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issarius . ung der Taxe. Der von dem Kommissar ü ekte * cgeses n. “ sett dasselbe eintretenden Falls einen entipeechendegg nü21gg FebIb der Taxe. Auf Phmee ner hefesttellung, seit deren Festsetung ein mehr als Wer im verflossen ist, darf eine Kreditbewilligung nicht er †. Zeitgnulg Verbindlichkeit des Schuldners. Der . 8. hat: a) die Darlehnsvaluta in Pfandbriefen des “ 8 vehmer ditverbandes unter vnecnanseieseincs nesg ahe 88 8 Bu⸗ s Darlehn die im §. bten-— bis 19. Denember, n e99 Be lehnekapital ganz oder theilweise kion baar zu enteüchtene “ welche der Landschaft nur in den nach sechsmonatlicher Aufkündigung, Fer 5 lI, zurückzuzatlen; die Zurückz Felan den, 8. 2n znsbes sen⸗ rschen Landkreditverbandes nach dem in Pfandbriefen des Pomme 2. vI. Fdenechaeber Zactangs. Nennwerthe an die gedachte Kasse er olgen; Fens, e hen wie. 8 iß v 1 dig gebliebenen Betrage fünf — . HSame 2. Sees besjenigen Vierteljahres zu entrichten, in nugeinfen,, 8 “ 8 dir Gebäulichkeiten des verpfändeten Provinzial⸗Feuersccietät gegen Pfr zn Laschge. 8 “ Ausreichung der Pfandbriefe (§. am — , n s besonderen Gründen eine Frist gewähr ;1 jede n nichtiche Zablungsäadung E zu verzichten; en dieses mtatuts si . 1 g) dn S.. 8n, 8042 2 e e Valutenempfanges und unter Verpfändung de leibe n. d ich der Brandvergütigungen, stücks und dessen Zubehör, namentl! .ee ae as less Wenlg er⸗ Kapital, Zinsen und Verzugszinsen, sowie — 8 7 lmortisationsfonds und zu träge zum Sicherheitsfonds, zum 2 1P vh. ee. es Verwaltungskosten, eine Urkunde vor Gericht o 1ee. b intragung. Der Darlehnsnehmer hat die p 1 dc. Pacl ons . 10) im Hypothekenbuche des zu beleihenden Grundstücks zu bewirken. E zandschaft ist auch berechtigt, die Veranlassung d vö E“ zu derselben selbst in die Hand zu nehmen. 8 flichtung esitzveränderung muß die persönliche Verpf aus ene e von dem neuen Erwerber in einer 9e. seine Kosten 46 1 dem 8 F ““ diese Urkunde innerha Woc -ven vnd besüge der Departements⸗Direktion eingesandt wer⸗ den, welche hiernächst den früheren Besitzer seiner persönlichen Ver⸗ indlichkeit entläßt. 1 8 89 Zwangsmittel. Wenn der Schuldner eine Zins⸗ oder Kapitalszahlung im Fälligkeitstermine unberichtigt läßt, so Pommerschen Landkreditverbande die Befugniß zu, den Rückstand so⸗ fort oder nach vorausgegangener Mahnung mit präklusiver Frist ge⸗ ei ben. “ d;- bezucan ist derselbe berechtigt: a) die gerichtliche Exekution in das bewegliche Vermögen des Schuldners nachzusuchen, b) oder das Grundstück oder Theilstücke SgTügses F.Sisbenn zu lassen, c) endlich ion des Grundstücks zu beantragen. 8 8* Ihestcurg asation Bei der Subhastation kann der Pom⸗ mersche Landkreditverband das Grundstück zum Besten des 18 heitsfonds selbst erstehen, ohne daß er hierzu einer besonderen Staats⸗ genehmigung für den einzelnen Fall bedarf. Derselbe ist jedoch . halten, in der Regel innerhalb dreier Jahre, vom Tage der wewn ’ kation an gerechnet, das Grundstück wieder zum Verkauf zu ste 88 §. 19. Weberwachung Die allgemeine Aufsicht über die bepfand⸗ brieften Grundstücke liegt den Departements⸗Direktionen ob. . sind befug t, die spezielle Ueberwachung den von ihnen 88 gn e⸗ theiligten des Pommerschen Landkreditverbandes zu wählen Fe sonen zu übertragen, welche verpflichtet sind, Handlungen oder 215 lassungen der Schuldner, oder Ereignisse, durch welche die „. 428. der Pfandbriefs⸗Darlehne und ihrer Verzinsung gefährdet erschein (§. 21), zur Anzeige zu bringen. Die Uebernahme eines solchen . trages ist ein Ehrenamt, zu dessen Annahme jeder Betheiligte de Pommerschen Landkreditverbandes verpflichtet ist.
