1871 / 181 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

tersuchung eröffnet und zum öffentlichen mündlichen Verfahren der Erfac 8- Fafllan auf den 5. Januar 1872, Vorm. 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt worden, zu welchem die oben⸗ benannten 44 Militärpflichtigen mit der Aufforderung, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen, und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Be⸗ weismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbei⸗ geschafft werden können, und unter der Verwarnung vorgeladen wer⸗ den, daß gegen die Ausbleibenden mit der Untersuchung und Entschei⸗ dung der Sache in contumaciam verfahren werden wird. Schubin, 15. September 1871. G .

u“ Kosnigliches Kreisgericht. Abtheilung I.

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Ediktal⸗Citation. Die nachbenannten 31 Heerespflichtigen: 1) Adalbert Folmann aus Godzimirz, geb. am 2. April 1848, katho⸗ lisch, 2) Stephan Pokrandt aus Exin, geb. am 11. November 1849, evangelisch, 3) Michael Niespodziany aus Chwaliszewo, geb. am 5. August 1849, katholisch, 4) Carl Joseph Flatow aus Szczepiec, geb. am 4. Juli 1849, katholisch, 5) Joseph Koczorowski aus Kompie, geb. am 25. Februar 1849, katholisch, 6) Anton Matuszewski aus Glem⸗ boczek, geb. am 10. November 1849, katholisch, 7) Telesphor Or⸗ lowski aus Chwaliszewo, geb. am 1. Januar 1850, katholisch, 8) Felix Brzykcy aus Jadownik, geb. am 20. Mai 1850, katholisch, 9 Peter Lewandowski aus Mamlit, geb. am 18. April 1850, katholisch, 10) Mathias Troinski aus Piechein, geb. am 25. Februar 1850, ka⸗ tholisch, 11) Martin Leszezynski aus Sadlogosc, geb. am 22. Septem⸗ ber 1850, katholisch, 12) Johann Zdrojewski aus Zalesie, geb. am 25. Mai 1850, katbolisch, 13) Anton Olszewski aus Kierzkowo, geb. am 17. Januar 1850, katholisch, 14) Johann Malkowski aus Kierzkowo, geb. am 10. Juni 1850, katholisch, 15) Michael Chorowski aus Kierzkowo, geb. am 10. September 1850, katholisch, 16) Michael Klat aus Kierzkowo, geb. am 19. September 1850, katholisch, 17) Johann Kempka aus Smoguszewo, geb. anm. 22. Juni 1850, katholisch, 18) Martin Donczewski aus Bielawy, geb. am 12. Dezember 1850, ka⸗ tholisch, 19) Wawrzyn Ciesielski aus Brzyskorzystew, geb. am 18 Juli 1850, katholisch, 20) Jacob Koszynski aus Brzyskorzystew, geb. am 19. Juli 1850, katholisch, 21) Michael Smiejiel aus Brzys⸗ korzystew, geb. am 3. September 1850, katholisch, 22) Johann Mi⸗ chael Tabatt aus Chomentowo, geb. am 28. Mai 1850, evangel., 23) Peter Sojka aus Redczyce, geb. am 3. Juni 1850, katholisch, 24) Vin⸗ cent Pakuta aus Redkowo, geb. am 18. Mai 1850, katholisch! 25) Jacob Kusz aus Szaradowo, geb. den 4. Juli 1850, katholisch,

Martin Kosmatka aus Szaradowo, geb. am 17. Oktober 1850, katholisch, 27) Joseph Kozlowski aus Wiesßzki, geb. am 25. Februar 1850, katholisch, 23) Constantin Skibinski aus Zalesie, geboren am 7. November 1850, katholisch, 29) Ludwig Hoffmann aus Chomiaza,

eb. am 7. Januar 1850, katholisch, 30) Wladislaus Wesolowski aus ojcin, geb am 8 Juni 1850, G 31) Roman Pagwlicki aus Schubin, geb. am 26 Februar 1851, katholisch, haben sich nach der Bescheinigung der Königlichen Regierung zu Bromberg vom 15. August 1871 zu den von den Verwaltungsbehoͤrden angeordneten Revisionen

