dungsquai versammelt, die das Kronprinzliche Paar mit juheln⸗ Vermittelst Sonderzug wurde hierauf die Reise nach London fortgesetzt. Zwischen 6 und 7 Uhr lang⸗ ten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten im Charing⸗ Croß Bahnhofe an, wo sie von dem Prinzen und der Prinzessin arquise von Lorne, vielen anderen Perso⸗ Begleitet von hren der hierauf nach Prussia⸗
Dort wurden Ihre Hoheiten von dem Grafen und der Gräfin Bern⸗ storff und dem Botschaftspersonale ehrfurchtsvoll empfangen,
den Zurufen begrüßte.
von Wales, dem Marquis und der dem deutschen Botschafter und nen von Distinktion empfangen wurden. dem Prinzen und der Prinzessin von Wales Kronprinz und die Kronprinzessin
House, dem deutschen Botschaftshotel. Kaiserlichen
und beim Durchschreiten der festlich geschmückten Halle von einem jugendlichen Sängerchore mit einem Festgesange begrüßt. Die beiden jüngsten Kinder des deutschen Botschafters, Gräfin Victoria und Graf Johann von Bernstorff, trugen hierauf dem Kronprinzlichen Paare Willkommengedichte vor, wobei erstere dem Kronprinzen einen Lorbeerkranz, letzterer der Kron⸗ prinzessin einen prachtvollen Rosenstrauch überreichte. Nachdem der Prinz und die Prinzessin von Wales sich entfernt, fand beim Botschafter ein Diner von 22 Gedecken statt. Wäh⸗
rend desselben brachten 150 deutsche Sänger, Mitglieder
des Turnvereins und anderer deutscher Gesangsvereine ein Ständchen, das unter andern deutschen patriotischen Liedern auch einen Vers der »Wacht am Rhein« umfaßte. Nach der Serenade empfingen ihre Kaiserlichen Hoheiten eine Deputation der Sänger und nahmen aus ihren Händen eine mit zahl⸗ reichen Unterschriften bedeckte Willkommen⸗Adresse entgegen. Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz zeigte sich hierauf mit der
Hotel versammelten Volksmenge stürmisch begrüßt.
Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten be ten gestern die internationale Ausstellung in Süd⸗Ken⸗ sington, nahmen hierauf bei dem Prinzen und der Prinzessin von Wales in Marlborough⸗House ein Dejeuner ein und begleiteten das Prinzliche Paar nach Chiswik⸗ House, woselbst bei günstigem Wetter ein glänzendes Gartenfest stattfand, bei welchem Ihre Majestät, — die eigens zu dem Behufe, das Kronprinzliche Paar zu begrüßen, von Windsor herübergekommen war, — die sämmtlichen Mitglieder der König⸗ lichen Familie, mehrere auf Besuch hier anwesende Hoheiten, die Mehrzahl der Mitglieder des diplomatischen Corps u. s. w. zugegen waren. Nach dem Diner, das beim Kaiserlichen Botschafter, Grafen Bernstorff, im Prussia⸗House stattfand, besuchten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die italienische Opern⸗ vorstellung im Coventgarden⸗Theater und erschienen dann auf dem Balle der Herzogin von Wellington in Apsley⸗House.
Im Oberhause kündigte gestern der Unter⸗Staatssekretär im Kriegs⸗Ministerium an, er werde am 13. Juli die zweite Lesung des Armee⸗Reorganisations⸗Gesetzes beantragen.
Im Unterhause kam in gestriger Nachtsitzung nach einer nicht zu Ende geführten Diskussion uͤber eine, die Herstellun von Straßenbahnen (Tramways) im Innern von London, betref⸗ fende Gesetzvorlage, die Ernennung eines neuen großbritannischen Gesandten in Stuttgart zur Sprache. Der Unter⸗Staatssekretär des Auswärtigen erwiderte, Lord Granville habe der Königin voorrgestellt, daß unter den bestehenden Verhältnissen der Rang
des diplomatischen Vertreters in Stuttgart reduzirt werden könnte, folglich würde statt eines außerordentlichen Gesandten Ministers ein Chargé d'Affaires ernannt werden.
