1871 / 61 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Jul 1871 18:00:01 GMT) scan diff

Gesetzes bezeichneten Falle sich befinden, haben den durch die Gehalts⸗ Erhöhung ihnen zufließenden Mehrbetrag des Gehalts ganz zur An⸗ sammlung der Kaution zu verwenden. Die vorgesetzte Dienstbehörde ist jedoch ermächtigt, bei Beamten, welche in beschränkten Vermögens⸗ Verhältnissen sich befinden, auf deren Antrag die Ermäßigung der Seeeen. bis auf die Hälfte des Betrages der Gehaltserhöhung zu gestatten.

Art. 7. Die Ansammlung und Aufbewahrung der Gehalts⸗ abzüge (Art. 3 bis 6) geschieht bei derjenigen Kasse, welcher die Auf⸗ bereee e vean eübcge.

rkun unter Unserer chsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. nc f GSGegeben Berlin, den 5. Juli 1871. vE14““ (L. S.) Wilhelm.

Bekanntmachung, betreffend die zweite Ergänzung der unterm 19. Juni cr. erlassenen Vorschriften zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 8. Juni cr. über die Inh berpapiere mit Praäͤmien (Reichsgesetz⸗ Blatt S. 255).

1 Vom 10. Juli 1871.

Die den Inhabern von Interimsscheinen der Ottomanischen Prämien⸗Anleihe und der Stuhlweißenburg⸗Raab⸗Gratzer Eisenbahn⸗ Anleihe bezüglich der Abstempelung dieser Interimsscheine, beziehungs⸗ weise der demnächst einzutauschenden definitiven Schuldverschreibungen, durch die Bekanntmachung vom 1. Juti cr. (Reichsgesetzbl. S. 304) ge⸗ währte Berechtigung findet gleichmäßige Anwendung auf die Inhaber von Interimsscheinen aus der Prämien⸗Anleihe der Stadt und Provinz Reggio (Nr. 35 des der Bekanntmachung vom 19. Juni d. Reichsgesetzbl. S. 255 angefügten Verzeichnisses). 8

Berlin, den 10. Juli 1871. DOer Reichstanzler. Im Auftrage: Eck.

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Landtags⸗Abschied für die im Jahre 1868 versammelt ge⸗

wesenen Provinzialstände des Großherzogthums Posen.

8 Vom 8. Juni 18915b 18 ves Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ec. entbieten Unseren getreuen Ständen des Großherzogthums Posen Unseren gnädigsten Gruß und ertheilen hiermit auf die Uns vorge⸗ legten Gutachten und Anträge des im Jahre 1868 versammelt ge⸗ wesenen Provinzial⸗Landtages den nachstehenden Bescheid:

I. Auf die gutachtlichen Erklärungen über die Pro⸗ positionen. 1) Grundsteuer⸗Unterstützungs⸗Fonds.

Da Unsere getreuen Stände die ihnen zur Berathung vorgelegte Frage, ob für die Provinz Posen die Bildung eines oder mehrerer Grunesteuer⸗Unterstützungs⸗Fonds erfolgen solle, verneinend beant⸗ wortet und sich dafür entschieden haben, von der Bildung eines derar⸗ tigen Fonds Abstand zu nehmen, so ist dieser Gegenstand in Bezug auf die Provinz Posen als erledigt anzusehen.

2) Korporations⸗Verpflichtungen der Juden im

Großherzogthum Posen.

Das von Unseren getreuen Ständen über den Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung des § 20 lit. d. der Verordnung über das Judenwesen im Großherzogthum Posen vom 1. Juni 1833 und der Allerhöchsten Ordre vom 24. Juni 1844, Behufs Beschränkung resp. Aufhebung der Ablösungspflicht der Juden im Großherzogthum von den Korporationsverpflichtungen, abgegebene Gutachten hat durch die inzwischen unter dem 24. Mai 1869 (Gesetz⸗Sammluͤng Seite 838) erfoigte Publikation des Gesetzes seine Erledigung gefunden. 3) Annahme der Landgemeinde⸗Verfassung Seitens der

Stadt Zydowo.

Dem Gutachten Unserer getreuen Stände entsprechend, haben wir mittelst Erlasses vom 5. April 1869 der Stadtgemeinde Zydowo im Kreise Gnesen die Annahme der Landgemeinde⸗Verfassung gestattet.

