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Uaeber den Postmandat⸗Brief wird dem Absender ein Ein⸗ lieferungsschein ertheilt. Die Postverwaltung haftet für die Beförderung des Postmandat⸗Briefes wie für einen rekomman⸗ irten Brief, für den eingezogenen Betrag aber in demselben Umfange wie für die auf Postanweisungen eingezahlten Beträge. Eine weitergehende Garantie, insbesondere für rechtzeitige Vor⸗ zeigung oder rechtzeitige Rücksendung des Postmandats nebst Anlage, wird nicht geleistet; auch übernehmen die Postanstalten weder die Protesterhebung, noch die Erfüllung anderer im Wechselrechte vorgeschriebener Formen bezüglich der ihnen zur Einziehung übergebenen Wechsel.
Die Einziehung des Betrages erfolgt gegen Vorzeigung des Postmandats und Aushändigung der quittirten Rechnung 1 Wechsels ꝛc.). Die Zahlung ist entweder sofort an den Postboten oder, wenn der Auftra geber nicht die sofor⸗ tige Rücksendung verlangt hat, binnen sieben Tagen nach der Vorzeigung des Postmandats bei der einziehenden Postan alt zu leisten. Erfolgt die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht, so wird das Postmandat vor der Rücksendung dem Adressaten nochmals zur Zahlung vorgezeigt. Verlangt der Auftrag⸗ geber die sofortige Rücksendung nach einmaliger ver⸗ geblicher Vorzeigung, so ist solches durch den Vermerk »Sofort zurück⸗ auf der Rückseite zu bezeichnen. Theilzah⸗
lungen werden nicht angenommen. Wird der Adressat nicht ermittelt, oder leistet er, auch bei der zweiten Vorzeigung des Postmandats, nicht Zahlung, so wird das Postmandat mit der Quittung (Wechsel) dem Auftraggeber mittelst rekomman⸗ dirten Briefes kostenfrei zurückgesandt. 1 An Einwohner im Orts⸗ oder Landbestellbezirke der Auf⸗ gabe⸗Postanstalt werden Postmandate unter denselben Bedin⸗ gungen wie an Adressaten im Bereiche anderer Postorte an⸗ genommen. . “
Berlin, den 22. September 1871.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück
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romberg den Charakter als
anderer Postorte angenommen.
Berlin, den 22. September 1871. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.
“ 1
Das 17. Stück des Gesetzblattes für Elsaß⸗Lothringen,
welches heute ausgegeben wird, enthält unter
Nr. 23 das Gesetz, betreffend die Vereidigung der Staats⸗ beamten. Vom 20. September 1871; und unter Nr. 24 die Allerhöchste Verordnung über die Kompetenz der Kriegsgerichte. Vom 20. September 1871. Berlin, den 26. September 1871. Kaiserliches Zeitungs⸗Comtoir.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Schoepke zu Geheimer Justiz⸗Rath;
Dem Mitgliede der Direktion der Cöln⸗Mindener Eisen⸗ bahn, Eisenbahn⸗Direktor Georg William Offermann, und dem Spezial⸗Direktor der Rheinischen Eisenbahn, Land⸗ rath a. D. Franz Carl Rennen zu Cöln, den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, so wie den Betriebs⸗Direktoren bei der Berlin⸗Anhaltischen resp. Cöln⸗Mindener Eisenbahn, Friedrich Gustav Bieler in Berlin und Gustav Mellin in Cöln den Charakter als Bau⸗Rath; ferner
Dem technischen Mitgliede der Königlichen Direktion der
Main⸗Weserbahn, Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor Küll, den Charakter als Bau⸗Rath zu verleihen. b .
Allerhöchster Erlaß vom 22. Juli 1871, betreffend die
Verleihung von Orden und Ehrenzeichen an diejenigen Männer, welche sich während des Krieges von 1870/71 durch patriotische
Der Gerichts⸗Assessor Frosch hierselbst i um Rechts 8 lt . . in I und ürn zum Roner nn epartement des Kammergerichts, mit Anwei ’1 ’ sitzes in Jüterbog, ernannt worden. 8 “ 2
“ Hweengeen—
Die Herren Kandidaten der Pharmacie und Zahnheilkunde werden ersucht, sich behufs Annahme der in dem “ Winter⸗Semester zu hörenden Vorlesungen vom 1. k. Mts. ab bei dem Unterzeichneten, Dorotheenstr. 61, zu melden. Berlin, den 23. September 1871. Der Direktor des pharmazeutischen Studiums Königlichen Universität. Dr. Housselle.
