1“ 11““ b Kündiagung, Feststellung der Kündigungsfrist und des Rückzahlungs⸗ termins überlassen.
Ueber die geschehene Amortisation wird dem für das Eisenbahn⸗ unternehmen bestellten Königlichen Kommissariat alljährlich ein Nach⸗ weis vorgelegt.
8 4. Die Nummern der nach der Bestimmung des §. 3 zu kündigenden amortisirenden Obligationen werden jährlich im April durch das Loos in einer Versammlung des Verwaltungsrathes, unter Zuziehung eines Notars, welcher hierüͤber ein Protokoll aufzunehmen hat, destimmt, und sofort öffentlich durch die Gesellschaftsblätter bekannt
emacht. Die Auszahlung des Nominalbetrages dieser ausgeloosten Pbligarionen erfolgt am ersten Juli jeden Jahres.
Diese Versammlung ist 14 Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, und es ist den Inhabern der Prioritäts⸗Obligationen der Zutritt zu derselben gestattet.
§. 5. Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem in 4 dazu bestimmten Tage von der Gssellschaftskasse in Guben, sowie von den durch den Verwaltungsraih in den öffent⸗ lichen Blättern bekannt zu machenden Banquiers oder Kassen nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der Obligationen gegen Aus⸗ lieferung derselben.
Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Priori⸗ täts⸗Obligationen auf. Mit Letzteren sind zugleich die ausgereichten noch nicht fälligen Zinscoupons einzuliefern. eschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons von dem Kapitale ge⸗ kürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet.
Die im Wege der Amortisatton eingelösten Obligationen sollen in Gegenwart zweier vereideter Notare verbrannt, und daß dies ge⸗ schehen, durch die öffentlichen Bläiter bekannt gemacht werden.
Die Obligationen aber, welche in Folge der Rückorderung 8 9) außerhalb der Amortisation eingeloͤst werden, kann die Gesellschaft wieder ausgeben. —
6. Die Nummern der zur Rückzahlung fälligen, nicht zur Einlösung vorgezeigten Obligationen werden jährlich während zehn Jahren von dem Verwaltungsrathe der Gesellschaft behufs Empfang⸗ nahme der Zahlung öffentlich einmal aufgerufen. Gehen sie dessen⸗ ungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten oͤffent⸗ lichen Aufrufe zur Realisation ein, so erlischt ein jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschaftsvermögen, was unter Angabe der Num⸗ mern der werthlos gewordenen Obligationen von dem Verwaltungs⸗ rath öffentlich bekannt zu machen ist.
§. 7. Sind Obligationen, Zinscoupons oder Talons bec oder unbrauchbar gemacht worden, jedoch in ihren wesentlichen Thei⸗ len dergestalt erhalten, daß über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet, so ist der Verwaltungsrath ermächtigt, gegen Einreichung der beschä⸗ digten Papiere auf Kosten des Inhabers neue gleichartige Papiere auszufertigen und auszureichen. 3 -
Außer diesem Falle ist die Anfertigung und Ausreichung neuer Obligationen in Stelle beschädigter oder verloren gegangener nur zu⸗ tafsig nach gerichtlicher Mertefikatian derselben, die im Domizil der Gesellschaft bei dem dortigen Gerichte erster Instanz nachzuswchen ist.
Eine gerichtliche Mortifikation beschädigter oder verloren gegan⸗ gener Zinscoupons findet nicht statt. Es wird jedoch demjenigen, der die Beschädigung oder den Verlust derselben vor Ablauf der Verjäh⸗ rungsfrist (§. 2) bei dem Verwaltungsrath der Gesellschaft anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch eeenes der Obligationen oder sonst darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden
Auch eine gerichtliche Mortifikation beschädigter oder verlorener Talons findet nicht statt.
§. 8. Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind auf die Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafuür nach 2 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Märkisch⸗Posener Eisenbahngesell⸗ schaft und haben in dieser Eigenschaft an dem Gesellschaftsvermögen ein unbedingtes Vorzugsrecht vor den Stamm⸗ und Stamm⸗Priori⸗ täts-Aktien nebst deren Zinsen und Dividenden.
