1871 / 57 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jul 1871 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung. Bei der dem Plane gemäß am heutigen Tage vor Notar und Zeugen stattgefundenen 36. Prämienziehung des vormals Kurhessi⸗ schen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. aufgenommenen Staats⸗Lotterie⸗Anlehns vom Jahre 1845 sind auf die 3000 Nummern der am 1. Dezember v. J. und am 1. Zuni d. J. gezogenen 120 Serien die im beigefügten Ver⸗ zeichnisse I. *) aufgeführten Prämien gefallen.

Die Auszahlung dieser Prämien in Thalerwährung findet, gegen Rückgabe der Prämienscheine, vom 15. Dezember d. J. ab täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, bei dem obengenannten E oder bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse da⸗ hier Statt. .

Die Erhebung der Prämien kann jedoch auch bei allen übrigen Kön glichen Regierungs⸗ und bezw. Bezirks⸗Hauptkassen, sowie bei der

Kreiskasse in Frankfurt a. M. und der Königlichen Staatsschulden⸗ tilgungskasse in Berlin geschehen, in welchem Falle die Prämien⸗ Scheine bereits vom 1. Dezember d. J. ab bei der betreffenden Kasse eingereicht werden können, da dieselben zunächst an die Regierungs⸗ Hauptkasse in Cassel zur Festsetzung übersandt werden müssen.

Zugleich werden die Inhaber der im weiter beigefügten Verzeich⸗ nisse II. *) aufgeführten, in den ersten 34 Prämien⸗Ziehungen heraus⸗ gekommenen Prämienscheine, von welchen die darauf gefallenen Prä⸗ mien bis jetzt noch nicht erhoben worden sind, zur baldigen nach⸗ träglichen Erhebung der betressenden Beträge, gegen Ablieferung der Prämien⸗Scheine, hiermit aufgefordert.

Cassel, am 1. Juli 1871. 8 KRoönigliches Regierungs⸗Präsidium.

von Moeller. 8

*) Liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.

hichtamtlichcees. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 7. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König haben gut geschlafen. Die Schmerzen sind geringer, das Allgemeinbefinden ist gut.

„Se. Majestät nahmen um 11 Uhr die gewöhnlichen mili⸗ tärischen Meldungen entgegen, empfingen dann den Wirklichen Geheimen Rath von Balan und hörten den Vortrag des General⸗Adjutanten, General⸗Lieutenants von Tresckow. Um 42 Uhr hielt der Staats⸗Sekretär von Thile und später der Unter⸗Staats⸗Sekretär Lehnert Sr. Majestät Vortrag.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin wurden gestern bei Ihrer Durchreise durch Ant werpen am Bahnhofe von der deutschen Kolonie, den deutschen Konsul Kommerzien⸗Rath Kind

an der Spitze, empfangen Der Kronprinz erwiederte die An⸗ sprache des Konsuls, und setzten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten hierauf die Reise nach England an Bord der Königlichen Nacht »Victoria and Albert« fort. Nach⸗ mittags 6 Uhr trafen Höchstdieselben nach einer glücklichen Ueberfahrt in London ein, wo Sie am Bahnhofe von einer überaus zahlreichen Volksmenge, darunter viele Deutsche, mit

begeisterten Hochrufen empfangen wurden. Die deutschen Ge⸗

sangvereine wollten dem Kroprinzlichen Paare Abends eine

Serenade darbringen. 8

Der Präsident des Vereins der Schlesischen Malteser, erzog von Ratibor, bringt unter'm 5. Juni in der tg. folgendes Allerhöchste Schreiben zur allgemeinen

Victor »Schles. Kenntniß: »Ich habe von Ihrem Bericht über die Thätigkeit des Vereins der Schlesischen Malteser während des mit Gottes Hülfe beendeten Krieges, mit großem Interesse Kenntniß genommen und darin Meine persönlichen Wahrnehmungen betreffs der rühmlichen Leistungen des Ordens bestätigt gefunden. Indem Ich Mich freue, Meiner Anerkennung Ausdruck geben zu können, beauftrage Ich Sie, den Mitgliedern des Vereins und Allen, welche den Orden bei seiner ersprießlichen Thätig⸗ eit unterstützt haben, Meinen aufrichtigen und herzlichen Dank aus⸗ Berlin, den 1. Juli 1871. Wilhelm. An den Herzog Victor von Ratibor«. 36 Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes für ie Elsaß⸗Lothringischen Angelegenheiten und der Ausschuß esselben für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen ab.

