1871 / 55 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Jul 1871 18:00:01 GMT) scan diff

*

7

Gefreiten Klein ment Nr. 10, Festungs⸗Artillerie⸗Regiment, dem Unterof

rie⸗Regiment Nr. 2, dem Kanon ßmuS burgischen Festungs⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 3 zeugmeister), den Sergeanten Gersch und W

Nr. 6, dem

Ie

Regiment.

E]

er Königlich sächstschen silbernen 8⸗Medaille; dem Stabstrompeter Schyeider, den Sergeanten Kroschewski und Schmidtke und dem vom Ostpreußischen Dragoner⸗Regi⸗ dem Unteroffizier 8uu vom Garde⸗ ier Danner vom Ostpreußischen Festungs⸗Artillerie⸗Re⸗ fae Nr. 1, dem Unteroffizier Balzer vom Pommerschen estungs⸗Axtille⸗ in Branden⸗ erner und dem Gefreiten Birke vom Schlesischen Festungs⸗Artillerie⸗Regiment Zeugfeldwebel Boldt vom Artillerie⸗Depot in Stralsund, dem Gefreiten Schwarzer vom 1. Garde⸗Ulanen⸗

11 16“

Deutsches RNeich.

Verordnung, betreffend den Diensteid der unmittelbaren

Reichsbeamten.

Vom 29. Juni 1871. „Wir Wilbhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc., verordnen auf Grund des Artikels 18 der Reichsverfassung vom 16. April 1871 (Reichs⸗Gesetzbl.

S. 63), im Namen des Deutschen Reichs, was folgt:

„Der Diensteid aller Reichsbeamten, deren Anstellung vom Kaiser ausgeht, wird, sofern nicht durch Reichsgesetz eine andere

Bestimmung getroffen ist, in nachstehender Form geleistet:

Ich N. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissen⸗ den, daß, nachdem ich zum Beamten des Deutschen Reichs

bestellt worden bin, ich in dieser meiner Eigenschaft Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser treu und a 2* die neschevfsfaffung und die Gesetze des Reichs beobachten und alle mir vermöge meines Amtes obliegenden Pflichten nach meinem besten Wissen und Gewissen genau erfüllen will, so waße. vaeche helfe vg. w. rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen und beigedrucktem Kaiserlichen Fachstetg 9 8 D eeee Gegeben Berlin, den 29. I1I1Iq 111 (8. 8. Wilhelm. 8 Fürst v. Bismarck.

8

. 88 Bek anntmachung, betreffend die Ergänzung der unterm

Reichsgesetzes vom 8. Juni d. J. über die Inhaberpapiere mi Prämien (Reichsgesetzbl. S. S hop 3 Vom 1. Juli 1871.

1) Inhaber von Interimsscheinen der Ottomanischen Prä⸗ mienanleihe (Nr. 70 des der Bekanntmachung vom 19. Juni d. J. Reichsgesetzbl. S. 255 angefuüͤgten Verzeichniffes), so wie der Stuhlweißenburg⸗Raab⸗Graatzer Eisenbahnanleihe (Nr. 39 hesselhben Verzeichnisses), welche sich das Recht, die Ab⸗ stempelung der demnächst einzutauschenden definitiven Schuld⸗ perschreibungen noch nach dem 15. Juti d. J. bewirken lassen zu können, sichern wollen, haben bei der laut Bekanntmachung vom 19. Juni d. J. zum Zwecke der Abstempelung zu bewir⸗ kenden Einreichung der Interimsscheine in dem gemaͤß §. 2 dieser Bekanntmachung in doppelter Ausfertigung beizugebenden Ver⸗ cciß gußer den sonstigen Angaben auch Serie und Nummer ür jede in dem Interimsschein zugesicherte definitive Schuld⸗ ve cfe9, 9 Faeghran

2) Die empelung erfolgt nach Maßga . ten vom 19. Juni d. 2G 3) Bei der gemäß .8 der Bekanntmachung vom 19. Juni ehie bnbehen. 6 vckgab⸗ ht Ce Kencpekten Interims⸗ insender von der em ““ Fhpuc. stempelungsbehörde ein eber die N. N. Prämienanleihe ist ein Interimsschein, lau⸗ tend auf Serie (in Zahl und Buchstaben imn

Zahl und Za Schhun Suchfgehehye Nümncher sch

abgesag pt auf N. Kase.. 11.“ überhaupt auf N. N. Stück Obligati inal⸗

betrage von N. N. Feseme vg Fetpftäah der unterzeichneten Behörde am ten zur Abstem⸗ pelung vorgelegt und von derselben nach vorschriftsmätiger

6

Abstempelung wieder ausgeliefert. Bezeichnung der Behörde.)

