[3722555 Bekanntmachung.
Der bei der hiesigen Königlichen Centralschmiede im Jahre 1872 entstehende Bedarf an Rund⸗, Quadrat⸗ und Flacheisen soll im Sub⸗
missionswege vergeben werden.
Die näheren Lieferungsbedingungen können in der Registratur der Unterzeichneten eingesehen oder auf frankirte Anfragen gegen Einsen⸗
dung von 2 Sgr. in Briefmarken mitgetheilt werden.
Auf die Lieferung Reflektirende wollen ihre Offerten mit der Auf⸗
schrift:
Submission auf Lieferung von Stabeisen bis zum v111““
25. d. M., Vormittags 10 Uhr, 1 versiegelt und franko an die Unterzeichnete einsenden. Clausthal, 9. November 1871. Die Verwaltung der Königlichen Centralschmiede. E. Kutscher.
Bekanntmachung. 8
[2727] Die Lieferung
und zwar jährlich circa:
200 Rieß Formulare in Bogenformat, theils einseitig, theils zweiseitig bedruckt, auf gewöhnlichem Conceptpapier,
340,000 Stück Depeschen⸗Formulare in Oktapformat, in Heften à 100 Stück durch Klebstoff zusammengefügt, mit vorgedruckten Nummern von 1 bis 100, auf weißem
340,000 Stück desgleichen auf gewöhnlichem Conceptpapier, 20,000 Stück desgleichen auf violettem Paxier, 340,000 Stück Depeschen⸗Couverts von grünem Papier,
soll im Wege der Submission dem Mindestfordernden überlassen
werden.
Reflektanten werden aufgefordert, ihre Offerten versiegelt, mit der Aufschrift: “ 8 »Submission auf Lieferung von Typendruck⸗Formularenea
versehen, bis zum 25. November cr., Morgens 11 Uhr, porto⸗ frei an die Unterzeichnete einzusenden
Die Oeffnung der eingegangenen Offerten wird zur eben angege⸗
Zeit, in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten, statt⸗ inden.
Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen
Erstattung der Kopialien abschr filich mitgetheilt werden, liegen nebst
den näheren Bedarfsangaben, sowie Muster⸗Exemplaren, in der Kal⸗
kulatur der Unterzeichneten zur Einsicht aus. Straßburg i. E., den 10. November 1871. 1 Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.
187249] Submission. 3 ie Lieferung der zur Unterhaltung der Telegraphenlinien im Direktionsbezirke Hamburg pro 1872, 1873 und 1874 erforderlichen Telegraphenstangen soll im Wege der Submission an einen geeigneten Unternehmer vergeben werden. Das Minimum des Bedarfs beträgt jährlich 1500 Stück, und können die näheren Bedingungen in der Registratur der Unterzeichneten, große Bleichen Nr. 17a. hierselbst, iageecen, auch gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich bezogen werden.
Unternehmungslustige wollen ihre gehörig zu verstegelnden Offer⸗ ten frankirt und mit der Aufschrift: »Submission auf Lieferung von Telegraphenstangen« versehen, bis zu dem auf den 6. Dezember cr, Vormittags 10 Uhr, im Bureau, große Bleichen Nr. 17a, Zim⸗ mer Nr. 15, angesezten Submisstons⸗Termine hierher einreichen oder persönlich abgeben, worauf sodann die Eröffnung derselben in Gegen⸗ wart der etwa erschienenen Submittenten erfolgen wird.
Später eingehende oder den gestellten Bedingungen nicht ent⸗ sprechende Offerten bleiben unberücksichtigt. Die Auswahl unter den Submittenten wird vorbehalten und bleiben Letztere 14 Tage an ihre Offerten gebunden.
Hamburg, den 11. November 1871.
Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion
Pekanninimgchung. Die Lieftrung von: 8 5,780 Stück eichenen Stoßschwellen, 34,700 „ „ Mittelschwellen, 5,590 laufende Meter eichenen Weichenhölz für die Westfälische Eisenbahn soll im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission verdungen werden. * Die Liefe ungs⸗Bedingungen liegen in unserm Central⸗Bureau hier zur Einsicht aus, werden auch von dem Bureau⸗Vorsteher, Rech⸗ 85 “ Meyer, gegen Erstattung der Kopialien in Abschrift mit⸗ getheilt. Offerten auf diese Lieferung sind verschlossen und mit der Auf⸗ schrift - Submission auf Lieferung von Schwellen — bis zu dem am 20. November d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserm Central⸗Bureau hier anstehenden Termine, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröͤffnet werden, porto⸗ frei an uns einzusenden Münster, den 2. November 1871. Königliche Direktion der Westfälischen Eisenbahn
der für den Bezirk der Katferlichen Telegrapben- Direktion zu Straßburg i. E. erforderlichen Typendruck⸗Formulare,
Preisermässigung; für kurze
e,.
Bekanntmachung. 9 8 Die Lieferung der für die Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen im Jahre 1872 erforderlichen Betriebsmaterialien, nämlich Brennholz, Reiserwellen, Lampendeochte, wollenes Dochtgarn, Brennöl, Maschinenöl, Strarinlichte, Petroleum, Zündhölzer, Putzwolle, Talg, Kupfervitriol, Papierstreifen zu Schreibtelegrsphen⸗Apparaten, blaue Telegraphen⸗ farbe, Verdünnungsöl zur Telegraphenfarbe, Bindfaden, Plomben, Chlerkalf, Eisenvittiol, Putzöl, harte Seife, Schmierseife, Strauch⸗ besen, Kreide, Fruchtgummi, Schwämme, Waschleder und Pechfackeln, soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.
Offerten auf die Lieferung dieser Materialien sind uns portofrei und mit der Aufschrift
»Offerte auf die Lieferung von Betriebsmaterialien« versehen bis zu dem Donnerstag, den 23. k. Mts.,
in unserem Geschäftslokale auf hiesigem Bahnhofe anstehenden Ter⸗ mine einzureichen, in welchem dieselben in Gegenwart der persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden. Später eingehende Offer⸗ ten haben auf Berücksichtigung keinen Anspruch.
Die Submissions⸗ und Lieferungsbedingungen liegen in den Stationsbureaus zu Straßburg, Colmar, Mülhausen, Sgargemünd und Metz zur Einsicht aus, werden auch auf portofreie Gesuche von
8
unserer Drucksachenverwaltung gegen Erstattung der Kosten zugesandt.
Straßburg, den 31. Oktober 1871. Kaiserliche Eisenbahn⸗Betriebs⸗Kommission.
Verschiedene Bekanntmachungen. 8
Niederschlesische Zweigbahn. Einnahme im Monat Oktober 1871: a) für 18,787 Personen 7091 Thlr. 29 Sgr. — Pf., b) für 354,840,4 Ctr. Güter 16,143 Thlr. 20 Sgr. 10 Pf., G¶) Extra⸗ ordinaria 600 Thlr. — Sgr. — Pf., Summa 23,835 Thlr. 19 Sgr. 10 Pf. Einnahme im Monat Oktober 1870: a) für 35,897 Personen 13,984 Thlr. 14 Sgr. 9 Pf., b) für 293,237,7 Ctr. Güter 17,672 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf., 9 Extraordinaria 600 Thlr., Summa 32,256 Thlr. 19 Sgr. 3 Pf. Im Monat Oktober 1871 weniger 8420 Thlr. 29 Sgr. 5 Pf. Die Mehreinnahme bis ult. Septbr. cr. nach erfolg⸗ ter Feststellung bis ult. Juli cr. beträgt 14,475 Thlr. 12 Sgr. 1 Pf. Mithin bis ult. Oktober 1871 mehr 6054 Thlr. 12 Sgr. 8 Pf. 8
Vom 1.
meinschaftliche Tonnentarif für den Transport von
, gebranntem Kalk zwischen den Stationen der Ober⸗
sschlesischen und diesseitigen Eisenbahn vom 15. April
V 1b 1860 resp. 1. Dezember 1867, nachdem derselbe durch
ie im Schlesisch⸗Märkischen Verbandtarif enthalt nen
größtentheils für die Versender vortheilhafteren Centnersätze ohnehin
im wesentlichen obsolet geworden ist, mit Rücksicht auf die nere
Maaß⸗ und Gewichtsordnung gänzlich aufgehoben. ““
Berlin, den 3. November 1871. 8 Köͤnigliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn
So eben sind erschienen und durch jede Buchhandlung und Post-Anstalt zu beziehen:
Eisenbahn-, Post- u. Dampfschiff-
“
Nr. 6. November. Preis 15 Sgr. Bearbeitet im Coursbureau des Kaiserlich Deutschen General-Post-Amts.
