August
u diesem Behufe wird zum 7. Termin in unserem Geschäftslokal
11 Uhr, ein anberaumt.
Unternehmer, welche sich bei dieser Lieferung betheiligen wollen orlage ortspolizei⸗ b haben ihre Offerten versiegelt,
und sich über ihre Cautionsfähigkeit event. durch V licher Atteste auszuweisen in Ziffern und Buchstaben, unter der Bezeichnung
»Submission auf die Waͤschelieferung pro 1871-4. 8
bis zum Beginne des Termins franco einzureichen. 8
Lieferungs⸗Offerten, welche mit einem in den Bedingungen nicht Vorbehalte abgegeben werden, müssen durchaus unbe⸗ Ebenso bleiben alle nach Eröffnung des Termins
begründeten
811“
und Nachgebote unberücksichtigt. 1uu“ Der Schluß des Termins erfolgt um 12 Uhr Mittage.
Proben und Bedingungen, nach welchen die Lieferung zu ar⸗ 3 In den Submissionen ist anzugeben, daß Submittent von den Bedingungen Kennmägl genom⸗
ür sind die Offerten sowohl auf leinene wie baden.
t, sind in unserer Registratur so wie im Bureau der waltung in Glogau ausgelegt.
men und dieselben
die bunten Bezüge wollene zu stellen.
Den Unternehmern steht es frei V
Weäschestücken für andere Armee⸗Corps zu
ziehung auf die Bedingungen verwiesen wird.
Posen, den 24. Juli 1871. “ önigliche Intendantur V. Armee⸗ Corps.
Bekann
als für sich rechtsverbindlich acceptirt hat.
Hannoversche Staats⸗Eisenbahn. Es soll die Lieferung der Winterschutzkleidung, als: 250 „» Pelzröͤcke, 8 Düffelröcke, 514 „ Pelzmützen, 488 Paar Filzschuhe, 8 1u“ 225 „» rindslederne Stiefeln, im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. 1 fferten wolle man an die Königliche Ober-Betriebs⸗Inspektion hierselbst portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift: 1 888e auf Lieferung von Winterschutz⸗
versehen, bis zu dem auf » Donnerstag, den 3. August, Vor⸗
„Vormittags
beliebige Quantitäten von offeriren, in welcher Be⸗
mittags 10 Uhr«, angesetzten Termine einreichen, in welchem die⸗ selben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet
werden.
1n Lieferungsbedingungen liegen in unserem Central⸗Büreau zur Einsicht aus, werden auch auf vortofreie, an die Königliche Ober⸗ Pereehs⸗Inspettion hierselbst zu richtende S Hannover, den 18. Juli 191. Köͤnigliche Eisenbahn⸗Direktion.
Verloosung, Amortisation, Finszahlung u. s. w. 16““ von öffentlichen apieren.
- Bekanntmachung.
In Gemäßheit des §. 6 der Verordnung vom 16. Juni 1819 (Geseßzsammlung Nr. 549) wird hiermit bekannt gemacht, daß im Nachlaß des in Aachen verstorbenen Rentners Hermann Hubert Kaul⸗ hausen folgende Schuldverschreibungen des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870: Lit. D. Nr. 151,549. 151,550. 151,551. 151,552. 151,553. 151,554. 151,555. 151,556. 151,557. 151,558. 59. 151,560. 151,561. 151 562. 151,563. 151,564. 151,565. 566. 151,567. 151,568. 151,569. 151,570. 151,571. 151,572. 151,573 und 151,578 à 100 Thlr, angeblich vermißt werden.
Es werden Diejenigen, welche sich im Besitz dieser Dokumente befinden, hiermit aufgefordert, solches der unterzeichneten Kontrolle der Staatspapiere oder dem Notariats⸗Kandidaten Herrn Wilms in Geilenkirchen bei Aachen anzuzeigen, widrigenfalls das Amortisations⸗Verfahren eingeleitet werden wird.
Berlin, den 24. Juli 1871.