Der planmäßig um 7 38 Uhr Vormittags ankommende Schnellzug aus Frankfurt a. M. ist heute ¾ Stunde verspätet hier eingetrofen.ß 8

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In seiner Sitzung v zial⸗Landtag der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz nach Erledigung einiger geschäftlichen Angelegenheiten Kenntniß von einem Schreiben des Königlichen Landtags⸗Kommissarius, in welchem die Vor⸗ nahme der Wahl einer Kommission zur Untervertheilung des auf die diesseitige Provinz fallenden Perzipiendums an der durch Reichsgesctz ausgesetzten Beihülfe für die Reserve und Landwehr noch für die gegenwärtige Session in Aussicht ge⸗ stellt wurde, Und beschloß, die weiteren Mittheilungen über die Modalitäten der Wahl abzuwarten und demnächst, event. unter Abstandnahme von den durch das ständische Wahlreglement vorgeschriebenen Fristen, diese vorzunehmen.

Nachdem die Landtags⸗Abgeordneten der zu der ständischen Städte⸗Feuer⸗Sozietät der Kur⸗ und Neumark und der Nieder⸗ Lausitz verbundenen Städte sich dahin schlüfsig gemacht hatten, den Antrag des Ausschusses der Vereinigung deutscher öffent⸗ licher Feuerversicherungs⸗Anstalten auf Beitritt zu einem dauernden Verbande der öffentlichen Feuerversicherungs⸗ Anstalten in Deutschland, welcher Anstalten zur Rückversiche⸗ rung gegen Kriegsschäden und gegen Feuerschäden, sowie zur Gewährung von Darlehnen behufs Deckung von Brandschäden ins Leben zu rufen beabsichtigt, aus Gründen abzulehnen, die auf den besondern Verhältnissen der Provinz und ihrer stän⸗ dischen Städte⸗Feuerversicherungs⸗Societät beruhen, trat der Landtag diesem von seinem Ausschusse befürworteten Votum bei.

Der Antrag einiger Landtags⸗Mitglieder, der Landta möge Se. Majestät den Kaiser und König allerunterihänigst bitten, die Frage wegen Entschädigung für das durch das Ge⸗ setz vom 31. Oktober 1848 unentgeltlich aufgehobene Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden nunmehr im geordneten Wege der Gesetzgebung zum Austrage bringen zu lassen, wurde von den Antragstellern durch Berufung auf den Aller⸗ höchsten Vorbehalt bei Sanktionirung des gedachten Gesetzes ein⸗ gehend motivirt, während andererseits geltend gemacht wurde, daß, wenn auch die Kompetenz des Landtages zur Erörterung der Angelegenheit, welche zwar die allgemeine Landesgesetz⸗ gebung angehe, aber doch auch das besondere Interesse der Provinz berühre, nach §. 49 des Gesetzes wegen Anordnung der Provinzialstände vom 1. Juli 1823 nicht zu bestreiten sei, doch überwiegende Gründe der Zweckmäßigkeit dafür sprächen, die Sache beruhen zu lassen. Der letzteren Auffassung, welche von dem Ausschusse vertreten wurde, schloß der Landtag sich an, indem er den Antrag ablehnte.

Durch das Allerhöchste Propositions⸗Dekret ist ein Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Auflösung des Lehnverbandes, der nach dem Provinzialrecht der Niederlausitz zu beurtheilenden Lehne, dem Landtage zur Begutachtung vorgelegt. Dieser Gesetz⸗ entwurf hat in dem Ausschusse, welchem gewiegte Kenner der Verhältnisse und des Provinzialrechts der Niederlausitz ange⸗ hören, eine eingehende Beurtheilung gefunden, welche dahin resumirt wurde, daß bei der ganz eigenthümlichen Art, wie das Lehnswesen in diesem Landestheil sich gestaltet habe, und da nach Lösung der Lehnsverbindung mit dem Lehnsherrn dort nur noch lästige, den Familienbesitz nicht schützende For⸗ malitäten übrig geblieben, welche durch Allodifizirung zu be⸗ seitigen schon nach der bestehenden Gesetzgebung der Mehrzahl der Lehnbesitzer gelungen sei, es hier wesentlich nur darauf an⸗ komme, die noch vorhandenen Ueberbleibsel der Lehns verfassung in möglichst einfacher und gründlicher Weise zu beseitigen. Der Ausschuß war deshalb der Ansicht, daß der vorgelegte Gesetzentwurf, welcher sich anschließt an das für Pommern bereits erlassene und das für die Kur⸗ und Neumark im Entwurf zur Bera⸗ thung gestellte Gesetz, für die Niederlausitz weniger sich eigene, als ein Gesetzentwurf, den der Kommunal⸗Landtag der Nieder⸗ lausitz im Jahre 1868 bereits gründlich durchberathen und ge⸗ billigt habe. Der Ausschuß schlug daher dem Landtage vor, auch seinerseits für diesen Gesetzentwurf sich zu erklären, welcher nur aus 7 Paragraphen besteht und der haupejace nach die sofortige Allodifikation der Niederlausitzer Lehne und die Fest⸗ setzung der Entschädigung für die aus dem bisherigen Lehns⸗ Eö” abzuleitenden Rechte durch ein Austrägalgericht an⸗

