1871 / 72 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Jul 1871 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung,

betreffend die Entschädigung der deutschen verei Durch Artikel III. des Reichsgesetzes vom 1 Juni de be geh,. Gesetzblatt S. 249) ist die unterzeichnete Kommission zur endgültigen 5 88 gewährenden Entschädigungen be den Umfang dieser Entschädigun ieh 2 über die Personen der Entschädigungsberechtigten, sürn der dirgetn. und I 8 88,Foeee festgestellt: 1 4 en deutschen Eigentbümern und deut dend ausU8 penaases Berege venebacachene . den testen teln er von Fr rei Kriegeentsch 6 s Grundsähen ——“ 1. T. hedern und den Ladungs⸗Eigenthü⸗ Sege⸗ 88 11““ e der rah itet. Haben zurückgegebene Schiffe und Ladun 6 rend der Dauer der Wegnahme eine Werthsv ungen wäh⸗ 89 Eigenthümer für diese so §. 2. Bei der Ermittelung des Werthes i 52, e Schätzung des Schiffswerthes n2 vorbehaltlich des Rechts des Schiffseigenthü es erfolgt höheren Werths nach der anlie genden Taxskala*); b) bei Ladz en der Werth, welchen dieselben mit Zurech den aen. eeversicherungs⸗Prämie am Einscht nung der dafür bezahlten de Salhes gczadt vaba z Eiaschiffungsorte zur Zeit des Abgangs .3 Den Rhedern, Ladungs.Eigenthümern un 8 1 ngun Sch 8 ao. Frwacsen 18 I W11u“ 1 engelder, Gerichts⸗ und Notariatskosten, so wie ähnli ncn, ö eFeteexrebg. lostvandungen hän en⸗ die 4 endung der Schiffe, Ladun 8 satzungen, die für die Versicherung der Schiff⸗ gen und Be⸗ weislich bezahlten, auf die Dauer ver S EE die verdiente Distanzfracht der nicht e. me fallenden Präͤmien, Schiffe, die Heuer der Besatzungen 1“ zurückgegebenen haltung und die Verluste an vA e Zeit ihrer Gefangen⸗ Habe wird hierbei a) für einen Saefts aclelb n. e8 einen Steuermann auf 200 Thlr LEEZ“ c) für einen U Bootsmann, Zimmermann oder andern Seemann nkfcsten Ranges

6 7 d) für jeden sonstigen Schiffsmann auf 100 Thlr.

§. 4. Die nach Maßgabe dieses Gesetzes

u Il 1 digung für Schiff, Fracht oder Ladung dn fur⸗ die Eende nticha. an Sn⸗ rlenigen, zu dessen Ersat ge bestinme in 8

erluste, welche durch Versicherung gegen Kriegs edeckt sind, wird, au 8 ig gegen Kriegsgefahr Faüszahaun ha eokesähen Ersas deramahlien Versscherungsplämie,

rt. II. Aus der im Artikel I. erwähnten Kriegs ves fenes er Soczen dermoen zeusenaen arkäsate wige oder zum Einlaufen in solche Häfen e fen zurückgehalten Dauer ihres gezwungenen Aufenthalts E dtot werben find, for die baaren Auslagen für Heuer dabg scstiehila 8 SEeh eäe außerdem Entschädigung für den Unterhalt e. G e. von der Liquidations⸗K er Besatzung nach den Kommission (Art. III.) festzustellenden Grund⸗

u rund der Schlußbestimmung des Art. I1 mission die für den taglichen Unterhalt der Besasung in außereeaggern Häfen dem Rheder zu vengütenden Tün⸗ fencsanng 1 In egropaͤlschen en

Häfe einschließlich aller äfen des Mittelländi⸗

und 0 n 8 n) for den Sciffsführer Zuf —0 Sgnnere) 2) für Steuerleute jeden 8 Grades und außerdem auf Dampfschiffen für Aerzte, Ingenieure, Maschinisten, Af stent Maschinisten, 2 und Sahl⸗ neister ausf. . 3 3) 18 den Schiffsmann auf 15 Snr. auf 20 8 . 11“ 51 E-esbe die Betheiligten auf, 8 in eeelen nnüerae estimmungen aufzustellenden Liqui⸗ »An die Reichs⸗Liquidations ü ei e kommission für Rhedereischäden, G ureichen. Erstrecken sich die Entschädigungsansprüu n öb und dem Namen de Soiffsfabrers e mwnesgicg Bei an cbetvungsgone 88328 8 8 en aus Artikel I des Gesetzes Hgr azjet erss Ech aliaeendgerarppenss gesteseashas 2 K mer die ausdrückliche Erklärun 8 an hade daß sie gegen Kriegsgefahr keine Versicherung egne. dungseigenthümer können aus Artikel II. Füvev. ee so daß also auch besüglich derjenigen E euer und Unterhaltskosten der Besatzung im Zufluchte hafen von 5

