gen und Fälligkeitsterminen geordnet, mit einem von dem Präfen⸗
zureichen.
und zwar die Stamm⸗Actien auch schon vom 15. dieses Monats,
FKoänigliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
3
preußischen Südbahn⸗Gesellschaft wird die
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Dividendenscheine nebst Talons vom 15. Dezember d. J ab, Vormittags zwischen 9 und 12 Uhr, . Raffineriestraße Nr. 6 — hierselbst ausgegeben werden.
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Wohnort des Inhabers ent mulare in unserer Hauptka
ohne Talons daselbst einreichen. In dem Verzeichnisse sind Stamm⸗
dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zinscoupons und Talons
3948
1 Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Siebente Dombau⸗Praͤmien⸗Kollekte.
Die Ziehung der zur Beschaffung reichlicherer Mittel für den Ausbau der Cölner Domthürme mittels Allerh. Kabinetsordre vom 27. März 1867 Allergnädigst bewilligten Prämien⸗Kollekte ist, unbe⸗ schadet der dem Vorstande im §. 4 Absatz 2 des Planes ertheilten Befugniß, auf
Donnerstag, den 11. Januar 1872, festgesetzt und wird an diesem Tage und an den folgenden Tagen, Vormittags 9 Uhr und Nachmittags 3 Uhr beginnend,
im Isabellen⸗Saale des Gürzenichs zu Cöln unter genauer Beobachtung des Planes (§. 4) stattfinden. Coͤln, den 11. Dezember 1871.
Der Verwaltungsausschuß des Central⸗Dombauvereins.
Königlich Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn Die am 2. Januar 1872 fälligen Zinsen der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn⸗Stamm⸗Aktien, Prioritäts⸗Aktien und Priori⸗ täts⸗Obligationen werden im Auftrage der Königlichen Haupt⸗Ver⸗ waltung der Staatsschulden schon vom 15. d. Mts. ab: in Berlin bei der Hauptkasse, — “ Veffclau Liegnitz und Frankfurt a. Oder bei den Stations⸗ assen der diesseitigen Eisenbahn, an den beiden letzten Stellen aber nur bis zum 8. Januar k. J. in den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr Vormittags, in Berlin, mit Ausnahme der drei letzten Tage eines jeden Monats, bezahlt. 1 Die Coupons sind zu diesem Behufe nach den einzelnen Gattun⸗
Z
[4036]
tanten unterschriebenen, die Stückzahl jeder Gattung und deren Geld⸗ betrag im Einzelnen und im Ganzen angebenden Verzeichnisse ein⸗
Von den vorbezeichneten Kassen werden ebenso auch die nach der Bekanntmachung der Königlichen Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗ schulden vom 1. Juli a. cr. ausgeloosten gekündigten:
1198 ch ge Siebenscheftsch⸗Maskilche Eisenbahn⸗Stamm⸗Aktien
2 X T,
269 Stück Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Prioritäts⸗ Obligationen Ser. I. à 100 Thlr.,
537 Stück Niederschlesisch Märkische Eisenbahn⸗Prioritäts⸗ Obligationen Ser. II à 50 Thlr.,
126 Stück Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn ⸗Prioritäts⸗
Obligationen Ser. IV. à 100 Thlr.
die Prioritäts⸗Obligationen aber erst vom 2. Januar 1872 ab gegen Quittung und Rückgabe der betreffenden Schuld⸗Documente mit den
realisirt werden.
—Iö410241.
Berlin⸗Goͤrlitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft.