§. 20. Freiwillige Rückzahlung. Dem Schuldner steht jederzeit frei, seine ganze Schuld oder einen Theil derselben abzutragen.
Der Schuldabtrag muß in Pfandbriefen des Pommerschen Land⸗ kreditverbandes nach dem Nennwerthe erfolgen, welchen die laufenden Coupons und der Talon angehängt sind. Die Zinszahlung fällt 8 durch schon für das laufende Halbjahr fort und erfolgt die Abschrei⸗ bung des abgezahlten Betrages von der intabulirten Schuld.
Die eingelieferten Pfandbriefe und die Obligation werden der Kontrolkommission (§. 27) vorgelegt, welche die Pfandbriefe kassirt und auf der Obligation attestirt, daß der betreffende Betrag von Pfandbriefen aus dem Verkehr gezogen und kassirt ist. 1
.21. Unfreiwillige Rückzahlung. Die Kündigungs⸗ befugniß des Pommerschen Landkreditverbandes für das Pfandbriefs⸗ darlehn oder einen Theilbetrag desselben tritt ein: a) wenn das Dar⸗
lehn nicht mehr die nach dem Statute erforderliche Sicherheit genießt §. 9), worüber sich der Pommersche Landkreditverband durch eine anzuordnende Taxrevision zu jeder Zeit Sicherheit verschaffen kann; b) wenn der Schuldner die Substanz des Grundstücks oder dessen Zubehörungen erheblich verringert, oder so schlecht wirthschaftet, daß eine erhebliche, die Sicherheit des Pommerschen Landkreditverhandes gesährdende Verschlechterung zu besorgen ist, und der von der Depar⸗ tements⸗Direktion erfolgten Anweisung entgegen mit der Verringe⸗ rung fortfährt,
5 “
etzten Frist abstellt. Darüber, ob die unter a T1ö8““ der Kündigungsbefugniß für r. greten zu erachten sind, hat die Departements⸗Direktion, mit — ’ schluß des Rechts weges, zu entscheiden; c) wenn der Schuldner * läßt, die vorgeschriebene Feuerversicherung fortzusetzen; d) vn 7. selbe nicht den Nachweis führen Fn K. Srundfase. hof.
.10 Alinea 2 und §. be⸗
eee beser; 1S ⸗ derselbe der im §. 16 enthaltenen Verpflich⸗
der dase estimmten 1 sricht;
1“ von Aemtern und Aufträgen verweigert,
welche den Betheiligten des Pommerschen Landkreditverbandes nach Inhalt dieses Statuts übertragen werden können (§§. 12. 19).
Die Kündigungt frist beträgt sechs Monate. b 8 Die Rückgewähr der gekündigten Summe, welche stets durch 1 theilbar sein muß, geschieht in Pfandbriefen des Pommerschen kreditverbandes nach dem Nennwerth. Um Uebrigen kommen die Vorschriften des §. 20. auch hier zur Anwendung.
