1871 / 186 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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16) Ges. Entw. über die Einführung des Norddeutschen Bundes⸗ gesetzes, Maßregeln gegen die Rinderpest betr., vom 9. April 1869, in Bayern und Württemberg.

1 17) Ges. Entw, betr. die Einführung der Maß⸗ und Gewichts⸗ Ordnung in Bayern.

18) Ges. Entw., betr. die Einführung des Gesetzes über die Ver⸗ pflichtung zum Kriegsdienste in Bayern.

19) Ges. Entw., betr. die Einführung des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz in Württemberg und Baden.

20) Ges. Entw., betr. die Einführung der Gewerbe⸗Ordnung in Württemberg.

21) Ges. Entw., betr. die Einführung des Gesetzes vom 25. Juli 1868 über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht in Baden.

22) Ges. Entw., betr. die Einführung des Gesetzes vom 8. April 1868 über die Unterstützung hülfsbedürftiger Familien zum Dienste einberufener Mannschaften in Baden.

23) Ges. Entw., betr. die Ueberweisung eiserner Vorschüsse für die Verwaltung des Reichsheeres; dieser ist dadurch erledigt, daß seine wesentlichen Bestimmungen Aufnahme gefunden haben in den Etats, in Folge dessen er Seitens der verbündeten Regierungen zurückgezogen wurde.

B. Die beiden vorgelegten und erledigten Verträge sind:

1) Uebereinkunft vom 12. Oktober 1871 zu dem Friedensvertrage mit Frankreich. .

2) Auslieferungsvertrag zwischen Deutschland und Italien nebst Separatprotokoll vom 31. Okiober 1871.

C. Sonstige Vorlagen sind an den Reichstag gekommen:

1) Nachweisung von den bis zum Schlusse des Jahres 1870 für den Hafenbau an der Jade gemachten Ausgaben und Nachweisung der in der Ausführung begriffenen Bauten auf dem Marine⸗Etablisse⸗ ment zu Wilhelmshaven.

2) Nachweisungen 2) für die Marine⸗Verwaltung, b) für die Telegraphenverwaltung daruber, wieviel von den übertragbaren Fonds in dem Vorjahre wirklich verwandt und wieviel daher von denselben für das laufende Jahr noch disponibel ist. sn zum dritten Bericht der Staatsschulden⸗Kommission ur 70.

4) Uebersicht der Vorschriften fremder Gesetzgebungen über einen

staatsgefährlichen Mißbrauch des geistlichen Amtes. „5) Programm für den Entwurf zu einem Parlamentsgebäͤude für g deutschen Reichstag.

„Von den Mintglirdern des Reichstages sind fünf Anträge ein⸗ gebracht, von denen drei von dem Reichstage erledigt und angenom⸗ men worden:

1) Büsing (Güstrow) und Gen. auf Annahme des vorgeschlage⸗

8 Gesetzentwurfes, betr. die Volksvertretung in den Bundes⸗

aaten.

2) Lasker und Gen. auf Annahme des vorgeschlagenen Gesetz⸗

Entwurfs, betr. die Abänderung der Nr. 13 des Art. 4 der Ver⸗ assung des Deutschen Reiches.

3) v. Cranach und Gen., betr. die Rückgewährung der von den

Kemmunen geleisteten Kriegsleistungen.

4) Antrag Harkort und Gen., betr. die Revision des mit dem

Königreich Portugal abgeschlossenen Handels⸗ und Schiffahrts⸗

Vertrages ist durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt, und

5) Antrag v. Unruh und Gen., betr. die Abänderung des zweiten

Absatzes des §. 52 und des §. 53 der Geschäftsordnung ge⸗

Congte wegen Schluß des Reichstages nicht zur Verhandlung im

enum.

LE. Die von den Mitgliedern des Reichstages gestellten neun Interpellationen sind sämmtlich zur Beantwortung gelangt. Dieselben bezogen sich:

1) Richter und Gen. auf die Verhältnisse der noch bei der Fahne

befindlichen Mannschaften der Reserve.

