Wohnungen zu besch
1“ 1 ist heute in das hiesige Handels⸗ (Firmen-) Register unter Nr. 2207 eingetragen worden der in Cöln wohnende Kaufmann August Gerber, welcher daselbst eine Handelsniederlassung errichtet hat, als Inhaber der Firma: ö1“ 6* b Sodann ist in dem Prokurenregister unter Nr. 728 heute die Eintragung erfolgt, daß der Kaufmann Gerber für seine Handels⸗ niederlassung unter der Firma: »August Gerber« in Cöln seinen da⸗ selbst wohnenden Bruder Rudolphb Gerber zum Prokuristen bestellt hat. Cöln, den 22. November 1871. Der Handelsgerichts⸗Sekretär Weber.
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Auf Anmeldun
8 In das Handels⸗(Gesellschafts⸗) Register des hiesigen Köͤniglichen Handelsgerichts ist heute eingetragen worden sub num. 601; die Fetbengesenschan unter der Firma Gladbacher Aktien⸗Bau-⸗ gese
aft mit dem Sitze in Gladbach. Die Gesellschaft ist gegründet durch Akte,
Nötas In izrath Alexander Pauls in Gladbach am 1. Mai 1869
ai 1871.
Zweck derselben ist: Den weniger bemittelten Einwohnern Glad⸗ bachs billige, gesunde, gut eingerichtete, das Familienleben fördernde affen, daher Gegenstand des Unternehmens: Der
An⸗ und Verkauf von Immobilien, der Bau von Häusern, die Ver⸗ miethung oder der Verkauf derselben unter den Verhältnissen der Käufer angepaßten, erleichternden Bedingungen, sowie Herstellung, An⸗ und Verkauf der nothwendigen Baumaterialien.
Die Dauer der Gesellschaft ist auf fünfzig Jahre bestimmt, vom
29. Juni 1869 anfangend.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist auf dreißigtausend Thaler festgesetzt, in Aktien von hundert Thalern, lautend auf den Namen. Das Grundkapital kann durch jedesmaligen Beschluß der General⸗ Versammlung bis auf sechszigtausend Thaler erhöht werden. Dasselbe ist danach bis jetzt durch weitere Aktienbetheiligung bis auf einund⸗
vierzigtausend Thaler erhöht worden.
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch das Glad⸗ bacher Kreisblatt, und zwar die Einladungen zu den General⸗
Versammlunzen durch zweimalige Ankündigung, von welchen die erste wenigstens vierzehn Tage vor der Generalversammlung erfolgen muß.
Der gesetzliche Vorstand der Gesellschaft besteht aus sieben Mit⸗
gliedern, und gegenwärtig aus den Herren: 1) Königl. Handelsgerichts⸗
Präsident Kommerzienrath Wilhelm Prinzen, Vorsitzender; 2) Peter Krall, Stellvertreter desselben; 3) Hermann Busch; 4) Franz
Brandts jr.; 5) Daniel Vowinckel; 6) Theodor Croon, sämmtlich
Kaufleute, und 7) Robert Schmachtenberg, Direktor, alle in Gladbach
wohnend.
Alle Ausfertigungen des Vorstandes werden unter der Firma
1 der Gesellschaft von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter, oder
von zwei Mitgliedern des Vorstandes vollzogen. Derselbe kann eines
seiner Mitglieder oder einen Angestellten mit der Unterzeichnung der jlaufenden Korrespondenz sowie der Quittungen bis zum Betrage von
fünfundzwanzig Thalern beauftragen. Der Aufsichtsrath besteht aus vier Mitgliedern der Gesellschaft und wählt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter desselben. Alljährlich, spätestens im Monat Mai, findet eine ordentliche General⸗Versammlung der Aktionäre statt, welche vom Vorstande be⸗
rufen wird.
Gladbach, am 18. November 1871. Der Handelsgerichts⸗Sekretär, Kanzlei⸗Rath Kreitz.
