Aobends begaben Sich Se. Majestät nach dem Königlichen Opernhause und wohnten mit Sr. Majestät dem Kaiser und Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Großfürsten Alexis von Rußland der Vorstellung bei. In der Begleitung Sr. Majestät befan⸗ den sich Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, so wie Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Carl und Albrecht (Sohn).
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kam vorgestern mit dem 10 Uhr⸗Zuge von Potsdam und be⸗ gab Sich vom Bahnhofe direkt zum Empfange Sr. Majestät des Kaisers von Rußland nach dem Ostbahnhofe. Von Mit⸗ tags 12 Uhr ab nahm Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit militärische Meldungen entgegen und ertheilte einer Deputation aus Schneidemühl unter Führung des Bürgermeisters Schreiber eine Audienz; sodann empfing Höchstderselbe den Erbgrafen Stolberg⸗Stolberg, Lieutenant im Magdeburgischen Kürassier⸗ Regiment Nr. 7, den Ober⸗Bürgermeister von Danzig, Geheimen Regierungs⸗Rath von Winter, den Fürst⸗ lich rumänischen Agenten Herrn von Carp, den Prä⸗ sidenten von Kühlwetter und den General⸗Lieutenant von Hart⸗ mann, Gouverneur von Straßburg. .egigdea .
Um 5 Uhr nahm Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit an dem bei Sr. Majestät dem Kaiser stattfindenden Familien⸗Diner Theil, erschien Abends im 11“ und kehrte nach der Vor⸗
ellung nach Potsdam zurück. st Icre rhe hlcgd und Königliche Hoheit die Kronprin⸗ zessin, Höchstwelche zum Familien⸗Diner ebenfalls nach Berlin gekommen war, empfing nach demselben den Besuch Sr. Maje⸗ stät des Kaisers von Rußland und des Großfürsten Alexis und begab Sich Abends wieder nach dem Neuen Palais.
— Se. Majestät der Kaiser von Rußland hat heute Vormittag um 11 Uhr in Begleitung des Großfürsten Alexis Berlin vom Anhaltischen Bahnhofe aus verlassen, um Aller⸗ höchstsich über Weimar nach Bad Ems zu begeben. Se. Ma⸗ jestät der Kaiser und König begleiteten des Kaisers von Rußland Majestät zu Wagen nach dem Bahnhof, wo Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz und sämmt⸗ liche hier anwesende Prinzen des Königlichen Hauses, sowie Se. Durchlaucht der Reichskanzler Fürst von Bismarck, der Gouverneur, der Kommandant und der Polizei⸗Präsident von Berlin ꝛc. zur Verabschiedung anwesend waren. Se. Majestät der Kaiser und König hatten die russische Uniform angelegt und begaben Sich nach der Abreise der Hohen Gäste direkt in das Königliche Palais zurück. 1
— Im weiteren Verlaufe seiner gestrigen Sitzung genehmigte der hu che Reichstag den Gesetzentwurf, betr. die Be⸗ stellung des Bundes⸗Ober⸗Handelsgerichts zum obersten Gerichts⸗ hofe für Elsaß und Lothringen, ohne die Vorlage in irgend einem Punkte zu alteriren. Zugleich wurde durch verschiedene Anfragen aus der Mitte des Hauses eine Reihe von Erklärun⸗ gen Seitens der Vertreter des Bundesraths (s. die Beilage) pro⸗ vozirt, welche die Natur und Tendenz der Vorlage schärfer be⸗ leuchten, als es in den ihr beigefügten Motiven hat geschehen können. .
Ohne Debatte wurden die Vorlagen, betreffend den Er⸗ ö1 des Reichskanzler⸗Amts (Wilhelmsstraße 74) in zweiter und die Beschaffung von Betriebsmitteln für die Eisen⸗ bahnen in Elsaß und Soigräengen 88 Millionen Thaler) in erster und zweiter Berathung genehmigt.
Um 3 Uhr 16 die Sitzung geschlossen.
— Die heutige (53.) Plenar⸗Sitzung des Deutschen Reichstages wurde um 12 Uhr durch den Präsidenten Dr.