Schulze und Gen. auf den vom Reichstage in der Sitzung

vom 25. April 1871 angenommenen Gesettzentwurf, betr. die

Gewährung von Reisekosten und Diaͤten an die Mitglieder des

Reichstages.

Schulze —Miquél-— Holder und Gen. auf die Vertheilung

der Beihülfen an Offiziere, Aerzte und Mannschaften der Re⸗

serve und Landwehr.

Dr. Völk— Wiggers und Gen. auf den vom Reichstage in

der Sitzung vom 15. Mai 1871 angenommenen Gesetzentwurf,

betr. die Kautionspflichtigkeit periodischer Druckschriften.

5) Jacobi und Gen. auf Vorbereitungen für ein Reichsgesetz über

das Versicherungswesen.

v. Mallinckrodt und Gen. auf die Vergütungen für die wäͤäh⸗

rend des Krieges gegen Frankreich von den Gemeinden gestelten

Fuhrwerke. 3 85

Richter und Gen. auf den Stand der Vorarbeiten für den

Erlaß eines Gesetzes über den Betrieb des Apothekergewerbes.

Erhard —Hausmann Lippe und Gen. auf die Verletzung

des Deutschen Straf.Gesetzbuches durch eine Verordnung der

Fürstlich Lippeschen Regierung. G

9) Richter und Gen. auf die Untersuchung wegen Wahlfälschungen

bei der Wahl des Grafen v. d. Schulenburg⸗Beetzendorf.

F. Petitionen sind 367 eingegangen. Davon sind 19 dem Herrn Reichskanzler üͤberwiesen, 60 durch die, über bezügliche Gesetz⸗ entwörfe und Anträge gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt, 29 durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt; 140 zur Erörterung im Plenum nicht für geeignet erachtet, 2 von den Petenten wieder zurückgezogen und 117 wegen Schlusses der Session unerledigt geblieben. Dee Petitionskommission hat im Ganzen 9 schriftliche Berichte erstattet, von denen indessen nur 6 zur Verhandlung im Plenum gelangten.

G. Wahlprüfungen haben 18 sattgefunden. Dabei sind 15 Wahlen für gültig, 3) für ungültig erklärt (die im 7. Düsseldorfer,

im 7. Oppelner und im 1 Magdeburger Wahlkreise), 1 Wahl ist un⸗

geprüft geblieben. Zur Zeit sind 6 Mandate erledigt: das für

6. Posener, das für den 6. Marienwerderschen, das für den 2. ündhn fränkischen, das für den 7. Düsseldorfer, das fuͤr den 7. Oppelner und das für den 1. Magdeburger Wahlkreis.

H. Sitzungen. In der Zeit vom 16 Oktober bis 1. Dezember 1871 oder in 46 Tagen hat der Reichstag 36 Plenarsitzungen gehalten, die Kommissionen und Abtheilungen haben zusammen 116 Sitzungen kezat sind von denselben 21 schriftliche und 8 mündliche Berichte erstattet. 8

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b II.

