1871 / 50 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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ovinz Westfalen von ein und einem halben Prozent auf drei Grundsteuer erhöht und hiervon ein halbes Prozent, wie

isher so auch künftig zum allgemeinen Katasterfonds für die Provinzen Rheinland und Westfalen, dagegen der Betrag von zwei und einem halben 8 dem besonderen Fonds für die Provinz Westfalen

t rd. 1 ebecan Unserer getreuen Stände in der Denkschrift für

23 ataster⸗Verwaltung, daß bei Anfertigung der neuen Grundsteuer⸗ cer aüger. mit der erforderlichen Präcssion und Sorgfalt verfahren worden sei, haben Wir nach Anhörung Unseres General⸗ Direktors des Katasters der beiden westlichen Provinzen als begründet nicht an⸗ 8 ennen vermocht. 1t zuerhnnen vf 829 ständischen Petitionen: 1) Provinzial⸗ Hülfskasse. Den in der Petition vom 6. April 1868 beantragten

Aenderungen und resp. Ergänzungen der statutarischen Vorschriften für Verwaltung der Westfälischen Provinzial⸗Hülfskasse haben Wir unterm 22. September desselben Jahres die landesherrliche Genehmi⸗ gung ertheilt, auch die Genchmigungsurkunde durch die Amte blätter . 8 Provinz Westfalen veroͤffentlichen lassen.

2) Die Gewährung der Selbstverwaltung der Pro⸗ vinzial⸗Institute und die Bewilligung entsprechender Zuwendungen aus Staatsmitteln für provinzielle 8 Den von Unseren getreuen Ständen in der Immediat⸗

on vom 6. April 1868 ausgesprochenen Wünschen wegen Ge⸗ währung der Selbstverwaltung der provinziellen Institute, sind Wir gern geneigt, zu entsprechen, und wollen Wir den speziellen An⸗ I Unserer getreuen Stände über die Art und Weise der

Organisation der provinzialständischen Verwaltung entgegensehen. Dagegen erscheinen die ferner gestellten Antraͤge zur Berucksichti⸗

icht geeignet.

8 ung nfct. eesgeneh Stände dürfen mit Rücksicht darauf, daß die Staats⸗Regterung die Absicht ausgesprochen hat, nach dem Vorgange mit Hannover und Hessen auch den übrigen Provinzen Staatsmittel zu Zwecken der Selbstverwaltung zu überweisen, nicht auf die Ge⸗ waährung von Staatsfonds zu solchen provinziellen Zwecken rechnen, für welche die Provinz Westfalen schon bisher aus eigenen Mitteln zu sorgen hatte. Die Intention der Staatsregierung ist in Ueberein⸗ stimmung mit der von dem Hause der Abgeordneten am 7. Februar 1868 gefaßten Resolution nur dahin gerichtet, soweit irgend thunlich, unter verhältnißmäßiger Entlastung des Staatsbudgets, den Provinzen Staatsmittel für solche Leistungen zu überweisen, welche gegenwärtig aus der Staatskasse bestritten werden, jedoch eben so gut und vielleicht besser durch die Provinzen und deren Organe bewirkt werden können. Die Dotirung der Provinz Westfalen aus Staatsfonds kann hiernach n der von Unseren getreuen Ständen gewünschten Weise nicht erfolgen. Ebensowenig kann dem Antrage Unserer getreuen Stände in Bezug auf eine Abänderung der Verpflichtung der Provinzial⸗Irren⸗ Anstalten zur Aufnahme geisteskranker Militärs oder die Gewährung entsprechender Mehrzahlungen aus der Staatskasse stattgegeben werden⸗ Die Provinz Westfalen bat für die Uebernahme Neyrken⸗Anstalt zu

