1871 / 128 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Sep 1871 18:00:01 GMT) scan diff

zu übernehmenden Pensionen, ständigen Unterstützun en und e uschü 1 bisherigen hessischen Normen in Geltung Atungfn un Suscha 1. ung 87 Pensionen, die Gewährung einer B“ an die Hn liebenen verstorbener Penstonäre, die Uebernahme von Arznei⸗ nd Beerdigungskosten findet nach den hierüber bestehenden Bestim⸗ Neaach. statt, . nicht die jeweils geltenden Reiche⸗ oder preußischen ormen günstiger für die Berechtigten sind. Hinsichtlich der etatsmäßig an Veteranen aus den Kriegen bis zum Jahre 1815 bewilligten Pen⸗ finden die Bestimmungen wegen eventueller Ausdehnung dieser ewilligung auf etwa ferner eintretende Bedürftigkeitsfälle und 88 Hüe . der Einzelpensionen bis zum Maximalbetrage von Fl. jährlich, beides innerhalb der für die erwähnten Veteranen fixen Etatssumme von jährlich 6000 Fl. Anwendung. Die zu Gnadenpensionen für Offiziers⸗ ꝛc. Wittwen und Offiziers⸗ F. Töchter ein für allemal in dem Etat ausgesetzte Summe von 50 Fl. jährlich wird auch ferner ihrer Bestimmung gemäß ver⸗ wendet werden, und es wird die Bewilligung der Gnadenpensionen wie bisher durch Se. Koͤnigliche Hoheit den Großherzog erfolgen. Die persönlichen und Rechtsverhältnisse der beim Inkrafttreten der Konvention vorhandenen Pensionäͤre werden durch die Uebernahme von deren Pensionen auf die Reichskasse in keiner Weise geändert. Ueberhaupt dürfen wohlerworbene Rechte nicht verkürzt werden 1 Se. Königliche Hoheit der Großherzog wird wie bisher das Recht haben, bei den vor dem Inslebentreten der Konvention vorhandenen Beförderungen zu höherem Charakter oder Rang vorzu⸗ Art. 5. Zu Art. 16. Die Bevollmächtigten waren darüber ei Art. 16. r ein⸗ Feere daß die zur Abwickelung der Verwaltungsgeschäfte des Zroßherzoglichen Kontingents nach dem 1. Januar 1872 erforderlichen sächlichen und persönlichen Ausgaben aus den etatsmäßigen Mitteln der preußischen Militärverwaltung zu bestreiten sind. 8 8.8 6. Zu Art. 18. In Ansehung der Offiziers⸗Wittwen⸗ und aisenkasse, sowie der Unteroffiziers⸗Wittwenkasse stimmten die Be⸗ vollmächtigten darin überein, daß diese Institute in der Verwaltung der Großherzoglichen Regierung zu verbleiben haben, und daß es Sr. Koͤniglichen Hoheit dem Groößherzoge zustehen wird, bie hierzu etwa erforderlichen organisatorischen Bestimmungen zu treffen, durch welche indeß keine Erhöhung des Zuschusses aus dem Militaretat herbeigeführt werden darf. Militärbeamte, welche im preußischen Dienste zu einer Stelle oder einem Gehalte gelangen, womit im hessischen Dienste eine Erhöhung ihres militärischen Ranges verbunden gewesen wäre, sollen zum Vorruüͤcken in die entsprechende Klasse der Olftziers⸗Wittwenkasse berechtigt sein, auch wenn ihnen diese Rang⸗ erhöhung nicht zu Theil wird. Der Zuschuß des Reichs zu den beiden Instituten wird auf Grund einer alljährlich vorzulegenden Bedarfs⸗ eheeenen und es müssen dem⸗ rw gsrechnungen der Institute 1 des ehüschn 8 1““ 8 .7. Zu Art. 21. Die Bevollmächtigten waren 1 ö“ daß die preußische Militäͤrverwalkung aus 8 über überlassenden Theil der auf Hessen fallenden Kriegskosten⸗Entschädi⸗ gung, welcher von Reichswegen für Wiederherstellung des Kriegs⸗ materials bestimmt werden wird, auch diejenigen Kosten zu bestreiten 2. die noch vor dem 1. Januar 1872 durch Wiederherstellung des riegsmaterials, sowie durch Beschaffung fehlender Gegenstände und ee zur ersten Ausstattung des Großherzoglichen Kontin⸗ Art. 8. Zu Art. 22 Die besonderen Bestimmungen ü Perlbnlscden. nad e.seetench der e. ischen Pnrnüber 8 den c enjenigen Theil des hessischen Konti ’“ ü Sa2. keine E Irt. 9. ießlich wurde noch Einverstaͤndniß darüber erzi 2. die in dem hessischen Einführungsgesetz zu 4 Fennr Fen etreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868 getroffenen Bestimmungen über ie Einreihung der südhessischen Orte in die verschiedenen Servis⸗ lassen bis zu einer etwaigen anderweitigen Regelung im d Reichsgesetzgebung aufrecht erhalten bleiben. Berlin, den 13. Juni 1871. Karl von Karczewski. Robert von Putt L. S (I.S

