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Magdeburge
Die Ueberzeichnung auf die am 1.
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obiger Gesellschaft ist eine so außerordentlich große, daß die Anmeldungen nur nach
Modus Beruͤcksichtigung finden koͤnnen: Es entfall
4 — 8 5
Die erste Einza nnungslisten zu leisten Magdeburg,
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Das Gründnngs⸗Comité
au- und Credit-Bank,
und 2. Dezember zur Subskription aufgelegten Aktien
1
100 Thlr.
» 9000 1
8
100,000 „ bis inkl. 120,000 Thlr.
lagdeburger
Die Herren Zeichner zu obiger Gesellschaft werden zu der
ven 23.
1) Berathung und Feststellung des Gesellschaftsstatutt.
2) Nachweisung, daß das Gruͤndungskapital vollstaͤn 1 10 1“ sind, resp. der hieruͤber nach Artikel 209a des Gese Juni 1870, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die 2
11.
gesellschaften, zu fassende Beschluß.
3) Wahl von zwoͤlf Mitgliedern des Weifsichtergtht Gegen Vorzeigung ihrer Interimsscheine erhalten die Herren Zeichner im
folgendem
Dezember 1871, Vormittags 11 Uhr, ...iim Börsenhause
n konstituirenden Generalversammlung ergebenst
Taeogesordnung.
dig gezeichnet ist und auf jede Aktie
esetzes vom lktien
Geschäftslokale der Magdeburger Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft,
in den Tagen vom 20. bis 22. Dezemb
zum Eintritt in die Generalversammlung legitimiren.
kann sich auf Grund vertreten lassen.
Block, Coste, B. Freise, von L. F. Kricheldorff, Petschke, W
G. Lehnert, C. Listemann, A. 2— C. Schmidt, O. Schönstedt, G. Schneider, Vo
Alte Markt Nr. 11,
er 1871 auf den Namen lautende Stimmkarten, welche Jeder hiernach stimmberechtigte Zeichner schriftlicher Vollmacht durch einen andern stimmberechtigten Zeichner
agdeburg, den 5. Dezember 18711. b Das Comitée
der Magdeburger Bau- und Cr
incksieck, PFriedr. Knoblauch 1, G F. A. Neubauer ,
gtel, H. Zuckschwerdt.
edie cn Bank.
(a. 120 Xll.
und Credit-Bank
lehrer Pomplun
„Otto
1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg. 8 für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 2 x½ Sgr.
Alle Post-Anstalten des In⸗ und 48 Auslandes nehmen Bestellung au, für Lerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren und Beamten Orden zu ver⸗ leihen und zwar:
den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse:
dem Kaiserlich russischen Flotten⸗Kapitän Baron von Schilling, Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers;
den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse:
dem Königlich bayerischen Major und Platz⸗Stabsoffizier Freiherrn von Frays zu München; den Königlichen Nrbchte Her en zweiter Klasse mit ern:
dem Königlich bayerischen General⸗Major Freiherrn von Nesselrode⸗Hugenpoet, Kommandant von München ünd dem Königlich bayerischen General⸗Major Gerstner, Vor⸗ stand der Eisenbahn⸗Central⸗Kommission daselbst;
den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse: dem Kaiserlich russischen Hauptmann Grafen Adlerberg, lügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers, dem Königlich
bayerischen Hauptmann Wintter, Platz⸗Adjutanten bei der
Nommandantschaft von München, und dem Königlich bayerischen auptmann Schinner, owie 1t den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse: dem Kaiserlich russischen Lieutenant Bra esch vom Feldjäger⸗ orps und den Kaiserlich russischen Kollegien⸗Registratoren Alexis Larionoff und Paul Lavrentjeff zu St. Peters⸗ “
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Professor Dr. Ohm an der Universttät zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem General⸗Superintendenten, Propst Dr. Brückner zu Berlin, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, dem Professor Dr.
