1871 / 171 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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—4129 Als permanente Mitglieder der Kreis⸗Ersatz⸗Kommission fungiren für die einzelnen Aushebungsbezirke der betreffende ehwebrlegtrts Comsa. und der Bezirks⸗Amtmann. 8 Zu §. 18, 3. Auf Grund der Haupt⸗Ersatzrepartition vertheilt das Großherzoglich badische Ministerium des Innern den aus dem Großherzogthum zu stellenden Ersatz auf die Er⸗ änzungsbezirke und übersendet diese Vertheilung dem General⸗ ommando des XIV. Armee⸗Corps,“ welches im Einverständ⸗ niß mit dem Ministerium des Innern die Repartition auf die Truppentheile vollzieht und von dem Ergebniß die Departe⸗ nents⸗Ersatz⸗Kommissionen Behufs Aufstellung der Subrepar⸗ tition benachrichtigt. Zu §. 30. An die für das 1. badische Leib⸗Grenadier⸗ egiment Nr. 109 auszuhebenden Rekruten sind die in §. 25 fun die Garde⸗Infanterie vorgeschriebenen Anforderungen zu ellen.

Zu §. 49. überwiesenen Militärpflichtigen gehören, soweit sie nicht wäh⸗ end des Krieges 1870—71 zum Millitärdienst herangezogen worden sind, sämmtlich zur Ersatzreserve zweiter Klasse.

Zu §. 150. Die Prüfungs⸗Kommission für einjährig Freiwillige hat ihren Sitz in Karlsruhe.

Zu §. 164. Die beschränkenden Bestimmungen über die Zahl der bei den einzelnen Truppentheilen einzustellenden ein⸗

jährig Freiwilligen bleiben für die Truppen des XIV. Armee⸗ Corps bis zum Jahre 1875 einschließlich sistirt. b Die Ersatzbehörden 3. Instanz haben hiernach die weiter rforderlichen Ausführungs⸗Bestimmungen zu vereinbaren und ie untergeordneten Ersatzbehörden mit entsprechender Weisung

Berlin, den 2. November 1871. 8 Karlsruhe, den 4. November 18727.

Großherzoglich Badisches

Minnisterium des Innern.

Ko iglich Preußisches Kriegs⸗

Ministerium.

Landwehr⸗Bezirks⸗ hs

Amts⸗Bezirke.

gv⸗ uvu

AnEEA

Tauberbischofsheim Wertheim. Buchen. Walldürn. Adelsheim. Borberg.. Mosbach. Eberbach.

4 Heidelberg.

2. Wiesloch. (Heidelberg.) Mannheim. Weinheim. Sinsheimm. Eppingen. Bretten. Schwetzingen. Bruchsal. Duxrlach. Ettlingen. Pforzheim Karlsruhe. Kenzingen. 8b Emmendingen. Waldkirch. Breisach. Freiburg.

Staufen. Müllheim. Lörrach. Schönau. Schopfheim. Säckingen.

v“ 1 8 8 (Gerlachs⸗

2. Badisches 1 heim.)

Landwehr⸗ Regiment Nr. 110.

.

3. Badisches (Bruchsal.

Landwehr⸗ Regiment

Nr. 111. 2. (Karlsruhe.)

Landwehr⸗ Regiment Nr. 113.

Die vor dem Jahre 1871 der Ersatzreserve

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R Donaueschingen. Neustadt.

St. Blasien. Bonndorf. Waldshut. Instetten.

(Donau⸗ 6. Badisches Landwehr⸗

Regiment Nr. 114.

Pfullendorf. Rudolfzell. Konstanz.

Rastatt. Gernsbach. Baden. 8“ Oberkirch. Offenburg. Gangenbach. Lahr.

1 Ettenheim.

4. Badisches Landwehr⸗ Regiment

3

8

8 u“ (Offenburg.

Königreich Preuß en. Berlin, 16. November.

Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und der Prinz Georg von Sachsen sind heute Vormittag von Letz⸗ lingen hierher zurückgekehrt und nach Dresden weitergereist.

Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 26. Oktober 1871 betreffend die Prüfung der Kriegsschüler zum Offtzier.