8 22. Disposition über den frei gewordenen Lokus. Der Schuldner kann über die von ihm bela.e eeeena s ss des Pommerschen Land⸗Kreditverbandes, bei Theilzahlungen v. 48 behalt des Vo zugsrechtes für die dem Verbande auf e 1. bleibende Forderung, verfügen. Zu diesem Behufe erhalt er bei Theilzahlungen auf Verlangen ein abgezweigtes Dokument. § 23. Amortisation. Der in der Jahreszahlung des Feusd. ners (§. 7.) enthaltene Beitrag von ¼ Prozent der Schuld, 8 gir nicht zur Verzinsung der ausgegebenen Pfandbriefe und zich 8 B Deckung der Verwaltungskosten bestimmt ist, wird nach Ab auf 1 ersten 12 ½ Jahre des Schuldverhältnisses, während welcher See zum Sicherheitsfonds fließt, zur allmäligen Tilgung des Dar 39 im Wege der Amortisation verwendet und zum General⸗Amor ionsf ereinnahmt. tion Hnee vFanchh binen ferner die Zinsen feiner Bestände und der Sicherheitsfonds zu, sobald und sofern derselbe die Höhe 1 3 Prozent der ausgefertigten Pfandbriefe erreicht. An diesem ⸗ Amortisationsfonds nehmen alle beliehenen Grundstücke The ve⸗ 8 für das Halbjahr zur Amortisation bereits verstattet sind, und zwa pro rata des auf ihnen radizirten Ptlandbriefs Dahrlehns. Die Antheile jedes zur Theilnahme berechtigten Grundstüͤ 8 2 den halbjährlich berechnet und auf das Spezial⸗Amortisationskon ücks übertragen. sebes ennag Sicherheite fonds erschöpft sein sollte, ohne ver e Bestimmung (§. 33) genügt zu haben, so treten in subsi * 32 Amortisationsfonds pro rata der auf den Grundstücen radizirte Pfandbriefe ein. 1n
ö.24. Verwaltung des Amortisationsfonds. Die Ver wl.n des Raneen e eecsocbs wird von der ö“ Pommerschen Landschaft geführt. Die Bestände des Fonds e in Pfandbriefen des eeesch. Fenecoeetedet aekegt, deren E urch freien Ankauf oder nach de 1 lon (an — nach erfolgter Verloosung zu bewirken 8. Die Rechnungslegung und Rechnungsabnahme erfolgt nach Vorschr des §. 36.
.25. erwendung. Wenn das Spezial⸗Amortisationskonto n s Wͤndzace den Betrag des darauf haftenden Darlehns erreicht hat, so wird der Bestand zur Abbürdung des Darlehns wendet. Waͤhrend der Amortisationszeit findet eine theilweise üir schreibung des aufgesammelten Bestandes von der Seeaes geüt nur insoweit statt, daß der Schuldner, wenn der fuͤnfte Thei sein 8 Darlehnsschuld aufgesammelt ist, das Recht hat, die 1ee, gleich hohen Antheilsbetrages im Hypothekenbuche oder dessen 8 weisung (§. 22), und zwar mit der Wirkung zu verlangen, aß weiterhin die im §. “ enee enn nur von dem ver
1 etrage der uld zu entrichten bleibt.
büüeb men Zete 8 8. Scsülbe des der abgeschriebenen Summe ent⸗ sprechenden Betrages von Pfandbriefen findet das im §. 20 bestimmte Verfahren statt.