Müller an der Universität zu Berlin, dem Kreisgerichts⸗Rath
Moll zu Beuthen O.⸗Schl., dem Professor und Gymnasial⸗ Oberlehrer Caspers zu Recklinghausen und dem Rittmeister n. D. Roenckendorff auf Süßwinckel, im Kreise Oels, den Nothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Ober⸗Staatsanwalt Drthmann zu Cöslin das Ritterkreuz des Königlichen Hausordens von Hohenzollern; dem emeritirten Schul⸗ zu Augustin im Kreise Fürstenthum „ dem irthschafts⸗Inspektor Carl Biehler zu Bingerau im Kreise rebnitz, den Schulzen Zawieja zu Jankow im Kreise Pleschen, Nrowka zu Schrödka im Kreise Schroda, Nowak zu Opa⸗ bwko desselben Kreises, Smierzchala zu Przyborowo im reise Kröben und Glapka zu Lipie desselben Kreises, sowie lem Provinzial⸗Chaussee⸗Aufseher Karl Gloger zu Antonin m Kreise Adelnau und dem Chaussee⸗Aufseher Friedrich Lerner zu Radis im Kreise Wittenberg das Allgemeine Ehren ichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht,
n nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Aereuugch der † verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, 1 zwar: des Com hurkreuzes erster Klasse mit dem ern des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens: General⸗Postdirektor Stephan, des Ritterkreuzes fsalben Ordens: dem früheren Armee⸗Postmeister der 8 lrmee, Post⸗Inspektor Lambrecht zu Braunschweig; des oniglich sächsischen Erinnerungskreuzes für die 1870/71: dem Königlich sächsischen General⸗Konsul mann Jacob Gerson zu Frankfurt a. M.; des Com⸗
Adjutanten des Kriegs⸗ Ministers;
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thurkreuzes des Königlich griechischen Erlöser⸗ Ordens: dem Professor Dr. Ernst Curtius zu Verlin; ler⸗ Ritterkreuzes erster Kl ßherzoglich hessi⸗ schen Verdienstordens Großmüthigen: dem Ober⸗Postdirektor Zs iel, der Großher⸗ zoglich sächsischen silbern Medaille: dem Studirenden der Rechts⸗ und Staatswissenschaften Hugo Weber zu Jaschkowitz im Kreise Oppeln; sowie des Ritter⸗ kreuzes des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen: dem Polizei⸗Rath Fried
mer zu Breslau. T II“
Bekanntmachung, “ die Postfreimarken betreffend.
„Der Verkauf der neuen zum 1. Januar 1872 in Gültig⸗ keit tretenden Postfreimarken wird bei den Postanstalten in Elsaß⸗Lothringen und im Großherzogthum Baden in den letzten Tagen des Monats Dezember d. J, bei allen übrigen Deut⸗ schen Reichs⸗Postanstalten schon Mitte Dezember d. J. beginnen. Die am 1. Januar 1872 in den Händen des Publikums ver⸗ bleibenden Freimarken, Franko⸗Couverts und gestempelten Streifbänder der bisherigen Art können bis einschließlich 15. Februar 1872 bei den Post⸗Annahmestellen gegen neue Postwerthzeichen gleichen Werths umgetauscht werden.
Der Umteausch findet je nach der Münzwährung der zurück⸗ zuliefernden Marken nur bei den Postanstalten desjenigen Feacizhebtetg statt, in welchem die Ausgabe der Marken er⸗ olgt ist.
Vom 16. Februar 1872 ab werden die bisherigen Post⸗ werthzeichen zum Umtausch nicht mehr angenommen und ver⸗ lieren ihren Werth. Es empfiehlt sich, schon jetzt beim Ankauf von Marken der bisherigen Art den Bedarf thunlichst nicht über den 31. Dezember hinaus zu bemessen.
Berlin, den 16. Oktober 1871. 1 “
e Kaiserliches General⸗Postamt
Stephan.
Beklanntmachung G Bestellgeldsätze für die Abtragung der im Abonne⸗ mentswege bezogenen Zeitungen ec.
In Folge der zum 1. Januar 1872 in Kraft tretenden Bestimmungen über das Landbrief⸗Bestellgeldwesen sind bezüg⸗ lich der Gebüͤhren für das Austragen der abonnirten Zeitungen, im Interesse der Gleichstellung und einheitlichen Regelung, fol⸗ gende Festsetzungen getroffen worden.
Die Gebühr beträgt, gleichviel ob das Austragen innerhalb des Ortsbestellbezirks oder innerhalb des Landbestellbezirks er⸗ folgt, für das Jahr:
1) bei Zeitungen, welche wöchentlich einmal oder seltener bestellt werden, 5 Groschen bz. 18 Kreuzer, 2) bei Zeitungen, welche zwei oder dreimal wöchentlich bestellt werden, 10 Groschen oder 35 Kreuzer, 3) bei Zeitungen, welche mehrmals, aber nicht öfter als einmal täglich bestellt werden, 15 Groschen bz. 53 Kreuzer, 4) bei Zeitungen, welche zweimal täglich bestellt werden, 20 Groschen oder 1 Gulden 10 Kreuzer, 5) bei den amtlichen Verordnungsblättern 5 Groschen bz. 18 Kreuzer.
Die vorstehenden Sätze kommen vom 1. Januar 1872 bei sämmtlichen Reichs⸗Postanstalten zur Erhebung. “ Berlin, den 28. November 1871.
“ Kaiserliches General⸗Postamt. 6 Stephan...
1.u.“