eldzeugmeister)
Gefreiten Klein vom Ostpreußischen ment Nr. 10,
dem Unteroffizier Balzer vom Ponmmerschen rie⸗Regiment Nr.* . Aßmus burgischen Festungs⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 3 zeugmeister), den Sergeanten Gersch und
Nr. 6, dem Stralsund, dem Gefreit Regiment. 88
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10
“ 11“ der Königlich sächsischen silbernen lbrechts⸗Medaille; 2& blsFlch. 45 nen den Sergeanten Kroschewski und Schmidtke und dem . Dragoner⸗Regi⸗ dem Unteroffizier Karnath vom Garde⸗ Festungs⸗Artillerie⸗Regiment, dem Unterofsizier Danner vom Ostpreußischen Festungs⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 1, estungs⸗Axtille⸗ Branden⸗ eneral⸗Feld⸗ Werner und dem Gefreiten Birke vom Schlesischen Festungs⸗Arnllerie⸗Regiment Zeugfeldwebel Boldt vom Artillerie⸗Depot in en Schwarzer vom 1. Garde Alanen⸗
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1“ 8* ibungen auch nach dem 15. dhnchüsen 31. 5eeen d. ”* vom 8. Juni d. J. und der 19. ejusd. abstempeln zu lassen.
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rehe. üch eine rechtzeitig zur Ahstempelung vorgelegt sind schließlich an die Haüpttkass⸗ der 48 % S 1 Berlin zu richten Bekanntmachung vom 19. Juni d. J. vörgeschriebenen Ver⸗ zeichnissen zum Erweise der Identität der desinitiven Schuld⸗ verschreibungen mit den korrespondirenden und rechtzeitig ab⸗ gestempelten Interimsscheinen, falls diese selbst nicht vorgelegt werden können, das gemaäß der Vorschrift unter Nr. 3 ertheilte Certifikat beizufügen.
Sofern sich bei der Prüfung
li d. J. und zwar bis ein. in Gemäßheit des Gesetzes Ausführungsvorschriften vom
Anträge auf Abstempelung solcher desinitiven Schuld⸗ bezüglich deren die entsprechenden Interims⸗ sind aus⸗
ptkas lung in iud ist denselben außer ben im 8 ½ der
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Karius Dr. jur. Muth in Bonn ist auf Der Refevenda 5 82 g zum Advokaten
ud der bestandenen großen Staatspr oko SreWeir des König Appellationsg es zu Cöln
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sinanz⸗Ministerium.
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Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf den §. 17 des Bundesgesetzes vom A. Jukli 1970, betreffend die Gründung öffentlicher Darlehns⸗ kassen und die Ausgabe von Darlehnskassenscheinen im Bereiche des Norddeutschen Bundes (Bundes⸗Gesetzblatt S. 499), wird hierdurch bekannt gemacht, daß am 30. Juni dieses Jahres 24,064,200 Thlr. in solchen Darlehnskassenscheinen in Umlauf gewesen sind. 116A*“ “ Berlin, den 4. Juli 1871.
ihm gefordert werden m nicht heimlehren werden. 1 neuen Ehren; es hosft, daß die Tage des Friedens nahe sind und ihm reiche Segnungen aguf allen Gebieten des Lebens bringen werden.
daß auch die Universität Göttingen einen Ausdru und Wünsche allerunterthänigst darbringe.
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u; es trauert um viele seiner Söͤhne, die ber iubelnd feiert es seine Erhebung zu
Gestatten Emw. Kaiserliche und Königliche Majestät huldvollst hFresi⸗Wehean 8 2 3 Gefuhle
Umgeben von den Erinnerungen des deutschen Königthums aus
der Zeit, da dies zuerst von einem Herrscher sächsischen Stammes in wahrbaft nationaler Weise befestigt ward, von ihrem hohen Stifter hegründet recht eigentlich mit der Aufgabe, eine allgemeine Deutsche Universität zu sein, und als solche liebevoll gepflegt und gehoben bis zu unsern Tagen, in den Zeiten des alten Reichs die Schule für ganz Deutschland in Staatsrecht und Geschichte, hat die Georgia Augusta wohl ein besonderes Recht, die Wiederherstellung ein’s Deutschen Reichs mit hober Freude zu begrüßen.
