1871 / 57 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jul 1871 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Bei der dem Plane gemäß am heutigen Tage vor Notar und Zeugen stattgefundenen 36. Prämienziehung des vormals Kurhessi⸗ schen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. aufgenommenen S taats⸗Lotterie⸗Anlehns vom Jahre 1845 sind auf die 3000 Nummern der am 1. Dezember v. J. und am 1. Juni d. J. gezogenen 120 Serien die im beigefügten Ver⸗

eichnisse I. *) aufgeführten Prämien gefallen.

Die Auszahlung dieser Prämien in Thalerwährung findet, gegen Rückgabe der Prämienscheine, vom 15. Dezember d. J. ab täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, bei dem obengenannten e eea oder bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse da⸗ hier Statt.

Die Erhebung der Prämien kann jedoch auch bei allen übrigen Kön’glichen Regierungs⸗ und bezw. Bezirts⸗Hauptkassen, sowie bei der Kreiskasse in Frankfurt a. M. und der Königlichen Staatsschulden⸗ tilgungskasse in Berlin geschehen, in welchem Falle die Praͤmien⸗ Scheine bereits vom 1. Dezember d. J. ab bei der betreffenden Kasse eingereicht werden können, da dieselben zunächst an die Regierungs⸗ Hauptkasse in Cassel zur Festsetzung übersandt werden müssen. 1

Zugleich werden die Inhaber der im weiter beigefügten Verzeich⸗ nisse II. *) aufgeführten, in den ersten 34 Prämien⸗Ziehungen heraus⸗ gekommenen Prämienscheine, von welchen die darauf gefallenen Prä⸗ mien bis jetzt noch nicht erhoben worden sind, zur baldigen nach⸗ träglichen Erhebung der betreffenden Beträge, gegen Ablieferung der Prämien⸗Scheine, hiermit aufgefordert. Cassel, am 1. Juli 1871. 14X““

Kdönigliches Regierungs⸗Präsidium. von Moeller.

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Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 7. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König haben gut geschlafen. Die Schmerzen sind geringer, das Allgemeinbefinden ist gut.

„Se. Majestät nahmen um 11 Uhr die gewöhnlichen mili⸗ tärischen Meldungen entgegen, empfingen dann den Wirklichen Geheimen Rath von Balan und hörten den Vortrag des General⸗Adjutanten, General⸗Lieutenants von Tresckow. Um 22 Uhr hielt der Staats⸗Sekretär von Thile und später der Unter⸗Staats⸗Sekretär Lehnert Sr. Majestät Vortrag.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin wurden gestern bei Ihrer Durchreise durch Antwerpen am Bahnhofe von der deutschen Kolonie, den deutschen Konsul Kommerzien⸗Rath Kind an der Spitze, empfangen Der Kronprinz erwiederte die An⸗ sprache des Konsuls, und setzten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten hierauf die Reise nach England an Bord der Königlichen Yacht „Victoria and Albert⸗ fort. Nach⸗ mittags 6 Uhr trafen Höchstdieselben nach einer glücklichen Ueberfahrt in London ein, wo Sie am Bahnhofe von einer überaus zahlreichen Volksmenge, darunter viele Deutsche, mit begeisterten Hochrufen empfangen wurden. Die deutschen Ge⸗ sangvereine wollten dem Kroprinzlichen Paare Abends eine Serenade darbringen. .

Der Präsident des Vereins der Schlesischen Malteser, erzog von Ratibor, bringt unter'm 5. Juni in der 198g folgendes Allerhöchste Schreiben zur allgemeinen

⸗Ich habe von Ihrem Bericht über die Thätigkeit des Vereins der Schlesischen Malteser während des mit Gottes Hülfe beendeten Krieges, mit großem Interesse Kenntniß genommen und darin Meine persönlichen Wahrnehmungen betreffs der rühmlichen Leistungen des Ordens bestätigt gefunden. Indem Ich Mich freue, Meiner Anerkennung Ausdruck geben zu können, beauftrage Ich Sie, den Mitgliedern des Vereins und Allen, welche den Orden bei seiner ersprießlichen Thätig⸗

Sitzung vom 3. Juli nahm der Provin⸗ zial⸗Landtag der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz nach Erledigung einiger geschäftlichen Angelegenheiten Kenntniß von einem Schreiben des Königlichen Landtags⸗Kommissarius, in welchem die Vor⸗ nahme der Wahl einer Kommission zur Untervertheilung des auf die diesseitige Provinz fallenden Perzipiendums an der durch Reichsgesctz ausgesetzten Beihülfe für die Reserve und Landwehr noch für die gegenwärtige Session in Aussicht ge⸗ stellt wurde, und beschloß, die weiteren Mittheilungen über die Modalitäten der Wahl abzuwarten und demnächst, event. unter Abstandnahme von den durch das ständische Wahlreglement vorgeschriebenen Fristen, diese vorzunehmen.

