1871 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

Bundeskassen, so wie bei allen öffentlichen Kassen in sämmt⸗ lichen zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten in Zahlung angenommen. Die Einlösung der Dar⸗ lehns⸗Kassenscheine erfolgt nicht blos nach Ablauf dieses Jahres, sondern schon von jetzt ab bei der König⸗ lich Preußischen Kontrole der Staatspapiere in Berlin. Die Darlehns⸗Kassenscheine zu 10 und zu 5 Thalern werden außerdem von allen Bundeskassen, sowie von den durch die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten zu bezeich⸗ nenden Staatskassen eingelöst. Wir machen hierbei darauf aufmerksam, daß unlängst falsche Darlehns⸗Kassenscheine zu 25 Thalern zum Vorschein gekommen sind, weshalb wir empfehlen, bei Annahme dieser Sorte die größte Vorsicht zu beobachten und jedesmal den Einzahler sich zu merken. Berlin, den 7. November 1871. .“ Haupt⸗Verwaltung der Darlehns Kassen. von Dechend.

Das 43. Stück des Reichs⸗Gesetzblatts, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter

Nr. 720 die zusätzliche Uebereinkunft zu dem Friedens⸗ vertrage zwischen Deutschland und Frankreich. Vom 12. Okto⸗ ber 1871; unter

Nr. 721 die Separat⸗Konvention. Vom 12. Oktober 1871;,

unter

Nr. 722 das Gesetz über die Einführung des Norddeutschen Bundesgesetzes, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, vom 7. April 18659 in Bayern und Württemberg. Vom 2. No⸗ vember 1871, unter

Nr. 723 Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs: zum General⸗Konsul und zu Konsuln des Deutschen Reichs zu ernennen geruht. (S. Nr. 158 des Deutschen Reichs⸗Anzeigers.) Zu Jurisdiktions⸗Bezirken sind bestimmt. (S. ebendaselbst); unter

Nr. 724 Namens des Deutschen Reiches ist dem Kauf⸗ mann Henry Fowler zu Memel das Exequatur als Königlich großbritannischer Vize⸗Konsul; dem Kaufmann Julius Ru⸗ dolph zu Stettin das Exequatur als Königlich dänischer Konsul für Pommern ertheilt worden; und unter

Nr. 725 dem zum französischen General⸗Konsul in Ham⸗ burg ernannten Herrn André Ferdinand Dervieu, dem zum französischen General⸗Konsul in Frankfurt a. M. ernannten Herr Charles de Hell, dem zum französischen Konsul in Bremen ernannten Herrn Alexandre Martial Vessillier ist Namens des

Deutschen Reichs das Exequator für diese Ernennungen er⸗

theilt worden. v1“

Berlin, den 7. November 1871. 5.

Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kreisgerichts⸗Sekretär Posseldt in Zinten den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. . 3

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Ingenieur Wilhelm Richter zu Eintrachtshütte bei O.⸗S. ist unter dem 4. November d. J. ein alen auf eine Maschine zum Brechen von Rohschienen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusam⸗ mensetzung, ohne Jemanden in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Das den Gebrüdern Bernhard und Moritz Politzer

zu Wien unter dem 16. September 1870 ertheilte Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene lithographische und typographische Presse, soweit dieselbe für neu und eigenthümlich erkannt si, ist aufgehoben. 8

Der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Petersen zu Breslau ist unter Verleihung des Notariats im Departement des Kammergerichts als Rechtsanwalt an das hiesige Stadt⸗ gehicht, mit Anweisung seines Wohnsitzes hierselbst, versetzt vorden. 8

“;

lichtamtliches.