8. 9. Die Inhaber der Prroritäts⸗Obligationen sind nicht befugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders als nach Maßgabe des im §.3 gedachten Amortisationsplanes zu fordern, aus⸗ enommen: a) wenn ein Zinszahlungstermin durch Verschulden der isenbahnverwaltung länger als drei Monate unberichtigt bleibt; b) wenn durch Verschulden der Eisenbahnverwaltung der Transport⸗ betrieb auf der Märkisch⸗Posener Eisenbahn länger als sechs Monate ganz aufhört; c) wenn die im §. 3 festgesetzte Amortisation nicht inne⸗ gehalten wird. In den Fällen zu a. und b. bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, ondern das Kap tal kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser e eintritt, zurückgefordert werden, und zwar: zu a) bis zur Zab⸗ ung des re Zinsccupons, zu b) bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transportbetriebs.
In dem sub c. vorgedachten Falle ist jedoch eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu beobachten, auch kann der Inhaber einer Priori⸗ täts-Obligation von diesem Kündigungsvrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zablung des Amortisationsquantums hätte stattfinden sollen. Bei Geltendmachung des vorstehenden Rückforderungsrechtes sind die Inhaber der Priori⸗ täts-Obligationen befugt, sich an das gesammte bewegliche und unde⸗ wegliche Vermögen der Gesellschaft zu halten.
10. So lange nicht die gegenwärtig kreirten Prioritäts⸗ igationen ein oder der Einlösungsgeldbetrag gerichtlich depo⸗ nirt ist, darf die Gesellschaft keines ihrer Grundstücke, welches zum Bahnkörper 2en ö — edoch t e Grun e, welche nerh a0 er Bahn⸗ ge. den Staat oder an Gemeinden zur
8 8 ““ 1I 8 S “ 1““
Errichtung von
Post⸗, Telegraphen⸗, Polizei⸗ oder steuerlichen Einrichtungen, welche zu Packhöfen oder Waarenniederlagen abgetreten werden möchten. Fuür den Fall, daß Unsere Gerichte einen Nachweis darüber erfordern sollten, ob ein Grund zur Eisenbahn oder zu den Bahn⸗ höfen erforderlich sei oder nicht, genügt ein Attest des betreffenden Eisenbahn⸗Kommissariats. Eine weitere Aktienemittirung oder ein Anleihegeschäft darf die Gesellschaft nur dann unternehmen, wenn diesen Prioritäts⸗Obligationen für Kapital und Zinsen das Vorrecht vor den ferner auszugebenden Aktien oder der aufzunehmenden An⸗ leihe vorbehalten und gesichert ist.
§. 11. Die diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Be⸗ kanntmachungen erfolgen durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Berliner Börsen⸗Zeitung, die Schlesische Zeitung, die Berliner Vossische Zeitung und das Gubener Wochenblatt. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so genügt die Bekanntmachung in den übrigen bis zur anderweiten, mit Genehmigung Unseres Handels⸗ Ministers zu treffenden Bestimmung.
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchst eigenhändig vollzogen und mit Unserem Königlichen Instegel ausfertigen lassen, ohne jedoch den Inbabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewahrleistung b9 Seiten des Staates zu geben, oder Rechten Dritter zu präju⸗
ciren
Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt zu machen. b .“ “
Gegeben Bad Gastein, den 21. August 18711..
8 (L. S.) Wilhelm. 8
Graf v. Itzenplitz. Camphausen.
Prioritäts⸗Obligationen dder Märkisch⸗Posener Eisenbahn⸗Gesellschaft. Jeder Obligation sind 20 Couu-. 8 verzinsbar zu 5 pCt. pons auf 10 Jahre und ein Talon zur Erhebung fernerer N.. — Coupons beigegeben über “ “ Fünfhundert Thaler (Einhundert Thaler) 8 1 Preußisch Courant. Inhaber dieser Obligation hat an die Märkisch⸗Posener Eisenbahn⸗ Gesellschaft Fünfhundert Thaler (Einhundert Thaler) Preußisch Cou⸗
rant zu fordern als Antheil an dem durch Königliches Privilegium
vom autorisirten Darlehn von Thealern. Die Zinsen sind gegen die ausgegebenen Coupons zahlbar. Guben, den ..
