1871 / 172 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

Die frübere Gesandtschaft Preußens in Persien hatte die Be⸗ stimmung, fuͤr welche der Herr Vorredner ein General⸗Konsulat in Teheran errichtet zu sehen wünscht, nämlich: Wege für den deutschen und in erster Linie dawals preufischen Handel aufzusuchen, und zu sondiren, welche Verbindungen dort für den Handel an⸗

geknüpft werden könnten. Die Aufgabe hat sich damals nicht als

lohnend erwiesen und es war in Folge der befreundeten Verhältnisse mit Persien für den Schutz unserer Unterthanen dort kein hervortre⸗ tendes Bedürfniß, so daß nach dem Tode des Gesendten die nach den Verhältnissen orientalischer Länder natürlich ziemlich kostspielige Ge⸗ sandisch st nicht wieder hergestelt worden ist. Wenn der unsch des Herrn Vorredners in der Mitte des deutschen Handelsstandes derartig Antlang findet, daß uns von dort her Anträge darauf zugeben, so wird das Auswärtige Amt sehr bereitwillig auf die Wiederanknüpfung der Verbindang eingehen.

Ueber Tit. 13, Vermischte Ausgaben, ergriff der .“ Fürst v. Bismarck nach dem Abg. Richter das

ort:

Den esten Wunsch des Herrn Vorredners, Art. 13 und Art 23 in eine solche Verbindung zu-bringen, daß einer davon die budget⸗ mäßig vorherzuschenden Ausgaben enthielie und der andere diejenigen, die sich nicht vorher beurtheilen lassen, halte ich sachlich ganz begrün⸗ det und bin gern bereit, in der Aufstellung des nächsten Etats darauf einzugehen Ich möchte aber bitten, in diesem Etat wegen der ver⸗

ältnißmäßig unbedeutenden Positionen die Sache desbalb nicht auf⸗ zuhalten. Pie Sorge des Herrn Vorredners, daß sich daraus ein Akt von Dispositionsfonds analog den unter Til. 22 notirten ge⸗ heimen Ausgaben ergeben möchte, ist wohl nicht begründet, denn es handelt sich hier in beiden Titeln nur um solche Ausgaben, über die wir, wie der Herr Vorredner in diesem Jahre sich hat überzeugen können, jederzeit bereit sind, vollständigen Ausschluß zu geben, auch dann, wenn meine eigene Ueberzeugung mit der bisherigen Art der Verwendung und Benennung dieser Fonds nicht ganz übereinstimmt und ich z. B. einen Antrag, wie der des Herrn Vorredners, will⸗ kommen heiße. Aber ich habe eben nicht Zeit, auf alle diese rech⸗ nungsmäßigen Details vorher einzugehen, und bin sehr dankbar, ich bei Gelegenheit dieser Diskussion auf solche Uebel⸗ einer nicht ganz logischen Trennung der vermischten sonstigen Ausgaben aufmerksam gemacht werde. Der Titel 22 hat das Eigenthümliche an sich, daß dort die Ausgaben der Natur sind, daß keine Rechenschaft darüber gelegt wird, während bei diesen andern dasjenige, was nicht wirklich verausgabt wird für einen Anlaß, den man öffentlich anerkennen kann, ja jedenfalls als erspart berechnet werden muß.

Zu dem Etat der Einnahmen stellte der Abg. Dr. Löwe den Antrag, unter Tit. 1 die Position von 30,000 Thalern Averstonal⸗Entschädigung seitens der preußischen Regierung für die Vesorgung speziell preußischer Angelegenheiten zu streichen.