Unter nicht wesentlicher Amendirung einiger Paragraphen des Entwurfs trat der Landtag diesem Noricgtn2 vneeeönn bei. Er zog aber sodann zur Erledigung des Allerhöchsten Propositions⸗Dekrets auch den mit demselben vorgelegten Gesetz⸗ entwurf zur Berathung, amendirte einige seiner Paragraphen, fügte einen neuen, den 21., Paraphen hinzu, lehnte jedoch so⸗ dann den Entwurf im Ganzen auch für den Fall ab, daß der ständische Entwurf Seitens der Königlichen Staatsregierung

nicht angenommen werden sollte.

Hannover, 5. Juli. Der Provinzial⸗Landtag ver⸗ handelte heute uͤber den Urantrag des Ober⸗Bürgermeisters

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Boysen, eine Entschädigung der Provinz für ihre Kriegsleistun⸗ 88 1 8

m 3. Juli nahm der Provin.⸗

Verordnung und eines Reglements, betreffend die Einrichtung

. nachdem dieselbe zuvor ihre Broadwell⸗Lafetten ange⸗ . sehenen zat S. M. Aviso »Pommerania« ist heute Nach⸗

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der französischen Kontribution erwirken zu wollen. Pie SeSgene Fe zwar einstimmig bejaht, und konnte so der Antrag selbst zur Debatte kommen, in der dann aber meh⸗ rere Bedenken namentlich gegen die Form des Antrages er⸗ oben wurden, welcher erweitert, daß für alle Gemeinden der onarchie Entschädigung für die Kriegsaufwendungen verlangt erde, zur Annahme gelangte. Behufs Gewährung von Bei⸗ hülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr sind der Pro⸗ vinz Hannover 55,000 Thlr., außerdem der Stadt Hannover 200 Thlr. überwiesen. Es wurde beschlossen, als ständische Kommission für die Untervertheilung der 55,000 Thlr. den ändischen Verwaltungsausschuß im Verein mit dem Landes⸗ irektorium zu bestimmen.

Cassel, 6. Juli. Heute hat die 8. öffentliche Sitzung des Kommunal⸗Landtages stattgefunden. Die Tagesordnung für dieselbe war olgende: Zuerst wurde die Errichtung eines Denkmals zum Gedächtniß der Theilnahme hessischer Krieger an dem Kriege gegen Frankreich behandelt, sodann der Vortrag des ständischen Verwaltungsausschusses, die bei der Landeskredit⸗ kasse zu erhebenden Gebühren für Umrechnung ꝛc. des Amorti⸗ ationsplans bei Theilzahlungen auf Darlehen betreffend. Es folgte ein Antrag des Hauptausschusses zu dem Entwurf einer

ud Verwaltung des Landarmenwesens im kommunalständi⸗ ”e Verbande gs Regierungsbezirks Cassel und ein desgleichen, den kommunalständischen Etat betreffend: „»Der Kommungl⸗ Landtag wolle beschließen, daß der Finanzetat für die Jahre 1870 bis 1872 auch nach Ablauf des Jahres 1872 in so lange zur Norm zu dienen habe, bis von dem nächsten Kommunal⸗ Landtage ein neuer Etat für die Jahre 1873 bis 1875 festge⸗ stellt sein wird.“ Hierauf wurde beschlossen, über den Antrag, die den Kreisverbänden in Folge der vorjährigen Mobilisirung der Armee entstandenen Kosten zu erstatten »in der zuversicht⸗ lichen Erwartung, daß der Gegenstand unter gerechter Berück⸗ sichtigung der Interessen sämmtlicher Staaten und beziehungs⸗ weise Kreise im Wege der Reichs⸗ und Landesgesetzgebung ihre Regelung sinden werde, zur Tagesordnung überzugehen.⸗ Be⸗ treffs der Disziplinargewalt der kommunalständischen Beamten e der vorgelegte Antrag vorerst zu den Akten gelegt.