Eisenbahn-Anzeiger
1871. Nr. 10. November. Preis 7 ½ Sgr., enthaltend die Eisenbahn-Verbindungen in Deüutschland und der Oesterreichisch- Ungarischen Monarchie.
Beoearbeitet im Coursbureau des Kaiserlich Deutschen General-Post-Amts. 1
Berlin, den 9. November 1871.
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).
[M. 483] 8
Zeit.
E LA REVOIUTION' F'
6 Volumes. 8. Geh. (6 Thlr.) Ermässigter Preis 2 Thlr.
Thiers' berühmte Darstellung der Französischen Revolution in der Originalsprache, aus sochs starkenschöngedruck- ten Bänden bestehend, wurde von der Verlagshandlung F. A. Brockhaus in Leipzig für kurze Zeit von 6 Thir. auf 2 Thlr. im Preise ermässigt. Alle Buchhandlungen liefern das Werk zu diesem ausserordentlich niedrigen Prelse.
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Januar k. Jahres ab wird der ge⸗
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beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg. für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum eine Druckzeile 2 ⅛ Sgr.
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ichs⸗Anzeiger
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Auslandes nehmen Bestellung an, für Lerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen:
Dem Wirklichen Geheimen Rath, General⸗Landschafts⸗Direktor Grafen von Burghauß zu Breslau, zur Anlegung des ihm ver⸗ liehenen Großkreuzes des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen, sowie dem Telegraphen⸗Sekretär von Dobberle in Berlin und den Ober⸗Telegraphisten Weckerle in Sonderburg und Schaumburg in Stettin zur Anlegung des ihnen verliehenen Ritterkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens.
Bekanntmachung.
Diesenigen deukschen Rheder, welche sich für berechtigt er⸗ achten, auf Grund des Artikels II. des Gesetzes vom 14. Juni
d. J. (Reichs⸗Gesetz⸗Blatt Seite 249) Entschädigung aus Reichs⸗ mitteln wegen des durch feindliche Bedrohung erzwungenen Stillliegens ihrer Schiffe in außerdeutschen Häfen zu bean⸗ spruchen, haben ihre Liquidationen bei Vermeidung des Ver⸗
lustes ihrer Ansprüche bis zum 31. Dezember d. J. ein⸗
schließlich bei der unterzeichneten Kommission einzureichen. Beerlin, den 6. November 1871. ““ 1 “ 1u4“ für Rhedereischäden.
1 89
C
Veklanntm achung. Die Postfreimarken betreffend.
Der Verkauf der neuen zum 1. Januar 1872 in Gültig⸗ keit tretenden Postfreimarken wird bei den Postanstalten in Eisaß⸗Lothringen und im Großherzogthum Baden in den letzten Tagen des Monats Dezember d. J, bei allen übrigen Deut⸗ schen Reichs⸗Postanstalten schon Mitte Dezember d. J. beginnen. Die am 1. Januar 1872 in den Händen des Publikums ver⸗ bleibenden Freimarken, Franko⸗Couverts und gestempelten Streifbänder der bisherigen Art können bis eeinschließlich 15. Februar 1872 bei den Post⸗Annahmestellen gegen neue Postwerthzeichen gleichen Werths umgetauscht werden.
Der Umtausch findet je nach der Münzwährung der zurück⸗ zuliefernden Marken nur bei den Postanstalten desjenigen Münzgebietes statt, in welchem die Ausgabe der Marken er⸗ folgt ist. 8
Vom 16. Februar 1872 ab werden die bisherigen Post⸗ werthzeichen zum Umtausch nicht mehr angenommen und ver⸗ lieren ihren Werth. Es empfiehlt sich, schon jetzt beim Ankauf
von Marken der bisherigen Art den Bedarf thunlichst nicht
über den 31. Dezember hinaus z8 bemessen Berlin, den 16. Oktober 1871. Kaiserliches General⸗Postamt.
g' Post⸗Ressortverhältnisse in Berlin.
