1“ 8 1“ 1““
v11“ 1.“ Wu6“ 1) über die Aufnahme eines Studirenden und die Zulassun
Zuhörer in Zweifelsfällen; 2) über die ausnahms weise Zulassung eines Studirenden zu der Abgangsprüfung; 3) über die Ertbeilung von Ver⸗ weisen an die Studirenden; 4) über die Stundung und den Erl ß der Honorare für den ordentlichen Unterricht inn rhalb der zulässigen Grenzen; 5, über die Vorschläze zu den mit dem Unt rricht in ein elnen Lehrkächern zu verbvin enden größeren Exkursionen; 6) über den Beginn der Weih⸗
nacht⸗ und Osterferien.
Frigen, welche die Organisation und den Unterricht der Anstalt
berüh en, kann er in Berathung ziehen.
Er har nach Anhsrang der betreffenden Lehrer, unter Bestätigung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, die Vor⸗ schriften über die Verwaltung und Benutzung der zur Anstalt gehörigen Sammlungen und Institute, die Anweisungen für die in den Samm⸗ lugen und Instrtuten und beim Unterricht beschäft gten Diener, die
Gesetze für die Studirenden zu erlassen.
Ueber die Zulassung von Dozenten und die Statthaftigkeit aüßer⸗ ordeniticher Vorträge durch Andere als die Lehrer der Anstalt, so wie über alle Anordnungen der Verwaltung, welche die Schule beireffen,
ist er gut chrlich zu hören.
„ S§. 20. Dem Lebrerkollegium sind folgende Befugnisse und Ge⸗ 1 schaͤft: ü ertragen: 1) die Entscheidung über die Vertheilung der etats⸗ mäßigen Mittel auf die verschiedenen Sammlungen und Institute;
2) die Craänzungs vablen für den Aueschus der Lehrer; 3) die Ver
leihung der gestifteten Preise und der Stipendien, soweit in dieser Be⸗ zie un, nicht anderweitige Verfügungen bestehen; 4) die Beschlußnohme Uuder die Androbung des Ausschlusses und den Ausschluß der Stu⸗
direnden von der Anstalt, sowie über die Entziehung der verliehenen Seipendien und der in Brtreff des Honoerars bewilligten Vergünsti⸗ gunge ; 5) die Berathung des Lehrplans und die Prüfung des jähr⸗
lichen Verzeichn sss der Vornäe und Uebungen, sewie der Verthei⸗
lung der Unterria tsstunden und Unter ichtssäle.
21. Die Verweltung und Geschäfteführung im Einzelnen
wird ourch besondere Regulati e geregelt. “ Berlin, den 1 N vmber 1871. 8 Der Minister fur Handel Gewerbe und öͤffentliche Arbeiten. Graf von Itzenpiitz
pPersonal-Deränderungen. A. In der Armee. 8 HDOffiziere, Portepee⸗Fahnriche ꝛc.
A. Ernennungen, Veförderungen und Versetzungen. Den 28. Oktober. und Commdr des Magdev. Jäger⸗Buts Nr. 4, dem Bat. aggr. und
zur Wahrnedmung der Geschafte als zweitter Cmurdr. des 3. Bats.
(Düsel o0r) 2. Garde⸗Gren. Landw Regis, tommert. Den 30. Oktober.