Aus den Spezial⸗Etats der einzelnen Verwaltungszweige geben wir die nachfolgende Uebersicht der wichtigeren Einnahmen und Aus⸗ gaben für 1872, verglichen mit den betreffenden Ansäͤtzen des vorigen Etats. Domainen⸗Verwaltung. Die Einnahme ist auf 9,587,030 Thlr., um 38,760 Thlr. niedriger als für 1871, veranschlagt. Es entfallen hiervon auf: grundherrliche Hebungen ꝛc. 1,634,419 Thlr. (— 69,096 Thlr.), Domainen⸗Amortisationsrenten 1,996,632 Thlr. (weniger 230 Thlr.), Ertrag von Domainen⸗Grundstücken ꝛc. 5,907,275 TChlr. (+ 43,580 Thlr.) aus den Erträgen der Gras⸗ ꝛec. Nutzungen 31,604 Thlr. (+ 722 Thlr.), sonstige Einnahmen 17,100 Thlr. (— 13,736 Thlr.) Die Ansgaben detragen 2,528,940 Thlr. (†. 450,920 Thlr.), weovon 2,034,440 Thlr. (s— 43,580 Thlr.) für dauernde und 494,500 Thlr. (1871 Nichts) für extraordinäre Bedürf⸗ nisse bestimmt sind. Von letztgedachtem sollen allein 415,000 Thlr. zur Eindeichung der sogenannten kaxqueller in der Provinz Schleswig⸗Holstein, der Rest aber zu Meliorationen in Ost⸗ friesland und zu Vorarbeiten für die bergmännische Gewinnung von Bernstein in der Provinz Prceußen verwendet werden. Nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen ergtebt sich ein Ueberschuß von 7,058,090 Thlr. (— 489,680 Thlr.)

Forsiv erwaltung. Die Einnahme ist mit 13,940,000 Thlr. (+ 1000 Thlr.) auf den Etat gebracht und treffen hiervon auf Ein⸗ nahmen für Holz wie im Vorjabre 12,303,000 Thlr., für Neben⸗ nutzungen 1,053,000 Thlr. (+ 22,000 Thlr.), während die Einnahmen aus der Jagd, von Neben⸗Betriebsanstalten, von den Forst⸗Lehranstal⸗ ten und sonstigen Erträgen auf 584,000 Thlr. (— 21,000 Thlr) ver⸗ anschlagt sind. Die Ausgaben sind auf 7,529,900 Thlr. (— 2600 Thaler) angenommen und zwar für die fortdauernden auf 6,968,000 Thaler (†. 105,500 Thlr.), die außerdrdentlichen auf 561,900 Thlr. (— 108,100 Thlr.). Die Steigerung der laufenden Ausgaben beruht hauptsaͤchlich in der Erhöhung der Dienstaufwands⸗Entschädigung der Forstbeamten, in den hoͤheren Kosten fur Werbung und Transport der Forstprodukte und in der nothwendigen Erhöhung des Baukosten⸗ fonds. Die außerordentlichen Ausgaben sind zur Abloͤsung von Forst⸗ servituten, zum Ankauf von Grundstücken, zu Forstkulturen, Praͤmien zu Chausseen ꝛc. bestimmt. Der von der Forstverwaltung für 1872 zu erwartende Ueberschuß ist auf 6,410,100 Thlr. (+ 3600 Thlr.) berechnet. Der zur Holzzucht bestimmte, im Besitz des Staats befind⸗ liche Waldboden hat einen Flächeninhalt von 2.337,325 Hektaren, denen noch 33,221 Hektare gemeinschaftliche Waldungen hinzutreten.

Direkte Steuern. Der Exfat veronschlagt die Einnahme aus denselben auf 44,031,000 Thlr. (+ 564,000 Thlr.), und zwar: Grundsteuer 13,050,000 Thlr. (— 33,400 Thlr), Gebäudesteuer 4,7 65,000 Thlr. (+ 90,000 Thlr.), klassifizirte Einkommensteuer 5,652,000 Thlr. 88,000 Thlr.), Klassensteuer 13,168,000 Thlr. (+ 98,000 Thlr.), Gewerbesteuer 5,386,000 Thlr. (+ 149,000 Tölr.), Eisenbabnabgabe 1,916,500 Thlr. (+ 173,500 Thlr.), sonstige Einnahmen 93,500 Tblr. (— 1100 Thlr.) und sind bei dieser Veranschlagung im Allgemeinen die bei den einzelnen Steuerzweigen in den Jahren 1868—1870 wirk⸗ lich aufgekommenen Erträge zu Grunde gelegt worden. Die fort⸗ dauernden Ausgaben sind mit 2,159,000 Thlr., um 6000 SThlr. niedriger als im Vorjahre, angenommen, wogegen eine Erhöhung der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben von 250,000 Thlr. in 1871 auf 545,129 Thlr. stattgefunden hat. Von letzterem Betrage sind 500,000 Thlr. zur Ausführung der anderweiten Regelung der Grund⸗ steuer in den Provinzen Schleswig⸗Holstein, Hannover und Hessen⸗ Nassau, sowie im Kreise Meisenheim bestimmt. Die direkten Steuern ergeben für 1872 einen Ueberschuß von 41,326,871 Thlr. (+ 274,871 Thlr.)