8 Unterschrift des Beamten.)

aum Erweise der erfolgten Abstempelung ausgehändigt, Auf

3 Fteenga els ligena⸗ mird Hercsecseg über jedes aus dem

ergebend ü 1

gebende Stück ein besonderes Certifikat 4 Die rechtzeitig erfolgte Vorlegung der Interimsschein,

zur rkachche sichert den ngapern das Nct vnssöeig⸗

5„,2, hh e.

19. Juni d. J. erlassenen Vorschriften zur Ausführung des

und zwar bis

vom 8. i d. J. und der 19. ejusd. abstempeln zu lassen.

chließlich an die Berlin zu richten und ist

nselben Bekanntmachung vom 19. 887 außer den im

Juni d. J

Certisikat beizufügen.

emnächstige , Auf die für d

derjenigen Stelle, welche die Abstempelung besorgt

legt werden. Berrlin, den 1. Zuli 1871. Deer Reichskanzler. Delbrück. 1““

—QCQ·:,

gegeben wird, enthält unter

mittelbaren Reichsbeamten. Vom 29. Juni 1871 ; unter:

der unterm 19.

führung des Reichsgesetzes vom 8. Juni d.

1. Juli 1871; unter:

des Deutschen Reichs für Dänemark; so wie die Ernen

der Konsuln des Norddeutschen Bundes Jörgen Basse Feer zu Aalborg, Jens Ulrich Gerdes zu Aarhuus, Jens Bork zu Fano, Peter Julius Wilhelm Loͤehr zu Fridericia, Carl Christian Henrik Nielsen zu Hjöring, Friedrich Philipp zu Hoehesns, Andreas Jörgensen zu Korsör, Johann Steenber u Nanders, Andreas Christian Husted zu Ringkiöbing, Pau Frederik Michelsen zu Rönne, Jens Andersen zu Svanelke

zu Konsuln des Deutschen Reichs, und des Vize⸗Konsuls des Norddeutschen Bundes Julius Kall zu 136 uls de Vize⸗Konsul des Heufches Reichs. zu Frederikshafen zum Berlin, den 5. Juli 1871.

bee

S

Das 1. Stück des Gesetzblatts für Elsaß u nen, welches heute ausgegeben wird, enthält A nd Lotbtistgent und be. 2 dae Pens 187 FLr. unter eutschen Reiche. Vom 9. Juni r. 2 das Gesetz, betreffend die Verkü⸗ und I11“ 2 Juli 87rkündigung der Grset⸗ Berlin, den 5. Juli 1871. 88 Zeitungs⸗Comtoir.

S Maje staäͤt der Kaiser und Köni 5 er⸗ nädigst geruht: Dem seit dem 1. November bsn vnt aeen. on in den Ruhestand versetzten Garnison⸗Verwaltungs⸗

Inspektor Mittelstaedt in A Rechnungs⸗Rath zu verleihen. ltona den Charakter als

8 Justiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt und Notar Sa s in Berleburg als Rechtsanwalt unter Verleihung des Fesberung er hen des Appellationsgerichts zu Magdeburg an das Kreisgericht in

Wapassben, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, versetzt

gegen die Interimsscheine eingetauschten definitiven Schuldver⸗

1“ 1““

seines Wohn . IWTII1

Dezember d. Se gnasgen⸗ des Gesehet führungsvorschriften vom

) Anträge auf Abstempelung solcher desinitiven . verschreibungen, bezüglich deren gie 8 chanh. cheine rechtzeitig zur Ahstempelung vorgelegt sind, sind aus⸗

auptkasse der Stehanblung in §. 2 der

sekan . voͤrgeschrieben . zeichnissen zum Erweise der Identität der Feschnieben er

verschreibungen mit den korrespondirenden und rechtzeitig ab⸗ gestempelten Interimsscheinen, falls diese selbst 5 veehenr werden können, das gemäß der Vorschrift unter Nr. 3 ertheilte

