig Veranlassung, auf das Ehrgefühl der gemeinen Soldaten hinzuweisen, worauf der Staats⸗Minister v. Roon erklärte:
Meine Herren! Ich befinde mich in der unangenehmen Lage daß ich über ein Mißverständniß weiter sprechen muß, was offenbar hier stattgefunden hat, und zwar nicht sowohl wegen der Töne der Mißbilligung, die während der Rede des Herrn Hauptmann v. Plötz laut geworden sind, als vornehmlich wegen der, wie ich glaube, wohlgemeinten Beschönigungsversuche des Herrn Vorredners — i glaube: wohlgemeinten Versuche, die Sache nicht so schlimm dar⸗ zustellen, wie sie eigentlich einer großen Zahl von Mitgliedern des Hauses erschienen ist, und ich muß bemerken, daß, wenn ich auch gewünscht hätte, daß Herr von Plötz eine andere Ausdrucksweise gewählt hätte, nichts⸗ destoweniger die nackte Thatsache von Niemand wird geleugnet wer⸗ den können, daß, wenn wir eine gleiche Anzahl von Mannschaften einer gleichen Anzahl von Offizieren gegenüberstellen, doch offenbar das Kapital an Ehrgefühl auf der einen Seite größer sein wird wie auf der andern. Wir sind doch noch nicht auf dem Standpunkte an⸗ gekommen, daß wir jeden, auch den letzten Mann, zum Offtizier machen koͤnnten, weder wegen seiner geistigen und wissenschaftlichen Ausbildung noch wegen der moralischen Steigerung, die wir für die anze Nation wünschen, die aber bis jetzt wenigstens nicht in dem
aße eingetreten ist, daß man hier von ganz gleichen Gründen sprechen könnte!
Ich habe das nur erklären wollen. Ich hätte gewünscht, Herr von Plötz hätte nicht durch den allerdings nur sehr kurzen Ausdruck herausgefordert; allein ich muß mich zu seiner Ehrenrettung insofern auf seine Seite stellen, als der Gedanke, der ihn zu dem Ausdrucke veranlaßt hat, vollständig richtig ist.
Eine vom Abgeordneten Grafen Kleist zu §. 71 eingebrachte Resolution, welche den Zweck hat, die Aufmerksamkeit der Reichs⸗ behörde auf die Lücken zu lenken, welche das vorliegende Gesetz seiner Natur nach haben muß, wurde abgelehnt, nachdem der Bundeskommissar, Geheimer Regierungs⸗Rath von Puttkamer erklärt hatte, daß diese Lücken auszufüllen der Zweck der unter dem Protektorate Sr. Majestät des Kaisers stehenden Allgemeinen Deutschen Invalidenstiftung sei.
Um 3 ½ Uhr wurde die Sitzung geschlossen. 8
— Die heutige (51.) Plenar⸗Sitzung des Deutschen Reichstages wurde um 11 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet.
Am Tische des Bundesrathes befanden sich die Staats⸗ Minister v. Roon, Delbrück, v. Pfretzschner, v. Suckow und andere Bundesbevollmächtigte, sowie mehrere Bundeskom⸗
missare.
Die zweite Berathung über das Militär⸗Pensionsgesetz wurde zu Ende geführt, jedoch die Abstimmung über §. 95 (betr. die Unterstützung der Hinterbliebenen, die ihren Ernährer verloren haben) wegen der zahlreichen, zum Theil noch nicht im Druck vorliegenden Amendements einstweilen noch ausgesetzt; dasselbe geschah folgerecht mit einigen anderen §§., die von §. 95 logisch abhängen.
Ueber den von der freien Kommission vorgeschlagenen dritten Theil des Gesetzentwurfs, betreffend den Rechtsweg, erhob sich eine lebhafte Diskussion. Im Widerspruch gegen den Bundes⸗ bevollmächtigten, Staats⸗Minister v. Roon, nahm das Haus einen Antrag des Abg. v. Bonin, nach welchem die Ent⸗
scheidung der Militärbehörden darüber, welcher Pensionsklasse der Invalide zu überweisen ist, für die Beurtheilung der vor
Gericht geltend gemachten Ansprüche maßgebend sein soll, an, worauf sodann der §. 114 wie der ganze dritte Theil des Ge⸗ setzes fast unverändert genehmigt wurde. Während der na⸗ mentlichen Abstimmung erschien der Reichskanzler Fürst von Bismarck im Hause. (Schluß des Blattes.)
— Durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 1. d. Mts. ist
die Demobilmachung des Garde⸗, V., VII. Armee⸗Corps,
der 17. Division, des XV. Armee⸗Corps, sowie der außer diesem in Elsaß⸗Lothringen dislocirten Truppentheile befohlen und die Zurückführung derselben auf die etatsmäßige Friedensstärke, soweit die Anforderungen des Garnisondienstes es gestatten, an⸗ geordnet worden. 1 1 b
— Auf den nach dem Frankfurter Frieden in deutschen Besitz übergegangenen Strecken der Französischen Ostbahn in Elsaß⸗Lothringen ist während der Occupation im Verlaufe des Krieges der Betrieb im Wesentlichen auf militärische Trans⸗ porte beschränkt, gleichwohl aber der Privatgüter⸗Verkehr nicht gänzlich eingestellt gewesen. Bei dem Mangel an Be⸗ triebsmitteln und um zu starkem Güterandrange zu wehren, sowie zur Vermeidung eines komplizirten Verwaltungsmechanis⸗
h““ 1 S mus mußten jedoch unter Anwendung einer sehr einfachen Klasst⸗ fication für diese Transporte Frachtsätze eingeführt werden, welche die sonst üblichen Sätze zum Theil allerdings erheblich über⸗
chreiten. So lange die kriegerischen Ereignisse dies erheischten
und Industrie und Großhandel daniederhielten, auch die Trans⸗ porte sich mehr oder minder auf die eigentlichen Verbrauchs⸗ artikel beschränkten, ließ sich hierin Nichts ändern. Seitdem aber mit dem Abschluß der Friedenspräliminarien Handel un Industrie aufzuleben begannen, wurden von vielen Seiten Wünsche nach Gewährung niedrigerer, den üblichen Tarifen sich annähernder Frachtsätze laut, Wünsche, deren Berechtigung die Anerkennung nicht zu versagen war. In der geforderten Ausdehnung konnte denselben freilich Erfüllung nicht gewährt werden, weil einer⸗ seits den Entschließungen der für die Bahnen in Elsaß⸗Lothrin⸗ gen seiner Zeit einzusetzenden definitiven Verwaltung in der
Annahme eines bestimmten Tarifsystems nicht vorgegriffen
werden durfte, andererseits das früher bestandene, höchst kom⸗ plizirte französische Tarifsystem auch nur provisorisch zur Ver⸗
hütung der bedenklichsten Inkonvenienzen nicht wieder ein⸗
geführt werden konnte. Im Interesse einer gedeihlichen
Entwickelung der Industrie in dem neuerworbenen Reichsgebiete sind indeß, wie wir hören, die dort kommissarisch bestehenden Bahnbehörden: die Eisenbahnbetriebs⸗Kommission in Straßburg und die Eisenbahn⸗Direktion in Saarbrücken, beauftragt wor⸗ den, für einzelne wichtige Artikel, insbesondere für die im Ar⸗
tikel 45 der Reichsverfassung aufgeführten Güterarten, nach Maßgabe des Bedarfs ermäßigte Spezialtarife einzuführen. Bezüglich der Verbandtarife für den Verkehr mit deutschen Bahnen haben die genannten Behörden schon früher wegen einer dem Bedürfniß entsprechenden Wiedereinführung solcher Tarife Instruktion erhalten.
Was den Personenverkehr im Elsaß anlangt, so wer⸗
den vor Allem die nothwendigen Folgen der veränderten poli⸗ ttischen Verhältnisse und der Verlegung der Zoll⸗Linie die ge⸗
bührende Berücksichtigung finden müssen. Während früher das
8 dortige politische Leben und das gesammte Verkehrswesen nach
Paris gravitirte und diese Thatsache in den Fahrplänen der
Französischen Ostbahn mit den zahlreichen direkten Zügen
zwischen Basel über Mühlhausen⸗Belfort und Paris, sowie auf
der Route Straßburg⸗Paris ihren Ausdruck fand, wird es Auf⸗
gabe der deutschen Verwaltung sein, den weniger gepflegten
Verbindungen in der Richtung des Rheinthales, namentlich
aauch der bisher zu der untergeordneten Bedeutung einer Seiten⸗
bahn herabgedrückten Linie Straßburg⸗Weißenburg besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, um dem linken Rheinufer gute Verbindungen, sowohl mit den Städten des Mittel⸗ und Nieder⸗ als auch mit Frankfurt a. M. und Berlin zu ver⸗ schaffen.