8 Die zweite Serie der Dividendenscheine zu unsern St ⸗ Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien kann gegen Ausbanz unse des Talons 8 rsten Serie bei unserer Hauptkasse auf dem Görlitzer Bahnhofe Henson höpd b cr. 28¼ täglich in den Stunden - r Vormittags abgehoben w 1“ Berlin, den 30. November 1971. 2oben werden
Der Ueberbringer erhält von der Hauptkasse zum Zm4 rascheren Hervorsuchens der neuen Dividendenschelne bei 8 8 Abholung und Behufs möglichst schleuniger Abfertigung des Pubie kums eine mit der Firma der Hauptkasse versehene Rummer, wel 8 aufzubewahren und bei der demnäͤchstigen Abgabe der Talons 1 “ (Tane spätch 79 8 mit
Zwe rei Tage später können die neuen Divide 4 gegen Vorzeigung der von der Hauptkasse erhaltenen Nundenschene gegen Abgabe der Talons in der oben genannten Zeit bei der San kasse abgeholt werden. Besondere Quittung Seitens der Empfaupt⸗ ist nicht erforderlich, da die Talons als Quittungsnachweis für 88 abgegebenen neuen Dividendenscheine dienen.
Desgleichen wird den Herren Aktionären anheimgestellt Empfangnahme der neuen Dividendenschein⸗Serie bis zum 15 bur nuar k. J. die Vermittelung (a. 235/XIl)
»der Berliner Handelsgesellschaft ““ in Berlin⸗
unter Beobachtung der 56,,. Anspruch zu nehmen. 1“
Koͤnigsberg, den 9. Dezember 1871. Der Verwaltungsrath der Ostpreußischen Südbahngesellschaft.
[4051] 8
*
Oberschlesische Eisenbahn. Die Einloͤsung der am 1. Januar 1872 fälligen, so wie der früher sällig gewesenen, aber noch nicht verfallenen Zinscoupons, I. zu den Stamm⸗Aktien Littr. A. B. C. und den Prioritzaͤts. Aktien, resp. Obligationen Littr. A. B. C. D. G. H und Emission von 1869 der Oberschlesischen Eisenbahn, II. zu den Prioritäts⸗Obligationen der Wilhelms⸗ und Neisse⸗ Brieger Eisenbahn, sowie III. zu den Stamm⸗Aktien der Stargard⸗Posener Eisenbahn, findet statt in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr mit Aus⸗ vagg Semne und Festtage 8 in Breslau und Ratibor bei unsern Hauptkassen v 20. Dezember d. J. ab täglich, G 2) vom 2. bis 15. Januar k. J. a) in Berlin bei der Kasse der Diskonto⸗Gesellschaft b) in Stettin bei dem Bankhause S. Abel jun., c) in Leipzig bei dem Bankhause Frege & Comp., d) in Hannover bei dem Bankhause M. J. Frensdorff, e) in Hamburg bei der Norddeutschen Bank, o in Bremen bei dem Bankhause J. Schultze & Wolde, Rh. bei dem A. Schaaffhausen ;schen
g) in Cöln a. 8 ““
in Frankfurt a. M. bei dem Bankhause M. A. Rothschild & Söhne, “ i) in Darmstadt bei der Bank für Handel und Industrie,
k) 8E“““ bei den Herren Pflaum & Comp.
1) in München bei der bayerischen Vereinsbank. Die Zinscoupons sind mit einem vom Praͤsentanten oder Besitzer unterschriebenen, nach Kategorien der Aktien resp. Obligationen geord⸗
neten, die Stückzahl und den Geldbetrag a S Icn Realisirung zu bringen. g angebenden Verzeichnisse zur
Schriftwechsel und Geldsendungen finden ni Breslau, den 7. Dezember 1874- fi cht statt.
Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn.
[M 631] 1
Deutsche National-Bank.
Zu den Stamm⸗äAktien und Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien der Ost⸗
esell neue, den 5 jährigen Zeit⸗ aum vom 1. Januar 1872 bis 31. Dezember 1876 ne g- S
bei unserer Hauptkasse —
„Die Herren Aktionäre wollen über die einzureichenden Talons in nach der Nummerfolge geordnetes, den Namen, Stand und
altendes Verzeichniß aufstellen, wozu For⸗ e unentgeldlich zu haben sind, und ha geh⸗
Der Erscheinungstag der Interims⸗Aktien (40proz. Einzahlung) ist auf den 2. Januar 1872 festgesetzt. 8 (a. 284/12)
Bremen, 11. Oezember 1871.
