Verloosung, Amortisation, von öffentlichen Papieren.
Bekanntmachung. In der zum 23. September c., Nach⸗ mittags 4 Uhr, in unserem Sessionszimmer anberaumten öffent⸗ lichen Sitzung sollen von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 16. August 1858 ausgegebenen Memeler Hafenbau⸗Obligationen Zehntausendachthundert Thaler zur Tilgung ausgeloost werden. Memel, den 25. Juli 1871. 8 Das Vorsteheramt der Kaufmannschaft. ]
Se 8 Bekanntmachung. 11““ er Lieutenant und Kreiskassen⸗Rendant a. D. Thimm in Wie baden hat auf Umschreibung der Schuldverschreibungen der Staats⸗ Prämien⸗Anleihe v. J. 1855 Serie 697 Nr. 69,640 und Serie 963 Nr. 96,235 à 100 Thlr. angetragen, weil sich auf jeder derselben ein durchstrichener Vermerk befindet. . Nach Vorschrift des § 3 des Gesetzes vom 4. Mai 1843 (Ges. S. S. 177) wird Jeder, der an diesen Papieren ein Anrecht zu haben vermeint, aufgefordert, dies innerhalb sechs Monate und spätestens am 1. März 1872 uns schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls die Kassation der bezeichneten Dokumente erfolgen, und der Antragsteller dagegen neue auszehanbigt Berlin, den 14. August 1871. 1u] u““ Hauptverwaltung der Staats 1
8 1X“ Aktiengesellschaft für Vergbau, Blei und Zinkfabrikation zu Stolberg und in Westfalen.
Dem Rentner Herrn Heinrich Falkner zu Strasburg sind die Stammaktien Nr. 8433 à 8452 über je 100 Thlr., und die Prioritäts⸗ Aktien Nr. 7099 à 7118, ebenfalls uͤber je 100 Thlr., der Aktien⸗ esellschaft für Bergbau, Blei⸗ und Zinkfabrikation zu Stolberg und n Westfalen, welche in Gemäßheit der unter dem 3. April 1854 und 12. September 1855 landesbherrlich genehmigten revidirten Statuten ausgegeben sind, angeblich durch Feuer vernichtet worden.
Auf Antrag derselben, und unter Bezugnahme auf den Art. 10 der Gesellschafts⸗Statuten, werden alle Diejenigen, welche auf die vorbezeichneten angeblich verlorenen Aktien Ansprüche haben, auf⸗ gefordert, die Aktien⸗Dokumente am Sitze der Gesellschaft vorzulegen, oder auf jede andere Weise ihre Ansprüche geltend zu 889 widrigenfalls sie derselben verlustig erklärt werden.
Der Verwaltungsrah. Im Auftragz desselben: u6 Der General⸗Direkter—
E. Landsberrgg9.
1“
Verschiedene Bekauntmachungen.
Die Kreis⸗Wundarztstelle des Pr. Stargardter Kreises, mit wel⸗ r ein Gehalt von 100 Thlr. verbunden ist, ist erledigt. Aerzte und Wundärzte 1 Klasse werden aufgefordert, ihre Bewerbungsgesuche unter Beifügung ihrer Qualifikations⸗Atteste bis zum. 10. Septem⸗ ber cr. a bei uns einzureichen. Danzig, den 15. August 1871. Koͤnigliche Regierung. Abtheilung des Innern.
[2646] 8 Am 1. Oktober d. J. wird die Stelle des Bürgermeisters der hiesigen Stadt vakant. Geeignete Bewerber für dieselbe werden hier⸗ durch aufgefordert, sich bis zum 1. September d. J. unter Ein⸗ reichung ihrer Qualifikations⸗Zeugnisse bei dem Unterzeichneten zu melden Das fixirte Eehalt dieser Stelle beträgt 1000 Thlr. jäͤhrlich.
Lissa, Provinz Posen, d Juli 1871. 1 12*
“ 8 WC1111““ 0 te L“ 8 öIZlustizralh und Stadtverordneten⸗Vorsteher.
