Die Obligationen, sowie die Zinscoupons sind durch das Gesetz von allen bestehenden Stempelgebühren und Einkommensteuern be- freit, und ist diese Gebühbren- und Steue freiheit auch für die Zu- kunft gesichert. “ 8
Die “ lauten auf den Inhaber. Ausser den Appoints, welche je ein Stück à 300 Frcs. oder 12 Pfd. Strlg. oder 120 Fl. österr. Währ. Silber darstellen, sind Appoints zu 1500 Frcs. oder 60 Pfd. Strlg. oder 600 Fl. österr. Währ. Silber = 5 Stück, zu 3000 Frcs. oder 120 Pfd. Strlg. oder 1200 Fl österr. Währ. Silber = 10 Stück, und zu 6000 Frcs. oder 240 Pfd. Strlg. oder 2400 Fl. österr. Währung Silber = 20 Stück ausgefertigt worden.
Die Suskription auf Fl. 9,600,000 österr. Wäühr. Silber des K. Ungarischen Staatseisenbahn-Anlehens erfolgt paeh-
stehenden Bedingungen: v111A1X1AXAX“*X“⁊ . 1) Die Subskription sindet gleichzeitig bei den vorgenannten Stellen e“
m Donnerstag, den 16. „den 17. November
““ wührend der üblichen a dsn. auf Grund des diesem Pros spectus beigedr. ue lten
Anmeldungs sS-For mulars, statt. Einer jeden Anmeldungsstelle ist die Befugniss vorbehalten, die
Subskription auch schon vor Ablauf jenes Zeitraums zu schliessen. vW Im Fall einer Ueberzeichnung tritt Reduktion in den Zutheilungen ein. 1 “ 2) Der Subskriptionspreis ist auf 77 ½ Prozent, zahlbar in Frankfurt a. M. mit Fl. 108. 30 Kr. südd. Währung pr. Stück, in Berlin mit Thlr. 62 Thalerwährung pr. Stück festgesetzt. Ausser dem Preise hat der Subskribent die Stückzinsen für die beigegebenen laufenden Zinscoupons vom 1. Juli 1871 beziehungsweise 1. Januar 1872 bis zum Tage der Abnahme der Stücke in süddeutscher beziéhungs- weise Thalerwährung zu vergüten.
3) Bei der Subskription muss eine Kaution von zehn Prozent des Nominalbetrages hinterlegt werden. Dieselbe ist entweder in baar oder in solchen nach dem Tagescourse zu- veranschlagenden Effekten zu hinterlegen, welche
die Subskriptionsstelle als zulässig erachten wird.
4) Die Zutheilung wird. sobald wie möglich nach Schluss der Subskription erfolgen. Im Falle die Zutheilung
weniger als die Anmeldung beträgt, wird die überschiessende Kaution unverzüglich zurückgegeben. 5) Die Abnahme der zugetheilten Stücke kann vom 27. November 1871 ab gegen Zahlung des Preises (2.) ge- schehen. Der Subskribent ist jedoch verpflichtet: Ein Drittel der Stücke spätestens bis 15. Dezember 1871!, Ein Drittel » 8 » 15. Januar 1872, 8 88 FEin Drittel » „ 8 „ 15. März 1872 “ v 1“ Nach vollständiger Abnahme wird die auf die zugetheilten Stücke hinterlegte Kaution verrechnet resp. zurückgegeben. Für zugetheilte Beträge unter 60 Stück = 7200 Gulden Nom. ist keine successive Ab- nahme 8See und sind solche b bis⸗ zum 9g. Dezember 1871. “ zu reguliren.
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Direktion der Uisbontea. „Hesellschaft.
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bei Ihnen aufgelegten 5 prozentigen Obligationen des Ungarischen gtaabi: Bisenbahn-Anlehens Sübk eaeeeaeeeee Obigatiöherrarnr Gulden österr. Währ.
W14“4“ Nominalbetrag
und verpflicht-— sich demgemäss zu deren Abnahme oder zu der Abnahme desjalgen geringeren SSr g8n, welcher. von Ihnen auf Grund Anmeldung
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Der Besitz — Wohngebäude, . Miethsertrag qes 9288 ssten
4 — Berlin
220,000. 115,000.
Thlr. 335,000.
ee hen” Prüfungen auf Grund der bisher geführten Haupt- und Werk- bücher, ““
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Die Lage der Glas hütte am KIaI- necsʒ die leichte Heranschaffung des stets — Rohmaterials und die leichte Versendung der fertigen Produkte
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Theil der Hypothekenzinsen deckt und welche zugleich die Heranziehung —
Der bereits in Angriff genommene und voraussichtlich in wenigen Wochen Übsengg tErwesterang ban welcher eine Vervierfachung der Produktion
“ sowie abgeschlossene und im Abschluss PeeeG Liefe erungs-
en ise mit iegn. der Fesigruns Wie I sehörigen Mine . 1“ A 919 195 li. 8
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. 16 % erwarten.
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Der Direbtor und Besitzer, 1 8 8 üt 199 1.
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