den Vexpflichtung. Aeevzeschuß von 6000 Thlr. erhalten. Die Zinsen dieses Staatszuschusses haben, auch wenn man dieselben nur zu 4 vCt. be⸗ rxechnet, nach den für die letzten 10 Jahre vorgenommenen Erhebungen bisher vollkommen ausgereicht, um die der Provinz durch die Verpflegung geisteskranker Militärpersonen in den Provinzial⸗Irrenanstalten ver⸗ Ursachten Kosten zu decken, und steht danach die Leistung der Provinz zu der Gegenleistung des Staats in einem angemessenen Verhältnisse. 1 3) Akademie zu Münster Den in der Petition vom 7. April 1868 um Errichtung, beziehungsweise Wiederherstellung einer katho⸗ lischen Universttät zu Münster, event. um Vervollständigung der philosophischen Fakultät der dortigen theologischen und pbilosopehischen Akademie durch Errichtung von Professuren der Staatswissen⸗ chaften und durch Errichtung einer in ihren allgemeinen Verhält⸗ nissen der philosophischen Fakultät gleichstehenden juristischen Fakultät bei der Akademie von Unseren getreuen Ständen gestellten Anträgen können Wir aus den in früheren Bescheiden auf ähnliche Petitionen dargelegten Gründen nicht willfahren, dieselben auch in der vorliegen⸗ den Motivirung als in einem wirklichen Bedürfnisse begründet nicht anerkennen. erhebliche Abnahme der Frequenz der genannten Akademie hat ihren Grund nicht in der behaupteten Isolirung der vorhandenen Lehrstühle, sondern in anderen hiermit in keinem Zusammenhange stehenden Ver⸗ hältnissen und giebt zu Besorgnissen wegen der ferneren Lebensfäbig⸗ keit der Akademie keine begründete Veranlassung. Was aber die für die gegenwärtigen Anträge geltend gemachte Erweiterung der Grenzen Unserer Monarchie anbetrifft, so darf nicht übersehen werden, daß mit dem Umfange des Staats durch den Hinzutritt der Universitäten Göͤt⸗ 8 Metbur und Kiel auch die Zahl der Hochschulen entsprechend estiegen ist. 1 4) Rittergut Merlsheim. Stände in der Adresse vom 4. April 1868 entsprechend, haben Wir dem Gute Merlsheim im Kreise Hoxter auch auf die Dauer der dem⸗ nächstigen Besitzzeit des Landgerichts⸗Auskultators Freiherrn Joseph Anton Friedrich August von Hövel und seiner ehelichen Descendenz die demselben früher auf die Dauer der Besitzzeit des Freiherrn Joseph von Hövel und seiner ehelichen Descendenz verliehene Eigenschaft eines landtagsfähigen Ritterguts belassen und die darüber ausgefertigte Ur⸗ kunde vollzogen. G 1 5) von Mellinsche Stiftung. Die von der Ritterschaft des Provinzial⸗Landtages unter dem 4. April 1868 angebrachte Petition wegen des Einrichtungsplans der von Mellinschen Stiftung hat durch Unsere Ordre vom 6. Juni 1868, von deren Inhalt den Petenten durch Unseren Ober⸗Präsidenten für Westfalen Kenntniß gegeben wer⸗ den wird, ihre Erledigung gefunden.

8bE“

Die in der Petition hervorgehobene verhältnißmäßig nicht

Dem Antrage Unserer getreuen

Zu Urkund dieser Unserer gnädigsten Bescheidung haben Wir den

verbleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen.

Gegeben Berlin, den 10. Juni IZ1 8s 3

Wilhelm.

v. Bismarck. v. Roon. v. Mühler.

den Minister für Handel ꝛc. Gr. Eulenburg. Camphausen.