8 11“

Deutsches Neich. Preußen. Berlin, 7. November. Se. Majestät der is König besuchten, wie eits gemeldet, am

Sonntag die Festvorstellung im Hoftheater zu S weri Nach derselben fand ein glänzender Fackelzug stati bei Gmeꝛin heit dessen der Vorsitzende des Bürger⸗Ausschusses, Advokat Wehrmeyer, ein Hoch auf den Kaiser ausbrachte, welches er mit folgenden Worten einleitete:

»Dem erhabenen Gaste unseres allverehrten und geliebten Groß. herzogs, Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser, König Wilbelm von Preußen, dem glorreichen Wiederhersteller des Deutschen Reiches ruhmwürdigen Fürsten, der in dem neu begründeten Reiche mit mäch⸗ tigem Arm den Frieden wahrt, der mit hoher Weisheit und Festigkeit das Recht schiimt, die Gesittung und Wohlfahrt unseres Volkes fer⸗ dert, Sr. Majestät nahen in Liebe und Treue, womit sie sich Kaiser und Reich verbunden wissen, die Einwohner Schwerins, um den Ge. fühlen ihrer tiefsten Ehrsurcht und ihrer Bewunderung der zum Ruhm und Heile Deutschlands von Sr. Majestät vollbrachten Großthaten durch ein dreifach begeistertes Hoch Ausdruck zu geben. Se. Majestät Kaiser Wilhelm lebe hoch! hoch! hoch!⸗«

Der Senator Voß begab sich darauf an der Spitze einer Deputation in das Schloß und hielt folgende Ansprache an Se. Majest ät den Kaiser:

»Die Freude der Einwohner unserer Stadt, Ew. Majestät nach der durchlebten großen, aber auch schweren Zeit in voller Kraft und Gesundheit hier zu sehen und die Gefühle tiefster Ehrfurcht, denen wir so eben in einem begeisterten Hoch Ausdruck verliehen, sind um so aufrichtiger und wahrer, als wir wissen, daß sie in dem Herzen unseres allgelzebten Landesherrn den vollsten Wiederhall finden. Namens der Stadt bitten wir, Ew. Majestäͤt wollen die dargebrach⸗ ten Huldigungen gnädigst aufnehmen.⸗

Gestern kehrten Se. Majestät um 5 ½ Uhr Nachmittags von dem Jaßnitzer Walde nach Schwerin zurück, wo das Jagd⸗ Diner im Waffensaale des Schlosses stattfand. Abends 8 Uhr besuchten der Kaiser das Hoftheater, wo der Don Juan zur Aufführung kam, nud nach Schluß der Vorstellung Ihre Königliche Hobeit die Großherzogin Alexandrine. Später machten Se. Majestät eine Rundfahrt durch die glänzend erleuchtete Stadt.

Heut früh 9 Uhr fand die Vorstellung der Schweriner Gar⸗ nison vor Sr. Majestät statt. Hierauf besichtigten Allerhöchst⸗ dieselben den Dom und die Quartiershäuser und fuhren sodann um 10 ½ Uhr zur Jagd nach Jaßnitz.

Se. Königliche Hobeit der Prinz Carl hat sich von Ludwigslust aus, wo Höchstderselbe heut früh eingetroffen war, direkt nach Jaßnitz begeben und wird von dort heut Abend Sr. Majestät in Schwerin eintreffen. 6

Die vereinigten Ausschüsse des Bunde rathes für Justizwesen und für Rechnungswesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Reichstags⸗ sitzung wurde zunächst der Antrag des Abg. von Bonin, betr. die Regelung des Civilstandsregister⸗Wesens im Wege der Reichsgesezgebungl fast einstimmig angenommen. Es folgte hierauf der Bericht über die Wahl des Abg. Schröder (Lipp⸗ stadt), die in der vorigen Session beanstandet war. Die in⸗ zwischen durch das Reichskanzler⸗Amt vorgenommene gerichtliche Ermittelung, bezüglich der Gründe der Beanstandung, batte die zweite Abtheilung nunmehr veranlaßt, die Gültigkeit der Wahl zu beantragen. Das Haus trat diesem Antrage bei und ging sodann zur dritten Berathung des Reichskriegsschatz⸗Gesetzes über. In der General⸗Debatte wies der Abg. Dr. Ewald auf die Gefahr eines Kriegsschatzes in der Hand einer kriegs⸗ lustigen Regierung hin, während der Abg. Sonnemann die Behauptung Miquéls zu widerlegen suchte, daß das Aus⸗ schütten eines Kriegsschatzes beim Ausbruch des Krieges geeignet sei, die Stockungen des Geldmarktes und des Verkehrs zu heben. Der Abg. Miquél erkannte die mannigfachen Bedenken