Möge in demselben der alte Zwiespalt deutschen Lebens, das
keine Anstände ergeben, er⸗ Der Finanz⸗Minister. 1 Srreben nach nationaler Einheit und nach Selbständigkeit der Stämme Im Auftrage: Meinecke. uuund Landschaften, seine Versöhnung sinden, mögen Wunden geheilt, 1 8 8 e vorhandene Gegensätze ausgeglichen, dem deutschen Volk, ausharrend
v111“ Bei der heute angefangenen Ziehung der 1. Klass in Gottesfurcht und Treue, eine reiche Entwickelung in Recht, Frei⸗ heit, Bildung und Wohlfahrt gegönnt sein! Und möge dies zu för⸗
. rrie fi ewinn von 5000 Thlr. 1“ Vom 29. Juni 1871. 6) Interimsscheine, welche schon abgestempelt sind, können dacs,iadegse nfene H“ 1 dern Ew. Mafestät eine lange friedensreiche Herrschaft verlichen wer⸗ 8bII111“ . we ee- ern e-A . ven She. 29 die Abstempelung besorgt hat, Behufs 1 Gewinn von 3000 Thlr. auf Nr. 82,675. 677 8s 68 Ffrtn H. Zeit kommenden Geschlechtern als en ꝛc., verordnen auf Grund des Artike er nachträglichen Ausstellun 4 Gewinrn . auernden Besiß überitesere! der Keichsverfassung vom 16. April 15711 (Reichs⸗Gesehll. legt werhen. vW“ eI“ S. 6 3, im Namen des Deutschen Reichs, was folgt: Berlin, den 1. Juli 1871. “ ”nn 2 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 66,059 und 72,372 und v111XAXAX“ Der Diensteid aller Reichsbeamten, deren Anstellung voom Der Reichskanzler. S. 828 1 Gewinn von 100 Thlr. fiel auf Nr. 22,189. 8 Kaiser ausgeht, wird, sofern nicht durch Reichsgesetz eine andere In Vertretung: 116“ Berlin, den 5. Juli 1871 vC1“ Bestimmung getroffen ist, in nachstehender Form geleistet: Delbrück. “ 8 6. . 8
feolgt die Abstempelung der desinitiven Obligationen und die “ . sdemnaächstige Rückgabe.
betreffend den Diensteid der unmittelbaren Auf die für die Interimsscheine bereits verwendeten Stem⸗
Reichsbeamten. ppelmarken wird hierbei keine Rücksicht genommen.
allerunterthänigst treugehorsamste Prorektor und Senat der Georg⸗ Universität.
Dsnabrück, 1. Juli. Für die Errichtung eines Denk⸗
ugusts.
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Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion. .“
Ich N. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissen⸗ den, daß, nachdem ich zum Beamten des Deutschen Reichs bestellt worden bin, ich in dieser meiner Eigenschaft Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser treu und gehorsam sein, die 2. ee gfarng und die Gesetze des Reichs beobachten und alle mir vermöge meines Amtes obliegenden Pflichten nach meinem besten Wissen und Gewissen genau erfüllen will, so woahr mir Gott helfe u. s. w. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
Das 32. Stück des Reichs⸗Gesetzblatts, welches he 89882 * 1“ unter 8 me 88 Nr. 6 ie Verordnung, betreffend den Diensteid der un⸗ mittelbaren Reichsbeamten. Vom 29. Juni 1871 8 unter: Nr. 673 die Bekanntmachung, betreffend die Ergänzung der unterm 19. Juni d. J. erlassenen Vorschriften zur Aus⸗ führung des Reichsgesetzes vom 8. Juni d. J. über die In⸗ haberpapiere mit Prämien. (Reichs⸗Gesetzbl. S. 225.) Vom
von Bismarck nach Varzin.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Reichskanzler Fürst
Der Wirkliche Geheime Legations⸗Rath und Ministerial⸗ Direktor von Philipsborn nach Norderney.
Nichtamtliches.