Auf den Mir gehaltenen Vortrag will Ich, unter ent⸗ sprechender Modifikation des §. 18 der Bestimmungen vom 21. Juli 1859 über die Organisation der Kriegsschulen und des §. 8 der Verordnung vom 31. Oktober 1861 über die Er⸗ gänzung der Offiziere des stehenden Heeres, genehmigen, daß die seit dem Jahre 1862 als ausnahmsweise Maßregel an⸗ geordnete, nach Maßgabe des durch den General der Infanterie von Peucker aufgestellten Entwurfs vom 26. April 1862 ab⸗ gehaltene Prüfung der Kriegsschüler zum Offizier, am Schlusse des jedesmaligen Kursus in den Kriegsschulen selbst, in Gegen⸗ wart des Präses und zweier Mitglieder der Ober⸗Militär⸗ Examinations⸗Kommission, nunmehr definitiv zur Einführung elange. 8 Verlin, den 26. Oktober 1871.

1 8 * Z2W il h elm.

1.“

6 8 6 * An den Kriegs⸗Minister. 8 U Vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 8 8 8 Berlin, den 2. November 1871. Graf v. Roon.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der Lehrer Heinrich Galle bei der Vorschule des Sct.

Matthias⸗Gymnasiums in Breslau ist zum Uebungslehrer am

katholischen Schullehrer⸗Seminar daselbst ernannt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗ und Minister des Innern Graf zu Eulenburg, von Letzlingen.

Der General⸗Major und Kommandant von Stettin, Baron von der Osten, gen. Sacken, von Münster.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Gestern empfing Ihre Majestätdie Kaiserin⸗Königin in Coblenz den Besuch Ihrer Kaiserlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin, für welche ein Diner im Königlichen Resi⸗ denzschlosse stattfand. Die Ankunft Ihrer Majestät der Kaiserin⸗ Königin in Berlin wird wahrscheinlich am 29. d. M. erfolgen, nach einem Besuche am Großherzoglich sächsischen Hofe und einem Aufenthalte in Cassel. Der Kammerherr Freiherr von Spieß hat den Kammerherrndienst seit voriger Woche über⸗

nommen. Se. Majestät der Kaiser und König haben durch

Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 3. d. Mts. die Verlegung der Stäbe der 17. Division und der 33. Infanterie⸗Brigade von

Kiel nach Schwerin befohlen.

Der Bundesrath, sowie der Ausschuß desselben für Landheer und die Festungen hielten heute Sitzungen ab.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Reichstags⸗

sitzung wurde nach einer Reihe persönlicher Bemerkungen der

Antrag Lasker in dritter Lesung genehmigt. Dann überwies

der Reichstag auf Antrag der Petitions⸗Kommission eine Pe⸗

tition wegen Reform des Militärveterinärwesens dem Reichs⸗ kanzler zur Erwägung. Nach langer Debatte, ob Donnerstag eine Sitzung stattfinden solle oder nicht, entschied sich das Haus in namentlicher Abstimmung mit 120 gegen 106 Stimmen für eine Sitzung, auf deren Tagesordnung der Etat des Aus⸗ wärtigen Amts und Petitionsberichte gesetzt wurden.

In der heutigen, vom ersten Vize⸗Präsidenten, Fürst u Hohenlohe⸗Schillingsfürst, geleiteten 22. Plenar⸗ sie des Reichstages, welcher am Tische des Bundes⸗ rathes der Reichskanzler Fürst von Bismarck, die Staats⸗ Minister Delbrück, von Lutz, von Pfretzschner, von Bülow und andere Bevollmächtigte des Bundesraths beiwohnten, wurde zunächst der Etat des auswärtigen Amtes in zweiter Lesung berathen, die durch einen erläuternden Vortrag des Bundes⸗Kommissarius, Geh. Legations⸗Rath v. Bülow ein⸗ geleitet wurde. Der Abg. Mosle (Bremen) referirte Namens der Kommissarien des Hauses über einzelne Positionen, bezüglich deren von den Kommissarien genauere Informationen eingezogen waren. Insbesondere hob er die Erhöhung des Besoldungs⸗Etats der diplomatischen Vertreter Deutschlands im Auslande hervor, deren Nothwendigkeit von den Kommissarien einstimmig an⸗ erkannt sei. Gegen diese letztere Bemerkung protestirte der Abg. Dr. Löwe. Der Reichskanzler Fürst v. Bismarck be⸗ gründete in längerer Rede die Nothwendigkeit der Etats⸗ erhöhung. Die Berathung des Etats dauerte bei Schluß des Blattes fort. 8—

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Hier beginnen jetzt die Berathungen der für die Küsten⸗

vertheidigung eingesetzten Kommission. Zur Theilnahme an denselben ist der Kapitän zur See Werner aus Kiel hierher berufen worden. Die Arbeiten dieser Kommission stehen mit denen der großen Kommission für die Landesvertheidigung in Zusammenhang.

Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 8. d. M. auf den dgcg des Reichskanzlers, nach Anhoͤrung des Ausschusses für Handel und Verkehr, folgenden Beschluß gefaßt: Die in §. 29 der Gewerbe⸗Ordnung vorgeschriebene Bekanntmachung der Namenapprobirter Aerzteund Apothekererfolgt bis zur Herstellung des in der Sitzung vom 4. April 1870 beschlossenen Centralblattes durch den»Deutschen Reichs⸗Anzeiger«, sowie durch die zu amtlichen Bekanntmachungen der zu Ertheilung der Approbation in einzelnen Bundesstaaten befugten Ministerien bestimmten Centralorgane.

Die Bekanntmachung vom 25. September 1869, betreffend die Prüfung der Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte und Apotheker, enthält sub Nr. 4 die Vorschrift, daß diejenigen ärztlichen und zahnärztlichen Kandidaten, welche vor dem 1. Oktober 1871, und diejenigen pharmazeutischen Kandidaten, welche vor dem 1. April 1871 zur Prüfung sich meiden, nur diejenigen Nachweise beizubringen haben, welche nach den Ge⸗ setzen ihrer Heimath behufs Zulassung zur ärztlichen oder zahn⸗ ärztlichen beziehungsweise pharmazeutischen Staatsprüfung er⸗ fordert werden. Da einzelne Kandidaten, welche sich vor dem bezeichneten Termine hatten melden wollen, dies haben unter⸗ lassen müssen, weil sie im vorigen Jahre theils in Folge der Militärpflichtigkeit, theils freiwillig in den Militärdienst getreten sind, so hat der Bundesrath auf den Antrag Oldenburgs nach Anhörung des Ausschusses für Handel und Verkehr in der Sitzung am 8. d. M. folgenden Beschluß gefaßt: Die Frist, binnen welcher nach Nr. 4 der Bekanntmachung vom 25. Sep⸗ tember 1869 die ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Kandidaten gegen Beibringung der früher in Gemäßheit der Gesetze ihrer Heimath genügenden Nachweise zur Staatsprüfung zuzulassen sind, wird für diejenigen Kandidaten, welche während

des letzten Krieges in Militärdienst eingetreten sind oder frei⸗ willig in Militär⸗Hospitälern Dienst geleistet haben, um ein Jahr, mithin bezüglich bis zum 1. April 1872 und 1. Oktobe 1872 verlängert. 8 v““ 11e“ “““

Die Eröffnung der Eisenbahn Berlin⸗Stendal Lehrte hat die Frage wegen Herstellung der direktesten Schie nenverbindung zwischen Berlin und dem Centrum des rheini schen Verkehrs, der mächtig aufblühenden alten Stadt Cöln wieder in den Vordergrund gestellt. Da die Zahlenangaben über die Längen der vorhandenen resp. durch die Bauten der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger und der Braunschweigischen Eisenbahngesellschaft der Vollendung sich nähernden Linien in den öffentlichen Blättern nicht durchweg richtig angegeben sind, so sei es uns gestattet, hierüber Nachstehendes mitzutheilen:

Die jetzige Route Berlin⸗Magdeburg⸗Braunschweig⸗Lehrte ist lang: 39,5 Meilen, die Route Berlin⸗Stendal⸗Lehrte 31,7 Meilen.

Durch den neuen Weg über Stendal wird daher für die Verbindung Berlins mit Hannover, Minden, Osnabrück,

Amsterdam, Rotterdam ꝛc. eine Abkürzung von 7,9 Meilen

Jahre 1872 betriebsfähige Route Berlin⸗Burg⸗ Magdeburg⸗Helmstedt⸗Königslutter⸗Braunschweig⸗Lehrte wird lang: 35,9 Meilen, kürzt daher die über Magdeburg bestehende

erreicht. Die im

um 3,7 Meilen ab, wonächst der Vorsprung der Route über Stendal sich auf 4,2 Meilen reduzirt.