nicht gestellt, ihr Aufenthalt im Inlande ist nicht zu ermitteln, die angestellten Erkundigungen danach haben auch keine mstände ergeben, welche die Annahme ausschließen, die Heerespflichtigen die König⸗ lichen Lande ohne Erlaubniß verlassen und sich dadurch dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen gesucht haben. Auf Grund des §. 110 des Strafgesetzbuchs hat deshalb die Königliche Staatsanwaltschaft unterm 23. August 1871 gegen die oben benannten 31 militärpflichtigen Personen die Anklage erhoben und es ist in Folge dessen gegen dieselben durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage wegen des gedachten Vergehens die Untersuchung er⸗ öffnet und zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache ein Termin auf den 5. Januar 1872, Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt worden, zu welchem die oben benannten 31 Milltärpflichtigen mit der Aufforderung, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu dem⸗ selben herbeigeschafft werden können, und unter der Verwarnung vor⸗ geladen werden, daß gegen die Ausbleibenden mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren werden wird. Schubin, den 15. September 1871. Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. b von öffentlichen Papieren.

Bekanntmachung, betreffend die Ausloosung Hohen⸗ zollernscher Rentenbriefe. Bei der am 4. November cr. statt⸗ gehabten Ausloosung Hohenzollernscher Rentenbriefe Bebhufs Zahlung auf 1. April 1872 sind folgende Nummern gezogen worden: Litt. A. à 500 Fl. 33 Stück. Nr. 845 853. 867. 882. 968. 2242. 2863. 2875. 2982. 3171. 3237. 3245. 3492. 4833. 4856. 5152. 5479. 5752. 5822. 5917. 5951. 5994 6104. 6635. 6758. 6943. 7010. 7109. 7368. 7459. 8354. 8718. 8982. Littr. B. à 100 Fl. 5 Stück. Nr. 207. 490. 569. 660. 1547. Littr. C. à 25 Fl. 8 Stück. Nr. 238. 278. 423. 684. 555. 775. 993. 1268. Die vorgedachten Rentenbriefe werden den Inhabern aum 1. April 1872 hierdurch mit der Auftorderunß gekündigt, den Ka Zztalbetrag derselben von dem genannten Tage a gegen Qutttung und veüdgabe der Rentenbriefe in coursfähigem

Vastande sund znn Sieselben außer Cours gesetzt waren,

nach vorheriger Wiederinfourssezung bei unserer Landeskasse hier

in Empfang zu nehmen. Mit dem 1,. April 1872 hört die weitere Verzinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf und es müssen mit denselben die nicht mehr fällig werdenden Zinscoupons Serie II. Nr. 7—16 nebst Talons unentgeltlich zurückgeliefert werden, widrigen⸗ falls der Betrag der etwa fehlenden Zinscoupons vom Kapital zurück⸗ zubehalten sein würde. Die Einlösung der Rentenbriefe kann auch vermittelst deren frankirter Einsendung durch die Post an die Königliche Landeskasse hier erfolgen und ist in diesem Falle eine, von dem Inhaber auszustellende, über den Empfang der Valute (welche mit Zahlen und Buchstaben een,e. lautende Quittung beizufügen. Die Uebersendung des Kapitals er olgt dann ebenfalls

durch die Post auf Gefahr und Kosten des Empfängers.

Sigmaringen, den 6. November 1871. 8 Königliche Regierung. von B umenthal.

I. Verloosung der Berliner Stadt⸗Obligationen à 5 pCt Anleihe de 1866, de 1869 und de 1870. in Folge unserer Bekanntmachung vom 11. d. Mts. wurden heute bei der stattgehabten I. Verloosung 5prozent. Berliner

Stadt⸗Obligationen folgende Nummern gezogen:

Litt. B. Nr. 1431 1440 10 Stück à 500 Thlr. 5000 Thlr. 1811 1820 10 à 500 » 5000

5 2071 2080 10 2891 2900 10 2953 2954 2 2993 2994 2 3061 3070 10 3101 3110 10 3571 3580 10 3781 3790 10 4081 4090 10 4381 4382 2 4455 4456 2 7946 7970 25 9502 9526 25