Nach Erledigung einiger anderen einleitenden Geschäfte wurde die Debatte uͤber die geheime Wahl, (Ballot) wieder
Kronprinzessin auf dem Balkon und wurde von der vor dem
8 Frankreich. Paris, 7. Juli. Die Bezahlung der Miethen, welche für kleine Wohnungen zum 8. d. M., für große Wohnungen zum 15. d. M. fällig werden, das Wechsel⸗ gesetz und die Strenge, mit welcher man diejenigen Steuern eintreibt, welche die Regierung der nationalen Vertheidigung auf Diejenigen gelegt hat, welche während der Belagerung von Pearis geflohen waren, erregt in Paris großen Mißmuth. Noch
immer finden Angriffe auf einzelne Soldaten, sowie zahlreiche
1 Verhaftungen statt.
1 d. S. eene von vaeng vom 5. Juli bringen
olgende Bekanntmachungen, welche ihnen von der deutschen
Mllttärbeboͤrde zugegangen sind: 8 1
1) Auf Befchl des Generalquartiers der Besatzungs⸗Armee in
ankreich werden von heute ab der Belagerungs⸗Zustand und die
egsgesetze in aller Strenge wieder hergestellt, und jede “ t
Zegen die preußische Behoͤrde, so wie jede Schädigung d
8
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die Insurrektion beendet war.
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der Individuen we — Der General⸗Major Kommandant v. Ruville.
2) Auf Befehl Sr. Excellenz des Ober⸗Generals und aus Ur. sache des Mordes, welcher in der vorigen Nacht an einem deutschen Soldaten verübt wurde, wird beschlossen, wie folgt: Der Jahrmarkt⸗ platz wird jeden Abend um 10 Uhr geräumt. Die Kaffeehäuser, Restaurants ꝛc. werden Abends um 10 Uhr geschlossen. Nach halb 11 Uhr Abends hat Niemand, außer den Agenten der franzöͤsischen
Poltzei, das Recht, auf der Straße zu sein. Jeder, welcher auf öffeni.
licher Straße nach dieser Stunde betroffen wird, wird arretirt. Der General⸗Major Kommandant v. Ruville
Auch der »Courier de St. Quentin« enthält eine solche
Bekanntmachung der deutschen Militärbehörde:
An die Einwohner! In Ausführung des Artikels 8 des Ver⸗ trages vom 28. Februar, welcher den Kommandanten der deutschen Truppen das Recht giebt, alle zur Sicherheit ihrer Truppen noth⸗ wendigen Maßregeln zu treffen, werden die Einwohner von St. Quentin benachrichtigt, daß 1) jeder Einwohner, welcher einen deutschen Sol⸗ daten beleidigt, sofort arretirt und mit der größten Strenge bestraft werden wird; 2) Zusammenrottungen auf den öffentlichen Plätzen und in den Straßen werden mit Gewalt auseinander getrieben
St. Quentin, 4. Juli 1871.
„Der Major, Kommandant v. Hohenhorst.
— 8. Juli. (W. T. B.) Die schnelle Erledigung des Gesetzes über die neuen Eingangssteuern hatte in der Mit⸗ theilung des Finanz⸗Ministers ihren Grund, daß täglich sehr große Quantitäten von den durch das Gesetz besteuerten Waaren in den verschiedenen Häfen anlängen und daß bis zur Vo⸗ tirung des Gesetzes dem Staatsschatze täglich ein Schaden von mehreren Millionen erwachse. Der Minister müsse daher die Dringlichkeit der Diskussion beantragen. In Folge dessen wurde die Diskussion des die Generalräthe betreffenden Gesetzes unterbrochen und das neue Steuergesetz, wie bereits gemeldet, fast einstimmig angenommen.
