nee-
v.
“ E““
Iaisenbahn-Prioritate-Aktien und Obligatienen.
bmsenbahn-Fmoritkts-Aktien ens b Igationes.
Eisenbahn-Stamm-A ktlen.
Ancnen-Hasmichter.. s Nleine
do. Borgisch-Mürk. I. Ser. ezn IIJ. Ser. do. III. Ser. v. Staat 3 ⅓ gar. do. Lit. B. do Lit. C. IIIV. Serie 16 V. Serie do. Aach. Düsseld. I. Em. o II. Em. “ do. III. Em. 7o. Düaseld.-Elbf. Priorit. do. do. II. Serie do. Dortmund-Soest. 1 do. II. Serie
do. II. Ser. 8 do. III. Ser. Berlin-Anhalter
299292568022 90
E. g.. do. E“ erlin-Stettiner I. Serie do. II. Serie vb1“ do. — do. do. kl. do. IV. S. v. St. gar.
do. VI. do. 8“ do. Kl. Breslau-Schweid.-Freib.- do. Lit. G. 1 öln-Crefelder 59 22„220 Cöln-Mindener I. Em. d II. Em. II. Em.
2 8 58*
Märkisch-Posener.. Magdeburg-Halberstädter do. von 1865 do. von 1870 do. Wittenberge Magdeb.-Leipz. III. Em.. eburg-Wittenberge. Niederschl.-Märk, I. Serie do. II. Ser. à 62 ½ Thlr. N.-Mrk. Oblig. I. u. HI. Ser. do. III. Ser. do. IV. Ser. Niederschlesische Zweigb. do. Lit. . Nordh.-Erfurter I. Em.. Oberschl. Lit. PA 11“ ö“ Em. v. 1869.
0 do. Obersehl. v 8 d (Cosel-Od.)
do. III.
e“
do. kleine.. Siargard-Posen rereree—en† doe. IHI. Em...
do. III. Em.. Ostpreuss. “ 1“ 0.
32288·Zẽʒ
v. St. garant
Lit. B..
—
A&̊
έ —.
EMRmMnennE
AE92
SETEE“
= A—
PEEEUEUR=gF
1/1 u. 7./87 ½ G do. do. do. do. do. do. do.
n
82
1/4 u 10 do. do.
1/1. 1/4 u 10
4 1/1 u. 7.
9
101 ½1 bz G 101 5 bz G 100 bz
81 bz
— —
1/49 10,—. — do. 97 ⸗bz 1/1 u. 7. 96 1 bz do. 96 ½ bz
102 ½bz do.
Kheinische 3. Em. v. 58 u. 60 ¼
do. 3. Em. v. 62 u. 64 do. do. v. 1865..
H .b55 Rhein-Mahe v. St. 1 do. 'Fm.
E“ EE “
E“
5 1
4 ½
Div. pros1869 Cref. Kr. Kemp. do. do. St. r. Limburg-Lüttich Pm. Ctr. B. St. Pr. Schweiz. Westb. Warsch.-Bromb. TWosch. Ldz. vSt. g.
Oest.-Frz. St. . do. junge SsSchweizer Unien
1/1 u. 7. 95 ½ bz G 1/4 10 95 ½ bz G
do. 95 ½ bz G 102 ½1 B 1/1 u. 7. 98 ½ G
do. 98 ½ G
do. [96 bz
EIESSII hnbEwrmRU
1/1 u. 7.
Fünfkirchen-Bares
[Gabz. 1u““ d
Em. III. Em.
do. doe.
do. do.
saaschau-Oderberger.. COatrau-FriedlanderH.