Der Verwaltungsrath der Märkisch⸗Posener masahen
N. Rendant des Registers.
8 a B ““ Zins⸗-Couponn henh der Mäaärkisch⸗Posener b bahn⸗ rioritäts⸗Obligati
zahlbar am 2 Januar (1. Juli) 18..
(Stempel) drei faksimilirte Unterschriften. 8 Eingetragen sub Fol.
Inbaber dieses hat am 2. Januar (1. Jult) 18.. die halbjähr⸗
lichen Zinsen der obengenannten Prioritäts⸗Obligation über Fünf⸗ hundert Thaler (Einhundert Thaler) zu erhehen mit 12 Thlr. 15 S Guben, den “
—
Der Verwaltungsrath der Märkisch Posener n ⸗Gesellschaft.
(zwei faksimilirte Unterschriften) Zinsen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren ven dem in dem be⸗ treffenden Coupon bezeichneten Zahlungstage an, nicht geschehen ist, verfallen zum Voriheil der 8 Gesellschaft.
.Renda
Talon 8 der Märkisch⸗Posener Z
r.
Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieses Talons die folgende Serie von 20 Stück Zinscoupons zur vorbezeichneten Prioritäts⸗ Obligation, sofern nicht von dem Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist. Im Falle eines solchen Wider⸗ spruchs, oder wenn der Talon überhaupt nicht beigebracht werden kann, erfolgt die Ausreichung der neuen Coupons an den Inhaber der Obligation.
er Verwaltungsrath der Märkisch⸗Posener enbahn⸗Gesellschaft.
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Im Handelskammerbezirk Hagen waren, dem hreböbericht der dortigen Handelskammer, im Jabae⸗ 1870 Brauereien im Betriebe, welche 11,140 Ctr. Gerstenmalzschrot verbrauchten und ca 2,228,000 Quart Bier produzirten. Obwohl die Brauereien gegen das Vorjadr um 5 abgenommen hatten, war die Produktion um 479,400 Quart größer geworden. Die 31 Bren⸗ nereien des ires verarbeiteten 26,133 Scheffel Roggen und erstenmalzschrot zu 767,290 Quart Branntwein,
Ouari weniger, als im Voörjahre. — Die im Kreise Hagen
duzirte GAelsshaft Murkana zu
Kriegs nur kurze Zeit. Die P
ahlwerke waren vollauf beschäftigt.
äüber voll beschäftigt. In der Metallknopf⸗ und Bijouterie⸗Fabrikation dauerte die Geschäftsstille der früheren Jahre fort.
belegenen Eisensteingruben des Hoerder Bergwerks⸗ und Hüttenver⸗ förderten im Jahre 1870 45,212 Tonnen Eisenstein, die Gruben der Haßlinghauser Hütte 48,141,000 Pfd. Kalkstein und Kalkspath wurden im Jahre 1870 nur in geringen Quantitäten abgesetzt. Die der chemischen Fabrik zu Harkorten gehörende Schwefelkiesgrube bei Schwelm ist durch Aufdeckung mächtiger Ses zur Förderung vorgerichtet werden. Die Galmeigrube »Karl« bei angerfeld hat im verflossenen Jahre bei starkem Betriebe monatlich 5— 6000 Ctr. gefördert, die in Stolberg bei Aachen verhüttet wurden. Der Ver⸗ krieb von Sandstein war im J. 1870 nur schwach. Auch der Absatz der Ziegelsteine war geringer als im J. 1870. — An Roheisen pro⸗ die Aktiengesellschaft Neu⸗Schottland zu Haßlinghausen uddeleisen und 127,670 Pfd. Gußwaaren, die aspe 4,475,250 Pfd. Die Puddel⸗ und Walzwerke waren sehr lebhaft beschäftigt und stockten während des
