alle Feldpostbriefe nach Frankreich auf der Adresse
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vom 9. September 1863, und unter
30. Oktober 1871.
Inspektor, die Betriebs⸗Inspektorstelle in Aachen verliehen
onats gewährt. Vom 1. Dezember ab müssen aber
mit der Angabe des Bestimmungsorts ver Berlin, den 14. November 1871. Kaiserliches General⸗Postamt. Stephan.
sehen sein.
Koönigreich Preußen. 8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Regierungs⸗Assessor Lohmann zu Berlin zum Re⸗ gierungs⸗Rath zu ernennen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und Arbeiten.
Der Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor Kricheldorff zu Aachen ist in gleicher Eigenschaft an die Hessische Nordbahn nach Cassel versetzt und dem bisherigen Königlichen Eisenbahn⸗Baumeister Rupertus zu Hanau, unter gleichzeitiger Ernennung zum Königlichen Eisenbahn⸗Bau⸗
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Der Gerichts⸗Assessor Craß in Fulda ist zum Rechts⸗ anwalt bei dem Kreisgericht in Rotenburg a. d. Fulda und den in dessen Bezirke gelegenen Amtsgerichten, sowie zugleich zum Notar im Devpartement des Appellationsgerichts zu Cassel, mi isung seines Wohnsitzes in Hersfeld, ernannt worden. . 8 y
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ Meddizinal⸗Angelegenheiten. “
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Oberlehrer Dr. Hermann Ebel am Gymnasium u S’evemüht ist das Prädikat »Professor« verliehen worden.
Der Thierarzt 1. Klasse Filensky zu Beeskow ist zum Kreis⸗Thierarzt des Kreises Beeskow⸗Storkow ernannt worden.
Das 37. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter
Nr. 7906 den Allerhöchsten Erlaß vom 23. Oktober 1871, betreffend den Tarif, nach welchem die Hafenabgaben zu Apen⸗ rade, im Kreise Apenrade, Regierungsbezirks Schleswig, vom 1. Januar 1872 ab bis auf Weiteres zu entrichten sind; unter
Nr. 7907 den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Oktober 1871, betreffend die Genehmigung eines zweiten Nachtrages zu dem revidirten Reglement für die Feuersocietät der Provinz Posen
Nr. 7908 das Privilegium wegen Ausgabe auf den In⸗ haber lautender Hypothekenbriefe der National⸗Hypotheken⸗ Kreditgesellschaft, eimgetragene Genossenschaft zu Steitin.
Berlin, den 21. November 1871. 8 Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
Nichtamtliches. Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 21. November. der Kaiser und König nahmen die Vorträge des Militär⸗ Kabinets und der Hofmarschälle entgegen; empfingen mili⸗ tärische Meldungen im Beisein des Prinzen August von Wäürttemberg und des Stadt⸗Kommandanten, und ertheilten Audienzen an den Herzog Elimar von Oldenburg und den Herzog von Ujest. Um 5 Uhr findet Familiendiner, zu welchem auch das Gefolge geladen ist, zu Ehren der Frau Groffürstin Helene im Königlichen Palais statt. 11 Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besuchte gestern Ihre Kaiserlichen Hoheiten den Kronprinzen und die Kronprinzessin in Wiesbaden. In dem Eisenbahn⸗Empfangsalon fand die Vorstellung der Spitzen der Behörden statt. Nach dem Dejeuner besichtigte Ihre Majestät das Garnisonlazareth, sowie die Wohlthätigkeitsanstalten beider Konfessionen und empfing die Mitglieder des Vaterländischen Frauenvereins mit den Da⸗ men, welchen Se. Majestät der Kaiser das Verdienstkreuz verliehen hat. Ihre Majestät kehrte Abends nach Coblenz zurück.
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— Der Ausschuß des Bundesrathes für Zoll⸗ und
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Steuerwesen, so wie die vereinigten Ausschüsse desselben für
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Handel und Verkehr und für Rechnungswesen, — für Zoll. und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, — für das Landheer und die Festungen und für Justizwesen hielten heute Sitzungen ab.