der hiesigen
Das 30. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält 86 Ke Heuce 5
Nr. 7881 den Allerhöchsten Erlaß vom 22. Juli 1871, be⸗ treffend die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen an die⸗ jenigen Männer, welche sich während des Krieges von 1870/71 durch patriotische Handlungen außerhalb des Kriegsschauplatzes besonders ausgezeichnet haben, unter
Nr. 7882 den Allerhöchsten Erlaß vom 14. August 1871, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Guts⸗ und Gemeindechaussee im Kreise Neuhaldensleben, des Regierungsbezirks Magdeburg, von Sommerschenburg im Anschlusse an die Belsdorf⸗Wars⸗ lebener Chaussee über Sommersdorf bis zur Braunschweigischen Landesgrenze bei Honsleben; unter
Nr. 7883 das Privilegium wegen Emission von 4,000,000 Thlrn. Prioritäts⸗Obligationen der Rechte⸗Oderufer Eisenbahn⸗ gesellschaft. Vom 4. September 1871; und unter
Nr. 7884 die Bekanntmachung, betreffend die der Berlin⸗ Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahngesellschaft ertheilte landes⸗ herrliche Konzession zum Bau und Betriebe einer Zweigbahn
r, General⸗Lieutenant von Wittich, kranz, welchen derselbe dankend annahm.
rung auf die Ansprache des Vize⸗Bürgermeisters gedachte der General der Heldenthaten der 22. Division, aus Ferses viele
Brave den schönen Tod für das Vaterland gefunden, un dankte für die warme Theilnahme, welche die Bewohner Cassel und der Provinz beendigten Feldzuges gezeigt hätten. Die Truppen defilirten alsdann auf dem Friedrichsplatz vor Ihren Kaiserlichen un Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin Später erfolgte festliche Bewirthung der Truppen auf Kosten der Stadt, welche denselben Abends auch eine belustigung bereitete. S
Sachsen. Dresden, 25. September.
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Hessen für die Truppen während des jüngst
Tanz 8 Der König ist
heute Vormittag von Pillnitz im hiesigen Residenzschlosse ein⸗
und hat dohäe die Vorträge der Staats⸗Minister entgegengenommen, sowie mehreren angemeldeten Privataudienzen ertheilt. 8 8 Pege Die Königin Possenhofen wieder hier eingetroffen. Württemberg. Stuttgart, 23. September. Festen, mit welchen in diesen Tagen die Erinnerung an den ersten Einzug des Königs und der Königin als neuver mählten Paares in der Hauptstadt des Landes gefeiert worden,
ist vorgestern Abend 12 Uhr von Zu den
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sind zur Beglückwünschung Ihrer Majestäten die ganze König⸗ liche Familie, deren Mitglieder zum größten Theil bither nech 8
abwesend waren, wiederum hier eingetroffen. Von auswärts sind hierzu angekommen der Prinz Wilhelm, der Prinz August
und der Herzog Eugen Erdmann von Württemberg mit Ge⸗
mahlin und Tochter, der Herzog Wilhelm von Württemberg, der regierende Fürst von Reuß⸗Schleiz, die Landgräfin Marie von Hessen⸗Philippsthal, geb. Herzogin von Württemberg.
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Ihre Majestäten empfingen im Laufe des gestrigen Tages
die Mitglieder der Königlichen Familie, sowie den Königlich belgischen Ministerresidenten Baron Greindl und den Adjutan ten des Fesßn von Waldeck und Pyrmont, v. Gröling, welch beide in be onderer Mission hier eingetroffen sind, um Ihren Majestäten die Glückwünsche ihrer Souveräne zu dem Fest
Handlungen außerhalb des Kriegsschauplatzes besonders aus⸗
gezeichnet haben. zu überbringen. 8 Auf Ih
Im Laufe des Nachmittags besuchte der König das von der Schützengilde zur Feier der silbernen Hochzeit des Königs paares veranstaltete Festschießen.
Abends fand der von Sr. Majestät gegebene Süh Fest ball im Königsbau statt, zu dem über 2000 Einladungen er
gangen waren.
— Mit Bezug auf ein im »Figaro« veröffentlichtes Schrei ben des Grafen von St. Vallier an den Herzog von Gramont welches jener übrigens inzwischen bereits in einem an di »Indépendance belge⸗ gerichteten Telegramm aus Luzern fü falsch erklärt und dementirt hat, veröffentlicht der Schw. M.« nachstehende Erklärung des Staats⸗Ministers Frhrn. v. Varn büler:
»In öffentlichen Blättern ist von dem französischen Gesandten am württembergischen Hofe, Grafen von St. Vallier, in Aussicht gestellt worden, er werde darthun, daß es im Jahre 1870 ein Leichtes gewesen wäre, die süddeutschen Staaten von der Sache Deutschlands zu trennen. Ich habe abzuwarten, ob Graf St Vallier dieser seiner Absicht Folge giebt, um zutreffenden Falls mit einer authentischen Darstellung der dem Kriege vorangegangenen Verhandlungen zu ant⸗ worten. Gegenüber der in die Nr. 224 Jhres Blattes übergegangenen angeblichen Depesche des Grafen St. Vallier vom 22 Juli 1870 seh ich mich genöthigt zu erklären: Es ist nicht wahr, daß die württem bergische Regierung gezaudert hat, Partei gegen Frankreich zu er greifen, und nichts berechtigt zu der Annahme, daß sie sich für Neu tralität enischieden haben würde; es ist nicht wahr, daß die würt tembergische Regierung von der bayerischen in die preußische Allian fortgerissen worden ist, es ist nicht wahr, daß mein Verhalten durch dasjenige des Grafen Bray bestimmt worden ist. Die württember⸗ gische Regierung war keinen Augenblick im Zweifel, im Falle des Krieges sich an demselben gegen Frankreich zu betheiligen. Ich hab dies bekanntlich schon am 13. Juli dem französischen Gesandten unum wunden ausgesprochen. Hemmingen, den 22 September 1871.