8 vng. 0 en

die Liquidation im Interesse besondere zu rechnen sind: Schiffscertifikate, amtliche A

8 sonstige Beschaffenheit (siehe Größe der besegelten Distanz

Die den Liquidationen

mtie unmittelbar oder durch regierungen bis jetzt zugegang

ereits uberwiesen sind. Die

Berlin, den 22.

ist Seite 1326 im §. 2 unter Zeile 3 statt: »Saar⸗Union⸗«

Telegrap

Vom 14. Juli 1871.

Sen ca ae und Konnoss rungspolicen, Assekuranzrechnungen, Musterre

ggister. und Musterungsbehörden, der Wastersclen, x 88 5 uund dergl. m, alles im Original oder in beglaubigter Aöbschrift

Aufenthalt) der Schiffe beizufügenden Belä a) Ort und Daue. des Stillliegens, b) Ran 4 1 1 Mlie 1 und 22 Stillliegens auf dem Schiffe vefindlich I1““ .Eer. etrag der dieser Besatzung für die Zeit des Stillliegens 58 1 eeee; ehö Zahlung der letzteren. ie Anmeldungen der Stillli -

P2. den Regierungen der Bundes⸗Seestaaten 5 1 9 8 en e hehet eghs

wird ersucht, die Anmeldungen ungesäumt bleibt die Anberaumung eines äkl beschaffen nn ens wird darauf 8226 6h6ho

In der in Nr. 69 des »Deutschen Reichs⸗ 8 Ag Verordnung zur Ausführung bcs Gügedas Keige fend Abänderungen der Gerichtsverfassung, vom 14. Juli 1871

Feeeegee über die Wechselstempelsteuer vom 10

Beerlin, den 24. Juli 1871. 8 Zeitungs⸗Comtoir.

ung zur großen Haverei kontribuirt sind, nur die Rheder befugt sind,

der Ladungseigenthümer zu bewirken.

Die Anmeldungen müssen mit den erforderli ag; rli c 1 versehen sein, wozu je nach den Umsznen ded e

uszüge aus dem Schiffsregister über den

Lasteninhalt des kondemnirten Schiffes, ü⸗ nirt „über Erbauungsja Taxskala), Meßbriefe, Attesge

und deren Verhältniß zur ganzen Rei emente, Fakturen, IS vicchse⸗

für das Stillliegen (gezwungener müssen nachweisen:

. daß die dem Reichs 8 Vermittelung der 1““ enen Anmeldungen, soweit sie sich auf

Lensn ene Schiffe und deren Ladungen beziehen, der Kommission

nach Maßgabe der gegenwärtigen Be⸗

kanntmachung erforderlichen Berichtigun

der bisherigen Liquidationen und der Epeben ette. 88

weisstücke sind an 99 Kommission zu richten ö“ uli 1871.

Die 1““ V

Ziffer 2 Zeile 5 und unt zu sezen: »Saar⸗Uni snSügrr

Zu Oldisleben, im Großherzogthum S eine Telegraphenstation mi achsen, wird am 1. August or.

hen⸗Direktion.

Das 6. Stück des Gesetzblatts Lotbekt ger heute ausgegeben wird, 8 deee g Elsaß⸗Lothringen, welches

Nr. 9 das Gesetz, betreffend die Einführung des Deutschen

Juni 1869.

Intendantur⸗Räthen;

Direktor des Kreisgerichts in Den Bank⸗Rendanten H

Besitzers zu verleihen. Schloß Glin

Den Kreisgerichts⸗Rath Wettke in

————

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Die Intendantur⸗Assessoren Reute r vom VI. vom V. und Bauer vom III. Armee⸗Corps 8 Rühuls ½

Neidenburg Neustadt W.⸗Pr.; und urg zum

ibeau in Metz zum Bank⸗Direk⸗

tor mit dem Range eines Rathes 4. Klasse zu ernennen; sowie

Dem Kommerz⸗Rat b Prädikat eines Keh dworth zu Hannover das

of⸗Buch⸗ und Steindruckerei⸗

eke, den 22. JZult

Se. Königliche Hoheit der Pri reußen 84, 1, inz Ca ist, von Wiesbaden kommend, hier wider d-g s ö

gegeben wird, enthält Nr. 7844 dattlemnpe treffend die Aufhebung der i

die evangelischen Kirchenangele Kirchenangelegenheiten; b;.gs

9) Wegen dieser Skala vergl. Seite 251, 252 des Reichsgesetzblattes.

