1871 / 184 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

über die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes, 2 die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. November 1867, . in Bayern. 8

Vom 24. November 1871. 88 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 4 von Preußen ꝛc. verordnen im Lb des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗

mung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: §. 1. Das Gesetz des Norddeutschen Bundes, betreffend die Ver⸗ pflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. November 1867, tritt im König⸗ reich Bayern, vorbehaltlich der in dem Vertrage d. d. Versailles, den 23. November 1870 Ziffer III. §. 5 Nr. III. Seiner Majestät dem Könige von Bayern zustehenden Rechte, am 1. Januar 1872 als

ichsgesetz in Kraft. . 199 * Duich stpennearither Gesetz werden die Vorschriften nicht berührt, welche im Art. 22, 33 Abs. 1, 34, 82 und 89 des bayerischen Gesetzes, betreffend die Wehrverfassung, vom 30. Januar 1868, ent⸗ alten sind. 8 8 Mit dem 1. Januar 1872 tritt das bayerische Gesetz, be⸗ treffend das Wehrgeld, vom 29. April 1869 außer Wirksamkeit. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 8 1 Berlin, den 24. November 1871. E1“ (L. S.) Wilhelm.

9 Füuͤrst v. Bismarck. Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Seseh April 1868 über die AUnterstützung der bedürftigen Familien zum Dienste K befncener Mannschaften der Ersatzreserve n Baden.

Vom 22. November 1871.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Köͤnig von

reußen ꝛc. ven. im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗

mung des Bundesrathes und des Reichstags, was folgt: Das Gesetz des Norddeutschen Bundes vom 8. April 1868, die Unterstützung der bedürftigen Familien zum Dienste einberufener Mann⸗ schaften der Ersatzreserve beireffend, tritt als Reichsgesetz vom Tage der Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes im Großherzogthum Baden in Kraft. vafte dlich unter Unserer Höchsteigenhäͤndigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 22. November 1871. v Wilhelm. Fürst v. Bismarck.

8

Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen

Bundes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht waͤhrend

des Friedenszustandes, vom 25. Juni 1868, in Baden. Vom 22. November 1871.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von

Preußen ꝛc. Ounsii verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗ mung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: Das Gesetz des Norddeutschen Bundes, betreffend die Quartier⸗ sstuna für die bewafinete Macht möpren enerze ydemn Leadre Uüuna gfüxe d gieg Tage de irksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes an in Kraft. Die für Quartierleistung zu gewährende Entschädigung (§. 3 des Gesetzes vom 25. Juni 1868) wird bis auf Weiteres durch die an⸗ liegende Klasseneintheilung (a.) der badischen Orte bestimmt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

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gedrucktem Kaiserlichen

8 1“

8 8*

Die Bestimmungen Unserer Verordnung vom 29. Dezember 1867,

die Einführung des preußischen Militär⸗Strafrechts im ganzen Bundez⸗

gebiete betreffend (Bundesgesetzbl. Großherzogthum Baden in Kraft.

S. 185), treten hiermit auch für das

unter u“ Unterschrift und bei⸗ nsiegel. Gegeben Berlin, den 24. November 1871. 1““ ““ S Fürst v. Bismarck.

1“

Urkundlich

Z“ 8

Zu Schippenbeil wird am 16. Dezember cr. eine Telegraphen⸗ Station mit beschränktem Tagesdienste, efr. §. 4 der Telegraphen⸗ Ordnung, eröffnet werden. 8 8

Köͤnigsberg, den 29. November 1871. 8 2 Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion. 8

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath von Schweinitz, vortragenden Rath im Ministerium des Königlichen Hauses, zum Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath zu ernennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Regierungs⸗ und Medizinal⸗Rath Dr. Wolff in Gumbinnen ist in gleicher Eigenschaft an die Regierung zu Merseburg versetzt worden. 1

Der praktische Arzt Dr. Hoffmann zu Zirke ist zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Birnbaum ernannt worden.