II. Auf die ständischen Petitionen. 1) Verstärkung des Provinzial⸗Hülfskassenfonds durch Ueberweisung der dem älteren landschaftlichen Kredit⸗ Vereine des Großherzogthums Posen als zinsfreier Vorschuß bewilligten Summe von 200,000 Thalern.

Dem von Unseren getreuen Ständen in der Petition vom 16. Ok⸗ tober 1868 gestellten Antrage um Ueberweisung des dem Kreditverein der Provinz Posen durch die Ordre vom 15 Dezember 1821 aus der Staatskasse gewährten Vorschusses von 200,000 Thlr. an die Pro⸗ vinziat⸗Hülfskasse haben Wir, abgesehen davon, daß nach der in dem Prozesse der Verwaltung des Staatsschatzes wider den alten land⸗ schaftlichen Kreditverein der Provinz Posen unter dem 22. Oktober 1868 ergangenen Entscheidung dritier Instanz das Kapital erst zu Ende des Jahres 1877 disponibel wird, schon um deswillen nicht stattzugeben vermocht, weil es hierzu eines Gesetzes bedürfen würde, zur Herbeiführung eines solchen aber kein Anlaß vorlieett.

. 2) Provinzial⸗Hülfskasse. 11 Die von Unseren getreuen Ständen a) wegen Abänderung des Status der Provinzial⸗Hülfskasse, b) wegen Erwirkung eines Privi⸗ legit zur Kontrahirung einer Provinzial⸗Anleihe behuss Verstärkung der Fonds der Provinzial⸗Hülsskasse, unter dem 16. und 21. Oktober 1868 gefaßten Beschlüösse resp. gestellten Anträge haben ihre Erledigung gefunden, und zwar

ad a) durch den unter dem 11. April 1870 genehmigten, durch die Regierungs⸗Amtsblätter der Provinz publizirten Nachtrag zum Statute der Provinzial⸗Hülfskasse vom 11. Oktober 1852,

ad b) durch das unter dem 10 September 1869 (Gesetz⸗Samm⸗ lung Seite 1097) ertheilte Privilegium zur Ausfertigung auf de

Fürst v. Bismarck.

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Inhaber lautender Obligationen der Provinz Posen, Serie II. im Betrage von Einer Million Thaler. Zu Urkund dieser Unserer gnädigsten Bescheidung haben Wir

den gegenwärtigen Landtags⸗Abschied Höchsteigenhändig vollzogen und

verbleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen. Gegeben Berlin, den 8. Juni 1871. 11“ 3 (gez.) Wilhelm. (ggez.) v. Bismarck. v. Roon. v. Mühler. zugleich für den Minister für Handel zc. Camphausen.

Personal-Dekänderungen in der Armee.

Beamte der Militär⸗Verwaltung. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. .“

Den 4. Mai. v. Kistowski, Milit. Intendantur⸗Rath vom V. Armee⸗Corps zum XI. Armee⸗Corps versetzt.

Den 6. Mai. v. Schilgen, Milit. Intendatur⸗Rath vom VII. Armee⸗Corps zum XV. Armee⸗Corps versetzt.

Den 3. Juni. Schulz, Intend. Assessor und Vorstand der Intendantur der 8. Div., in gleicher Eigenschaft zur 10. Division, Marcard, Major und etatsm. Mitglied der Intendantur VIII. Ar⸗ mee⸗Corps, als Vorstand zu der Intend. der 8. Div., Sachs, Intend. Assessor vom I. Armee⸗Corps, als Vorstand zu der Intend. der 9. Div. versetzt.