Nachdem die Landtags⸗Abgeordneten der zu der ständischen Städte⸗Feuer⸗Sozietät der Kur⸗ und Neumark und der Nieder⸗ Lausitz verbundenen Städte sich dahin schlüssig gemacht hatten, den Antrag des Ausschusses der Vereinigung deutscher öffent⸗ licher Feuerversicherungs⸗Anstalten auf Beitritt zu einem dauernden Verbande der öffentlichen Feuerversicherungs⸗ Anstalten in Deutschland, welcher Anstalten zur Rückversiche⸗ rung gegen Kriegsschäden und gegen Feuerschäden, sowie zur Gewährung von Darlehnen behufs Deckung von Brandschäden ins Leben zu rufen beabsichtigt, aus Gründen abzulehnen, die auf den besondern Verhältnissen der Provinz und ihrer stän⸗ dischen Städte⸗Feuerversicherungs⸗Societät beruhen, trat der Landtag diesem von seinem Ausschusse befürworteten Votum bei.

Der Antrag einiger Landtags⸗Mitglieder, der Landtag möge Se. Majestät den Kaiser und König allerunterthänigst bitten, die Frage wegen Entschädigung für das durch das Ge⸗ setz vom 31. Oktober 1848 unentgeltlich aufgehobene Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden nunmehr im geordneten Wege der Gesetzgebung zum Austrage bringen zu lassen, wurde von den Antragstellern durch Berufung auf den Aller⸗ höchsten Vorbehalt bei Sanktionirung des gedachten Gesetzes ein⸗ gehend motivirt, während andererseits geltend gemacht wurde, daß, wenn auch die Kompetenz des Landtages zur Erörterung der Angelegenheit, welche zwar die allgemeine Landesgesetz⸗ gebung angehe, aber doch auch das besondere Interesse der Provinz berühre, nach §. 49 des Gesetzes wegen Anordnung der Provinzialstände vom 1. Juli 1823 nicht zu bestreiten sei, doch überwiegende Gründe der Zweckmäßigkeit dafür sprächen, die Sache beruhen zu lassen. Der letzteren Auffassung, welche von dem Ausschusse vertreten wurde, schloß der Landtag sich an, indem er den Antrag ablehnte.

Durch das Allerhöchste Propositions⸗Dekret ist ein Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Auflösung des Lehnverbandes, der nach dem Provinzialrecht der Niederlausitz zu beurtheilenden Lehne, dem Landtage zur Begutachtung vorgelegt. Dieser Gesetz⸗ entwurf hat in dem Ausschusse, welchem gewiegte Kenner der Verhältnisse und des Provinzialrechts der Niederlausitz ange⸗ hören, eine eingehende Beurtheilung gefunden, welche dahin resumirt wurde daß bei der ganz eigenthümlichen Art, wie das Lehnswesen in diesem Landestheil sich gestaltet habe, und da nach Lösung der Lehnsverbindung mit dem Lehnsherrn dort nur noch lästige, den Familienbesitz nicht schützende For⸗ malitäten übrig geblieben, welche durch Allodifizirung zu be⸗ seitigen schon nach der bestehenden Gesetzgebung der Mehrzahl der Lehnbesitzer gelungen sei, es hier wesentlich nur darauf an⸗ komme, die noch vorhandenen Ueberbleibsel der Lehnsverfassung in möglichst einfacher und gründlicher Weise zu beseitigen. Der Ausschuß war deshalb der Ansicht, daß der vorgelegte Gesetzentwurf, welcher sich anschließt an das für Pommern bereits erlassene und das für die Kur⸗ und Neumark im Entwurf zur Bera⸗ thung gestellte Gesetz, für die Niederlausitz weniger sich eigene, als ein Gesetzentwurf, den der Kommunal⸗Landtag der Nieder⸗ lausitz im Jahre 1868 bereits gründlich durchberathen und ge⸗ billigt habe. Der Ausschuß schlug daher dem Landtage vor, auch seinerseits für diesen Gesetzentwurf sich zu erklären, welcher nur aus 7 Paragraphen besteht und der auptsache nach die sofortige Allodifikation der Niederlausitzer Lehne und die Fest⸗

keit unterstützt haben, Meinen aufrichtigen und herzlichen Dank aus⸗ Berlin, den 1. Juli 1871. An den Herzog Victor von Ratibor«.