Ungar. Nordostbahhn... do. EEEEE“ Lemberg-Czernowitz.. o. II. Em. do. III. Em. Mähr.-Schles. Centralbahn Mainz-Ludwigshafen... Oestr.-franz. Staatsb., alte do. Ergänzungsnetz Kronprinz Rudolf-Bahn.. do. 69er Südöstl. Bahn (Lomb.).. do. do. neuec... do. Lomb.-Bons 1870,74 do. v. 1875. dc. v. 1876. do. v. 1877, 78 do. Oblig.. Charkow-Asow do. in Lyr. Strl. à 6.24 e] Charkow-Krementschug.. do. in Lyvr. Strl.. Jelez -Orell Jelez-Woroneseh Koslow-Woronesch Kursk-Charkow. 2 22 22222 Kursk-Kiew do. Neine. Nosco-KRjäsan Moseo-SmolensttV do. kleine.. Eeeö“ Rjasan-KoslowV Rybinsk-Bologoype.. do. kleine... Schuia-Ivanowo do. kleine.. Warschau-Terespol. do. eine Warschau-Wiener I..H
2. 2 202222—*
Nleine III. 9 20 kleine
NaRmnhaceencsennn 1
AICURRUGU CUCoIcnSnIAESI
UnAEREEnEnRE
Ur
IncamneRehesnnesn
[1/5 11 1/3u. 9. 18 1/1n. 7. 1/5 u 11
Prioritüt
en.
Boztel-Wesel Oesterr. Nordwestbh 5 E DdvxvbFööäö. Holländ. Staatsbahn 5 Alabama u. Chatt. garant. 8 Calif. Extension 7 Chiecago South. West. gar. 7 do. kleine Fort -9& Mouncie.. (Brunswie [Cansas Paciisie Oregon-CaliatV. Port Huron Peninsular ..
73 bz B 18 6 7 7 7 Roekford, Rock Island.. 1. 1 7 6 6
75 ½ bz 101 ⅞ G 292a 1 bz 287 ½ bꝛz B 8—
78 ½ bz 238 bz G 236 bz G
2 ⏑3922090092
South-Miascuri Port-Royal rMrrtfferr St. Louis South Eastern. Central-PaciieV Oregon-Paecifiec
1/3 u. 9. 85 ½ bz 1/ u. 7. 78 ⅞ bz 1/1 u. 7. — — 1/1 u. 7. 65 bz B 86 5 bz 90 ½ bz G 63 B 69 % bz B
1/5 u 11 80 5 bz G 1/4 u 10 745752 G 1/5 u 1 1 65 B . 1/2 u. 8. 42 ½ bz G 1/1 u. 7. 73 bz 1/4 u 10152 6 1/5 u 11 75 ½ 6 1/1 u. 7. 86 ½ bz
do. 80 ½ bz
1/‧2 u. 8. — —
Spefaehels-Ulnci. ... .6
Bank- und Industrie-Papiere.
Div. pro 1869/,1870 Ahrens’ Brauerei Berl. Aquarium. do. *Br. (Tivoli) do. Br. Friedrh. Badische Bank. Böhm. Brauh.-G. Berl. Bock-Brau. Berl. Immobil.-G. do. Pferdeb... Dess. Kredit-B.. Elbing. Eisenb. B. “ Harpen. Bgb. Ges. 92 bz B senrichshütte . 83 ½ bz G Hoerd. Hütt.-V. “ 22 Bank “ vr bz gd. F.-Ver.-G. 8s b. “ 1 1. Moldaner Bank. 90682 A B.Omnibus-0. 92 ½ G Brl. Passage-Ges. 92 9 Brl. Centralstr. G. 92 ⁄ bz Renaissance-G.. 92 ½ bz
12 12² ½
15e;
—2 ₰
1/28. 8. do.
[ScUοα!
3 -
Obschl. Eisenb. B. Pomm. Hyp. Pfd. ““
II. Niehtamtlicher Theil.
Berl. Wasserwk. Boch. Gussstahl estend Km.-G. Vereinsb. Quist.,
Deutsehe Fonds.
Constantia.V.
Cöm. Siact-Dbsig. — Gothaer St.-Anl 5 Manheimer Stadt-Anl./4 ½ Königsb. Stadt-Anl. 5 Oldenburger Loose . 3 Rheinprov. Anleihe 4 ½
4 ½ 1/1. u. 1/7. 1/1
1/1 u. 7. do. 1/2.