Die kürzeste Verbindung zwischen Berlin und Cöln (Deutz)h ist zur Zeit folgende:

Berlin⸗Stendal⸗Lehrte⸗Hannover⸗Minden⸗Hamm⸗Unna⸗

Hagen⸗Elberfeld⸗Haan⸗Opladen⸗Deutz⸗Cöln mit 73,4 Meilen.

Dieselbe Route mit Uebergang über den Rhein bei Düssel⸗ dorf und über Neuß ist lang: 76,9 Meilen. 5

Beide Wege setzen voraus, daß bei Hamm die Cöln⸗Min⸗ dener Bahn, der Thalweg, verlassen und statt dessen der nähere, aber durch ein Hügelland führende Weg über die Bergisch⸗ Märkischen Linien gewählt wird. Verbleibt man auf dem Cöln⸗Mindener Thalwege über Oberhausen, so verlängert sich die Route auf 77,7 Meilen, also um 4,4 Meilen gegen die vorbezeichnete kürzeste. Dies ist der Weg, welchen demnächst die neu einzuführenden Courierzüge (Jagdzüge) einschlagen werden und welchen im neuen Berlin⸗Cölner Verbande seit dem 1. d. die Güterzüge benutzen.

Was die bestehende Konkurrenz⸗Linie Berlin⸗Magdeburg⸗ Kreiensen⸗Holzminden⸗Elberfeld⸗Opladen⸗Mühlheim a. R.⸗Cöln (Deutz) betrifft, so ist dieselbe lang 78,5 Meilen, also nur 5,1 Meilen länger, als die kürzeste Route über Stendal, resp. 0,8 Meilen länger, als die Route der zukünftigen Jagdzüge über Stendal⸗Oberhausen.

Durch die in Bau begriffenen Abkürzungen bei Magdeburg und im Braunschweigischen reduzirt sich jedoch die Route, welche demnächst von Berlin über Magdeburg⸗Eilsleben⸗Schöningen⸗ Jerxheim ꝛc.⸗Kreiensen⸗Elberfeld nach Deutz (Cöln) führen wird, auf 76,7 Meilen, wird daher sogar 1 Meile kürzer, als die Route über Stendal⸗Oberhausen und bleibt nur 3,3 Meilen länger, als die jetzt kürzeste Linie über Stendal⸗Hamm⸗Elberfeld.

Als Varianten der nördlichen Linie mögen Berlin⸗Stendal⸗Lehrte⸗ Hamm über Camen⸗Dortmund⸗Steele⸗Vohwinkel⸗Haan⸗Opladen mit 71,1 Meile, über Steele⸗Kettwig⸗Düsseldorf mit 76,5 Meilen und über Hamm⸗Unna⸗Dortmund⸗Steele⸗Haan⸗Cöln mit 76,6 Meilen Erwähnung finden.

Schließlich wird darauf aufmerksam gemacht werden dürfen, daß die 63 ½ Meilen lange Luftlinie Berlin⸗Cöln sehr nahe über Magdeburg⸗Oschersleben⸗Northeim⸗Carlshafen⸗Brilon⸗ Meschede und Wipperfürth geht. Es darf daher angenommen werden, daß der Kampf um die kürzeste Route noch nicht ab⸗ geschlossen ist, sowie daß ein Theil der alten norddeutschen Route einige Chancen hat, das verlorene resp. stark bestrittene Feld hierbei wieder zu gewinnen.

Die Brief⸗Postsammelstellen in Berlin, Frank⸗ furt a. M. und Metz und die Packet⸗Postsammelstelle in Frankfurt a. M. werden am 1. Dezember aufgehoben.

Von dem genannten Termine ab bleiben mithin nur noch die Packet⸗Postsammelstellen in Berlin und Metz in Wirksam⸗ keit, von denen die zuletzt genannte Sammelstelle zugleich die Umarbeitung der von und nach der Okkupations⸗Armee zu be⸗ fördernden Geldbriefe besorgen wird.

Seit dem 16. November wird die gesammte Korrespondenz nach und von der Okkupations⸗Armee ausschließlich auf die Route Frankfurt a. Main⸗Metz⸗Rheims, bz. Metz⸗Frouard⸗ Epernay geleitet. Der Feldpostdienst auf den genannten Routen wird vom Eisenbahn⸗Postamte Nr. 12 wahrgenommen. In Folge dessen wird der zur Beförderung der Feldpostsachen bis⸗ her bestandene besondere Posttransport zwischen Frankfurt am Main und Straßburg aufgehoben; das Eisenbahn⸗Postbureau