Den 5. Juni. Kleiner, Drasdow, Sekretariats⸗Applikan⸗

ten von der Intend. des Garde⸗Corps, unter Ueberweisung zu der Intend. des V. resp. XV. Armee⸗Corps, Boettcher, Sekret. Applik. von der Intend. des IV. Armee⸗Corps, unter Belassung bei dieser Intend., zu Intendantur⸗Setretaria s⸗Assistenten ernannt. Lange, vnsen. Sekret. vom VII. Armee⸗Corps, zum VIII. Armee⸗Corps versetzt. Den 6. Juni Weppler, Milit. Intend. Rath vom V.-Armee⸗ Corps, Krichler, Seidler, Intend. Sekret. vom VIII Armee⸗ Corps, Czerlinski, Intend. Sekret. vom Garde⸗Corps, Bauer, Intend Sekret. vom XI. Armee⸗Corps, Kopalle, Intend. Sekret. vom VI. Armee⸗Corps, Moeglich, Sekret. Assist. vom VIII. Armee⸗Corps, Riese, Sekret. Assistent vom III. Armee⸗ Corps, Brunn, Sekret. Assistent vom II. Armee ⸗Corps, Dürr, Sekret. Afsist. vom Garde⸗Corps, Rädel, Intend. Registrator vom Garde⸗Corps, Tokarski, Registratur⸗Assist. vom Garde⸗Corps, der Intendaniur des XV. Armee⸗Corps bei deren Formation über⸗ wiesen, nunmehr zu dieser Intendantur versetzt. Lenz, Milit. Intend. Assessor und Vorstand der Intend. der 9 Div., Pichel, Intend. Sekret. vom IV. Armee⸗Corps, Wittstock, Sekret. Assist. vom I. Armee⸗Corps, der Intendantur XV. Armee⸗Corps bei deren Format. überwiesen, nunmehr zu dieser Intend. versetzt, unter Ueberweisung zu der Intend. der 30. Div., Thaeder, Intend. Sekret. und Rechnungs⸗ Raih vom X. Armee⸗Corps, Peters, Intend. Sekret vom V. Armee⸗ Corps, Knipper, Sekret. Assist. vom VII. Armee⸗Corps, der In⸗ tendantur XV. Armee⸗Corps bei deren Formation überwiesen, nun⸗ mehr zu dieser Intend. versetzt, mit Ueberweis. zu der Intend. der 31 Division.

Den 9. Juni. Maecker, Reinicke, Verch, Sekret. Assist. von der Intend des Garde⸗Corps resp. IX. und IV. Armee⸗Corps, zu etatsm. Intend. Sekret., Bendrin, Regist Assist. von der Intend. des I. Armee⸗Corps, zum etatsm Intend. Registrator ernannt.

Den 15. Juni. Müller, Sekret. Assist. von der Intendantur V. Armee⸗Corps, zum XV. Armee⸗Corps versetzt.

Den 19. Juni. Zehr, Lotter, Milit. Intend. Räthe, der Intendantur XIV. Armee⸗Corps, Dr. Molitor, Milit Intend. Rath, der Intendantur VIII. Armee⸗Corps, v. Stetten, Beck, Heck⸗ mann, Reich, Kappes, Seitz, Intend. Sekrer. und Rechn. Räthe, der Intendantur XIV. Armee⸗Corps, Blume, Intend. Sekret. und Rechn. Rath, der Intendantur XI. Armee⸗Corps überwiesen. Hor⸗ muth, Hroßzherzogl. badischer Kriegsmin. Sekret., unter Ueberwei⸗ sung zu der Intendantur des XV. Armee⸗Corps, als Milit. Intend. Assessor, Rheinbold, Großherzoglich badischer Intendantur⸗Sekret, unter Ueberweisung zu der Intend. des XIV. Armee⸗Corps, Som⸗ mer, Großherzoglich badischer Intend. Sekret., unter Ueberweisung s der Intend. des VIII. Armee⸗Corps, als Milit. Intend. Sekret.,

ohrhurst, Plesch, Harter, Großherzogl. badische Intend. Sekret. Assist, unter Ueberweisung zu der Intend. des XIV. Armee⸗Corps, als Intend. Sekret. Assistenten, Lang, Großherzogl. badischer Intend. Regist., unter Ueberweisung zu der Intend. des XIV. Armee⸗Corps, als Milit. Intend. Regist, Haller, Großherzogl. badischer Regist. Gehülfe, unter Ueberweisung zu der Intend. des XIV. Armee⸗Corps, als Intend. Regist. Assist, in die preuß. Milit. Verwaltung übernommen. Bergmann, Milit. Intendant. Rath vom II. Armee Corps, Scho⸗ ber, Milit. Intendant. Rath und Vorstand der Intend. der 21. Div., dieser als Vorstand der Intendant. der 28. Div., Zander, Milit. Intend. Rath vom IV. Armee⸗Corps, dieser als Vorstand der Intend. der 29. Div., Reuter, Milit. Intendant. Assessor vom VI. Armee⸗ Corps, Schicke, Metzeltin, Lemke, Stünzner, Intendant. Sekret. vom IV. resp. IX. und V. Armee⸗Corps, Glagau, Keul, Meyer, Heydemann, Intendant. Sekret. Assist. vom Garde⸗Corps resp. VIII., VII. und II. Armee⸗Corps, Klose I., Intend. Registrat. u Armee⸗Corps zu der Intendant. des XIV. Armee⸗Corps ersetzt.