Das 20. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ den Allerhöchsten Erlaß vom 8. Juli 1871, be⸗

m Ministerium der geistlichen ꝛc.

Angelegenheiten jetzt bestehenden gesonderten Abtheilungen für

genheiten und für die katholischen

Nr. 7845 den Allerhöchsten Erlaß vo m 5. bE9 der seralscen B.8. ennr g⸗ ung einer Gemeinde⸗Ch. 8b * ““ . 7 er en Erlaß vom 5. treffend die Verleihung der fiskalischen den, für

betreffend die Aenderung der revidirten Statuten des Calenberg⸗ Grubenhagen⸗Hildesheimschen ritterschaftlichen Kreditvereins;

unte

betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Neurode, Regierungsbezirk Breslau, für den Bau und die Un⸗ terhaltung einer Kreis⸗Chaussee von Mittelsteine im Neuroder Kreise bis zur Glatz⸗Neuroder Kreis⸗Chaussee bei Möhlten im

und die Unterhaltung einer Chaussee von Kurnik nach Schroda, im Kreise Schroda; unter

Nr. 7847 den Allerhöchsten Erlaß vom 21. Juni 1871,

r Nr. 7848 den Allerhöchsten Erlaß vom 21. Juni 1871,

Glatzer Kreise, und unter Nr. 7849 den Allerhöchsten Erlaß vom 10. Juli 1871, be⸗

treffend die Aufhebung des Amtsgerichts Gartow und die Ver⸗ einigung des Bezirks desselben mit dem des Amtsgerichts Lüchow im Departement des Appellationsgerichts zu Celle.

Berlin, den 23. Juli 1871. Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.

Drü⸗

isterium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Dem Herrn Reinhold Stahl in Suhl ist unter dem

21. Juli d. J. ein Patent auf ein Hinterladungsgewehr in der durch Zeichnung, Modell und Beschreibung nachgewiesenen ganzen Zusammensetzung und ohne Jemand in Anwendung bekannter Theile zu be⸗

ränken 8 882 drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für de

Umfang des preußischen Staates ertheilt worden.

Ministerium der eistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Akademie der Wissenschaften.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat in ihrer ““ vom 20. Juli 1871 den Herrn Emil Fon in traßburg zum korrespondirenden Mitgliede ihrer philosophisch⸗

historischen Klasse ernannt.

In der nächsten Woche vom 31. Juli bis 5. August cC. findet nach §. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗Ordnung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der hiesigen Königlichen Bibliothek entliehenen Bücher statt. Es werden daheralle Diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit in den Vor⸗ mittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr gegen die darüber aus⸗ estellten Empfangscheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme er Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von A—H am Mo ag und Dienstag, von J —R am Mittwoch und Donnerstag. von S —Z am Freitag und Sonnabend.

Berlin, den 24. Juli 1871. 3 Der Königliche Geheime Regierungs⸗Rath und

Ober⸗Bibliothekar. Dr. Pertz.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. am 1. d. Mts. öffentlich in Gegenwart eines

Bei der a 1 Notars bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu

tilgenden Stamm⸗Aktien üün ö“ der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sin gezogen:

a) die im anliegenden Verzeichniß (a) aufgeführten 1103

Stück 1“ 8 188 8 t 100 Thlr

Stü⸗ rioritäts⸗Obligationen Ser. I. 3

P1VB’’’ö

u Ser. IV. à 100 Thlr.

Dieselben sind gekündigt und sind die Zahlungsstellen,

sowie die Nummern der gekündigten Obligationen, desgleichen

die früher gezogenen noch nicht zur Einlösung vorgelegten Num⸗

mern in der in Nr. 63 dieses Blattes veröffentlichten Bekannt⸗

machung vom 1. d. Mts. nebst Beilage angegeben. Berlin, den 22. Juli 1871.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.

8

Ist der heutigen Numm

Abgereist: Der General⸗Major und Inspecteur der

3. Ingenieur⸗Inspektion, von Biehler, nach

a. 8 pieses Blattes beigefügt.

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen

Universität zu Kiel im Sommer⸗

Semester 1871. Am Schluß des Winter⸗Semesters 1870—71 sind immatrikulirt

gewesen 103, davon sind abgegangen 36, es sind demnach geblieben 67-

Dazu sind in diesem Semester gekommen:

21 neu immatrikulirte und

24 von auswärts zurückgekehrte, znfonfsen 45. Die Gesammtzahl

der immatrikulirten und gegenwärtig hie

b

2 Ausländer, zusammen 56.

anwesenden Studirenden

eträgt daher 112. Die theologische Fakultät zählt 54 Inländer, Die juristische Fakultät zählt 7 In⸗

länder, 5 Ausländer, zusammen 12. Die medizinische Fakultät zählt

28 Inländer, 3 Ausländer, zusammen 31.

Die philosophische Fakul⸗

tät zählt a) Inländer mit dem Zeugniß der Reise 7, b) Inländer mit dem Zeugniß der Nichtreife nach §. 35 des Prüfungs⸗Reglements vom 4. Jüni 1834 —, c) Inländer ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 desselben Reglements 3, zusammen 10 Inländer, d) Ausländer 3, im

Ganzen 13.