Pr. Li. vom Hannov. Jäger⸗Bat. Nr. 10, beföroert. Den 2. November. des All em inen Kriegsdep., unter Entbindung von diesem Veroal niß zu den Offizieren von der Armee vers tzt und dem Coef des General⸗ stabes der Ar ee zur Dispesition gestellt. Klotz, Ghen. Lt ung Insp. der 4 Ing Insp., von seinem Kommdo. zur Verrretung des Direk⸗ tors des Allgem Keie sdep. entbunden. v. Stichle, Gen. Major und Abtoeii. Chef im Großen Generalstabe, unt r B lassung in seinem Vertälftn. als General à la suite Sc. Maj. des Kaisers u. Königs, um D rektor de Allgem. Kri ⸗gsdepart in Kriegs⸗Ministertum er⸗ nannt. v. Unger, Obern von der Armee, unter Wiedereinrangirung in di Greneralstab der⸗Armee, zum Abth. Cdef im Geoßen General⸗ stabe ernannt. v. Weller, Oberst u. Commdr des 1. Schles. Gren. Regts. N. 10, unt r Beförderu g zum Gen. Maj mit Patent vom 8 Aug st c, zum Commd. der 57. Inf. Brig., Knipoing, Oberst nd Commer. des 4. Neederschl. Inf. Reats Nr. 51, Unter Stellung à la suite dieses Regts. zum Commdr. der 22. Inf. Brig., von Flöckver, Overst u. Cowmor. des 1. Westpr. Gren. Nr. 6, unter Seell. à la suite diesee Regts zum Commdr. der 19. Inf. Brig. ernannt. v. Ziemietzky, Oberst u. Commdr. des Gren.⸗Rents König Friedrich Wilh lm IV. (1 Pomm) Nr. 2, unter Stellung à la suite dieses R ais., mit der Fübrung der 56. Inf. Brig. beauftract. v. Delitz, Ooerst u. Commdr. des 2 Westfäl. Inf Regts Nr. 15 (Prinz Frie⸗ deich der Niederlande), unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Kommandanten von Minden, v Kamecke, Oberst u. Commdr. des 1. Hangov. Inf. Regts. Nr. 74, unter Stellung à la suite dieses Regis. zum Kommandanten von Diedenhofen, v Memerty, Gen. Maj von der Armee, zum Kommandanten von Danzig ernannt. v. Jagemann, Obeist u. Train⸗Insp, zum stimmführenden Miigliede des Gen. Art. Komft s ernannt. v. Kamptz, Pr. Li. vom 2. Garde⸗ R gt z. F., unter Belassung in dem Kommdo zur Dienstleist. bei des Herzogs von Ashalt Hoheit und unter Beförderung zum Hauptm. dem Regt. aggregirt. v. Wallvoffen, Maj. agr. dem Garde⸗Fus. Regt. unrter Ve leihung eines Patents seiner Cha ge, als aggr. zum 2. GndeRegt. z. F. versetzt. Stoermer, Hauptm. u. Ce mp. Chef im 6. Ostpreuß. Inf. Regi. Nr. 43, von dem Kommdo. zur Dienst⸗ leisteng beim Kriegs⸗Ministerium en bund. und dem Reat. aggregirt. Roersch, Hauptm. und Comp. Chef im 2. Rhein. Inf. Regt. Nr. 28, in das 6. Ostpreuß. Jaf. Regt. Nr. 43 versetzt. Zaabel, Pr. Lt. vom 6. Osipreus. Inf. Regt. Nr. 43, unter Belassung in seinem Kemmdo. zur Dienstleist. bei einer Militär⸗Intend., dem Regt. aggr. Gr. zu Dohna, Sec. Lt. vom Garde⸗Kür. Regt., à la suite des Regts. gestellt., v. Livonius, Poct. Fähnr. vom 6. Ostpreuß. Inf. Regt Nr. 43 in das Ostpreuß. Füs. Regt. Nr. 33 versetzt. von
zu überzähligen Hauptl.
F hr. v. Quadt u. Huchtenbruck, Maj.
Gr v Keller, Pr Lt. vom Garde⸗Jäg. Bat., Gr. zu Dohna, Pr. Lt vom Garde⸗Schützen⸗ Bat., v. Apell,
v. Podbielski, Gen. Lt. und Direktor
1“
Dewitz gen. v. Krebs, Pr. Lt. vom Neumärk. Drag. 1 auf ein Jahr zur Dienstl. bei der Garde⸗Art. Brig. he. sech. B. Abschiedsbewilligungen ꝛc.