öffnet. ür.gc. eshe des Bundesrathes befanden sich der Staats⸗ Minister Delbrück und der Bundeskommissar Geh. Reg.⸗Rath
b ttkamer. 8 Patttachfr motivirte der Abg. Völk seinen mit den Abgg.
r. Banks und Hölder eingebrachten Antrag: 2 — Reichstag wolle beschließen: Angesichts der Verhandlungen, welche in der Sitzung des Deutschen Reichstags am 17. Mai d. J. in Betreff der Interpellation des Abg. Dr. Banks wegen Versetzung von Postbeamten stattgefunden, sowie der hierbei von dem Herrn Wräsidenten des Reichskanzler⸗Amts bezüglich der Ausübung des Petitionsrechts durch Beamte, abgegebenen Erklärungen, speicht der Reichstag dem Herrn Reichskanzler die Erwartung aus, daß das ver⸗ fassungsmäßige Recht der Beamten, sich mit Petitionen an den Reichstag zu wenden, in Zukunft nicht mehr werde beeinträchtigt mg. Staats⸗Minister Delbrück gab hierauf die Erklärung ab, daß die verbündeten Regierungen und speziell die obersten Reichsbehörden weit davon entfernt seien, irgend Jemand oder irgend einem Reichsbeamten das Petitionsrecht zu beeinträch⸗ tigen oder zu verkümmern. Daß dies nicht geschehen sei, be⸗ wiesen die zahlreichen Petitionen der Postbeamten an den Nord⸗
Deutschen und den deutschen Reichstag.
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v“ 1“““ 8 Auf Grund dieser Erklärung beantragten die Abgg. Frieden⸗ thal und v. Kusserow in übereinstimmender Weise, über den Antrag Völk und Genossen zur Tagesordnung überzugehen; desgl. der Abg. Dr. Windthorst, jedoch mit der Abweichung in der Motivirung, daß der Uebergang zur Tagesordnung beschlossen werden soll, weil nach der Erklärung des Staats⸗ Ministers Delbrück anzunehmen sei, daß das Petitionsrecht der Postbeamten in Zukunft nicht mehr beeinträchtigt werden solle. Der Abg. Dr. Banks hielt den ursprünglichen Antrag trotz der gehörten Erklärung aufrecht, weil durch sie das durch die Zeitungen bekannt gewordene Reskript an einige Ober⸗Post⸗ Direktionen nicht beseitigt sei. In ähnlichem Sinne äußerte sich der Abg. Hölder, während der Abg. Wagener (Neustettin) das Disziplinarrecht der Behörde jeder parlamentarischen Kritik entrückt haben wollte. Der Abg. Völk zog schließlich seinen An⸗ trag zurück und erklärte übereinstimmend mit dem Abg. Lasker sich mit der motivirten Tagesordnung des Abg. Dr. Windthorst einverstanden; der Abg. Frhr. von Hoverbeck nahm jedoch den Antrag wieder auf. Bei der Abstimmung wurde die motivirte Tagesordnung des Abg. Friedenthal abgelehnt, die des Abg. Windthorst in namentlicher Abstimmung mit 125 gegen 113. Stimmen desgleichen; der von dem Abg. Frhrn. von Hover⸗ beck aufgenommene Antrag der Abgg. Völk und Genossen gab Anlaß zu einer zweiten namentlichen Abstimmung; in dersel⸗ ben wurde der Antrag mit 119 gegen 116 Stimmen abgelehnt, so daß die Diskussion ohne jedes Resultat schoob. (Schluß des Blattes.) “
— Die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre, betreffend die Abhal⸗ tung einer kirchlichen Friedensdankfeier am 18. Juni, ist von dem Kriegs⸗Minister unterm 5. d. M. zur Kenntniß der Armee gebracht worden, mit dem Ersuchen an die betreffen⸗ den Kommandobehörden, wegen Abhaltung eines feierlichen Dankgottesdienstes in den Militärgemeinden in einer den Aller⸗
höchsten Intentionen entsprechenden Weise, an die Truppen
und Militärgeistlichen resp. die mit der Militär⸗Seelsorge be⸗ auftragten Civilgeistlichen das weiter Erforderliche veranlassen zu wollen. 8
— Durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre Sr. Majestät de Kaisers und Königs ist die Formation eines Eisen bahn⸗ Bataillons aus geeigneten Mannschaften des aktiven Dienst⸗ standes der Infanterie und der Pioniere, unter entsprechender Verwendung des in den Feld⸗Eisenbahn⸗Abtheilungen vorhan⸗ denen Personals und Materials genehmigt und bestimmt wor⸗ den, daß das genannte Bataillon in Berlin in der Stärke von rund 500 Mann zu formiren und zunächst für die in Frank⸗ reich verbleibende Okkupations⸗Armee in Bereitschaft zu halten ist. Dasselbe ist zugleich als Friedensstamm der für Eisenbahnzwecke nothwendigen mobilen Formationen und daher mit Rücksicht auf die Ausbildung des für den Krieg erforderlichen Konstruktions⸗ und Betriebs⸗Hülfs⸗ Personals zu organisiren. Auch sollen dem Bataillon die entsprechenden Vorbereitungen für die vorbezeichneten mobilen Formationen, sowie die Beschaffung und Bereithaltung des für Herstellungsarbeiten nöthigen Kriegsmaterials ꝛc. übertragen werden. Das zu formirende Bataillon ist selbständig und soll in disziplinarischer und ökonomischer Beziehung dem General⸗ Inspecteur des Ingenieur⸗Corps und der Festungen, jedoch mit der Maßgabe unterstellt werden, daß der Chef des General⸗ stabes der Armee einerseits die Vorschriften für die spezial⸗ technische Ausbildung zu erlassen, andererseits von den Erfolgen derselben sich Ueberzeugung zu verschaffen hat. Das Offizier⸗ Corps wird aus dem Ingenieur⸗Corps entnommen; letzteres wird auch die höheren Offiziere für die ökonomischen Muste⸗ rungen kommandiren. 1I b “
Ferner haben Se. Majestät der Kaiser und König in An⸗ schluß an die in Betreff der Bildung des XV. Armee⸗ Corps für Elsaß⸗Lothringen bereits ergangenen Bestimmungen noch Folgendes befohlen: Es sind zu errichten: ein Artillerie⸗ Brigade⸗Kommando, ein für Artellerie⸗Regimentsstab, beide mit dem Zeitpunkte der Ueberweisung der für das XV. Armee⸗ Corps bestimmten Feld⸗Artillerie, ein EEöö“ gimentsstab, ein Pionier⸗Bataillon, ein Train⸗Bataillon nebst Train⸗Depot und die erforderliche Zahl von Landwehr⸗Bezirks⸗ Kommandos in der benöthigten Stärke. Außerdem ist der Etat der zur Besetzung der Festungen in Elsaß⸗Lothringen überwiesenen Festungs⸗Artillerie⸗Compagnien von 100 1 auf 146 Mann für die Compagnie bis auf Weiteres zu erhöhen. Ferner sind für die Festungen in Elsaß⸗Lothringen nachbenannte Stellen zu creiren, und zwar: a) für 2 General⸗Lieutenants als Gouverneure von Metz und Straßburg; — b) für 4 Stabs⸗ Offiziere, im Range eines Regiments⸗Commandeurs, als Kom⸗ mandanten von Metz, Straßburg, Diedenhofen und Neu⸗Brei⸗
sach; — c) für 1 Stabs⸗Offizier als Kommandant von Bitsch;
für 5 Platzmajore in den betreffenden Chargen; — e)
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für 2 Seconde⸗Lieutenants als Adjutanten der Gouverneure von Metz und Straßburg; — f) bei dem Ingenieur⸗Corps und den Fortifikationen: für 1 Festungs⸗Inspecteur, 5 Stabs⸗ Offiziere,7 Hauptleute 1. Klasse, 10 Hauptleute 2. Klasse, 11 Premier⸗Lieutenants, 16 Seconde⸗Lieutenants, davon einer als Adjutant des Festungs⸗Inspecteurs, sowie für das benöthigte Per⸗ sonal an Fortifikations⸗Sekretären, Bureau⸗Asfsistenten und Wallmeistern, — g) bei den Artillerie⸗Depots: für 5 Stabs⸗ Offiziere als Artillerie⸗Offiziere der Plätze, 6 Zeug⸗Hauptleute, 13 Zeug⸗Lieutenants, 6 Zeug⸗Feuerwerks⸗Lieutenants, und für das erfordertiche Zeug⸗AUnter⸗Personal Feldwebel, Sergeanten und Büchsenmacher; — h) bei der Artillerie⸗Werkstatt in Straß⸗ burg: für 1 Stabsoffizier, 1 Hauptmann 1. Klasse, 2 Haupt⸗ leute 2. Klasse, 1 Zeug⸗Hauptmann, 1 Zeug⸗Lieutenant und die zugehörigen Zeug⸗Feldwebel und Zeug⸗Sergeanten; — ¹) bei der Pulver⸗Fabrik in Metz: für 1 Siabsoffizier, 1 Hauptmann 1. Klasse, 1 Hauptmann 2. Klasse, und das benöthigte Be⸗ amten⸗Personal. Ingleichen ist hinsichtlich der Unterordnung der Artillerie, Pioniere und Festungen bestimmt worden, daß zunächst die rtillerie⸗Brigade der 4. Artillerie⸗Inspektion, die Festungs⸗ Inspektion der 3. Ingenieur⸗Inspektion und das Pionier⸗Ba⸗ taillon der 3. Pionier⸗Inspektion unterstellt werden; daß indeß, sobald das Großherzoglich badische und Königlich württember⸗ gische Kontingent nach der Demobilmachung definitiv in das Reichsheer eingetreten sein werden; ferner ein Ingenieur⸗In⸗ specteur mit 1 Premier⸗Lieutenant als Adjutanken , so wie ein Pionier⸗Inspecteur mit einem Seconde⸗Lieutenant als Adju⸗ tanten zum Etat zu bringen sind, um dadurch die fünfte In- genieur⸗Inspektion bez. die fünfte Pionier⸗Inspektion, deren Bereiche alsdann zu regeln sind, zu formiren.