41/1 . 7
Goth. Grd. Cred. Bresl. Wechslerb. Bresl. Wagg. Fab. Köpn. Chem. Fab. Adler-Brauerei-. Braue. Königstadt
96 B 99 ½ G 101¼ 0 37 bz 97
Ausländische Fonds.
Br. Friedrichshöh Oranienb. Ch. F.
Russ. Anl. de 1871..
NANew-NYork St.-Anl.. New-Nersey.
1 Raab Graz.
Emn. 10 Rb.-L., 09 2 Neapol. Pr.-A. 9b9n o
0. kleine.. Warschauer Pfandbr. Schwed. 10 Rthl. Pr. A.
Franz. Rente. Turnau-Prag do.
unge.. oose..
[Ungarische Loose...
111““
Pr. Stück 1/5 u. 11. 1/3 u. 9.
1/4. u. 1/310. pr. Stüek 15n-11.
101 u. 4. 85.
154 u. 10. 824 bz pr. Stück
IUIIIrXIIIISRIU.ας8IIIEIAElSSIIS
8 ½ B
35 ½ bz 88 ½ bz 88 ⅞ bz
FPetersb. Disk. Bk. (Centr. Genosssch. Nordd. Hyp. A S. Sächs. Credit-B. Königsb. Vulcan Berl. Centralheiz. sdo. Bauges. Born sdo. Msch. Freund do. Porz. Manuf. do. Br. Schönebg. Maklerbank.. Egells Masch... 58 ⅞ bz Hessische Bank.
96 ⅛bz G 0 92 ½ bz 90 ‧z B
IIIIIIIIIIIII
11II1I11*
1 vʒsgEgEmCoeossssoEESSURASAFSS
IAnAREAch ⸗ arcacheh⸗nne
1/4. 1/1. do. 1/10. 20/4.
1/⁄1. 1/1 u. 7
96 k s G 102 ½ bz B 128 ½ bz 111 ½ bz 132 bz
89 ⅞ B
91 G
95 bz G 163 B
19 bz B
116 bz
242 G 118 ½ bz G 121 bz 1024 bz 119 bz G 68 G J110 ½ bz G 94 bz
53 G
97 3 bz G 99 ½ 3 16 ⅞ G — 145 etwbz 136 B j. 128 117 et. bz [G 82 ½ bz G 118 ½ bz 115 bz G 105 ½ bz G6
129 ½ 5z
76 ½ B
139 a 135 bz 97 ½ bz
105 etwbz
Berlin,
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗ (R. v. Decker).
Hofbuchdruckerei
Alles einzugehen wird mir beim besten Willen nicht
106et w hz G
—
zum Deutschen Reichs⸗
. Reichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 3. November. In der gestrigen Sitzung des Reichstags erklärte der Bundesbevollmächtigte Staats⸗Minister von Bülow über den Büsingschen Antrag, nach dem Abge⸗
Meine Herren! Es wird kaum einer Rechtfertigung bedürfen, wenn ich zuerst und sofort das Wort ergreife in Erwiderung auf die eben vernommene Rede. Ich gestehe, daß ich einigermaßen überrascht worden bin über die Begründung eines Antrages, den ich für eine Verfassungsaͤnderung genommen, und der als Verfassungsänderun angemeldet war. Wir sind aber, soweit ich später vernommen, nich eigentlich bei einer solchen Verfassungsveränderung, sondern nur bei mecklenburgischen Angelegenheiten, bei der Frage: wie steht es in Mecklenburg und mit der mecklenburgischen Verfassungsfrage? Um so mehr ist es gerechtfertigt, wenn ich Einiges darauf erwidere; auf möglich sein, ich will es versuchen. Ich —ann dem Beispiele des Herrn Antragstellers indessen nicht darin ganz folgen, daß ich die allgemeine Bedeutung dieses Antrages, der einmal als Veränderung der Reichsverfassung angemeldet ist, gänzlich bei Seite liegen lasse; ich kann mich nicht überzeugen, daß es eine einfache Verwahrung aus subjektiver Auf⸗ fassung der Herren Antragsteller, die ich als solche respektire, ge⸗ nügen konnte, um jede Ausdehnung, um jede anderweitige Be⸗ deutung dieser Verfassungsänderung für alle Zeiten zu beseitigen; die Zeiten wechseln, die Stimmungen und Strömungen wechseln auch. Die Herren Antragsteller scheinen jetzt nur Meckten⸗ burg im Auge zu haben, diejenigen deutschen Länder, die sich in der⸗ selben oder ganz analogen Verfassung befinden, nicht zu berücksichtigen. Ich glaube aber, der ganze Antrag als solcher geht viel weiter, als die Herren es selbst vorausgesetzt haben oder vorausgesetzt wissen wollen. Erstens ist eine Verfassungsänderung an sich unter allen Um⸗