Dehn 28. Oktober. Hoffmann, Sec. Lt. von der Res. d Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) r 83 Franke, Sec Lt. von der Res. des 3. Pomm. Inf. Regts. Nr. 13 Flügge, Sec. Lt. von der Ref des 3. Hannov. Inf. Regts. Nr. 79 alle drei mit Pers. nebst Aussicht auf Ansiell. im Cwildienst, Parré; Sec Lt von der Res. des 3. Thür. Inf. Regts. Nr. 71, mit Pens und seiner bieher. Unif., Hammacher, Sec. Lt. von der Res. des Hohenzoll. Fus Regts. Nr. 40, Riedel, Src. Lt vom 22 Hansean Inf. Regt Nr. 76 Petersen, Sec. Lt. von der Res. desselben Reatz, mit Penf der Aoschicd bewilligt. Dr. Hoffmann, Großbherzog ich 1 a. “ in den Verband der
eußischen Armee a eneralarzt a D., die Erlaubni Traae der Unif. des Sanitäts⸗Corps er he tt ö
Den 30. Oktober. Gr. v. Wedel, Maj. à la suite des Ge⸗ neralstabes der Armee, mit Pens. u. seiner bish. Unif., Kintscher gen. v. Köbke, Hauptm à la suite des Niederrhein. Füs. R gts Nr. 39 und Platzmaj in Mainz, mit Pens., der Abschied bewilligt. Steltzer, Ob. Lr. z Disp., früher Abtbeil. Commdr. im Magdeb. Feld⸗Art. Regt. Nr 4, mit Pension der Abschied bewilligt. 3 “ 11“ u. Brigadier der 3. n rmerie⸗Brig., mit Pens. und der ⸗-Uni ba rig d der Armee Unif der Abschied Nachweisung
der beim Sanitäts⸗Corps pro Monat Oktober 1871
„eingetretenen Veränderungen.
Durch Verfügung des General⸗Stabsarztes der Armee⸗
Den 26. September. Dr. Brügelmann, Unterarzt vom d Feld⸗Actill. Regt. Nr. 8, am 1. Oktober 1871 zur Reserve entlassen.
Den 1. Oktober. Dr. Degener, Unterarzt vom Füs. Bat. 2. Garde⸗Regts. z. F., am 30 Sep embr cr. Sne⸗ Dienst⸗ unbrauchbarteit zur Disp. der Ersatz⸗Behörden entlassen.
„Den 10. Otrober. Dr. v. d. Mark, Unterarzt vom Farde⸗ Pion. Bat., zum 1. Garde⸗Oragoner⸗ Regt. versetzt und daselbst mit Wahrnehmung einer vakanten Aüsistenzarz'⸗Stelle beauftragt.
Den 9 Ottob G“ B 1 DHen 9 ober. Dr Budenz, Stabs⸗ u. Bataillons⸗Arzt 2. Bats. 3. Ryein Inf. Rägts. Nr 29. 8
11“““ 8
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Verfügung des Krieas⸗Ministeriums.
Den 23 Oktober. Butzfe, Depot⸗Magazin⸗Ve walter in Stolp, Osterhausen, Prov. Amts⸗Assist. in Mainz, nach Colmar resp. Neu⸗Bretsach zur Wahr chmung der Kontroleurgeschäfte bei den Prov. Aemtern daselbst versetzt Doerinn, Prov. Am s⸗Controleur in Cüstein, nach Hagenau versetzt Fiebig, Prov. Amts⸗AFsist. in Cassel, Tiedte, Prov. Amts⸗A sist. in Frankfurt a. O, Leumann, Prov. Amts⸗A’sist. in Berlin, Strohmeyer I., Prov Amts⸗AFfssst in Neiße⸗, als Hepor⸗Magazi⸗Verwalter resp. nach Freiburg in Baden, Perleberg, Stolp und Ohlau versetzt.
Den 24. Oktober. Schirz, Intendant. Sekret. vom VIlI. zum XI. Armee⸗Corps, Bendrien, Jatendant. Registrat. vom J. zum X. Armer⸗Corps versetzt. den 27. Okrober. Eisermann, Prov. Amts⸗Controleur, zul tzt in N iße, nach Breslau versetzt.
Den 28. Oktober. Bielagt, Intendant. Sekret. Applikant vom Garde⸗Cerps, Menge, Rust, In endant. Sekret. Applikanten vom IV Ar, e⸗Corps — ꝛc. Rust unter Ueberwei urg zur Inten⸗ dantur des X Amer⸗Corpe, zu Inten antur⸗Sekret. A sist. ernannt. v. Klein, Inendantur⸗Sekretariats-Assistent, vom X. zum VII. Armee⸗Corps versetzt.