Den 30. Juni. Brettmacher ntendant. Sek VIII. Armee⸗Corps zum XV. 1ee eann versetzt. 11““

Den 6. Juni und 3. Juli. Fortifikations⸗Sekretäre Lasch,

Garbsch und Jauer sind von Thorn, Magdeburg und Berlin in

Ei nschaft nach Neu⸗Breisa denhofen, erste

gezogen: 292 339. 378. 404. 639. 762. 919. 988 1136. 1452. 1519 und 1572

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rer unter einstweiligem Verbleiben in Schlettstadt, versetzt worden. Fortifikations⸗Bureau⸗Affist. Hintze, Schneider, Zacha⸗ riac, Hauschild, Hoffmann, Nordmann, Müller, Kopff und Kassel zu Cöln, Posen, Neiße, Mainz, Magdeburg, Königsbher⸗, Coblenz, Berlin, Mainz und Danzig sind zu Fortifikations⸗Sctret. befoͤrdert worden und fungiren als solche zu Belfort, Thorn, Grau⸗ denz, Straßburg, Düͤsseldorf, Neu⸗Breisach, Bitsch, Berlin, Metz und Magdeburg. Wallmeister Büldt, Herrmann, Demmer, Lutzina, Nimtz, Feldwebel Keller, Wallmeister Schmitter, Schwandes, Gebauer, charakt. Burcau Assist. Arnold, Wall⸗ meister Haberer, Sergt. Hentsch und Wallmeister Thomaschki sind zu Bureau⸗Assistenten bei den Fortifikalionen zu Stettin, Posen, Neiße, Danzig, Metz, Straßburg, Mainz, Straßburg, Metz, Coblenz, K Cbin und Diedenhofen ernannt worden. 8 B Abschiedsbewilligungen ꝛc. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 26. Juni. Seiffert, Zahlm. beim 1. Bat. 3. Magdeb. Inf. Regts. Nr. 66, der Abschied bewilligt. Offiziere und Beamte der Militär⸗Verwaltung. Ernennungen, Beförderungen ꝛc. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Schulz, Zeug⸗Lieut. von der Art. Werkstatt in Spandau, zum Feuerwerks⸗Laboratorium in Spandau veom 1. August cr. ab versetzt.

3 proz. Anlehen der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von 2,500,000 Fl. d. d. 30. November 1848.

Bei der am 7. d. Mts. stattgehabten 15. Verloosung des Anlehens

der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von 2,500,000 Fl. d. d.

30. November 1848 wurden nachverzeichnete Nummern der Obliga⸗

tionen Lit G. zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1871

17 Obligationen à 1000 Fl. Nr. 116 152. 219 268. 272.

17,000 Fl oder 9714 Tolr. 8 Sgar. 7 Pf. 11 Obliagationen à 500 Fl. Nr. 1666 1687. 1690 1855. 2022. 2188. 2266. 2295. 2308 2478 und 2677 5500 Fl. oder 3142 Thlr. 25 Sgr 9 Pf. 10 Obligationen à 300 Fl. Nr. 2872. 2957. 2990. 3005 3027. 3086. 3093. 3212. 3265 und 3287 3000 Fl. oder 1714 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf. 13 Obligationen à 100 Fl. Nr. 3360. 3422. 3597. 3761. 3827 4160. 4182 4219. 4287. 4492 4508. 4660 und 4756 1300 Fl. oder 742 Thlr. 25 Sgr. 8 Pf. Summa 51 Obligationen zu 26,800 Fl. oder 15,314 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken in Kenntniß gesetzt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Ver⸗ zinsung nur bis zum Einlösungstermine saaitfindet, bei der König⸗ lichen Kreiskasse zu Frankfurt a. M., bei der Königlichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse zu Berlin, bei jeder König⸗ lichen Regierungs⸗Hauptkasse, so wie bei den Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen zu Hannover, Lüneburg und Osna⸗ brück gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen, nicht verfallenen 5 Zinscoupons pro 1. Oktober 1872 bis inkl. 1876, so wie der Talons erheben können.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit abzuliefern⸗ den Zinscoupens wird von dem zu zahlenden Nominalbetrage der Obligation zurückbehalten.