— Die Proklamation der für Paris gewählten Deputirten der Nationalversammlung hat gestern im „»Palais du Luxembourg⸗ stattgefunden. Die Prüfungskommission hat sich nach längerer Berathung dafür entschieden, daß alle Stimm⸗ zettel, die mit dem Namen A. oder F. Moreau beschrieben seien, zu Gunsten Ferdinand Moreau's gezählt werden sollten. Da hiernach sich für F. Moreau 94,873, für Bonvallet da⸗ gegen nur 94,632 Stimmen ergaben, wurde ersterer als De⸗ putirter der Nationalversammlung proklamirt.
— 9. Juli. Gambetta hat am 6. d. ein Schreiben an die republikanischen Komites in Bordeaux gerichtet, in welchem er seine Freude über das Resultat der Wahlen ausdrückt. In diesem Schreiben heißt es: Die letzten Wahlen haben den Beweis geliefert, daß Frankreich zum Guten entschlossen sei, und daß es Alles aufbieten wolle, um dem Lande jene Stellung wieder zu erwerben, welche es durch die Monarchie verloren hat. Dieser Wille des Landes legt den Republikanern ernste Pflichten auf. Frankreich erwartet von der republikanischen Regierung sein Heil und seine Wiedergeburt. Arbeiten Sie daher Alle, ohne zu ermatten, mit Festigkeit und Mäßigung, mit Klugheit und Weisheit daran, daß die Republik, welcher heute Niemand mehr mißtraut, für unser unglückliches Vaterland zum Hafen werde, in welchem es sich endlich von allen Stürmen zu erholen vermag. Vermeiden wir deshalb jede Uebertreibung; seien wir einig, stark, wachsam, gemäßigt und vor Allem geduldig, und die Zukunft wird unseren Grund⸗ sätzen gehören.
Versailles, 8. Juli. In der Nationalversamm⸗ lung stand auf der Tagesordnung der Gesetzentwurf, betreffend die Auflage neuer Steuern auf Zucker, Kaffee, Thee, Alkohol, Kakao und ähnliche Gegenstände. der Berathung wurde votirt und trat die Versammlung sofort in die unmittelbare Diskussion des Entwurfes ein. Nach kurzer Debatte wurde derselbe mit 483 gegen 5 Stimmen an⸗ genommen.
— Das »Journal officiel« veröffentlicht weiter folgende Wahlresultate: Morbihan: de Gouvello. Seine: Wfllgende André, Pernolet, Louvet, Paul Morin, de Pressensé, Gam⸗ becc, eee 1 Cissey, de Ploeuc,
eurer⸗Kestner, Krantz, Laboulaye, Lefébure, Laurent Pichat Sebert, Breslay, Drouin, Bonvalet. — b “ — Wie das „Journal officiel« mittheilt, hat die Regierung in Bezug auf die Anwendung des Gesetzes vom 12. Mai d. 82 Furch welches alles seit dem 8. April von den Insurgenten in
aris mit Beschlag belegte öffentliche wie Privateigenthum für unveräußerlich erklärt wird) bestimmt, daß der 7. Juni, als der Tag, an welchem der hohe Gerichtshof in Paris wieder her⸗ gestellt worden war, auch als der Tag anzusehen sei, an welchem
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Spanien. Madrid, 5. Juli. Die Antwortsadrefse die Th „auf deren Berathung der Kongreß viele
rden mit der größten Strenge bestraft werden.
Lehrer die bisherige Befreiung verlieren.
