1871 / 34 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

in sich trage, und daß die Prüfung alsdann sich in dem Zirkel derselben Behörden bewegen werde, gegen deren Entscheidung im administrativen Wege der zu Pensionirende Abhülfe suche.

Diese Anschauung wurde von den Abgg. Freiherrn von Zedlitz, Freiherrn Nordeck zu Rabenau, Freiherrn von Dörn⸗ berg und von Kardorff bestritten, und ausgefüͤhrt, daß zu einer Dauer des Sommers als Kasernenschiff eingerichtet werden. durchaus objektiven Prüfung des einzelnen Pensionsfalles nicht „Ems, 11. Juni. (Cobl. Z.) Gestern Morgen erschien die nur Richter, sondern vor Allen die Militärbehörde befähigt Kaiserin von Rußland wieder am Brunnen. Nachmit⸗ sei, daß sie diese Befähigung stets bewiesen habe, und der vor⸗ tags besuchten die hohen Herrschaften den Oelberg und eheae

S. M. Aviso »Preußischer Adler« hat Ordre erhalten, Behufs Ueberführung des eisernen Schwimmdocks nach Swine⸗ münde in See zu gehen. Außerdem sollen noch zwei Schlepp⸗ dampfer zu demselben Zweck bestimmt sein.

Dem Vernehmen nach wird die Brigg »Hela« für die

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des Landtags wird hiernach an dem vorbeze e 82 Uhr, E .Sngsaale hierselbst stattfinden, nachdem an demselbe um 10 he Borc 1 ttesdienst, und zwar für die evange nni0 üin hSe ebenf für die katholischen Mitglieder in der Pfarr⸗

ari Magdalenam vorausgegangen. axch xeee ee mit dem Bemerken zur öffentlichen

jestät der König für den zusammentretenden und Rittergutsbesitzer Herrn

S Schloß Filehne zum Provinzial⸗ . 8 Ebbe Herrn Grafen Poninski Preußen. Berlin, 13. Juni. Se. Kaiserliche und

Stü igli r Kronprinz ritt am Sonn⸗ 1. S. g Wreschen zum Stellvertreter des Marschalls Sohehn, 8 1 8 8 aäpssans us den 1871. 8 ataillon Ersten Garde⸗Regime b Der danetsg uu. 8 84,18 g Rückmarsche vom Kriegsschauplatz heute soonnements in der Umgegend von Potsdam bezog, entgegen E““ und geleitete die Leib⸗Compagnie bis zum Neuen Palais, wo dieselbe von Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin und den Kronprinzlichen Kindern begrüßt

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiermit wiederholt zu

deren Einlösung zufge ogden⸗ e1“ Regierungs⸗Präsident.

Graf Eulenburg.

Nichtamtliches. 8. ö 2* ö1A““ 4“

geschriebene Instanzenzug ausreichenden Schutz gegen Schädi⸗ sich Abends um 7 Uhr nach dem Bahnhofe, wobei sowobl die gung des Petenten gewähre. Auch der Bundesbevollmaͤchtigte, Kaiserin, als die Königin von Würtktemberg vor der ahn⸗ Staats⸗Minister von Roon, erklärte sich mit dem Antrage des brücke ausstiegen, um die zum Empfange des Kaisers dort ge⸗ Abg. Freiherrn von Zedlitz einverstanden, der jedoch in nament. troffenen festlichen Ausschmückungen zu besichtigen, und empfin⸗ licher Abstimmung mit 146 gegen 114 Stimmen abgelehnt gen dort die Großherzogin von Baden, welche zur selben Zeit wurde. Es hat also bei dem Beschlusse der zweiten Berathung eintraf; die Großherzogin hat in Huyns Gartenhaus ihren sein Bewenden, daß der Grad der Invalidikät eventuell durch Wohnsitz genommen. Die Kaiserin und die ganze Kaiserliche richterliche Entscheidung festgestellt werden kann. Familie besuchten Vormittags den Gottesdienst in der russischen Nachdem alsdann noch der Bericht der Bundes⸗Schulden⸗ Kapelle. kommission genehmigt war, wurde zur Wahl der drei Mit⸗ Die Ankunft des Kaisers von Rußland und des

Panntmachung, 8 betreffend die Eröffnung des Landtags der Provinz

Saäͤchsen. 8 äßheit der Allerhöchsten Ordre vom 8. d. M. ist die Ein⸗ Bes.he brs Zhatensr der Provinz Sachsen nach Merseburg 88

auf den 19. Juni d. J. 8 angeordnet worden.

zaben des Königs Majestät durch Allerhöchsten Erlaß

von Uusersem ban den EEEE1.“ der rafen zu Stolberg⸗Wernigerode,; glerendiün E 8 D. Grafen von der Schulenburg⸗Angern zu dessen Stellvertreter, so wie Se Unterzeichneten zum Landtags⸗

issari rnennen geruht.