Von diesem Gesichtspunkte aus sind Seitens der Eisenbahn⸗
Betriebskommission in Straßburg durch Vereinbarung mit den betheiligten deutschen Bahnverwaltungen die Vorbereitungen getroffen, um zwei durchgehende Füg⸗ zwischen Cöln und Basel
(einen Schnellzug und einen Personenzug), sowie einen an die
Westdeutschen Nachtschnellzüge anschließenden Schnellzug schon
vpor Ablieferung der für die Bahnen im Elsaß noch zu beschaffen⸗ den Betriebsmittel durch Beistellung von Wagen der betreffen⸗ den deutschen Bahnen einzurichten. Außer diesen durchgehen⸗ den Zügen ist es Absicht, für den lokalen und für den Ver⸗ kehr mit den Nachbarbahnen zwischen Straßburg⸗Basel no 3 und zwischen Straßburg⸗Weißenburg noch 2 Personenzüge mit möglichst zweckmäßigem Anschlusse an die Züge der Saar⸗ brücker, der Pfalzbahn und die in Straßburg mündenden resp. von da ausgehenden Züge der Badischen Bahn zu bestimmen. Ein entsprechender Fahrplan soll alsbald nach Beendigung der gegenwärtig stattfindenden größeren Militärtransporte ins
Leben treten. Nach Herstellung besser geordneter Zustände in Frankreich
sollen demnächst für die Richtung Straßburg⸗Avricourt und Mülhausen⸗Belfort direkte Züge zwischen Paris⸗Nancy⸗Straß⸗
burg⸗Kehl⸗München⸗Wien, sowie Paris⸗Belfort⸗Mülhausen⸗ Basel, nebst besonderen Zügen für den Lokalverkehr und die
Verbindung mit Nancy und Metz eingerichtet werden.
— Der Oekonomie⸗Kommissarius Lüdicke zu Merseburg ist
als technischer Hülfsarbeiter an die landwirthschaftliche Abthei⸗ lung der Regierung in Marienwerder berufen worden.
— In Wilhelmshaven (Jahdebusen) herrscht, nach der
»Wes. Ztg.“w, rege Thätigkeit. Einen besonders großartigen Ein⸗ druck machen jetzt die gefüllten Bassins des Binnen⸗ und Vor⸗ hafens, sowie des beide verbindenden Kanals; die ansehnlichen Verhältnisse des letzteren — in dem nicht mit Quaimauern versehenen Theil ist der Wasserspiegel 90 Meter breit — ließen selbst die kolossalen Dimensionen des »König Wilhelm« geringer
scheinen. Am Binnenhafen, in welchem mehrere Kanonen⸗
boote liegen, arbeitet ein riesiger Dampfkrahn, der bei der
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Probe 70,000 Kilo (1400 Ctr.) hob undetwa 9 Meter weit ausladet.
Bayern. München, 5. Juni. Se. Majestät der König hat, um den vielen bayerischen Soldaten, welche in dem be⸗ endeten siegreichen Feldzug den Heldentod für das Vaterland gefunden, ein ehrendes bleibendes Andenken in der Heimath zu erhalten, den Wunsch ausgesprochen, daß von Gemeinden, von Vereinen oder von Privatpersanen Gedenktafeln errichtet und in den Kirchen aufgestellt werden, auf welchen die Namen der gefallenen Krieger und die der bezüglichen Schlachten verzeichnet sind. Das Staats⸗Ministerium des Innern hat die Kreis⸗ regierungen angewiesen, diesen Königlichen Wunsch zur Offen⸗ kunde zu bringen und seine Verwirklichung thunlichst zu fördern.
8— Der Ministerial⸗Rath von Eisenhart begiebt sich morgen nach Schloß Berg, um seine Stelle als Kabinets⸗Sekretär des Königs wieder zu übernehmen. — Zum Geschäftsträger Ita⸗ liens am Königlich bayerischen Hofe wurde der bisherige Le⸗ gations⸗Nath Marchese Centurione ernannt.
— Die 1. Division des I. bayerischen Armee⸗Corps, welch morgen in drei Kolonnen von ihrer Stellung vor Paris ab⸗ rückt, wird am 23. d. M. in Saarbrücken eintreffen und dort weitere Befehle erwarten.