Preußen. Berlin, 1. Dezember. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing gestern das Großherzoglich sächsische Staats⸗Ministerium, den Ober⸗Bürgermeister und eine Deputation des Gemeinderaths von Weimar. Im Großherzog⸗ lichen Hof⸗Theater, wo die Kaiserin mit der Großherzoglichen Familie erschien, wurde Ihre Majestät von dem gefüllten Hause enthusiastisch empfangen. a

Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin hat auf die zu Höchstderen Geburtstage seitens der Stadtverordneten zu Berlin dargebrachten Glück⸗ wünsche das nachfolgende Antwortschreiben erlassen:

»Den Stadtverordneten der Hauptstadt danke Ich aufrichtig die guten Wünsche, welche sie Mir in altgewohnter freundlicher Weise zu Meinem Geburtstage ausgesprochen haben. Ich erwidere diefel⸗ ben von ganzem Herzen in treuer Theilnahme für das Wohl de

Bürgerschaft Berlins. Wiesbaden, den 27. November 1871. 8 828 1 Victoria, Kronprinzessin.«

für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für Rechnungs⸗ wesen traten heute zu einer Sitzung Mec.h g

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Reichstags⸗

beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 22. November 1871. 8 8 (I. S.) Wilhelm.

Klasseneintheilung der Orte des Großherzogthums

Baden.

Namen der Städte. Servisklasse. II.

IWMW.

I. III. IV.

II

I IV. III.

J. IV.

II.

III. 1V.

.—V2 . 8 29689 9 9 69 6.. ..9. 96 9 .....9.9,beebb9... 6.6 858

Mannheim

betreffend die Einführung des preußischen Militär⸗ Strafrechts in Baden. 9 Vom 24. November 1871.

von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, auf Grund des Art, 61

Preußen ꝛc.

Fuüͤrst v. Bismarck.

der Verfassung desselben, was folgt: *

Sitzung sprachen nach dem Abg. Dr. Bamberger die Staats⸗ Minister Delbrück und Graf v. Roon, sowie die Atgg. v. Blancken⸗ burg und Dr. Friedenthal für,

v. Bonin gegen den Gesetzentwurf, betreffend die Friedens⸗ präsenzstärke des deutschen Heeres. In namentlicher Abstimmung wurde dann das Amendement Miquél (wei⸗ jähriges Pauschquantum) mit 190 gegen 84 Stimmen abgelehnt. Gleichfalls in namentlicher Abstimmung wurde §. 1 der Vorlage mit 150 gegen 134 Stimmen genehmigt/ demnächst ohne Debatte auch §. 2. Der Präsident verlas nunmehr die einzelnen Post⸗ tionen des Militäretats dem Hause, behufs etwaiger Bemer⸗ kungen. Bei der Position, welche für Bayern ein Pausch⸗ quantum von 10,854,900 Thlrn. auswirft, entspann sich eine kurze Debatte zwischen den Staats⸗Ministern v. Pfretzschner und Grafen v. Roon und den Abgg. Lasker und Frhrn. Schenck v. Stauffenberg. Sämmtliche Anträge und Resolutionen der Kommissarien des Hauses, betreffend die Matrikularbeiträgt, die Vertheilung der Kriegsentschädigung u. s. w., wurden unter Zustimmung der Regierung fast ohne Debatte genehmigt.

In der heutigen 36. Plenar⸗Sitzung des Reichs⸗ tages stand an erster Stelle auf der Tagesordnung die dritte Verathung des Gesetz⸗Entwurfs, betreffend die Frie⸗ denspräsenzstärke des deutschen Heeres und der Aus⸗ gaben für die Verwaltung desselben für die Jahre 1872, 1873 und 1874. Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. Sonne⸗ mann gegen das dreijährige Pauschquantum.

