1871 / 192 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

b 3883 1“ jenigen Städten, deren Verhältnisse die Gestattung der Forterhebun enden zu Z auf die Erträge der Schlachtsteuer billigerweise bean⸗ raten n ersten eines jed onats 8 der Schlachtsteuer nach reiflicher Prüfung erforderlich H.Jeneno bneg veedin, Jo scrige nns ünden, sondene den desfanagen Anordnunga sasmensden senn ] 13 8 6. 868 werden, auch die Uebelstände der indirekten Besteuerung zum Theil rische Kraft beizulegen 1 geschehen derogate hi ffenden Städte, denen ein entwickeltes Kommunalsteuerwesen Gesetzes vom 1. Mai 1851, beziehungsweise 34 zu f. des esetze fortdauern werden. Dessenungeachtet wird es für diese voraussichtlich 3) Außerdem unterliegen der ministeriellen Genehmi 89 steht, Behufs Deckung des Aversums auf andere, geeig⸗ vom 30. Mai 1820, daß die fälligen Klassen⸗ bezw. Gewer 858 geringe Zahl von Städien ein erheblicher Gewinn sein, wenn die richtungen, welche die betreffende Stadt zu treffen 1 Feait die Ein eormen der direkten Besteuerung zurückgreifen und dabei auch beträge nach fruchtlosem Ablauf der Anmahnungsfrist zwangswe Mahlsteuer gänzlich fortfällt und nur die Schlachtsteuer bis dahin Erhebung und Verwaltung der Schlachtsteuer ibcbat⸗ wenn sie zi Steuerpflichtigen, welche in der ersten Hauptklasse der beizutreiben sind. II . noch bestehen bleibt, daß die Gemeinde freiwillig auf dieselbe ver⸗ gewillt ist. zu übernehmen sen zuer zu veranlagen sein würden, in angemessener Weise heran⸗ Die hiernach bestehende Verpflichtung, die direkten Steuern all⸗ zichtet oder eine anderweite gefetzliche Regelung erfolgt. Im Nach §. 5. des Entwurfes steht es in ihrer Wahl vcsensWird die zuletzt angedeutete Eventualität mit in Betracht monatlich einziehen zu lassen, ist für die Steuerverwaltung mit Allgemeinen laäßt sich nicht in Abrede stellen, daß die Mahl⸗ Fortsetzung der Erhebung durch die Organe des 8 ob, sse de 2 so kann auch dem, Einwand einer Ungleichmäßigkeit der mannigfachen Schwierigkeiten verbunden. Ebbe-e. steuer das gerade für die weniger Bemittelien unentdehrlichste stattung des Kostenaufwandes vorzieht In diesem Fal gegen Fh uerung keine überwiegende Bedeutung beigelegt werden. den westlichen und in den neuerworbenen Provinzen, woselbst die und wichtigste Nahrungsmittel trifft, während die Schlachtsteuer keiner neuen Einrichtung, sondern nur einer Re⸗ elun 8 bedarf dh ügur zutreffenden Berechnung des Aversionalbetrages bieten die direkten Steuern in Gemäßheit der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom unverkennbar die wohlhabenderen Schichten der Bevölkerung in pflichtigen nicht weiter berührenden Verbaͤlrniss 8 es die Steuer⸗ chen Daten eine ausreichende Grundlage dar. Die danach von 6. Februar 1841, betreffend die Elementar⸗Erhebung der Klassen⸗ und erhöhtem Maße belastet. Es läßt sich ebensowenig ferner in Abrede Staatsverwaltung und der städtischen Verwaltung di 8 wischen da Finanz⸗Minister zu treffende Feststellung soll durch Nachweisung Gewerbesteuer in den westtlichen Provinzen (G.⸗S. S. 29) und des stellen, daß die Schlachtsteuer, namentlich bei der in Berlin Vereinbarung überlassen bleiben kann Andernfälls br bezüglichen e sa im Staatshaushalts-Etat auch der Prüfung der Landen⸗ § 11 des Gesetzes vom 11. Februar 1870 durch die von den Regie⸗ bestehenden Art der Steuer⸗Erhebung unvergleichlich viel weniger be⸗- Organisation der städtischen Erhebung und wird die e tung unterstellt werden. rungen für einen mehrere Gemeinden umfassenden Erhebungsbezirk Eüetind und hemmend auf die Entwickelung des gewerblichen Ver⸗ vielen Beziehungen für die Steuerpflichtigen und 8* 4 8. In Gemäßheit der Bestimmungen in den §§. 