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mals der Krieger aus dem Fürstenthum Osnabrück, welche im letzten Kriege gefallen sind, hat sich eine Kommission gebildet, an deren Spitze der Landdrost Frhr. von Quadt, der Bischof Beckmann und der Bürgermeister Detering stehen.
Ems, Mittwoch, 5. Juli. (W. T. B.) Der Kaiser von Rußland ist heute Morgen mit den Großfürsten abge⸗ reist. Die Spitzen der Behörden und ein zahlreiches Publikum waren am Bahnhofe anwesend: Bei der Abfahrt des Kaisers ertönten lebhafte Hochrufe.
Deutsches Meich.
Preußen. Berlin, 5. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König haben eine im Ganzen gute Nacht ge⸗ habt, eine allmählich fortschreitende Besserung in dem Unwohlsein Sr. Majestät ist nicht zu verkennen. Im Laufe des Vormit⸗ tags empfingen Allerhöchstdieselben den Polizei⸗Präsidenten von Wurmb und den General⸗Lieutenant von Tresckow und nahmen von 12 Uhr ab den Vortrag des Geheimen Kabinets⸗ Raths von Wilmowski entgegen. Um 72 Uhr empfingen
1. Jul i 8971 82
r. ie Ernennung des Konsuls des Norddeutschen Bundes Adelhaupt Quehl zu Kopenhagen zum generalkchaschan des Deutschen Reichs für Dänemark, so wie die Ernennun der Konsuln des Norddeutschen Bundes Jörgen Basse Feer zu Aalborg, Jens Ulrich Gerdes gu Aarhuus, Jens Korsholm Vork zu Fano, Peter Julius Kall zu Frederikshafen, Carl Wilhelm Loͤehr zu Fridericia, Carl Prytz zu Helsingör, Christian Henrik Nielsen zu Hjöring, Friedrich Philip Crome zu Henaee, Andreas Jörgensen zu Korsör, Johann Steenber sn anders, Andreas Christian Husted - Ringkioöbing, Pau Frederik Michelsen zu Rönne, Jens Andersen zu Svaneke Jens Nyeborg zu Thisted, Harald Feddersen zu St. Thomas Ih Konhch de debeches 6 5 des Vize⸗Konsuls des
orddeutschen Bundes Julius Kall zu Frederiksha Vize⸗Konsul des Deutschen Reichs. zu Fre⸗ * zhafen 848
und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. GSegeben Berlin, den 29. Juni 1871. (CL. Ss.) Wilhelm. Fürst v. Bismarck.
ekanntmachung, betreffend die Ergänzung der unterm 19. Juni d. J. erlassenen Vorschriften zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 8. Juni d. J. über die Inhaberpapiere mit
Prämien (Reichsgesetzbl. S. 255). Vom 1. Juli 1871.
1) Inhaber von Interimsscheinen der Ottomanischen Prä⸗ mienanleihe (Nr. 70 des der Bekanntmachung vom 19. Juni d. J. — Reichsgesetzbl. S. 255 — angefuͤgten Vere1 iges) so wie der Stuhlweißenburg⸗Raab⸗Graatzer Eisenbahnanleihe (Nr. 39 desselhen Verzeichnisses), welche sich das Recht, die Ab⸗ Feelcech der nhg hesgussdenden Zeehen Schuld⸗
erschreibungen noch nach dem 15. Juli d. J. bewirken lassen schern wollen, haben bei der laut veeanschacecseh 3 Berlin, den 5. Juli 1871. vom 19. Juni d. J. zum Zwecke der Abstempelung zu bewir⸗ IBZeitungs⸗Comtoir. S feen Fng F. ö in dem gemaäß §. 2 dieser Das 1. Stück des Ges gblatte für E 8 ekanntmachung in doppelter Ausfertigung beizugebenden Ver⸗ .Stück des Gesetzblatts für Elsaß und L er sngepeeg welches heute ausgegeben wird, enthält Kö-, vmasrafh
siehge außer den sonstigen Angaben auch Serie und Nummer Nr. 1 das Gesetz, betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche. Vom 9. Jun