Die Dringlichkeit
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Wochen verwandt hat, ist kürzlich überreicht word folgende Erwiderung des Königs ergangen:
ch empfinde die lebhafteste Genugthuung beim Empfange der Adresse, die der Kongreß an mich gerichtet hat; denn mein eifrigstes Begehren ist es, die Wünsche des Volkes kennen sn lernen, um den⸗ selben nach meinen besten Kräften Gerechtigkeit widerfahren zu
lassen Glücke Spaniens, das mein und meiner Kinder Vaterland
vorden, mich ganz hingebend, werde ich Alles aufbieten, um dem gesetgebenden Körper, der die Bestrebungen meines Volkes darstellt, meine treue und herzliche Mitwirkung zu leihen, damit wir in ge⸗ meinsamer Arbeit für die Entwickelung und Befestigung der großen Grundsätze des konstitutionellen Systems, dem das spanische Volk so viele Opfer gebracht hat, seine Wiedergeburt und Größe erzielen
e.. Gefühle, meine Herren Abgeordneten, werden mich mein
1 ng durchdringen; sie werden mir die Kraft zum Siege
ganzes eben las,g, helhund Schrberigketten der Zukunft verleihen. — 8. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Cortes gelangte der Bericht der Budget⸗Kommission zur Berathung. Serrano forderte die Kammer auf, die Vorschlaͤge der Kommission anzunehmen, um die Re⸗ gierung in die Lage zu versetzen, ihre Verbindlichkeiten zu er⸗ füllen. Im Verlaufe seiner Rede betonte Serrano, er würde sofort aus dem Ministerium austreten, wenn die gegenwärtig zwischen den Parteien bestehende Versöhnung gebrochen würde.
talien. Rom, 8. Juli. (W. T. B.) Die »Gazzetta uffice⸗ veröffentlicht eine Verordnung, betreffend die Mit⸗ wirkung Italiens zum Bau der St. Gotthardsbahn, sowie serner die Konvention, welche zwischen der Schweiz und Italien bezüglich desselben Gegenstandes geschlossen worden ist. Florenz, 9. Juli. Wie die »Opinione⸗ berichtet, hat die Munizipalität von Jassy anläßlich der Verlegung der Haupt⸗ stadt Italiens nach Rom eine Glückwunsch⸗Depesche an den König gerichtet.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 8. Juli. Die Nesfäorngen großen Manöver des Gardecorps und der demselben attachirten Truppen werden vom 13. bis 23. August wischen Pargolowo und Toksova stattfinden, von wo aus ein Ingriff auf St. Petersburg ausgeführt wird.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 4. Juli. Die ü-—⸗ Ausarbeitung eines neuen Heeresgesetzes niedergesetzte Kommission hat vorläufig ihre Arbeiten abgeschlossen, um die⸗ selben am 1. September wieder aufzunehmen. Die Kommis⸗ sion hat sich zu dem Antrage geeinigt, das Stellvertretun g⸗ recht aufzuheben und die Wehrpflicht auf alle Klassen der Be⸗ völkerung auszudehnen, dergestalt, daß auch Prediger und V Ferner sollen die Rekrutenübungen weiter ausgedehnt, jedoch diejenigen, die sich bereits eine höhere Fertigkeit im Schießen angeeignet haben, von den Bataillons⸗Exerzitien im dritten Dienstjahre befreit
werden. Amerika. New⸗York, 6. J
en und darauf
uli. Präsident Grant hat
die Ratifikation des »Vertrages von Washington⸗ in einer
Proklamation formell angezeigt 8
— Das »Justiz⸗Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung 188 Rechtspflege Nr. 27 enthält folgende Ent⸗ scheidung des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 1. Juni 1871. 88
Der Staatsanwaltschaft steht jetzt die Verfolgung aller Beleidi⸗ gungen — zu. 1—
a enntniß lautet: 8 J
In der Untersuchung wider den Gerichtsboten H. zu D., auf die Nichsiakeitsbeschwerde des gedachten Angeklagten, hat das Königliche Ober⸗Tribunal, Senat für Strafsachen, II. Abtheilung, in der Sitzung vom 1. Juni 1871, in Erwägung, daß das Bundes⸗Strafgesetzbuch das Vergehen der Beleidigung eines Zeugen in der Ausübung seines Berufes oder in Beziehung auf seinen Beruf als ein besonderes Ver⸗ gehen wider die öffentliche Ordnung, wie es im §. 102 des preußischen Strafgesetzbuchs charakterisirt worden, nicht aufgenommen, sondern die Fälle der gedachten Art in dem Gesammtbegriffe des Vergehens der Beleidigung, welches nach §. 185 des Bundes⸗Strafgesetzbuchs mit der daselbst geordneten, nach Maßgabe der Umstände der That von dem Richter zu bemessenden Strafe bedroht ist, mit umfaßt hat; daß nach der prozessualischen und daber auch gegenwärtig maßgebenden 88. m⸗ mung des Art. XVI. des Emküdfunsegesenes zum preußischen S e.
