1871 / 173 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Staatsschulden mit näherer Anweisung zu versehen und diesen Meinen Erlaß durch das Reichs⸗Gesetzblatt bekannt zu machen. Berlin, den 12. November 1871. 8 1 Fürst v. Bismarck. An den Reichskanzler. 1X“

Das 45. Stück des Reichs⸗Gesetzblatts, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter

Nr. 730 das Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes vom 6. Juni 1870 über den Unter⸗ stützungswohnsitz in Württemberg und Baden. Vom 8. No⸗ vember 1871; unter

Nr. 731 das Gesetz, betreffend die Einführung der Gewerbe⸗ Ordnung des Norddeutschen Bundes vom 21. Juni 1869 in Württemberg und Baden. Vom 10. November 1871;, unter

Nr. 732 das Gesetz, betreffend die Verwendung des Ueber⸗ schusses aus dem Bundeshaushalt vom Jahre 1870. Vom 10. November 1871; unter

Nr. 733 den Allerhöchsten Erlaß vom 12. November 1871, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Be⸗ trage von 2,020,900 Thalern; und unter

Nr. 734 die Ernennung zu Konsuln des Deutschen Reichs. (S. Nr. 168 des Deutschen Reichs⸗ 2ꝛc. Anzeigers.) 8

Berlin, den 18. November 1871. w sKaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kammergerichts⸗Rath Lehnert hierselbst bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath;

Den praktischen Aerzten Dr. von Ayx zu Potsdam, Dr. Boehr zu Zehdenick und Dr. Pollnow zu Bernau den Charakter als Sanitäts⸗Rath; sowie

Dem Fabrikanten Gumpert Bodenheim zu Allendorf a. d. Werra den ö“ als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.

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Justiz⸗Ministerium.

Allgemeine Verfügung vom 14. November 1871 betreffend die Kompetenz der Superintendenten in den Pro⸗ vinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen und Sachsen, den evangelischen Geistlichen ihres Sprengels die Genehmigung

zur Uebernahme von Vormundschaften zu ertheilen.

Nach einer Mittheilung des Herrn Ministers der geist⸗ lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten vom 3. d. M. ist die den Konsistorien zustehende Befugniß: den evangelischen Geistlichen die zur Uebernahme von Vormundschaften nach §. 161 Tit. 18 Th. II. des Allg. Landrechts erforderliche Ge⸗ nehmigung zu ertheilen, in gleicher Weise, wie in der Provinz Schlesien, auch in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen und Sachsen den Superintendenten für die zu ihren Amtsbezirken gehörenden Geistlichen übertragen.

Diese Abänderung der bisherigen Ressortverhältnisse wird den Gerichtsbehörden in den oben Nachachtung bekannt gemacht. ““

Berlin, den 14. November 1871.

Der Fustiz Minister

1““ Leonhardt. An

die Gerichtsbehörden in den Provinzen P Pommern, Posen und Sachsen.

Das 36. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ egeben wird, enthält unter

Nr. 7904 die Verordnung wegen Einberufung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie. Vom 16. November 1871; und unter

Nr. 7905 den Allerhöchsten Erlaß vom 23. Oktober 1871, betreffend den Tarif, nach welchem die Hafenabgaben in Kiel vom 1. Januar 1872 ab bis auf Weiteres zu erheben sind.

Berlin, den 18. November 1871.

Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.

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Angekommen: Der Präsident des Haupt⸗Bank⸗Direk⸗

oriums von Dechend von Stralsund.“

Kichtamtliches. HKönigreich Preuß

Preußen. Berlin, 18. November. Se. Majestät der Kaiser und König naͤhmen heute militärische Meldungen in Gegenwart des Kommandanten, und hierauf die Vorträge des Militär⸗ und Civil⸗Kabinets entgegen. 1

Se. Königliche fuhr vorgestern nach der Rückkehr von Letzlingen nach seinem Jagdschlößchen Drei Linden bei Zehlendorf. 1

Se. Hoheit der Herzog Wilhelm von Mecklenburg.