1 Frhr. v. Varnbüler, Staats⸗Minister.⸗ Mecklenburg. Schwerin, 25. September. Der Groß herzogliche Hof ist vorgestern mit Sr. Königlichen Hohei dem Prinzen Friedrich Carl von Preußen, dem Prin Heinrich VII. Reuß und dem Fürsten Hugo von Windi Grätz von Friedrichsmoor in Ludwigslust eingetroffen, und ist Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl gestern Mittags von Ludwigslust wieder abgereist.
Sachsen⸗Coburg⸗ otha. Gotha, 25. September Der Herzog ist gestern mit dem Mittagszuge der Werrabah
be- 15 X nach Kohlhaasenbrück. Vom 12. Septem⸗ Berlin, den 26. September 1871. Königliches Gesetz⸗Sammlung
Verordnung, betreffend die Besorgung von Schreiben mi Behändigungsscheinen durch die ostanstalten. “ Auf Grund des §. 57 des Gesetzes über das Postwesen m 2. November 1887 wird Folgendes bestimmt: Vom 15. Oktober d. J. ab werden die Postanstalten auch von Privatpersonen Schreiben mit Behändigungs⸗ scheinen zur postamtlichen Insinuation annehmen. b
In Betreff der Bestellung dieser Schreiben gelten die Be⸗ stimmungen im §. 38 Nr. I. und II. des Reglements vom 11. Dezember 1867 zu dem Gesetze über das Postwesen vom 2. November 1867, jedoch mit der Maßgabe, daß die Brief⸗ träger nicht befugt sind, die von Privatpersonen ausgehenden Schreiben mit Behändigungsschein an die Stuben⸗ oder Hausthür des Adressaten zu befestigen.
Die gegen Behändigungsschein zu insinuirenden Schreiben müssen in Briefform zur Post geliefert werden. Gelder oder Gegenstände von Werth dürfen solchen Schreiben nicht beigefügt sein; ebensowenig darf Postvorschuß auf dergleichen Sendungen entnommen werden.
Jedem Schreiben muß ein gehörig ausgefülltes Formular zum Behändigungsschein offen beigefügt sein. Solche Formu⸗ lare zu Behändigungsscheinen können bei allen Postanstalten werden, und zwar zum Preise von Sgr. für
kück.
Die Adresse des Schreibens ist mit dem Zusatze »mit Be⸗ händigungsschein« zu versehen. Auf die Außenseite des zu⸗ sammengefalteten Formulars zum Behändigungsschein ist vom Absender des Schreibens die für die Rücksendung erforderliche
dresse zu setzen.
An Gebüͤhren kommen in Ansatz:
1) das tarifmäßige Porto für die Beförderung des Schrei⸗ bens nach dem Bestimmungsorte und bezw. für die Rück sendung des Behändigungsscheins, und .
2) eine Insinuationsgebuͤhr von 2 Gr. bezw. 7 Kr.
Diese Beträge können entweder vom Absender oder vom Adressaten entrichtet werden. Will der Absender die Gebühren tragen, so zahlt er bei der Einlieferung des Schreibens zunächst
nur das tarifmäßige Porto für die Beförderung des Schreibens nach dem Bestimmungsorte, die anderen Beträge werden erst auf Grund des vollzogen zurückkommenden Behändigungs⸗ cheins von dem Absender eingezogen. Falls die Insinuation nicht ausgeführt werden kann, kommt nur das tarifmäßige Porto für die Beförderung des Schreibens nach dem Bestim⸗ mungsorte zum Ansatz.