uddelwerke des Kreises beschäftigten im uddelöfen, 48 Schweißöfen, 139 Dampfkessel, 20 Walzen⸗ dampfhämmer. Für Stabeisen und Draht verringerte
aßen, 32
so0 die Produktion, noch mehr für Bleche. Puddelstahl war bis zum
Kriege in lebhaftem Begehr; der dann eintretende Rückgang wurde durch theilweis fortdauernden Export ausgeglichen. Die Cement⸗ Fruer auf Holzkohlen⸗Rohstahl sind nur noch 13 im Kreise vorhanden, von welchen 3 fill gelegen haben. Die Gußstahloͤfen mit Koksbetrieb wurden nur schwach be⸗ trieben, ebenso die Raffinirstahlhämmer. Für die Maschinenfabriken,
8 welche theilweis französische Kriegsgefangene beschäftigten, war das
Jahr ein zufriedenstellendes. Die Fabrikation von Sensen, Sichten und Strohmessern litt im verflossenen Jahre unter der Ungunst der Verhaͤltnisse. Von blauen und ganz stählernen Sensen wurden in 8 Werken 210,000 Stück angesertigt. Die Nachfrage nach Werkzeugen für den Fabrikbetrieb, den Handwerksgebrauch und den Bergbau war nur kurze Zeit während des Krieges geringer. Nachhaltiger war der Rückschlag für die Fabriken für Eisenbahnbedarf; nur für Eisenbahnwagen gingen zahlreiche Aufträge ein. Die . für die Bau⸗ und Tischlergewerbe, für duktilen ür Gegenstände des Hausgebrauchs waren das ganze Jahr
Dem Export der Werkzeuge für Bodenkultur war das Jahr 1870 günstiger als die Vorjahre. Die Produktion der chemischen Fabriken blieb hinter der⸗ enigen des J. 1869 zurück. Die Gas⸗Anstalt in Hesen produzirte m J. 1870 2,237,000 Kbf. Gas, 609,600 Kbf. mehr als in 1869, die zu Schwelm 8,523,850 Kbf. Die Pulver⸗Fabriken waren hin⸗ reichend beschäftigt. Auf der Haßlinger Hütte wurden 20,115,250 Pfd. Koks fabrizirt.
Das Hagener Etablissement für Spinnerei, Weberei und Kattun⸗ druckerei war in der ersten Hälfte des Jahres regelmäßig beschäftigt; im Juli gerieth der Absatz gänzlich ins Stocken und besserte sich später nur langsam. Die Tuchfabriken hatten sehr bedeutende Umsätze. Bett⸗ — war lebhaft gefragt, namentlich am Schlusse des Jahres. Von
einen, Gebilden, Damafi ꝛc. waren im ersten Semester feinere Waa⸗ ren sehr gesucht, gröbere dagegen vernachlässigt; später drehte sich dieses Verhältniß um. Für baumwollene, wollene und leinene Bänder, Litzen, Cordeln und Besatzband trat gegen das Vorjahr keine Besse⸗ rung ein. Dasselbe gilt von Strick⸗ und Nähgarn, sowie von Lasting. — Die Gerbereien hatten ein befriedigendes Geschäftsjahr. Die Haar⸗ waarenfabrik ist eingegangen. — An Kranken⸗ und Unterstützungs⸗
kassen sind 81 im Kreise Hagen wirksam.