Schwerin hat sich gestern Morgen

zur Jagd in die Umgegend von Brandenburg begeben. 8

C111“

Am 13. d. M. trafen Se. Majestät der Kaiser und König in Letzlingen ein, um am 14. und 15. d. M.

in dem Colbitz⸗Letzlinger Jagdgehege zu jagen. Von Höchsten

und Hohen Gästen waren Ihre Königlichen Hoheiten der Groß⸗

herzog von Mecklenburg⸗Schwerin, der Kronprinz von Sachsen,

Prinz Carl, Prinz Friedrich Carl, Prinz Albrecht Sohn von Preußen, der Prinz! Georg von Sachsen, Ihre Hoheiten der Herzog von Anhalt, der Herzog Wilhelm von Mecklenburg, der Herzog Paul von Mecklenburg, Ihre Durch⸗ lauchten der Fürst Bismarck, Fürst Pleß, Se. Erlaucht der Graf Otto zu Stolberg⸗Wernigerode, ferner der General⸗Lieutenant v. Blumenthal, der Ober⸗Präsident v. Witzleben, der General⸗ Lieutenant v. Podbielski, der General⸗Lieutenant Graf Goltz, der Staats⸗Minister Graf Eulenburg, der Ober⸗Jägermeister Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, der Vize⸗Ober⸗Jägermeister von Meyerinck, der Hof⸗Jägermeister Graf Asseburg⸗Meisdorf, der Hof⸗Stallmeister von Rauch, der Geh. Rath Dr. von Lauer, der Hof⸗Jägermeister von Veltheim, der Landforstmeister Ulrici u. a. m. erschienen.

Leider mußte die Jagd am 14. wegen eines leichten Un⸗ wohlseins Sr. Majestät ohne Allerhöchstdieselben abgehalten werden. Im eingestellten Treiben der Oberförsterei Jaevenitz, dem sogenannten Rodoebel, wurden 9 Stück Roth⸗, 76 Stück Dammwild und 71 Sauen, im freien Treiben der Oberförsterei Letzlingen, Dahrenstedt, 2 Stück Roth⸗ und 8 Stück Damm⸗ wild erlegt. Am Diner nahmen Se. Majestät Theil. Am 15. begaben Sich Se. Majestät um 10-Uhr nach dem bereits be gonnenen Treiben des eingestellten Jagens in den Siebenhügeln der Oberförsterei Letzlingen, nach dessen Beendigung 6 Stück Rothwild, 227 Stück Dammwild und 59 Sauen, von denen

der Kaiser 21 Sauen und 6 Stück Dammwild erlegte, die

Wildstrecke zierten. Die der Jagd folgende Nachsuche lieferte noch 11 Stück Dammwild. Um sich der scharfen Abendluft nicht auszusetzen, zogen Se. Majestät es vor, nach Letzlingen zurückzukehren. Im freien Treiben der Pfalz, Oberförsterei Colbitz, wurden demnächst 39 Sauen und 1 Fuchs, endlich im freien Treiben des Plankener Forstreviers, in den sogenannten Taubenlöchern und Tannen, 4 Stück Dammwild und 41 Sauen geschossen. Der

Abend versammelte die Hohe Jagdgesellschaft im

Letzlingen zum Diner, welchem Se. Majestät beiwohnten.

16. Morgens 8 Uhr verließ der Kaiser Letzlingen. Die Ausschüsse des Bundesrathes für Zoll⸗ und

Steuerwesen und für Justizwesen, sowie die vereinigten Aus⸗ schüsse desselben für das Landheer und die Festungen und für

Rechnungswesen, für Justizwesen und für Rechnungswesen

hielten heute Sitzungen ab. 852

Das Staats⸗Ministerium trat gestern zu einer

Sitzung zusammen.

Im weiteren Verlauf

und der Bundesbevollmächtigte Staats⸗Minister Camphausen für §. 1 der Münzvorlage. Mohl mit sehr großer Majorität verworfen (dafür der größte Theil der Fortschrittspartei), desgleichen wurde das Amende⸗ ment Buhl in namentlicher Abstimmung mit 196 gegen 193 Stimmen abgelehnt, und §. 1 der Vorlage fast einstimmig angenommen.