In das Handels⸗ (Gesellschafts⸗) Register des hiesigen Königlichen
Handelsgerichts ist heute eingetragen worden sub num. 602: die
Peauline Thönneßen. vember d. J.
des hiesigen Kreisgerichtes werden für das Jahr 1872 durch den
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20. November 1871.
1872 von dem Kreisgerichts⸗
88 3528
sung, Amortisation, Zinszahlung 8“ von öffentlichen “
[3855ö5 —
Bei der heutigen Ausloosung von Kreisobligationen des berger Kreises sind folgende Nummern gezogen: b J“ I. Von der ersten Emission: ILitt. B. Nr. 22 über 500 Thlr, 8
1“ L““ Verloo .
aufgenommen vor
Litt. C. Nr. 12 22 57. 73. 259 à 100 Thlr.., .
Litt. D. Nr. † 5 19. 65. 72. 80. 85 88. 90 und 102 à 50 Thlr, o wie
Litt. E. Nr. 33. 44. 65. 75. 96. 164. 173 und 328 à 25 Thle.
II. Von der zweiten Emission: FIitt. B. Nr. Iabex56 8 Litt. C. Nr. 5. und 47 à 200 Thlr, Litt. D. Nr. 22 und 46 à 100 Thlr.
III. Von der dritten Emission:
Fandelsgesellschaft unter der Firma Geschw. Thönneßen in Viersen.
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Gesellschafter sind die in Viersen wohnenden Kaufleute Johann Gustav Thönneßen, Maria Sibilla Thönneßen und Anna Christina Die Gesellschaft hat begonnen am 1. No⸗
Gladbach, am 20. November 1871. Deer Handelsgerichts⸗Sekretär,ü Kanzlei⸗Rath Kreitz. e
Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister
Staats⸗Anzeiger, die Kölnische Zeitung und die Neuwieder Zeitung bekannt gemacht werden. Die auf die Führung des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte werden im Jahre Rath von Pelcke und bei Verhinderung desselben von dem Kreisgerichts⸗Direktor Arndts, unter Mitwirkung des Bureau⸗Assistenten Thonet, bearbeitet werden. Neuwied, den Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
gen Gerichte veranlassen werden. 8
Litt. A. Nr. 29 über 500 Thlr., Litt. B. Nr. 6 über 200 Thlr., itt. C. Nr. 74. 181 und 200 à 100 Thlr. IV. Von der vierten Emission: Litt. C. Nr. 12 und 15 à 100 Thlr. 8 Indem diese Nummern den Inhabern hiermit gekündigt werden, wird deren Einlösung vom 1. Juli 1872 ab bei der hiestgen Kreis⸗ Kommunalkasse zu bewirken sein, weil von da ab keine Zinsen mehr gewährt werden. Ferner werden die früher ausgeloosten, aber noch nicht eingelösten Obligationen:
1. Emission: C. Nr. 2 über 100 Thlr., E. Nr. 73 über 25 Thlr.,
E. Nr. 223 u. 319 über 25 Thlr, C. Nr. 184 über 100 Thlr., D. Nr. 1 über 50 Thlr. und E. Nr. 148 u 274 über 25 Thlr., II. Emission: C. Nr. 29 über 200 Thlr.
bald von den Inhabern zur Einloͤsung zu präsentiren sein, da dafür
keine Zinsen mehr gezahlt werden. Rosenberg, den 28. Oktober 1871. 1.“ Die Finanz-Kommission des Rosenberger Kreises
Die Stamm⸗Aktie unserer Gesellschaft sub Nr. 86976 nebst Dividendenscheinen Nris. 14 — 20 und Talon ist dem Eigenthümer angeblich abhanden gekommen.