11496 11520 25

12121 12145 25

12421 12445 25

12496 12520 25

14716 14720 5

14926 —- 14930 5

15596 15620 25

18096 18120 25

19531 19535 5

19766 - 19770 5

19891 19895 5

Nr. 15551 - 15600 50

18501 18550 50

22131 22140 10

22696 22705 10

27451 27500 50

27761 27770 10

29501 29550 50

30151 30200 50

Nr. 23461 23480 20 2

Summa 123000 Thlr. »Ein Hundert Drei und Zwanzig Tausend Thaler⸗

kündigen wir hierdurch den Inhabern zum 1. April 1872

und wird die Auszahlung der baaren Beträge schon vom 15. März

1872 ab gegen Rückgabe der Obligationen mit den dazu gehoͤrigen

Coupons Ser. II. Nr. 5—8 inkl. nebst Talons bei der Stadt⸗Haupt⸗

Kasse, Zimmer Nr. 2, im Berlinischen Rathhause Parterre an den

gewöhnlichen Geschäftstagen, in den Vormittagsstunden von 9 bis

1 Uhr stattfinden. 1

Der Betrag der Coupons, welcher etwa nicht zur Ablieferung kommt, wird bei Zahlung des Kapitals in Abrechnung gebracht.

Vom 1. April 1872 ab hööͤrt die weitere Verzinsung der vor⸗ stehend gekündigten Obligationen auf. Quittungsformulare zur Er⸗ hebung des Kapitals werden von der Stadt⸗Hauptkasse vom 1. März

1872 ab, ausgereicht. ““

Berlin, den 20. November 1871 hiesiger Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt Seydel. 8

8

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d. der in Gemäßheit des Gesetzes vom 5. November 1853 Nr. 451 der Gesetzsammlung am 4. d. Mts. stattgehabten vier und dreißigsten Ausloosung von Schuldbriefen der hiesigen Ablösungs⸗ kasse, welche zur Ablösung von Grundlasten ausgegeben worden sind, sind die nachverzeichneten Schuldbriefe betroffen und zur Abzah⸗ 8

Serie A. Nr. 16; 1

Serie B. Nr. 191. 252. 376. 394. 639. 1040 1473. 1743 und 1780;

Serie C. Nr. 326. 347 und 410;

Serie D. Nr. 73;

Serie E. Nr. 174. 253. 403. 413 und 51095

Serie F. Nr. 124.

Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden hierdurch aufgefordert, dieselben nebst den dazu gehoͤrigen, noch nicht fälligen Zinsabschnitten und den Zinsleisten, innerhalb eines halben Jahres, vom Tage des Erlasses der gegenwärtigen Bekanntmachung an gerechnet, bei der Herzoglichen Ablösungskasse⸗Verwaltung allhier einzureichen und da⸗

8

Serie C. Nr. 026.

zu fördern, daß dagegen der Verwaltungsrath der

gegen den Nennwerth dieser Schuldbriefe in baarem Gelde, so wie auch die laufenden Zinsen bis zum Tage der Kapitalzahlung, sofern diese innerhalb des gesetzlichen halbjährigen Zeitraums erfolgt, in Empfang zu nehmen. Mit dem Ablauß des sechsten Monats vom Tage des Erlasses dieser Bekanntmachung an hört die Verzinsung der sämmtlichen ausgeloosten, oben bezeichneten Schuldbriefe auf. Hiernächst wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an dem obigen Ausloosungstage die am 4. November 1867 ausgeloosten und inzwischen zur Rückzahlung gekommenen Schuldbriefe der Ablösungs⸗

kasse, nämlich:

A. Schuldbriefe zur Ablösung von Grundlasten:

Serie A. Nr. 117 Serie B. Nr. 170 680. 914. 1842. 1980. 1987. 2115. 2116. 2121.

2143. 2164. 2178 und 2185;

Serie C. Nr. 215. 221. 225. 248. 277. 320. 403 und 413; Serie D. Nr. 57 und 128 Serie E. Nr. 262. 463. 487 und 5334a44; Serie F. Nr. 38 und 116.

