Deeutsche Diskonto⸗Bank
8 8 . 1 89 . ⸗
Keommandit⸗ Gesellschaft au f Aktien 21,8½ Julius Crohn & Co. lcd- 88x⅔ M ( 1“ li Bö „Zeitung das Inserat, die Einberufung der 2 tiongire zu der am 2. Dezember c. 1“ IeeeIh. vehteftacd Ziche vgnhsezclg publizirt ist, so wird hierdurch diese General⸗Versamm⸗
ben. h⸗eg wgene werden die Herren Aktionaire hiermit zu einer General⸗Versammlung auf
Sonnabend, den 16. Dezember c. Nachmittags 5 Uhr 180 P en Hause, Mohren⸗Str. No. 49 hierselbst eingeladen ZT nach dem Englischen Hause, Moh Tagesordnung: 28 . 8 8 S,- “ 1.““ 1 14. Abänderung der §§. 5, 10, 13, 15, 12, 19, 20, 26, 22 des Gesellschafts⸗Statu 89 “ 9 NIEEEöaö E -bg „20 . L. Kon 1. geh öö 1 3 bö5 8 . . 1 b awwg. 8 8. Wahl des Leu bheh2 b 8 11“ nnansertionspreis für den Naum ei 8 iehe S fär Lerlin die Expedition: Als gegitisennn ehe die Aktionner elten die denselben über ihre Zeichnungen ertheilten Quittungen. 8 1 “ I 8 in die Expedition Berlin, den 29. November 1871. 1 1 — 1 1 iis
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Das Gründungs⸗Komité. 9 1,22
Berlin, Freitag den 1. Dezember, Abends.
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Uhn KAiemlcen n 1I1XAX*X“ Dem Obersten a. D. Freiherr isber beigedruck iserli i AIE668686 1 en n. D. Freiherrn von der Goltz, bisher beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. .“ L6s 1ü Ff “ ommandeur des Ostpreußischen Dragoner⸗Regiments Nr. “ Gegeben Berlin, den 2. November 18717. 8 I. in Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und (L. Ss.) Wilhelm. n Scwertern am Ringe; dem ordentlichen Professor der Rechte “ 8 12 Fürsi v. Bismarck.
8 fgSx;
Healle⸗Sorau⸗G
Mit der am 1. Dezember er. stattfindenden Eroöͤffnung der Bahnstrecke Reglement der Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn festgesetzten Tarif „Tabellen, zunächst für die bis jetzt fertig gestellten Strecken in Kraft. gausen im Kreise Wetzlar, dem emeritirten Pfarrer voh Fußen zr
und Superintendenten Möͤller zu Lissen im für den Norddeurschen Bund vom 17 668 ü Cottbus⸗Falkenberg teeten die zu dem Tarif unetise Weißenfels den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse Vom 26, .oxember 181,180 in Behan.
Durch diese Tabellen vervollständigte Tarif⸗Exemplare nebst Reglement vom 1. September cr. sind zu dem Preise von 10 Sgrhorn zu Naumburg a. S., dem Direktor des jüdisch⸗theologi⸗ verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:
. . ü [a698/10 g 8 8 . 8 8 2 „ 1 auf sämmtlichen Stationen der diesseitigen Bahn zu beziehen. sten Seminars zu Breslau, Dr. Frankel, und dem städti⸗ §. 1. Die Maß⸗ und Gewichts Oedmung
Berlin, am 28. November 18711. 8
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p Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Stadtgeri
u.“] 9 * gerichts⸗Rath folgenden Paragraphen enthaltenen näheren Beßt
114A4A“A“X“ 1. d, Geheimen Justiz⸗Rath Borchardt zu Berlin, den 1. Januar 1872 an ni Neicegseg im dönigreiche Bepere eingeführt söniglichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem bisherigen §. 2. Die in Bayern bestehenden aiezen
stuzen, Bauer⸗Altsitzer Schroeder zu Prützen, im Kreise 1. Januar 1878 noch in Geltung bleiben.