Indirekte Steuern. Die Einnahme ist auf 18,532,000 Thlr. (+ 243,580 Thlr.) veranschlagt und treffen hiervon auf Reichssteuern 4,361,530 Thlr. (+ 177,060 Thlr.) und auf Einnahmen für alleinige Preußische Nechnung 14,170,470 Thlr. (+. 66,520 Thlr.). Der erstge⸗ dachte Betrag umfaßt die Verwaltungskosten, welche Preußen bei Er⸗ hebung der Zölle, Rübenzuckergeuer, Salz⸗ und Tabakssteuer, Brannt⸗ wein⸗ und Braumalzsteuer von der an die Reichskasse abzuführenden Einnahmen vorweg in Abzug bringt. Unter den Einnahmen für olleinige Preußische Rechnung sind angesetzt: Mabsteuer 1,700,000 Thlr. ( 55,090 Thlr.), Schlachtsteuer 2,100,000 Thlr. (+† 134,760 Thlr.), Stempelsteuer 7,000,000 Thlr. wie im Vorjahr, Antbeil an der deutschen Wechselstempelsteuer 254,600 Thlr. (— 103,200 Thlr.), Chausseegelder 1,540,000 Thlr. (— 27,000 Thlr.), Brücken⸗, Fähr⸗ und Hoͤfengelder, Strom⸗ und Kanalgefälle 600,000 Thlr. wie 1871, Niederlage⸗, Krahn⸗ und Wegegeld 47,400 Thlr. (+ 2400 Thlir), Kontrolegebühr für Salz 25,000 Tolr. wie 1871, Hypotheken⸗ und Gerichtsschrei erei⸗Gebühren 240,000 Tdir. (— 5000 Tbhblr), Straf⸗

gelder 80,000 Thlr. (— 4000 Thlr.), sonstige Einnahmen 283,470 Thlr.—

(+ 13,470 Tolr). Die Ausgaben sind mit 6,438,670 Thlr. (— 94,745 Thlr.) in den Etat gestellt und zwar die forrdauernden mit 6,404 000 Thlr. (— (8,800 Thlr.), die außerordentlichen mit 34,670 Thlr. (— 25,945 Thlr.).

Die Verminderung der ersteren ist

auptsächlich dadurch bedinzt,

3723

haup daß die Ausgaben für Zollvereins⸗ beamte vom Jahre 1872 ab auf den Reichsetat übergehen. Der Ueberschuß der indirekten Steuern beträgt 12,093,330 Thlr. (+ 338,325 Thlr.).

Lotterie⸗Verwaltung. Als Einnahme sind 1,335,500 Thlr. (s— 4100 Thlr) nach dem Durchschnitt der wirklichen Einnahmen in den Jahren 1868 1870, ebenso an Ausgabe 23,100 Thlr. (s— 200 Thaler) in Ansatz gebracht, so daß sich der Ueberschuß dieser Ver⸗ waltung a f 1,312,400 Thlr. (—3900 Thlr.) berechnet.

