In Gemäßheit des §. 15 de Statuts des Berliner Bankvereins werden die Herren Aktionäre zu der am 18. Dezember dieses Jahres, Nachmittags 2 Uhr, im Lokale des Deutschen Handels⸗
tages im Börsengebäude (Eingang Neue Friedrichsstraße) statifindenden
ersten 9 außerordentlichen General⸗Versammlung ergebenst eingeladen. 1 1 1 Der Gegenstand der Tagesordnung ist Wahl des Aufsichtsrathes. 1ö6 —
Diejenigen Herren Aktionäre, welche ihr Stimmrecht auszuüben beabsichten, werden in Gemäßheit des §. 27 der Statuten ersucht, ihre Interimsscheine mindestens 6 Tage nach der ersten Bekanntmachung der General⸗Versammlung, mit einem doppelten Nummern⸗Verzeich⸗ nisse in unsern Bureaus, Dorotheenstr. Nr. 8, oder bei der K. K. priv. allgem österr. Boden⸗Kredit⸗Anstalt in Wien, oder bei dem Frankfurter Bankverein in Frankfurta. Main zu deponiren, und außerdem, wenn sie nicht persönlich erscheinen, die Vollmachten oder sonstigen Legitimations⸗Urkunden ihrer Vertreter spätestens am 2
117. Hezember a. 0. dem Aufsichtsrathe zur Prüfung vorzulegen. — .
Das Duplikat des Verzeichnisses, versehen mit Empfangsbeschei⸗ nigung, wird zurückgegeben und dient als Legitimation zum Eintritt in die General⸗Versammlung.
Berlin, den 30. November 1871. 8
Direktion des Berliner Bankvereins. 1I1.X4*“*““
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Einladung 1 1 zu einer am 29 Dezember d. J. stattfindenden außer⸗ ordentlichen Generalversammlung der vereinigten Ham⸗ burg⸗Magdeburger Dampfschiffahrts⸗Compagnie. Die Herren Stamm⸗ und Prioritäts⸗Aktionäre der vereinigten Hamburg⸗Magdeburger Dampfschiffahrts⸗Compagnie werden hiermit zu einer außerordentlichen Generalversammlung . 8 auf den 29. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr im Administrationshauss, Kaufhof Nr. 3 hierselbst,
Gegenstand der Tagesordnung wird sein
Die Berathung und event. Genehmigung des neuen Stat nach dem Beschlusse der Generalversammlung vom 25 n 1 d. J, anläßlich der Erweiterung der Keitenschiffahrt di Hamburg. 1 Die Eintrittskarten zur Versammlung können in den letzt 3 Tagen vorher, also vom 26. Dezember ab, nebst Stimmzettel . dem Entwurf des neuen Statutes auf dem Comtoir der Gesellschat
Kaufbof Nr. 3, in Empfang genommen werden. 88 Mazdeburg, den 29. November 1871. v 8 8” Boentzendg de⸗ E .“ er vereinigten Hamburg⸗Magdeburger Dampfschiff⸗Com Kricheldorff, ET“ pagnie
Bekannt machung. gpäüridei ühnn Einnahmen bis ultimo Oktober 1871. A. Stammbahn, Corbetha⸗Leipziger und Weißenfels. Geraer Zweigbahn. Im Personen⸗ Im Güter⸗ ö Verkehr: Verkehr: *Summa: im Monat Oktober 1871 Thlr. 124,652. Thlr. 253,648. Thlr. 378,30 „ . „ 1870 „ 110,801. » 229,159. „» 339 /960 daher mehr..
Tür. 13,851 Thir . S8.Thir e bis ult. Oktbr. 1871
“ „ 1870 8.8 1,,27,234. * 1,967,763. *
daher mehr . Thlr. 333,159. Thlr. 263,263. Thlr. 596,22. B. Dietendorf⸗Arnstädter Zweigbahn.
im Monat Oktbr. 1871 Thlr. 1,030. Thlr. 1,441. Thlr. 2771
„ 1870 „ 888. „ 1,892
„ 9 1004. 2 Türr. 12 Fölr. 137. Toir. 7f
bis ult. Oktbr. E7 Thir. 10,220 Thlr. 12,538. Thlr. 278
„ „ „ Iö“ 88-3 8,997. » 10,749. » 19/,740
daher mehr.. ZIZIööIII1“ C. Gotha⸗Leinefelder Zweigbahn.
im Monat Oktbr. 1871 Thlr. 6,420. Thlr. 11,902. Thlr. 18,322 „ 2 EL1 „ bböö66965. 10,35 bis ult. Oktbr. 1871 Thlr. 53,689. *» 78,533 „» 132 9 „ „ „ 1870* „ 25,364. » 23,177. » 48 54 *) auf der Strecke Gotha⸗Mühlhausen und vom 3. Oktober 1870 9, auf der Strecke Gotha⸗Leinefelde, vorbehaltlich späterer Feststellung. Erfurt, den 28. November 1871. 8
[3910]
daher mehr.