8 Stelle der Abschreibung von der Schuld kann jedoch der Schuldner, sobald das Amortisationskonto seines Grundstücks die vor⸗ bestimmte Höhe erreicht hat, auch verlangen, daß ihm der Betrag des⸗ selben in Pfandbriefen des Pommerschen Landkreditverbandes nach dem Nennwerthe ausgehändigt wird, sofern durch eine neue Er⸗ mittelung festgestellt wird, daß der Beleihungswerth für die eingetra⸗ gene Schuld noch statutenmäßige Sicherbeit genährt. Der Antheil des Schuldners am General⸗Amortisationsfonds und der Betrag des Spezial⸗Amortisationskontos gehen mit dem Grundstücke auf jeden neuen Erwerber des letzteren über und kann von keinem Grundbesitzer über die Fonds anders, als in der vorbestimmten Weise disponirt werden. Namentlich koͤnnen dieselben nicht ohne das Grundstück ab⸗
etreten werden. Wenn der Schuldner seine Darlehnsschuld aus anderen Mitteln vollständig ablöst, so wird ihm der Bestand seines Spezial⸗Amorti⸗ sationsfonds zur freien Disposition ausgeantwortet.
§. 26. Kosten. Die Kosten des Darlehnsgeschäfts hat der Darlehnsnehmer unter e des nach §. 11 geleisteten Kosten⸗ vorschusses zu tragen, und zwar:
sch s die ein Pauschquantum von *½ pCt. der Beleihungs⸗ summe, mindestens aber von fünf Thalern, 2) für die auszufertigen⸗ den Pfandbriefe eine Gebühr von 2 ½ Thalern pro Mille nebst dem Betrage der zu verwendenden Stempel, 3) für die hypothekarische
beim Gerichte erwachsenden Kosten nach der gerichtlichen Sportel⸗ rechnung.
oder die gerügten Mängel der Wirthschafte führung
ußerdem hat der Antragsteller für die Beköstigung des Taxkom“
Eintragung und Ausreichung der Pfandbriefe, so wie für die sonstigen
missarius während des Taxgeschäftes, und für freie An⸗ und Rückfu
Sorge zu tragen.
C. Von den Pfandbriefen. Die Pfeandbriefe
Ausreichung.
über das Darlehn der bet ziehung vorgelegt. Die Kontrolkommissio
gebildet, welche für die Intabulation von Pfandbriefen der Pommer⸗ schen Landschaft aus den Mitgliedern des
Departements⸗Direktion be Treptower Departement tr
Treptow a. d. R. als Kontrolkommisston ein.
prüfen, ob für die Pfandbri wirklich eine dem Betrage mende Darlehnsforderung
Statuts hypothekarisch eingetragen worden ist.
Nach hiervon gewonnener Ueberzeugung vollziehen die Mitglieder der Kontrolkommission die ihnen vorgelegten Pfandbriefe unter
gleichzeitiger Ausfertigung een. Vermerks dahin: daß über den Betrag des
Pommerschen Landkeditverbandes demzufolge dem Pommerschen Landkreditverbande eine Disposition über das Darlehnskapital nur insoweit zustehe, als vorher ein entsprechender Betrag von Pfandbriefen aus dem Umlaufe zurück⸗
gezogen und kassirt,
oder tisirt worden sei.
Die Pfandbriefe werden erst durch die gedachte Vollziehung per⸗ fekt, und demnächst von der Departements⸗Direktion in die zu führen⸗
den Register eingetragen.
Auch darf der Hypothekenrichter nur unter der Voraussetzung löschen oder Cesstonen eintragen 88 22, 25), wenn der obigem Ver⸗ n
merke entsprechende Nachwei führt ist.
Nach Eintragung in das Register erfolgt die Aushändigung der
Pfandbriefe. §. 28. Zinscoupons
Landkreditverbandes werden
coupons) nebst Talons nach fün 5* beigegeben.
Rechte des Pfandbriefs⸗Inhabers. eines Pfandbriefes des Pommerschen Landkreditverbandes hat das Recht, von dem Kreditverbande die terminliche Zahlung der verschrie⸗ benen Zinsen, und zu dem Zweck die Ausreichung und Einlösung der
inscoupons, sowie bei Pfandbriefs⸗ Aufkündigungen prompte Zah⸗ ung des Nominalbetrages zu verlangen. Sollte er seine Befriedigung
von dem Kreditverbande im
8* die Befugniß zu, im ordentlichen Rechtswege gegen den
merschen Landkreditverband Ueberweisung aus dem Siche
des Pommerschen Landkreditverbandes zu suchen.