In der heutigen vierten Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertische der Staats⸗Minister

sommission: v. Bennigsen (Vors.),

liche Belastung der Grundstücke vom

[Das Expropriationsgesetz

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes

die Abgg. Crämer (Doos) und

Camphausen beiwohnte, theilte der Präsident von Forckenbeck zunächst das Resultat der Schriftführer⸗ und Asnbar missions⸗Wahlen mit. Zu Schriftführern sind hiernach gewählt die Abgg. Delius, v. d. Goltz (Dramburg), v. Saucken Insterburg), Wachler (Oels), Dr. Lieber, v. Brauchitsch, Böhmer und Sachse. Die Fachkommissionen haben sich in folgender Weise konstituirt: 1) Geschäftsordnungs⸗ Kommission: Dr. Kosch (Vorsitzender), v. Denzin (Stell⸗ vertreter), Müller emniosde und Rübsam (sSchriftführer). 2 Petitionskommission: Dr. Gneist (Vors.), Prinz Hohenlohe Stellv.), v. Liebermann und Witte (Schriftf.). 3) Agrarkom⸗ mission: Schellwitz, v. Waldaw. Reitzenstein, Kiepert und Strutz. 9 Kommission für Handel und Gewerbe: Hammacher, Dr. Achen⸗ hach, Graf Limburg⸗Styrum und Klotz (Homburg). 5) Finanz⸗ kommission: v. Mitschke⸗Collande, Dr. Löwe, Dr. Lieber und v. Kühlwetter. 6) Justizlommission: Lampugnani, Dahlmann, v. Houwald und Strecker. 7) Gemeindekommission: Phillips, v. Wedell (Mentzlin), Witt und v. Langendorf. 8) Unterrichts⸗ tommission: Dr. Techow, Bruel, Hubert und Wallichs. 9) Budget⸗

v. Wintzingerode, Bernards, v. Brauchit 1 gicert (Schriftführer). . chitsch, Mithoff und

Der Staats⸗Minister Camphausen legte dem Hause hiera zwei Gesetz⸗Entwürfe, betr. die Einrichtung 8 Schiranh

der Ober⸗Rechnungskammer und die Stempelabgaben von ge⸗

wissen bei dem Grundbuchamt anzubringenden Anträgen vor. In Bezug auf die letztere Vorlage gab der Staats⸗Minister sem Hause anheim, mit der Berathung so lange zu warten, bis der Gesetzentwurf über den E 11“ und die ding⸗ errenhause durchbera sei, um dann die Vorlage in Verbindung mit he Geseeezagen zu berathen. Es folgte hierauf die Beschlußfassung über die geschaäftliche Behandlung der frshe. eingebrachten Vorlagen.

b tion wurde einer besonderen - mission von 14 Mitgliedern, alle Faten ech se der Bücdom. kommission überwiesen. Der Staats ⸗Minister Camphausen empfahl der letzteren eine Beschleunigung in der Berathung des Staatsschatz⸗Gesetzes und des Entwurfs, betreffend die Konsoli⸗

dation preußischer Staatsanleihen. Die s des Abg. Dr. Achenhach durch Eg.. 8.b. Irace, bas Mandat den Rath im Reichskanzler⸗Amt als erloschen zuͤ eträchteflasa,

wurde der Geschäftsordnungs⸗Kommission überwiesen.

Nach Erledigung einiger Wahlprüfungen wurde die Sitzung um 12 Uhr geschlossen.

DasSchreiben des Präsidenten des Reichstages, demzufolge der Reichstag beschlossen hat, die Petition des Gesammtvereins der deutschen Geschichts⸗ und Alterthumsvereine zu Altenburg, betr. Bewilligung eines jährlichen Zuschusses von 3000 Thlrn. aus Reichsmitteln für das römisch⸗germanische Central⸗ Museum in Mainz, dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen, ist von dem Reichskanzler dem Bundesrathe vorgelegt, und von diesem in der Sitzung vom 19. d. M. dem Aus⸗ schusse ͤür Rechnungswesen überwiesen worden. Letzterer wird sich zunaͤchst mit dem Großherzoglich hessischen Bevollmächtigten in Verbindung setzen, um nähere Aufklärung über das Sachver⸗ hältniß zu erlangen.