13 zu b. ernannten Steuerempfänger erhoben werden, hat die s einwirkt, als die Mahlsteuer. Außerdem aber verdient noch Wirkung der Schlachtsteuer so wesentlicher Gegensand 1 Funzweise 35 des Gesetzes, teetean⸗ die Einführung einer Einziehung der direkten Steuern nicht ohne Nachtheil für eine ord⸗ eachtung, daß für die städtische Bevölkerung selbst die von der Auf⸗ der Vorbehalt der Zustimmung der gedachten Mi nd, daß ähic und klassifizirten Einkommensteuer vom 1. Mai 1851 nungsmäßige Kassenverwaltung durchgeführt werden können. hebung der Mahlsteuer zu erwartenden unmittelbaren Vortheile klarer unerlaͤßlich bezeichnet werden muß Insoweit dabei die mister als usen. S. 193), in dem § 34 zu d des Gesetzes wegen Entrich⸗ eT“ . unzweifelhafter als bei der Schlachtsteuer hervortreten werden. Bei Zuständigkeit der städtischen Verwaltungsorgane in Schlach galung der g. 2. Gewerbesteuer vom 30. Mai 1820 (Ges. S. S. 147), verwaltung obliegenden Verpflichtung und durch die Pierasn ezterer läßt sich unter Berücksichtigung auch der in anderen Ländern gelegenheiten in Frage kommt, wird in dem Schlachtsteuer Rener⸗An⸗ m §5. 44 des Gesetzes, betreffend die definitioe Unterverthei⸗ ertheilte, in . 8 des Gesetzentwurfs formulirte ke. ch Bee- gemachten Erfahrungen nicht mit gleicher Sicherheit wie bei der Mahl⸗ das Noͤthige festzustellen und demselben auch in diesem B egulative 8 Erhebung der Grundsteuer in den sechs östlichen Provinzen wirtsam behoben werden. Daß eine derartige Maßregel, 9. ch euer, auf einen entsprechenden unmittelbaren Einfluß der Beseitigung rogatorische Kraft beizulegen sein ttracht de⸗ me taats vom 8. Februar 1867 (G. S. S. 185), in dem §. 39 des zugleich den Steuerzahlern nicht unerhebliche Vortheile gew he. der Abgabe auf die Fleischpreise rechnen, indem hierbei mancherlei 4) Die bestehenden Mahl⸗ und Schlachtsteuer⸗Bezirke döseuergesezes für die beiden weßtlichen Provinzen vom 21. Ja. wird, die ene hen d ,N E ben eigenthümliche Verhältnisse die Versteuerung des Schlachtviehes heil auch andere, nicht zum Gemeindebezirke 68 b lumfasse 1n1839 (G. S. S. 30), in dem §. 1 des Gesetzes vom 11. Februar würde, haben die in den neuerworbenen Provinzen und in den 2-e n die Verschiedenheit der Preise besserer und geringerer Stadt gehoͤrige Ottschaften. Bei der anderweiten Regelun ttecftenden h betreffend die Ausführung der anderweitigen Regelung der Städten Berlin und Frankfurt a. M. gesammelten Erfahrungen er⸗ 8 8 v. derselben Fleischsorte, die besondere Gestaltung des Viehhandels, munal⸗Schlachtsteuer⸗Bezirkes wird danach zu streben Fecs b h. undsteuer in den Provinzen Schleswig⸗Holstein, Hannover und wiesen. üs d l Heise n Ktet 18 8 e Abhängigkeit vom Einkaufspreise u. s. w. zusammenwirken und Verhältnisse soviel als möglich zu vermeiden. Sof grürtig, sm Nassau, sowie in dem Kreise Meisenheim (G.⸗S. S. 85), und in Wie sich aus der Fassung der vorgest ageden 8 beneg . 9 dSan ercgene önnen, 11 12. vvee. vee. e auf aber aus überwiegenden Gründen nicht ausführbar Fim. sces 6 14 des Gesetzes, betreffend die e- züger 818 Fahitelat difeu Her lechen Wtcecen Nhic genbert hriften üͤbe b ritt, a e Wirkung der Aufhebung muß solchen Ortschaften ei Bei 1 zu r vom 21. Mai 1861 (G. S. S. 317), müssen die direkten e ten d 1 rt. 1 8 8„ 2 e bFitrtion des Mehles und Brodes und daen ee Hheste Ansgein wanmsden Refaturder aclr hüt uerder mit Ausnahme da. Eisenbahnabgabe in Monats⸗ Hee §§. 7 und 9 bedürfen keiner weiteren Erläuterung. 2 28. wegen dessen i ten Satze 1 vg; Zu den einzelnen Bestimmungen des vorliegenden Gesetzentwurfes befüümmt sir in letten Saße des §. 3 des Enttvurfes das Weltn

ist Folgendes zu bemerken: 5) Von einer besonder . . sonderen Erwähnung der Möglichkeit der Iu er Oeffentlicher Anzeiger.