Auf Grund des §. 22 unserer Gesellschafts⸗Statuten fordern wir den jetzigen Inhaber obiger Aktie auf, dieselbe uns einzulltefern oder etwaige Rechte daran bei uns geltend zu machen, unter dem Präjudiz, daß, wenn diese Aufforderung nach zweimaliger Wiederholung und einer ferneren Frist von zwei Monaten ohne Erfolg bleiben sollte, die vorbezeichnete Aktie für nichtig und verschollen erklärt und dem früheren Inhaber an Stelle derselben ein neues Aktien⸗Dokument
usgefertigt und behändigt werden wird. Cöln, den 19. Juli 1871. Die Direktion.
Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. Aufruf verlorener Prioritäts⸗Obligationen.
Die Bergisch⸗ Märkischen Prioritäts⸗Obligationon VI. Serie Nr. 89,825 und 89,826 à 100 Thlr. sind ihrem Eigenthümer angeb⸗ lich abhanden seternmen.
In Gemäßheit der betreffenden Statut⸗Bestimmungen fordern wir den gegenwärtigen Feee. der vorbezeichneten Obligationen auf, solche bei uns einzuliefern oder seine Ansprüche daran geltend zu machen, widrigenfalls wir nach Ablauf der in den Statuten vor⸗ geschriebenen Frist die Annullirung der Dokumente bei dem zuständi⸗
Eülberfeld, den 18. November 1871. 58 Königliche Eisenbahn⸗Direktio
Ziehung
am 13., 14., 15. Dezember e& mit Hauptgewinnen von
Thlrn. 15,000, 5000, 3000, 2000,
1000, 500 ac.
eringster Gewinn 4 Thlr.) *
halbe à 1 Thlr. WE“ “ Hier folgt die besondere Beilage
zu schreiben, diese Karte aber dem, der 1. oder 2. Dezember zurückgegeben.
Inha
ts-Verzeichniß: Chronik des Deutschen Reichs. — Die Volkszählung im Deutschen Reiche am 1. Dezember 1 schichte der Stadt Straßburg. II. — Aktiengesellschaften in Preußen. III. — Die Ausstellung des Vereins der Berlimner Küaßler.
Beesondere Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Koöͤniglich Preußischen Staat No 30 vom 25. November 1871.
1871. — Zur Ge⸗
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vCEChronik des Deutschen Reichs.
10. Oktober. Großherzoglich hessisches Gesetz, betreffend den Uebergang zu dem Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich.
8. November. Gesetz, betreffend die Einführung des Ge⸗ setzs des Norddeutschen Bundes vom 6. Juni 1870 über den Unterstützungswohnsitz in Württemberg und Baden.
10. November. Gesetz, betreffend die Einführung der Ge⸗ werbe⸗Ordnung des Norddeutschen Bundes vom 21. Juni 1869 in Württemberg und Baden.
12. November. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe Schatzanweisungen im Betrage von 2,020,900 Thalern.
— Erlaß des Großherzogs von Baden, die Zusammen⸗ berufung der Stände zum 20. November betreffend.
— In Wörth wird ein Denkmal des 3. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 50 eingeweiht.
17. November. Gesetz, betreffend die Verwendung des Ueberschusses aus dem Bundeshaushalt vom Jahre 1870.
18. November. Kaiserlicher Erlaß, betreffend die kirchliche Feier zum Gedächtniß der Verstorbenen am 26. November Seitens der Armee.
20. November. Der sächsische Landtag wird auf den 29. November einberufen.
— Königl. württembergische Verordnung, durch welche der Wiederzusammentritt der vertagten Ständeversammlung auf den 1. Dezember bestimmt wird.
— Der Landesausschuß des Großherzogthumes Coburg tritt in Coburg zusammen.
21. November. Der badische Landtag wird durch den
Großherzog eröffnet. . Der Großherzog von Baden empfängt die
22. November. 1e Gesandten von Bayern, Württemberg, Hessen und Italien, in Abschiedsaudienzen.
welche sämmtlich abberufen sind, p 1
fine Der mecklenburgische Landtag wird in Sternberg eröffnet.