Carl Hofmann. Ludwig von Lynck d. 8) h e Georg Rudolph Niepoth. (E. S.)

Kunst und Wissenschaft. ““ Auf den preußischen 2.etkeh. für das Winter⸗ semester 1871/2 folgende Vorlesungen üͤber deutsche und preußische über deutsches und preußisches . 0 9i 8 . FRnrt esc 8 angetümdiat: e über deutsche Kunst, Literatur und reifswald. Deutsche Reichs. und Rechtsgeschichte, r. Haeberlin. Deutsches Verfassungs⸗ chrng rof ssor Dr. Franklin. Ueber die heutige Verfassung des n schen Reichs, derselbe. Preußisches Landrecht, derselbe. Der preußischen Geschichte dritter Theil (die Zeit König Friedrichs des Großen), Professor Dr. Hirsch. Geschichte der deutschen Kunst Seee 23 Alterthümer, mil eit er betreffenden Kunstwerke und Urkun ss Der Nibelunge Nör, Professor Dr. Höfer. den, derselbe. Halle⸗Wittenberg. Kirchengeschichte Deutschlands im 19. Jahr⸗ hundert, Lic. Brieger. Ueber die heutige deutsche Reichsverfassung, Anschütz. zsisches Verwaltungsrecht, Prof. Dr.