Reung h Eröffnamg des Provingial-Landtags wird an dem bezeichneten Tage in dem Ständehause zu Merseburg, nach vorangegangenem Gottesdienst in der Domkirche daselbst, stattfinden. 8

’“ Köngliche Landtags⸗Kommissarius,

ber⸗Präsident der Provinz Sachsen v Witzleben.

Bekanntmachung. bS 1 d Allerhöchster Ermächtigung Sr. Majestät des Königs hat 5 Srund Acerhoch Innern die Einberufung des westfälischen Provinzial⸗Landtags auf den 20. d. Mts. angeordnet. 1 Zum Landtags⸗Marschall ist der Wirkliche Geheime Rath un Regietungs⸗Prastbent von Holzbrinck zu Arnsberg, zu dessen Stell⸗

vertreter der. Koͤniglich!, Kgwomerherr, Landrgth Nraihgerwkerz Wlker. höchst ernannt worden.

Die Eröffnung findet am bezeichneten Tage um 12 Uhr Mittags

im hiesigen Ständehause statt. hitsügene 5 den 12. Juni 1871. Der Köͤnigliche Landtags⸗Kommissarius, Staats⸗Minister. v. Düesherg. b

1 8 3 ½proz. Anlehen der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M.

n 2,500,000 Fl. d. d. 30. November 1848. Bei virr d 7. d. Mts. ö 15. Verloosung des Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von 2,500,000 Fl. d. d. 30. November 1848 wurden nachverzeichnete Nummern der Obliga⸗ tionen Lit. G. zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1871

onganonen à 1000 Fl. Nr. 116 152. 219. 268. 272.

92. 339. 378. 404. 639. 762. 919. 988. 1136. 1452. 1519 und 1572 272,5 l. oder 9714 Thlr. 8 Sgr. 7 Pf. 11 Obligationen à 500 Fl. Nr. 1666. 1687. 1690. 1855. 2022. 2188. 2266. 2295. 2308. 2478 und 2677 5500 Fl. oder 3142 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf. 10 Obligationen à 300 Fl. Nr. 2872. 2957. 2990. 3005. 3027. 3086. 3093. 3212. 3265 und 3287 3000 Fl. oder 1714 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf. 13 Obligationen à 100 Fl. Nr. 3360. 3422. 3597. 3761. 3827. 4160. 4182. 4219. 4287. 4492. 4508. 4660 und 4756 1300 fl. oder 742 Thlr. 25 Sgr. 8 Pf. Summa 51 Obligationen zu 26,800 Fl. oder 15,314 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken in Kenntniß gesetzt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Ver⸗ zinsung nur bis zum Einlösungstermine stattfindet, bei der König⸗ lichen Kreiskasse zu Frankfurt a. M., bei der öe Staatsschulden⸗Tilgungskasse zu Berlin, bei jeder König⸗ lichen Regierungs⸗Hauptkasse, so wie bei den Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen zu Hannover, Lüneburg und Osna⸗ brück gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen, nicht verfallenen 5 Zinscoupons pro 1. Oktober 1872 bis inkl. 1876, so wie der Talons erheben können.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit abzuliefern⸗ den Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Nominalbetrage der

bligation zurückbehalten. 8 seeFacken: a) rückzahlbar am 1. Oktober 1869. Lit. G à 1000 Fl. Nr. 401. 721 und 939, à 500 fl. Nr. 1849. 1998. 2366 und 2379, à 300 Fl. Nr. 2911. 2986 und 3070, à 100 Fl. Nr. 3609. 3694. 3979. 4326 4342 4458 und 4662. b) rückzahlbar am 4. Aktober 1870. Lit G à 1000 Fl. Nr. 504. 917 und 1577, à 500 . Vr. 2065. 2158. 2170. 2194 und 2234, à 300 Fl. Nr. 2833,

im Diner, zu welchem Se. Majestät der Kaiser wurde; shah anzusagen geruht hatten, waren die im Amte Bornstedt bei Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen einquartierten Offiziere des genannten Regiments

befohlen worden.