— Die Minister des Innern und der Finanzen haben unterm 9. Mai eine Cirkular⸗Verfügung an die Königlichen Regierungen der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz er⸗ lassen, des Inhalts, daß die Bestimmungen unter §. 7 der An⸗ weisung vom 31. Juli 1856 zur Ausführung des §. 49, bez. 52 der Städte⸗Ordnung für die betreffenden Provinzen, des 8 57 der Landgemeinde⸗Ordnung für die Provinz Westfalen vom 19. März 1856, und des Artikels 7 des Gesetzes über die Ge⸗ meindeverfassung in der Rheinprovinz, wonach die Bezirks⸗ Regierungen auch im Falle des Einverständnisses der Abthei⸗ lungen für die Verwaltung des Innern, resp. der direkten Steuern ꝛc. gehalten sind, die ministerielle Genehmigung einzuholen, wenn von einer Gemeinde mehr, als 200 pCt. an Zuschlägen zu den direkten Staatssteuern erhoben werden sollen, aufge⸗ hoben wird. Statt dessen werden die Königlichen Regierungen veranlaßt, fortan alljährlich bis zum 1. Juli eine allgemeine Anzeige darüber zu erstatten, daß sie für das betreffende Jahr den besonders zu bezeichnenden Gemeinden die Erhebung eines, den Betrag von 200 pCt. übersteigenden und dem Prozentsatze nach speziell anzugebenden Zuschlages zu den direkten Staats⸗ steuern gestattet haben.
Für die Fälle des Nichteinverständnisses der beiden Re⸗ gierungs⸗Abtheilungen verbleibt es bei den betrefsenden Be⸗ stimmungen.
— Die englische Post aus London früh den 9. d. M. ist ausgeblieben.
Altona, 8. Juni. S. M. Kanonenboot »Blitz« ist heute hier eingetroffen, um zwei beim Ausbruch des Krieges ange⸗ kaufte und zur Sperrung des Fahrwassers der Elbe verwendete Schiffe nach Wilhelmshaven zu bringen.
Bayern. München, 8. Juni. Das II. bayerische Armee⸗Corps hat den Befehl erhalten, den Rückmarsch bis nach Karlsruhe zu verlängern.
Sachsen. Dresden, 9 Juni. Wie das »Dresd. Journ.« aus zuverlässiger Quelle vernimmt, hat der Stellvertreter des Fürsten⸗Reichskanzlers in Frankreich, General⸗Lieutenant von Fabrice, die Aufforderung erhalten, am 16. d. in Berlin einzutreffen, um den dortigen Einzugsfeierlichkeiten beizuwohnen.
Württemberg. Stuttgart, 7. Juni. Se. Majestät der König hat heute den neuernannten Legations⸗Sekretär der K. K. österreichich⸗ ungarischen Gesandtschaft, Freiherrn von Trauttenberg, in Audienz empfangen.
— 8. Juni. Ihre Majestät die Königin ist heute nach Ems abgereist, um Ihre Majestät die Kaiserin von Ruß⸗ land und die mit Höchstderselben gegenwärtig dort verweilen⸗
den Mitglieder der Kaiserlichen Famtlie zu besuchen. Ihre
Königliche Majestät wird, dem Vernehmen nach, einige Zeit bei Ihren hohen Verwandten in Ems zubringen, wo in den näch⸗ sten Tagen auch Se. Majestät der Kaiser von Rußland ein⸗ treffen wird.
Hessen. Darmstadt, 9. Juni. Zur Feier des Geburtsfestes Sr. Köͤniglichen Hoheit des Großherzogs
fand während des Vormittags Festgottesdienst bei den drei Religionsgemeinden statt, nachdem das Militär bereits um 7 Uhr zur Kirchenparade ausgerückt war.