— Bäde bis zum 31. August bei der Deutschen Badezeitung gegangenen Kurlisten *), so wie sonstigen Mittheilungen beträgt die Zahl der Kurgäste in: Aachen bis zum 22. August 7162 Personen, Baden⸗Baden bis zum 31. August 36,614 Pers., Baden bei Wien bis zum 22 August 7168 Pers., Badenweiler bis zum L7 Auaust 2409 Pers, Carlsbad bis zum 26. August 16725 Pers⸗ Esster bis zum 24 August 3632 Pers, Franzens bad bis zum 26. August 7398 Pers., Gastein (Wildbad) bis zum 16. August 2194 Pers., Gleichenberg bis zum 23 August 2302 Pers., Hof⸗Gastein bis zum 14. August 908 Pers., Homburg bis zum 30. August 14,342 Pers., Ischl bis zum 18. August 3922 Pers, Kissingen bis zum 28. August 8095 Pers., Kösen bis zum 24 August 2411 Pers, Krapina ⸗Töplitz bis zum 18. August 1970 Pers., Marienbad bis zum 26. August 7748 Pers, Nauheim bis zum 24 August 4716 Pers, Neuenahr bis zum 24 August 2671 Pers., Niederbronn im Elsaß bis zum 23 August 1329 Pers., Norderney bis zum 26. August 4654 Pers., Oeynhausen bis zum 25. August 3454 Pers, Pyrmont bis zum 25. August 7017 Pers., Ragaz Pfäffers bis zum 20. August 3376 Pers., Reichenhall bis zum 26. August 4689 Pers., Rohitsch⸗Sauerbrunn bis zum 24 August 2202 Pers., Schandau bis zum 22. August 1517 Pers., Schlangenbad bis zum 27. August 1545 Pers., Schwalbach bis zum 21. August 4627 Pers., Soden bis zum 30. August 3292 Pers, *Teplitz⸗Schoͤnau bis zum 25. August 26,190 Pers., Warmbrunn bis zum 27. August 2560 Pers., * Wiesbaden bis zum 25. August 40,386 Pers., Wildbad bis zum 28. August 5841 Pers, Wittekind bis zum 20. August 663 Pers.
— Dem Bericht des dortigen Zollkommissars zufolge liefen im Jahre 1870 in den Hafen von London 7375 Segelschiffe und 3793 Dampfer, im Ganzen 11,168 Fabrzeuge ein, oder 306 weniger als im vorhergehenden Jahre. Die Gros⸗Zolleinkünfte des Hafens von London beliefen sich im verflossenen Jahre auf 10,017,682 Lstr., welche Summe nahezu die Häͤlfte der Zoll⸗Einnahmen des Vereinigten König⸗ reichs ausmacht. Die Ausweise des Passagier⸗ und Güterverkehrs ergeben, daß während des Krieges 88,787 Passagiere im Hafen von London landeten — 12,736 weniger als im Jahre 1869 — welche Verminderung ebenfalls den desorganisirten Zuständen des Kontinents heigemessen wird. Die Zahl der gelandeten Güter betrug 192,508 Stück. Die Viehzufuhr betreffend, so wurden wäbrend des Jahres in Thames Haven oder auf den Londoner Werften 98,642 Stück Hornvieh, 26,493 Kälber, 386,405 Schafe und 20,272 Schweine, im Ganzen 540,812 Stück Vich gelandet und von den thierärztlichen Inspektoren unter⸗ sucht. Von der Gesammtzahl wurden 56,726 Stück bei der Ankunft im Hafen geschlachtet und das Fleisch für menschlichen Konsum als tauglich erklärt und 888 kondemnirt und vernichtet. Die Vieheinfuhr aus Frankreich zeigt eine sehr beträchtliche Abnahme und umfaßte nur 4391 Stück gegen 20,586 in 1869. 8
Verkehrs⸗Anstalten.
Summarische Uebersicht über den Depeschenverkehr auf
der indo⸗europäͤischen Telegraphenlinie im Monat August
1871. Es sind an gebübrenpflichtigen Depeschen befördert: a) aus
London, dem übrigen England und Amerika nach Persien und Indien
683 Stück, b) aus Persien und Indien nach London, dem übrigen
England und Amerika 557 Stück, c) vom europäischen Kontinent —
exklusive Rußland — nach Persien und Indien 46 Stück, d) aus
ersien und Indien nach dem europäischen Kontinent — exkl. Ruß⸗ land — 13 Stück, Summa 1299 Stück. 8
*) Die mit einem * bezeichneten Kurorte zählen in ihrer Kurliste
auch Passanten und Touristen.
Deffentlicher
Anzeiger.
“
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief gegen den ledigen Siemon Heerdt aus Hausen Es wird ersucht, denselben, welcher wegen Vermögensbeschäͤdigung hier in Untersuchung steht und sich heimlich aus seiner Heimath enifernt hat, im Betretungsfalle zu verhaften und in hiesiges Amtsgerichts⸗ Gefängniß abliefern zu lassen. Oberaula, am 28. August 1871.