esetbuch wegen Ehrverletzungen (Beleidigungen), soweit dieselben 4 anerkannt sind, also mit Ausschluß nur d8 1 n §. 343 des preußischen Strafgesetzbuchs gedachten, als v. 2 tretungen charakterisirten einfachen Beleidigungen die S 8 G anwalischaft im Untersuchungsverfahren einzuschreiten befugt ist; daß hierin durch die Vorschriften des Bundes⸗Strafgesetzbuchs, dmnen zufolge alle Beleidigungen den Thatbestand von Vergehen darste 2 eine Aenderung nur 5v eingetreten ist, als die Befugniß er Staatsanwaltschaft zur e. der Strafklage nunmehr auf 8 e Beleidigungen ausgedehnt erscheint; und daß sonach schon aus diesem
Kapitän J. F. Lagerdeim, ist die
5 1139 v11e6“2“
Grunde auf den vorliegenden Fall, in welchem die Strafklage aus §. 102 des Preußischen Strafgesetzbuchs erhoben und Implorant auf Grund dieser Vorschrift in I. Instanz mit Strafe belegt, sodann aber in II. Instanz wegen Beleidigung aus §. 185 des Bundes⸗Strafgesetz⸗ buchs bestraft ist, der Appellationsrichter die für das Untersuchungs⸗ verfahren geltenden Vorschriften mit Recht angewendet, die Vorschrif⸗ ten für das Verfahren im Civilprozesse, insbesondere den §. 232 des Anhangs zur Allgemeinen Gerichtsordnung und den §. 6 des Gesetzes vom 11. März 1850 also nicht verletzt hat; für Recht erkannt: daß die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Erkenntniß des Kriminalsenats des Königlichen Appellationsgerichts zu Naumburg vom 11. Februar 1871 zuruückzuweisen, und die Kosten des Verfahrens dem Imploran ten zur Last zu legen. Von Rechts wegen. 1. 8
Statistische Nachrichten. Nach der »Schiffsliste⸗ e ausgearbeitet vom ahl der jetzigen Segelfahrzeuge in der schwedischen Kauffahrteiflotte 2132 mit einer Tragfähigkeit von 89,702 ½ Neulasten à 100 Ctr.; die der Dampfschiffe, welche in schneller Zunahme begriffen ist, während dagegen die der Segler abnimmt, ist 284 mit 11,284 Pferdekräften und einer Tragfähigkeit von 6354 ½ Neu⸗ lasten, so daß also die ganze Handelsflotte aus 2416 Fahrzeugen von 96,057 Reulasten besteht. Bei den Dampfern sind die kleinen, meistens ungedeckten Dampfschaluppen mit 10 oder weniger Pferdekräften, die in allen Städten (z. B. in Stockholm 62) und auch auf den meisten Landseen des Innern vorhanden sind, nicht eingerechnet. Das größte Handelsfahrzeug, das Hernösander Fregattenschiff »Föreningen«, mit einer Tragfaͤhigkeit von 380 ¼ Neulasten, liegt mit voller Ladung
23 Fuß tief. Kunst und Wissenschaft. .““ Im »Verlage der Reichsgesetze; von Fr. Kortkampf in Berlin ist eine neue Ausgabe der Reichsverfassung erschienen: »Verfassung des Deutschen Reiches mit Einführungs⸗ gesetz vom 16. April 1871, Hinweisen auf die ergänzen⸗ den Vertragsbestimmungen nebst deren Wortlaut, und auf die Gesetzgebung des Deutschen Reiches, bezw. des Norddeutschen Bundes, sowie dem Gesetz über die Ver⸗ einigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche vom 9. Juni 1871. Bearbeitet von H. Biester, Geh. exped. Sekretär im Reichskanzler⸗Amte.