Der Reichskanzler Fürst v. Bismarck nahm hierüber nach dem Abg. Dr. Löwe das Wort:

Ich kann nur die Bitte wiederholen, diese Summe nicht zu streicheen, sondern sie aufrecht zu erhalten. In Betreff der Gründe dafür, könnte ich lediglich auf die früheren Verhandlungen verweisen; ich will mir hier nur erlauben, wiederholt einem Mißverständniß ent⸗ gegenzutreten, das in der öffentlichen Meinung vielfach vorhanden ist und, wie ich besürchte, auch bei dem Herrn Vorredner noch nicht bis auf den letzten Bodensatz geschwunden ist, daß nämlich diese 30,000 Thaler bezahlt würden für Besorgung preußischer Geschäfte im

Auslande. Das ist aber in keiner Weise der Fall. Die

preußischen Geschäfte im Auslande werden ebenso gut wie die jedes anderen Bundesstaates vollständig von den Reichsgesandtschaften be⸗ sorgt, und das ist nicht der Titel, aus welchem das Reich von Preußen diese 30,000 Thlr. zu beanspruchen hat, sondern sie figuriren hier für Dienste, welche Organe, die ausschließlich vom Reiche besoldet werden, dem preußischen Staate innerhalb der Grenzen des Reiches leisten. Im preußischen Sinne bleibt der nichtpreußische Theil des Deutschen Reiches, ich will nicht sagen Ausland der Ausdruck widerstrebt mir aber doch ein solcher, in welchem die Geschäfte, die die preußische Regierung speziell dort zu besorgen hat, für Preußen auswärtige Geschäfte sind, die ihrer Natur und der Tradition nach von den mit den auswärtigen Geschäften befaßten Organen jetzt des Reiches für Preußen mit besorgt werden, da der König von Preußen zugleich Kaiser des Deutschen Reiches ist und daber Instruktionen in beiden Eigenschaften zu geben hdat. Es bleiben zwischen uns und Sachsen z. B., also dem nächstgelegenen Lande, wo die Verbindung ja am leichtesten und die mündliche Besprechung mit den sächsischen Vertretern im Bundesrathe leicht ist, cine Menge von Geschäften, die nach den ganzen Traditionen den auswärtigen Beamten von Preußen und Sachten ebliegen: ich will nur Grenz⸗ regulirungen bei entstehenden Streitigkeiten nennen, vor allen Dingen aber auch, was der Herr Vorredner selbst betonte, die Verständigung über Bundes⸗ und Reichsangelegenheiten und über die Art, wie sie im Bundesrathe zu verhandeln sind. Es kann doch nicht werden, daß das Reich den einzelnen Mitgliedern des Bundes ausschließlich auf Reichskosten die Mittel zur Verständigung unter einander, während der Bundesrath nscht zusammen ist, dar⸗ bieiect. Es ist das naturgemäß ein Theil auswärtiger Geschäfte, die den einzelnen Regierungen unter einander immer bleiben werden, und ich wüßte in der That nicht, wie ich mir geschäftlich helfen sollte; ich plaidire im Namen der Praxis gegen die Theorie, die der Herr Vor⸗ redner aufgestellt hat, ich bedarf augenblicklich der Organe, auf die er für die Zukunft verweist, die die Geschäͤfte zu besorgen hätten. Ich habe mit den Regierungen in München, in Dresden, in Darmstadt zu korrespon⸗ diren über die Angelegenheiten, die im Bundesrathe verhandelt wer⸗

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den sollen, sonst können wir uns Minister dieser Länder immer hier anwesend sein, dann würde diese Einrichtung mit der Zeit hier ganz überflüfsig sein, wie das der Herr Vorredner wünscht; da das aber wegen der Häufung der Geschäfte unmöglich ist und es erfrelich genug ist, daß sie wͤhrend der Sitzungen des Bundesrathes in der Regel hier gegen⸗ wärtig sein können, dies in der Zwischenteit aber nicht ver⸗ langt werden kann, so bedarf der Staat Preußen, als der groͤßte und der wichtigste im Bunde, solcher Organe, vermoöͤge deren er im preußischen und Reichs⸗Juteresse die Vundesangelegenheiten mit den Regierungen von Karlsruhe, München und wie sie heißen, ve handeln und hesprechen kann, und ich müüßte mich nach dieser Rich⸗ tung hin geradezu banquerott erklären und Etatsüberschreitungen vor⸗ nihmen, um diese Einrichtungen zu ergänzen, wenn mie die diploma⸗ tische Verbindung mit den übrigen Bundesstaaten abgeschnitten wäre, und der Herr Vorredner wird mir auch keinen Rath geben können, wie ich mir helfen könnte, er würde sich selber nicht helfen können, wenn er in meiner Lage wäre. Denn eine Anweisung auf die Zu⸗ tunft, auf Einrichtungen, die erst geschaffen werden sollen, kann ich nicht annehmen.