v. Selchow, z Dr. Le

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studiren⸗ den auf der 8b Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität zu Berlin im Sommer⸗Semester 1871. Im Winter⸗Semester 1870/71 sind im⸗ matreikulirt gewesen 2155. Davon sind abgegangen 453. Es sind dem⸗ nach geblieben 1702. Dazu sind in diesem Semester gekommen 411. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 2113. Die theologische Fakultät zählt: Inkänder 227, Ausländer 27 = 254. Die juristische Fakultät zählt: Inländer 491, Ausländer 113 = 604. Die inedizinische Fakultät zählt: Inländer 345, Ausländer 109 = 454. Die philosophische Fakultät zählt: a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife 562; b) Inländer mit dem Zeugniß der Nichtreife nach 8 35 des Prüf.⸗Regl. vom 4 Juni 1834 1; c) Inländer ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 desselben Reglements 31 = 594; d) Ausländer 207 = 801. Zusammen 2113. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität, als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt: 1) nicht immatrikulirte Pharmazeuten 66, 2) nicht imma⸗ trikulirte der Zahnheilkande Beflissene 29, 3) Eleven des Friedrich⸗ Wilhelms⸗Instituts 108, 4) Elepen der medizinisch⸗chirurgischen Aka⸗ demie für das Militär und bei derselben attachirte Unterärzte von der Armee 74, 5) Eleven der Bau⸗Akademie 360, 6) Berg⸗Akademiker 51, 7) Studirende der Gewerbe⸗Akademie, welche den Kursus in der 1. Abtheilung absolvirt haben 124, 8) Eleven des landwirthschaftl. Lehr⸗Instituts, welche im Besitz des Berechtigungsscheins zum ein⸗ jährigen Militärdienst sind 9, 9) remunerirte Schüler der Akademie der Künste 6, 10) von dem Heren Rektor ohne Immatrikulation zu⸗ gelassen 18. Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer ist demnach 845. Es nehmen mithin an den Vorl

Theil 2958, 8

Deutsches NReich. 8

4

Provinzial⸗Landkag hat, wie uns aus Königsberg tele⸗ graphirt wird, seine Arbeite. Konimiffarts vber Praiehr WMrgon Horn, geschlossen worden.

Auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs trat am 20. Juni d. J. der zum 18. Male berufene Pro⸗ vinzial⸗Landtag der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz im Ständehause zu Ber⸗ lin zusammen, nachdem unmittelbar vorher die Mitglieder desselben dem Gottesdienste im Dome beigewohnt hatten.

Der zum Königlichen Landtags⸗Kommissarius bestellte Ober⸗Präsident der Provinz Brandenburg, Wirkliche Geheime Rath von Jagow, eröffnete, in herkömmlicher Weise eingeholt, den Landtag unter der Mittheilung, daß der Staats⸗Minister a. D. Freiherr von Manteuffel zum Landtags⸗Marschall, und der Graf zu Solms⸗Baruth zu dessen Stellvertreter ernannt worden seien, und übergab das Allerhöchste Propositions⸗ Dekret, sowie den Allerhöchsten Abschied für den zuletzt versammelt gewesenen Landtag. Nach Begrüßung des Königlichen Kommissarius und des Landtages durch den

Se. Majestät den Kaiser und König den Gesinnungen der Versammlung einen mit begeisterter Zustimmung aufgenomme⸗ nen Ausdruck.

Sodann verließ der Königliche Kommissarius den Saal. Der Landtags⸗Marschall ernannte ein Mitglied zum Proto⸗ kollführer und bildete aus je 12 Mitgliedern 4 Ausschüsse, auf welche er die eingegangenen Vorlagen, Anträge und Petitionen .“ und Berichterstattung an das Plenum ver⸗ theilte.

Der Landtag hat u. A. sich zu beschäftigen mit der Wahl von 3 Mitgliedern nebst Stellvertretern der nach der neuen Armengesetzgebung zu berufenden Deputation für das Heimnalgargesen in der Provinz Brandenburg, mit der

eststellung eines Tarifs der zu e“ . etreffen die Auflösung des Lehnsverbandes in Ansehung der nach dem Lehnrecht der Kurmark, Altmark und Neumark, resp. nach dem Provinzialrecht der Niederlausitz zu beurtheilenden Lehne, mit der Ergänzung der neuen Baupolizei⸗Ordnung für die Städte', mit einer neuen Baupolizei⸗Ordnung für das platte Land, mit dem anderweit aufgestellten Reglement für die Städte⸗Feuersozietät, mit der Erweiterung des ständischen Ver⸗

ea ern. mit den Entwürfen zu 2 Gesetzen,

sicherun swesens, mit der Stiftung eines dauernden Verbandes

gegenwärtigen Landtags⸗Abschied Höchsteigenhändig vollzogen und

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Der am 20. Juni cr. zusammengetretene Preußische

Landtags⸗Marschall gab dieser in einem dreimaligen Hoch auf

der öffentlichen Feuerversicherungs⸗Anstalten in Deutschland. In seiner 2. Plenar⸗Versammlung am 22. Juni d. J. erledigte der Landtag einige Fragen über die geschäͤftliche Behandlung von Vorlagen. Inzwischen haben die Ausschüsse ihre Arbeiten

bpegonnen.