Braunschweig, 10. Juni. Die Gesetz⸗ und Verordnungs⸗ Sammlung veröffentlicht ein Gesetz, die Stellung des Polizei⸗ militärs in militärischer und strafrechtlicher Beziehung betreffend.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 9. Juni. Die »Straßburger Zeitung« enthält eine Verordnung des General⸗ Gouverneurs vom 7. d., wonach die Zollvereinsgesetze bezüglich der Tabakssteuer für Elsaß und Lothringen in Kraft treten.
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 9. Juni. (W. T. B.) Im Abgeordnetenhause wurde bei Berathung des Bud⸗ gets nach längerer Debatte das Erforderniß für die Auslage der Staatspolizei nach dem Antrage der Minorität des Bud⸗ getausschusses im Betrage von 120,000 Fl. bewthteht..
Großbritannien und Irland. London, 9. Juni⸗ (W. T. B.) Im Unterhause gab Lord Cabi die Erklärung ab, daß in Paris höoöͤchstens 20 Engländer verhaftet worden seien, unter welchen sich ein zwölfjähriger Knabe befinde. — Auf eine Interpellation Norwoods erwi⸗ derte Forster im Namen der Regierung, daß die Ueberwachung der Einfuhr von Vieh aus Deutschland fortdauern müsse, da zumal in Bayern die Viehseuche ausgebrochen sei.
Italien. Florenz, 6. Juni. Die Kammer hat in der heutigen Sitzung die Vorlage Sella's bezüglich einiger finan⸗ zieller Maßregeln angenommen. Im Senate sind die ersten 33 Artikel des Gesetzes über die Rechnungsablagen aus den Jahren 1861—1868 gleichfalls angenommen worden.
— 9. Juni. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer ge⸗ nehmigte in ihrer heutigen Sitzung den Handelsvertrag mit “ ö“ und dehge hierauf die Verhand⸗ un ezügli er eilnahme Italiens an dem Ba St. Teahe geg g. hes
— Wie das Journal »Fanfulla« meldet, hat der Mini er des Aeußern, Visconti Venosta, ein Cirkular 18 die der auswärtigen Mächte in Florenz gerichtet, in welchem er denselben offiziell anzeigt, daß die Uebertragung des Sitzes der Regierung nach Rom am 1J. Juli erfolgen werde. Die Gesand⸗ ten sollen dem genannten Blatte zufolge das Cirkular ihren Regierungen mitgetheilt und um Instruktion nachgesucht haben.
Griechenland. Athen, 8. Juni. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer ist heute durch Königliches Dekret ge⸗ schlossen worden. Die Königin wird heute den Eid als Regen⸗ tin vor dem Kabinet und dem Präsidium der Deputirten⸗ kammer ablegen. Der König reist Sonntag nach Ems ab.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 4. Juni. Der König ist von Bekaskog nach Ulriksdal rsaeresaent. wird er diesen Monat zubringen und sich darauf nach der Insel Särö bei Gothenburg begeben, um das dortige Seebad zu benutzen. 8 .“
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8 Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.
Hambu rg, Sonnabend, 10. Juni. Eine Bekanntmachung des Senats zeigt an, daß der feierliche Empfang der beiden in Hamburg garnisonirenden Bataillone des 76. Infanterie⸗Regi⸗ ments am 17. Juni stattfinden werde und daß dieser Tag als Festtag zu behandeln sei, an welchem alle bürgerlichen Ge schäfte ruhen.
Wien, Sonnabend, 10. Juni. Der Kaiser entsendet zu dem bevorstehenden fünfundzwanzigjährigen Jubiläum des Papstes den Ersten Oberst⸗Hofmeister, Fürst zu Hohenlohe⸗ Schillingsfürst, mit einem eigenhändigen Glückwunschschreiben nach Rom. — Nachrichten aus Pesth zufolge soll der Minister v. Gorove beabsichtigen, seine Demission zu geben.
St. Petersburg, Sonnabend, 10. Juni. Der italienische Gesandte Marquis di Bella Caracciolo ist mit Urlaub in die Heimath abgereist. Während seiner Abwesenheit wird B Marochetti denselben als Geschäftsträger vertreten.
Vereinsthätigkeit für die Armee.
Schwerin, 8. Juni. Der „H. C.« veröffentlicht das Antwort⸗ Feegsn Fee des Großherzogs auf es Rechenschaftsberi er Vereinigten Komit ür di ⸗ . un danban g omites für die Verwunde »Den Vereinigten Komites für die Verwundeten in ambur sage Ich für die freundliche Zusendung ihres Meinen aufrichtigen Dank. Die Nachweisungen über den Umfang
und die Resultate der Wirksamkeit der Kemites haben für Mich ei besonderes Interesse, da Mir bei Meiner Anwesenheit 8 1—e