Dem General⸗Postamte gehen von Seiten des korrespon⸗ direnden Publikums in Berlin täglich noch vielerlei Anfragen und Anträge zu, welche den lokalen Betrieb der hiesigen Post⸗ anstalten und die örtlichen Einrichtungen betreffen. Alle Ein⸗ gaben dieser Art müssen, da die vhe. eigan und Leitung des Dienstbetriebes bei den Postanstalten in Berlin lediglich der hiesigen Kaiserlichen Ober⸗Postdirektion obliegt, von dem General⸗Postamt an diese Behörde abgegeben werden. Es ent⸗ stehen in Folge dessen in der Erledigung der betreffenden An⸗
gelegenheiten Verzögerungen und vielfache Geschäftserschwerun⸗ gen, welche zu vermeiden ebensosehr in dem Interesse des Publi⸗ kums, wie der Postverwaltung liegt. Das General⸗Postamt nimmt daher Veranlassung, darauf aufmerksam zu machen,
daß die
Entscheidung über alle Angelegenheiten des laufenden Dienstes der Postanstalten in Berlin, falls solche Angelegenheiten nicht auf dem kürzesten und einfachsten Wege schon durch Rückfragen bei der betreffenden Postanstalt selbst erledigt werden koͤnnen, bei der hiesigen Kaiserlichen Ober⸗Post⸗ Direktion nachzusuchen ist, welche dafür völlig kompetent ist. Es versteht sich von selbst, daß in den Fällen, in welchen das korrespondirende Publikum gegen die Entscheidung der letzt⸗ gedachten Behörde etwa Rekurs zu ergreifen sich veranlaßt sehen sollte, die betreffende Eingabe an das General⸗Postamt als die obere Instanz zu richten ist. Ebenso sind die auf allge⸗ meine, den ganzen Reichs⸗Postdienst betreffende Angelegenheiten bezüglichen Eingaben, an das General⸗Postamt zu adressiren. Berlin, 31. Oktober 1871. Kaiserliches General⸗Postamt.
Bekanntmachung. Packetbeförderung mit der Post.
Das Signiren der Packete per Adresse hat inFolge der von der Postverwaltung gegebenen Anregung bereits bei dem überwiegend größten Theile des Publikums Eingang gefunden und wird in Anerkennung der Vortheile, welche diese Signi⸗ rungsweise für die sichere Ueberkunft der Sendungen darbietet, schon gegenwärtig nach den angestellten statistischen Ermitte⸗ lungen bei dem bei Weitem größten Theile der Postgüter von den Absendern in Anwendung gebracht. Es haben sich dabei dieselben vortheilhaften Ergebnisse herausgestellt, welche jenes Verfahren im Feldpost⸗Päckereiverkehre während des letzten Krieges bereits geliefert hatte. Um die Vortheile des Signirens per Adresse bei der zu erwartenden erheblichen Steigerung des Päckereiverkehrs während der bevorstehenden Weihnachts⸗ zeit im Interesse des Publikums schon in vollem Umfange zur Geltung zu bringen, wird bestimmt: .
daß bis auf Weiteres vom 1. Dezember ab bei allen mit der Post zu befördernden Packeten die
Bezeichnung (Signatur) die wesentlichen Angaben
der Adresse enthalten muß, so daß nöthigenfalls
das Packet auch ohne den Begleitbrief bestellt werden kann. — 8 Berlin, den 6. November 1871. 8 Kaiserliches General⸗Postamt. 8 Stephan.
teiagnhen Erweiterung der Drucksachen⸗Beförderung mit der Post. 88 Nachdem die Gewichtsgrenze für Drucksachen unter Band auf 1 Pfund erweitert worden ist, wird den Absendern der⸗ artiger Drucksachen empfohlen, zu den Streif⸗oder Kreuzbänden, welche übrigens die Außenfläche ganz bedecken können, recht festes Papier oder Leinwandstreifen zu benutzen, auch wenn nothig eine Bindfaden⸗Umschnürung anzuwenden, dieselbe muß aber leicht zu lösen sein, um die etwa nöthige Kontrolle zu er⸗ möglichen. Bei Büchersendungen können die lediglich den Preis der Bücher betreffenden Rechnungen beigeschlossen werden. Die Taxe von 3 Groschen bezw. 11 Kreuzern ist durch Verwendung von Freimarken zu entrichten. Drucksachen über
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