Kgänigliche Kontrolle der Staatspapi [2485]
Bekanntma v1I““ Zins-Coupons racht, daß die
1 “ 8
hiermit zur öffentlichen Kenntnß ge von Kreis⸗Obligationen des Creuzburger Kreises fortan
8 8 Landes⸗Hauptkasse zu Breslau zur Einlösung präsentirt werden 8 . “ 8 111“ 8 8
Constadt, den 22. Juli 1871. “ “ Der Königliche Landrath
v. c. Graf von Bethusy⸗Huc. 4
Verschiedene Bekanntmachungen.
esige rgermeister-Am schleunigst mit 8 8 1aeche de 1eeag⸗ vn ecalchenawedfuce Pegar⸗ den, oder on längere der städtischen Verwalt 111949 hat, beseht werrim. isch ung bewegt
reiben unentgeltlich mit⸗-
Das jährliche penstonsfähige Gehalt beträgt 800 Thlr. 3 dem werden gewährt: freie Wohnung im ddn ghensen 24 Se Reennholb zur Feehung. 25 “ und 8 eigenen Wohnung
cier Anfuhr und freiem Kleinmachen, so wie jährli zur Salarirung der Bureauhülfe. 8 süket ch. 189 e ihre Bewer⸗
Geeignete Bewerber werden hiermit aufgefordert, bungsgesuche unter Einreichung der Zeugnisse bis spätestens a . 5 cr. dem Unterzeichneten einzusenden oder persönlich zu Coöpenick, den 13. Juli 1871. Deer Stadtverordneten⸗Vorsteher.
8 C. Holm.
78 OSOffene Lehrerstelle. ö1“ Die 6 Lel rerstelle an der hiesigen e⸗ angelischen Stadtschule, mit welcher ein jährlicher Gehalt von 250 Thir. ohne freie Wohnung ö Emolumente verbunden ist, soll sofort anderweit besetzt rden. Qualifizirte Bewerber werden aufgefordert, ihre Meldungen Anschluß ihrer Zeugnisse spätestens bis zum 8. August 8 1e
einzureichen. Gottesberg, den 20. Juli 1871. 8 Der Magistrat.
Magdeburg Halberstädter Eisenbahn.
Mit der am 15. ds. Mts. erfolgenden Eröffnung des Be⸗ triebes auf unserer Station Berlin beginnt daselbst auch der Fracht⸗ und Eilgüter⸗Verkehr gemäß der dafür bestehenden Regle⸗ ments und Tarife. Für Transporte nach und von Magde⸗ burg und den darüber hinaus belegenen Stationen werden dabei im Allgemeinen dieselben Frachtsätze berechnet, welche dafür bei Versendung mittelst der Berlin⸗Potsdam⸗ Magdeburger Bahn zur Erhebung kommen. Die An⸗ und Abfuhr der auf unserer Station Berlin abzusendenden, resp. daselbst ankommenden Güter liegt nach den Tarifbestimmungen den Versendern resp. Empfängern selbst ob.
Wir werden durch die von uns angenommenen Fuhr⸗ unternehmer und Spediteure, die Herren Phaland & Dietrich, Lion M. Cohn und Moreau Valette die in Berlin ankommenden sowie die zu den Frachtklassen I., II. und A. unseres Tarifs fuͤr den Lokal⸗Güterverkehr gehörenden Frachtgüter den daselbst innerhalb des neuen Weichbildes (soweit fahrbare Straßen vorhanden sind) wohnhaften Empfäangern nach ihren Wohnungen resp. Geschäftslokalen zuführen lassen, sofern nicht der Adressat durch eine an uns, oder unsere Berliner Expeditionen gerichtete schriftliche Ertlärung die Selbstabholung aller für ihn ankommenden Güter ein⸗ für allemal übernommen hat. Im Falle solche Er⸗ klärung dennoch spaͤter zurückgenommen werden sollte, behalten wir uns vor, den Zeitpunkt der Wiederübernahme der Abfuhr zu be⸗ stimmen. Ausgeschlossen von der Selbstabholung sind nach §. 14 des Bandes⸗Betriebsreglements diejenigen Güter, welche nach steuerlichen Vorschriften oder aus anderen Gründen nach dem Packhofe oder einer Niederlage der Steuerverwaltung gefahren werden müssen.