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Kiel, 6. Juli. (K. Corr.) Die Korvette »Nymphe« in Danzig ist Sehe und hat Ordre erhalten, hierher in See zu

i Stockholm in See gegangen und wird, nachdem nerfesg .e Ostseehäfen Angelcufen, nach Danzig gehen, wo die Mitglieder der wissenschaftlichen Kommission gewechselt werden sollen.

Hannover, 6. Juli. Der Stadt⸗Direktor Rasch ver⸗

5 1 euen Hann. Ztg.“ folgende Bekanntmachung: öffentlicht in der»Neuen Hann. Z 8,5 olaenn den 1. Juli 1871.

6. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz hat mich mit 8 ncfens Auftrage beehrt, den Bewohnern der Königlichen Residenzstadt Hannover für die Aufnahme, welche Er hier gefunden habe, den allerbesten Dank zu bezeugen, und zugleich zu versichern, wie Se. Majestät der Kaiser und Köoͤnig es sehr bedauere, daß es Ihm nicht vergöͤnnt gewesen, bei dem Einzuge der Soldaten des X. Armee⸗Corps gegenwärtig zu sein.

Cöln, 6. Juli. Heute Vormittag fand der Einzug der Truppen Jubel der gesammten Bevölkerung programmgemäß statt. Die Stadt ist prächtig geschmückt. Mittags fand ein Festbankett, Abends allgemeine Beleuch⸗ tung statt.

Sachsen. Dresden, 5. Juli. Der Truppeneinzug sinde hie⸗ zus 11. Juli statt. Der größere Theil des Königlich sächsischen Armee⸗Corps wird unter Führung des Kronprinzen von Sachsen betheiligt sein. Der Einzug nimmt folgenden Weg: vom südlichen Ende der Pragerstraße über die Waisen⸗ hausstraße, den Dohnaplatz, die Johannisstraße mit dem Johannisplatze, die Landhausstraße, den Neumarkt (Begrüßung durch die Stadt), die Augustusstraße, den Schloßplatz, die Augustusbrücke, die Hauptstraße, den Bautzener Platz. 8 Bautzener Platze findet der Vorbeimarsch vor dem Könige statt. Die Vorbereitungen zu dem Einzuge sind im besten Gange. Auf dem Neumarkt werden neben den Büsten des Kaisers und des Königs Johann diejenigen des Fürsten Bismarck und des Grafen Moltke aufgestellt werden. Vier Plätze werden in Kaiser⸗, Albert⸗, Bismarck⸗ und Moltkeplatz umgetauft.

8 Zürttemberg. Stuttgart, 4. Juli. In der Sitzung der 8 sten 8 stand am 2. d. Mts. das Staatshaus⸗ halts⸗Gesetz für 1871/72 zur Berathung, und nahm dieselbe

In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer war der Gesetzentwurf auf der Tagesordnung betreffs der Erhöhung der Notariats⸗, Erbschafts⸗ und Vermächtnißsporteln. Die Er

höhung beträgt bei den Notariatssporteln ein Viertheil, bei den

Erbschafts⸗ und Vermächtnißsporteln die Hälfte des bisherigen Betrages. Von der Erhöhung ausgeschlossen sind die Sporteln für die Vornahme von Eventualtheilungen, sowie für die Stellung, Revision und Abhör von Vormundschaftsrechnungen Das Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1871 in Kraft. Es wurde einstimmig angenommen. b

Das heute ausgegebene Regierungsblatt Nr. 14 enthäl das Gesetz, betreffend die Errichtung eines Landes⸗Ober⸗Handels⸗ gerichts, und eine Verfügung des Finanz⸗Ministeriums, be treffend die Amtsdistrikte der Hauptzoll⸗ und Hauptsteuerämter Baden. Petersthal, 6. Juli. (W. T. B.) De Kaaiser von Rußland ist mit zwei Großfürsten heut Nachmittag hier eingetroffen.