änden eine ernste und gewichtige Sache, eine Sache, die, ich möͤchte agen, nichte ohne eine durchaus zwingende Nothwendigkeit ins Leben FTaene werden darf, am wenigsten jetzt, nachdem wir in Folge großer
raignisf und der erfreulichen Vereinigung, die uns beschieden worden ist, die Reichsverfassung verxeinbart und festgestellt voben. Dir Sache wird noch ernster, wenn ich erwäge, — „nb daran darf ich auch von meinem Standpunkte erinnern — daß die Verfassungs⸗ veränderung, von der es sich jetzt handelt, eine tief eingreifende, die Kompetenz dieses Hohen Hauses und der Reichsgewalt in außerordent⸗ licher Weise erweiternde ist. Es ist ein analoger, fast identischer An⸗ trag damals, als im Rorddeutschen Bunde die konstituirende Ver⸗ sammlung die Verfassung berieth, vorgebracht worden, er ist abgelehnt; er ist später noch einmal wieder angeregt und gleichfalls abgelehnt worden. Wenn derselbe also nicht in der Reichsverfassung steht, so ist die Voraussetzung gerechtfertigt, daß mit vollem Bewußtsein, mit gutem Vorbedacht eben eine solche Bestimmung nicht in die Verfassung hinein sollte nach Absicht und Geist der elben. Es liegt auch die Betrachtung sehr nahe, daß, je größer die Gewalten sind, welche hier politisch in Einem Körper vereinigt, im großen Centrum des Deutschen Reiches vereinigt sind, desto mehr der Gedanke nahe liegen kann und muß, eben die einzelnen Stände jedes Landes und dessen Verfassung zu stärken, zu kräftigen zur Selbstverantwor ung, zur Selbständigkeit, zur eigenen Thätigkeit, nicht aber Alles nach Einem
chema zu konzentriren und einzuzwängen. Ich spreche — und er⸗ laube mir das gleich hinzuzufügen — mit der vollsten Achtung vor dem konstitutionellen Prinzip; es ist das meine Pflicht gegenüber einem Antrage, der von so vielen Mitgliedern dieses Hauses unter⸗ zeichnet ist — es ist meine Pflicht gegenüber einem Antrage, der, so hoffe ich, die Wohlfahrt meines engeren Vaterlandes auf die Fahne schreibt — es ist meine Pflicht gegenuͤber dem Umstande, daß in fast allen deutschen Staaten eine konstitutionelle Verfassung besteht. Ich bin vollkommen im Stande, die Vortheile der konstitutionellen Ver⸗ fassung zu würdigen, und ich verwahre mich daher gegen jede Mißdeutung. Ich wiederhole aber doch, daß Ein Schema für Alle nicht eben nothwendig und nicht gerechtfertigt sein kann. Eines schickt sich nicht für Alle, und wir haben historische und gege⸗ bene Verhältnisse; wir steben auf dem Boden der realen Politik, wir stehen nicht bei einzelnen Wünschen, wir siehen bei dem, was die Verfassung uns Allen vorgezeichnet hat, die Verfassung, die unsere Stellung gegenüber den einzelnen Landen bedin t und beschränkt —— auch die Ihrige! Ich erlaube mir hinzuzufügen, daß die jetzt vorgeschlagene Verfassungsveränderung alle Staaten des Deutschen Reiches gleicher⸗ maßen inieressirt und angreift; — ich habe nicht deren Vertheidigung zu üͤbernehmen oder zu wahren, ich muß aber doch einzelnen Worten des Herrn Antragstellers gegenüber