Für die Abfuhr durch unsere Unternehmer kommen zur Erhebung
1) für Güter, welche von Magdeburg resp. südlich oder westlich
darüber hinausgelegenen Stationen herrühren, und zwar
a”) für Eilgüter und sperrige Güter 1 Sgr. pro Centner, in minimo 2 Sgr. pro Sendung,
b) 9 Pfg. pro Centner, in minimo 2 Sgr. pr.
ng, 2) fur alle uͤbrigen Güter, und zwarr
a) für Eilg
) 3 9,
r Frachtgüter r. pro Centner, in minimo pro Sendung. 21 11“
Die sub 2 angegebenen Sätze werden verdoppelt, sofern die Güter
5 Srhn über
en The von oabit) bestimmt sind. Die onstigen näheren Bestimmungen ergeben sich aus der in unseren Versanf — e banptn Taxe. Im Allgemeinen finden die bezüglichen Vor⸗ schriften des Bundes⸗Betriebsreglements und der dazu diesseits er⸗ lassenen Zusatzbestimmungen Anwendung. Etwaige Beschwerden über unregelmäßige Ablieferung oder un⸗ ziemliches Betragen der beim Rollgeschäft verwendeten Dienstleute bitten wir bei unserer Güter⸗Expedition zur Anzeige bringen zu
wollen. (a. 405/VII.)
der Stadt hinaus (exkl. des öst⸗
Magdeburg, den 10. Juli 1871. 1 Direktorium.
[M. 66] (a 395 VII.)
MErTERS RhEIESEBUCNER 7ã., 1871
Süd-Deutschland von Berlepsch. Rom von Cvell- Fels. Rhetnlande v. Heyel u. Herlepsch. London von Rarenstein. Nord-Deutschland v. Berlepsch. Parf
arls von Berlepsch. . Thüringen v. Schawwerdt u. Ziegler. Süd-Frankrel Chel= F. Riesengebirge von Letaner. ch von Cvell- Fel.
Schweiz von Perlepsch. Harz von Berlepsch. (s8uisse v. NRambert.
Etötltographtsches Istiteet in M itatbeemr ghattsen.
merk
ter und sperrige Güter 2 Sgr. pro Centner, in
vas Abonneme ent beträg 1 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg. für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 2 ½ Sgr.
2 .
Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an, für Herlin die Expedition:
Zietenplatz Nr. 3.
Dentsches Reich.
e* Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗
eruht: öͤnadgg, eruht ng Rath Goering zum Wirklichen Legations⸗
Rath und vortragenden Rath im Auswärtigen Amte zu er⸗
nennen. B 6
Bekanntmachung. 8
espondenzverkehr mit Indien, China, Japan Säageeg aAr ehnön via “ 8 . Vom 1. August d. J. ab wird die Korrespondenz au Deutschland nach Ceylon, Penang, Singapore, Hong⸗ kong, Shanghai, YVokohama und nach Australien auf dem Wege über Brindisi unter nachstehenden Bedingun⸗
befördert: 8 hüher zöhaliche Briefe können unfrankirt oder bis zum
Bestimmungsorte frankirt abgesandt werden. . deeenanirteHrehee Drucksachen und Waaren⸗ proben müssen dagegen in allen Fällen frankirt werden. Das Porto beträgt: für frankirte Briefe nach Ceylon ꝛc. 7 ¼⅞ Groschen bezw. 26 Kreuzer pro Loth, für unfrankirte Briefe aus Ceylon ꝛc. 10 ¼ Groschen bezw. 36 Kreuzer pro 15 Gram⸗ men (1. Loth), für rekommandirte Briefe nach Ceylon ꝛc. 11 ½ Groschen bezw. 41 Kreuzer pro Loth nebst einer Rekom⸗ mandationsgebühr von 2 Groschen bezw. 7 Kreuzern, für Drucksachen und eege sen nach Ceylon ꝛc. 1 ½ Groschen .6 Kreuzer pro 2 ½ Loth. arg Die Brisse 24 müssen von dem Absender mit dem Ver⸗ „via Br inin vfegschen sein. Berlin, den 25. Ju 3 G General⸗Postamt. In Vertretung: Wiebe.
un betreffend die Zulassung deutscher Versicherungs⸗ Verogge, büeens Geschäftsbetrieb im Bezirk des General⸗ Gouvernements.
