o“ 8
r Bekanntmachung. Behufs Erleichterung der Toheilnahme an den Einzugsfeierlichkeiten werden zu
dem Eilzuge IV., welcher fahrplanmäßig am 14. d. M.
Abends 10 Ubr 15 Minuten von Eydtkuhnen abgeht
und am 15. Nachmittags 5 Uhr 45 Minuten in Berlin
eintrifft, und zu dem Personenzuge VI., welcher am 15. d. Mts. 2 Uhr 45 Minuten Morgens fahrplanmäßig von Eydt⸗ kuhnen abgeht und am 16. 7 Uhr 27 Minuten Vormittags in Berlin eintrifft, sowie auf den Neben⸗Coursen zum Anschluß an diese Züge, von sämmtlichen Ostbahnstationen exkl. Haltestellen, außer den
I., II. und III. Wagenklasse für Hin⸗ und Rückfahrt gültig, zu dem einfachen tarifmäßigen Preise für die Hinfahrt ausge⸗ geben werden Die Rückfahrt kann vom 16. d. Mts. ab bis ein⸗ schließlich den 24. d. Mts mit jedem beliebigen Zuge, ausschließlich der Courierzüge, zurückgelegt werden. Zur Rückfahrt müssen die Billets der Billet⸗Expedition zu Berlin zur Abstem⸗ pelung vorgelegt werden. Eine Unterbrechung der Fahrt ist auf diese Billeis weder bei der Hin⸗ noch Rückfahrt ge⸗ stattet, auch wird Freigewicht für Hepäck auf dieselben nicht gewährt.
Bromberg, den 9. Juni 1871. “ —
Königliche Direktion der Ostbah
gewöhnlichen Billets, Extrazug⸗Billets nach Berlin für die “ 8 “ 11u16“ —
gebens⸗Versicherungs⸗Bank »Kosmossz in Zeist.
Rechnungs⸗Abschluß pro 1870.
Prämien von Lebens⸗, Aussteuer⸗ und Renten⸗Ver⸗ sicherungen b 8 109,231 n von Begräbnißgeld⸗Versicherungen 10,866
inzahlungen in die gegenseitigen Ueberlebens⸗ und
eeööö.“ ve““ olice⸗GebührenW.
insen .“ 11,101 rovision aus übertragenen Rückversicherungen... 294 Verwaltungskosten für die gegenseitigen Ueberlebens⸗⸗ ig 2 187,945 13,228
kasst Prämien⸗Reserve und Prämien⸗Ueberträge aus dem ahre 1869 XX“ Schäden⸗Reserve aus dem Jahre 1869 “ Guthaben der gegenseitigen Ueberlebens⸗ und Spar⸗ kassen aus dem Jahre 1809..
Ausgaben. Sterbefälle bei der Lebens⸗Versicherung.. Sterbefälle bei der Begräbnißkasse Wiederversicherte Einlagen in die Ueberlebenskassen Fällige Aussteuer⸗Kapitalien Prämien Rückversicherungs⸗Prämien Zurückgekaufte Policen Bezahlte Leibrenten.. Provisionen für Lebens⸗, Aussteuer⸗ und Renten⸗ Versicherungen, sowie Ueberlebenskassen Provisionen und sonstige Unkosten für die Begräb⸗ nißkasse Verlust auf Wechselcourse Prämien⸗Reserve Prämien⸗Ueberträge. 1 Schäden⸗Reserve 1 Guthaben der gegenseitigen Ueberlebens⸗ und Spar⸗
gegens eitigen
und rückgewährte
— — ½ S000080
—
11“ Reise⸗, Inspections⸗ und Organisations⸗Kosten Gehalte und Remuneration der Direktion Arzt⸗Honorare Druck⸗ und Insertionskosten. 1,517 Porto und Frachten. 1,412 Miethe, Heizung, Licht und diverse klein — b 2,614 347,138 9,083
4,585 6/417 1,871
— dd—s EDOSE 00 ̊IdoS
0% 90 %0%
— Sb
356,221]
N Nbch eingezahlte 85 pCt. auf 730 begeben
b4* 88 8 potheken. 4 Sfrnten und Obligationen CNaexre.. . . . Vorschüsse auf Policen Gestundete Prämien Cassa⸗Conto... 1“ 1“ Guthaben bei den Banquiers in Amsterdam, Berlin und Hannover. Guthaben bei Agenten und diverse Druckmaterial⸗Utensilien⸗ und Inventar⸗Conto.... Verlust aus der Gründungsperiode..
Thlr.
709,142 25 118,400 — 33,813 17 8,865 20 8,322 14 3,203 1
17,354 14 42,324 21 8,855 22 91,332 115 702,815 21
02 2 9
Ccoh e᷑SelUobS
— —
Für die Kommissare: 3 M. Wertheim Salomonson
Passiva.