Meier. Erklärung der preußischen Verfassungsurkunde, De Preußisches Landrecht, Prof. Dr. w eaee deh scher und preußischer Prof. Dr. Fitting. Deutsch Staats. und Rechisgeschichte, Dr. Phillips. Deutsches Privat⸗ und Lehnrecht Prof. Dr. Anschütz. Geschichte des brandenbur⸗ gisch⸗preußischen Staats von den ältesten Zeiten bis auf Friedrich den 11,5½ 3 Prof. Dr. Hertzberg. Geographie Deutschlands im M ttelalter, G. R.⸗R. Prof. Dr. Leo. Einleitung in die deutsche Geschichte des Mittelalters, Prof. Dr. Dümmler. Landwirth schaftliche Statistit mit besonderer Ruͤcksicht auf Preußen und das Deutsche Reich, Prof. Dr. Schmoller. Althochdeutsche Sprach⸗ denkmäler, Prof. Dr. Zach er. Gothische Uebungen, Dr. Kuhn. Geschichte des deutschen Romans seit Wieland, Prof. Dr. aym. Breslau. Deutsches Privatrecht mit Einschluß des ehnrechts Prof. Dr. Stobbe. Erklärung des Sachsen⸗Spiegels, Ders elbe. Gemeiner und preußischer Civilprozeß, Prof. Dr. v. Bar. Deutsches Staatoͤrecht mit Berücksichtigung der preußischen Ver⸗ fassungs⸗Urkunde, Prof. Dr. Schulze. Erklärung der Verfassungs⸗ Urkunde des heutigen Deutschen Reichs, Derselbe. Preußisches Fehe. Prof. Dr. Gitzler. Preuß. Obligationenrecht, Derselbe 8 Spinoza und seinen Einfluß auf Lessing und Goethe, Prof. r. Dilthey. Deutschlands phanerogamische Flora, insbesondere nach botanisch⸗geographischen Verhältnissen, nach natürlichen Familien Pro Dr. Göppert. Geschichte des deutschen Reiches im Mittel⸗ 4 ter, Dr. Lindner. Deutsche Geschichte im Ueberblick, Prof Pr. Caro. Geschichte des preußischen Staates von 1640 1740, Prof Dr. Grünhagen. Geschichte der deutschen Universitäten, r. Pfeiffer Geschichte der deutschen Literatur des Mittelalters Prof. Pr. Rückert. Die Gudrun, kursorisch gelesen und erklärt, a 1 8 9 gich Sen dg üe denüschen Mittelalters, Dr. A. Schu It. ng von Wolfram v. E 8 5 br⸗ Zupitza. . gsberg. ezeptionsgeschichte des römischen Re⸗ Deutschland, Dr. Steffenhagen. Deutsche E— selbe. Deutsches Privatrecht mit Lehnrecht, Prof. Dr. Laband Deutsches Kirchenrecht beider Religionspartheien, Prof. Dr. von gfer Deutsches Strafrecht, Prof. Dr. Güterbock. Preu⸗ ßisches Privatrecht, Derselbe. Deutsche Geschichte bis auf die Staufer, 8 r. Nitzsch. Preußische Geschichte, Prof. Dr. Mauren⸗ recher. Geschichte der Provinz Preußen im Mittelalter, Dr. Loh⸗ meyer. —. Ueberblick über die Geschichte der deutschen Poesie von der ältesten bis auf unsere Zeit, Prof. Dr. Schade. Ueber Ca⸗ ZT““ Ranch Schwanthaler. Prof. Dr. Hagen. 1 c ati rof. b debsche (Sgus zatt 8 f. Dr. Schade. Altideutsche Uebungen, m Verlage von Carl Flemming in ogau i mehr der Schluß des Werkes »Sag ch 88 Staates« von Dr. J G. Th. Graesse erschienen. Dasselbe be⸗ steht aus 24 Heften oder 2 Bänden, deren erster bereits 1867 in die Oeffentlichkeit gelangte, während das Erscheinen des zweiten Theiles durch den Hinzutritt der neuen Provinzen zu den alten der preußi⸗ schen Monarchie und die dadurch erforderlich gewordene Vermehrung 88n ursprünglichen Stoffes sich bis jetzt verzögert hat. Das Sagen⸗ 88 bietet in mehr als 2200 Abschnitten eine Sammlung 5 besten und interessantesten Sagen aus der Vorzeit in volks⸗ 3 55 Einkleidung. Mittelst Benutzung einer großen Zahl von g uellen, Chroniken, Städtegeschichten, topographischen Werken und Legendensammlungen bietet das in die Sagengeschichte des Vaterlandes tief einführende Buch in seinem Anfange einen Cyklus 8 Sagen, die sich auf das Herrscherhaus der Hohenzollern, auf deren Abstammung ꝛc. beziehen; an diesen schließen sich üͤber 800 agen aus den Marken, aus Sachsen und Thüringen, dem Harze und Westfalen an. Der zweite Band behandelt in ungefähr 1360

Abschnitten die Rheinprovinz, Schlesien und die Niederlausitz, Pom-⸗

mern, West⸗ und Ostpreußen, die hohenzollernschen Land kfurt und Umgegend, Nassau, Hessen, Hannover 8* Schleswig Uöüatcgen.