Auf eine Entgegnung des Abg. Dr. Löwe erwiderte der Fürst Reichskanzler:

Ich erlaube mir dem Herrn Vorredner zu bemerken, daß meines Erachtens daraus logisch folgen wuͤrde, daß wir auch die Kosten der Gesandtschaft, die Bayern und Sachsen etwa bei Preußen unterhält, auf den Reichsetat übernehmen müßten, sobald Preußen nichts dafür bezahlt, daß seine Geschäfte vom Reiche mit besorgt werden, vermöge der Zweiseitigkeit, die in der Allerhöchsten Persen des Monarchen als Deutschen Kaisers und als Koöͤnigs von Preußen be⸗ süeht. Sobald wir Preußen von der Zablung dispensiren wollen, folgt logisch auch, daß die Gesandten der übrigen Bundesstagten, die in Berlin unterhalten werden, um die Geschaͤfte, deren Noibhwendig⸗ keit der Herr Vorredner auch anecrkannt, zu betreiben, ebenfalls auf Reichskosten, ja ich kann sogar sagen, die Gesandtschaften, welche diese Staaten bei einander unterhalten, auf Reichskosten bestritten werden, denn daß sie sich unter einander verständigen und nicht in ihren Meinungen auseinandergehen, ist ebenso nothwendig, als daß sie sich mit Preußen verständigen.

Auf eine Anfrage in Betreff eines in Helsingfors zu errichtenden Konsulats antwortete der Bundeskommissar, Ge⸗ heime Legations⸗Rath v. Bülow:

Diese Anfrage erlaube ich mir dahin zu beantworten, daß aller⸗ dings die Errichtung eines Konsulats in Helsingfors in Aussicht ge⸗ nommen ist, und zwar die baldige Errichtung. Vorläufig beabsichtigt man jedoch, da die Ansichten im Ausschusse des Bundesraths für Handel und Verkehr über die dauernde Nethwendigkeit eines solchen Konsulzts getheilt sind, nur eine interimistische Verwaltung durch einen besoldeten Beamten eintreten zu lassen. Stellt sich nach den Erfahrungen, die eine solche interimistische Verwaltung darbieten wird 1 die definitive Kreirung eines Berufs⸗Konsulats als unzweifelhaftes Bedürfniß heraus, so wird sie sicherlich erfolgen.

Dem Reichstag ist folgender Entwurf eines Gesetzes, be

treffend den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichs⸗Eisenbahnen

in Elsaß⸗Lothringen, vorgelegt worden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Köni

von Preußen ꝛc.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim mung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

Einziger Paragraph. Dem Reichskanzler werden aus den bereitesten Mitteln der von Frankreich zu zahlenden Kriegskosten⸗Ent⸗ schädigung für die Ausrüstung der Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothrin⸗ gen mit Vetriebsmitteln, für die zur Sicherheit des Betriebs noth⸗ wendige Instandsetzung dieser Bahnen, für Erweiterung der Bahn⸗ hofs⸗ und Werkstatts⸗Anlagen, sowie für Ergänzung und Erweiterung der elektro⸗magnetischen Apparate elf Millionen vierhundertoierzig Tausend Thaler, einschließlich der durch das Reichsgesetz vom 14 Junit 1871 (Reichsgesetzbl. S. 253) vorschußweise bewilligten fünf Millidnen Thaler zur Verfügung gestellt.

Urkundlich ꝛc Gegeben ꝛc. 9

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IJ. Durch das Gesetz vom 14 Juni d. J. wurde der Reichskanzler 8

ermächtigt, den Bedarf für die Ausrüstung der durch den Friedens⸗

vertrag an Deutschland abgetretenen Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen

mit Betriebsmitteln bis auf Höhe von fünf Millionen Thalern aus den bereitesten Mitteln der von Frankreich zu zahlenden Kriegskosten⸗ Entschädigung vorschußweise zu bestreiten.