23. November. In Mannheim wird zwischen Bayern und Baden ein Staatsvertrag über die Herstellung neuer
Eisenbahnverbindungen unterzeichnet. — Die badische Abgeordnetenkammer wählt den Abg.
Kirsner zum Präsidenten, die Abg. Eckhard und Kiefer zu
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Die Volkszählung im Deutschen am 1. Dezember 1871.*)
8 “
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5*
” den letzten Tagen des Novembers d. J. werden viele
Tausende freiwilliger Briefträger an die Thür der Wohnungen ihrer Mitbürger klopfen, um denselben so viele, in einem offe⸗ nen Zählbriefe eingeschlagene Zählkarten zu übergeben, wie die Familien Personen umfassen. Diese Zählbriefe und Zähl⸗ karten sind das Handwerkzeug für die Volkszählung, welche am 1. Dezember im ganzen Deutschen Reiche, von der Memel bis zur Mosel bei Metz und von der Königsau bis zum Bodensee, einem Gebiete von ca. 10,000 Quadratmeilen stattfinden wird. Jede Familie im preußischen Staate erhält einen solchen Brief, und jeder Familienvorstand wird darin ersucht, für sich und jeden seiner Angehörigen auf eine kleine Karte Namen, Ge⸗ schlecht, Alter, Beruf, Schulbildung, Religionsbekenntniß u. s. w. den Brief gebracht, am Zu diesem Dienste haben sich in Preußen allein an diesen Tagen gegen 120,000 Männer aller Stände und Berufskreise erboten, sämmtlich von der Ueberzeugung erfüllt, an einem großen patriotischen Werke mitzuwirken. 88
Die Volkszählung ist eines der besten Mittel der Nation, sich selbst kennen zu lernen und gehört zu den nützlichsten und nothwendigsten Vornahmen der Staatsverwaltung. Wie der ordentliche Kaufmann alljährlich seine Inventur aufmacht, um den Bestand seines Vermögens zu ermitteln, so zählen die Staaten von Zeit zu Zeit ihre Bewohner, um sich daraus über ihre
*) Nach einer uns zugegangenen Mittheilung des Koͤniglichen Statistischen Bureaus.
Landestheilen schon auf
wahre Größe und Bedeutung zu unterrichten. Ebenso ist die Volks⸗
zahl, in Europa wenigstens, das Maß der Stärke und der Kraft
der Nationen. Aus der Zählung weiß man, wie viel unter
hundert Bewohnern streitbare Männer zu sein pflegen. Vor⸗
ausgesetzt daß sie in Waffen wohlgeübt sind, bestimmt deren
Zahl die Widerstandsfähigkeit gegen feindliche Angriffe auf das
Staatsgebiet, das sie bewohnen. Wie z. B. Preußen an Stärke
ewonnen hat, giebt sich in Folgendem zu erkennen. Im Jahre
820 war die Bewohnerzahl 11,272,000 „ im Jahre 1830
12,988,000; im Jahre 1840 14,928,500; im J. 1850 16,608,800
im Jahre 1860 18,262,600; im J. 1870 wird sie c. 24,360,000 betragen haben, da sie sich Ende 1867 in den alten und neuen 23,971,400 Einwohner belief. Die Ver⸗ mehrung war also in abgerundeten Ziffern von 1820—30 1,716,000; von 1830 — 40 1,940,000; von 1840 — 50 1,676,500/ von 1850 — 60 1,654,600; von 1860 — 70 6,098,000 und von 1820 — 70 12,699,400 Einwohner.