Um nur einige Beifpiele herauszugreifen, sei erwähnt, daß Sagen

über den Kyffhäuser mehr als 20, und Rübezahl betreffend über 40

in dem Werte enthalten sind. Alle überhaupt bekannt gewordenen

Sagen einer Provinz aufzunehmen, verboten die Grenzen de . aufz 8 ohnehir es sehr umfangreichen Buches; Hauptsachen jedoch 8— Kreisen des Volkes vorzugsweise lieb gewordene Sagen sind nirgend e worden, so daß das Werk einen der schätzenswerthesten Bei räge ver vaterländischen Sagengeschichte und Volkskunde bildet. Im Kunstverlage von Carl Krause & Co. zu Berlini eine Lithographie von G. Engelbach erschienen: »Der Einzu der deutschen Helden in Berlin am 16. Juni 18714 (Dru 8 2 Korn & Co.). Das patriotische Bild, das in vergrößerten aßstabe ähnlichen Photographien nachgezeichnet ist, stellt das Bran⸗

denburger Thor und den Pariser Platz in dem denkwürdigen Augen⸗

blicke dar, in welchem Se. Majestät der Kaiser und König die Be⸗

grüßung der Ehrenjunafrauen an der Spitze der einziehenden Truppen

entgegennehmen. Die Darstellung des großen Plates mit den üͤberfull⸗ ten Krchünen ist trotz des hngdeneschabrmnl kkar und müatefäc gegliedert und geßaltet das Bild zu einem werthvollen Gedenkblatt an den Einzug der stegreichen Truppen in die deutsche Hauptstadt.

n demselben Verlage und von demselben Künstler gezeichnet ist eine Lithographie des Generals der Infanterie Grafen von Roon erschienen; das Bild hat die Züge des Kriegs⸗Ministers treff⸗

lich und 8 . Portrait ist Brustbild, ge⸗

schmückt mit d

nen Kreuzes. des Eis

er ersten Klasse

hiervon in

ffe

11.“

e, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. derl.

Fpkann tmachung-g. 111“““ In dem Konkurse über den Nachlaß des am 6. August 1870 zu Saakbrücken verstorbenen Lieutenants und Adjutanten Curt von Hobe ist der Apotheker Albert Fischer in Guben zum definitiven Verwalter der Masse bestellt worden. 8 Guben, den 6. September 1871. Köͤnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[30731 Bekanntmachung des Erörterungstermins bei Einleitung des Akkord verfahrens.

Nachdem in dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Julius Hammerstein zu Osterode der Gemeinschuldner die Schließung zines Akkords beantragt hat, so ist zur Erörterung über die Stimm⸗ berechtigung der Konkuͤrssläͤnb ger⸗ deren Forderungen noch nicht ge⸗ prüft oder in Ansehung der Richtigkeit bisher streitig geblieben sind, ein Termin auf

den 7. Oktober 1871, Vormittags 11 ½1 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissarius, im Terminszimmer Nr. 6 anberaumt worden.

Die Betheiligten, welche die erwähnten Forderungen angemeldet oder bestritten haben, werden hiervon in Kenntniß ““ Osterode, den 23. September 1871.

Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Rudies.

1 8

1 v11A1A““; er Konkurs über das Vermöͤgen des Kaufmann kindt zu Thorn ist durch Ausschüttung der Masse beendet.

Thorn, den 16. September 1871. 1 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

88

Bekanntmachung. Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich

19eth hierselbst ist der Rechtsanwalt Meibauer hierselbst zum definitiven Verwalter der Masse bestellt worden. E“

[3075225 n dem

J

Coeslin, den 22. September 1871. . . Königliches Kreisgericht. IJ. Abtheilung.

130722

Der durch Beschluß der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation unter

dem 14. April 1871 über das Vermögen des Mützenmachers Kallmann Verfahren eröffnete gemeine

Kallmann in Gostyn im abgekürzten Konkurs ist durch rechtskräftigen Akkord beendigt. 8 Gostyn, den 19. September 1871. 8

8 Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

[30741 Beka Nachdem in dem Konkurse Marcus Ephraim Kallmann die Schließung eines Akkords beantragt hat, die Stimmberechtigung der Konkursgläubiger, orderunge, Ansehung der Richtig eit bisher streitig geblieben sind, ein Termin auf den 4. Oktober 1871, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, im Terminszimmer, vor zeichneten Kommissar anberaumt worden. Die Betheiligten, die erwähnten Forderungen angemeldet oder bestritten haben, Kenntniß gesetzt. obsens, den 22. September 1871. 1 Königliches Kreisgericht.