ür jede in dem Interimsschein zugesicherte definitive Schuld⸗ 1871; und unter
ver cre ung vermerken. Nr. 2 das Gesetz, betreffend die Verkündigung der Gesetze
Dortmund, 2. Juli. (Rh. Ztg.) Die Einführung des Bürgermeisters Dr. Becker in sein Amt fand gestern Mittag 12 Uhr in öffentlicher Sitzung der Stadtverordneten statt. Außer dem Magistrat waren viele Bürger erschienen, um dieser Feierlichkeit beizuwohnen. Der Justiz⸗Rath Brand, als Vor⸗ steher der Stadtverordneten, eröffnete die Sitzung, indem der⸗ selbe mittheilte, daß die Wahl des Dr. Becker als Bürgermei⸗ ster die Königliche Bestätigung erhalten habe und der Landrath von Rynsch als Königsicher Kommissarius die Einführung Se. Majestät den Minister von Mühler, welcher sich nach vollziehen werde. Der (ndrath von Rynsch gedachte zunächst Wiederherstellung von längerer Krankheit in nächster Zeit auf der großen Verdienste, welche sich der Ober⸗Bür⸗ Urlaub begeben wird. germeister Zahn in einer vierundzwanzigjährigen Wirk⸗
. ; 1 samkeit als erster Beamte der Stadt um das hiesige 1414““ n8 ch 89 .E bür eg. B1“ “”“ gn “ ich. arecf “ 1 . 1 5 neuen ürgermeister, Dr. Becker, 1
.eües. EEEE1111“ v9gs8gese a⸗Hach Bestätigung durch die Regierung mittheilte und hervorhob, daß
ü p it Dr. Becker in dem aufstrebenden Dortmund ein reiches 2 1““ 8 92 L2 2. tiaan Feld seiner energischen Thätigkeit finden und seine großen Kennt⸗ 18
b b 8 1 nisse zum Wohle der Stadt verwenden werde. Nachdem e;; 1ee sar ee nathe h gnerung bes Dr. Becker den Eid geleistet und die Beglückwünschung dessel⸗ Bundesamtes, sowie der Deputationen für das Heimathswesen
ben Seitens des Fes gn 3 88 Magestra, und 1 ven 5 t atte, ergriff der neue nunmehr, nachdem die Wahlen der ständischen Mitglieder für der Stadtverordneten statigefunden hatte, erg die letzteren erfolgt sind, unverweilt stattfinden. ““
. 2) Die Abstempelung erfolgt nach. Maßgabe der Vorschrif⸗ Bürgermeister das Wort, um zuerst dem Landrath und Verordnungen. Vom 3. Juli 1871. Cassel, 4. Juli. Der Kommunal⸗Landtag wählte
ten vom 19. Juni d. J. für sein bisheriges Wohlwollen v.S dTegra-ee. Sec⸗ 3) Bei der gemäß §. 8 der Bekanntmachung vom 19. Juni 1 Kollegium für seine Wahl und der Königlichen Staats⸗ d. J. zu bewirkende Nacgane der ab eFehapchen Iit. ng Berlin, den 5. Juli 1871. ““ den Ober⸗Regierüngs⸗Rath von Bischofshausen zum Landes. Regierung für die erfolgte “ Acenen scheine wird dem Einsender von der Abstempelungsbehörde ein Seitungs⸗Comtoir. direktor an Stelle des verstoͤrbenen Direktors von Wintzingerode. wie im Namen der hiesigen Bürger chaf sghr nnth 5 8 Certifikat nachfolgenden Inhalts: Wiesbaden, 4. Juli. Der Kommunal⸗Landtag auszusprechen. Es 5 er for 8 Unünte 8 en Ueber die N. N. Prämienanleihe ist ein Interimsschein, lau⸗ hat das Regulativ über die kommunalstaͤndische Verwaltungs⸗ sein, sich dem Dienste des Gemeinwesens zu widmen, an dessen Organisation des Regierungsbezirks Wiesbaden genehmigt, über welches in den vorhergehenden Jahren keine Verständigung mit
tend auf Serie (in Zahl und Buchstaben), Nummer (in Königreich Preußen. Spitze er berufen worden sei, und er spreche die Hoffnung aus, der Regierung erzielt worden war. Die Letztere hat einge⸗