— Mittelst Allerhöchster Kabinets⸗Ordre Sr. Majestät
des Kaisers und Königs vom 18. d. M. ist angeordnet worden, daß die Armee an der am 26. November cr. stattfin⸗ denden kirchlichen Feier zum Gedächtniß der Gestorbenen in allen Garnisonen in möglichster Ausdehnung sich zu betheiligen hat. Sämmtliche Offiziere legen an diesem Tage am linken Oberarm einen Trauerflor an. — Alle Fahnen und Stan⸗ darten der Linie und der Landwehr — mit einem Trauerflor behängt — werden von den Truppen überall mit in die Kirche
gebracht und während des Gottesdienstes am Altar oder vor
der Kanzel aufgestellt.
In denjenigen Garnisonorten, in welchen seitens der Civil⸗ bevölkerung eine kirchliche Gedächtnißfeier für die Verstorbenen
am 26. d. nicht begangen wird, soll ein entsprechender müli⸗ tärischer Gottesdienst für die Garnison abgehalten werden.
— Im weitern Verlauf der gestrigen Reichstagssitzung erwiderte der Staats⸗Minister Delbrück auf eine bezügliche Anfrage des Abg. von Benda, daß die Reichsregierung die Nothwendig⸗ keit der Kompletirung des Eisenbahnnetzes in Elsaß⸗Lothringen anerkenne, daß bereits Vorarbeiten im Gange seien, und daß bezügliche Anträge Anfangs nächsten Jahres dem Bundesrath ugehen würden. Nachdem noch der Abg. Lasker die Aufmerk⸗ fanckeit der Regierung auf einzelne Eisenbahnlinien gelenkt hatte, wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Reichseisen⸗ E1“ othringen, in erster und zweiter Lesung
enehmigt.
. Der Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung eines Nach⸗ tragsetats zum Haushaltsetat des Deutschen Reichs⸗ Ausgabebedarfs für das badische Militärkontingent für das 2. Semester 1871 — wurde in erster und zweiter Lesung ohne Debatte genehmigt; ebenso ohne Debatte in erster und zweiter Lesung der Gesetzentwurf, betreffend die Einführung des Nord⸗ deutschen Bundesgesetzes vom 8. April 1868 über die Unter⸗ stützung der bedürftigen Familien zum Dienst einbe⸗ rufener Mannschaften in Baden. 1
Der Gesetzentwurf, betreffend die Einführung des Nord⸗ deutschen Bundesgesetzes vom 25. Juni 1868 über die Quar⸗ tierleistung für die bewaffnete Macht in Baden wurde in erster und zweiter Lesung angenommen, nachdem der Abg. Blum erklärt hat, daß er seine Bedenken für die nächste Sesg⸗ sion, wo eine Revision des Gesetzes nöthig sein würde, geltend machen werde.
Es folgte die erste und zweite Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Einführung des Norddeutschen Bundesgesetzes über die Verpflichtung zum Kriegsdienst vom 9. November 1867 in Bayern. Dasselbe lautet:
§. 1. Das Gesetz des Norddeutschen Bundes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. November 18567, tritt im Königreiche Bayern, vorbehaltlich der in dem Vertrage d. d. Versailles, den 23. November 1870 Ziffer III. §. 5 Nr. III Sr. Majestät dem Könige von Bayern zustehenden Rechte, am 1. Januar 1872 als Reichsgesetz in Kraft.
§. 2. Durch gegenwärtiges Gesetz werden die Vorschriften nicht berührt, welche im Artikel 22, 33, Abs. 1, 34, 82, 83) Abs. 1—2 und 89 des bayerischen Gesetzes, betreffend die Wehr⸗ verfassung, vom 30. Januar 1868 enthalten sind.
§. 3. Mit dem 1. Januar 1872 tritt das bayerische Gesetz, Fee das Wehrgeld, vom 29. April 1863 außer Wirk⸗ amkeit.