Restanten: a) rückzahlbar am 1. Oktober 1869. Lit. G à 1000 Fl. Nr 401. 721 und 939, à 500 Fl. Nr. 1849. 1998. 2366 und 2379, à 300 Fl. Nr. 2911. 2986 und 3070, à 100 Fl. Nr. 3609. 3694 3979. 4326 4342 4458 und 4662. b) rückzahlbar am 1 Oktober 1870 Lit G à 1000 Fl. Nr. 504. 917 und 1577, à 500 Fl. Nr. 2065 2158. 2170. 2194 und 2234, à 300 Fl. Nr. 2833, à 100 Fl. Nr. 3392. 3430. 3571. 3808. 3952. 4172 und 4689.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiermit wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert. Fi

Wiesbaden, den 7. Juni 1871.

Der Regierungs⸗Präsident. Graf Eulenburg.

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden f der Köͤniglichen Akademie zu Münster im Sommer⸗ Semester 1871.

Im Winter⸗Semester 1870—71 sind (sechs nachträglich Aufgenom⸗ mene eingerechnet) immatrikulirt gewesen 445, davon sind abgegangen 69, es sind demnach geblieben 376, dazu sind in diesem Semester gekom⸗ men 29, die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 405, die theologische Fakultät zäblt 189 Inländer, 16 Auslän⸗ der, zusammen 205, die pbilosophische Fakultät zählt a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife 178, b) Inländer mit dem Zeugniß der Nicht⸗ Reife nach §. 35 des Prüfunge⸗Reglements vom 4. Juni 1834 —, c) Inländer ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 dess. Reglements 7, zusammen 185 Inländer, d) 15 Ausländer, im Ganzen 200. Außer diesen immatrikuüͤlirten Studirenden besuchen die hiesige Akademie als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt, mit spezieller Genehmi⸗ gung des zeitigen Rektors 6, die Gesammtzahl der nicht immatriku⸗ lirten Zuhsrer ist demnach 6, es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 411.

Deutsches Neich. ““

11.“

Dresden, 11. Juli. Der feierliche Einzug

Sachsen. Einzu der aus dem Felde zurückgekehrten sächsischen Truppen (23. Di⸗

und beauftragte den Divisions⸗Commandeur, den Truppen zu 8 verkünden, daß Se. Majestät der Kaiser den Kron⸗- prinzen von Sachsen zum General⸗Feldmarschall ern annt habe. Gleichzeitig überreichte der önig dem Kron⸗- prinzen den Feldmarschallsstab; die Truppen, sowie das an- wesende zahlreiche Publikum brachen in lauten Jubel und be⸗ geisterte Hurrahrufe aus. Das Wetter war prachtvoll, die 8— Stadt auf das Reichste geschmückt. Bei dem Vorbeimarsche der Truppen waren neben dem Könige anwesend: der Groß⸗ herzog von Hessen, Prinz Karl Theodor von Bayern und der Herzog von Genua. Von preußischen Offizieren waren der General von Schlotheim und der Oberst⸗Lieutenant Oppermann, sowie eine Deputation des altmärkischen Ulanen⸗Regiments Nr. 16, dessen Chef der Prinz Georg von Sachsen ist, zugegen.

Der kommandirende General, Georg, Herzog zu Sachsen, veröffentlicht folgenden Tagesbefehl:

Im Augenblicke, wo ich nach uͤber zehnmonatlicher Führung das Kommando des Armee⸗Corps wieder abgebe, drängt es mich, Euch zu danken für alles Große, das Ihr in diesem denkwürdigen Feldzuge mit Gottes Hülfe vollbracht habt. 8

Es wird für immer mein größter Stolz sein, daß es mir ver⸗ gönnt war, das Armee⸗Corps bei Sedan und vor Paris zu befehligen, den hohen Ruhm aber, den das Armee⸗Corps sich vor Freund und Feind erworben hat, dankt es lediglich sich selbst. Es war die ge⸗ schickte und umsichtige Leitung der Führer, verbunden mit der Tapfer⸗ keit der Truppe, das glückliche Ineinandergreifen aller Theile, verbun⸗ den mit einer nie versiegenden Pflichttreue, welche dem alten sächsischen Ehrenkranz neue, frische Zweige beigefügt hat.