Der feierliche Einzug der Potsdamer Gar⸗ nison in gstobam hat heute stattgefunden. Das »W. T. B.« berichtet darüber: Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich heute Mittag 12 Uhr in Begleitung Sr. Kaiser⸗ lichen Hoheit des Kronprinzen und Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen Carl, Friedrich Carl und Albrecht durch die Stadt vor das Brandenburger Thor. Nachdem die Truppen, welche dort Stellung genommen hatten, begrüßt worden waren, kehrten Se. Majestät mit den Prinzlichen Herrschaften, bei welchen sich auch Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin in der Uniform des 2. Leib⸗Husaren⸗Regi⸗ ments befand, nach dem Stadtschloß zurück. Um 41 Uhr fand der Einmarsch der Truppen statt. Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht (Sohn), welcher sich an der Töte derselben befand, wurde vom Ober⸗Bürgermeister mit einer Ansprache empfangen, auf welche Höchstderselbe antwortete. Der Empfang der Truppen war ein höchst enthusiastischer. Am Einzuge nahmen Theil: das 1. Garde⸗

. . illon, die Gardes⸗du⸗Corps, Reaiment, daß Garde⸗gäger. Bataillon 8. DGBaärbe⸗Alanen⸗Regi⸗

ment. Der Vorbeimarsch fand im Lustgarten statt. Der Kronprinz, die Prinzen Carl und Albrecht ritten à la suite beim 1. Garde⸗Regiment. Die Stadt ist überaus reich ge⸗

schmückt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes a) für andel und Verkehr und für Rechnungswesen, b) für das andheer und die Festungen und für Rechnungswesen hielten

heute Sitzungen ab.

Im Verlauf seiner gestrigen Sitzung genehmigte der Deutsche Reichstag in dritter Berathung das Militär⸗Pen⸗ sionsgesetz, indem er im Wesentlichen die Beschlüsse der zweiten Berathung bestätigte. Doch macht die Annahme sehr zahlreicher redaktioneller Aenderungen, welche die freie Kommission vor⸗ geschlagen, und die Wiederherstellung des §. 50 in der Fassung der Regierungsvorlage (»Ost⸗ und Nordsee« statt »europäischer Gewässer«) für die definitive Abstimmung über das ganze Ge⸗ setz eine nochmalige Zusammenstellung des wiederum amendir⸗ ten Textes nothwendig. Von Bedeutung war in der gestrigen Diskussion ein letzter, aber wiederum mißlungener Versuch der rechten Seite des Hauses, die Feststellung des Grades der In⸗ validität der richterlichen Entscheidung, gegen welche der Staats⸗ Minister von Roon in der zweiten wie in der gestrigen Be⸗ rathung Einspruch erhoben, zu entziehen und den Militär⸗ Behörden mit vorgeschriebenem Instanzenzuge zu überlassen. Zwar ist der dritte Abschnitt des Gesetzes, den das Haus auf Antrag seiner freien Kommission zugefügt hat, au schließlich der Frage der Beschreitung des Rechtsweges gewidmet; aber schon §. 62, nach welchem die Invalidität und der Grad derselben durch die dazu verordneten Militär⸗Behör⸗ den festgestellt werden sollen, bot die Gelegenheit, das hier in Frage stehende Prinzip im Voraus zu entscheiden. Zu diesem Zwecke beantragte Abg. Frhr. v. Zedlitz, dem §. 62 hin⸗ uzufügen: füge Antrag des Pensionisten findet eine Revision der über die Klassifizirung ergangenen Entscheidung durch die Ersatzbehörden in dem für das Ersotzgeschaft selbst vorgeschriebenen Verfahren und Instanzen⸗

ig statt.« Di Abgg. von Winter, Lasker und Frhr. von Hoverbeck

führten aus, daß die Revision eines zur Beschwerde Anlaß gebenden Falles durch die Ersatzbehörden nach ihrer Meinung

à 100 FlI. Nr. 5205 3430. 3571. 3808. 3952. 4172 und 4689.