§. 1. An die bereits ausführlich erorterte Bestimmung wegen hebung de b 2 reits ig der Kommunal⸗Schlachtsteuer k 8 der VATEöTT taess v schließt da es sich von selbst derachestanß dee Cae ncened genonmnen wo⸗ 3 ende Vorschrift wegen euer unter denselben Voraussetzungen und vX“ L14X“ ͤ“ Handels⸗Nenest er 11u“ Lisern⸗ n der Klassen⸗ eßungen der städtischen Organe, noch den Einwirk . Bn 2 8 delsgesellscha steuer auf die Inhaber des auf Grund der Urkunde vom 19 Juli lichen Aufst virkungen der staat. f die Führung des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters 8 8 1 2 üfsicht, noch dem Einschreiten der spä Die au 7 c Fischer et comp. ¹ 1870 8e e e esernen Areunce⸗, soweit dieselben zur ersten Haupt⸗ braucht binschtlich dieser Frage irgend welch Besgrantuns afeg Ebee*“ Geeeschester Fsee d h. crn ehenth. dobne Pennis .“ ge. 6 zu werden. 2 8 2. e, Sie her. Sommerfeld am 29. November 1 . 1.“ 9” 8 8 bbbee 2 8 1I. darauf aufmerksam zu machen, daß der Hanen 28 FSSs 5 E113““ 8 Cinsegeh zufolge Verfügung vom 30. November 1871 am . „Jan 73 ab . Ausdruck »fortgesetzte gewaͤhlt ist, weil dem Staat nicht angesonnen .zEintr iger üstriner elbigen Tage. bofnhsteg bennchelih msdgwm d 98 .ee 88” 89 Besetügung des einmal 1eegenne E— L“ Ecrge r ug nüc⸗ Sorau, de. Feghen gelhe I. Abtheilung gen. Städte und hinsichtlich derjenigen Fonds zu Provinzial,, fenden Staht debscnng derdechlachtsteuer, auf Verlangen der beimf. [cente und FandegeSKeelsgencht. 1 Abtheenn nig t und zial⸗, fenden Stadt denselben wieder herzustellen. 7l. Kenza G u der Eintragungen in das Handels⸗ und in 8 eichsten Steuerpflichtigen der untersten St. ie Be⸗ . im Laufe 872 d den Preußischen Staats⸗ des Jahres zu durchkreuzen und um die zur Vorbereitung denken gegen die Durchführbarkeit Lher hee ege ende b- 88 1) Laufende Nr.: 20, 2) Firma der Gesellschaft: Richter et öb 18heaensn de- deehsbese Hartungy'sche

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der erforderlichen Veränderungen nothwendige. Zeit zu gewaͤhren. den gröͤßten Städten der Monarchie in der Hauptsache unzweifelhast Ze hältnisse der Gesellschaft: die Gesellschafter find FSFuührung des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters bezüglichen Ge⸗