Den 31. Oktober. Leonhardt, Fernkorn, Bleyert, Baacke, Keul, Eckard, Gutsmann, Kabisch, Knappe, Nie⸗ metz, Scheidt, Nredhardt, Seidelmann, Staerk, Intendant. S kretarjats⸗Aisistenten vom esp VII., XVIE VI, IY., XIV., WI. VI., IV;, Garte, XV., I., W., VI. und I. Armee⸗Corps., zu etats⸗ mäßigen Intend. Sekretären, Siebach, Ackermann, Meyer, In⸗ tendant Registrat. A'siß. vom resp. IV., II. und VII. Acmee⸗Corps, zu etatsm. Intendantur⸗Registratoren ernannt.
Den 2. November. Graupner, Intendant. Sekret., vom V. zum VI. Armee⸗Corps versetzt.
I. In der Marine.
Offiziere ꝛc.
Abschiedsbewilligungen ꝛc. November. Friederich, Un
4 8 11“ 8
n 2
De schlichte Abschied ertheilt.
Vormals nassauisches 3 ⅛ proz. Domanial⸗Anlehen von - 4,500,000 Fl. d d. 21 Juli 1837.
Bei der am 2. I. Mts statt ehabten 35. Ausloosung der aus den planmäßig fur das Jahr 1872 festgesetznn Tilgungsfonds rück⸗ zahlbaren Partial⸗Obligationen des unter Vermittelung des Bank⸗ hauses M. A von Rothschild & Söhne zu Frankfurt a. M. negociirten 3 ½p oz. vormals nassauischen Domanial⸗Anlehens von 4,500,000 Fl. d d 21 Juli 1837 sind die nachbezeichneten Nummern gezogen worden, und zwar:
Rückzahlbar am l. Februar 1872. 22 Stück Lit. A.
à 100 Fl. Nr. 139. 188. 259. 358. 454. 483. 709. 774. 898 901.
1122. 1188. 1237. 1404. 1482. 1578. 1643. 1649. 1848. 1908. 1991 und 2113 2200 Fl. = 1257 Tblr. 4 Sar 3 Pf 10 Siüuck Lit. B à 200 Fl. Nr. 48. 113. 252. 290. 499. 572. 736. 739 886 und 897 2000 Fl. = 1142 Thlr. 25 Sar 9 Pf. 11 Stück Lit. C. à 300 Fl Nr. 57. 116.206 208 321. 438. 582. 707. 789. 808 und 948 3300 Fl. = 1885 Tblr. 21 Sgr. 5 Pr. 12 Stück Lit D. à 400 f Nr. 101 155. 168 253. 292 411 451. 491. 616 79¹1 948 und 987 4800 Fl = 2742 Thir 25 Sgr. 9 Pf 29 Stück Lit. E à 500 Fl Nr. 26 55 226. 328. 445 463 568 624 724 725 830 894. 962. 1091. 1173 1244. 1379 1401. 1591. 1606. 1625. 1650. 1764. 1843. 1889. 2082 2132. 2159 und 2267 14,500 l. = 8285 Thir 21 Sar 5 Pf 29 Seuck Lit F. à 1000 Fl. Nr 8 31 176 291 348. 426 504 647. 707 957. 958. 1084. 1086 1111. 1401 1439 1441 1507 1529 1687 1690 1811 1822 1830. 1928 2076. 2080. 2170 und 2198 29,000 Fl. = 16,571 Thlr. 12 Sgr 10 Pf. 113 Stuck zusammen 55,800 Fl = 31,885 Thlr. 21 Sgr 5 Pf. 8 8