gegen einen Kriegsschatz an; bei der Wahl zwischen dem preu⸗ ßischen und einem deutschen Schatze müsse er sich jedoch zu Gunsten

des letzteren entscheiden. Zu §. 1 nahm der Abg. Hausmann

(Westhavelland) das Wort, um noch einmal unter Hinweis auf

die wirthschaftlichen Interessen gegen die Vorlage zu protestiren. Abg. Kryger (Hadersleben) verlas eine Erklärung, deren Sinn

dahin ging, daß die Ausführung des Art. 5 des Prager Friedens eine bessere Garantie für den Frieden Deutschlands

sei, als jeder Kriegsschatz, während der Abg. Fries die Bildung eines solchen Schatzes als durch die Interessen Deutschlands geboten erachtete. §. 1 wurde hierauf mit großer Majorität angenommen. Zu §. 2, der dem Kriegschatze für den Fall einer Verminderung die zufälligen Einnahmen

des Reiches und etatsmäßig zu bewilligende Zuwendungen

überweist, nahm der Abg. Fries den früher abgelehnten Än⸗ trag des Abg. Grumbrecht wieder auf, die zufälligen Ein⸗ nahmen zu streichen. Der Staats⸗Minister Camphausen machte

von der unveränderten Annahme der Vorlage das Zustande⸗-

kommen des Gesetzes abhängig. Die Regierung habe bereits die ihr nach dem preußischen Gesetz zustehenden Befugnisse so erheblich beschränkt, daß sie weitere Opfer nicht bringen könne. (S. Reichstags⸗Angelegenheiten.) Nach kurzer Debatte, in welcher

sich die Abgg. v. Kardorff und v. Bennigsen für, Abg. Dr. Hänel

dem

gegen d Vorlag wurde das Amendement Fries gr namentlicher Abstimmung mit 170 gegen 121 Stimmen abgelehnt, und K§. 2 unverändert angenommen. In gleicher Weise wurde §. 3 und endlich das Gesetz im Ganzen mit großer Majorität genehmigt, und die nächste Sitzung auf Dienstag 12 Uhr anberaumt. 1 .

Die heutige 16. Plenar⸗Sitzung desReichstages, an welcher am Tische des Bundesraths die Staats⸗Minister Del⸗ brück, von Lutz, von Mittnacht, von Pfretzschner und einige andere Bevollmächtigte Theil nahmen, wurde durch die dritte Berathung des Gesetzentwurfes über Einführung des Nord⸗ deutschen Bundesgesetzes, betreffend den Unterstützungs⸗ Wohnsitz, in Württemberg und Baden, eröffnet. Das Haus genehmigte die Vorlage nebst dem daran geknüpften An⸗ trage des Abg. von Bonin ohne Debatte und trat dann in die erste und zweite Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Einführung der Norddeutschen Gewerbe⸗Ordnung in Württemberg und Baden. Der Abg. Dr. Mohl wies auf eine Reihe von Bestimmungen hin, in denen die württembergische Gesetzgebung der Norddeutschen voraus sei. In dieser Be⸗ ziehung würde also namentlich hinsichtlich des Gewerbe⸗ betriebes im Umherziehen durch die Annahme der Vorlage ein Rückschritt in Württemberg gemacht werden. Er bitte, den Gesetzentwurf an eine Kommission zu überweisen. Abg. Dr. Elben suchte die Bedenken des Vorredners zu widerlegen, wenn er auch zugab, daß die Norddeutsche Gewerbe⸗Ordnung im Vergleich mit der württembergischen Gesetzgebung manche den Gewerbebetrieb erschwerende Bestimmungen habe. Diese Be⸗ stimmungen könnten indeß entweder durch die Landesgesetz⸗

gebung beseitigt oder wenigstens gemildert werden. Im Großen

und Ganzen sei das Gesetz auch für Württemberg und Baden als ein Fortschritt zu begrüßen. Der Abg. Richter erkannte die Mängel der Gewerbe⸗Ordnung gleichfalls an und sah darin die Aufforderung, in der nächsten Legislaturperiode eine gründliche Revision derselben vorzunehmen. Noch vorher müsse jedoch das dringende Bedürfniß eines Apothekergesetzes, eines Gesetzes über gewerbliche Hülfskassen und eines Versicherungsgesetzes be⸗ friedigt werden. Auf den Antrag des Abg. Hölder wurde in Uebereinstimmung mit dem württembergischen Bevollmächtigten zum Bundesrath, Minister von Scheurlen, Alinea 2 des §. 2, nach welchem die in der Norddeutschen Gewerbe⸗Ordnung den höheren Verwaltungsbehörden zugewiesenen Geschäfte in Würt⸗ temberg den Königlichen Oberämtern zufallen sollten, ge⸗ strichen; dagegen das Gesetz im Uebrigen angenommen.