Sachsen. Dresden, 6. Juni. In der heutigen Sitzung
der Landessynode, welche unter dem Vorsitz des Vizepräsi⸗ denten Dr. Hoffmann stattfand, theilte der Kultus⸗Minister Dr. von Falckenstein mit, daß nach den Eröffnungen des Präsi⸗ diums der Landessynode über den Stand von deren Arbeiten das Kirchenregiment beschlossen habe, die Sitzungen der Lan⸗ dessynode am Donnerstag zu schließen und daß alsdann ein öffentlicher Gottesdienst stattfinden werde.
Leipzig, 6. Juni. Ihre Hoheit die Herzogin von Sachsen⸗ Altenburg langte gestern Nachmittag nach 5 Uhr von Dessau auf der Anhalter Bahn hier an, wo sie von Sr. Hoheit dem Herzog Ernst von Sachsen⸗Altenburg auf dem Perron empfangen wurde. Beide begaben sich darauf mit Benutzung der Verbin⸗ dungsbahn nach dem bayerischen Bahnhofe, um von dort die Reise nach Altenburg fortzusetzen.
Württemberg. Stuttgart, 4. Juni. (St. Anz. f. W.) Der vortragende Rath im Königlichen Ministerium der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten, Geheimer Legations⸗Rath Graf von Uexküll, hat sich heute nach Frankfurt a. M. begeben, um daselbst gemeinschaftlich mit dem deutschen Gesandten in Rom, Grafen von Arnim, die Nachverhandlungen zum Friedensver⸗ trage zu führen. V
Wildbad, 2. Juni. Gestern kam der General⸗Gouver⸗ neur von Elsaß⸗Lothringen, Graf von Bismarck⸗Bohlen, zum Gebrauch einer Badekur hier an und stieg im Hotel Klumpp ab
Baden. Karlsruhe, 5. Juni. Das Friedens⸗Dankfest wird wie in Preußen, so auch in Baden Sonntag, den 18. Juni, begangen werden.
Oldenburg, 4. Juni. Die Großherzogliche Familie und die verwittwete Königin Amalie von Griechenland sind
gestern, vom Schlosse Schaumburg kommend, hier eingetroffe
und sofort nach dem etwa 1 ½ Meile von hier entfernten
Schlosse zu Rastede, dem gewöhnlichen Sommeraufenthalte des Hofes, weiter gereist. 3
Braunschweig. Braunschweig, 7. Juni. Die Nr. 20 der »Gesetz⸗ und Verordnungs⸗Sammlung« veröffentlicht ein Gesetz, die Vermessung und Kartirung der Feldmarken der Stadt Braunschweig betreffend, vom 15. Mai d. J.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 5. Juni. Der Staats⸗Minister von Gerstenberg⸗Zech hat sich heute nach Verlin — um an den Verhandlungen des Bundesraths theilzu⸗ nehmen.
Lübeck, 5. Juni. In heutiger Versammlung der Bürger⸗ schaft zeigte der ständige Senats⸗Kommissar an, daß der Senat dem Fürsten Bismarck und dem Grafen Moltke das Lübeckische Ehrenbürgerrecht verliehen habe, und verlas die Begleitschreiben des Senates, so wie das schon eingetroffene Antwortschreiben des Fürsten Bismarck. 3 1““
Aus dem Wolff'’schen Telegraphen⸗Büreau. Versailles, Mittwoch, 7. Juni. Das »Journal officiel⸗ veröffentlicht die Ernennung Picards zum Gouverneur der Bank von Frankreich und Roulands zum General⸗Prokurato des Rechnungshofes. — Wie in parlamentarischen Kreisen b stätigt wird, sind die Meinungsverschiedenheiten, welche zwischen Thiers und der Kommission der Nationalversammlung rück⸗ sichtlich der Aufhebung der Proskriptionsgesetze bestanden
hatten, auf dem Wege des Ausgleiches. Es wird versichert,
daß die Prinzen von Orleans ihre Demission geben werden, sobald die Anerkennung ihrer Wahl und die Aufhebung der Proskriptionsgesetze erfolgt sein würde. Die Linke, sowie me⸗
rere Mitglieder anderer Parteien der Nationalversammlung
sollen die Absicht haben, die Verlängerung der Vollmachten
“