Gesammtsumme 112 Außer diesen immatrikulirten

Studirenden besuchen die hiesige Universität als zum Hören der Vor⸗

lesungen durch Bewilligung des Rektors berechtigt: 11. mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 123.

Es nehmen

Nichtamtliches.

Königreich Preuße Berlin, 24. Juli. Se. Majestät der

88 8

Preußen.

Kaiser und König empfingen gestern in Ems Ihre König⸗

lichen Hoheiten die Prinzen Albrecht Vater und Sohn. Vormittag

Heute

10 Uhr haben Se. Majestät der Kaiser Sich in

Begleitung der Flügel⸗Adjutanten Graf Lehndorff und von Alten

heim begeben, um den Kaiser und die Kaiserin von zu begrüßen.

zurückkehren. Rückreise antreten und auf derselben Berlin passiren.

miktelst Extrazuges über Mainz und Darmstadt vn vngen ußlan

Abends werden Se. Majestät wieder nach Ems

Der Kaiser von Rußland wird morgen die

1u1“

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing vorgestern den Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Christian von Schleswig⸗Holstein, geb. Prinzessin Helene von Großbritannien und Irland, und ihres Gemahls, des Prinzen Christian. Der General⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs von Bayern, General⸗Lieutenant von Spruner, überreichte Ihrer Majestät im Namen Sr. Majestät des Königs Ludwig den neugestifteten Bayerischen Verdienstorden und wurde zur König⸗ lichen Tafel geladen. Gestern besuchte Ihre Majestät Se. Majestät den Kaiser in Ems. Der Königliche Kammerherr, Schloßhauptmann von Benrath, Freiherr Raitz von Frentz, hat den Kammerherrndienst übernommen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist, wie heut aus London telegraphirt wird, ir

Osborne eingetroffen.

Durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 29. Juni haben Se. Majestät der Kaiser und König bestimmt, daß die durch den Frankfurter Frieden definitiv an Deutschland ab⸗ getretenen Theile von Elsaß und Lothringen den Territorial⸗ Bezirk des XV. Armee⸗Corps zu bilden haben. 1 Ferner ist durch eine fruͤhere Allerhöchste Ordre die Um⸗ wandelung des Arsenal de construction zu Straßburg in

eine vierte Artillerie⸗Werkstatt befohlen worden.

Das Großherzogthum Hessen hat durch das Gesetz vom 14. Juli d. J., die Ausführung des Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz betreffend, gleichfalls von der durch §. 52 des Gesetzes vom 6. Juni 1870 der Landesgesetzgebung bei⸗ elegten Befugniß Gebrauch gemacht und die letztinstanzliche Fntscheidung in Streitsachen zwischen den Armenverbänden des Großherzogthums dem Bundesamt für das Heimaths⸗ wesen übertragen. Vgl. Nr. 69 d. Bl.

Dem Bischof von Ermland, Dr. Kremenitz, ist

Seitens des Ministers der geistlichen ec. Angelegen⸗ heiten, Dr. v. Mühler, folgendes weitere Schreiben zuge⸗

gangen:

Hie Gesichtspunkte, von welchen aus Ew. Bischöfliche Hoch⸗ würden nach Inhalt des geehrten Schreibens vom 9. d. Mis. Ver⸗ wahrung gegen die in meinem Schreiben vom 29. v. M. ausge⸗ sprochenen Grundsätze und deren Konsequenzen einlegen, habe ich bereits vor meiner Entscheidung über die bei dem Gymnasium in

Braunsberg entstandene Differenz sorgfältig erwogen. Es ist nicht meine Absicht, über die Berechtigung und die Ange⸗

messenheit jener Entscheidung in Eröͤrterungen mit Ew. Bischöͤfliche Hochwürden einzutreten, welche von vornherein keine Aussicht auf gegenseitige Verständigung darbieten. Den katholischen Bischöͤfen Deutschlands ist es nicht unbekannt gewesen, und sie haben es vor

Der Präsident des Hau tbank⸗Direktoriums, vo n Dechend

2

den Beschlüssen des V tikanischen Konzils wiederholt selbst bezeugt⸗