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den Werth und die Bürgschaft des richterlichen Verfahrens nicht

glieder dieser Kommission, welche der Reichstag für die nächsten drei Jahre zu bestellen hat, geschritten, und um 4 Uüchsten Sitzung geschlossen.

Die heutige (55.) Plenar⸗Sitzung des Deutschen Reichstages wurde um 12 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet.

Am Tische des Bundesrathes befanden sich der Reichs⸗ kanzler Fürst von Bismarck, die Bundesbevollmächtigten Staats⸗Minister von Roon und von Suckow, Oberst Fries und andere Bevollmächtigte, sowie mehrere Bundeskommissare.

Zunächst zeigte der Präsident Dr. Simson an, daß gestern die Abgg. von Benda mit 236, Dr. Friedenthal mit 234, Hagen mit 227 Stimmen zu Mitgliedern der Bundes⸗Schuldenkom⸗ mission gewählt worden sind. Die Gewählten haben die Wahl angenommen.

Sodann wurden die noch rückständigen Wahlprüfungen erledigt. Es sind bis jetzt 366 Wahlen für gültig erklärt, 11 beanstandet, über 2 ist noch Bericht zu erstatten, 3 Mandate sind erledigt. Die beanstandete Wahl des Abg. v. Kommer⸗ städt (Reuß ä. L.) wurde einstimmig für gültig erklärt.

Demnächst wurde das Militär⸗Pensionsgesetz im Ganzen in definitiver Abstimmung fast einstimmig genehmigt.

Die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Gewäh⸗ rung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr, wurde durch den Reichskanzler, Fürst Bismarck, durch Dar⸗ legung der Motive eingeleitet. Es handelt sich um eine vorschuß⸗ weise Gewährung von Mitteln an diejenigen Staaten, die das Bedürfniß einer solchen Beihülfe fühlen und es in Ab⸗ wesenheit ihrer Landtage im konstitutionellen Wege be⸗ friedigen wollen. Dabei wird nicht vorausgesetzt, daß auf diese Weise dem Bedürfniß durchaus genügt werden wird, vielmehr werden einzelne Staaten, in denen es mit besonderer Stärke auftritt, noch weitere Mittel aus ihrem Antheil an der Kriegsentschädigung für diesen Zweck verwenden müssen. Der Gedanke der Vorlage ist von den Regierungen schon in Ver⸗ sailles erwogen worden, aber erst gegen den Schluß der Session war es möglich, die im Bundesrathe auftauchenden mannig⸗ fachen Bedenken zu überwinden und eine praktische Form der Ausführung zu finden

Der Abg. von Hennig empfahl, diese Vorlage, verbunden mit der anderen, betreffend die Dotation, an ieine Kommission zu verweisen, deren Verhandlungen geheim sein sollen. Ihm wider⸗ sprachen die Abgg. v. Lenthe, Dr. Löwe, Dr. Völk, während v. Bunsen sich für die Verweisung an eine Kommission äußerte. Das Haus lehnte den Antrag v. Hennigs ab und beschloß, die Vorlage in zweiter Berathung im Plenum zu erledigen.

Die Dotationsvorlage wurde ebenfalls durch den Reichs⸗ kanzler eingeleitet, der das Haus bat, für einen Moment seinen geldbewilligenden Charakter zu vergessen und dem Kaiserlichen Feldherrn, der sich um Reich und Krone muthig und glorreich geschlagen, die Mittel zu gewähren, dem Bedürfnisse seines Herzens zu folgen und seine Feldherren und Generäle durch einen Akt Königlicher Freigebigkeit zu belohnen.

Das Haus beschloß auf den Antrag des Abg. v. Unruh, dem Abg. Dr. Löwe widersprach, die Vorlage an eine geheime Kommission von 14 Mitgliedern zu verweisen

Um 2 ½ Uhr wurde die Sitzung geschlossen. 5

„„Breslau, 12. Juni. (Schles. Ztg.) Die 11. Division rückt von heute ab in die Stellungen des IV. Armee⸗Corps vor Paris (St. Denis ꝛc.), da letzteres Armee⸗Corps mit dem heutigen Tage seine Heimkehr aus den Stellungen vor Paris per Eisenbahn auf 2 zur Verfügung gestellten Routen über Rheims, resp. Nancy nach Magdeburg antritt.