Hessen. Darmstadt, 6. Juli. Der Landtag hat heut die Vorlage über die Militär⸗Konvention mit 39 gegen 10 Stimmen angenommen. Bei dieser Gelegenheit erklärte de Justiz⸗Minister, Freiherr von Lindelof: »Aus der Opferwillig keit und der nationalen Begeisterung aller Stände sei das neue Deutsche Reich entstanden und zu einer europäischen Macht geworden. Sein wohlorganisirtes Heer biete die beste Bürg schaft des Friedens. Die Regierung sei sich der Pflicht bewuß gewesen, ihren Theil zur Centralisation beizutragen und hab daher auf einzelne ihr zustehende Rechte verzichtet.“ v. Gagern erklärte, er sei Föderalist, allein bei der Stimmung, welche augenblicklich in Frankreich herrsche und die über kurz oder lang einen neuen Krieg befürchten lasse, halte er es nicht für passend, an den festen Einrichtungen des Deutschen Reiches zu rütteln.

Mecklenburg. Schwerin, 6. Juli. Zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 22. Juni d. J. wegen Gewährung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr ist eine Kommission unter dem Titel: »Großherzogliche Kommis⸗ sion zur Gewährung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr« eingesetzt worden, welche ihren Sitz in Schwerin hat und die Vertheilung der Beihülfen nach Maßgabe des Gesetzes und der vorhandenen Mittel bewirke

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 5. Juli. Der Kaiser kehrt am 8. d. M. von Ischl zurück und begiebt sich zum Séjour nach Laxenburg.

Die Herzogin Marie von Sachsen⸗Meiningen ist am 30. Juni in Teplitz, die Prinzessin Ida zu Schaumburg⸗ Lippe am 27. Juni Heicfans in Teplitz, der Prinz Wilhelm Friedrich Ernst von Hessen, am 27. Juni in Karlsbad zum Kurgebrauche Rnew sfen. .” 8 8

Der Kronbprinz, Erzherzog Rudolph, traf am 5. d. M. in Ploschkowitz ein und begab sich Nachmittags von dort nach Aussig. 8— Der Kaiser hat dem Schiffs⸗Kommandanten Corich und dem Vize⸗Kapitän v. Rubelli für die erfolgreiche Ver⸗ theidigung des ihrer Leitung anvertrauten Schiffes »Barone Kellner« gegen sechs chinesische Caper⸗Dschunken, dem Ersteren das goldene Verdienstkreuz mit der Krone, dem Letzteren das goldene Verdienstkreuz verliehen. 8

Das Herrenhaus nahm die auf der Tagesordnung stehenden Gesetzentwürfe nach den Kommissionsanträgen an. Bei dem Gesetzentwurf, betreffs des erhöhten Friedensstandes der Kavallerie, befürwortete der Landesvertheidigungs⸗Minister die Anträge der Kommission. Bezüglich des Berichtes der Kom⸗ mission zur Vorberathung der Civil⸗Prozeßordnung ersuchte der Justiz⸗Minister unter Darlegung der Motive um die Verhand⸗ sung, worauf der Antrag Hyes auf Rückverweisung an die Kommission angenommen wurde.

Niederlande. Haag, 4. Juli. Die feierliche Einsegnung der Heirath des Prinzen von Wied mit der Prinzessin Marie der Niederlande wird morgen in der evangelischen Kirche des nahe gelegenen Dorfes Wassenaar stattfinden. Die Heirath wird am 18. Juli vollzogen. Am 24. Juli findet der feierliche Einzug der Neuvermählten in Neuwied statt.

Belgien. Brüssel, 6. Juli. Der Commandeur Albert Blanc überreichte dem König gestern seine Kreditive als Ge⸗

sandter des Königs von Italien. Die Repräsentantenkammer begann gestern die

Generaldiskussion über das Gesetz, welches dasjenige von 1865 die Ausweisung der Fremden betreffend, aufhebt.

Großbritannien und Irland. London, 6. Juli. Der Kaiser und die Kaiserin von Brasilien

mit allen gegen 2 Stimmen den Gesetzentwurf in Ueberein⸗ stimmung 88g den Beschlüssen der Zweiten Kammer an

begaben sich gestern nach Windsor und statteten der Königin