Seehandlungs⸗Institut. Der Gewinn des Instituts hat betragen in den Jahren 1868: 574,553 Thlr., 1869: 645,491 Thlr., 1870: 1,258,594 Thlr., überhaupt 2,478,638 Thlr. oder durchschnittlich 826,212 Thlr., an Stelle deren für 1872 rund 800,000 Thlr. (+ 100,000 Thlr.) als Einnahme auf den Etat gebracht worden sind, welche gleichzeitig als Ueberschuß erscheinen, da die Ausgaben an Be⸗ soldungen ꝛc., welche für 1872 auf Höhe von 57,016 ¾ Thlr. (+† 5908 ¾ Thaler) veranschlagt sind, aus den Fonds des Instituts bestritten werden. Nach dem Hauptabschluß per ult. Dezember 1870 betrugen die Aktiva des Instituts 116,202,101 Thlr., die Passiva 115 643,508 Thaler, so daß nach Abführung von 700,000 Toelr. zum Staatshaus⸗ halte pro 1870 noch ein Nettogewinn von 558,593 Thlr. verblieben ist.

Preußische Bank. Der Gewinnantheil des Staats ist nach dem Durchschnitt der Jahre 1868 1870 auf 1,026,667 Thlr berechnet, welchen noch hinzutreten 66,423 Thlr. Zinsen von dem Einschußkapi⸗ tale des Staats im Betrage von 1,897,800 Thlr. à 3 ½ pCr. und 621,910 Thlr. Zuschuß zur Verzinsung und ö der Staats⸗ Anleihe vom Jahre 1856, so daß also die Gesammt⸗Einnahme von der Preußischen Bank für 1872 sich auf 1,715,000 Thlr. (240,000 Thlr. mehr als in 1871) stellt. 8

Münzverwaltung. Die Einnahmen der Münzen in Berlin, Hannover und Frankfurt a. M. sind auf 260,443 Thlr. (— 3880 Thlr.), die Ausgaben derselben auf 232,433 Thlr. (+ 6530 Thlr.), und zwar 192,433 Thlr. fortdauernde (— 33,470 Thlr.) und 40,000 Thlr. extra⸗ ordinaire (1871 Nichts) veranschlagt, so daß sich also ein Ueberschuß von 28,010 Thlr. (— 10,410 Thlr.) ergeben würde. Indeß koͤnnen diese Ziffern als feststehend nicht angesehen werden, weil der denselben zu Grunde liegende Betriebsplan eine Aenderung erleiden wird, Falls durch die Reichsgesetzgebung die Ausprägung von Reichsgoldmünzen angeordnet wird. Die in Ansatz gebrachte außerordentliche Ausgabe von 40,000 Thlr. soll zum Umbau der Münzanstalt in Frankfurt ga. M. und zur Beschaffung der für die neuen Einrichtungen erforderlichen Betriebs⸗Inventarienstücke verwendet werden.

Staatsdruckerei. Die Ecträge aus dem Geschäftsbetriebe und den sonstigen Einnahmen dieser Anstalt haben nach den Ergeb⸗ nissen der letzten drei Jahre 1868 bis 1870 mit 327,700 Thlr. (gegen 1871 mehr 32,000 Thlr.) auf den Etat gebracht werden können. Dementsprechend haben aber auch die Ausgaben, namentlich in Folge der Steigerung der Lohn ätze der Arbeiter, auf 205,100 Thlr. (um 2500 Thlr. mehr als in 1871) veranschlagt werden müssen. Hiernach wird der voraussichtliche Ueberschuß der Staatsdruckerei für 1872 122,600 Thaler (+ 29,500 Thlr.) betragen.