1“ 8 I 8 Im Auftrage des Aufsichtsrathes und in Uebereinstimmung mit demselben, berufen wir hiermit eine außerordentliche Generalversamm⸗ lung unserer Genossen auf Freitag, den 15 Septembera. cr., 1 Uhr Nachmittags, in Sseitin im Hotel de Prusse. Die Vorlagen, die zum Vortrage werden, sind: 88 8 8) der Geschäftsbericht8,,,⸗—— b) Beschluß über die Eröffnung des Ge 8 Wahl des definitiven Vorstandes, 8 d) Wahl des definitiven Aufsichtsrathee. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß, nach § 72 des Statutes, nur die in den Gesellschaftsbüchern vermerkten Genossenschafter in der Versammlung erscheinen dürfen; ferner, daß Besitzer von je 5 Ge⸗ schäftsantheilen zu einer Stimme berechtigt sind; ebenso, daß sich ver⸗ schiedene Besitzer von zusammen 5 Geschäftsantheilen zu einer Stimme vereinigen können, daß Niemand aber mehr als 10 Stimmen führe n darf. .“ ““ 8 e“ “ 8 Es können vertreten werden: “ 2 durch ihre gesetzlich bekannt gemachten Pro⸗ ur en, 44““ Ehefrauen durch ihre Ehemänner Wittwen durch großjährige Söhne, “ Minderjährige und sonstige Bevormundete durch ihre Väter, Vormünder oder Kuratoren,
Konigliche
olgt werden.
In allen übrigen Fällen kann Mitglied nur durch ein Mit. glied, niemals aber durch mehrere Personen gleichzeitig vertreten wer⸗ den. Die eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers muß von einer, ein Amtssiegel führenden Person beglaubigt sein.
Die Vollmachten sind am Tage vorher in unserem Bureau, Heu⸗ markt Nr. 2, zur Prüfung zu präsentiren, und sind Eintrittskarten bis eine Stunde vor Eröffnung der Versammlung daselbst in Empfang zu nehmen. Setettin, den 12. August 1871.
Die National⸗Hypotheken⸗Kredit⸗Gesellschaft, eingetragene Genossenschaft, zu Stettin.
[2664] 14““ Luxemburger NersHst. u. Saarbrücker Eisenhütten⸗ S Aktien⸗Gesellschaft.
Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch be⸗ nachrichtigt, daß die diesjährige ordentliche Generalversammlung am 19. September d. J., Morgens 11 Uhr, im Geschäftslokal der Gesellschaft auf der Hütte zu Burbach stattfinden wird.
„Gesgenstände der Tagesordnung: 1) “ das verflossene Geschäftsjahr und Feststellung der ende. 2) Bericht der Rechnungsrevisoren.
3) Fentbohe ge eines Mitgliedes des Verwaltungsrathes und Auf⸗
rathes.
Die Herren Aktionäre, welche beabsichtigen, der Generalversamm⸗ lung beizuwohnen, werden gebeten, den Bestimmungen des Art 36 der Staͤtuten nachkommen zu wollen. 8
Eisenhütte Burbach bei Saarbrücken, den 17. August 1871.
Luxemburger Bergwerks⸗ u. Saarbrücker Eisenhütten⸗
kes g i 8 1½ Alllten: Gisellschast
N. Flamm.
1.“
Sachgemäße
u“
ische Zwecke, sowie für alle Arten gepreßter Pumpen kolben, Manschetten, Ventile, Verdichtinhen und e für Gebläse⸗ oder Grubenmaschinen, Oel⸗- und Maschinen⸗ fabriken werden aus bewährtestem Material angefertigt in der
Militaͤr⸗Effekten⸗ u. Maschinenriemenfabrik von
Ednard Kühl,
Chausseestr. 44.
1 8*
1““ Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 18 August v. J. machen wir darauf aufmert⸗ sam, daß der ermäßigte Tarif für Niederschlesische Steinkohlen, welche mittelst der Eisenbahn in Finken⸗ heerd eingehen und von dort zu Wasser weiter gesandt
werden, mit ult. August cr. außer Gültigkeit kommt.
eitere Prolongation der Gültigkeit desselben findet nicht statt.