Auf den Antrag Preußens, betreffend die Gewährung des Zollrabatts für den zur Niederlage gebrachten, nach dem 1. Januar 1872 zur Verzollung gelangenden Wein, hat sich der Bundesrath nach Anhörung des Ausschusses für Zoll⸗ und Steuerwesen in der Sitzung vom 19. d. M. mit dem von der Königlich preußischen Staatsregierung angenommenen Grundsatze einverstanden erklärt: daß für Wein, welcher zwar in Gemäßheit des bisherigen Weingroßhandel⸗Regulativs mit dem Anspruch auf Rabatt zur Niederlage genommen worden ist, jedoch erst nach dem 1. Januar 1872 zur Verzollung ab⸗ gemeldet wird, der Zollerlaß von 6 ¾ bez. 20 pCt. nicht mehr bewilligt werden dürfe, daß vielmehr die Abfertigung dieses Weines lediglich nach dem §. 103 des Vereinszollgesetzes zu er⸗ folgen habe. Der Bundesrath hat beschlossen, die Bekannt⸗ machung dieses Grundsatzes den betreffenden Regierungen h Herstellung eines einheitlichen Verfahrens anheim zu

Der Wagenmangel auf den Eisenbahnen, die Ursachen desselben und seine Folgen sind an dieser Stelle wie⸗ derholt besprochen worden. Wir haben insbesondere auch er⸗ örtert, inwieweit die ungenügende Abfuhr der Kohlen im Rhei⸗ nisch⸗Westfälischen Revier, worüber so lebhafte Klagen von Feiten der Betheiligten direkt bei den Staatsbehörden und urch die Presse erhoben werden, auf die Unterlassung recht⸗ zeitiger Vermehrung des Wagenparks und der Maschinen zu⸗

segebene Darstellung der Verhältnisse haben wir neuerdings ie Nachricht geknüpft, daß der Handels⸗Minister Kommissare 88 8 8 8 38

v. Bodelschwingh (Stellv.),

rückzuführen ist. An die in unseren resp. Artikeln rein objektiv⸗

aus seinem Ministerium nach dem Rheinisch⸗Westfälischen n. dustriebezirk mit dem Auftrage n ebeen hdesisgisigen⸗ ilt⸗ nisse einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und nach Be⸗ nehmen mit den betreffenden Bahnverwaltungen sofort die er⸗ forderlichen Maßnahmen zu treffen, um die schnellste Cirkula⸗ tion der Betriebsmittel und eine der gleichmäßigen Befriedigung des Bedürfnisses entsprechende Wagendisposition zu ermöglichen. 6 In dem Bewußtsein, daß uns Nichts ferner liegt, als sog 4 chönmalerei«, welche uns in der »Berliner Börsen⸗Zeitung⸗ (Nr. 515) zum Vorwurfe gemacht wird, kommen wir noch⸗ mals auf den Gegenstand zurück, indem wir das Ergebniß der Erkundigungen mittheilen, welche wir über die in verschie⸗ denen Artikeln der »Börsen⸗Zeitung« (Nr. 459, 515, 523 541) enthaltenen Daten über den Wagenmangel und die Anhäufung a beden endene n Bestände auf allen an der Cöln⸗ Eisenbahn belegenen K geäe aneane eenh g ohlenzechen an zuverlässiger 1 eer Wagenmangel auf der Cöln⸗Mindener Eisenbahn ist insoweit Thatsache, als den Zechen zur Zeit nicht üsenbahg ist von Wagen überwiesen werden kann, welche zur Abfuhr ihrer Produkte beansprucht wird. Was aber den Kohlenwagenpark der Bahn anlangt, so ist derselbe von 1,143,600 Ctr. Trag fähigkeit im Jahre 1867 auf ca. 1,556,400 Ctr. im Jahre 1870 gestiegen, wird bis auf 1,700,000 Ctr. am Schlu se des Jahres 1871 und weiter bis auf 1,900,000 Ctr. im Jahre 1872 sich erhöhen, sofern die neu bestellten Wagen innerhalb der kontraktlichstipulirten Fristen zur Ablieferung gelangen. Dieser Vermehrung der Transportmittel steht die Thatsache gegenüber, daß der Umfang der Kohlentransporte auf der Cöln⸗Mindener Eisenbahn von ca. 80,600,000 Ctr. im Jahre 1867 in stetiger Abnahme auf ca. 69,300,000 Ctr. im Jahre 1870 heruntergegangen war und erst im Jahre 1871, in welchem das Transportquantum bis zum I. Oktober ca. 55 Millionen Ctr. betragen hat, sich wieder zu heben scheint. Hatten sich hiernach die Transportmassen vermindert, so waren andererseits die Transportlängen, welche ein Centner durchschnittlich zurücklegte, von 8,136 Meilen pro 1867 auf 9,169 Meilen pro 1870, also um ca. 13 pCt., gewachsen, während die Transport mittel, deren Umlauf durch ausgedehntere Wegstrecken freilich verlangsamt wird nach den voxstebenden Zahlenangaben der Tragfähigkeit in dem Zeit⸗

