1871 / 44 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

Bedingungen

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Subseriptioen auf Non inal-Capital

Thaler Actien

ereinigten Königs- und Laurah

ctien-esellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb. ööTö ““ 88 2 110 1 II

2

Die Subsecription findet gleichzeittg 1h jin Berlin bei Herrn S. Bleichröder,

Breslau E. Heimann und

Jacob Landau, I1

Michael Kaskel, ö

Herren L. Behrens & Söhne und

der Norddeutschen Bank,

Herrn M. J. Frensdorff und

Herren Ephr. Meyer & Sohn,

der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt,

K. K. priv. Oesterr. Credit-Anstalt für Handel

während der üblichen Geschaftsstunden

att. Die Subscribenten sind verpflichtet, die Abnahme der subsecribirten, resp. der ihnen 2ü- entbenten geringeren Anzahl von Actien 9 5. dieser Bedingungen an bewiren 1I1ö1 119 2 rt. 2. 8 8 “”“ H FMlHx . Hhie ubscription erfolgt zum Pari-Course und haben die Subseribenten die Valuta in Berlin, Breslau, Dresden, Hannover, Hamburg, Leipzig und Wien in

N beric mnmesh, Week , e ban ü.ee in Sa6

Bei der Subscription muss eine Caution von 10 Prozent des Nominal-Betrages hinterlegt werden, entweder baar oder in solchen, nach dem Iagescourse zu veranschlagenden Effecten, welehe die Subscriptionsstelle als zulässig erachten wWird. 1

E1111““ 8 Art. 4. 58 hst I

eber die Actien werden zunäe nterimsscheine ausgestellt, deren Umtausch gegen üecnitbae Actien binnen längstens vier Monaten bei den hierin benannten Subscriptionsstellen auf 8 Tage vorhergehende Anzeige kostenfrei bewirkt wird. Der Beginn des Umtausches wird durch öffentliche Blätter Ssesnc5. eh veet⸗2e 1 n 11“ u““ b

Die Subscribenten können die ihnen zuertheilten Actien resp. Interimsscheine vom 10. Juli 1871 an, gegen Zahlung des Betrages und Vergütung der Stückzinsen à 5 Procent p. a, seit 1. Juli 1871, in beliebigen Raten bezichen, sie sind jedoch verpflichtet, sämmtliche Stücke spätestens bis zum 1. October 1871 abzunehmen. 1

Nach vollständiger Abnahme wird die hinterlegte Caution verrechnet resp. zurück-

geben. 1 8 Luertheilte Actien-Beträge unter 1000 Thlr. Crt. am 1. Juli 1871 angetheilt 11

reguliren. 8. 1

FJgeqder Subscribent erhält über die ihm auf Grund seiner Leichnung zuerkannte Summe und die geleistete Caution eine Bescheinigung, auf welcher die gegenwärtigen Bedingungen wörtlich vermerkt sind. 1 W1ö“]

Bei dem vollständigen Bezuge der Stücke ist die Bescheinigung zurückzugeben, snecessiver Empfangnahme der Stücke (Art. 5) vorzuzeigen, um darauf die abgenommenen Beträge abzuschreiben. .“ 111“ ““

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1 Es wird ergebenst gebeten,

Ihre Durchlaucht die nach

as Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg. für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Naum einer Druchzeilt 2 ½ Sgr.

für Berlin die Expedition: Zieten⸗Platz Nr. 3.

v.

schen Staats⸗Anzeiger für das mit dem lsten

danach bestimmt werden könne.

die Abonnements⸗ Bestellungen

auf den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗

nftigen Monats beginnende Quartal ge älli zeitig bewirken zu wollen, daß die regelmäßige Zusendung keine Unterbrechung erleide und gef gst so rechtt

die Stärke der Auflage gleich⸗

Besondere Beilagen zum Deutschen Reichs⸗ und Köni

demselben seither ausgegeben worden sind,

werden auch ferner erscheinen.

Aufsätzen aus dem Gebiet der preußischen Geschichte, Landeskunde und Staats⸗Verwaltung bestimmt.

Der Abonnementspreis für das Quartal

8 Bestellungen nehmen für Berlin Post⸗Aemter resp. Feldpost⸗Anstalten entgegen.

des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Köniali Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt 1 Thlr. Sgr. m Königlich Preußis die Expedition des B

lattes, Zieten ⸗Platz Nr. al

SDeutsches Re i ch. Der Buchhalter beim Koöniglich preußischen Finanz⸗Mini⸗

sterium Bohne ist bei dem Reichskanzler⸗Amte als Geheime expedirender Sekretär und Kalkulator angestellt worden

Bekanntmachung.