Hierzu beantragten die Abgeordneten 1) Frhr. Schenck von
Stauffenberg in §. 2 nach »S9« zu setzen: »Dann in Abthei⸗
lung VI. (Art. 14 bis 68) „ betreffend das Erfatzgeschäft
2) Valentin und Frhr. von Hoverbeck den Wegfall des auf Militär⸗Entlaß⸗ und Freischeinen (Art. 71 u. 72 des bayerischen Gesetzes) liegenden Stempels von 10 Sgr., der durch die Vor⸗ lage erhalten werden soll. 1I1 In der ersten Lesung entspann sich in Bezug auf die mili⸗ tärische Dienstpflicht der Theologen beider Konfessionen eine kurze Diskussionzzwischen dem Staats⸗Minister Grafen von Roon einer⸗ und den Abgg. Dr. Dove und von Mallinckrodt andererseits, In der zweiten Lesung suchten zu §. 1 die Abgg. Grell
und Dr. Windthorst zu entwickeln, daß nach der Reichsverfassung F.
vor Einbringung dieses Entwurfs in den Reichstag die Zu⸗ stimmung des bayerischen Landtags einzuholen gewesen sei; sie wurden widerlegt durch die Staats⸗Minister von Lutz und von Mittnacht und durch die Abgg. Lasker, Freiherr Schenck von Stauffenberg und Völk. §. 1 wurde mit großer Majorität vom Reichstage angenommen.
Nachdem die Staats⸗Minister von Pfretzschner, von Lut und Delbrück die Anträge Valentin und Schenck von Stauffen⸗
Stimmen, angenommen.
essen des Landes schädigen müsse.
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zu §. 2 bekämpft hatten, wurden beide Amendements, 148 gegen 102
berg b — ersteres in namentlicher Abstimmung mit
.3 wurde ohne Diskussion genehmigt. Damit schloß die Sitzung. h-
— Die heutige 26. Plenarsitzung des Reichstags,
der am Tische des Bundesraths die Staats⸗Minister Graf v. Roon, Delbrück, v. Pfretzschner, v. Lutz, v. Mittnacht, der Vize⸗Admiral Jachmann und andere Bevollmächtigte beiwohn⸗ ten, wurde durch die zweite Berathung des Marine⸗Etats eröffnet. Der Abg. Dr. Wehrenpfennig entwickelte seine An⸗ sicht dahin, daß bei den großen Opfern, die die Aufstellung der bedeutenden Landmacht Deutschlands erfordere, eine Entwickelung der Marine in der Weise, daß ein bedeutendes Budget für die Zukunft die nothwendige Folge sei, die wirthschaftlichen Inter⸗ 1 Schon jetzt sei zur Aus⸗
führung des Flottengründungsplanes bis zum Jahre 1877 ein Mehr von 15 Millionen erforderlich. Wenn man jetzt noch, wie die Kommissarien des Hauses beantragen, die Gründungs⸗ periode abkürze, so steigere sich der jährliche Bedarf noch bedeu⸗ tend. Ein Antrag des Abg. v. Kusserow verweise auf die französische Kriegsentschädigung; über die ersten vier halben Milliarden sei jedoch bereits für andere, nützlichere Zwecke, z. B. Bewaffnung des Landheeres mit neuen Gewehren u. s. w. disponirt. Ueber⸗ dies sei eine so schnelle Treibhausentwickelung der Marine nur schädlich. — Der Abg. Schmidt (Stettin) vertheidigte den An⸗
trag der Kommissarien, indem er sich auf die Erklärung eines
Regierungsvertreters berief, nach welcher die Ausführung dieses An⸗ trages innerhalb der finanziellen Grenzen des Gründungsplanes von 1867 möglich sei. Gleichzeitig sprach er den Wunsch aus, daß Deutschland nach dem Beispiele fast aller übrigen Groß⸗ staaten seine Schiffe möglichst im Inlande bauen möge. Den Antrag des Abg. v. Kusserow bat er, aus den vom Vorredner angeführten Gründey abzulehnen.
Die Abgg. v. Behr und v. Forckenbeck traten für die Anträge der Kommissarien ein, welche eine Abkürzung des “ für die Ausführung des Gründungsplanes beantragt aben.