“ 8 88
ePee. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhändigen Unterschrift und 1
nbahn. 1. hün Universität zu Berlin, Dr. Bruns, und dem Pfarrer, Gesetz, betreffend die Einführung der Maß⸗ und Gewichts⸗Ordnung
nit der Schleife; dem Pfarrer Lindenborn zu Volperts⸗ Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
er in den nach⸗
11““ 8 Die Direktion. ten Oberförster Schroedter zu Pützerlin, im Kreise Saatzig, Bund vom 17 August 1868 wird nach Masadne 88 e I mmungen vom
Feidmaße können bis zum
In unserem Verlage erschien soeben und ist durch jede Buchhandlung, sowie die Unterzeichneten zu beziehen: 8 8 pommin, und dem Schulzen K aehling zu Capelle, im Kreise vai. en Art. 15 bis 20 der Maß⸗ und Gewichts⸗Ordnung
hügen, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
“ D b — d 8* 8 “ 8 ““ er este Fre un “ Deutsches Nei ch. welche folgermaßen lauten:
8 1 “ “ “ oder b e K b 9 S .₰ i biset, beireffend die Feststellung eines Nachtrags zu dem Hauehalts⸗ Art. 11. Die Aichung und Stempelung erfolgt ausschließli
1 8 * . Ki d Was eine dentsche Mutter zu ihren Kindern Eimt des Deutscen Reiches füͤr das Fahr 187. 8 ge ch Perionen, welche mit den erforderlicen, Nuͤtzliches Wissen 8 Reimen. 6 Jal “ Wir e. von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König ve 89 5 b chten hergestellten Aichungsnormalen Frse 9 18 E.“ Alter v 1e . von Preußen ꝛc. ie Anfertigung der Aichungsnormale und dere⸗ iodi Erste Abtheilung fuͤr Kinder . AMter on 8 8 Jal s -deeeeheahnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗ wiederkehrende Vergleichung mit den Normalmaßen 8 Fegebee “ Zllustrirt un faßt G“ g8 1 1 an des Bundesrarhes und detz Keichstaacz, mgs folg;: fällt in den Geschäftskreis der Rormal⸗Aichungskommission. 8 “ von 2Agt “ 88 “ 9 84 gee- “ Emaeen, — vin ü. — d in Gejschüfibvrdiensdit Norcchriften üher die innere Einrj nns und d Julia Eng ell Günther. 111 ,. fuͤr das Jahr 1871 wird in Ausgabe und in stellung Unterhaltung und 86 rers den sc eshraan . eton. mit Leinwandrücken .8 68 gen . dieses Gesetzes noch weiter erferderlichen technischen Organe; 88 “ “ 8 88 eg auf 1,618,650 Thaler a ei⸗ 8 die Vorschriften über Material, Gestalt, Bezeichnung und sonstige Preis Einen aler. .““ ““ estellt und trot dem durch § 2 des Gesetzes vom 31. Mai 1871 - 54 vEr vNx 88 1“ C11“ geichsgesetzt 8 gellte tts. E des Deutj Beschaffenheit der Maße und Gewichte und der übrigen Meßvor⸗ 8) Apdiren ““ 8) Das ““ seesebol. S 114) festgeste ten Haushalts⸗Etat des eutschen richtungen, welche zu aichen und zu stempeln sind; Ad . G F sichs füͤr d8 Juhr 1871 dinzu. die Bestimmung darüber, welche Arten von Waaren im oͤffent⸗
3) Subtrahiren. 8 9) Eine Seereise mit Karten. ürkundlich unter Unserer Höͤchsteigenhändigen Unterschrift und I11“ — f Int, ⸗ 1 3 Fenies.. 1“ 8 Neise 81 e nh. ustralie he. Gegeben Berlin, den 83 RNovembder Ie. h 89 ““ 86 8 89 Regel de tri. “ ich An d und 2 4 1 (L. S. Wilhelm. u.“ ie Verfasserin dieser von namhaften Pädagogen sehr günstig beurtheilten Jugendschrift widmete sich jahrelang der Kindererziehunggg leer. 8) 1““ 6— A8 3 Sie gilt A. Kreisen e. nn e ng besten unserer Frauen, insbesondere als eine echt deutsche Mutter 8 Fürst v. Bismarck. pelung, über die hierbei innezuhaltenden Fehlergrenzen, dann über die Als solche, sowie im Sinne voller, uneigennütziger Hingabe des Besten, was ein Mutterherz ihren Kindern bieten kann, hat sie das hier a Nachtrag zum Reichshaushalts⸗Etat für 1871 Stempel⸗ und Aichzeichen, die Feststellung der Termine, in welchen ekündigte Werk geschaffen. Dasselbe durchweht von Anfang bis zu Ende ein Hauch echter Weiblichkeit, gepaart mit tiefer RMassiositat. L. Ausgabe. Kap. 6. Militärverwaltung. Fuür sämmtliche 8 mem 8*9 —2 eLee, e 2 G . Lemest 87 5 üö 38 ¹ 1 b E“