Allgemeine Kassen⸗Verwaltung. Die Einnahmen sind für 1872 auf 14,534,619 Thlr. (+ 7,849,769 Thl.) veranschlagt, und zwar Zinsen und Dividenden von den aus dem Ertrage der Eisen⸗ bahnabgabe angekauften Aktien 219,106 Thir. (— 1098 Thlr.), ver⸗ schiedene andere Einnahmen 686 252 Thlr. (+ 61,256 Thlr), Ein⸗ nahmen des Staatsschatzes 3,300,000 Thlr. (+ 1,250,000 Thlr.), Ueberschuß der Verwaltung des Jahres 1870 6,206,260 Thlr. (1871 nichts), Erlös für die dem Tilgungsfond der Staatsschulden zu über⸗ weisenden Schuldverschreibungen 4,003,000 Thlr. 410,000 Thlr.), außerordentliche Einnahmen 120,000 Thlr. (— 76,650 Thlr.). Nach einer dem Etat beigefügten Nachweisung des Vermögens des Staats⸗ schatzes am Schlusse des Jahres 1870 betrug dasselbe mit Einschluß des zu Kriegszwecken an die Generalkasse des Norddeutschen Bundes ge⸗ zahlten Vorschusses, im Ganzen 31,619,101 Thlr. 11 ½ Sgr.

Porzellan⸗Manufaktur. Der Etat weist als Einnahme in Ubereinstimmung mit dem Vorjahre 153 000 Thlr. nach, wovon 150 000 Thlr. durch den Verkauf der Fabrikate erzielt werden. Die Gesammtausgaben sind mit 273,000 Thlr. (+ 45,000 Thlr.) in An⸗ Elag gebracht, von welchen 143,000 Thlr. zu dauernden und 130,000

hlr. zu einmaligen und außerordentlichen Ausgaben bestimmt sind. Der letztere Betrag soll zum Ankauf und zur Einrichtung eines Grundstücks in Berlin für das Verkaufslager der Porzellan⸗Manu⸗ faktur, welches letztere jetzt miethsweise untergebracht ist, verwendet werden. Sieht man von den extrgordinären Ausgaben ab, so ge⸗ währt die Prozellan⸗Manufaktur für 1872 einen Ueberschuß von 10,000 Thlr., wie solchen auch der Etat für 1871 nachwies.

Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗Verwaltung. Im Gan⸗ zen veranschlagt der Etat die Einnahme auf 26,230,373 Thlr., um 1,712,085 Thlr. höher als im Vorjahre, und wird diese Mehreinnahme durch die Steigerung der Produktion, des Debits⸗ und der Produk⸗ ten⸗Verkautspreise begründet. Im Einzelnen sollen aufkommen bei den Bergwerken 17,290,090 Thlr. (+£ 1,175,230 Thlr.), bei den Hüt⸗ tenwerken 6,189,475 Thlr. (+ 278,471 Thlr.), bei den Salzwerken 1/728,473 Thlr. (+. 235,497 Thlr.), an sonstigen Einnahmen 1/022,335 Thlr. (+ℳ 22,887 Thlr.) Die Ausgaben im Ordina⸗ rium belaufen sich auf 20,701,604 Thlr. und zeigen gegen 1871 eine Zunahme von 580,988 Thlr. Es haben namentlich die Betriebskosten bei den Bergwerken um 247,754 Thlr., bei den Hüttenwerken um 249,723 Thlr., bei den Salzwerken um 79,168 Thlr. höher als im Vorjahr veranschlagt werden müssen, und beruht das Mehr theils in der anderweiten Regulirung der Normal⸗ Besoldungssätze der Berg⸗ werks⸗ ꝛc. Beamten, theils wird dasselbe durch die Produktions⸗ Steigerung, sowie durch die Erhöhung der Betriebslöhne, Debits⸗ kosten u. s. w. bedingt Für Verwaltungskosten bei der Ministerial⸗ Abtheilung für das Bergwesen sind im Etat 49,945 Thlr. (— 225