§. 30. Zinszahlung. ösung den Departementskassen, den
andschafts⸗Direktion in Stettin, und den 2.
bei deren Agentur in Berlin, acht Tage. Bei Ablauf der ausgereicht waren, werden di
Talons an deren Se verabf
Hat der Inhaber des Ta
Coupons zu fordern, so ist der Pommersche Landkreditverband berech⸗ tigt, die neuen Coupons ohne Weiteres dem
briefes zu behaäͤndigen. Wenn der Talon weder in dem Zinstermine, in welchem die neuen Coupons ausgehändigt werden, noch in dem
dem Pommerschen Landkreditverbande präsentirt wird, so sind die Coupons der neuen Serie dem Inhaber des Pfand⸗
zweiten Termins dieser Serie auszuant⸗
Das Forderungsrecht aus den Coupons, und also das Recht der Zinsenforderung für die darin bezeichneten Termine erlischt, wenn
nächstfolgenden bei
briefes beim Eintritt des worten.
die Coupons innerhalb vier
welchem dieselben faͤllig werden, gerechnet, nicht zur Einlösung vorge⸗
legt worden sind.
.31. Erneuerung. Wenn ein Pfandbrief des Pommerschen Landkreditverbandes durch Vermerke, oder Befleckung, oder Beschädi⸗
gung zum ferneren Umlaufe
aber die wesentlichen Kriterien der Aechtheit und Identität, nämlich die Bezeichnung des Zinsfußes, der ausfertigenden Depariements⸗Direktion, und den Vermerk der Kontrolkommission noch erkennen läßt, so kann der Inhaber die Um⸗ schreibung desselben nach Maßgabe des Gesetzes vom 4. Mai 1843 be⸗ gung eines neuen gleichhaltigen, unter Zu⸗
und die ziehung der Kontrolkommissio Pfandbriefes unter derselben gung der Ausfertigungskosten,
Ebenso werden für völlig vernichtete Bfandbriefe, sowie auch
Coupons, wenn die Thatsache und jede Ungewißheit ausschl worden, andere
lagen ausgefertigt.
v11“ v11“ 8
der Zinscoupons beginnt den 24.
Exemplare unter denselben Nummern und über die⸗ selben Beträge in der vorbestimmten Beise gegen Erstattung der Aus⸗
reffenden Kontrolkommission zur Mitvoll⸗
n wird aus den beiden Kommissarien
am Sitze der betreffenden stehenden Gerichts ernannt sind. Für das eten die beiden Mitglieder des Gerichts zu Sie ist berufen zu efe des Pommerschen Landkreditverbandes der zu emittirenden Pfandbriefe gleichkom⸗ auf ein Grundstück nach Inhalt dieses
des auf dem Hypotheken⸗Instrumente zu
verschriebenen Darlehns Pfandbriefe des ausgefertigt seien, und daß
aber durch richterliches Erkenntniß amor⸗
s in der im §. 20 bestimmten Weise ge⸗
Den Pfandbriefen des Pommerschen selbständige Zinsanweisungen (Zins⸗ dem anliegenden Muster B. resp. O. auf
Der Inhaber
Verwaltungswege nicht erlangen, so steht . Pom⸗ seine Befriedigung mittelst richterlicher thertsfonds und dem Amortisationsfonds
Die Zablung der Zinsen durch Ein⸗ uni und 2. Januar bei 20. Juli und 20. Januar bei der General⸗ ugust und 2. Februar so lange solche besteht, und dauert volle
. für weiche die Zinscoupons e iae Zinscoupons auf Vorzeigen der
lons oichen eingereicht, ohne die neuen
Präsentanten des Pfand⸗
Jahren, vom Schlusse des Jahres, in
unbrauchbar geworden ist, gleichwohl
der Nummer, des Kavitalbetrages,
n (§. 27) auszufertigenden kursfähigen Nummer anstatt jenes, gegen Berichti⸗ verlangen.