Der am 20. d. M. eröffnete 19. Provinzial⸗Land⸗ tag des Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen hat seine Verhandlungen beendigt und wurde am 27. von dem Königlichen Landtags⸗Kommissarius, Ober⸗Präsidenten Freiherrn v. Münchhausen, vorschriftsmäßig geschlossen.

Posen, 28. Juni. In der gestrigen dritten Plenar⸗

ssitzung des Provinzial⸗Landtags wurden folgende Gegen⸗ sstrände behandelt: Wahlen in die Deputation für das Heimath⸗

wesen, die Verwaltung des Provinzial⸗Straßenbaufonds pro

1868, 1870 bis 1. Mai 1871, der vom Minister des Innern

aufgestellte Tarif zu §. 30 des Bundesgesetzes über den Unter⸗

stützungs⸗Wohnsitz vom 6. Juni v. Js., welcher angenommen

wurde, und ein Antrag des Magistrats zu Aufnahme städtischer Irren u Owinsk.

zu Posen, wegen in die erweiterte Irrenanstalt Ferner wurde in Betreff der Errichtung einer

Blinden⸗Erziehungs⸗ und Unterrichtsanstalt in der Stadt Brom⸗

berg beschlossen: a) mit der weiteren Ausführung der vorher⸗ gegangenen Beschlüsse wegen Eröffnung der Anstalt in Brom⸗

berg und demnächstigen Auflösung der provisorischen Anstalt

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82 Wollstein wird das dem Provinzial⸗Blindenwesen vorzu⸗

setzende ständische Organ beauftragt; b) zur Einrichtung der Anstalt in Bromberg wird über die Anschlagssumme von

28,000 Thlr. noch der Betrag von 2500 Thlr. bewilligt. Endlich kamen Angelegenheiten zur Behandlung, betreffend die Feuer⸗Sozietät der Provinz Posen. Breslau, 27. Juni. In der gestrigen dritten Plenarsitzung des Provinzial⸗Landtages wurde zunächst das Protokoll der 2. Plenarsitzung verlesen und genehmigt.

Der Landtags⸗Marschall machte sodann verschiedene ge⸗ schäftliche Mittheilungen, betreffend neue Eingänge, Eintritt neuer Mitglieder, Urlaubsgesuche ꝛc. In die Tagesordnung eintretend, wurde zuerst die Denkschrift des Ober⸗Präsidenten, betreffend die früher bei der hiesigen Regierungs⸗Instituten⸗ Hauptkasse verwalteten, im Jahre 1870 in die ständische Ver⸗ waltung übergegangenen Fonds verlesen. Die Versammlung beschloß einstimmig, dem Ober⸗Präsidenten ihren Dank für die Verwaltung dieser Fonds auszusprechen. Nach Erledigung einer Diätenfrage referirte der zweite Ausschuß über die Vorlage der Landesdeputation, betreffend die Uebertragung der Mitwirkung bei der Geschäftsführung der Rentenbank und die Vertheilung der Landlieferungen auf die Landes⸗Deputation, und wurde der Antrag, jene Mitwirkung, jedoch vorbehaltlich der nach Nr. §. 6 und 7 des Allerhöchsten Propositions⸗Dekrets vorzuneh⸗ menden Wahlen von Abgeordneten der Provinzial⸗Vertretung, mit erheblicher Majorität angenommen. Schließlich wurde zum Vortrag mehrerer Petitionen geschritten und die Subvention des Martha⸗Stifts (Herberge für Dienstmädchen), des Kranken⸗ hauses Bethanien, der Herausgabe der Fortsetzung der schle⸗ sischen Fürstentags⸗Verhandlungen mit einer später nach Maß⸗ gabe der Mittel und anderweitiger Bewilligungen sestzusetzenden Summe beschlossen. . 1

Hannover, 27. Juni. In der vierten Sitzung des Provinzial⸗Landtages bildete den ersten Gegenstand der Tagesordnung ein Schreiben des Ober⸗Präsidenten, betreffend die vom Provinzial⸗Landtage vorzunehmende Neuwahl der

G Bezirks⸗Kommission für die klassifizirte Einkommensteuer.