Der §. 2 der Vorlage lautet: »Der zehnte Theil dieser Goldmünze wird Mark genannt und in 10 Groschen, der Groschen in 10 Pfenninge eingetheilt.«

Der Abg. Dr. Bamberger faßt §. 2 so: »Der zehnte Theil die⸗ ser Goldmünze wird Mark genannt und in hundert Pfenninge eingetheilt.“, Dagegen beantragt Miquél, der den Groschen nicht beseitigen will, der Fassung Bambergers hinzuzufügen, »deren zehn einen Groschen ausmachen.⸗

Nachdem der Bundesbevollmächtigte Staats⸗Minister Camp⸗ hausen für den Wortlaut der Vorlage, die Abgg. Miquél und

Hoheit der Prinz Friedrich Carl

den hintersten

der gestrigen Reichstags⸗ sitzung sprachen die Abgg. Sonnemann, Dr. Braun (Gera)

Darauf wurde das Amendement

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v. Patow für den Miquöél'’schen und die Abgg. Dr. Bamberger, v. Unruh, Völk und Lasker für den Bambergerschen Antrag gesprochen hatten, wurde dieser angenommen. 8

§. 3 der Vorlage lautet: Außer der Reichsgoldmünze zu 10 Mark (§. 1) sollen ferner ausgeprägt werden: Reichsgold⸗ münzen zu 20 Mark, von welchen aus Einem Pfunde feinen

Goldes 69 ¾ Stück, und Reichsgoldmünzen zu 30 Mark, von

welchen aus Einem Pfunde feinen Goldes 46 ½ Stück ausge⸗

bracht werden.

1 Die Abgg. Mohl und Dr. Bamberger beantragen, das 30-Markstück zu streichen. Dieser Antrag wurde von den Abg. Dr. Bamberger und Lasker empfohlen, von dem Reichskanzler Fürst v. Bismarck, Staats⸗ Minister Delbrück und Bundeskommissar Geh. Ober⸗Finanzrath Meinecke bekämpft. Bei der Abstimmung wurde das 30⸗Markstück gestrichen; demgemäß mußte es auch aus §. 4 entfernt werden, der von dem Verhältniß des Goldes zum Kupfer in den beiden übrig bleibenden Goldmünzen (10⸗ und 20⸗Markstücken) handelt. §. 5 der Vorlage lautet: Die Reichsgoldmünzen tragen auf der einen Seite den Reichsadler mit der Ueberschrift: »Deutsche Reichsmünze« und mit der Angabe des Werthes in Mark, so wie mit der Jahreszahl der Ausprägung, auf der anderen Seite das Bildniß des Landesherrn, beziehungsweise das Hoheitszeichen der freien Städte, mit einer ent⸗ sprechenden Umschrift und dem Münzzeichen. Sie werden im Ringe mit einem glatten Rande geprägt, welcher die vertiefte Inschrift »Gott mit uns« führt.

Der Abg. Bamberger beantragt die Ueberschrift abzuän⸗

dern in »Deutsches Reiche, und Graf Münster, statt der ge⸗ sperrten Worte zu setzen: Das Bildniß des Kaisers. Der Abg. Graf Münster befürwortete seinen Antrag; den⸗ selben bekämpften der Bundesbevollmächtigte Staats⸗Minister von Mittnacht, der Reichskanzler Fürst von Bismarck und der Abg. Dr. v. Treitschke. Der Reichstag lehnte ihn darauf ab, dagegen wurde der Antrag Bamberger angenommen.

In der heutigen 24. Plenarsitzung des Reichs⸗ tags, welcher am Tisch des Bundesraths der Reichskanzler Fürst von Bismarck, die Bundesbevollmächtigten Staats⸗ Minister Camphausen, Delbrück, v. Pfretzschner, v. Mittnacht, sowie als Bundeskommissare der Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Meinecke und der Geheime Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Münzgesetzentwurfs fortgesetzt. §. 6 der Vorlage lautet:

Bis zum Erlaß eines Gesetzes über die Einziehung der groben Silbermünzen erfolgt die Ausprägung der Gold⸗ münzen auf Kosten des Reichs für sämmtliche Bundesstaaten auf den Münzstätten derjenigen Bundesstaaten, welche sich dazu bereit erklärt haben. Der Reichskanzler bestimmt unter Zuziehung des Bundesraths die in Gold auszumünzenden Beträge, die Vertheilung dieser Beträge auf die einzelnen Münzgattungen und auf die einzelnen Münzstätten und die den letzteren für die Prägung jeder einzelnen Münzgattung gleichmäßig zu gewährende Vergütung. Er versieht die Münzstätten mit dem Golde, welches für die ihnen überwiesenen Ausprägungen erforderlich ist.