der Vernichtung in einer jeden Zweifel seßenden Art und Weise nachgewiesen
nehmers, auf en⸗Instrument
2019 hr
§ 27. Ausfertigung und
des Pommerschen Landkredit⸗ verbandes werden von den Departements⸗Direktionen nach anliegendem
Muster A in Apoints von 25, 50, 100, 500 und 1000 Thalern, und war unter Berücksichtigung der Wünsche des Darlehns arkem Papier ausgefertigt und nebst dem Hypothek
wenn der Pfandbrief gekommen ist, findet
§. 32. brief des
nigt sein muß, unter
welchem der Verlust alle Pfandbriessinhab
kreditverband, welche e
gehängt werden.
wird noch die nächste gewartet.
tung der vorstehenden
trägt der Extrahent. heitsfonds ist dazu be
§. 34. Quellen.
Darlehnsschuld, welche außer dem ¼
und Kapitalien etwa b derselbe die im 8 25 e) endlich die erhobenen §. 35. Verwaltu
angelegt und diese durch
heiisspue⸗ wird zugleich (§. 24) und über den Ko
zwar je einer aus
Sie beziehen:
Meile Eisenbahn oder Die Meistbetheiliate
Pommerschen Landschaft
Ob der vorerforderte Beweis eführt i at die Dep Direktion zu entscheiden. 1eS. Sn0
oder wenn in dem Falle der Beschädigung die wesentlichen Merkmale des Pfandbriefes nicht mehr 8eaNe. flad,
Antragstellers durch die Amtsblaͤtter d r Regi Cöslin und Stralsund, so wie durch den Preuß sche
und durch eine Zeitung, welche in dem Departement erscheint, in
D. Sicherheitsfonds.
mersche Landkreditverband aus
von der General⸗Landschafts⸗Direktion verwaltet. selben werden in Pfandbriefen des Pommerschen Landkreditverbandes
an Tagesdiäten 3 Thaler, an diäten 1 Thaler pro Meile Landweg und 10 Silbergroschen pro
II11““ rtements⸗ Wenn dieser Beweis nicht geführt worden, sowie in allen Fällen,
dem Inhaber entwendet oder sonst abhanden die Ausfertigung eines anderen Pfandbriefes
nur nach vorgängigem Aufgebot und gerichtlicher Amortisation, und immer nur unter neuer N
Coupons oder Talons allein können nicht amortisirt werden. n
Aufgebot und Amorti ation. Pommerschen
Weise beschädigt, vernichtet oder dem
ist, so hat die General⸗Landschafts⸗Direkion die ihr von dem Inhaber hierüber erstattete Anzeige, in welcher die behauptete vhdec. Ihhaber
ummer statt.