Die Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft.
in COTTBUsS.
In der am 24. November cr. zu Cottbus abgehaltenen konstituirenden
vurden gewählt:
Herr Adolph Gradenwitz, Moritz H. Kittel,
Herr Dr. Rosenberg, Cottbus, Vorsitzender,
Alwin Ball, in Firma „Meyer Ball“
Direktion: Direktor, 1“ Delegirter des Aufsichts. Aufsichtsrath: Direktor der Cottbus--
in Berlin,
Stellvertréter des Vorsitzenden, *
Kommerzienrath C. A. Gröschke in
Forst,
Wilhelm Haacke, Rittergutsbesitzer auf Reuden, Paul Kuhtz, Rittergutsbesitzer auf Wormelage, 8
Albert Liersch,
Präsident der Handelskammer in Cottbus
in Firma „F. G. Brückner Erben’“,F Carl Meyer, in Firma „Gebrüder Meyer“ in Berlin,
Herrm. von Muschmwitz, Rittergutsbesitzer Kommerzienrath August Richter in Muskau, J. B. Riedel, in Firma „F. Riedel & Sohn in gl. Justiz-Rath in Cott
Theodor Struck, Köni
Herr Rud. Mende, in Firma
29
Theod. Jaenicke in Forst. Cottbus, den 29.
2
2 Dr.
Moritz Sommerfeld, in Firm
November 1871. 8
8 8
Der Aufsichtsrath der Ni
Rosenberg.
auf Geisendor
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Alt-Döber
bus.
11“
Revisoren: 8 „G. Mende & Sohn in a .M. & 9. Sommerfeld in (
Finsterwalde,
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die
Thir. 1,360,305 Thlr 2,237720 Thr. 51Fn
komthur⸗Kreuzes des
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg. für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum Druckzeile 2 ½ Sgr.
189
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für Herlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.
Berlin, Sonnabend den 2. Dezember, Abende.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Großherzoglich badischen Kammerherrn und Stadt⸗ Direktor Freiherrn Goeler von Ravensberg zu Baden⸗ Baden den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, dem Königlich stiechschen Hauptmann und Befehlshaber des Gensd'armerie⸗ korpvs Moskobakis den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Großherzoglich badischen Geheimen Legations⸗Rath und Kabinets⸗-Rath Sr. Köͤniglichen Hoheit des Großherzogs Frei⸗ herrn von Ungern⸗Sternberg den Königlichen Kronen⸗ orden zweiter Klasse, dem bisherigen Konsul des Norddeutschen Bundes von Carlowitz zu Canton und dem Ober⸗Biblio⸗ ckar an der National⸗Bibliothek zu Florenz Grafen Luigi passerini den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, sowie dem Königlich bayerischen Regiments⸗Auditeur und Staats⸗ anwalt am Militär⸗Bezirksgericht zu München Koppmann und dem Kammerdiener Sr. Königlichen Hoheit des Erbgroß⸗ jer'ogs von Baden Jacob Holtenbach den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht Alerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen zur üe gst ge des dem Ceremonienmeister, Kammerherrn Freiherrn von Rosen⸗
herg, von des Könias von Bayern Majestä - 2 2 aät verliehenen Groß⸗
des dem Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath und General⸗Inspektor des Thüringischen Zoll⸗ und Handels⸗Vereins, Grolig zu Er⸗ furt, verliehenen Fuͤrstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes erster Kasse; des dem Sanitäts⸗Rath Dr. Alexander Reumont su Aachen von des Herzogs von Sachsen⸗Meiningen Hoheit ver⸗ Uehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ ernestinischen Hausordens; sowie der dem Kammerdiener Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl von Preußen, Hoeck, von des Großherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin Königlichen Hoheit verliehenen Verdienst⸗Medaille in Silber.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Alerhöchstihrem General⸗Adjutanten, General der Kavallerie Freiherrn von Manteuffel, Ober⸗Befehlshaber der Okkupa⸗ sons⸗Armee in Frankreich, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Sachsen Majestät ihm verliehenen Ordens der Rautenkrone zu ertheilen.
b Deutsches Neich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs angestellten geheimen Rechnungs⸗Revisoren Hoeler und von Klinkow⸗ strööm den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen
Bekanntmachung.
