8—
[2406] 8 Mühlen⸗Verkauf.
Die zum Vermögen des von uns bevormundeten Mühlen⸗ meisters Johann Carl Friedrich Streichhan gehörige Besitzung, naͤmlich: 1
a) die Vol. I. Pag 109. Nr. 10. des Hypothekenbuchs vorbezeich⸗
nete Erbpachtsgerechtigkeit auf die im Lübbener Rent⸗Amts⸗
Dorfe Schlepzig belegene Dorf⸗ und Schneide⸗Mühle
und die vor dem Dorfe gelegene Buschmühle, gerichtlich ab⸗
geschätzt auf 32,347 Thlr. 15 Sgr., und
b) der auf Dürrenhofer Feldmark belegene, Vol III. Pag. 282.
8 1“ 8 * Seeees Fntf e ee 88 von
1 orgen u.⸗Ruthen, gerichtlich abgeschätzt auf 790 Thlr.
oll im Wege der freiwilligen Subhaßatson — - u“ am 28. September 1871, Vorm. 10 Uhr
an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, verkauft werden.
8 Die Verkaufs⸗Bedingungen find in unserem Bureau II.
einzusehen, desgleichen auch die Taxe, aus welcher sich die vortheil⸗
hafte Lage der Besitzung an der Spree, ihr guter Zustand, sowie fer⸗
ner ergiebt, daß die vorhandene effektive Wasserkraft durchschnittlich
auf 35,19 Pferdekraft veranschlagt ist und vermittelst 3 Wasserräder
zum Betriebe von 7 Mahlgängen, einer Schneide⸗Mühle mit
Block⸗Gatter, einer Oel⸗Mühle mit 2 Preßgruben und 7 Gemüse⸗
Stampfen dient. Lübben, den 17. Juli 1871.
Koönigliches Kreisgericht. II. Abtheilung
Bekanntmachung
des Versteigerungs⸗Termins. Nothwendiger Verkauf. 8
Das im Großherzogthum Posen im Fraustädter Kreise, in der eldflur von Fraustadt unter Nr. 14 belegene, dem Fabrikbesitzer hristian Friedrich Pippig zu Gogotin gehörige Grundstück — Gas⸗ anstalt — welches als Gesammtpreis der der Grundsteuer unter⸗ liegenden Flächen 1/ 5 0 Morgen enthält und zur Grundsteuer mit 2/70 Thlr. Reinertrag, zur Gebäudesteuer mit 50 Thlr. Nutzungswerth eranlagt ist, soll Zwecks Zwangsvollstreckung “ am 18. Oktober 1871, Vormittags 10 Uhr,
an der Gerichtsstelle hierselbst in nothwendiger Subhastation verstei⸗
gert uszug aus der Steuerrolle, Hypothekenschein, sonstige das Grundstück betreffende Nachweisungen und etwaige besondere Kauf⸗ üaeein kͤnnen in unserer Prozeß⸗Registratur III. eingesehen Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder anderweite, zur Wirk⸗ samkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedür⸗ ende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spä⸗ testens im Versteigerungstermine anzumelden. Das Urtheil über die gge des Zuschlags soll im Termin am 24. Oktober 1871, mittags 10 Uhr, an selbiger Stelle verkündet werden. Frrlaustadt, den 28. Juni 1871. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation Der Subhastationsrichter.
iza 6 kes e 8 a 8 n 2. 8 ““ e we de aufmann ugust Heinrich Schultz, Caro⸗ line Friederike Charlotte, geborene Glaser hierselbst, hat in ihrem unterm 31. Dezember 1870 publizirten Testamente außer andern Ver⸗ wandten auch 1“ den Matrosen August Glaser aus Swinemünde zu ihrem Erben eingesetzt.
Dem Matrosen August Glaser, dessen gegenwärtiger Aufenthalt nicht zu ermitteln gewesen ist, wird von dieser letztwilligen Bestim⸗ S; enc, e sich auf
er Augu aser befindet auf Seereisen und soll sich zu⸗ letzt in St. Francisco befunden haben. Stettin, den 17. Juli 1871.
Königliches Kreisgericht.
II. Abtheilung.
·—êVö—
Verkäufe, Verpachtungen, Submission
Ii Domänen⸗Verpachtun ie im Sternberger Kreise belegene Königl pitz, welche an:
Hof⸗ und BaustelleüVü. Gärten ....
iche 9,89 Morgen, “ 979,16 83,79 22,18 26,5 8 39,28 1204,19 Morgen
HIIHHIUI;
enthält, ferner die bei Kreesem an der
Grenze von Schiedlow belegenen Wie⸗ EIZ--
n Sa. Summarum
1111“
16,72
dem Rampitzer See bei Kreesem von 19 Morgen 5 ◻¶th., sollen auf 18 Jahre von Trinitatis 1872 bis Johannis 1890 im Wege des öͤffentlichen Meistgebots anderweit verpachtet werden. Hierzu ist ein Termin auf: 1* »Montag, den 11. September d. J., Vormittags 11 Uhr,
gierungs⸗Rath Schaube anberaumt.