Der Schlußsatz im §. 2 rechtfertigt sich durch den Gegensatz der nach⸗ erledi 1 gt, so läßt sich doch nicht verkennen, daß a 5 solgenden Bestimmüngen über die Erhebung der Schlachrsteuer als zur ersten Feepeelaf der Klassensteuer v nac negch a) der Spediteur hichker . b an agung und Erhebung der Klassensteuer noch i beträchtli b) der Spediteur ert Geske b isgerichts⸗S äcs Schütz beauftragt. Beibedatnä 8e. Snkessrnn as eranssezerene⸗ Sordeengketen brreten tonnen. stensteuft noch, immer Se. 8 bgg. dich Fnettclg⸗ Oktober 1871 begonnen ver geheh 1. n Fhtsien voatmaccht. 1 2 ur Unterstufe b. der ersten Stu 1 S ie Gesellschaft hat mit dem 1. ober . 1 8 1 (n,sn gernnh gr au falgenden Erwögungen: 9 Zu. 2 gehören ee 8 ETE“ Jeder der bllden Gesellschafter 1 d.cJ Feües. 8 Fes,dact ecaeiehen168 S Se eese en erseesstanh 3 alles jen, die be⸗ wie z. B. Handwerksgehülfen, Lohnarbeiter, elohntes Gesinde, ständig und ist berechtigt, die Firma rechtsverbindli elsgesetzbu orgeschriebenen Be p treffende Stadt sich dafür entscheidet, die Schlachtsteuer als Gemeinde⸗ besser gestellt sin 1 1 Ebbbe lde” die Führung des Genossenschaftsregisters t 3 8 6 t sind als gewoͤhnliche Tageloͤhner. D 3 inge Beide zu zeichnen. Eingetragen zufolge Verfügung vom Gerichts, sowie die auf die F g 1 steuer forterheben zu wollen. Ein solcher Beschluß unterliegt aber G ncb 1 - sowie di daes. Keree 4 ber 1871. ch beziehenden Geschäfte durch a) den öffentlichen Anzeiger des der Genehmigung durch die Minister des Innern und der Iicgan rundbesitzer und Gewerbetreibenden, sowie die in gleicher Lage sich 1. Dezember 1871 am 4. Dezember . vEEI11113“ Gambinnen, b) den Deutschen Reichs⸗ zen. befindenden Personen sind zur : 1. Dezember 1871. Regierungs⸗Amtsblatts zu Gambinnen, M edingungen nicht vo Hse b mahe liner Börsen⸗Zeitung erfolge ör. at 8 vorhanden sind. Nur solchen Staͤdten soll die Genehmieung ercbefts treffen secs 8 bss eangen 29. S In unser Firmenregister ist zufolge Ve 8 registers und des Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte eena gz dam esh Bestcu⸗ 5 anerka 5 Sgr. einzuschätzenden, befinden, jedoch bon dan Ertrage löres Grund- ““ ** rekte Besteuerung behu estreitung ihres Haushaltes besitzes oder Gewerbes ich r. 1 Willamowski erledigt werden. ur Hülfe zu nehmen, und deren Frtliche Verhäl miffe ühernin es 18„,1 1 es noch nicht selbständig leben können, desgleichen als Firmen⸗Inhaber: hannisburg, den 29. November 1871. Anwendung dieser Form der Besteuerung geeignet befunden 8 Perjonen/ welche mit den bezeichneten Grundbesitzern Zuwelier Carl Christian, Jo Fnigliches Kreis ericht. Abtheilung I. 6 erden. s. w. in etwa gleicher Lage sich befinden. Nr. 3 und 5 der Klassen⸗ FSe. 8 Königliches Kreisg g

c. der in⸗ lichen Verhältnisse in großen Städten machen die Ermittelung des b 8 ie äfte werden im Jahre 1872 durch de 8

G hehges se ehüse gen wegen Aufheb ven zu der mehr. Personenstandes der zu den bezeichneten Suufen gehörigen Schichten der als 8 ö Muͤwirtung des Bureau⸗Asstistenten Schimmel⸗

steuer im Jahre 1869 enwickit und uch Zahdencahlnund Schlach. püchigen ah zal C saung und Festhaltung der einzelnen Steuer⸗ C Muschick. .“ 8 pfennig bearbeitet und v. sat gat S. 5 Sn dat

„6, 2) Wird die Forterhebung der Schlachtsteuer als Gemeindesteuer uͤbe , fs nzichung der geringen Steuerbetraͤge, zu einem Neu⸗Ruppin, den 29. November 1871. und Genossenschaftsregister durch den Preußis Geeene.

W.ns er Sch raus weitläufigen und mühsamen Geschäfte. ie Be⸗ „Zeitung, die Koͤnigsberger Hartungsche Zeitung

1ee 18 Feesemhegt so folgt daraus von selbst, daß In Berlin würde nach 5 väe .e auf mindestens Koͤnigliches Kreisgericht. dir Hentlich en Zer Mählauten, den 1. Dezember 1871.

Schlachtsteuer zur Ausfüͤhrung W Ievl2Z-neS. 9 2 8-99. dettenafc htig Personen in den in Rede stehenden Stufen zu 90n neler ööe CEqEEqWqq Kgnigliche Kreisgerichts⸗Deputation. .