Ferner wurde behandelt ein Ober⸗Präsidialschreiben, betreffend

den Entwurf eines Gesetzes wegen Ausdehnung des Gesetzes

vom 28. Januar 1848 über das Deichwesen auf die Provinzen Schleswig⸗Holstein und Hannover. Nach Absetzung eines Gegenstandes von der Tagesordnung,

18.

wegen ungenügender Instruktion des Hauses, wurde die Redak⸗ tions⸗Kommission gewählt, dann die Kommission wegen des Landarmenwesens. ““

Cassel, 27. Juni. Dem Vorsitzenden des Kommunal⸗

Landtages ist vom Ober⸗Präsidenten ein Schreiben zugegangen,

8 betreffend die Anlegung von Grundbüchern, ferner eines über

e Einrichtung und Verwaltung des Landarmenwesens nebst

dem Entwurf folgender Verordnung:

»Wir Wilhelm, von Goͤttes Gnaden König von Preußen ꝛzc.) erordnen über die Einrichtung und Verwaltung des Landarmen⸗ wesens in dem kommunalständischen Verbande des Regierungsbezirks assel auf Grund des § 28 des Gesetzes vom 8 März 1871, betreffend e Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz, ach Anhörung des Kommunal⸗Landtags, was folgt: §. 1. Die Verwaltung der Angelegenheiten des Landarmen⸗ verbandes des Regierungsbezirks Cassel wird vom 1. Juli 1871 ab em kommunalständischen Verbande dieses Regierungsbezirks und ssen Organen (dem Kommunal⸗Landtage, dem ständischen Ver⸗ waltungsausschusse und dem Landesdirektor) nach

8

Maßgabe des Re⸗

8

vom 11. November 1868 (Gesetz⸗Sar ml. eite 999) über⸗

§. 2. In wieweit der ständische Verwaltungsausschuß die Ver⸗ waltung selbständig zu führen oder die Beschigsfensesch Kom⸗ munal⸗Landtages zu erwixken hat, wird ebenso, wie die Abgrenzung der Befugnisse des Landesdirektors gegenüber denen des Verwaltungs⸗ Ausschusses im Einzelnen, durch ein besonderes von dem Kommunal⸗ Landtage mit Genehmigung des Ministers des Innern zu erlassendes Reglement bestimmt. Durch ein in gleicher Weise zu erlassendes Reglement wird auch die innere Einrichtung und Verwaltung der zu

errichtenden Landarmen⸗ und Arbeitsanstalt geregelt.

§ 3. Die ständischen Landarmenbehörden sind befugt, in Ange⸗

legenheiten ihres Geschäftskreises die Kreis⸗ und die Ortsbehörden zu requiriren.

§ 4. Der ständische Verwaltungsausschuß hat alljährlich na dem Rechnungsabschlusse die Ergebnisse der 8 83 2. die Landarmenpflege und das Korrigendenwesen durch das Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

UIrkundlich ꝛc.

Außerdem ist dem Landtage der Entwurf eines Reglements zugegangen, betreffend die Verwaltung des Landarmen⸗ und Korrigendenwesens in dem Landarmenverbande des Regierungs⸗ bezirks Cassel.

28. Juni. In der fünften öffentlichen Sitzung des Kommunal⸗Landtages bildete die Berathung des Berichts, den der Verwaltungsausschuß erstattet hat über den Gebrauch, welchen er von den Seitens des Kommunal⸗Land⸗ tags zur Unterstützung des Landwegebaues für die Jahre 1869 und 1870 zur Verfügung gestellten Mitteln gemacht hat, den ersten Gegenstand der Tagesordnung. Sodann wurde die in Folge einer Ablehnung nöthig gewordenen Neuwahl eines Mitgliedes der Grundsteuer⸗Regulirungs⸗Kommission vorge⸗ nommen.