Das Minimum des jährlichen Pachtzinses ist auf 2400 Thlr festgesetzt und zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles Ver⸗
die Pachtbewerber vor dem Termine auszuweisen haben Die Verpachtungsbedingungen, von denen wir auf Verlangen
registratur eingesehen werden. Frankfurt a. O., den 18. Juli 1871. 8 Königliche Regierung für direkte Steuern, Domänen
Die Lieferung von 420 Stü stahl⸗Bandagen im Gesammt
gewicht von 1895 Centnern soll m Wege der öffentlichen Sub mission verdungen werden.
Die Offerten sind bis zum Dienstag, den 15. August l. J., Vormittags 11 Uhr, portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift: »Submission auf die Lieferung von Gußstahl⸗Bandagen⸗ versehen, an die unterzeichnet Direktion einzureichen, welche dieselben zur genannten Terminsstund in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnen wird. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.
Die Uebernahmsbedingungen sind auf dem Bureau der unter zeichneten Direktion aufgelegt und können auch von da gegen Er stattung der Copial⸗Gebühren bezogen werden.
Wiesbaden, den 18. Juli 1871.
Ksnigliche Eisenbahn ⸗Direktion.
[M. 63]
und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
Sätzen der päpstlichen Constitution vom 18. Juli 1870.
1 Im Verlage von F. Tempsky in Prag ist so eben erse
und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
Die Stellung
Concilien, Päpste und Bischöfe vom
historischen und “ Standpunkte 8
un “
Constitution vom 18. Juli 1870.
MMiit den Quellenbelegen. 8
Von 8
Dr. Joh. Friedr. Ritter von Schul
(a 363)
ordentl. Professor des kan nischen und deutschen Rechts an der Universität
zu Prag.
gr. 8. 1871. 21 ¼ Bogen Text und 18 Bogen Anhang, zusammen
39 ¾ Bogen in Umschlag geheftet. — Preis: 3 Rthlr.
1— 8
Im Verlage von F. Tempsky in Prag ist so eben erschienen
über das
Verbhältniß des Staates
u den 8
gewidmet den 8s
Regierungen Deutschlands und Oesterreichs
von Dr. Joh. Friedr. Ritter von Schulte,
ordentl. Professor des kanonischen und deutschen Rechts an der Universität
zu Prag. 1
1220,91 Morgen,
gr. 8. 1871. 6 Bogen in Umschlag geheftet. — Preis: 10 Ngr.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker). 8
sowie die Fischerei in den Gewässern des Vorwerks⸗Areals und in
im Regierungsgebäude Wilhelmsplatz Nr. 19 hierselbst, vor dem Re.
moͤgen von mindestens 24,000 Thlr. erforderlich, über dessen Besitz sich 8
gegen Kopialien Abschrift ertheilen, können in unserer Domänen⸗
Thlr. 9 Sgr. 6 Pfg. für das Vierteljahr. 8
Insertionspreis für den Raum einer 2b Druchzeile 2⸗ ½ Sgr.
1
Aule post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an, für HBerlin die Expedition:
F Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den ö“ Offizieren Orden zu ehe und mar tern mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe e. Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichen⸗ laub und Schwertern am Ringe: dem General⸗Lieutenant von Kaphengst, Komman⸗ danten von Hannover;
den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: dem Obersten z. D. von Anderten, früher im Kaiser
Alexander⸗Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1, zuletzt Comman⸗
Ersatz⸗Bataillons 3. Hannoverischen Infanterie⸗Regi⸗ de 9,8 c, dem Herzoglich Braunschweigischen Oberst⸗ Lieutenant z. D. Dedekind, Bezirks⸗Commandeur des Land⸗ wehr⸗Bataillons Braunschweig I., dem Herzoglich Braunschwei⸗
ischen Oberst⸗Lieutenant z. D. von Wachholtz, Sösirfs. TCommandeur des Landwehr⸗Bataillons Braunschweig II., dem Major z. D. Hornung, Bezirks⸗Commandeur des
1. Bataillons (Aurich) Gstfriesischen Landwehr⸗Re⸗ iments Nr. 78,
ajor z. D. Wormbs, Bezirks⸗Commandeur des 2. Ba⸗ des densgen) Ostfriesischen Landwehr⸗ Regiments Nr. 78, dem Major a. D. von Hadel, früher in der 10. Artillerie⸗Bri⸗ gade,zuletzt commandeur der Ersatz⸗Abtheilung des Hannoverischen Krain⸗Bataillons Nr. 10, dem Hauptmann von Baer vom Hstfriesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 78, dem Hauptmann z. D. von Haeften, früher im 3. Westfälischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 16, zuletzt Adjutant beim stellvertretenden Ge⸗ neral⸗Kommando X. Armee⸗Corps, dem Premier⸗Lieutenant b früher im 17. Infanterie⸗Regiment, zuletzt t beim Bezirks⸗Kommando des 1. Bataillons (Osna⸗ Hannoverischen Landwehr⸗Regiments Nr. 74/
den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse:
— erzoglich oldenburgischen Obersten a. D. Lam⸗ pin dem en eaen eines Kriegsgefangenen⸗Depots, . Obersi⸗Lieutenant z. D. Le Bauld de Nans, Bezirks·Com. mandeur des 2. Bataillons (Göttingen) 3. Hannoverischen Land⸗ wehr⸗Regiments Nr. 79;
den Königlichen Kronen⸗Orden 88—
8 ier⸗Lieutenant Kuhn von der Infanterie
. ena hers 4 Halberstadt) 3. Magdeburgischen Landwehr⸗
Regiments Nr. 66, zuletzt Adjutant bei der stellvertretenden
38. Infanterie⸗Brigade, dem Premier⸗Lieutenant a. D. von
Schwartz, früher im 7. Kürassier⸗Regiment, zuletzt Führer
einer Kriegsgefangenen⸗ Compagnie, dem Seconde⸗Lieutenant
Schliephacke von der Kavallerie des 2. Bataillons (Celle) 2.