“ Königliches Amtsgericht.
8 Bekanntmachung. In der Nacht vom 30. zum 31. August d. J. sind aus der katholischen Kirche zu Freistadt mittels Einbruchs ge⸗ stohlen worden: ein altes Meßgewand von weißem Atlas mit schwerer Goldstickerei nebst zwei Dalmatiken; zwei silberne vergoldete Meß⸗ kelche nebst Patenen; ein dritter Kelch von Messing mit kupferner Patene, beide vergoldet, altgothische Form; mehrere Altardecken und ein sackartiger Kitteiüberzug von grauer Farbe. Wer über den Ver⸗ bleib der gestohlenen Sachen, vor deren Ankauf gewarnt wird, sowie über die Person der Thäter Auskunft geben kann, wolle mir schleunigst Mittheilung machen Grünberg in Schl., den 1. September 1871. Der Königliche Staats⸗Anwalt.
Oeffentliche Vorladung. Gegen den Stellmachergesellen Carl August Wilhelm Schulz, geboren am 3. Oktober 1845 zu Birk⸗ holz, Kreis Dramburg, welcher seinen letzten Aufenthalt in Bolkow, Kreis Belgard, hatte und zur Ersatz⸗Reserve I. Klasse der Inanterie designirt und beurlaubt war, ist, weil er ohne Erlaubniß ausgewan⸗ dert ist, auf Grund des §. 360 Nr. 3 des Deutschen Bundes⸗Straf⸗ gesetzbuchs die Untersuchung eingeleitet. Zur mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den 26. Oktober 1871, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Isert im hiesigen Gerichtslokale, Terminzimmer Nr. 1, angesetzt. Der Angeklagte wird aufgefordert, in diesem Termine zur festgesetzten Stunde in Person zu
erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel
mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gerichte so
zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbei⸗
geschafft werden können, unter der Verwarnung, daß im Falle seines
Ausbleibens mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam
verfahren werden wird. Polzin, den 23. Juni 187171. Koͤnigliche Kreisgerichts⸗Kommission IJ.
„Ediktal⸗Citation. In Folge der Anklage des Polizei⸗An⸗ walts hieselbst vom 2. Juni resp. 10. Juni d. J. ist gegen die Land⸗ wehrmaͤnner 1) Carl Friedrich Wilhelm Zoch, geboren den 15. März 1834 zu Langeboese, letzter Aufenthaltsort Schmaatz, 2) Johann Sawallisch, geboren am 1. Mai 1836 zu Gr. Garde, 3) Carl Baether, geboren am 20. April 1837 zu Stohentin, 4) Carl August Kritsch geboren den 16 September 1837 zu Rotten, 5) Christian Augu Griechen, geboren am 27. Januar 1839 zu Gr. Garde, 6) Matrose Ferdinand Johann Neubieser, geboren am 26. März 1840 zu Marsow, 7) Julius Pfaffe, geboren am 2. August 1830 zu Clementine, Kreis Flatow, letzter Aufenthalt Carwen, 8) Ferdinand Lebrecht Mertins, geboren am 4. Januar 1839 zu Kl. Gluschen, 9) Wilhelm Friedrich Schröder, geboren am 7. April 1841 zu Lupvow, 10) Franz Ludwig Adolph Fauck, geboren am 10. Januar 1831 zu Schmolsin, 11) Her⸗ mann Ludwig Maede, g⸗boren am 7. Mai 1835 zu Wobesde, dessen Domizil nicht zu ermitteln ist, durch den Beschluß des unterzeichneten
Gerichts vom heutigen Tage, wegen Auswanderns ohne Erlaubniß
in den letzten Jahren gemäß §. 360 Nr. 3 des Reichs⸗Strafgesetzbuches die Umersuchung eröffnet und zur mündlichen Verhandlung 4* dem Kommissarius für Uebertretungen ein Termin auf den 20. No⸗ vember 1871, Vormittags 11 ½ Uhr, im hiesigen Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 1 anberaumt worden, zu welchem die oben auf⸗ geführten, ihrem jetzigen Aufenthaltsorte nach unbekannten Angeklag⸗
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