21. Juli 1870,

ofern sich bei der Prüfung keine Anstände ergeben, er⸗ folgt die Abstempelung der definitiven Sbligationen 8 bie

1 e Interimsscheine bereits verw ’. sspelmarken wird hierbei keine Rücksicht 8) Interimsscheine, welche schon abgestempelt sind, können

der nachträglichen Ausstellung des Certifikats ee

Das 32. Stück des Reichs⸗Gesetzblatts, welches heute aus⸗ Nr. 672 die Verordnung, betreffend den Diensteid der un⸗

Nr. 673 die Bekanntmachung, betreffend die Ergänzung

Juni d. J. erlassenen Vorschriften zur Aus⸗ 1 . J. über die In⸗ haberpapiere mit Prämien. (Reichs⸗Gesetzbl. S. 225.) Vom

Nr. 674 die Ernennung des Konsuls des Nordd Bundes Adelhaupt Quehl zu Kopenhagen zum Generad hbschen

orsholm all zu seessaen. Carl

rytz Pn Helsingör,

rome

Jens Ryeborg zu Thisted, Harald Feddersen zu St. Thomatg

SHannover, 4. J

Der Referenharius Dr. jur. Muth in Bonn ist auf Grund der bestandenen großen Staatsprüsfung zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Cöln ernannt worden. 1114.“

11“ 8*

3* E 5 22 E.“

Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf den §. 17 des Bundesgesetzes vom etreffend die Gründung öffentlicher Darlehns⸗ kassen und die Ausgabe von Darlehnskassenscheinen im Bereiche des Norddeutschen Bundes (Bundes⸗Gesetzblatt S. 499), werd serdurch bekannt gemacht, daß am 30. Juni dieses Jahres 4,064,200 Thlr. in solchen Darlehnskassenscheinen in Umlauf gewesen sind. 11“ 8 8 Berlin, den 4. Juli 1871. Der Finanz⸗Minister. Im Auftrage: Meinecke.

Bei der heute angefangenen Ziehung der 1. Klasse 144. König⸗ licher Klassen⸗Lotterie fiel der Hauptgewinn von 5000 Thlr. 1 Gewinn von 3000 Thlr. auf Nr. 82,675. 3 en zu 1200 Thlr. sielen auf Nr. 45,831. 47,678 und 79, 2 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 66,059 und 72,372 und 1 Gewinn von 100 Thlr. fiel auf Nr. 22,189. 8 Berlin, den 5. Juli 1871. 88 Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion.

v1111““ 21* E1616 5

Abgereist: Se. Durchlaucht der Reichskanzler Fürst von Bismarck nach Varzin. m.E-hes; Der Wirkliche Geheime Legations⸗Rath und Ministerial⸗ Direktor von Philipsborn nach Norderney.

Nichtamtliches.

8 88 1

Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 5. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König haben eine im Ganzen gute Nacht ge⸗ habt, eine allmählich fortschreitende Besserung in dem Unwohlsein Sr. Majestät ist nicht zu verkennen. Im Laufe des Vormit⸗ tags empfingen Allerhöchstdieselben den Polizei⸗Präsidenten von Wurmb und den General⸗Lieutenant von Tresckow und nahrnen von v12 Uhr ab den Vortrag des Geheimen Kabinets⸗ Raths von Wilmowski entgegen. Um 72 Uhr empfingen Se. Majestät den Minister von Mühler, welcher sich nach Wiederherstellung von längerer Krankheit in nächster Zeit auf Urlaub begeben wird.