Muhelos sucht sie ihren Lieblingen das Lernen zu machen, wie sie bestrebt ist, deren Nach üsö ae “ 8 b - 8 * 8 Hc argencaelhe che Henerbücggende ne Verehe enes G :68
8. 7 KNi j ss 1 F LEinnahme. Kap. ie von der Köͤniglich preußischen Mi⸗ paß, 8 5 .“ denken anzuregen und ihnen Lust und Liebe zu weiterem Wissen einzufloͤßen. In schlichten, ungekünstcräwerwaltung zur Vestrettung der Berüefnisse des basischen Kon⸗ hahen ma, n, ahm 11. Büietionen der Möße, h. Reimen, welche lediglich das Merken erleichtern sollen, sucht sie des Kindes Herz zu gewinnen. In dieser sinnigen entpen ₰ dem Reiche in Einnahme zu stellende Summe von 1,618,650 Waagen und Meßvorrichtungen; h
Form, unterstützt durch anregende Bilder, versucht sie den Grund zu legen zu dem gesammten elementaren Wisee n 8 1G 111““ 8- Seßezung der “
öö 1] 8. ; i8 “] b b FTülpesset, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichs⸗ werden der Verordnung vorbehalten. b des jebigen Schulunterrichts. Kurzum, sie giebt damit in engem Rahmen eine hngGscatr 1. Eisenvahnen un Elsat:othriwatn. ühe Ee dat sedoch die baverrche Rotmardcu,elenmisson 2.
. lehr in di 5 si V 1 me m 22. November 8 r anzuwendenden Normale v er Rormal⸗Archung mir der Belehrung, nn dieser Form geboten von der gefammten Kinderwelt Ihne zatt Muden bg itt fi Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König des Drutschen Reichs zu beziehen, die Vorschriften über Material, heißen werden dürfte. Aber auch Eltern und Erzieher werden darin ein mäaͤchtiges Hilfsmi e nordn⸗ von Preußen ꝛc Gestalt, Bezeichnung und sonstige Beschaffenheit der Maße und Ge⸗ 8 be glich U t ich „1.2 s — 1 8 ordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗ wichte, über die Bedingungen der Stempelfäbigkeit der Waagen, über den häuslichen Unterrich schaͤtzen ernen. Pung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: die Einrichtung der sonstigen Meßwerkzeuge, sowie über die Zul ssung
Wir l ßerd Alles di 2. Ff Ii s Außerlich so au- Linziger Paragraph. Dem Reickskanzler werden aus den anderweiter Gerätkschaften zur Aichung und Stempelang gleia förmig Wir haben außerdem Alles gethan, dieses Werk sowohl innerlich als aͤußerlich neitesten Deitteln der von Brantrrich zu zahlenden Kriegskosten⸗Ent⸗ mit denen der Normal⸗Alchungslon mission des Reiche z. ersassen
zustatten, daß es nicht nur seinen Zweck vollkommen zu erfuͤllen vermag, sondern auch zl ütung fär 8 Ausrüstung der Reichs⸗ Füabafnen e Elsaß⸗ und das bei der gicxung 2 8 t'bant. — K „ 8. * 9 is „ 2 „ 8 27 2 ge . 8 e 2— 1. 2 1 2 8 2 2 —22 2 ꝗg 8 e 3 5 Zierde jedes Weihnachtstisches dienen kann. “ . gen mit Betriebsmitteln, für die zur Sicherdeit des Betriebs sowie die von Seiten der Aichungsstellen inne zu haltenden Fehler
Stempelfähigkeit; die Vorschriften über das Verfahren bei der Aichung und Stem⸗
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uchwendige Instandsetzung dieser Bahnen, für Erweiterung der Bahn⸗ grenzen gleichmäßig zu bestimmen.
elektro⸗ magnetischen Apparate elf Mihlionen vierhundert vierzig beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
gusend Thaler, einschließlich der durch das Reichsgesetz vom 14. Juni Gegeben . November 1871
8 saler zur Verfügung
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jetzs hel. 1 2 9 und Werkstattsanlagen, sowie fuüͤr Ergänzung und Erweiterung Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhändigen Unterschrift und
(Reichsgesetzbl. S. 253) vorschußweise bewilligten fünf Millionen b 8 Wilhelm. gestellt. Furst v. Bismarck.
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aust 1868 leiden auf Bayern keine An dur S bleiben daselbst die Art. 11 und 12 des bayerischen Gesetes, di⸗ nees und Gewichts Ordnung betreffent, vom 29. April 1869 in Kraft,