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Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes ür die Elsaß „Lothringischen Angelegenheiten und der Ausscfü desselben für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen ab.

Der planmäßig um 7 38 Uhr Vormittags ankommende Schnellzug aus Frankfurt a. M. ist heute 3 Stunde verspätet hier eingetroffen. 1

setzung der Entschädigung für die aus dem bisherigen Lehns⸗ 1. .. g abzuleitenden Rechte durch ein Austrägalgericht an⸗ ordnet.

Unter nicht wesentlicher Amendirung einiger Para raphen des Entwurfs trat der Landtag diesem Hrschinge afaslabhen bei. Er zog aber sodann zur Erledigung des Allerhöchsten Propositions⸗Dekrets auch den mit demselben vorgelegten Gesetz⸗ entwurf zur Berathung, amendirte einige seiner Paragraphen, fügte einen neuen, den 21., Paraphen hinzu, lehnte jedoch so⸗ dann den Entwurf im Ganzen auch für den Fall ab, daß der ständische Entwurf Seitens der Königlichen Staatsregierung nicht angenommen werden sollte.

Hannover, 5. Juli. Der Provinzial⸗Landtag ver

handelte heute über den Urantrag des Ober⸗Bürgermeisters

Pre Vorfrage wurde zwar einstimmig bejaht, und konnte so

Boysen, eine Entschädigung der Provinz für ihre Kriegsleistun-

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en aus der französischen Kontribution erwirken zu wollen.

ag selbst zur Debatte kommen, in der dann aber meh⸗ . domaea nc gegen die Form des Antrages hoben wurden, welcher erweitert, daß für alle Gemeinden der Monarchie Entschädigung für die Kriegsaufwendungen verlangt werde, zur Annahme gelangte. Behufs Gewährung von Bei⸗ hülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr sind der Pro⸗ vinz Hannover 55,000 Thlr., außerdem der Stadt Hannover 2200 Thlr. überwiesen. Es wurde beschlossen, als ständische Kommission für die Untervertheilung der 55,000 Thlr. den ständischen Verwaltungsausschuß im Verein mit dem Landes⸗

Hirektorium zu bestimmen. 1 b sel, 6. Juli. Heute hat die 8. öffentliche Sitzung des Kommunal⸗Landtages stattgefunden. Die Tagesordnung für dieselbe war W Zuerst wurde die Errichtung eines Denkmals zum Gedächtniß der Theilnahme hessischer Krieger an dem Kriege gegen Frankreich behandelt, sodann der Vortrag des ständischen Verwaltungsausschusses, die bei der Landeskredit⸗ kasse zu erhebenden Gebühren für Umrechnung ꝛc. des eg- sationsplans bei Theilzahlungen auf Darlehen betreffend. folgte ein Antrag des Hauptausschusses zu dem Entwurf einer Verordnung und eines Reglements, betreffend die . und Verwaltung des Landarmenwesens im kommunalständi⸗ schen Verbande des Regierungsbezirks Cassel und ein dge an 9 den kommunalständischen Etat betreffend: »Der Kommungl⸗ Landtag wolle beschließen, daß der Finanzetat für die Jahre 1870 bis 1872 auch nach Ablauf des Jahres 18-72 in so 55 zur Norm zu dienen habe, bis von dem nächsten Kommunal⸗ Landtage ein neuer Etat für die Jahre 1873 bis 1875 festge⸗ stellt sein wird.“ Hierauf wurde beschlossen, über den Antrag, die den Kreisverbänden in Folge der vorjährigen Mobilisirung der Armee entstandenen Kosten zu erstatten »in der 2 lichen Erwartung, daß der Gegenstand unter gerechter Berü⸗ 8 sichtigung der Interessen sämmtlicher Staaten und beziehungs⸗ weise Kreise im Wege der Reichs⸗ und Landesgesetzgebung ihre Regelung finden werde, zur Tagesordnung überzugehen.“ Be⸗ treffs der Disziplinargewalt der kommunalständischen Beamten

wurde der vorgelegte Antrag vorerst Akten gelegt.