Danzig, 28. Juni. (Westpr. Ztg.) Zur Unterstützung beim Bugsiren des von Swinemünde nach Kiel überzuführen⸗ den eisernen Schwimmdocks ist noch das Kanonenboot »Cyclop⸗ designirt worden. Das Kanonenboot »Delphin« liegt in Kiel zum Abgang nach der Mittelmeer⸗Station bereit.

Breslau, 29. Juni. (W. T. B.) Nach einer Mitthei⸗ lung der »Breslauer Zeitung« haben mehrtägige Arbeiter⸗ unruhen auf dem fiskalischen Steinkohlenbergwerk »Königs⸗ grube« in Königshütte am 28. d. solche Ausdehnung genommen, daß die Ordnung durch Militär hergestellt werden mußte. Königshütte mußte wegen Kohlenmangel den Walzwerkbetrieb einstellen. Der Ober⸗Präsident ist in Königshütte eingetroffen. Gestern Nachmittag wurde der Belagerungszustand proklamirt.

Kiel, 28. Juni. (K. Corr.) S. M. Dampfkanonenboot »Cyclop« ist heute Morgen gegen 4 Uhr nach Swinemünde in See gegangen.

Ems, 28. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz Alexander von Preußen ist heute Vormittag, Se, König. liche Hoheit der Erbgroßherzog von Mecklenburg vorgestern Nachmittag hier eingetroffen. Se. Majestät der Kaiser und König werden am Sonnabend Abend hier erwartet.

Bayern. München, 27. Juni. Der Graf von Flan⸗ dern, Bruder des Königs der Belgier, ist gestern mit seiner Familie hier eingetroffen und nach kurzem Aufenthalt nach Wien weitergereist.

Zufolge Reskripts des Königlichen Kriegs⸗Ministeriums hat mit dem Einrücken der Truppen in die Friedensgarnisonen, beziehungsweise mit der Beendigung der offiziellen Empfangs⸗-⸗ feierlichkeiten, die Abrüstung aller zurückgekehrten Stäbe und Feldtruppen zu beginnen. Die Abrüstung der Truppen⸗Abthei⸗ lungen hat zunächst mit Entlassung der Reservisten aus der Praͤsenz zu beginnen. Der Stand der aktiven Armee ist im Allgemeinen durch Beurlaubungen auf einen Präsentstand von 45 Mann für jede Infanterie⸗, Jäger⸗ und Sanitäts⸗, und von 33 Mann für jede Genie⸗Compagnie zu setzen. Durch bemesse⸗ nen Urlaubswechsel ist sämmtlichen Unteroffizieren und Mann⸗ schaften, auch jenen des jüngsten Jahrganges, innerhalb des normirten Präsentstandes die Möglichkeit eines Urlaubs in die Heimath zu geben. Für das laufende Jahr sind weder Herbst⸗ Waffenübungen noch sonstige größere Uebungen, auch keinerlei Landwehr⸗Uebungen beabsichtigt, dagegen haben die Schießübun⸗ gen mit den neuen Gewehren und im Spätherbst die normalen Rekrutenübungen stattzufinden. .

Württemberg. Stuttgart, 28. Juni. Der ⸗St.⸗Anz f. W.“ veröffentlicht eine Königliche Verordnung, »betreffend die Stiftung einer Ordens⸗Auszeichnung für Verdienste im Gebiete freiwillig helfender Liebe.“ Die einleitenden Worte

des Dekrets lauten:

»Wir Karl, von Gottes Gnaden Koͤnig von Württemberg, thun kund und fügen hiemit zu wissen:

Von der Absicht geleitet, die Handlungen freiwilliger und auf⸗ opfernder Nächstenliebe, in welchen seit dem Ausbruch des nunmehr glorreich beendigten Krieges Männer und Frauen in allen Klassen