Mit dem 1. Juli cr. ist das Reichsgesetz über den Unterstützungs⸗Wohnsitz und zugleich das Gesetz zur Aus⸗ führung desselben innerhalb der preußischen Monarchie in Kraft getreten. Einer der wichtigsten Punkte der neuen Gesetzgebung ist die anderweitige Regelkung des Verfahrens in Streitsachen der Armenverbände und die mit Bezug hierauf erfolgte Ein⸗ richtung der Behörden für das Heimaths⸗ und Armenwesen. Wie die „Prov. Corr.« mittheilt, wird die Einsetzung des Bundesamtes, sowie der Deputationen für das Heimathswesen

nunmehr, nachdem die Wahlen der ständischen Mitglieder für

die letzteren erfolgt sind, unverweilt stattfinden. s

Cassel, 4. Juli. Der Kommunal⸗Landtag wählte den Ober⸗Regierungs⸗Rath von Bischofshausen zum Landes⸗ direktor an Stelle des verstorbenen Direktors von Wintzingerode.

Wiesbaden, 4. Juli. Der Kommunal⸗Landtag hat das Regulativ über die kommunalständische Verwaltungs⸗ Organisation des Regierungsbezirks Wiesbaden genehmigt, über welches in den vorhergehenden Jahren keine Verständigung mit der Regierung erzielt worden war. Die Letztere hat einge⸗ willigt, daß die Standesherren und die Großgrundbesitzer nur Einen Vertreter im Landesausschuß haben sollen.

uli. Die »N. Hann. Ztg.“ veröffentlicht den Wortlaut der Adresse, welche am 14. Februar d. J. Sr. Majestät dem Kaiser und König Seitens der Univer⸗ sität zu Göttingen übersandt worden ist. Derselbe lautet: Allerdurchlauchtigster,

Großmächtigster Kaiser und König! 8 Allergnädigster Kaiser, König und Herrl Unter Ew. Majestät starker Führung vereinigt, haben die deyt.

9* 8

schen Stämme den Kampf mit einen mächtigen Feinde ruhmvoll

bestanden, Thaten vollbracht, wie ihres Gleichen die Geschichte sellen geschen, dem deutschen Vaterlande gewaltsam entrissene Gebiete wieder genommen, und als schönster Preis des Sieges ist eine Einigung Deutschlands unter Ew. Majestät Kaiserlichem Scepter neu be ünret.

Bereitwillig hat das deutsche Volk die Opfer gebracht, die von

1“ 1“ 3 8

ibm gefordert werden mußfen/ es trauert um viele seiner Söhne, die nicht heimtehren werden. Aber tubelnd feiert es seine Erhebung zu neuen Ehren; es hosst, daß die Tage des Friedens nahe sind und ihm reiche Segnungen auf allen Gebieten des Lebens bringen werden.

Gestatten Ew. Kaiserliche und Königliche WMajegat huldvollst, daß auch die Universität Göttingen einen Ausdruck dieser Gefuhle und Wünsche allerunterthänigst darbringe.

Umgeben von den Erinnerungen des deutschen Königthums aus der Zeit, da dies zuerst von einem Herrscher sächsischen Stammes in wahrbaft nationaler Weise befestigt ward, von ihrem hohen Stifter hegründet recht eigentlich mit der Aufgabe, eine allgemeine Deutsche Universität zu sein, und als solche liebevoll gepflegt und gehoben bis zu unsern Tagen, in den Zeiten des alten Reichs die Schule für ganz Deutschland in Staatsrecht und Geschichte, hat die Georgia Augusta wohl ein besonderes Recht, die Wiederherstellung ein’s Deutschen Reichs mit hober Freude zu begrüßen.

Möge in demselben der alte Zwiespalt deutschen Lebens, das Streben nach nationaler Einheit und nach Selbständigkeit der Stämme und Landschaften, seine Versöhnung sfinden, möͤgen Wunden geheilt, vorbandene Gegensätze ausgeglichen, dem deutschen Volk, ausharrend in Gottesfurcht und Treue, eine reiche Entwickelung in Recht, Frei⸗ heit, Bildung und Wohlfahrt gegönnt sein! Und möge dies zu för⸗ dern Ew. Mafestät eine lange friedensreiche Herrschaft verliehen wer⸗ den, die den Ertrag einer großen Zeit kommenden Geschlechtern als dauernden Besitz überliefere!

Göttingen, den 14. Februar 1871.