B. Rückzablbar am 1. August 1872. 23 Stück Lit A. à 100 Fl. Nr. 56. 73 189 274. 364. 436 541 753 769 828 971. 1008. 1040. 1055 1331. 1372 1511. 1689 1780. 1866. 2006. 2107 und 2115 2300 Fl. = 1314 Tolr. 8 Sgr. 7 Pf. 12 Stuck Let B. à 200 Fl. Nr. 16. 41. 210, 219. 319. 536. 546. 549. 668 741 934 und 980 2400 Fl. = 1371 Thlr. 12 Sar. 10 Pf. 12 Srück Lit. C. à 300 Fl. Nr. 152. 167. 270 386 553. 562. 584. 669. 776. 845. 928 und 944 3600 Fl = 2057 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf 11 Stück Lit D. à 400 Fl. Nr. 8. 10. 241 288. 334 471 472 654 719 876 und 931 4400 Fl. = 2514 Thlr. 8 Sagr. 7 Pf. 28 Stück Lit E à 500 Fl. Nr. 88 139 157 218. 255 389 536 563. 628 661. 822. 889 1030, 1065. 1172 1245. 1277 1508 1566 1641. 1685. 1915. 1920. 1987. 1994. 2155. 2182 und 2214 14,000 xXl = 8000 Tya er. 30 Stück Lit. F à 1000 Fl. Nr. 33 37. 207 269.477 573. 655. 677 832 916 960. 1034. 1058. 1167. 1270. 1368. 1378. 1467. 1570 1582. 1672. 1705. 1844 1853. 1908. 1920 1940 2169 2177 und 22 -0 30/000 Fl. = 17,142 Tolr. 25 Sgr. 9 Pf. 116 Stuck zusammen pr. 1 August 1872 56 700 Fl = 32,400 Thlr. 113 S ück zusammen pr. 1. Februar 1872 55,800 Fl. = 31,885 T hlr. 21 Sgr. 5 UEf. 229 Stück zusammen pro 1872 112,500 Fl. = 64,285 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf.
Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermine stattfindet, sowohl bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild & Söhne zu Frankfurt a. M., als auch bei der Königlichen Regierungs⸗ Hauptkasse zu Wiesbaden, sowie bei j der anderen König l'chen Reierungs⸗Hauptkesse, bei der Königlichen Staatsschulden⸗ Tilgungskasse zu Berlin, bei der Königlichen Kreiskasse zu Frankfurt a. M. und bei den Könislichen Bezirks⸗Haupt⸗ kassen zu Hannover, Lünecburg und Osnabrück, wegen Kück⸗ gabe der Partialobligationen und der dazu gehörigen, und zwaͤr ber denjenigen sub A. erst nach dem 1. Febraar k. Js. fälligen Zias⸗ couvons Nr. 10 bis inkl. Nr. 20, und bei denjenigen sub B erst nach dem 1. Auaust k. Js. faͤlligen Zinscoupons Nr 11 bis inkl. 20, — nebst den Talons erbeben können. ““
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit abzuliefern⸗ den Zinscoupons wird Ee zahlenden Nominalbetrag der reffenden Obligation zu ückbehalten. b 1 88 198 Rückzahlbar am 1. August 1851: Lit. A. Nr 1450, am 1. August 1861: Lit. A. Nr 1022, am 1. Februar 1869: Lit. A Nr. 1229, D. 89, am 1. August 1869: Lit. A Nr. 1216, E. 1728. 1737, F 1774, am 1 Februar 1870: Lit. A. Nr. 123, am 1. August 1870: Lit. A. Nr. 116, B 129, C. 41. 941, E. 651 1042. 1048, F. 870, am 1. Februar 1871: Lit. A. Nr. 398. 404 786 870. 991. 1105 1255, 2175, B. 28 425 818, C 588, D. 103. 139. 402. 963,
E. 32. 425. 1140. 1416 1783, F. 935. 1756. Die Inbaber dieser Obligationen werden wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert. Wiesbaden, den 13. Oktober 1871. 1 Der Regierungs⸗Präsident In Vertretung: de la Croix.