erwähnen, daß, wenn deiselbe be⸗ merkt, es würde die Erste Kammer, es würden die Virilstimmen, es würden andere Fragen dadurch nicht gefährdet, nach dem Wortlaute des Antrages die Kompetenz dieses hohen Haufes oder der Reichs⸗ gewalt begründet sein würde, in jedem einzelnen Falle zu untersuchen, was denn die Bevölkerung sei, mit anderen Worten, wer wohl be⸗ rechtigt sei, ob das Wahlgesetz den augenblicklichen Anforderungen ent⸗ spreche, ob die Virilstimmen der Standesherren, die in der Ersten
ammer sitzen, ob die Betheiligung eben einer Ersten Kammer überhaupt gerechtfertigt sei gegenüber der Vollgewalt, der großen Kompetenz, welche
v1X1X“ 8
ordneten Westphal:
viel mehr für diejenigen Staaten —
Erste Beila
den gewählten Abgeordneten des Volkes für Steuerbewilligung und für die Gesetzgebung zugebilligt werden soll. Gegen diese Kompetenz als solche habe ich selbstverständlich nichts einzuwenden und will mir hehen die Bemerkung erlauben, daß diese Kompetenz
— gischen Ständen von Alters her in vollem Umfange zu einer s wo in den übrigen deutschen Ländern von solchen Verfa sungen u. s. w., solchen Berechtigungen nicht viel die Rede ge⸗ wesen sein mag. Wir stehen also, wie ich bereits die Ehre hatte zu bemerken, auf dem realen Standpunkte der Politik und dessen, was die Reichsverfassung uns vorschreibt. Der Antrag, von dem es sich handelt, ist schon zweimal abgelehnt worden; er ist eine Neuerung ernster, bedenklicher Art. er das für diejenigen Staaten, welche sich bisher einer konstitutionellen Verfassung erfreuen, so ist er es noch — — ich wiederhole, Mecklenburg ist
nicht der einzige — die keine konstitutionelle Verfassungen haben, son⸗ dern Landstände. Diesen gegenüber nimmt der Antrag das Recht in Anspruch — indirekt vielleicht nur, aber er nimmt es doch in An⸗ spruch, und wenn ich daran noch gezweifelt hätte, so hat mich der Herr Antragsteller vollständig darüber aufgekläͤrt —, die Verfa ung zu beseitigen. Hierzu binich nicht im Stande, die Zustimmung meiner Regierung in Aus⸗ stellen. Ich werde mir erlauben, das noch naͤher zu motivi⸗
ren, will aber vorher noch auf eine oder zwei mecklenburgische Fragen, die der Herr Antragsteller angeregt hat, speziell antworten. as die Frage über die Erbpächter betri t, so ist darüber kein vollständiger Antrag gestellt, wie ich vernommen habe, sondern nur über eine Petition referirt, über die die Kommission selbst zu keinem Antrage gekommen zu sein scheint; ich kann mich also auch, da die Akten voli⸗ staͤndig vorgetragen sind, eines näheren Eingehens darauf enthalten. Es liegt mir aber am Herzen, zu bemerken, daß diejenigen Bedenken, die bis jetzt gegen diese Erbpächter und deren Ordnung vorgekommen sind, bei uns im Lande von einer ganz anderen Seite ausgegangen waren, als von derjenigen, die sich etzt der Sache anzunehmen cheint. Die Sache hatte allerdings ihre ernsten Bedenken, sie ist aber eine im besten und eminentesten Sinne des Wortes so liberale Maßregel, daß ich glaube, wenn sie mit allen Umständen, die die Sache gegangen ist, cch PII
die sie gehen kon fite, di 8. „v- -e. .er. zirt sie, geh woenpte nhd p einverstaͤnden fein würden mit