EgvV.. Kaiserlichen und Königlichen Majestät

allerunterthänigst treugehorsamste Prorektor und Senat der Georg⸗Augusts⸗

8 Universität.

HOHsnabrück, 1. Juli. Für die Errichtung eines Denk⸗

mals der Krieger aus dem Fürstenthum Osnabrück,

welche im letzten Kriege gefallen sind, hat sich eine Kommission

gebildet, an deren Spitze der Landdrost Frhr. von Quadt, der

Bischof Beckmann und der Bürgermeister Detering stehen.

Ems, Mittwoch, 5. Juli. (W. T. B.) Der Kaiser von Rußland ist heute Morgen mit den Großfürsten abge⸗ reist. Die Spitzen der Behörden und ein zahlreiches Publikum waren am Bahnhofe anwesend: Bei der Abfahrt des Kaisers ertönten lebhafte Hochrufe.

Dortmund, 2. Juli. (Rh. Ztg.) Die Einführung des Bürgermeisters Dr. Becker in sein Amt fand gestern Mittag 12 Uhr in öffentlicher Sitzung der Stadtverordneten statt. Außer dem Magistrat waren viele Bürger erschienen, um dieser Feierlichkeit beizuwohnen. Der Justiz⸗Rath Brand, als Vor⸗ steher der Stadtverordneten, eröffnete die Sitzung, indem der⸗ selbe mittheilte, daß die Wahl des Dr. Becker als Bürgermei⸗ ster die Königliche Bestätigung erhalten habe und der Landrath von Rynsch als Ferngabr Kommissarius die Einführung

11“]

vollziehen werde. Der (ndrath von Rynsch gedachte zunächst der großen Verdienste, welche sich der Ober⸗Bür⸗ germeister Zahn in einer vierundzwanzigjährigen Wirk⸗ samkeit als erster Beamte der Stadt um das hiesige Gemeinwesen erworben habe, und wandte sich darauf an den neuen Bürgermeister, Dr. Becker, indem er dessen Bestätigung durch die Regierung mittheilte und hervorhob, daß Dr. Becker in dem aufstrebenden Dortmund ein reiches Feld seiner energischen Thätigkeit finden und seine großen Kennt⸗ nisse zum Wohle der Stadt verwenden werde. Nachdem Dr. Becker den Eid geleistet und die Beglückwünschung dessel⸗ ben Seitens des Landraths, des Magistrats und der Stadtverordneten stattgefunden hatte, ergriff der neue Bürgermeister das Wort, um zuerst dem Landrath für sein bisheriges Wohlwollen, dem Stadtverordneten⸗ Kollegium für seine Wahl und der Königlichen Staats⸗ Regierung für die erfolgte Bestätigung in seinem eigenen Namen, wie im Namen der hiesigen Bürgerschaft seinen innigsten Dank auszusprechen. Es werde, fuhr er fort, sein eifrigstes Bestreben sein, sich dem Dienste des Gemeinwesens zu widmen, an dessen Spitze er berufen worden sei, und er spreche die Hoffnung aus, daß seine Verwaltung der Stadt zum Segen gereichen werde, wenn Magistrat und Stadtverordnete, wenn die Bürgerschaft ihn in seinem Bestreben unterstützen werde. Darauf wandte sich derselbe an die Beamten der Polizei und Gensd'armerie, indem er sie aufforderte, mit derselben Gewissenhaftigkeit und Treue ihre Funktionen ferner auszuüben, wie bisher. Bayern. München, 2. Juli. Se. Majestät der Deutsche Kaiser hat ein Belobigungsschreiben an die General⸗ Direktion der Königlich bayerischen Verkehrsanstalten gerichtet, in welchem die ausgezeichneten Dienstleistungen der bayerischen Bahn⸗ beamten während der Kriegszeit anerkannt und hervorgehoben werden. Der Kaiser von Oesterreich hat gestern den Bahn⸗ hof Salzburg passirt, um sich nach Ischl zu begeben. Die bisherigen bayerischen Konsulate zu Amsterdam und Rotter⸗ dam sind in Folge der Ernennungen von Konsuln und Vize⸗ Konsuln des Deutschen Reichs im Königreich der Niederlande auf Grund des Art. 56 der Deutschen Reichsverfassung auf⸗

gehoben.