1 X“ 1“ Thaler), bei den Ober⸗Bergämtern 311,105 Thlr. (— 1966 Thlr.) und an sonstigen Verwaltungs⸗ und Betriebsausgaben 165,697 Thaler (+ 6534 Thlr.) angesetzt. Zu einmaligen und außerordent⸗ lichen Ausgaben sollen 503,000 Thlr., 143,000 Thlr. mehr als für 1871, verwendet werden, namentlich: 40,000 Thylr. zur Ausführung von Bohrversuchen, 60,000 Thlr. zu Baupräͤmien für Vergleute, 70,000 Thlr. als dritte Rate zur Anlage eines Steinsalzschachtes zu Seegeberg, 100,000 Thlr. erste Rate zur Anlage eines Salzwerks bei Inowraclaw (Prsv. Posen), 173,000 Thlr. zur Anlage von Loko⸗ motipbahnen, 30,000 Thlr. zum Bau eines neuen Dienstgebäudes, für das Ober⸗Bergamt in Dortmund, 30,000 Tbzlr. als erste Rate der Subvention zum Bau der St. Gotthard⸗Eisenbahn. Die Preußische Staatskasse wird zu diesem Unternehmen 400,000 Thlr beitragen, wo⸗ von auf den Etat der Eisenbahn⸗Verwaltung und ½ auf den Etat der Verwaltung zu übernehmen sind.

Der für 1872 zu erwartende Ueberschuß ist mit 5,025,769 Thle., um 988,097 Thlr. höher als für 1871, auf den Etat gebracht. Eisenbahn⸗Verwaltung. Die Brutto⸗Einnahme ist 1872 auf 40,778,922 Thlr., um 3 198,585 Thlr. höher als für 1871 veranschlagt und entfallen hiervon auf die Staats⸗Eisenbahnen welchen der Staat betheiligt ist 1,840,113 Thlr. (+£ 210,166 Thlr.), auf sonstige Einnahmen 45,783 Thlr. (+ 1200 Thlr.). ie Erträge der Staatsbahnen haben nach den der Vorjahre und unter Berücksichtigung des gesteigerten Verkehrs durchgängig mi Beträgen als im Vorjahre auf den Etat gebracht werden önnen. Im Einzelnen sind angesetzt: für die Niederschlestsch⸗Märtische Eisenbahn 8,000,000 Thlr. (4+. 500,000 Thlr.), die Verbindungsbahn zu Berlin 246,000 Thlr. (+ 16,000 Thlr.), die Ostbahn 10,000,000 Thaler (†+† 900,000 Thlr.), die Westfälische Bahn 3,500,000 Thlr. (+ 300,000 Thlr), die Saarbrücker Bahn 2,400,000 Thlr. (4 100,000 Thaler), die Hannoverschen Bahnen 9,700,000 Thaler (†+ 500,000 Thlr.), die Bebra⸗Hanauer Bahn 1,200,000 Thlr. (+ 300,000 Thlr.), die Nassauische Bahn 1,310,000 Thlr. (+† 110,000 Thlr.), die Main⸗ Weserbahn 2,300,000 Thlr. (+ 200,000 Thlr.), die Main⸗Neckarbahn 117,025 Thlr. (— 1541 Thlr.), die Frankfurt⸗Offenbacher Bahn 70,000 Thlr. (+ 48,760 Thlr) die Heppens⸗Oldenburger Bahn 50,000 Thlr. (+ 14,000 Thlr.). 8 8

Die Gesammtausgaben betragen nach dem Etat 28,652,834 Thlr., 4,839,073 Thlr. mehr als im Vorjahre, nnd zwar die fort⸗ dauernden 25,666,834 Thlr. (+ 2,759,573 Thlr.), die einmaligen und außerordentlichen 2,986,000 Thlr. (+ 2,079,500 Thlr.) Die dauern⸗ den Ausgaben haben mit Rücksicht auf den Bedarf der Vorjahre und den gesteigerten Verkehr gegen den letzten Etat höher veranschlagt werden müssen. Es sind Grgeg für die Staatseisenbahnen 24,134,827 Thlr. (+ 2,750,790 Tolr.), für die Privatbahnen, bei welchen der Staat betheiligt ist, 1,339,644 Thlr. (— 7914 Ihlr.), für die Centralverwaltung und die Eisenbahn⸗Kommissariate 132,363 Tolr. (*+ 16,697 Thlr.) Von den extraordinären Ausgaben sind 2,720,000 Thlr. zur Erweiterung und zum Umbau von Bahnhöfen zc., 101,000 Thlr. als Beihuͤlfe zu neuen Eisenbahnbauten in Ostpreußen und Westfalen, 15,000 Thlr. als Subvention zum Bau der St. Gotthardbahn bestimmt, während die übrigen 150,000 Thlr. einen Dispositionsfonds zu unvorhergesehenen außerordentlichen Aus⸗ gaben für die Staatseisenbahnen bilden ssllen. 1