An Einwohner im Orts⸗ oder Landbestellbezirke der Auf⸗ gabe⸗Postanstalt werden Schreiben mit Behändigungsschein
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ren Bericht vom 7. v. M. erkläre Ich Mich mit der Ansicht des Staats⸗Ministeriums dahin einverstanden, daß an Männer, welche sich während des jetzt beendeten Krieges durch patriotische Handlungen außerhalb des Kriegsschauplatzes vorzugsweise hervorgethan haben, ein bereits bestehender Orden mit einem besonderen Abzeichen verliehen werde. Ich bestimme demgemäß zur Dekorirung solcher Personen die 3. und 4. Klasse Meines Kronen⸗Ordens, sowie das Allgemeine Ehren⸗ zeichen, und zwar sollen diese Dekorationen an einem weißen sechsmal schwarzgestreiften Bande mit rothem Vorstoß ge⸗ tragen und für Mitglieder der freiwilligen Krankenpflege außerdem mit dem rothen Kreuz auf weißem Felde von Emaille, welches an dem Ringe anzubringen ist, kenntlich gemacht werden. Personen, die bereits im Besitze einer dieser Dekora⸗ tionen am statutenmäßigen Bande sind, haben dieselbe neben dem vorstehend bezeichneten Orden oder Ehrenzeichen weiter zu tragen. Die diesfälligen Vorschläge sind Mir zur Wahrung einheitlicher Grundsätze bei Verleihung dieser besonderen Aus⸗ zeichnung ausschließlich durch den Kriegs⸗Minister vorzulegen, welchem alle, die freiwillige Krankenpflege betreffenden Anträge von Meinem Kommissarius und Militär⸗Inspecteur der frei⸗ willigen Krankenpflege zugehen werden, während ihm überlassen bleibt, bezüglich der anderweiten Anträge vorher mit den etwa betheiligten Ressort⸗Ministern oder nach Umständen mit dem Centralkomite der Deutschen Vereine zur Pflege im Felde ver⸗ wundeter oder erkrankter Krieger in Verbindung zu treten
Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen.
Bead Ems, den 22. Juli 1871. Wilhelm.
Für den Präsidenten des Staats⸗Ministeriums: 1““ An den Präsidenten des Staats⸗Ministeriums.
Debits⸗C.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 26. September. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten vorgestern in Baden⸗Baden dem Gottesdienste bei und nahmen Abends den Thee bei der Herzogin von Hamilton ein. Gestern begaben Se. Majestät Sich zu Wagen nach der Station Oos und besichtigten daselbst das 1. Bataillon des auf der Fahrt von Soissons nach seiner Friedensgarnison Bartenstein begriffenen 2. Ostpreußischen Grenadier⸗Regiments Nr. 3. Um 5 Uhr kehrten Se. Majestät nach Baden⸗Baden zurück.
Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing den Besuch Sr. Majestät des Königs von Dänemark. — Se. Königliche Hoheit der Großherzog und Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden treffen am 28. in Baden ein, woselbst auch der Besuch Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprin⸗ zen und Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Kronprinzessin in Aus⸗
sicht steht.
— S. M. Kanonenboot »Delphin«- ist am 24. d. M. Gibraltar angelaufen, um Kohlen aufzufüllen.
— Wie wir hören, wird die Eisenbahn⸗Betriebs⸗Kommission in Straßburg, welche bisher von dem preußischen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ressortirte, vom 1. Oktober c. ab dem Reichskanzler⸗Amt unterstellt.
1“ 8 8 2. — el 8 gör eeng., Heit Beren 65 12 1gg osgen — ie der 22. Division angehörigen Truppen unter S. Rinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche und Glockengeläute in Eefestlieh geschmückte Stadt ein, an ihrer 1“ Spitze Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Der Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor Wiebe in Han⸗ Kronprinz von einer zahlreichen Suite umgeben. Am nover ist zum Königlichen Ober⸗Betriebs⸗Inspektor ernannt Wilhelmshöher Thor begrüßte der Ober⸗Bürgermeister Rebelthau und demselben die von ihm bisher kommissarisch verwaltete Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit mit einer Anrede, welche b Stelle eines solchen bei der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Höchstderselbe erwiederte, indem er der altbewährten Tapferkeit der nach Hinterriß zu einem längeren Aufenthalte abe ereist. Hannover nunmehr desinitiv übertragen worden. hessischen Soldaten warme Anerkennung zollte und mit einem “
Der bei der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Hannover Hoch auf Se. Majestät den Deutschen Kaiser schloß, in 8 1 “ beschäftigte bisherige Crcehts.Affefsor Eduard Simson ist welches die Truppen und das zahlreich anwesende Publikum Frankreich. Paris, 24. September. Das »Journa in Folge seiner definitiven Uebernahme in die Staats⸗FEisen⸗ jubelnd einstimmten. Der Vize⸗Bürgermeister Weigel über⸗ officiel« veröffentlicht ein Gesetz, durch welches dem Kriegs bahn⸗Verwaltung zum Regierungs⸗ Agessor ernannt worden, reichte sodann im Namen der d dem Divisions⸗Comman⸗ Minister ein Kredit von 4,500,000 Fres. für Ingenieur⸗Eta