Der Abg. Dr. Bamberger amendirt diesen Paragraphen dahin:

Die Ausprägung der Goldmünzen erfolgt von Reichs wegen und auf Keosten des Reichs auf allen dazu geeigneten Münzstätten des Bundesgebiets. Bis zur definitiven Regelung des deutschen Münzwesens bestimmt der Reichskanzler unter Zustimmung des Bun⸗ desraths die in Gold auszumünzenden Beträge ꝛc. 1

Der Abg. Dr. Mohl beantragt, statt der gesperrten Worte zu setzen: Bis zum Erlaß eines vollständigen Gesetzes über das deutsche Münzwesen.

Der Abg. Dr. Bamberger befürwortete seinen Antrag, der darauf von dem Staats⸗Minister Camphausen bekämpft wurde, damit der Kompromiß der Regierungen keine Störung erfahre. Der Abg. Sonnemann trat mit Nachdruck gegen jeden Ver⸗ such ein, die Möglichkeit der Doppelwährung durch das Gesetz zu eröffnen, und für das Recht der Privaten auf ihre Kosten sich Reichsgoldmünzen prägen zu lassen, ein Recht, das der deutsche Handelsstand besitzen müsse, um den Bewegungen der Wechselcourse in den Ländern mit Goldwährung folgen zu können, die alle den Privaten dies Recht gewähren. Der deutsche Geldmarkt dürfe nicht von dem Quantum ge⸗ prägten Goldes abhängig sein, das das Reichskanzler⸗Amt dem Verkehr zu gewähren geneigt sei. Es sei daher zu bedauern, daß der Abg. Bamberger dieser Anschauung nur in einer Resolution Ausdruck gegeben habe, während sie ihren Platz in

dem Gesetze selbst finden müsse. Beim Schlusse des Blattes

hatte der Abg. Dr. Mohl das Wort.

Die Kommission zur weiteren Ausb Zollvereins⸗Statistikhat dem Bundesrathe im August dieses

Jahres über die Resultate ihrer bis dahin gepflogenen Berathungen

eingehenden Bericht erstattet. Derselbe umfaßt die Vorschläge der Kommission über folgende Zweige der Statistik: die Stati⸗ stik der Organisation und die Geschäftsstatistik der Zoll⸗ und

ung der

Steuerverwaltung des deutschen Reichs, die Statistik des Berg⸗ werks⸗, Hütten⸗ und Salinenbetriebs, die Statistik des Verkehrs auf den deutschen Wasserstraßen, die Statistik der Schiffs⸗ unfälle an der deutschen Küste, so wie die Statistik der Erwer⸗ bung und des Verlustes der Bundes⸗ und Staatsangehoͤrigkeit.

In Stralsund wurde am 13. November um 11 Uhr der diesjährige ordentliche Kommunal⸗Landtag für Neu vorpommern und Rügen von Sr. Durchlaucht dem Fürste

und Herrn zu Putbus als Vorsitzendem in Gegenwart der

sämmtlichen 10 Abgeordneten eröffnet. 8

Da der Landsyndikus erkrankt ist, so wurden die Geschäfte desselben für die Dauer der Session unter die Mitglieder des Landtags vertheilt.

Sodann wurde in die Tagesordnung mit Verlesung de Jahresberichts der Landkastens⸗Bevollmächtigten eingetreten und der Bericht der Kommissionen über die Aufnahme de Landkastens⸗Rechnung für 1870, so wie über die Verwaltun der Neuvorpommerschen Provinzial⸗Hülfskasse für 1870 ent gegengenommen.