Kiel, 12. Juni. (K. Corr.) S. M. Briggs »Musquito⸗«

Großfürsten Alexis erfolgte heute Abend kurz nach 10 Uhr. Zur Begrüßung hatten sich auf dem Bahnhofe eingefunden üc Kaiserin nebst ihren Kindern die Königin von Württemberg, die Großherzogin von Baden, der Regierungs⸗Präsident Graf Eulenburg aus Wiesbaden ꝛc. Nach der Begrüßung der hohen Herrschaften bestieg Se. Majestät die bereitstehende Equipage, um nach dem Absteigequartier »Vier Thürme« zu fahren. In diesem Augenblick erglänzten die Bergkuppe der Bäderlei, die städtischen Anlagen, der Park der »Vier Thürme« im Lichte bengalischer Flammen. Unter lautem Zuruf der Volksmenge fuhr der Kaiser bis vor seine Wohnung, wo ihn die Ehren⸗ wache des Kaiser Alexander⸗Regiments mit der Musik empfing. Es folgte eine kurze Revue über die aufgestellte 1. Compagnie des Regiments.

12. Juni. Der König von Württemberg traf heute Abends hier ein und wurde von seiner Gemahlin und vom Kaiser von Rußland am Bahnhofe empfangen. Letzterer be giebt sich morgen zur Revue nach Coblenz.

„Bayern. München, 10. Juni. Se. Majestät der König ist diesen Nachmittag von Schloß Berg hier eingetroffen, und hat den außerordentlichen Gesandten des Herzogs von Dessau, Oberst⸗Jägermeister Grafen Solms⸗Jeckenburg, empfan⸗ gem, den beauftragt war, den Regierungsantritt seines Fürsten u notifiziren. .

Sachsen. Dresden, 10. Juni. (Dr. J.) Se. Majestät der König hat Ihrer Hoheit der Herzogin Feodora von Sachsen⸗ Meiningen den Sidonien⸗Orden verliehen.

Württemberg. Stuttgart, 12. Juni. (W. T. B.) Der König begab sich heute nach Ems zum Besuche des Kai⸗ sers und der Kaiserin von Rußland.

Hessen. Darmstadt, 12. Juni. Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Ludwig wird heute zurückerwartet und be⸗ giebt sich am 14. mit Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prin⸗ zessin nach Potsdam zu Ihren Kaiserlich Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin, um von dort aus, der Einladung Sr. Majestät des Kaisers zufolge, dem Einzug der Truppen in Berlin beizuwohnen. Se. Groß⸗ herzogliche Hoheit der Prinz Wilhelm trifft zu gleicher Zeit ein und begiebt sich ebenfalls nach Potsdam.

Mecklenburg. Schwerin, 12. Juni. Se. Königliche Hoheit der Großherzog ist am 10. Juni Abends über Lud⸗ wigslust und Lübz in Schwerin wieder eingetroffen und wird am 15. dem Einzuge des 1. und 3. Bataillons 90. Regiments in Rostock beiwohnen.

Sachsen⸗ Altenburg. Altenburg, 12. Juni. Heute Nachmittag 3 Uhr trifft Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Alexandrine von Mecklenburg⸗Schwerin, Schwester Sr. Majestät des Deutschen Kaisers, auf der Rückreise aus dem Bad zu kurzem Besuch hier ein.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg,

Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterst sind im heutigen Regierungsblatte besondere ge mungen für die Herzogthümer Cobu

Waldeck. ordentlichen Sitzung mer Waldeck und Py Direktor von Flottwell mit folgender Rede

Meine Herren! Se. Majestät der König von Preußen, mein allergnädigster Herr, haben geruht, mich mit der Eröffnung der gegen⸗ wärtigen außerordentlichen Sitzung des Landtags zu beauftragen.

Das Bundesgesetz vom 6 Juni 1870 über den Unterstützungs⸗ wohnsitz tritt am 1. Zuli d. J. in Kraft. Dasselbe macht eine Reihe Bestimmungen der Landesgesetzgebung erforderlich, welche mit dem obengenannten Zeitpunkt zugleich ins Leben treten müssen.

Es ist deshalb eine schleunige Berathung über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ausführung des genannten Bundesgesetzes,

und »Undine⸗ sind heute Vormittag 11 Uhr von Danzig hier angekommen.

Ferforderlich und wird Ihnen demgemäß als einziger Gegenstand Ihrer

Beschlußfassung ein derartiger Gesetzentwurf vorgelegt werden.