Nachdem der Abg. v. Kusserow sich in ähnlichem Sinne geäußert, nahm der Bundesbevollmächtigte Staats⸗Minister Graf v. Roon das Wort, zunächst um den Irrthum zu be⸗
kämpfen, als ob unsere Flotte im Kriege von 1870 ohne Be⸗
deutung gewesen und als ob die französische lediglich vor Tor⸗ pedos zurückgewichen wäre. Die Beseitigung dieser Hindernisse unterblieb, weil sie für die französische Flotte unmöglich war, und daß sie ihr unmöglich war, war das Verdienst unserer Flotte, da den unmittelbaren Kampf mit dem übermächtigen Gegner zur See zu führen eine Unklugheit gewesen wäre. Aber man verdankt ihr die Integrität unserer blühenden Emporien und Flüsse, und das solle nie übersehen, nie vergessen werden. Es war und ist die Absicht, eine Flotte zweiten Ranges zu gründen; ob man später weiter gehen will, ist eine cura posterior, die bei dieser Etatsberathung nicht zu erledigen ist. Dadurch steigern wir unsere Defensive und kräftigen mittelbar unsere Offensive. Außerdem wird unsere Allianz werthvoller, wenn wir einer auswärtigen Macht, speziell einer See⸗ macht, mehr bieten können als ein Dutzend nur im heimathlichen Wasser zu verwendender Torpedos. Die Ziffern, mit denen der Abg. Wehrenpfennig rechnet, sind unsicher. Bisher hat die Marine⸗Verwaltung nicht mehr verbraucht, als ihr bewilligt war und sie verbrauchen durfte. Unabhängig vom Auslande wird unser Schiffsbau nicht nur dadurch, daß wir eigene Docks und Werften haben, sondern daß wir selbst die vollständig genügende Intelligenz besitzen, um den Bau in allen Theilen selbst auszuführen, ohne auch nur einen Nagel aus dem Auslande zu beziehen. Wir bauen jetzt Panzerschiffe, und sie werden theurer werden, als würden sie aus dem Auslande bezogen; aber die inländische Industrie muß allmählich gestärkt werden, um die Unabhängigkeit unseres Schiffsbaues zu sichern. Der Hinweis des Abg. Schmidt (Stettin) auf Rußland, das seit Jahren alle seine Schiffe auf eigenen Werften baut, sieht davon ab, daß die russische Flotte ein Budget hat, neben dem das der unsrigen sich ausnimmt wie eine Maus neben dem Löwen. An eine Erweiterung des wohlüberlegten Gründungsplanes haben die Regierungen noch nicht gedacht, und selbst eine Ab⸗ kürzung des Zeitraums für seine Ausführung würde aus der lotte eine Treibhauspflanze machen und ihre organische Ent⸗ wickelung in unnatürlicher Weise steigern.
1 Schluß des Blattes hatte der Abg. von Freeden 1 ort. 8
M. S. „Victoria« ist am 20. d. M. in Kiel ein⸗ getroffen.
— Der Berlin⸗Elberfeld⸗Aachener Schnellzug ist am 19. Abends auf der Station Kleinenbroich, zwischen Neuß und Gladbach, gegen einen vorangegangenen Güterzug und der
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Berlin⸗Cölner Courierzugam 20. Morgenszwischen Borbeck und Oberhausen gegen einen die Bahn auf der Essener Chaussee passirenden Frachtwagen gefahren. In beiden Fällen sind Passagiere nicht verletzt, dagegen bei dem letzteren Zuge der Lokomotivführer und Heizer beschädigt.
— Die mit dem Courierzuge aus Cöln über Kreiensen um 10.50 Uhr Vormittags fällige Post ist heut 2 Stunden
verspätet hier eingetroffen.
Kiel, 20. November. (K. Corr.) Heute traf der General⸗ Lieutenant von Stosch hier ein. Im Laufe des Tages besich⸗ tigte derselbe in Begleitung des Contre⸗Admirals Heldt die Werft. Morgen früh wird sich derselbe mit dem Kanonenboot „Hgy« nach Friedrichsort begeben, um die dortigen Festungs⸗ anlägen ebenfalls in Augenschein zu nehmen.
— S. M. Korvette »Victoria«, welche am Sonnabend Nachmittag um 4 Uhr von Danzig in See gegangen, ist heute Morgen gegen 8 Uhr im hiesigen Hafen eingelaufen.