C“ v1“
merika. großen Brände in den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika. Die große Dürre, die seit dem Juli d. J. in dem Distrikte zwischen dem Felsengevirge und den großen Seen in den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amertka geberrscht, hat den Grund zu einer Reihenfolge von Bränden gelegt, die in der Geschichte kaum ihres Gleichen finden. Die Staaten Dacotah, Nebraska, Kansas, Minnesota, Jowa, Michigan und Wisconsin sind beonders im An⸗ fange des Oktober von dem verheerenden Elemente des Feuers heim⸗ esucht und in weiten Strecken verwüstet worden. Wälder und rairien, angebaute Landstriche, einzelne Ansiedlungen, blübende und volkreiche Agrikuttur⸗Gegenden und zahlreiche bevölkerte Städte sind ein Raub der Flammen geworden. Millionen Geldeswerth sind ver⸗ nichtet und Tausende von Menschen haben ihren Tod im Feuer ge⸗ en. 1 “ den neuesten Nachrichten sind auch in den öͤstlicher gelegenen Staaten, New⸗York und Pennsylvania am 23 Oktober bedeu⸗ tende Brände ausgebrochen. Auch aus Californien kommt die Nachricht von großen Waldbränden, die der ganzen Länge nach die binsel durchziehen.
b Ane den che eleger gelegenen Gegenden, aus den Staäaaten Da⸗ cotah, Nebraska und Kansas, sowie auch aus Jowa sind die
Nachrichten nur spärlich; doch scheint der Verlust an Menschenleben
und Eigenthum hier nicht 11 beträchtlich gewesen zu sein, wie in den übrigen oben angeführten Staaten.
Aus dem Sens Minnesota vernehmen wir, daß das Feuer an der wenlichen Grenze des Staates seinen Ursprung nahm und sich durch das dürie Gre s und die leicht entz ndbaren Tannenwaldungen schnell verbreitete, bis es 150 englische Meilen von seinem Auegangs⸗ punkte die »großen Wä der« erreichte und 15 Meilen hindurch bis an den Smith⸗See durch die riesigen Bäume mit einem Getöse wirbelte, das man meilenweit hören konnte Die Brande dehn en sich, bis nuch der Stadt Si. Paul eu und fegten unau haltsam über den größ en Theil der Grafschef en Wright, * eecker, Me. Leod und Carver hin; von dort bis n ch Breckmnridge zieht siy ein fast ununter⸗ brogener Guͤrtel verbrannten Landes hin. Zwar sind die meisten der Orischaften dem Brande entgangen und auch nicht mehr als vielleicht 50 Persenen in den Flammen umgekommen; doch Tausende von Quadratmeilen sind zu einer verkohlten Wüste geworden.
In Wisconsin hat das Feuer zu beiden Seiten der Green Bay, einer ungefähr 100 englische Meilen langen Bucht des Michtgan Sees, die Ufer vollständig verwüstet. Die zwischen der Green Bay und dem Michigan⸗See gelegene Dovr⸗Halbinsel ist von den Fiammen in eine Oede verwandelt worden. Auch südlich von Green B y in den Grafschaften Fond du Lac, Manitowac, Syeboygan, Dodge, Marathon und Winnebago hat das Feuer läng des Uferls des Michi⸗ gan⸗Secs das Land in breitem Gürtel überzogen und zerstört.
Die verwüsteten Landstriche in Wisconsin waren, wie auch die in Michigan, meist mit Pinien⸗ u d Tannenwäldern bestanden, in denen sich gelegentliche Ba chen⸗ und Abornhaine vorfanden. Acker⸗ bauer giebt es in jenen Gegenden nur wenige. Auf de Door⸗Halb⸗ insel jedoch sind weite Strecken guten, geräumten und urbar gemach⸗ ten Landes, wo gewöhalich Weizen gebaut wird, und bier besonders dat die größte Zerstörung von Farmen und Vorräthen stattgefunden. Die Dörfer, deren Eenwohner sich mit dem Schlagen von Bauholz beschäftigen, sind selten von geräumten offenen Gegenden umgeben; und deshalb wurde die Zerstörung dieser Ortschaften eine Notdwen⸗ digkeit, sobald der Wald in Brand gerieth. In Wisco sin wurden die Ortschaften Peshtego, Upper Bush, Lower Buth, MPilliamsonvile, Rosiere, Ninnekawnee und ein Theil von Marinette am W st r von Green Bey und