Auf der Insel Palmaria an der Meeresküste von Ita⸗ lien (Golf von Genua) ist Seitens der italienischen Telegraphen⸗ Verwaltung eine electro⸗semaphorische Telegraphen⸗Station er⸗ nichtet worden.
Die nach dieser Station gerichteten Depeschen gelangen nach den durch die Bekanntmachung vom 31. Oktober cr. ver⸗ offentlichten Bestimmungen zur Beförderung. 1
Berlin, den 30. November 1871.
Kaiserliche General⸗Direktion der Telegraphen.
von Chauvin.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bei der Ober⸗Rechnungskammer angestellten Geheimen v1““ CI1“ Lukowitz, Wilhelm d und Hermann alzwedel d Rchfhnas Ra, 88 z en Charakter als em Fabrikbesitzer Adolph Riebeck zu Halle a. S. Charakter als Kommerzien⸗Rath zu “ 8 g.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
peianntmachung, betreffend die der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft ertheilte landesherrliche Konzession zum Bau und Betrieb einer Loko⸗ motivbahn von Gleiwitz in der Richtung auf Morgenroth und über Antonienhütte in der Richtung auf Schwientochlowitz und Kattowitz nebst Zweigbahnen behufs Anschlusses an die zwischen der Oberschlesischen und der Wilhelmsbahn belegenen Gruben⸗ ö“ nd
önig ajestät haben mittelst Allerhöchster Konzes⸗ sions⸗Urkunde vom 20. November 1871 der bechltee Enzen Eisenbahn⸗Gesellschaft den Bau und Betrieb einer Lokomotiv⸗ Antonienhuͤtte in verdenrchichtegna guf Morgenroth und über Kattowitz nebst Zweigbahnen behufs Anschlusses an bie zwwistted der Oberschlesischen und der Wilhelmsbahn belegenen Gruben⸗ und Hüttenwerke unter gleichzeitiger Verleihung des Expropria⸗ tionsrechts zu gestatten geruht. Die vorgedachte Urkunde ge⸗ langt durch die Amtsblätter der Königlichen Regierungen in Breslau und Oppeln zur Veröffentlichung. 8
Berlin, den 25. November 1871.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Weishaupt.
Finanz⸗Ministerium.
Durch eine Bekanntmachung des Großherzoglich sächsischen Staats⸗Ministeriums zu Weimar vom 16. September d. Is. ist Behufs vollständiger Einziehung der nach der Bekannt⸗ machung vom 1. November 1859 ausgegebenen und noch im Umlaufe befindlichen Großherzoglich sächsischen Kassen⸗Anwei⸗ sungen für die Inhaber derselben eine Frist bis einschließlich den 30. April 1873 zum Umtausche dieser Kassenanweisungen gegen dergleichen neue nach Maßgabe der Bekanntmachung vom 26. April 1871 angefertigte, anberaumt.
Nach der Bekanntmachung vom 16. September d. J. können bis zum 1. Februar 1873 die gedachten älteren Kassen⸗ anweisungen nach wie vor bei allen öffentlichen Kassen des Großherzogthums Sachsen⸗Weimar in Zahlung verwendet und außerdem nicht nur bei der Großherzoglichen Haupt⸗Staatskasse, sondern auch bei den Großherzoglichen Rechnungsämtern gegen neue umgetauscht werden, bei letzteren jedoch nur insoweit, als deren jeweilige Vorräthe an neuen Kassenanweisungen aus⸗ reichen. Während der drei letzten Monate — vom 1. Februar bis einschließlich 30. April 1873 — können die gedachten älteren Kassenanweisungen lediglich bei der Großherzoglichen Haupt⸗ Staatskasse zum Umtausche präsentirt werden. Mit Eintritt des 1. Mai 1873 werden alle nach der Bekanntmachung vom 1. November 1859 »in Gemäßheit des Gesetzes vom 20. April 1859« ausgegebenen Großherzoglich sächsischen Kassen⸗ anweisungen rechtlich werthlos und findet dagegen eine Berufung auf die Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht statt. Es sind deshalb durch die vorge⸗
8 F.