iel, 6. Juli. (K. Corr.) Die Korvette »Nymphe⸗« in Dan in Keen 1 hat Ordre erhalten, hierher in See zu gehen, nachdem dieselbe zuvor ihre Broadwell⸗Lafetten ange⸗ schossen hat. S. M. Aviso »Pommerania« ist heute Nach⸗ mittag nach Stockholm in See gegangen und wird, nachdem derselbe noch andere Ostseehäfen angelaufen, nach Danzig gehen, wo die Mitglieder der wissenschaftlichen Kommission gewechselt

werden sollen. Hannover, 6. Juli. Der Stadt⸗Direktor Rasch ver⸗

b icht Hann. Ztg.« folgende Bekanntmachung: öffentlicht in der Neuen Hann. Ztg 3 den 1. Juli 1871.

iserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz hat mich mit Nuftrage beehrt, den Bewohnern der Königlichen Residenzstadt Fannodg 8 die veisak, Erad a allerbesten Dank zu bezeugen, Fhesen, Se Ma efta der Kaiser und Köͤnig es sehr bedauere, daß es Ihm nicht vergöͤnnt gewesen, bei dem Einzuge der Soldaten des X. Armee⸗Corps gegenwärtig zu sein. 8 öln, 6. Juli. Heute Vormittag fand der Einzug der großem Jubel der gesammten Bevoölkerung programmgemäß statt. Die Stadt ist prächtig geschmückt. Mittags fand ein Festbankett, Abends allgemeine Beleuch⸗

5. Juli. Der Truppeneinzug en. Dresden, 5. Juli. Der Tr inzu S 8 11. Juli statt. Der größere Theil des Königlich sächsischen Armee⸗Corps wird unter Führung des von Sachsen betheiligt sein. Der Einzug nimmt folgenden Weg: vom südlichen aer. der Pragsrtanisgbas ““ en Dohnaplatz, die Joha esaaeaepsoaze⸗ die vnabzraze⸗ den Neumarkt Begrüͤßung durch die Stadt), die Augustusstraße, den Selele e Augustusbrücke, die Hauptstraße, den Bautzener Platz. 2 Bautzener Platze findet der Vorbeimarsch vor dem 1 statt. Die Vorbereitungen zu dem Einzuge sind im besten Auf dem Neumarkt werden neben den Büsten des Kaiser ns des Königs Johann diejenigen des Fürsten Bismarck 89 e Grafen Roltke aufgestellt werden. Vier Plätze wer en in Kaiser⸗, Albert⸗, Bismarck⸗ und Moltkeplatz umgetauft.

ürttemberg. Stuttgart, 4. Juli. In der Sitzung der en gan stand am 2. 9. Mts. das Staatshaus⸗

halts⸗Gesetz für 1871/72 zur Berathung, und nahm dieselbe

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n der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer war der ——— ausf der Tagesordnung betreffs der Erhöhung der Notariats⸗, Erbschafts- und Vermächtnißsporteln. Die Er⸗ höhung beträgt bei den Notariatssporteln ein Viertheil, bei den Erbschafts⸗ und Vermächtnißsporteln die seälfi des bisberigen Betrages. Von der Erhöhung ausgeschlossen sind die Sporteln für die Vornahme von Eventualtheilungen, sowie für die Stellung, Revision und Abhör von Vormundschaftsrechnungen. Das Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1871 in Kraft. Es wurde einstimmig angenommen. 3 üe Dhs Hbate ausgegebene Regierungsblatt Nr. 14 enthält das Gesetz, betreffend die Errichtung eines Landes⸗Ober⸗Handels⸗ gerichts, und eine Verfügung des Finanz⸗Ministeriums, be⸗ treffend die Amtsdistrikte der Hauptzoll⸗ und Hauptsteuerämter. Baden. Petersthal, 6. Juli. (W. T. B.) Der Kaiser von Rußland ist mit zwei Grofßfürsten heute

Nachmittag hier eingetroffen.