In den Motiven zu diesem Gesetze war bereits darauf hingewie⸗ sen, daß nach den im übrigen Deutschland gemachten Erfahrungen

zur mäßigen Ausrüstung einer Meile Eisenbahn mit Betriebsmitteln

ein Betrag von durchschnitrlich 100,000 Thlrn. und somit für die er⸗ worbenen Bahnen bei ca. 100 Meilen Betriebslänge ein Fesammt⸗ beirag von 10 Millionen Thalein nothwendig sein würde, daß in⸗ dessen für die bis zum Herbste d. J. zu bewirkenden Beschaffungen resp. zu leistenden Zahlungen mit einer Summe von 5 Millionen Thalern auszureichen sein werde.

Zur Deckung des Bedarfs sind nun: 1) die während des Kriegs und für dessen Zwecke aus Kriegsfonds beschafften Betriebsmittel, be⸗ stehend in 85 Lokomotiven, 200 bedeckten und 341 offenen Güͤter⸗ wagen, im Werthe von ca. 1,862,000 Thlrn. übernommen; 2) vom Reichskanzer⸗Amt beschafft resp. in Bestellung gegeben 92 Lokomotiven, 436 Personenwagen, 11 Gepäckwagen, 550 bedeckte und 4580 offene Güterwagen mit einem Kostenaufwande von ca. 6,288,500 Thlr., 3) in der Eisenbahn⸗Werkstätte in Montigny unter Benutzung der dort vorgefundenen Materialien gebaut resp. in der Ausführung be⸗

nicht verständigen. Koͤnnten die

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griffen 613 offene Güterwagen, die voraussichtlich einen Aufwand von cn. 398,450 Thlrn. erfordern werden. Die Eisenbahnen in Elfaß⸗

Lothringen werden somit bis Mitte Mai k. J, bis wohin die letzten

Lieferungen stattzufinden haben, ausgerüstet sein mit 177 Loko⸗ motiven, 436 Personenwagen, 14 Gepäckwagen, 750 bedeckten und 5533 offenen Güterwagen, im Gesammtewverthe von ca. 8,548,950 Thlrn. Die durch den kbisherigen Betrieb gewonnenen Erfahrungen lassen es schon jetzt als unzweifelhaft erscheinen, daß die Beschaffu g weiterer Betriebsmittel für die Anforderung des Verkehrs in Elsaß⸗Cothringen unerläßlich ist. Es sind daher ferner in Aussicht genommen: 33 Loko⸗ motiven, 40 Personenwagen, 86 Gepäckwagen, 300 bedeckte und 500 offene Güͤterwagen für p. p. 1,451,050 Thlr., so daß der Fahrpark alsdann bestehen würde aus 210 Lokomotiven, 476 Personenwagen, 100 Gepäckwagen, 1050 bedeckten und 6034 offenen, Güterwagen (inkl. Vieh⸗, Koks⸗, Holz⸗, Schienen⸗ ꝛc. Wagen) mit einem Aufwande von 10,000,000 Thirn.

II. 1. Um die Eisenbabnen in Elsaß⸗Lothringen in einen betriebs⸗ sichern, den Vorschriften des deutschen Bahnpolizei⸗Reglements ent⸗ sprechenden Zustand zu setzen, sind verschiedene Aenderungen in den sowie sonstige neue Einrichtungen nothwendig. Zu die⸗ sen zählt:

a) die Herstellung des deutschen Normalprofils des lichten Raumes, um den direkten Verkehr mit anderen deutschen Bahnen, insbesondere den ungehinderten Durchgang der von diesen Bahnen kommenden Wagen zu ermöglichen. Auf den meisten Bahnstrecken ist dieses Profil ohne große Schwierig⸗ keiten herzustellen, weit dort nur die Wege⸗Ueberführungen, einzelne Brüstungsmauern, Laderampen, Perrons, Ueberdachungen der Güterschuppen ꝛc. in das Normalprofil hineinkagen und deren Um⸗ bau bzw. Verändernng technische Hindernisse nicht bereitet. Auch in den kleinen Tunnels auf der eingeleisigen Zweigbahn Sennheim⸗ Wesserling ist die Herstellung des Normalprofils und zwar durch Ver⸗ schiebung des Gel ses ohne erhebliche Kosten möglich, weil die⸗ selben für zwei E leise wbaut sind. Nur auf der Bahnstrecke von Zaͤbern nach Avricuaͤrt würden die dart vorhandenen 6 Tunnels er⸗ hebliche Schwierigkeiten verursachen, so daß es sich empftehlt, hier wenigstens fürs Erne von der Herbeiführung einer Uebereinstummung mit den deutschen Einrichtungen Abstand zu nehmen. Die Kosten für die Herstellung des Normalprofils auf sämmtlichen Bahnstrecken mit Ausnahme der erwähnten Strecke Zabern⸗Avricourt sind auf 200,000 Thater veranschlagt.

b) Nach den §§. 3 und 45 des Bahnpolizei⸗Reglements müssen sämmtliche, außerhalb der Bahnhöfe und in den Hauptgeleisen der Bahnhöfe liegende Weichen mit Sivnalvorrichtungen versehen sein, welche den Stand der Weichen in einer Entfernung von 300 resp. 150 Metern erkennen lassen. Diese Signalvorrichtungen fehlen uͤberall und müssen daher angebracht werden. Die Kosten für die erforder⸗ lichen Veränderungen der Weichenbloöͤcke, sowie für das Anbringen von Marti pfählen zwischen zusammenlaufenden Schienenstraͤngen sind auf 27,500 Thlr. berechnet. 8

c), Der §. 43 des Bahnpolizei⸗Reglements schreibt vor, daß sämmt⸗ liche Wärter zwischen je 2 Stationen mittelst des elektromagnetischen Telegraphen von dem Ahbgange der Züge benaͤchrichtigt werden sollen. Da bis jetzt dergleichen Vorrichtungen nicht vorhanden sind, so ist es nothwendig, längs der sämmtlichen Bahnstrecken ‚elektromagnetische Läaͤutewerke aufzustellen. Die Kosten hierfür sowie für die Beschaffung der gleichfalls durch das Polizei⸗Reglement angeordneten portativen Apparate zur Ausrüstung der Züge sind auf 150,500 Thlr. berechnet, so daß die Ausgaben für die betriebssichere und den deutschen Polizei⸗ vorschriften ent prechende Instandsetzung der Bahnen sich auf überhaupt 378,000 Thlr. stellen würden.

2) Es ist ferner die Ecweiterung verschiedener Bahnhofs⸗ und Werkstatts⸗Anlagen ein unabweisbares Bedürfniß, insbesondere auf Bahnhof Straßburg eine Verlängerung der Rangirgeleise, Beseitigung der dort vorhandenen Niveau⸗Uebergänge, Herstellung zweier Lokomotir⸗ schuppen im inneren und äußeren Bahnhofe von 6 resp. 14 Ständen, eines Kohlenschuppens mit Kohlenladebühne und Brückenwaage im Außenbahnhofe und einer Wasserstation im inneren Bahnhofe. Die Kosten für diese Anlagen sind auf ppr. 152,000 Thlr. berechnet. Die Abzweigung der Bahn nach Weißenburg von der Linie nach Avricourt findet 1 Kilometer nördlich von der Station Wendenheim auf der freien Strecke statt. Die dort bestehenden Wiichen⸗ und Niveau⸗ kreuzungen bilden eine fortwährende Gefahr für den Betrieb, und es

ist aus Rücksicht für die Sicherheit des Betriebes nothwendig, die

Abzweigung von der freien Strecke zu entfernen und nach der Station Wendenheim zu verlegen. Die Kosten für die hierzu erforderlichen Anlagen, sowie für die außerdem auf Bahnhof Wendenheim noth⸗ wendige Herstellung von Rangirgeleisen, einer großen Deehscheibe und einer Wasserstation sind veranschlagt zu 155,000 Thlr. Der Bahnhof Hagenau ist Trennungsstation süc die Linien nach Weißenburg und Saargemünd. Auch hier liegt die Abzweigung außerhalb des Bahn⸗