Begebenes Aktien⸗Kapital
Prämien⸗Reserve..
Prämien⸗Ueberträge
Schäden⸗Reserve
Guthaben der gegenseitigen Ueberlebens⸗ JI1141“*“
Diverse Creditoren
Unerhobene Zinsen der Aktionäre aus den Vor⸗
sjah.
Thlr. 834,285 196,194
21,948
16,965
23,345 485 505
9,083
Für den Verwaltungsrath: Ihr. A. Kam.
Die Revisions⸗Kommission: ( 14“ 8 A. Eethot.
. Uyttenboogaa
9. E. Ram.
Uebersicht des preußischen Geschäftes
der Lebens⸗Versicherung
S-⸗ Bank
»Kosmos«
für das Jahr 1870.
I. Kapital⸗Versicherungen auf den Todesfall. A. Lebensversicherung.
Im Laufe des Jahres 1870 gingen ein...
iervon sind abgelehnt, nicht realisirt und unerledigt geblieben
Abgeschlossen wurden... b. Hierzu Bestand vom 31. Dezember 1869
Hiervon sind erloschen.. Demnach Bestand am 31. Dezember 1870...
28 Sgr. Für 40 Sterbefälle wurden Thlr. 13,600 ausbezahlt.
Am 31. Dezember 1870 waren 5317 Personen mit Thlr. 195,425 Versicherungs⸗Summe und Thlr. 8936. 2 Sgr. — Pf. jährlicher
Dieser Bestand vertheilt sich auf 2712 Policen von 2908 Personen. Die jährliche Prämie
“
mit Thlr. 243,700. „
„
394 Versicherungen mit Thir. 101,000
2809 „ »„ „ 1,300,833. 3203 Versicherungen mit Thlr. 1,701,833. 8 „ 2 „ã 259,683.
503
2700 Versscheruͤngen mit Thlr. 1,232,150. n⸗Einnahme daraus beträgt Thlr. 37,081. †
“
Prämien versichert. Für 89 Sterbefälle wurden Thlr. 2984 ausbezahlt.
II. Kapital⸗Versicherungen auf den Lebensfall. 9 Vers. mit Thlr. vC. Vers.⸗Summe und Thlr. 35. 3 S
Abgeschlossen wurden 8. Hierzu Bestand vom 31. Dezember 1869..52 „» .“
— Pf. jährl. Prämie. „ „. „
G17. 2
12,0 2 „ 2„ „
Hiervon sind erloschen.. 11 u
gr.
„
Summa. 61 Vers. mit Thlr. 13,000 Vers.Summe und Thlr. 652. 7 Sgr. „
2 Pf. jährl Pramse 126. 2 P 3 . „
2 2 „ „
Bestand am 31. Dezember 1870 1 Berlin, den 9. Juni 1871.
1“
mt Thlr. 10,100 Vers.Summe und Thir 526. — Sgr. — Ff jaähri Pramle
F. Kannengießer. General⸗Bevollmächtigter der L.⸗V.⸗Bank »Kosmosc.
„ 52,700.
Das Abonnement beträgt 1˙ Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg. 8 für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum eine Druckzeile 2 ½ Sgr.
für Berlin die Expedition: Zieten⸗Platz Nr. 3.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. Reich 8 Verlin den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Steuer⸗Einnehmer Burghardt zu Hirschberg i. Schl. den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse, sowie dem Landwegewärter Odensaß
zu Witzenhausen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reichh.
reffend die Vereinigung von Elsaß und Lothri M1“ Resche 1 1 ö Wir Wilhelm, von Goiten enc8 Peutsch ni- „ von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser von Preußen ꝛc. verordnen hiermit im Namen — Rents nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages,
was, fols
,„„„. 1. Die von Frankreich durch den Artikel I. des Präliminar⸗ Friedens vom 26. Februar 1871 abgetretenen Gebiete Wäͤlin und C 1e 88 gas. de Artikel I. des Friedens⸗Vertrages trage festgestellten Vegkenzung Metemn KürsschteLn die tm. Ver.
vereinigt.
§. 2. Die Verfassung des Deutschen Reichs tritt in Elsaß und
othringen am 1. Januar 1873 in Wirksamkeit. Durch Verordnung des Kaisers mit Zustimmung des Bundesrathes können einzelne Theile der Verfassung schon früher eingeführt werden.
„Die erforderlichen Aenderungen und Ergänzungen der Verfassung bedürfen der Zustimmung des Reichstages.
S. Artikel 3 der Reichsverfassung tritt sofort in Wirksamkeit. S§. 3. Die Staatsgewalt in Elsaß und Lothringen übt der Kaiser aus.
Bis zum Eintritt der Wirksamkeit der Reichsverfassung ist der Kaiser bei Ausübung der Gesetzgebung an die Zustimmung des Bundesrathes und bei der Aufnahme von Anleihen oder Uebernahme von Garantien für Elsaß und Lothringen, durch welche irgend eine Belastung des Reichs herbeigeführt wird, auch an die Zustimmung des Reichstages gebunden.