Der Kommissar des Konkurses G W eiß er; g

Kreizrichter. (Versteigerung im Wege der nothwendigen Subhastation.) Das dem Gutsbesitzer Hugo Strecker gehörige, schen Kreise belegene Gut Rothenhoff, genannt Falkenburg,

Wege der nothwendigen Subhastation 1 m 18. Degember 1871, Vormittags 11 Uhr,

a an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 18, vor

nntmachung. über das Vermögen

11“

11“

[3081] Subha

Das Gesammtmaaß der der Grun

ist 186 Hekt. 85 Ar. 90 M. Der Reinertrag und Nutzungswerth, nach ück zur Grund⸗ und Gebäudesteuer veranlagt worden ist, Grundsteuer⸗Reinertrag 617,10 Thlr., 8 Gebäudesteuer⸗Nutzungswer 2 Thlr. Alle Diejenigen, welche Eigenthum eit gegen Dritte der Eintragung in d ber nicht eingetragene Realrechte geltend ieselben, zur Vermeidung der Präklusion, sp

ermine anmelden.

Der Auszug aus der Steuerrolle n unserm Bureau Nr. II. v. in den gewöhn

gesehen werden.

beträgt:

u machen haben, m

en Dienststunden e

des Kaufmanns zu Nakel der Sohn des Gemeinschuldners so ist zur Erörterung über deren Forderungen in

vor dem unter⸗ welche werden

im Fürstenthum⸗⸗ soll im dem unterzeichneten versteigert werden. 8

eee 3 FS2 1 dsteuer unterliegenden Flächen

welchem das Grund⸗

zur Wirksam⸗

8 Hypothekenbuch bedürfende, üssen

testens im Versteigerungs⸗ und Hypothekenschein können ia

in dem Terminszimmer Nr. 7 tionsrichter verkaͤndet.

[30791

Dehnbostel, Schuldner, belegene Vollhof öffentlich und steht dazu zweiter und gesetzlich letzter Termin auf

an hiesiger Gerichtsstelle an. der hiesigen Gerichtsschreiberei eingesehen werden.

3 Stuben, bkammer und den zum Betriebe der Landwirthschaft erforderlichen Räumlichkeiten,

ferner aus einer Scheune, einem hause, circa 140 Angerboden, Gartenland.

Kothdof mit Geb vornehmlich den in der

der H b. beschriebenen Grundstücken von

Ruthen.

Nachdem der Provofant als verfögungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesitzes sich allhier vorläufig ausgewie so werden unter Bezugnahme auf die

vom

alle Diejenigen, irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen

thums⸗ bevorzugten Forderungen, in Leibzucht besteben,

angesetzten Term Anspruch ni⸗ Landes⸗Kreditanstalt zu

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages wird an dem

20. Dezember 1871, Vormittags 12 Uhr, von dem unterzeichneten Subhasta⸗

Coeslin, den 19. September 1871. 1 Kreisgericht. 1—“ ubhastationsrichter.

8 8

In Zwangsvollstrecungssachen des Vollhüfners Wildung in

dingen und Genossen, Gläubiger, wider den Oekonom Abich in

Hausnummer 9 in Dehnbostel

soll der unter

an den Meistbietenden verkauft wer

Freitag, den 20. Oktober d. J.., 1 Vormittags 11 Uhr, 8 .“ Die Verkaufsbedingungen nen au 1

einem Wohnhause mit

zu verkaufende Vollhof besteht aus 1 Rauchkammer und

Der 2 Schlafkammern, 1 Speisekammer,

chweinestalle, einem Häuslings-

einem Pferdestalle, einem Speicher, einem Schafstalle, Backofen, Mrg. Ackerland, 25 Mrg. Wiesen, 122 Mrg. Haide⸗ und 8 Mrg. Forstgrund, 4 Mrg. Torfmoor und 1 Morgen

den 20. September 1871. v““ Königliches Amtsgericht I.