. daß seine Verwaltung der Stadt zum Segen gereichen werde, 2121 mädftas FRahe tan F.cten 8 512 rr. vahh Magistrat 8 Stadtverordnete, 885G 8 Shoeegho Kbe N. Stück Obli inal⸗ 8 .November 1870 mit Pen⸗ iuni 8 i ihn in seinem Bestreben unterstützen werde. Darauf wandte 8 Hecshendt, a 8 N. Müc. Phiäasioyen im Rompinat n io der ugestand versetzten Garnison⸗Verwaltungs. willigt, daß die 1eardeshendegfchn 8 98 1“ 8 sich derselbe an die Beamten der Polizei und Gensd'’armerie, der unterzeichneten Behörde am ten . zur Abstem⸗ Iinspe or 8 Zeittelhaeh! in Altona den Charakter als Einen Vertreter im Landesausschu 1 indem er sie aufforderte, mit derselben Gewissenhaftigkeit und elung vörgelegt und von derselben nach vorschriftsmäͤtiger Vchhbeh M 8 8 beäe Ren⸗ 4 “ SHa nnover, 4. Juli. Die »N. Hann. Ztg.⸗ veröffentlicht Treue ihre Funktionen ferner ausüben, wie bisher. 8 I Justiz⸗Ministerium. den Wortlaut der Adresse, welche am 14. Februar d. J. Sr. Bayern. München, 2. Juli. Se. Majestät der
8 Malestät dem Kaiser und König Seitens der Univer⸗
sität zu Göttingen übersandt worden ist. Derselbe lautet:
bstempelung wieder ausgeliefert. 1. L G 6% 5 Der Rechtsanwalt und Notar Sachs in Berleburg ist Deutsche Kaiser hat ein Belobigungsschreiben an die General.- Allerdurchlauchtigster, . 8
M „ den ten 1871. “ r b b 9 ö 11A1X“ echtsa . Direktion der Königlich bayerischen Verkehrsanstalten gerichtet, in FFr. 8) eheichnan der Behörde.) It Fefhincvalt unter Verleihung des Notariats im Bezirk Herchem die he, ha Pnch gb shütge “ Baͤhn⸗ es Appellationsgerichts zu Magdeburg an das Kreisgericht in Großmächtigster Kaiser und König! Allergnädigster Kaiser, König und Herr! 8
Pen enb 8 5 vessenretan 8 Füniae uf beamten während der Kriegszeit anerkannt und hervorgehoben gö ung ausgehändigt, Auf Wahaesben, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, versetzt 8 1. swerden. — Der Kaiser von Oesterreich hat gestern den Bahn⸗
8r He Unter Ew. Majestät starker Führung vereinigt, haben die deyt.
schen Stämme den Kampf mit einem mächtigen Feinde ruhm voll
erlangen des Einsenders wird demselben über jedes aus dem Interimsschein sich ergebende Stück ein besonderes Certifikat Der Gerichts⸗Assessor Försteri hof Salzburg passirt, um sich nach Ischl zu begeben. — Die 1 1 1 Affesjor d. n Cappeln ist zum Re — 2 arwalt bei dem Kreisgerichte zu Altona nn 4 ¾ 1Eeehes. bestanden, Thaten vollbracht, wie ihres Gleichen die Geschichte sellen bisherigen bayerischen Konsulate zu Amsterdam und Rotter.
geschen, dem deutschen Vaterlande gewaltsam entrissene Gebiete wieder
ausgefertigt. 4) Die rechtzeitig erfolgte Vorlegung der Interimsscheine Bezirk belegenen Amtsgerichten und zualei dam sind in Folge der Ernennungen von Konsuln und Vize⸗ aüfhnehehns Kngs en uldver⸗! seines Wohnsitzes in Wandsbeck ins tschlands unter Ew. Majestät Kaiserlichem Scepter neu be ündet. n 88 1“ “ FE nstt Lre an ebec ernannt worgern. Deu sglennanig hat das deutsche Volk die Opfer gebracht, die von I““
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