Rendsburg, 17. November. Heute trat die Provin⸗ zial.Synode in die Spezialberathung der vorgelegten Syno⸗ dal⸗Ordnung ein und adoptirte die ersten 8 Paragraphen mit nur einigen redaktionellen Aenderungen, darunter den über Be⸗ rechtigung zur Wahl der Gemeindevertreter. Alle sachlichen Amendements wurden abgelehnt.
Wiesbaden, 19. November. Zur Feier der Anwesenheit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin fand gestern Abend in den mit Fahnen, Pflanzen und Büsten geschmückten schönen Sälen des Kurhauses ein von der Stadt Wiesbaden “ Festball statt. Die Gesellschaft bestand aus etwa 000 Personen, darunter insbesondere die ganze hiesige englische Kolonie. Ihre Kaiserlich Königlichen Hoheiten erschienen nach 8 Uhr, worauf der Tanz seinen Anfang nahm. Für die Hohen Herrschaften war die Estrade des großen Saales reservirt, sie verkehrten aber in ungezwungenster Weise mit dem Publikum, nahmen später im rothen Saale einige Erfrischungen und ver⸗ weilten bis gegen 11 Uhr.
Bayern. München, 19. November. Dem Vernehmen nach wird Graf Hegnenberg, sobald er von seinem gegen⸗ wärtigen Unwohlsein wiederhergestellt ist, das Portefeuille des Handels⸗Ministeriums übernehmen.
— Der Landtag soll auf den 1. Dezember einberufen werden. — Auf Dienstag, 21. d., ist eine Sitzung des beson⸗ deren Gesetzgebungs⸗Ausschusses der Abgeordneten⸗Kam⸗ mer anberaumt, in welcher die Berathungen über den Entwurf des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch beginnen.
Sachsen. Dresden, 20. November. Der Erbprinz von Sachsen⸗Meiningen ist am Sonnabend von Leipzig hier eingetroffen, im Hotel de Saxe abgetreten und gestern Vormittag nach Leipzig zurückgereist.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 20. Novem⸗ ber. Die allstedter Jagden, welche im vorigen Jahre in Folge der Abwesenheit des Großherzogs in Frankreich ausgefallen waren, nahmen heute ihren Anfang, nachdem sich Se. König⸗ liche Hoheit gestern nach Allstedt begeben hat. Wie sonst üblich, hat der Großherzog auch in diesem Jahre verschiedene Fürstlichkeiten zur Theilnahme an diesen Jagden “ den Herzog von Anhalt, die Königlichen Prinzen von Sachsen, den Prinzen Herrmann von Sachsen⸗Weimar, den Prinzen Alexander von Hessen, doch sind einige derselben verhindert ge⸗ wesen, der Einladung nachzukommen. 1
Der Großherzog kehrt am Ende der Woche hierher zurück. Für die ersten Tage der nächsten Woche steht die Ankunft Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin bevor, welche etwa zum 27. November hier erwartet wird. B
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 20. November. Der Landtagsausschuß des Herzogthums Coburg ist auf heute hierher einberufen, dem Vernehmen nach zur Berathun einer Ministerialvorlage, betreffend Theuerungszulagen an Staats⸗ diener und Volksschullehrer.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 19. November. Am 12. d. Mts. fand abermals die Einweihung eines Denkmals in Wörth statt. Die Offiziere und Mann⸗ schaften des Königlich preußischen 3. Niederschlesischen Infanterie Regiments Nr. 50 haben dasselbe ihren gefallenen Kameraden errichten lassen und entsandten nun eine Deputation zu dieser Feier. Die Einweihung, welcher auch der Kaiserliche Präfekt von Ernsthausen anwohnte, geschah durch einen katholischen und einen evangelischen Geistlichen. — Durch Verfügung des Ober⸗Präsidenten von Möller ist ein weiterer Kredit von 600,000 Fr. zur Vergütung der Belagerungsschäden von Bitsch eröffnet worden. Dadurch wird zunächst auch eine prozentuale Vergütung der Mobiliarschäden ermöglicht.