Der Ueberschuß der Eisenbahnverwaltung beträgt 12,126,087 Thaler (gegen 1871 weniger 1,640,487 Thlr.); hiervon kommen jedoch 8 zur Verzinsung und Tilgung der Eisenbahnschuld 11,444,795 Thlr. vorweg in Abzug, so daß den allgemeinen Staatsfonds nur ein Ueber⸗ schußbetrag von 681,292 Thlr. zufließt. Die am Schlusse des Jahres 1871 ausstehenden Eisenbahnschulden, welche im Etat der Staats⸗ schulden⸗Verwaltung weiter nachgewiesen werden, betragen 200,853,945 Thaler, von welchen im Jahre 1872 3,084,595 Thlr. getilgt werden

sollen.

8 ‚Produkten- und WWaaren-Börse.

Berlin, 2. Dezember. (Amtliche Preisfeststellung KAon Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus auf Grund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der vereideten Waaren- und Produktenmakler.) 8

Weizen pr. 1000 Kilogr. loco 68 85 Thlr. nach Quali- tät, fein weiss. poln. 83 ⅔˖ Thlr. bez., gelber: pr. diesen Monat 80 à 79¾ bez., April- Mai 1872 79 ¾R à 79 bez., Mai-Juni 80 à 79 ¾ bez. Gek. 2000 Ctr. Kündigungspreis 80 Thlr. pr. 1000 Kilogr.

Kogsan pr. 1000 Kilogr. loco 54 58 Thlr. nach Qual. ge- fordert, 55 ¾ 57 ¾ Thlr. nach Qual bez, pr. diesen Monat 56 ¾ à 55 bez., Dezember-Januar 56 à 55 bez., April -Mai 1872 56 à 55 ¼ bez., bez. Gekündigt 5000 Ctr. Cündigungspr. 55 r. pr. LCilogr. G GeFets br. 1000 Kieroverhe 48— 60 Thlr. nach Qualität,

ine 48 60 Thlr. nach Qualität. pr. 1000 Kilogr. loco 41 50 Thlr. nach Qual., pr. diesen Monat 45 bez., April-Mai 1872 46 ¾ à 46 à 46 bez.

Roggenmehl Nr. 0 u. 1 pr. 100 Kilogr. Brutro unversteuert inkl. Sack pr. diesen Monat 8 Thlr. 5 Sgr. à 4 ½ Sgr. bez., Januar-Februar 1872 8 Thlr. 1 Sgr. nomi., April-Mai 7 Thlr. 29 Sgr. bez. 8 8

Erbsen pr. 1000 Kilogr. Kochwaare 55— 60 Thlr. nach Qua- lität, Futterwaare 50 53 Thlr. nach Qualität. 1“

Rüböl pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco 27 ¾½ bez., flüssiges

28 ½ Thlr, pr. diesen Monat 27 à 27 ¾ bez., Dezember-Januar

27 ½ à 272% bez., April-Mai 1872 28 ¼ bez., Mai-Juni 28 ⁄8 Thlr. Gek. 2300 Ctr. Kündigungspr, 27 ¾ Thlr. pr. 100 Kilogr. Leinöl pr. 100 Kilogr. ohue Fass loco 26 ½ Thlir.