Die Ausnutzung der Zählungsergebnisse wird jetzt dadurch sehr erleichtert, daß man die schriftlichen Repräsentanten der einzelnen Personen, das sind die Zählkarten, so ordnet, wie es die verschiedenen Verwaltungs⸗ und wissenschaftlichen Rücksichten verlangen. Dem statistischen Bureau in Berlin liegt es ob sämmtliches Volkszählungs⸗Material, über 4000 Ctr. Papier mit 120 Hülfsbeamten binnen Jahresfrist vorschriftsmäßig zu verarbeiten. An bestimmten Terminen hat es bekannt zu machen, wie viel Personen in jedem Orte, Kreise, Bezirke und in jeder Provinz des Staates am 1. Dezember d. J. lebten; ferner aus wie viel männlichen und weiblichen 1, 2, 3, 4, 5, 6 bis 100 Jahre und darüber alten Personen die Bevölkerung dieser 288 ꝛc. besteht; wie groß die e.ve⸗ der E und bvxnAührt werdonden enölker ist; ie unter jener das Land bebauen, 8 ven Föksten drüfk , Pöglen und Erze graben, die Metalle zu Waaren aller Art, insbeson⸗ dere zu Maschinen, Werkzeugen und Waffen verarbeiten; ferner wie viele durch Spinnerei und Weberei, Färberei und Gerberei, Schneiderei und Schusterei für die Bekleidung sorgen und wie viele für sich und Andere Häuser bauen, Wohnungen aus⸗ staffiren u. s. w. Unter der arbeitenden, Bevölkerung ist wiederum die Zahl der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in jedem Berufszweige für sich zu ermitteln und nach Hauptaltersklassen zu unterscheiden. G 1— 1
Dergleichen Nachweise sind von dem größten Nutzen für Staat und Volk. Bringt man z. B. die Zahl der Bevölke⸗ rung des Staats, oder auch nur gewisser Gegenden und Kreise mit der Fläche derselben überhaupt und mit der Kulturfläche insbesondere in Beziehung, und vergleicht man die Ergebnisse mit analogen, aus früheren Jahren, so kann man an der Ver⸗ schiedenheit der Zahlen die wachsende Dichtigkeit der Bevölke⸗ rung, das Steigen des Grundwerths, die Veränderung des ge⸗ werblichen Charakters der Gegend, den Grad der Häu igkeit der Zu⸗ oder Wegzüge und vieles Andere mit Leichtigkeit ablesen.
Die Altersvertheilung der Bewohner im Zusammenhang mit der Altersvertheilung der Gestorbenen ist die Grundlage einer genauen Mortalitaͤtstafel. Werden hierbei die hauptsäch⸗ lichsten Berufsarten unterschieden, so gelangt man zu Mortali⸗ tätstafeln für die einzelnen Berufsklassen, und solche Spezjal⸗ tafeln werden, je mehr die auf das menschliche Leben gegrün⸗ deten Versicherungszweige in der groß Menge des Volks Ein⸗ gang finden, immer unentbehrlicher. 8
Die Altersvertheilung der Bewohner lehrt außerdem, wie sich die Summe der Jahre der produktiven Periode der Men⸗ schen zur Summe der Jahre der beiden unproduktiven Perioden derselben stellt, wovon die eine in die Zeit der Kindheit, die andere in die Zeit des Alters fällt. Da sie auch auf die Ehe⸗ paare ausgedehnt, d. h. ermittelt wird, in welchem Alters⸗ verhältnisse die Ehegatten zu einander stehen, so kann man daraus mit einiger Wahrscheinlichkeit auf das Maß des ferneren Wachsthums der Bevölkerung schließen. In der Zahl der Einzellebenden spiegelt sich Letzteres noch deut⸗ sicher ab, und aus der Zahl der mit Familien⸗Haushaltungen
nur in losestem Zusammenhange stehenden Pers sichtlich, wie sehr, klassen das Familienleben, 1 8 fen, Gesellen, Lehrlinge und Dienstboten umschloß, seine schützende Hand von den nicht durch Blutsverwandtschaft mit der Haus⸗
onen wird er-
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wo und in welchen Standes⸗ und Berufs⸗
das früher auch die Gewerbsgehül⸗-