Nachdem die Uebersicht der Etatsüberschrei⸗ tungen des Jahres 1870 und das Gesetz, betreffend die Verwendung des Ueberschusses mit sämmtlichen von der Budget⸗Kommission vorgeschlagenen, vom Staats⸗Minister Delbrück durchweg gebilligten Resolutionen genehmigt worden, wandte sich das Haus bei Schluß des Berichtes der zweiten Be⸗

rathung des Reichshaushaltes für 1872 zu.

Die mit dem Courierzuge aus Cöln über Minden um 7 Uhr 35 Minuten fällige Post ist heut 30 Minu⸗ ten verspätet hier eingetroffen. dm 2 d. M” hat auf der Halle⸗Casseler Eisenbahn bei

Teutschenthal im Eisdorfer Damm eine Rutschung statt⸗

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efunden, in Folge deren der Packwagen eines 3 Uhr 50 Min. Morgens 8” Hale abgegangenen Zuges entgleist ist. Der Zug, bei welchem im Uebrigen Beschädigungen nicht vorgekommen sind, wurde nach Halle zurückgebracht. Die Bahn war bereits an demselben Tage Mittags wieder fahrbar, so daß sich die sonstigen durch die Dammrutschung verursachten Betriebsstörungen auf das Umsteigen der Passagiere eines Vor⸗ mittags in der Richtung nach Halle coursirenden Personenzuges und auf die Verspätung von zwei Mllitärzügen beschränkten. Der Kommunal⸗Landtag des Markgrafthums Niederlausitz wird zu einer außerordentlichen Session im

Anfange des Dezembers zusammentreten.

Hannover, 6. November. Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht (Sohn) von Preußen traf gestern Nacht um 1 Uhr 56 Minuten, von Berlin kommend, hier wieder ein.

Bayern. München, 5. November. Der König ist

heute Mittag wieder nach dem Linderhof abgereist und wird

sich gegen Ende dieser Woche zum längeren Aufenthalt, bis gegen Weihnachten, nach Hobenschwangau begeben. Der König hat gestern Abend den Vorsitzenden im Ministerrath, Hrn. Grafen Hegnenberg⸗Dux, empfangen und mit demselben längere Zeit sehr eingehend konferirt.

8 Der Lhn bar die Annahme und das Tragen der von dem Deutschen Kaiser gestifteten Kriegsdenkmünze für die Feld⸗ züge 1870 und 1871 allen hierzu berechtigten bayerischen Staats angehörigen bewilligt. 1

8 2. Wie es beift, soll auch der belgische Gesandte hierselbst, Baron Greiner, demnächst abberufen werden.

Karlsruhe, 5. November. Durch Be⸗ machung des Staats⸗Ministeriums vom 27. Oktober werden, mit Bezug auf §. 2 des Reichsgesetzes vom 16. April 1871 über die Verfassung des Deutschen Reiches, folgende vom 1. Januar 1872 an für Baden in Wirksamkeit tretende Reichsgesetze zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 1) das Gesetz über Einführung von Telegraphen⸗Freimarken vom 16. Mai 1869; 2) das Gesetz über Portofreiheiten vom 5. Juni 1869/ 3) das Gesetz über die Ausgabe von Banknoten vom 27. März 1870, und 4) das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 31. Mai 1870.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 6. November. Der Großherzog ist heute früh von der Wartburg nach Coblenz abgereist. Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 6. November. Heute Morgen 10 Uhr reiste der Herzog Ernst nach Dresden und wird in einigen Tagen hierher zurückkehren. Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 6. November. Der Herzog ist in letztverflossener Nacht von seinen Besitzungen in Oesterreich wieder hierher zurückgekehrt. 8 Anhalt. Dessau, 4. November. Der Herzog und die Herzogin sind am heutigen Tage nebst dem Prinzen Albert von Sachsen⸗Altenburg von Schloß Ballenstedt hierher zurückgekehrt. Der Erbprinz und die Erbprinzessin von Schwarzburg⸗Sondershausen haben sich bereits vor einigen Tagen von Ballenstedt aus nach Sondershausen zurück⸗ begeben.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 6. November. (Prag. Abendbl.) Die Kabinetsfrage hat noch keinen Schritt nach vorwärts gethan. Alle in den Journalen hierüber cirkuliren⸗ den Versionen entbehren der thatsächlichen Grundlage.