hofes, während die Sicherheit des Betriebes es erfordert, daß die ein⸗

geleisige Bahn nach Saargemünd bis in den Bahnhof Hagenau ge⸗ führt wird. Außerdem ist eine Erweiterung der Geleise⸗Anlagen, eine Vergrößerung des Lokomotioschuppens und die Verbreiterung der Brücke über den Moderbach nothwendig, und werden die hierdurch entstehenden Kosten nach dem Voranschlage ppr. 45,000 Thaler be⸗ tragen. Auf dem Baͤhnhof Weißenburg ist die Herstellung

eines Lokomotivschuppens mit 4 Ständen, sowie eines ppr. 400

Meter langen Au zichgeleises, und ferner auf dem Bahnhof Mülhausen die Errichtung eines Lokomotivschuppens für 14 Stände nothwendig. Die Kosten sind auf 63,000 Thlr. veranschlagt. Der

groͤßte Theil der vbrigen Bahnhöfe, insbesondere die Uebergangs⸗

Bahnbhöfe, wie Celmar, Bollweiler, Lutterbach, Saargemünd, Ben⸗ ningen, Diedenhofen ꝛc entbehren der erforderlichen Geleise zum Auf⸗ stellen und Rangiren der Züge. Die Kosten für Erweiterung der

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Geleisanlagen sind auf 200,000 Thlr. berechnet. Die Anlage vo großen Drehscheiben zum Drehen von Lokomotiven ist auf verschie denen Stationen ein dringendes Bedürfniß, und es ist ferner er forderlich, die vorhandenen, nur 3,8 Meter im Durchmesser großen Drehscheiben, soweit Drehscheiben uüͤberhaupt beibehalten werden kͤnnen, durch größere Drehscheiben von 4,3 Meter Durchmesser zu ersetzen. Es würde dies einen Kostenaufwand von ppr. 102,000 Thlr bedingen. Für die Zollabfertigung auf den Grenzstationen sind vor läufig nur provisorische Einrichtungen getroffen, die durch definitiv Anlagen zu ersetzen sind. Die Kosten derselben sind auf 80,000 Thlr veranschlagt. Für die Herstellung von großen Perrons zum Aus⸗ und Einladen von Truppen auf den militarisch⸗wichtigen Bahnhöfen, sowie für die Herstellung der dazu nothwendigen Geleise sind 8 70,000 Thlr. und für die Erweiterung der Güterschuppen und Lade⸗ rampen auf verschiedenen Stationen 80,000 Thlr. im Voranschlag berechnet. Die jetzt bestehenden beiden Werkstatts⸗ Anlagen in Mülhausen und Montigny bedürfen fuͤr die erhöhten Anforde⸗ rungen einer Erweiterung und besseren Ausrüstung, sowie es auch nothwendig erscheint, die kleinere fuͤr die laufenden Reparaturen an den dort stationirten Dienstmaschinen und Wagen bestimmte Repa⸗-⸗ ratur⸗Werkstatt in Straßburg mit einem in Holz aufgeführten Wagen⸗ Reparaturschuppen und mit Aürbeitsmaschinen zu versehen. Die Kosten dieser Anlagen, sowie diejenigen für Einrichtung einer kleinen Werkstatt in Saargemünd sind im Voranschlage auf 84,000 Thaler berechnet. Außer den vorhandenen Telegraphenleitungen, welche in einer durchgehenden Lokalleitung und in einer direkten Leitung auf den Strecken Weißenburg⸗Straßburg, Mülhausen⸗ Basel, Mül⸗ hausen⸗Belfort, Hagenau⸗Benningen, Straßburg⸗Avricourt und Forbach⸗Metz⸗Pagny bestehen, sind neue Leitungen auf den Strecken Straßburg⸗Mülhausen und Straßburg⸗Hagenau neben einer neuen durchgehenden Glockenleitung herzustellen. Die hierzu erforderlichen Arbeiten, Materialien und Apparate sind auf 31,000 Thlr. veran⸗ schlagt, so daß die Kosten für die Erweiterungsanlagen 1,062,000 Thlr. betragen würden, denen die auf 378,000 Thlr. berechneten Kosten für die Instandsetzung der Bahnen hinzutecten. Der Ge⸗ sammtaufwand stellt sich somit auf 1,440,000 Thlr. Dem Reichstage liegt ferner folgender Gesetzentwurf vor: Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeulschen Bundes vom 8. April 1868 über die Unterstützung der bedürftigen zum Dienste einberufener Mannschaften der Ersatz⸗Reserve in Baden. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. 1 vererdnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimn⸗ mung des Bundesraths und Reichstags, was folgt: Das Gesetz des Norddeutschen Bundes vom 8. April 1868, die Unterstütung der bedürftigen Familien zum Dienste einberufener 8 Mannschaften der Ersatz⸗Reserve betreffend, tritt als Reichsgesetz vom Tage der Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes im Großherzogthum Baden in Kraft. Urkundlich ꝛc. Gegeben ꝛc.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Im 4. Magdeburger Wahlbezirk (Stadt Magdeburg) ist an Stelle des ausgeschi denen Regierungs⸗Raths a. D. von Unruh der Kaufmann Herrmann Zuckschwerdt zu Magdeburg mit 309 von 315 Stimmen zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt Mitgliede des Hauses