Ediktalladung.

Walsrode,

oe er Köthner Wilhelm Hoyer zu Rethmar hat dem Gerichte an⸗

gezeigt, nover zu

Vermögen, Amisgerichts belegenen Grundbesitz

daß er wegen einer ihm aus der Landes⸗Kreditanstalt in Han⸗ bewilligenden Darlehns⸗Hypothek mit seinem gesammten insonderheit mit seinem im Bezirke des unterzeichneten zu bestellen beabsichtige.

ehört der zu Rethmar unter der Haus⸗Nr. 23 belegene uden, Gerechtigkeiten und sonstigen Zubehörungen, Grundsteuer⸗Mutterrolle von Rethmar unter 1 30 und Haupt⸗Nr. 203, Nr. 1 a. und insgesammt 56 Morgen 96 Qu.⸗

Zu letterem

aupt⸗Nr. 22 lfd. Nr.

sen hat: §§. 25 und 26 der Verordnung

18. Juni 1842 und den §. 18 des Gesetzes vom 12. August 1846 welche an die bezeichneten Pfandgegenstände Ansprüche diese in Eigen⸗

oder Ober⸗Eigenthums⸗Rechten, in bypothekarischen und sonst Reallasten, Abfindungs⸗, Dotal⸗ oder 8.Ansprüchen oder anderen Verhaftungen und Belastungen hierdurch vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu au Donnerstag, den 26. Oktober d. 3. Morgens 10 Uhr, 218 anzumelden. Durch die Nichtanmeldung geht der nicht überhaupt, sondern nur im Verhältnisse zu der der bestellenden Hypotbhek verloren. die Rechts⸗

Einer Anmeldun bedarf es daher nur dann, wenn beständigkeit und dus Porzugsrecht der der Landes⸗Kreditanstalt zu

llenden othek nicht eingeräumt werden soll. dvpommeldungspflicht sind nur diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direktion der Hannoverschen Landes⸗

ditanstalt Certifikate ausgestellt worden. 8 veclaa hat ꝛc. Hoyer auf Löschung der ins Hypothekenbuch der

vormaligen Amtsvogtei Ilten eingetragenen nachbezeichneten Hypo⸗

erloschen angetragen: bh E p Kapital von 200 Thlrn.

a. tom I., pag. 37 sub IV. für ein

Konventions⸗Münze an den Küster Stegmann in Ilten de 9. Februar 1831,

b. tom III, pag. 290

Cour. Kaution an als Testaments⸗Exekutor des weiland Lieutenant Ludolph

SHeuuer in Celle laut prot. de. 22. Juli 1851. Alle, welche an diese Hypotheken Ansprüche zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, solche bis zum obigen Termine hier unter dem Rechtsnachtheile anzumelden, daß die Hypotheken im Nicht⸗ anmeldungsfalle für vollständig erloschen erklärt werden sollen. Buradorf, den 15. September 1871. 9 Königlich Preußisches Amtsgericht. I.

8 Verschiedene Bekanntmachungen

Nachdem Herr Rudolph Lickfett zu Danzig unsere General⸗ err

Agentur für Fetthrenes und A. Vorkowsky zu Barten⸗

stein dieselbe für stpreußen niedergelegt, hat Herr W.

in Elbing beide genannte General⸗Agenturen zur Verwaltung über⸗

nommen, was wir hiermit bekannt machen. .“ Berlin, den 26. September 1871. iti

Norddentsche Lebensversicherun s⸗Bank auf Gegense e. Der Lcheral Direktor. .““

WMeimann.

Weichert

sub VI, für ein Kapital von 100 Thlrn. den Kanzlei⸗Prokurator Jüͤdell in Celle

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