Moͤge Gott diesen herrlichen Geist in unserem Armee⸗Corps zum Wohl Deutschlands und zum unvergänglichen Ruhm unseres theuern Sachsens immerdar erhalten.

Dresden, am 11. Juli 1871.

Der König hat außer der für gewisse Militär⸗ personen wegen civilgerichtlich zur Untersuchung gekommener und bez. abgeurtheilter Vergehungen bereits gewährten und durch Verordnung vom 26. Mai d. J. bekannt gemachten Amnestie anläßlich des nach glücklich beendigtem Kriege am morgenden Tage stattsindenden Einzugs der vom Kriegsschau⸗ platze zurückgekehrten vaterländischen Truppen fernerweit einen Allerhöchsten Gnadenakt und zwar dahin beschlossen, daß nicht allein alle wegen Dienstvergehungen gegen Militärpersonen rechtskräftig erkannten oder im Disziplinarwege auferlegten und noch nicht oder nicht vollständig verbüßten Arreststrafen, dafern mit diesen Dienstvergehungen keine gemeinen Vergehen zusammentreffen, nicht weiter vollstreckt werden, dieselben viel⸗ mehr erlassen sein sollen, sondern außerdem auch noch einer namhaften Anzahl von zu Festungsstrafe verurtheilten und deshalb in der Militär⸗Strafanstalt detinirten Sträflingen Er⸗ laß bez. Abminderung ihrer noch übrigen Strafe huldreichst zu

Theil werde.

Württemberg. Stuttgart, 11. Juli. Der Land⸗ tag hat mit allen gegen 3 Stimmen das Gesetz, betreffend die Notenbank mit einem Amendement angenommen, nach welchem die Bank verpflichtet ist, von dem 5 pCt. übersteigenden Rein⸗ gewinn ein Drittheil dem Staate zu überlassen, während die Aktionäre % erhalten. Die volkswirthschaftliche Kommission hatte ein Viertheil beantragt.

Friedrichshafen, 8. Juli. Der König hat heute den Grafen Rati⸗Oppizzoni in Audienz empfangen und von ihm das Schreiben entgegengenommen, worin er als neuernannter Gesandter des von Italien beglaubigt wird. Unmittel⸗ bar nachher hatte der Graf Audienz bei der Königin. Der Graf Rati⸗Oppizzoni wurde sodann zur Königlichen Tafel

ezogen.

8 88 Die Königin⸗Mutter und die Prinzessin Friedrich sind heute von der Villa Seefeld hierher gekommen, um den König und die Königin zu besuchen. 11

Sachsen⸗Weimar⸗ Eisenach. Weimar, 11. Juli. Der I“ ist vergangene Nacht nach Friedrichshafen gereist.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 10. Juli. Der Prinz Karl von Baden ist mit Gemahlin vorgestern Mittag auf Schloß Callenberg eingetroffen. 1“

Ahnhalt. Dessau, 10. Juli. In der auf heute anbe⸗ raumten Schlußsitzung des Landtags verlas der Direktor v. Trotha eine Zuschrift des Herzoglichen Staats⸗Ministeriums, laut dessen der Herzog dem in der Sitzung vom 7. Juli gefaß⸗ ten S- wegen Wegfalls der Diäten der Landtagsmit⸗ glieder die höchste Genehmigung nicht ertheilt hat. Nach Er⸗ ledigung einiger Petitionen erfolgte durch Staats⸗Minister v. Larisch im höchsten Auftrage der Schluß der außerordent⸗ lichen Session. Die gesetzliche fünfjährige Legislaturperiode des Landtags ist abgelaufen und stehen im Laufe des Jahres

8

H

viston) war gegen 3 Uhr Nachmittags beendet. Um 11 Uhr

Spitze der Truppenaufstellung 1111“

Neuwahlen bevor.