B. Schuldbriefe zur Ablösung von Brauberechtigungen:

56, 038. 043. 066. 070 071. 072. 076. 088. 095. 098 0101. 0111. 0114. 0122. 0135. 0144 und 0161;

Serie D. Nr. 0217. 0228. 0232. 0240. 0247 und 0254;

Serie E. Nr. 0266. 0273. 0275. 0276. 0295. 0310 0314. 0320. b 0336. 0339 0352. 0355. 0375. 0384. 0389. 0391. 2 0392 0400 und 0402;

Serie F. Nr. 58 065 067. 072. 078. 084. 0102. 0117. 0132 und 0133;

nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Zinsabschnitten, der gesetz⸗

lichen Bestimmung gemäß verbrannt worden sind.

„Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß folgende bereits 8 früher ausgelooste Schuldbriefe der Ablösungskasse, nämlich: G

‚I. Bezüglich der Ablösung von Grundlasten: B. Nr. 114. 380. 549. 643. 1589. 1730. 1936.1969 und 2075; Serie C. Nr. 192. 370. 379. 381 und 427

Serie D. Nr. 1. und 127; erie E. Nr. 154. 337. 368. 539 und 540, Serie F. Nr. 43. 86 und 149. II. Bezüglich der Ablösung von Brauberechtigungen: Serie C. Nr. 030. 031. 042. 052. 0106. 0115, 0116. 0118. 0128.

3 0162. 0165 und 0179;

Serie D. Nr. 0221. 0222. 0224. 0236. 0237 und 0249; Serie E. Nr. 0271. 0285. 0289. 0343. 0347. 0366.0368.0369. 0395. 0404. 0406 und 0409; Serie F. Nr. 070. 080 092. 0120 und 0135. bis jetzt zur Einlösung bei der Ablösungskasse⸗Verwaltung noch nicht präsentirt worden sind, und es werden daher die Inhaber derselben zu deren Eiglösung mit dem Bemerken aufgefordert, daß die Verzin⸗ sung dieser Schuldbriefe bereits aufgehört hat. Endlich wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die am 1. November 1867 fällig gewordenen Zinsabschnitte (II. 7) zu den Rentenbriefen zur Ablösung von Grundlasten Serie C. Nr. 381 und Serie E. Nr 117. 168 und 439 bis jetzt zur Einlösung nicht präsen⸗ tirt worden sind und daher wegen Ablaufs der vierjährigen Frist nun⸗ mehr ihre Gültigkeit verloren haben. Gotha, den 6. November 1871. Herzoglich sächsisches Staats⸗Ministerium. L. Braun.

. . 8 8 ö1“ Vom 15. Dezember er. ab und während 8 3 9 Zinscoupons der 4proz. Prioritäts⸗Aktien

n Monats Januar werden die zum 2. Januar fat. fälfsgen und 4 ½proz. Prioritäts⸗O

Anhaltische Eisenbahn.

SIaAün

bligationen unserer Gesellschaft, sowie

die an fruͤheren Fälligkeitsterminen bis jetzt nicht abgehobenen Coupons,

in den Vormittagsstunden der Wochentage von 9 12 Uhr in unserer

gelöst werden.

Gesellschafts⸗Hauptkasse hierselbst, am Askanischen Platz Nr. 6, ein⸗

Es wird gebeten, diesen Coupons nur einen Nachweis über die Stückzahl und den Werth derselben, event. nach den verschiedenen

Kategorien geordnet, beizufügen.

In Leipzig geschieht die beregte Einlösung in den Wochentagen vom 2. bis inkl. 13. Januar faut. be dortigem Bahnhofe. 8 8 W

Berllin, den 24. November

i unserer Güterkasse auf

1— 8 1“

CTaunus-Eisenbahn. Außerordentliche Generalver sammlung.

2 Die verehrlichen Aktionäre der Taunus⸗Eisenbahngesellschaft w

Dienstag, den 19.

zu Mainz in dem auf den Eintrittskarten bezeichneten Lokale abzuhalt Die Aktionäre werden ersucht, sich am 4. und 5. Dezember

Dezember

erden zu einer

1821, Vormittags 10 ½ Uhr,

enden außerordentlichen Generalversammlung hierdurch eingeladen. d. J. zu Frankfurt im Bahngebäude, zu Mainz auf dem Bureau der

Trajektanstalt, zu Wiesbaden im Stationsgebäude, unter Vorzeigung der in ihrem Besitz befindlichen Aktien, mit einem doppelt ausgefertig sen und unterschriebenen Aktienverzeichniß versehen (wozu Formulare an den genannten Orten ausgegeben werden) zur Theilnahme anzu⸗

melden.