Der General⸗Gouverneur im Elsaß, kraft der von Sr. Maäjestät
dem Deutschen Kaiser 885 . n Preußen ihm verliehenen mmenheit, verordnet wie folgt: . Macheoon vcsme Feeee in ihren Heimathsstaaten zum Betriebe von Versicherungs⸗Geschäften berechtigte Gesellschaften werden ermächtigt, diesen Betrieb auf den Bezirk des General⸗Gouvernements auszu⸗ dehnen, sobald sie hinsichtlich desselben durch eine notarielle mittels der »Straßburger Zeitung⸗« veröffentlichte Urkunde ein inländisches Do⸗
ZAEE ö bezieht sich auf alle Arten von Versicherungen,
namentlich auf Lebensversicherungen.
19. Juni 1871. 11““ “ Den Gouverneur im Elsaß:
Graf von Bismarck⸗Bohlen, General⸗Lieutenant
Bekanntmachung. Diejenigen deulschen Versicherungs⸗Gesellschaften, welche von der
durch die Verordnung Er. Excellenz des Herrn General⸗Gouverneurs
d. M. ertheilten Ermächtigung zum Geschäftsbetrieb in dns.10eh Grthalch machen wollen, haben die darin vorgesehene
1 notarielle Urkunde, gehöͤrig einregistrirt, der unterzeichneten Stelle einzureichen, wonächst von hier aus die »Straßburger Zeitung⸗ zu deren Veröffentlichung, gegen Entrichtung der Insertions⸗Gebühren, veranlaßt werden wird. . Straßburg, den 28. Juni 1871.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Kreisgerichts⸗Direktoren von Michels in Soest, Adriani in Dortmund und Waehler in Breslau den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath zu verleihen; 1 Die Kreisrichter Loewe in Ohlau, Freiherr von Koenig in Frankenstein in Schlesien, von Wenckstern in Schöm⸗ berg, Regierungsbezirk Liegnitz, Geisler in Zobten, Rach ner in Reichenbach in Schlesien, Zucker in Strehlen, Nieder⸗ esäß in Frankenstein in Schlesien, “ und Keller 24 Essen, Holle in Hagen, Rademacher in erl, Stiefel in Duishurg, von ayer in Dortmund, Lührmann in Lüdenscheid, Frielinghaus in Emmerich und Lategahn in Broich zu Kreisgerichts⸗Räthen zu ernennen; Den Rechtsanwalten und Notaren Rauschenbusch in amm, Carp in Wesel, Gerstein in dagen, von Dazur, Lent und Petersen in Breslau den Charakter als Justiz⸗ Rath; 3 Dem Appellationsgerichts⸗Sekretär Pantell in Breslau, dem Fen satcichis Enrgfar⸗ Kanzlei⸗Direktor Gersch in Glatz und den Kreisgerichts⸗Sekretären Wildt in Rees und Lank⸗ horst in Broich den Charakter als Kanzlei⸗Rath; und Dem Stadtgerichts⸗Depositalkassen⸗Rendanten Hoffmann in Breslau den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen; ferner 1 . em Notar Flink in Barmen die nachgesuchte Entlassun von Hee Amt⸗ als Notar für den Friedensgerichtsbezir
Barmen unter Verleihung des Charakters als Justiz⸗Rath
Gewerbe und öffentliche
Ministerium für Handel st — Arbeiten.
Der bisherige Königliche Kreis⸗Baumeister Kunisch in
Neu⸗Stettin ist zum Königlichen Bau⸗Inspektor ö“ au⸗
demselben die von ihm bisher kommissarisch verwaltete Inspektor⸗Stelle zu Demmin verliehen worden.
1 Ministerium der 1. Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ skebendeiten.
Akademie der Künste.
qEqgqgqèqqqummC.. Die Königliche Akademie der Künste hält am Donnerstag den 3. August, Vormittags 11. Uhr, im langen Saal de Königlichen Akademie Gebäudes eine öffentliche Sitzung, in welcher außer der Erstattung des Jahresberichtes die Prämii
5 .
rung der Schüler der Königlichen Akademie, sowie der hiesigen
Königlichen Kunstschule stattfindet.
1. der Erfolg der Bewerbungen um die Michael Beerschen Preise erster und zweiter Stiftung, sowie um den Meyerbeerschen Preis für Tonkünstler verkündigt.
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