Es bleibt dahin gestellt, ob nicht mit den jetzt in ver aud⸗ führung begriffenen, sehr bedeutenden Neubeschaffungen von Wagen (je 1000 Stück à 200 Ctr. pro 1871 und 72) unter Berücksichtigung einer gewissen Reserve, soweit wir die Bereit⸗ haltung einer solchen nach den in unserer Darlegung vom 19. September c. (Nr. 121 unseres Blattes) als eine vorsorg⸗ lich zu treffende Maßnahme bezeichnet haben, wenigstens theil⸗ weise schon früher hätte vorgegangen werden sollen. Jedenfalls wird eine unbefangene und gerechte Beurtheilung der Bahn⸗ verwaltung nicht Platz greifen können ohne Beachtung einiger Momente, welche hinsichtlich der Halden⸗Vorräthe auf den Zechen im Bereiche der Cöln⸗Mindener Bahn in Betracht kommen. 1 Die Halden⸗Vorräthe, welche auf allen diesen 34 Zechen zusammen am 7. November c. 812,100 Ctr. betrugen, ent⸗ stammen zum Theil der vorjährigen Kriegsperiode, wo Ent⸗ stehung und Anwachsen dieses Theils der Vorräthe dadurch herbeigeführt wurde, daß die zufolge der militärischen Anforde⸗- rungen beschränkte Leistungsfähigkeit der Bahnen die Zechen nöthigte, Kohlen auf die Halde zu stürzen. Im laufenden Jahre wurden alsdann zuvörderst die älteren Theile dieser Vorräthe abgefahren, neue Förderungen aber den Halde⸗ PRctänden zugeschüttet, und zwar im Interesse der Gru⸗

en, die des älteren Materials in erster Reihe ledig sein wollten. Dazu kommt, daß ein enormer Vorrath von Kohlen, welcher auf 7,000,000 Ctr. geschätzt wird, in Ruhrort als Spekulationsobjekt angehäuft ist, woraus der Bahnverwal⸗ tung die doppelte Aufgabe erwuchs, den Transport dieser Massen, welche für die dringendsten Bedürfnisse der Industrie nicht bestimmt waren, zu bewerkstelligen und zugleich den er⸗ höhten Anforderungen der Zechen zu genügen, welche aus Be⸗ sorgniß, daß durch die Ruhrorter Vorräthe die Preise herab⸗ gedrückt werden moͤchten, nach Möglichkeit die Förderung stei⸗ gern und schleunigste Abfuhr verlangen. Auch von diesem speziellen Konkurrenzfalle abgesehen, hat auf die Anhäufung der Halden⸗Vorräthe wohl der Umstand mit eingewirkt, daß bei der Höhe der Kohlenpreise das an sich natürliche Bestreben der Zechen, die Rentabilität ihres Anlagekapitals zu erhöhen, dieselben bestimmt hat, ihre Förderung weiter auszudehnen, als es nach der immerhin wenigstens annähernd im Auge zu be⸗ altenden Rücksicht auf die zur Abfuhr erforderlichen Eisenbahn⸗ ransportmittel räthlich gewesen sein dürfte. 8 Tvhatsache ist, daß die Cöln⸗Mindener Bahn alle irgend disponiblen offenen Wagen für den Kohlenverkehr verwendet