Die Eintrittskarten zur Generalversammlung, welche zugleich zur freien Fahrt auf der Taunus⸗Eisenbahn für den genannten Tag

berechtigen, jedoch nur persönliche Gültigkeit haben, werden an den Orten der Anmeldung am 15. und 16. Dezember ausgegeben.

Den Gegenstand der Tagesordnung bildet ein Antrag des Verwaltungsraths auf Genehmigung eines mit dem Verwaltungsrathe

der Hessischen Ludwigs⸗Eisenbahngesellschaft abgeschlossenen, aus zwei Verträgen bestehenden Uebereinkommens.

Der eine Vertrag, welcher sofort nach der von der Generalversammlung ertheilten Ratifikation ins Leben treten und bis zur Geneh⸗ vertrags durch die hohen Staatsregierungen in Kraft bleiben soll, enthält im Wesentlichen die Bestimmung, daß der Ver⸗

waltungsrath der Taunus⸗Eisenbahn sich verpflichtet, verschiedene Bauprojekte der Hessischen Ludwigsbahn in jeder Weise in ihrer Ausführung

essischen Ludwigsbahn sich verbindlich macht, allen denjenigen Aktionären der Taunus⸗

ahn, welche dieses in einem anzuberaumenden Praäͤklusivtermin beanspruchen werden, ihre Aktien gegen Hessische Ludwigsbahn⸗Aktien in leichem Betrage auszutauschen oder dieselben gegen die baare Summe von fl. 400 per Aktte exkl. der Dividende von 1871 zu erwerben. Der andere Vertrag, welcher in Kraft treten soll, sobald die vorbehaltene Genehmigung der hohen Staatsregierungen erlangt ist,

G bezweckt die Fusion beider Gesellschaften zu einer einzigen Gesellschaft in der Weise, daß die Aktionäre der Taunus⸗Eisenbahn für den Nomi⸗

nalbetrag ihrer seitherigen Aktien in die Hessische Ludwigs⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft eintreten, die Taunus⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft aber als besondere

Gesellschaft zu bestehen aufhört und deren Konzessionen, Aktiven und von dieser übernommen werden.

vereinigen kann.

8 Bezüglich der Abstimmung über den Fusions⸗Vertrag kommt,

rtuten zur Anwendung, nach welchem jede Aktie stimmberechtigt wird. mmüssen zwei Drittheile aller bestehenden Aktien repräsentirt sein und Kommt in dieser General-Versammlung ein gültiger Beschluß nicht z 1 lung unter dem Präjudize zusammenberufen, daß in dieser ein alle Aktionäre bindender Beschlu weesenden vertretenen Aktien gefaßt werden wird. .

3 Es wird hiernach noch insbesondere darauf hingewiesen, daß jeder Aktienbesitzer auch von

Passiven auf die Hessis

Die Abstimmung über den ersten Vertrag wird in der üblichen Weise nach Maßgabe des 8 1 welchem je 10 Aktien zu einer Stimme berechtigen, waͤhrend ein Aktienbesitz von mehr als 100 Aktien gleichwohl nur zehn Stimmen in sich

che Ludwigs⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft übergehen resp.

.34 der Statuten vorgenommen, nach

da die Auflösung der Gesellschaft in Frage steht, der §. 46 der Sta⸗ Falls ein die ganze Gesellschaft bindender Beschluß gefaßt werden soll, von diesen müssen sich drei Viertheile zu dem Beschlusse vereinigen. Stande, so wird (gleichfalls nach §. 46) eine zweite General⸗-Versamm⸗ ß durch absolute Mehrheit der von den An⸗

weniger als 10 Aktien zur Anmeldung seiner

Aktien berechtigt und zur Theilnahme an dieser außerordentlichen General⸗Versammlung berufen ist. 8 .“ 5 e Verträge sind in dem Bureau des Verwaltungsraths zur Einsicht der Herren Aktionäre aufgeleg

Frankfurt a. M., den 15. November 1871. Der Verwaltungsrath