Kunst und Wissenschaft.

Im Verlage des Bibliographischen Institutes in Hild⸗ burghausen ist nunmehr die erste Hälfte von Meyer's Hand⸗ Lexikon des allgemeinen Wissens in einem Bande mit vielen Karten der Astronomie, Geographie, Geognosie, Geschichte u. s. w. erschienen. Im Gegensatz zu den umfänglichen Encyklopädien, welche in möͤglichster Aussührlichkeit zu unterrichten suchen, ist dies ein Nach⸗ schlagebuch für kurzen, aber augenblicklichen Bescheid. Das handliche Werk enthält z. B. die Naturwissenschaften, soweit dieselben auf prak⸗ tische Zwecke in Handel, Industrie, Wirthschaft Anwendung finden; Biographie, Geschichte und Geographie, die neuesten politischen Vor⸗ gänge und Veränderungen; von Technik und Gewerbe ist die Termi⸗ kologie berücksichtigt; außerdem sind alle Fremdwörter erklärt, mit Bezeichnung ihrer Aussprache. Ebenso sollen die Beilagen einer mög⸗ liwst raschen Orientirung in der politischen, physikalischen und Kultur⸗ Geographie, Statistik und Geschichte dienen; zu dem Zweck sind jeder Karte genaue Register der darauf befindlichen Namen und statistische Erkäuterungen beigegeben. Die zweite Hälfte des Werkes soll Anfangs 1872 erscheinen.

8 e nüegen Verlage ist jetzt auch die zweite Abtheilung des frͤher bereits erwähnten Werkes von A. Niemann erschienen: »Der franzoͤsische Feldzug 1870—71.« Dieselbe enthält den Schluß des Werkes von der Cernirung von Metz bis zum Frieden, nebst 12 Karten und Plänen, einen Feldzugskalender und eine Er⸗ ktärung aller vorkommenden technischen Ausdrücke. In der Darstel⸗ lung unterscheidet sich A. Niemanns Werk besonders dadurch von an⸗ deren den letzten Krieg behandelnden Büchern, daß es mehr eine mlli⸗ tärische Beschreibung wie eine feuilletonistische Lektüre bietet.

Die Subhastations⸗Ordnung vom 15. März 1869 mit Erläuterungen von Paul Wachler, Königl. Staats⸗ anwalt und Mitglied des Abgeordnetenhauses, ist im Verlage von Fr. Kortkampf, Berlin 1872, (Preußische Gesetze mit Erläuterungen. Band I.) in zweiter, erheblich vermehrter und verbesserter Auflage erschienen. Das durch die Literatur und Rechtsprechung gebotene Ma⸗ terial ist in der neuen Auflage überall nachgetragen, (uch auf dieje⸗