1871 / 172 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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zum Deutschen Re Königlich Preußische

Donnerstag den 17. November.

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Steckbriese und Untersuchungs⸗Sachen.

Bekanntmachung Der am 11. März 1838 zu Friedrichsdorf, Kreis Dramburg, geborene Landwehrmann Arbeiter Eduard Voez von hier ist wegen Auswanderns ohne Erlaubniß durch unser rechts⸗ kräftiges Erkenntniß vom 14. September d. J. zu einer Geldbuße von 10 Thlr., im Unvermoͤgensfalle zu 10 Tagen Haft, rerurtheilt. Die sämmtlichen Behörden werden ergebenst ersucht, gegen den An⸗ geklagten, wenn er sich im hiesigen Lande wieder aufhalten sollte, die Exekution wegen der Geldbuße u vollstrecken und im Unvermö⸗ gensfalle ihn zu verhaften und an die naͤchste Gerichtsbehörde abzu⸗ 8 b 1 1 liefern, welche um gefäͤllige Vollstreckung der Haft und Benachrichti⸗ .“ 4 9 EE“ 111 gung an 1r 818 Ein EeETTETEö” eung gcen 1 8 mb 2 1 werden. elzard, den 9. November 1 nigliches Kreisgericht. 1) Die Subskription findet statt 8 8 I. Abtheilung. Der Kommissarius für Uebertretungen.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote,

A SonnZh emncl. Vorladungen u. dergl.

Sen AInn

8 8 . u dem Konku se über das Vermögen des Kaufmanns Israel NOn 2 Uhl Morgens JLbis 5 Chr Nachmittags 8 G Marcuse in Necolatken hat der Apocheker von Skotnicki von daselbst 8 nachträglich ein: Wechselforderung von 500 Thlr. nebst 2 Thlr. 20 Sgr. Protestkosten und 1 Thlr 20 Sgr. Provision ohne Vorrecht angemeldet. Der Termin zur Prüfung dieser Forderung ist auf den 29. November 1871, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Gefängnißgebäude anberaumt,

wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in

Kenntniß gesetzt werden. 1 11 Sensburg, den 12. November 1871. 8 Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.

9„ 9 * g G Münchmeyer.

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vI1“ q1öö“ PTaIkIgagäun. Hamburg Herren G 8 In der Graf von Kleistschen Subhastationssache des Allodial⸗

raumte Versteigerungstermin biermit aufgehoben. v

Lübeck Lübecker Komm. G“ v den 8. omaliches Areisgencht

Leipzig 8 Ritterguts Schneidemühl wird der auf den 21. cr. anbe⸗

Der Subhastationsrichter.

Sal. L. Cohn, 1“*“ Rostocker Vereins-Ban 488 42 dem Konkurse über das Pmass she den Fanfmannt Heinrich

Stiller zu Meseritz haben die nachbenannten Gläubiger nachträglich

G. J. Schulz, 88 1 9. 8 S a F 8 Forderungen angemeldet:

8. 1t p w 8 ““ 85 Adolph Prietz zu Grünberg eine 20 Thlr. 7 6 Pf 114AXX“X“ 18 Forderung von. 2 Sgr. 6 Pf. 8 0 Ir., der Schornsteinfegermeister Hein aus

Vereins ng Bank Von 8 Fr 0 ge, G 0 1 8 Meseritz eine Forderung von. 11 1

der Kaufmann Ernst Friedrich Jockisch I“ . von hier eine Forderung von.... 11XA14“4“ Z 1 182 öAXA“X“ 1 er er⸗Amtmann Dern zu Kal⸗ EEWEEI zig eine Forderung von.. nebst 5 pCt. Zinsen für die Zei 16 1869 bis zum 1 2 9 2 0 2 2 1 8. ai 8 . Im Falle der Ueberzeichnung tritt eine entsprechende Reduktion der 5) der pensionirte Ober⸗Wachtmeister u“ 8— 8 1 1 111414*2*“ G Seiser von hier eine Forderung von 40 subskribirten Betra ge ein. * 8 8 14“*“ die Kämmereikasse zu Meseritz eine I 8 8 8 Forderuns von mit dem im § 73 der Konkursord

*

Bei der Zeichnung sind 10 °% in Baar oder courshabenden Effekten Fn t ga chegeen rehe 1 X““ Der Termin zur Prüfung aller dieser Forderungen ist 1 2 XAXX“ . I1I1I1 voor dem unterzeichneten Kommissar, Herrn Gerichts⸗Assessor Gelinek Die den Subskribenten zugetheilten mit 40 ingezahlten Pun Fizungssaate des Kiesgen ersctsgebaudes anberaumt, wovon resp. Interimsscheine sind am 2S. November cr. gegen Zahlung der 8 in ggersenih, dfis oemnber 1871 Valuta nebst 4 % Zinsen vom 15. November a. c. ab, von den be- Der Kommessar des Kontursss. Der unbekan sels, welchen Jecob Lieber in Zawichot an eigene Ordre über 500 Thlr.