« Außer der Verfassung, den Verträgen nebst zugehörigen Protokollen mit den füddeutschen Staaten in authentischem Wortlaut enthält die Ausgabe werthvolle Beigaben in den Noten zu den einzelnen Artikeln der Verfassung. In diesen ist angegeben, welche Gesetze in Ausführung derselben erlassen sind, Bereich und Eintritt der Gültigkeit jedes Ge⸗ setzes, ferner die Vorbehalte und Ausnahmen zu Gunsten von Bayern und Württemberg, ꝛc. — Friedrich von Raumers Geschichte der Hohenstau⸗ fen und ihrer Zeit (Leipzig, F. A. Brockhaus) erscheint jetzt in vierter Auflage, deren erste Lieferung vorliegt. v. Raumer hat mit seinen »Hohenstaufen«, die zuerst im J 1823 erschienen, durch die Schilderung der glänzenden Zeiten des alten Deutschen Kaiserreichs das nationale Bewußtsein geklärt und gestärkt. »Als ich vor mehr als fünfzig Jahren, schrieb er in der Vorrede zur 3. de ge 8869 den Entschluß faßte, eine Geschichte der Hohenstaufen und ihrer Zeit zu schreiben, waren die äußeren Verhältnisse einem solchen Unterneh⸗ men weit günstiger als jetzt. Die EETETö““ ergriffen von den traurigen Eceignisscn der damaligen Gegenwart, strebten mit sehnsüchtiger Theilnahme nach der Kenntniß ihrer früheren Zustände und Thaten, und begeisterte junge Männer machten es sich zur Lebens⸗ aufgabe, das Vergessene neu zu entdecken und das Verkannte in rich⸗ tigerem Lichte darzustellen.« So ist es natürlich, daß jetzt nach dem Wiedererstehen des Deutschen Reichs das Interesse an dem berühmten Geschichtswerk wieder neu angefacht, und eine neue Auflage noth⸗ wendig geworden ist. Dieselbe ist »dem Schöpfer der neuen Helden⸗ und Friedenszeit, dem Hohenzollern Wilhelm- gewidmet, »dessen Ge⸗ schlecht unendlich glücklicher ist, als das der Hohenstaufen, denn was noch vor Kurzem selbst Muthige für unmög ich hielten, ist jetzt zum eile Preußens, Deutschlands, ja Europa's erreicht.«⸗ — In der neuen Faee b. wird der Text der dritten unverändert beibehalten werden. Sie erscheint in 24 Lieferungen binnen Jahresfrist. Breslau, 9. Juli. Heute Vormittag wurde der sechste deutsche Journalistentag im Stadtverordnetenlokal eröffnet. Der Vorsteher der Stadtverordneten, Lent, begrüßte die sehr zahlreiche Versammlung mit einer Ansprache, welche durch Sonnemann beant⸗ wortet wurde. Auf Vorschlag Dr. Steins wurde Sonnemann zum Borsitzenden ernannt. Hierauf folgte die Berathung des von Pro⸗ fessor Biedermann ausgearbeiteten Entwurfes über die Grundlagen eines Preßgesetzes für das Deutsche Reich; derselbe wurde nach län⸗ gerer Diskussion mit einigen Abänderungen angenommen. Gewerbe und Handel. In dem Zeitraum vom 1. bis 16. Juni d. J. wurden in Berlin eingeführt: zu Wasser 88,963 Tonnen Steinkohlen, Braunkohlen; Koks, 865 Klafter Torf, 12,846 Klafter Brennholz, auf den Eisenbahnen 124,390 Tonnen Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, — Klafter Torf, 116 ⅞ Klafter Brennholz, Summa 213,353 Tonnen Steinkohlen, Braun- kohlen, Koks, 865 Klafter Torf, 12,962 ½ Klafter Brennholz; ausgeführt zu Wasser 1048 Tonnen Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, auf den Eisenbahnen 9666 Tonnen Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, Summa 10,714 Tonnen Steinkohlen, Braunkohlen, Kokzsz. v“
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