1 egs der rechnen sein, von denen im b to an poll eingetragen worden: u“ 8 einde schlechthin oder auch nur in dem bei ande⸗ jährlicher Klassensteuer zu unter Nr 284 ö“ ö Mit Bearbeitung der auf die Führung des Sen. uns 85 güevsgrtes Maße anheimfäͤllt. Der Entwurf daß die Zahl der Steuerpflichtigen namentlich in der Unterstufe b. als Firmen⸗Inhaber: nossenschaftsregisters sich beziehenden Rab gre. SS . * Hüse

Belieben des . 8 Lene n. sich noch größer herausstellen wird, als die obige, 8 Seite Carl eeee nterzeichnetfn 184 ds de ec⸗ Sed Feasse Die

Meaßregel nur im Wege der Gesetgebung angeordnet werden f!nch. ufn die Durchschnitiszahlen für den ganzen Staat begrüͤndete Be⸗ bbeee ppin, 8 Fath, Henes ecd, Fber Beas nein das Handelzregister wird in der

Im Uebrigen macht el de bezih pangeordnet werden könne. rechnung gezeigt hat, daß dennoch der Ertrag der Klassensteuer der Ort der Niederlassung: 1 Veröffentlichung der Eintragunge Staats⸗Anzei

8 glich der Regelung der Schlachtsteu r. ersten Hau füj . ng' .Königeberg und in. dem Stasats⸗Ameiger 35 8 bez ptklasse vielleicht ei ür Neu⸗Ruppin, artung'schen Zeitung z g Genechananzun kreffenden Einrichtungen und Anordnungen von der die stecerpfliceten Personen ergegercnehengenmn Zuchscandicsan ia als Firxma: 28 Roöberecerfofgene Wöhrungen, den1 . 1 ee na na⸗ 2 . 1 im allgemeinen Staatsinteresse, als auch im Interesse Feu- 85 irenz; Des kbe smht. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 1s is⸗ ives zur der Städte selbst, wenn letzt en⸗ Ruppin, den 2. Dezember . b b . belschen Sclachtstenerhicpalatser eaheund Sclash netöntsicz aueg seuir in de Nen Rau tehf. von der Ferhaich ena, zie hlasn⸗ Kbnialices Kteisgericht, Abtheltung Stg chahnanscang der, dn ebcen ecz. . ccrelbe⸗ in iebe * selbstverstän auch unden werden und ihnen dagegen die Verbindlichkeit fgelegt wird J iftsj : bei d nterzeichneten Ge⸗ schafts⸗Register wird im Lauf b zu jedem etwaigen Nachtrage zu demselben Hierber wird vorne S. ia enneasc ben nnfgenn 1s dem Geschäftsjahre 1872 werden bei dem unterg 1 b) den Staatsanzeiger, c) die Königsberger Hartung⸗ lich darauf Bedacht zu nehmen sein, die dem künfti nmn. ein dem muthmaßlichen Ertrage der Klassensteuer der gedachten Klasse ütte 1) die auf die Führung des Handelsregisters sich beziehenden ZI“ das Sensburger Kreisblatt erfolgen. Die auf Füh⸗ wrafter der Echlachtttent als eine Ghngi8hesrneen g2. 89 . entsprechendes Aversum zur Staatskasse zu entrichten. vischäfte von dem Kreisgerichtsrath Schwahn unter Mitwirkung des sche Zeltunge b haf chaftsregisters sich beziehenden Geschäfte werden und mit Rücksicht auf das wirkliche Bedürfniß des städtis 8 Der 6 des Entwurfs macht die Anordnung von der Voraus. agleiraihs Nieper bearbeitet und 2) die Eintraqungen in das Han. rung des K eisrichter Muenchmeyer unter Mitwirkung des Kreisge⸗ haltes zulässigen Erleichterungen in Betreff der Best chen Haus⸗ setzung abhängig, daß der betreffenden Stadt die Forterhebung der glsregister durch den Preußischen Staatsanzeiger, die Berliner Börsen⸗ durch den df s und Kanzlei⸗Direktors Fuchs bearbeitet werden. der Höhe der einzelnen Steuersäße und der esteuerungsobjekte, Schlachtsteuer gestattet sei, weil in diesem Falle der Staat an die Petung, den Ruppiner Anzeiger zur öffentlichen Kenntniß gebracht richts⸗Sekretairs un 3 71 I 8 zu beobachtenden Kontrole, Kommune eine ergiebige Ei f jede Be⸗ Mperde Sensburg, den 1. Dezember 1871. das Ernese gtteben zafassen Es in nochwendiu, in dselerHinfct ersaigaven emter helsss uncheneele abreit und ohne eir Be, shm Reedaagist en . Fmeche gönigliches Kreisgericht zuständigen Ministerien nicht an die einma beste⸗-] die Uebernahme des verhaͤltnißmäßig nicht bedeutenden Aversums bas 8 G 1

schäften ist für die Dauer des Jahres 1872 der Kreisrichter Doͤur