Dem Reichstage wird für diese Zeit über die erlassenen Gesetze und allgemeinen Anorbnungen und über den Fortgang der Verwal⸗ tung jährlich Mittheilung gemacht.
Nach Einführung der Reichsverfassung steht bis zu anderweitiger Regelung durch Reichsgesetz das Recht der Gesetzgebung auch in den der Reichsgesetzgebung in den Bundesstaaten nicht unterliegenden An⸗ gelegenheiten dem Reiche zu.
§. 4. Die Anordnungen und Verfügungen des Kaisers bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung des Reichskanzlers, der dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt.
Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den d. Juni 1871.
. (L. S.) Wilhelm.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: bisherigen Ceremonienmeister, Kammerherrn Freiherrn ugo von Zedlitz⸗Neukirch auf Tiefhartmannsdorf im reise Schönau, zum Schloßhauptmann von Liegnitz, den bis⸗ herigen Ceremonienmeister, Kammerherrn und Landeshaupt⸗ mann von Schlesien, Grafen Carl von Pückler auf Ober⸗ Weistritz im Kreise Schweidnitz, zum Schloßhauptmann von harlottenburg, und den bisherigen Ceremonienmeister, Kammer⸗ herrn Grafen von Keyserling auf Schloß Neustadt in West⸗ preußen, zum Schloßhauptmann von Königsberg; sowie Den Kammerherrn Grafen Fürstenstein auf Ullersdorf n der Oberlausitz zum Ceremonienmeister zu ernennen. —
Fürst v. Bismarck.
Itzenplitz, von Carlsbad.
Ministerium des Innern
Sestannnn
Im Allerhöchsten Auftrage lade ich die dem Civil angehörigen, in Berlin wohnenden Herren Ri 1 Fenae Kreuzes aus den Feldzügen SS13en Je 114“ der am 16. d. M 1
1e Fei
es Hochseligen Königs Friedrich Wilhelm III. beizu
Diese Herren Ritter des Eisernen Kreuzes, so noch zur Theilnahme an der Feier Allerhöchst befohlenen De⸗ putationen und Civilpersonen nehmen von ein und einhalb vn I (een Eingang vom Schloßplatze her durch Portal Tr. in das Königliche Schloß, und begeben sich über den Sch 6 8 Porsst 8 hach dem Lustgarten, woselbst sie 1 enkmals ihren “
Beerlin, den 13. Juni 1871. “ 88 Der Minister des 1 EE 1 Gr. Eulenburg.
e . .“ Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
. Bekanntmachung. 8 „Die am 1. Juli d. Js. fälligen Zinsen der Staatsschuld⸗ scheine, der Staatsanleihen von 1856, 1859, 1867 (.) und 1868 (A.), sowie der Neumärkischen Schuldverschreibungen können bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße 94 unten links, schon vom 20. d. Mts. ab täglich, mit Aus⸗ nahme der Sonn⸗ und Festtage und der Kassen⸗Revisionstage, von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags gegen Abliefe⸗ rung der betreffenden Coupons in Empfang genommen werden. . VVon den Regierungs⸗Hauptkassen, den Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg und der Kreiskasse in Frankfurt a./M. werden diese Coupons vom 20. d. Mts. ab, mit Ausnahme der oben bezeichneten Tage, eingelöst werden. Die Coupons müssen nach den einzelnen Schuldengattungen und Appoints geordnet, und es muß ihnen ein, die Stück⸗ Ueha umer retes, eneäsc “ Appoints enthalten⸗
echnetes, unterschriebenes und mit Wohnun versehenes Verzeichniß beigefügt sein.
Gleichzeitig findet bei der Staatsschulden⸗Tilgun skasse die Einlösung der durch unsere Bekanntmachung vom 18. De⸗ saeretbnJen emn 1. S d. Is. nb een Schuldver⸗
b er nfprozentigen . 1on 1169gnt. proz g taats⸗Anleihe
Die Schuldverschreibungen der Art können ebenfalls bei den übrigen oben genannten Kassen vom 20. d. Mts. ab ein⸗ S 82 nansste Se vor der Aus⸗ ahlung zunä er Staatsschulden⸗Tilgungskasse ⸗ stellung übersandt werden müssen. i8 f. 8—
Berlin, den 9. Juni 1871. 8
8 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Rvon Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.
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Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗ und ini für Handel, Gewerbe und öffentliche 3 Arbeiten G ö“
8 8 4
..
E —
6aö Bekanntmachung.
Des Königs Majestät haben geruht, die Einberufung des gand⸗ tages der Provinz Posen auf den 20. d. Mts. zu befehten und den unterzeichneten Ober⸗Präsidenten zu Allerhöchst Zorem Kommissarius für den Landtag zu ernennen