In der 2. Sitzung des Neuvorpommerschen Kommunal Landtages, am 14. November, wurden

1) Die Abschlüsse der sämmtlichen Landeskassen, nämlich der allgemeinen Landeskasse, der Vagabondenkasse, der Land⸗ armenkasse, der Eisenbahnbau⸗Entschädigungskasse, der Landes⸗ schuldenkasse für 1871 vorgelegt und die Etats für 1872 in Gesammthöhe von ca. 108,400 Thlr. festgestellt, wegen deren Aufbringung die Steuerausschreibungen bei dem Ober⸗Präsi denten der Provinz zu beantragen sind.

2) Dem Landsyndikus ward ein längerer Urlaub ertheilt und der engere ständische Ausschuß ermächtigt, die einstweilig Vertretung zu ordnen.

3) Der Bericht des ständischen Kommissarius, betreffend di Verhandlungen wegen Abtretung gewisser diesseits der Peene belegener Distrikte an den Altpommerschen Verband resp. den Regierungsbezirk Stettin, kam zum Vortrage. B

4) Der Verwaltungsbericht der Provinzial⸗Hülfskasse für 1870 wurde mitgetheilt, auch den durch den Landtagskommissa rius der Berathung unterbreiteten Vorschlägen der Direktion dieser Kasse, nach welcher in Zukunft 80 pCt. des Kapitals zu kündbaren Darlehnen, 20 pCt. aber zu amortisirbaren Dar lehnen zu verwenden sind, zugestimmt.

6) Der Verwaltungsbericht der Taubstummen⸗Anstalt zu Stralsund, zu der aus ständischen Mitteln beigetragen wird ward mitgetheilt. .

6) In der Franzburger Kreis Chaussee⸗Angelegenheit wurd wegen der zu legenden Abrechnung mit dem früheren Bau Unternehmer Beschluß gefaßt.

Kiel, 17. November. (K. Corr.) S. M. Linienschiff »Renown« wurde heute Nachmittag außer Dienst gestellt.

Hannover, 17. November. Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht (Sohn) ist heute Nacht um 1 Uhr 56 Minuten hier wieder eingetroffen.

Sachsen. Dresden, 17. November. Der Kronprinz und der Prinz Georg sind gestern Nachmittag 5 Uhr von Letzlingen, über Berlin kommend, hierher zurückgekehrt. 1

Württemberg. Stuttgart, 16. November. König hat das 1. Jäger⸗Bataillon, das nunmehr als 3. Ba⸗ taillon dem 8. Infanterie⸗Regiment zugetheilt und gestern von Mergentheim nach Straßburg mittelst Extrazugs befördert worden ist, auf dem Bahnhof in Bietigheim besichtigt.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 16. November. Der regierende Fürst Reuß j. L. Heinrich XIV. ist nach einem mehrtägigen Besuche heute Morgen von hier nach Mei⸗ ningen abgereist.

Mecklenburg. Schwerin, 17. November. Der Groß⸗

Der

herzog ist in Begleitung des Herzogs Paul Friedrich gestern

Mittag von Letzlingen wieder hier eingetroffen.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 17. November. Die

»Wiener Ztg.« veröffentlicht folgende Kaiserliche Handschreiben: Lieber Graf Andrässy! Indem Ich Sie von der Stelle eines un⸗

garischen Minister⸗Präsidenten und von der Leitung des Landesver⸗ theidigungs⸗Ministeriums hiermit enthebe, benutze Ich mit Vergnügen 6

auch diese Gelegenheit, um Ihnen für die hervorragenden und erfolg⸗

reichen Dienste, welche Sie Mir sowie Ihrem Vaterlande und der Monarchie geleistet haben, Meinen aufrichtigen Dank auszusprechen.

Wien, am 14. November 1871. 8

Franz Joseph m. p.

Lieber Graf Lönyay! Nachdem zufolge der Ernennung des Grafen Julius Andrässy zum Minister Meines Hauses und des Aeußern alle Mitglieder Meines ungarischen Ministeriums ihre Porte⸗ feuilles zu Meiner Disposition gestellt haben, finde Ich über Ihren Antrag den Minister an Meinem Hoflager Béla Freiherrn von Wenckheim, den Minister für Ackerbau, Industrie und Handel Joseph von Szlävy, den Landes⸗Finanz⸗Minister Karl von Kerkäpoly, den

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