Berlin, den 16 August 1871. Direktion der Niederschlesisch⸗Maäͤ kischen Eisenbahn. 11“”“ EEEEIEEEET1ö1“
t
8*
Vom 1. Oktober c. ab, tritt für Salz aller Art, lose oder in Säcken verpackt, sowie solche in Fässern, Kisten oder Körben verpackte Salze, welche ausweislich zum Export über See bestimmt sind, des⸗ gleichen Seesalz in derartiger Verpackung, bei Auflieferung in Quan⸗ titäten von 200 Cten. oder in größeren, durch 200 theilbaren resp. in Ouantitäten von mindestens 100 Cirn. auf einen Frachtbrief ein neuer Spezialtarif in Kraft unter Aufhebung sämmtlicher gegen⸗ wärtig für diesen Artikel im Binnenverkehr der Oberschlesischen, der vennelügen Wilhelms⸗ und Neisse⸗Brieger Eisenbahn bestehenden
arifsätze.
Der neue Spezialtarif kann bei unseren Güter⸗Expeditionen ein⸗
esehen werden, auch werden Druckexemplare desselben käuflich verab⸗
Breslau, den 16. August 1871. “
Korporationen, Institute und Aktien⸗Gesellschaften durch ihre
111““ 1““ 8 “
11“ 1“
MEFERS REISEBUCHER für 1871.
Süd-Deutschland von Berlepsch. Rom von Csell- Faells. Rheinlande v. Hey'l u. Berlepsch. London von Ravenstein. Nord-Deutschland v. Berlepsch. Parls von Berlepsch. Thüringen v. Schwerdt u. Ziegler. Sid-Frankrelch von Cvell- Fels. Riesengebirge von Letzner. Schwelz von Berlepsch. Harz von Berlepsch. Suisse v. Berlepsch und Rambert. Etöltographisches Invtitzaat teiaæ Hitadburghausen.
erarbeiten
Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. aesehe
(a 395 VII.)
t
1
1 Thlr. 9 Sgr. 6 Pfg. für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Naum einer Druchzeile 2 x¼ Sgr.
2 —
1“ ““
s⸗Anzeiger
““
8 8
Alle post⸗Anstalten des In⸗ un Auslandes nehmen Hestellung an, für Berlin die Expedition:
Zietenplatz Nr. 8.
Berlin, Sonnabend den 19. August, Abends.
1871.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Königlich sächsischen General⸗Major v. d. A. und Ober⸗Stallmeister Sr. Majestät des Königs, von Thielau⸗ Rüssing, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse, und dem Königlich sächsischen Hofmarschall Grafen Vitzthum von Eckstädt den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse
88
.“ 8
“ 8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ n s Minister in Brüssel, Wirklichen Geheimen Rath von Balan, den Königlichen Kronen⸗HOrden erster Klasse mit dem Emaille⸗Bande des v.nn Adler⸗Ordens mit Eichenlaub, Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmäch⸗ tigten Minister in Rom, Grafen vo n Arnim, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Erb⸗ Ober⸗Land⸗Mundschenk im Herzogthum Schlesien, Grafen Henckel von Donnersmarck, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse, den Wirklichen Legations⸗ und vortragenden Räthen im auswärtigen Amt, von Bülow und Graf von Hatzfeldt⸗Wildenburg, ferner dem Legations⸗Rath und Gene⸗ ral⸗Konsul Wil kezu London den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Botschafts⸗Sekretär von Schmidthals zu London den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse am weißen, schwarzgeränderten Bande; dem Hofrath Schmettau, Vor⸗
stand der Botschafts⸗Kanzlei in London, den Rothen Adler⸗
Orden vierter Klasse; so wie dem Vize⸗Konsul Latham zu Dover, dem Konsul Keller zu “ und dem Vize⸗ Konsul Kaufmann Benson zu Birmingham den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen. “
Se. e der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegun der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen und zwar: des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗ Ordens erster Klasse: dem Staats⸗ und Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten Dr. von Mühler; des Kaiserlich russischen St. Annen⸗Ordens dritter Klasse: dem Ober⸗Telegraphisten von Wittenhorst⸗ Sonsfeld in Ems, des Ritterkreuzes des Königlich italienischen Kronen⸗Ordens: dem Geheimen Kom⸗ missions⸗Rath und Direktor der Kontinental⸗Telegraphen⸗ Compagnie Richard Wentzel in Berlin; des Ritter⸗ kreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens und des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Hausordens Albrechts des Bären: dem Rittergutsbesitzer Dr. Max Bauer auf Adendorf im Mans⸗ felder Seekreise; des Ritterkreuzes erster Klasse des