1 Wenn ein Pfand⸗ Landkreditverbandes auf die vorbemerkte
Inhaber abhanden gekommen
genauer Bezeichnung des Pfandbriefes und des
ngen zu Stettin, ischen Staats⸗Anzeiger
sich zugetragen hat, mit der Aufforderung an er bekannt zu machen, sich bei der General⸗
Direktion mit dem aufgerufenen Pfandbriese zu melden. Die Aufforderung muß a) den zweiten Zinstermin nach ihrer ersten Bekanntmachung als Präklusivtermin zu dieser Meldung ent⸗
balten, unter der Androhung, daß im Falle der Nicht Inhaber mit allen seinen Ua sprüchen van 8 ce
den Pommerschen Land⸗ r aus dem Pfandbriefe herleiten könnte, werde
präkludirt und der Pfandbrief selbst werde amortisirt werden, und sie muß b) in den vorbezeichneten Blättern dreimal und dergestalt inserirt werden, daß von der letzten Insertion bis zum Präklusivtermine eine dreimonatliche Frist offen bleibt,
neral⸗Landschaftskasse und an den Börsen zu Stettin und Berlin aus⸗
c) dieselbe muß endlich bei der Ge⸗
Meldet sich vor oder in dem anberaumten Termine Niemand, so
periodische Erneuerung der Zinscoupons ab⸗
Ist auch dabei über den Verbleib des aufgerufenen Pfandbriefes nichts ermittelt, so werden dann sofort die Akten mit einer von der General⸗Direktion auszustellenden Bescheinigung des Inbalts, daß seit der ersten öͤffentlichen Bekanntmachung (a) der Pfandbrief nicht ein⸗ geliefert und ein Anspruch darauf nicht angemeldet sei, dem Kreis⸗ gerichte zu Stettin vorgelegt, und dieses setzt bei befundener Beobach⸗
Vorschriften die angedrohte Präklusion und
Amortisation durch ein Erkenntniß fest, welches durch Aushang an der Gerichtsstätte publizirt wird. Sobald die Entscheidung rechts⸗ kräftig geworden ist, wird die erfolgte Amortisation von der General⸗ Direktion öffentlich bekannt gemacht. Der amortisirte Pfandbrief wird in den Pfandbriefsregistern gelöscht, dem Extrahenten aber ein neuer Pfandbrief resp. unter neuer Nummer unter Zuziehung der Kontrol⸗ Kommission ausgefertigt (§. 31).
Die Kosten des ganzen Verfahrens
§. 33 Bestimmung. Der Sicher⸗
stimmt: a) die Forderungsrechte der Inhaber
der Pfandbriefe des Pommerschen Landkreditverbandes zu garantiren; b) Ausfälle zu decken. Insoweit daher bei der Subhastation eines beliehenen Grundstücks das darauf gewaäͤhrte Darlehn nicht vollständig mit seinen Nebenforderungen zur Perzeption gelangt, und aus dem Spezial⸗Amortisationskonto dieses Grundstücks nicht gedeckt werden kann, muß der Ausfall von dem Sicherheitsfonds übertragen „ und daher auch der durch Hypothek nicht
dem Umlauf zurückzuziehende Betrag von Pfandbriefen des Pommer⸗ b.7 öb acs 18 werden; c) den Kostenfonds (§. 37) zu ergänzen, wenn derselbe zu seiner Bestimmung nicht ausreichen sollte. 1
Sicherheitsfonds entnommen
In den Sicherheitsfonds fließen: a) die in
der Jahreszahlung des Schuldners (§. 9 entbaltenen †¾ Prozent der
außer den 4 ½ Prozent zur Verzinsung und
2 Prozent zur Deckung der Verwaltungskosten entrichtet werden, während der ersten 12 ½⅞ Jahre des Schuldverhältnisses; b) der Betrag der innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist (§ 30) nicht abgehobenen Pfandbriefszinsen; c) der Zinsgewinn, welchen der Pom
G der Belegung unabgehobener Zinsen gicht⸗ d) die Zinsen seiner Bestände, 88 estimmte Höhe nicht erreicht haben wird; Verzugszinsen (§. 15). ng. Der Sicherheitsfonds wird vorläufig Die Bestände des⸗
freien Ankauf beschafft.
mit derjenigen über den stenfonds (§. 39) ganzjähri
.36. Rechnungslegung. Die eenp.
von dem durch vier Meistbetheiligte aus der 8 schuldner zu verstärkenden Engeren schaft revidirt und abgenommen.
Die Meistbetheiligten werden von der General⸗ Direktion, und
Der Nächstmeist⸗
betheiligte ist der jedesmalige Stellvertreter in Behinderungsfällen des Einberufenen. Beim Vorhandensein von zwei oder mehreren gleich hoch Meistbetheiligten entscheidet unter denselben das Loos.
Reisekosten einschließlich der Reise⸗
Dampfschiff. n treten mit dem Engeren Ausschusse der zusammen und nehmen Theil an den Ver⸗