1871 / 177 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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à 200 Thlr.

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§. 1. Die Subscription findet statt

am Donnerstag,

in Berlin bei der Eerliner Wechslerban .

von 9 Uhr Morgens bis 5 Uhr Machmittag

] Herm David Liepmann, 8 Breslau

Chemnitz » Herren Kunath Nieritz,

Dresden » Herrn A. L. Mende,.,

Hamburg » Herrn Leopold M. Gold

Leipzig » Herrn Ed. Hoffmann,

Magdeburg bei Herrn. M. S. Meyer 9

Stettin 28 S. Abel jr.,

Königsberg

.2. Der Subscriptionspreis ist auf pari Hestgesetat. ..n .““ Ue der Ueberzeichnung tritt eine entspreche duk der subscribirten Beträge ein.

§. 4. Bei der Zeichnung sin fekten als Caution zu hinterlegen. Die den Subscribenten zugetheilten Aktien resp. Interimsscheine ind am 5. Dezember gegen Zahlung der Valuta nebst 5 pCt. LZinsen vom 1. Ja- nuar a. c. von den betreffenden Zeichnungsstellen abzunehmen. Für diejenigen Stücke, welche bis zum 20. Dezember a. c. nicht abgenommen sind, verfällt

auf Thaler 380,000

Miit Rücksicht auf die noch fortwährend ein

Deut

1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg. fflklr das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer

Druchzeile 2 Sgr.

Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Lestellung an, 8 für Herlin die Expedition:

Noo. 177. Berlin, Donnerstag den 23 November, Abends.

—nmnn—

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Medizinal⸗Rath und Professor Dr. Heu⸗ singer zu Marburg den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, dem Rentner, Premier⸗Lieutenant a. D. Hermens zu Gerresheim, Kreis Düsseldorf, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, dem Ersten Wachtmeister Kahlert von der Leib⸗ Gensd'armerie und dem Kreis⸗Wundarzt Curt zu Mitten⸗ walde, Kreis Teltow, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, sowie den Schullehrern Backhaus zu Ashausen, Amts Winsen a. d. Luhe, Basedow zu Nenndorf, Amts Harburg, Stemmann zu Marmstorf, Amts Harburg, und Reimann

zu Radlowitz, Kreis Ohlau, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 8

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Kaufmann und Agenten Luis Olleros y Mansilla zu Badajoz zum Vize⸗Konsul des Deutschen Reiches daselbst zu ernennen geruht.

Bekanntmachung.

8

meldungen zu der im April 1872 stattfindenden Eintritts⸗ prüfung als Kadett in die Reichsmarine, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Anmeldungs⸗Listen bereits geschlossen sind und ö“ zu qu. Prüfung hinfort nicht mehr stattfinden nnen. Berlin, den 22. November 1871. 8 8 Für den Marine⸗Minister. 8. Jachmann.,

enevxineenen.

Königreich Preußen.

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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentli 8 8 Arbtiten.

Der bisherige Vorsitzende der Königlichen Direktion der Westfälischen Eisenbahn, Geheime Regierungs⸗Rath Dittmer, ist zum Vorsitzenden des Königlichen Eisenbahn⸗Kommissariats in Coblenz, der bisherige kommissarische Vorsitzende der letzteren Behörde, Regierungs⸗Rath Gehlen, zum kommissarischen Vor⸗ sitzenden der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Saarbrücken, und deren bisheriger Vorsitzender, Regierungs⸗Rath zum Vorsitzenden der Königlichen Direktion der Westfäͤlischen Eisenbahn bestellt worden. 8 .

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MNichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 23. November. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Präsidenten des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Delbrück, nahmen die Vorträge des Kriegs⸗Ministers und des Obersten von Albedyll entgegen und empfingen schließlich den spanischen Gesandten Don Rascon. 1 6

Se. Königliche Hoheit Prinz Alexander von Preußen ist vom Schlosse Eller bei Düsseldorf hier wieder eingetroffen.