öniglich württembergischen Kronen⸗Ordens: dem Rendanten der General⸗Staatskasse, Geheimen Rechnungs⸗ Rath Geim, des Ritterkreuzes erster Klasse des Groß⸗ herzoglich badischen Ordens vom Führenger Löwen und des Komthurkreuzes des Großherzoglich meck⸗ lenburgischen Hausordens der Wendischen Krone: dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. daßc in Berlin; des dem Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗ Orden affiliirten Verdienstkreuzes: dem Kaufmann Adolph Gregor Speyer zu Frankfurt a. M. und dem Hospitalmeister Johann Christoph Reichard ebendaselbst; des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse mit Schwertern: dem als Spezial⸗Kommissarius in Sondershausen beschäftigten Regierungs⸗Assessor Ernst Victor
Oswald Schulze; sowie des Fürstlich schwarzburgi⸗ schen eA dritter Klasse: dem Superintendenten Meisner zu Adelsdorf im Kreise Goldberg⸗Haynau.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den General⸗Konsul des Nord⸗ deutschen Bundes und Großherzoglich badischen Konsul Her⸗ mann Lutteroth zu Triest zum General⸗Konsul des Deut⸗ schen Reiches daselbst, den Konsul des Norddeutschen Bundes Paul Ritter von Scarpa zu Fiume zum Koͤnsul des Deut⸗ schen Reiches 8 Fiume und die Häfen Buccari und Portore, sowie den Konsul des Norddeutschen Bundes Friedrich August, Freiherrn von Lichtenberg zu Ragusa, den Königlich bayerischen Konsul Johann Putzer, Edler von Reibegg zu Botzen und den Ritter J. von Mallmann zu Wien zu Konsuln des Deutschen Reiches zu ernennen geruht.
reh 8
, Bekanntmachung. Beschaffenheit der 1. Post zu versendenden ackete.
Es besteht noch vielfach die Gewohnheit, die mit der Po u versendenden Packete nur durch Buchstaben oder Zeichen e Bei der starken Zunahme des Post⸗Packetverkehrs ist es aber zur Vermeidung von Verwechselungen auf das Drin⸗ gendste zu empfehlen, wenn irgend möglich die vollstän⸗ dige Adresse des Empfängers, übereinstimmend mit dem Be⸗ gleitbriefe, auf dem Packete anzugeben, also, nach dem üblichen technischen Ausdruck, die Packete per Adresse zu signiren. Dadurch wird eine erhöhte Sicherheit für die rich⸗ tige Ueberkunft der Sendungen erreicht. Dies hat sich in überzeugendster Weise bei dem Feldpostverkehr während des letzten Krieges herausgestellt, wo 182 das Hülfs⸗ mittel der Signirung per Adresse der Päckereidienst nicht ausführbar gewesen wäre. Um die gemachten Erfah⸗ rungen auch für den Feledensgerkehr . verwerthen, richtet das General⸗Postamt daher an die Absender das Ersuchen, die Signirung der Packete per Adresse als Regel anzunehmen. In den Fällen, wo die Adresse wegen der Beschaffenheit des Verpackungsmaterials sich unmittelbar auf das Packet selbst nicht gut schreiben läßt, empfiehlt es sich, dieselbe auf ein Stück festen Papiers, eine Correspondenzkarte u. s. w. niederzuschreiben und diese auf der Sendung mittelst Klebestoffes, Aufnähens ꝛc. haltbar zu befestigen. Es ist nicht allein zuläfsig, sondern auch weckmäßig, wenn auf diesen Signatur⸗Adressen, und zwar auf eren oberem Theile, zugleich der Name, die Firma ꝛc. des Ab⸗ senders angegeben ist; eine Verpflichtung dazu besteht jedoch keinesweges. Bei Beuteln, Körben, Wild u. s. w. kann die Signatur⸗Adresse auf sogenannten Fahnen, am Besten von Pergamentpapier, Hanspapier mit Leinwand⸗Einlage oder auch von Leder, papierbeklebtem Holz u. s. w. angebracht werden.
Berlin, August 1871. 1 CSeneral⸗Postamt. Stephan.
Bekanntmachung.
Postdampfschiff⸗Verbindungen mit Dänemark und
Schweden.
Linie Kiel⸗Korsoer. Ueberfahrt in 6—7 Stunden. b
Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglich statt. Abgang aus Kiel: täglich 1235 Uhr Nachts nach Ankuns