Die Telegraphenstationen zu Doberan, Heiligendamm und Westerland a. Sylt sind für die Zeit vom 1. Juli bis Ende Sep⸗ tember d. Js. dem Verkehr geoffnet. v1114“*“ Häamburg, den 21. Juni 1871.

Telegraphen⸗Direktion.

Königreich Preußen. 8 Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Geheimen Regierungs⸗ und vortragenden Rath im Reichskanzler⸗Amte von Puttkamer, zum Präsi⸗ denten der Regierung in Gumbinnen zu ernennen;, Dem Ober⸗Stabsarzt a. D. Sanitäts⸗Rath Dr. Stephan zu Aachen den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗Rath; Dem Geheimen Kanzlei⸗Sekretär Friese beim Königlichen Handels⸗ ꝛc. Ministerium zu Berlin den Charakter als Kanzlei⸗

Rath;

Dem früheren Rechtsanwalt und Notar Loerbroks in Essen den Charakter als Justiz⸗Rath,

Dem Feldmesser und Drainage⸗Techniker Amts berg zu Stralsund den Titel »Oekonomie⸗Rath«;

Dem vereideten Börsen⸗Sensal Moritz Wesel zu Breslau den Charakter als Kommissions⸗Rath;

Dem Maurermeister Rudolph Braun hierselbst das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Maurermeisters, und

Dem Inhaber der unter der Firma Hensel und Schumann bestehenden Gold⸗ und Silberwaaren⸗Manufaktur, Kaufmann Richard Hensel hierselbst, das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanken zu verleihen. 1

rau Fuͤrstin von Liegnitz Bad Homburg vor der Höhe gereist. 8 Minister ium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. . Den Oberlehrern Dr. Varges und Dr. Wieseler am vymnasium zu Hildesheim ist der Professor⸗Titel verliehen

orden.

Der Wundarzt erster Klasse Enderling ist mit Belassung

kines Wohnsitzes in Gülzow zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises

Lammin ernannt worden.

Statuts dieser Korporation. Vom

Ministerium des Innern.

Der Kreis⸗Sekretär Eilers ist zum Geheim 8 ten exrpediren 8a 8 Sekretär und Kalkulgtor und d’ ve eheimgen Schreider Dum, Geyeimen expebirenden Sekretär im Ministerium des Innern ernannt worden. ““

Das 16. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter

Nr. 7826 den Allerhöchsten Erlaß vom 8. Mai 1871, treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Rosenberg, Regierungsbezirk Marienwerder, für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis⸗Chaussee von Sobiewolla⸗Mühle, unweit Albrechtsthal, an der Graudenz⸗Altfelder Chaussee über Lnie und Ludwigsdorf bis zur Marienwerder Kreisgrenze; unter

Nr. 7827 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Rosenberger Kreises, Regierungsbezirk Marienwerder, im Betrage von 26,000 Tha⸗ lern, fünfte Emission. Vom 8. Mai 1871; unter

Nr. 7828 den Allerhöchsten Erlaß vomt 15. Mai 1871, be⸗ treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Guts⸗ und Gemeinde⸗Chaussee im Kreise Neuhaldensleben, Regierungsbezirk Magdeburg, von Schakensleben an der RNeuhaldensleben⸗ Eichenbarlebener Chaussee über Groß⸗Santersleben bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Hermsdorf; unter 1

Nr. 7829 den Allerhöchsten Erlaß vom 5. Juni 1871, be⸗ treffend den Tarif, nach welchem das Bohlwerksgeld in der Stadt Wollin zu erheben ist; und unter

Nr. 7830 die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung des von der Korporation der Kaufmannschaft zu Königsberg in Pr. am 14. April 1871 beschlossenen revidirten

12. Juni 1871. 8 Berlin, den 22. Juni 1871. Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.

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b Coudon anntmachung. e neuen Coupons zu dem vormals Herzoglich Nassauischen

4 ½proz. Staatsanlehen von 4 000,000 Fl. b. LPancgh lzen Serie I. Nr. 1 bis 8 nebst Talons, werden vom 1. August d. J ab gegen Rückgabe der alten Coupons⸗Anweisungen bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. eusse veehe 8

Es können diese oupons auch durch die Koͤniglichen Regierungs⸗ Hauptkassen und die Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen zu Hanaedeer. Lüneburg und Osnabrück bezogen Iiseh.. c“

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