5 ’ noverischen Landwehr⸗Regiments Nr. 77, zuletzt Adjutan in vveüce.andwehr⸗Batailon (Hannover) Nr. 73.
„Majestät der König haben Allergnädigst geruht: “ GeneralLieutenant a. D. von Sichart zu ee den Stern mit Schwertern am Ringe zum Rothen Adler⸗ * en zweiter Klasse, dem emeritirten Archidiakonus . zu Mühlhausen in Thüringen, dem Pfarrer Hillebrandt zu
Boke, Kreis Büren, dem Kreisgerichts⸗Sekretär und Kanzlei⸗
ire anzlei⸗Rath Koenig zu Neisse, und dem Ritter⸗ Desgtnc, Aarch fchte 8 Zabno, Kreis Conitz, den Fechen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Revierförster a. D. 8 22 zu Schmiedeberg in Schlesien und dem Kunst⸗ und benss 3. gärtner Carl Rudolph Hermann Lüdecke zu Dres . den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Schul⸗ lehrer, Küster und Organisten Bornemann
zu Flierich,
Kreis Hamm zu Fleckebye, Kreis Eckernförde, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen 8 G
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht Allerhöchstihrem Kommissar und Militär⸗Inspecteur der frei⸗ willigen Krankenpflege bei der Armee im elde, SSes von Pleß, zur Anlegung des von des Königs von Sachsen Ma⸗ jestät ihm verliehenen Großkreuzes des Albrechts⸗Orden 8 dem Delegirten der freiwilligen Krankenpflege, Freiherrn von eth⸗ mann⸗Hollweg, zur Anlegung des von des Königs von Bayern Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse
des Militär⸗Verdienst⸗Ordens; dem Divisions⸗Auditeur, Justiz⸗
Rath Wesendorff von der 7. Division, zur Anlegun der Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verliehenen Ritter⸗ Insignien erster Klasse des Herzoglichen Hausordens Albrechts des Bären; sowie dem Lazareth⸗Inspektor Ostwald zu Olden⸗ burg zur Anlegung des von des Großherzogs von Oldenburg Königlichen Hoheit ihm verliehenen Verdienstkreuzes für Auf⸗ opferung und Pflichttreue in Kriegszeiten, — Allerhöchstihre Ge⸗ nehmigung zu erthee⸗len. “ 1 X“ 1 Se. Majestät der König haben Allergnädigst
dem General IFgnschan Grafen von Moltke, Chef des Generalstabes der Armee, Allerhöchstihrem General⸗Adjutanten
eneral⸗Lieutenant von Erneeraldlutanten, Obersten von Albedyll, Chef der Abthet lung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministe⸗- rium, zur Anlegung des von des Großherzogs von Mecklen⸗ burg⸗Strelitz Königlichen Hoheit ihnen verliehenen Militä Verdienstkreuzes, sowie des von des Herzogs von Anhalt Hohei ihnen verliehenen Ordens Albrechts des Bären, und zwar erste ren beiden des Großkreuzes, letzterem des —1— erster Klasse mit Schwertern dieses Ordens, — Allerhöchstihr Genehmigung zu ertheien.
——— --—
Deutsches Reich.
betreffend die Einführung des Deutschen Reichsgesetzes ese b n nl Wechselstempelsteuer vom 10. Juni 1869. Vom 14. Juli 1871. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc., verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, für Elsaß⸗ Lothringen was folgt: Z berne 1. Das anliegende Gesetz, betreffend die Wechsel⸗ stempelsteuer, vom 10. Juni 1869 tritt am 15. August d. J. in Kraft. 8 zauft. 2. In Kraft bleiben die Bestimmungen der jetzt geltenden Gesetzgebung in soweit, als sie sich auf die Stempel⸗ pflicht solcher Papiere uG“ welche nicht nach dem anliegen⸗ n Gesetze zu beurtheilen sind. B s Sele— 8 Der eecgskanzle deen die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Anordnungen. 88 8enbaig 8889 Unserer EE“ Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Bad Ems, den 14. Juli 1871.
Wilhelm. Fürst von Bismarck.
““ 1“
und dem Distrikts⸗Schullehrer Schlichting
Tresckow, und Allerhöchstihrem