LVittle Franken, Scoville und Casco eine Beute der Flammen. Der Verlun von Menschenteben ist beson⸗ ders groß in Peshtego und Umgegend. Das Fe er erreicht, die er⸗ wähnte Ortschaft mit einer B vötkerung von ung fähr 2000 Einwod⸗ nern am Sonntag, den 8 Oktober. Schon zehn Tage lang batte man gegen das seuer in den Wäldern angekampft und alaubte sich in verhältn smäßiger Sicherheit. Doch kurz nach dem Abendguttes⸗ dienst vernabm man ein do nerartiges Gertöse, es zeigte sich ein Licht⸗ schein im Südosten, der näher und näher woate, bis schließlich ein Feuer⸗Tornavo die Stadt erreichte. Alles floh vor dem entfess lten Element; dech die in den dem Feuer am meinen au gesetzten Toeilen der Or schaft wobhnenden Leu e konnten nich nicht nehr retien und die Ungtacklichen mußten elendigl'ch verbrennen. Die in dem „eniger bedrobten Theile Lebenden fluchteten noch dem Wasser zu und stürzien sich zur Reitung hinein in den Flus, wo viele ertranken. 400 Leicen sind auf der Stätte, wo Pesodtego stand, schon aufgefunden wo den, 300 mehr vermuthet man in den Gewassern des Peshteg flusse, 1500 Männer, Weiber und Kinder haben bei diesen verberrenden Bränden im Stnate Wisconsin allein ihren Tod gefunden, the lweise in den Flammen, theilweise in fruchtlosen Versucen, sich zui recten.
Im Staate Michigan ist der Verlust an Menschen eben zwar nicht so groß, doch aber immer noch erheblich genug. Man glaubt, daß die Summe der Verbrannten in den verschiedenen Ortschaften 300 nich üversteigen wird. Der Verlust an Eigen hum hingegen ist sehr groß. Der Brand erstreckte sich vom St. Clair⸗Fluß bis nach Saginaw Boay längs der Küste des Huron⸗Sees entl ng. Die Ost⸗ und West Ufer der Bay wurden beide vom Feuer verheert. Man be⸗ richtet auch von Bränden an verschiedenen Punkten längs der Eisen⸗ bahn, die von Detroit nach Grand Haven, also von Oxen nach Westen durch die ganze B eite des Staats geht, ja die Flammen sollen ihr Feld nech sudlicher gefunden haben. Die Verhe rung ist aber besonders “m öuflichen Ufer des Michgan⸗Sees von Grand Traverse Bay im Norden bis South Haven, also eine Strecke ven 200 engl schen Meilen ents tzlich gewesen. Hier wurde die bluhende Stadt Hollano ganz, Manistee zum Theil und Glen Haven auch ganz vom Boden vertilat. Saginaw City und Midland wurden nur durch die äußersten Anstrengungen ihrer Bewohner in Bekaͤm pfung des Feuers vom Untergange gerettet. Auch an der Westtüste des Michigan⸗Sees nördlich von Green Vay, im Anschluß an die Brände in Wisconsin, wüthete das Feuer. Außer den erwähnten Ortschaften im Staate Michigan wurden noch die folgenden eine Beute des Feuers: Birch Creek, Little River, Center Harbour, Sand Beach White Rock, Forestville, Cato Verona, Huron City, Port Austin die Hälfte von Port Hope, alles Ortschaften an der Küste des Huron Sees, Grand Junction außer den erwähnten noch an der Küge des
igan⸗Sees. ““ erreicht aber das von Chicago im Staat Illinois. Chicago liegt am Michigan⸗See, und zwar im Osten dessel den. Es wird durch einen Fluß in drei Theile gelegt, die der süd liche, westliche und nördliche Stadttheil genannt werden. Der ganz nö dliche Stadttheil, 3 englische Meilen lang und eine Meile breit, hauptsächlich von Deutschen, Schweden, Dänen und Irländern be wohnt, wurde vernichtet. Im südlichen Theile wurde ungefähr ein enaglische Quadratmeile, die Haupigeschäftsgegend der Stadt, zerstört Im westlichen Theile, wo das Feuer auskam, brannte nur wenig ab. Chicago war eine Stadt von 300 000 Einwohnern, wo von ein Viertel Deutsche waren. Seine Häuser waren der Mehrzah
nach aus Holz gebaut. Die Straßen und Bürgersteige waren auch das aenn Ausnahmen aus Holz. In den letzten 4 Wochen vo