Hessen. Darmstadt, 6. Juli. Der Landtag hat heute die Vorlage über die Militär⸗Konvention mit 39 gegen 10 Stimmen angenommen. Bei dieser Gelegenheit erklärte der Justiz⸗Minister, Freiherr von Lindelof: »Aus der Opferwillig⸗ keit und der nationalen Begeisterung aller Stände sei das neue Deutsche Reich entstanden und zu einer europäischen Macht geworden. Sein wohlorganisirtes Heer biete die beste Bürg⸗ schaft des Friedens. Die Regierung sei sich der Pflicht bewußt gewesen, ihren Theil zur Centralisation beizutragen und habe daher auf einzelne ihr zustehende Rechte verzichtet.“ v. Gagern erklärte, er sei Föderalist, allein bei der Stimmung, welche augenblicklich in Frankreich herrsche und die über kurz oder lang einen neuen Krieg befürchten lasse, halte er es nicht für passend, an den festen Einrichtungen des Deutschen Reiches zu rütteln. 1 1

Mecklenburg. Schwerin, 6. Juli. Zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 22. Juni d. J. wegen Gewährung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr ist eine Kommission unter dem Titel: »Großherzogliche Kommis⸗ sion zur Gewährung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehrse eingesetzt worden, welche ihren Sitz in Schwerin hat und die Vertheilung der Beihülfen nach Maßgabe des Gesetzes und der vorhandenen Mittel bewirken

wird

8 e esterreich⸗Ungarn. Wien, 5. Juli. Der Kaiser 1nS 8. 1 M. von Ischl zurück und begiebt sich zum 6j ach Laxenburg.

11“] Marie von Sachsen⸗Meiningen ist

am 30. Juni in Teplitz, die Prinzessin Ida zu Schaumburg⸗

Lippe am 27. Juni gleichfalls in Teplitz, der Prinz Wilhelm

Friedrich Ernst von Hessen, am 27. Juni in Karlsbad zum

rgebrauche eingetroffen. 1

8— 88 E11“ Erzherzog Rudolph, traf am 5. d. M.

in Ploschkowitz ein und begab sich Nachmittags von dort nach

Der Kaiser hat dem Schiffs⸗Kommandanten Corich

und dem Vize⸗Kapitän v. Rubelli für die erfolgreiche Ver⸗

theidigung des ihrer Leitung anvertrauten Schiffes »Barone

Kellner« gegen sechs chinesische Caper⸗Dschunken, dem Ersteren

das goldene Verdienstkreuz mit der Krone, dem Letzteren das

ienstkreuz verliehen. Föö“ 68 die auf der Tagesordnung

Gesetzentwürfe nach den Kommissionsanträgen an. Aden; S.eenen betreffs des erhöhten Friedensstandes der Kavallerie, befürwortete der Landesvertheidigungs⸗Minister die Anträge der Kommission. Bezüglich des Berichtes der Kom⸗ mission zur Vorberathung der Civil⸗Prozeßordnung ersuchte der Justiz⸗Minister unter Darlegung der Motive um die Verhand⸗ sung, worauf der Antrag Hye’s auf Rückverweisung an die Kommission angenommen wurde.

iederlande. Haag, 4. Juli. Die feierliche Einsegnung der Flens des von Wied mit der Prinzessin Marie der Niederlande wird morgen in der evangelischen Kirche des nahe gelegenen Dorfes Wassenaar stattfinden. Die Heirath wird am 18. Juli vollzogen. Am 24. Juli findet der feierliche Einzug der Neuvermählten in Neuwied statt.

Belgien. Brüssel, 6. Juli. Der Commandeur Albert Blanc Bberreichte dem König gestern seine Kreditive als Ge⸗

dter des Königs von Italien. . 88 Die Kepräfentntenammer begeanh gestern die

Generaldiskussion über das Gesetz, welches dasjenige von 1865, die neasdeerufüi der Fremden betreffend, aufhebt.

roßbritannien und Irland. London, 6. Juli. xes Falen und die Kaiserin von Brasilien

2 Sti in Ueberein⸗ nit allen gegen 2 Stimmen den Gesetzentwurf in 1 kimmung 146 den Beschlüssen der Zweiten Kammer an

begaben sich gestern nach Windsor und statteten der Königin