1 68 gen, welchen d ser acceptirt hat und auf dessen Kehrfeite die Blanko⸗

die hinterlegte Kaution (a. 366/Xl.) Indossamente des Iacob seber. von Spiro et Krengel, das ausge⸗

als Kaution zu hinterlegen. 8 auf den 18. Dezember 1871, Vormittags 11 Uhr, d die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, hierdurch s Königliches Kreisgericht. reffen0 eic gsstłe ö“ 191 10 —“ 18761] SBetkanntmachnng. tref lenden Zeichnungsstellen abzunehmen. Fin diejenigen Stücke. IIII1111“ welche bis zum 15. Dezember a. c. nicht abgenommen sind, verfaällt zahlbar am September 1871 auf C. A Ciebolt in Danzig gezo⸗ füllte Indossament des David Schenkein in Krakau von A. L. Hech⸗

wald daselbst, und ein Indossament des Letztern auf J. Berlin befindlich sind, wird aufgefordert, diesen Wechsel bis zu dem am 7. Mai 1872, Vormitags 11 Uhr, vor Herrn Sekretär Siewert in unserm Gerichtshause anstehenden Termine uns vorzuleger, widrigenfalls dieser Wechsel auf den weitern Antrag des A. L. Hochwald für krafilos erklärt wer⸗ den wird. 2 Danzig, den 30 Oktober 1871. Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.

Der Schuhmachermeister Carl WetzelI, zuletzt in Osterburg wohn⸗ haft, aber seit Februar 1870 von dort abgemeldet und zur Zeit un⸗ bekannten Aufenthalts, ist von seiner Ehefrau Louite geb. Müller wegen angeblicher böslicher Verlassung derselben auf Trennung der zwischen Beiden bestehenden Ehe, Erklärung für den allein schuldigen Fheil und Verurtherlung in die Prozeßkosten verklagt wordben.

Derselbe wird hierdurch zu dem

auf den 26. Januar 1872, Vormittags 10 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtestelle, Zimmer Nr. 13, vor unserm Collegio zur Klagebeantwortung und mündlichen Sachverhandlung anberaumten Termin mit der Verwarnung vorgeladen, daß im Falle seines Aus⸗ bleibens nach Leistung des von der Klägerin zu schwörenden Diligenz⸗ eides der Klagvortrag für zugestanden, die bösliche Verlassung für festgestellt angenommen und die Ehescheidung in Gemäßheit des Klag⸗ antrags ausgesprochen werden wird. ““

Seehausen i. Altm., den 9. September 1871.

Köͤnigliches Kreisgericht. I Abtheilung.

Bekannimsdhunhn.

Ueber den Na⸗chlaß des am 12. Juni 1871 zu Spantekow ver⸗ Forbenen Dr med. August Rudolf Hermann Kob ist das erbschaft⸗ liche Liquidationsverfahren eröͤffnet worden. 1

Es werden daher die sämmtlichen Erbschaftsgläubiger und Leue⸗ tare aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachiaß, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, bis

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einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, bat zugleich eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen; die Erbschaftsgläubiger oder Legatare, welche ihre Forderungen nicht innerhalb der bestimmten Frist anmelden, werden mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß derge⸗ stalt ausgeschlossen werden, daß sie sich wegen ihrer Befriedigung nur an dasjenige halten koͤnnen, was nach vollständiger Berichtigung aller rechtzeitig angemeldeten Forderungen von der Nachlaßmasse, mit Aus⸗ schluß aller seit dem Ableben des Erblassers gezogenen Nutzungen, übrig bleibt.

Die Abfassung des Präklusions⸗Erkenntnisses findet nach Verhand⸗ lung der Sache in der auf den 25. Januar 1872, Vormittags 11 Uhr, in unserem Audienzzimmer anberaumten öffentlichen Sitzung statt. 1

Anklam, den 7. November 1871.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

In * In Sachen

der Handelsgesellschaft Cramer & Müller zu Mailand, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Koch zu Wiesbaden,

1 LSegen

) Ernst Seyd von Jocohama, V

2) Otto Seyd von da, b Beklagte, wegen Arrestes. Auf Klage der Handelsgesellschaft Cramer & Müller zu Mailand wird, da nach den beigebrachten Urkunden sowohl deren Forderung, als auch der Arrestgrund genügend bescheinigt sind, in der Weise gegen den mit unbekanntem Aufenthaltsert abwesenden Ernst Seyd von Jocohama der impetriete Arrest an dessen Antheil an dem Nachlasse der zu Bieberich verstorbenen Wittwe des E. Seyd für die Forderung von 8639 Lire 95 Centesimis nebst 6 pCt. Zinsen vom 31. August I. J. und 500 Thlr. voraussichtlicher Kosten verfügt, daß dem Ernst Seyd jede Veräußerung oder Verpfändung sein’s Antheils an den Immo⸗ bilien jenes Nachlasses verboten, sodann dem Kurator dieses Nach⸗ lasses, Rechtsanwalt Leisler jun., aufgegeben wird, bei Vermeidung eigener Haftbarkeit, ½ des Mobiliarerlöses, sowie der Werthpapeere zu retiniren, daß endlich den in der Klage bezeichneten Schuldnern der Erbmasse der Wittwe Seyd, bei Vermeidung doppelter Zahlung, untersagt wird, den Antheil des Ernst Seyd Forderungen

dem Letzteren zu verabsolglen.