Schweiz. Bern, 6. November. Die Eröffnung des Ständeraths, sowie des Nationalraths hat heute statt⸗ gefunden. Die Eröffnungsreden der Präsidenten beider Ver⸗ sammlungen beschäftigten sich vorwiegend mit der auf die Re⸗ vision der Bundesverfassung bezüglichen Vorlage und hoben die hohe Wichtigkeit derselben hervor. Der Nationalrath trat sofort in die Berathung der Revisionsvorlage ein.

Belgien. Brüssel, 6. November. Wie »la Meuse⸗« mittheilt, will der Minister Wasseige bei der Kammer eine Enquôte über die Unordnungen im Eisenbahnbetriebe beantra⸗ gen. Der Kriegs⸗Minister wird, der »Indép. belge« zufolge, der Kammer einen Gesetzentwurf vorlegen, welcher die Stell⸗ vertretung bei dem Militär abschafft.

Frankreich. Paris, 5. November. Die finanziellen Maßregeln, welche die Regierung wegen der Krisis zu er⸗ greifen gedenkt, sind folgende: Die Regierung wird ein Syn⸗ dikat von Banquiers ermächtigen, für die Summe von zehn Millionen kleine Bankscheine auszugeben. Die Banquters hinterlegen bei der zehn 88 Garantie. Die

inen Bankzettel haben keinen Zwangscours. 1 We man soll he Clereq zum französischen n in Berlin ernannt werden. * S fand eine Revue über die neu organifirte »Garde Republicaine« statt. General Cissey und General Ladmi⸗ rault, Gouverneur von Paris, nahmen dieselbe ab. Die Trup⸗ pen waren vom Concordiaplatz bis zum Arc de Triomph der Champs Elysées entlang aufgestellt. Die Uniform ist die liche, wie die der früheren Garde de Paris. Die Kava 5 trug theilweise Helme, theilweise Käppis. Aufsehen erregten die Kanonen, mit welchen die Jufanterie der »Garde Republicaine⸗ jetzt versehen ist. Es sind kleine Gebirgskanonen, welche von einem Pferde gezogen werden, das ein Tramsoldat am Zaume führt. Die Bedienung besteht aus 6 Mann, welche öu form der Infanterie der »Garde Republicaine« tragen und mi Gewehren bewaffnet sind. Ein Artnillerie⸗Offizier befehligt je 6 Geschütze. Die Zahl derselben beträg! im. Ganzen 18. b

Der »Moniteur de l'Algerie⸗ vom 29. Oktober bestätigt, daß die Lage der Provinz Constantine sich wesentlich ge⸗ bessert hat. Der Scherif Mohammed⸗ ben⸗Abdallah, der auf dem Marsche nach dem Norden war, wurde gezwungen, sich nach Wargla, also nach dem äußersten Süden, zurückzuziehen. In der großen Kabylie hat General Saussier die Scheiks Bu⸗ Mesrag und Said⸗ben-⸗bu⸗Daub geschlagen und vertrieben.

Ztalien. Rom, 6. November. Die »Gazetta uffiziale« veröffentlicht das Dekrer über den Schluß der parlamentarischen Session. Der Wiederzusammentritt des Parlaments wird am 27. d. stattfinden.

Grtechenland. Athen, 6. November. Gutem Ver⸗ nehmen nach hat der hiesige italienische Gesandte die Weisung erhalten, bezüglich der Laurionfrage im versöhntichsten