demsenigen, was auch der Herr Antragsteller, freilich nur bei⸗ läufig, erwähnt, daß nämlich doch auch manches Gute darin sei. Es handelte sich darum, ein Unrecht alter Zeiten gut zu machen, es handelte sich darum, Mecklenburg einen kr ftigen und tüchtigen Bauernstand zurückzugeben. Das konnte nicht durch ein Dekret oder durch Oktroyirung, es mußte durch ernste und tüchtige Arbeit geschehen. Die Leute waren der Arbeit entws nt, wenigstens der geistigen Arbeit, sie waren der Selbstaͤndigkeit und der Selbst⸗ bewirthschaftung ihrer Stellen entwöhnt, sie mußten gewöhnt werden, von dem unbestimmten Eigenthum, welches sie hatten, ich verspreche mich, sie mußten von ihrem unbestimmten Zei
pachtrecht durch die Eebverpachtung zu wirklichem Eigenthum herübergeführt werden. Es ist behauptet worden, sie hatten bestimmtes Eigenthum, aber das ist nicht der Fall, es war kein Eigenthum, sie hatten keine realen dinglichen Rechte, keine Hypo⸗ thekenrechte, sie konnten kein Geld aufnehmen, sie nicht vererben, sie konnten — und das ist der Hauptpunkt der Sache — nach dem Gut⸗ befinden des Amtes, der Kammer von ihren Siellen entsetzt werden. Es ist jetzt behauptet worden, sie hätten Eigenthum gehabt; das ist historisch nicht zu begründen. Leider ist der mecklenburgische Bauern⸗ stand in den vergangenen Jahrhunderten nicht in der Lage gewesen, Eigenthum zu erwerben oder festzuhalten, sie waren in einer prekären Stellung und es kam darauf an, sie nach und nach in freie Eigen⸗ thümer zu verwandeln. Man kann im Ganzen und Großen sagen, daß sie für etwa ein Drittel des wirklichen Werthes ihrer Stellen zu der Erbpachtung gekommen sind, sie können den Kanon leicht abtragen und in zehn bis vierzehn Jahren ihre Stellen als freies Eigenthum haben. Viele Leute haben schon ihre Stellen freigemacht oder sie ver⸗ kauft, wie aktenmäßig nachzuweisen ist, um weit über das Doppelte von dem, was nach dem Kanon berechnet ist. Die Leute werden also nach der Absicht der Regierung und nach dem persönlichen Wunsch des Fürsten nach und nach zu freien Eigenthümern werden, und dann wird Mecklenburg das haben, was ihm lange gefehlt hat: einen selbständigen tüchtigen Bauernstand. Es ist in der Rücksicht auch gesagt, es floͤssen hieraus 7 bis 8 Milltonen in die Kassen; die Summe ist viel zu groß angegeben, sie mag etwa ein Drittel davon betragen. Wie alle Summen, die nicht zum direkten Hausgut des Regenten gehören, werden diese Einkünfte von den etablirten verantwortlichen Finanzbehör⸗ den verwaltet, und sie genügen kaum, um magnatare und andere An⸗ sprüche für das Großherzogliche Haus zu decken. Uebrigens bedauere ich nur, daß eine Verknüpfung und ein Anstreifen an gewisse, so zu sagen agrarische Tendenzen stattgefunden hat, denn es handelt sic nur darum, daß einige Bauern glauben konnten, sie könnten nun ohne weiteres Eigenthümer werden, und von den Petenten muß man glauben, daß sie selbst nicht recht gewußt haben, was sie unter⸗ schrieben. Was diese Frage betrifft, so habe ich genug darüber ge⸗ sagt; ich erlaube mir nun, zu einer wichtigeren uͤberzugehen. Der Herr Antragsteller hat wieder von der Unvereinbarkeit der mecklen⸗ burger Verfassung mit dem Geiste der Bundesverfassung gesprochen,