en An⸗

Pape,

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes für Justizwesen und für Rechnungswesen, sowie für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen ab.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Reichstags⸗ Sitzung nahm das Haus eine Reihe von Berichten über Wahlprüfungen so wie über das Resultat von Unter⸗ suchungen eingegangener Proteste entgegen. Eine längere Dis⸗ kussion veranlaßte nur die früher beanstandete Wahl des geist⸗ lichen Raths Müller im vierten Oppelner Wahlkreise. Die Abtheilung beantragte Ungültigkeitserklärung der Wahl und Ueberweisung der nachträglich noch eingelaufenen Beschwer⸗ den über Wahlbeeinflussung an den Reichskanzler, während der Abg. Schröder (Lippstadt) für die Gültigkeit event. Beanstan⸗ dung der Wahl plaidirte. Nach lebhafter Debatte trat das Haus mit großer Majorität dem Antrage der Abtheilung bei. Es folgte sodann der mündliche Bericht der Geschäfts⸗ Ordnungs⸗Kommission über die durch den Abg. Bebel angeregte Frage, ob der Prästdent beim Ordnungsruf an eine bestimmte Formel gebunden sei oder nicht. Der Referent Abg. Klotz beantragte, den §. 43 der Ge⸗ schäftsordnung dahin zu interpretiren, daß der Präsident an eine feste Form nicht gebunden sei, während der Abg. Dr. Windt⸗

horst (Meppen) die Frage noch einmal in die Kommisston zurück⸗⸗ b

weisen und dieselbe gleichzeitig beauftragen wollte, in Bezug auf eine Revision der §§. 43 und 59 dem Hause Vorschläge zu machen. Das Haus trat diesem Antrage bei. Um 5 ¼ Uhr wurde hierauf die Sitzung vertagt.

In der heutigen 28. Plenarsitzung des Reichs⸗ tages, welcher der erste Vizepräsident Fürst von Hohenlohe⸗ Schillingsfürst präsidirte und am Tische des Bundesraths die Bundesbevollmächtigten Staats⸗Minister Camphausen, Delbrück, von Pfretzschner und Geheimer Regierungs⸗Rath Schmalz und die Bundeskommissare Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis und Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Meinecke beiwohnten, wurde die dritte Berathung des Münzgesetzes fortgesetzt. ““

Zu §. 1 erklärte der Staats⸗Minister Delbrück:

Meine Herren! Es ist bei den Berathungen ähnlicher Gesetze, wie das vorliegende, im Norddeulschen Reichstag mir vom Herrn Prästi⸗ denten und vom Hause gestattet worden, bei der 3. Lesung die Stellung der verbündeten Regierungen nicht bloß zum ersten zur Berathung stehenden Paragraphen des Gesetzes, sondern zu sämmtlichen Be⸗ schlüssen zu bezeichnen, welche das Haus in Abänderung der Vorlage der verbündeten Regierungen gefaßt hat. Ich möchte um die Erlaubniß bitten und glaube damit der weiteren Diskussion der Sache förderlich zu sein, daß ich auch in Beziehung auf das hier vorliegende Gesetz meine Bemerkungen nicht zu beschränken brauche auf Paragraph 1, sondern ausdehnen darf auf sämmtliche durch die Berathungen des Hauses abgeänderten Paragraphen der Regierungsvorlage. Dies vor⸗ ausgeschickt, habe ich zu bemerken, daß die verbündeten Regierungen annehmen den Paragraph 2 in der vom Hause beschlossenen Fassung, den Paragraph 9 in der vom Hause beschlossenen Fassung, ebenso den Paragraph 10; ferner den §. 11. Zum §. 11 habe ich aber zwei Bemerkungen zu machen. Das erste Alinea des §. 11 bestimmt:

„Die zur Zeit umlaufenden Goldmünzen der deutschen Bundes⸗ staaten sind von Reichswegen und auf Kosten des Reichs nach Maßgabe der Ausprägung der neuen Goldmünzen einzuziehen.⸗ Die verbündeten Regierungen gehen davon aus, daß es nicht die Absicht dieser Bestimmung sein soll und sein kann, die Einziehung der vorhandenen Goldmünzen in eine solche Verbindung mit der Aus⸗ prägung von neuen zu bringen, daß für jedes Pfund Gold in neuen Goldmüͤnzen ein Pfund Gold in alten Goldmünzen einzuziehen ist; sie glauben voraussetzen zu dürfen, daß diese Voraussetzung diejenige ist, von welcher aus dem Hause der Vorschlag gestellt ist. Eine an⸗ dere Auslegung dieser 8 würde, wie es, glaube ich, kaum der Ausführung bedarf, zu kaum lösbaren Schwierigkeiten führen. Das zweite Alinea des §. 11 ermächtigt den Reichskanzler, in