C. H. Wäötjen, Vorsitzender. Verschiedene Bekanntmachungen. [4053] Offene Lehrerstelle. Eine Lehrerstelle an der hiesigen evangelischen Stadtschule, mit welcher ein Gehalt von mindestens 250 Thlr. ohne freie Wohnung oder andere Emolumente verbunden ist, soll besetzt werden.
Qualifizirte Bewerber werden aufgefordert, ihre Meldungen unter Anschluß ihrer Zeugnisse spätestens bis zum 28. d. Mts. an uns
einzureichen. Dezember 1871.
Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien getrennt zu halten.
Gottesberg, den 6
aanstalten und die öxtlichen Einrichtungen betreffen.
A Thlr. 2 Sgr. 6 Pfg. für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 2 ⅛ Sgr.
1ö16“
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iger.
Alle Post-Anstalten des In⸗ und landes nehmen Besteltung a
ImmeNUDALHxR AR
Se. Majestät der König baben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Kommissar und Militär⸗Inspecteur der frei⸗ willigen Krankenpflege bei der Armee im Felde, Fürsten von ß, zur Anlegung des von des Großherzogs von Oldenburg Königlichen Hoheit ihm verliehenen Großkreuzes des Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig, sowie dem Hauptmann von Donop, à la suite des 3. Garde⸗ Regiments zu Fuß und Flügel⸗Adjutant Sr. Durchlaucht des Fürsten zur Lippe, zur Anlegung der von des Fürsten zu Schaumburg⸗Lippe Durchlaucht ihm verliehenen Medaille für Mlilitär⸗Verdienst im Felde, — Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen. 1“
utsches NReich.
EE11“ Post⸗Ressortverhältnisse in Berlin Dem General⸗Postamte gehen von Seiten des
8 8 1
korrespon⸗
.
direnden Publikums in Berlin täglich noch vielerlei Anfragen
ind Anträge zu, welche den lokalen Betrieb der hiesigen Per. e Ein⸗ gaben dieser Art müssen, da die Beaufsichtigung und Leitung des Dienstbetriebes bei den Postanstalten in Berlin lediglich der hiesigen Kaiserlichen Ober⸗Postdirektion obliegt, von dem General⸗Postamt an diese Behörde abgegeben werden. Es ent⸗ stehen in Folge dessen in der Erledigung der betreffenden An⸗ gelegenheiten Verzögerungen und vielfache Geschäftserschwerun⸗ gen, welche zu vermeiden ebensosehr in dem Interesse des Publi⸗ kums, wie der Postverwaltung liegt. Das General⸗Postamt nimmt daher Veranlassung, darauf aufmerksam zu machen, daß die Entscheidung über alle Angelegenheiten des laufenden Dienstes der Postanstalten in Berlin, falls solche Angelegenheiten nicht auf dem kürzesten und einfachsten Wege schon durch Rückfragen bei der betreffenden Postanstalt selbst erledigt werden koͤnnen, bei der hiesigen Kaiserlichen Ober⸗Post⸗ Direktion nachzusuchen ist, welche dafür völlig kompetent ist. Es versteht sich von selbst, daß in den Fällen, in welchen das korrespondirende Publikum gegen die Entscheidung der letzt⸗ gedachten Behörde etwa Rekurs zu ergreifen sich veranlaßt sehen
sollte, die betreffende Eingabe an das General⸗Postamt als
die obere Instanz zu richten ist. Ebenso sind die auf allge⸗ meine, den ganzen Reichs⸗Postdienst betreffende Angelegenheiten bezüglichen Eingaben an das General⸗Postamt zu gdressiren.
Kaiserliches General⸗Postamt. öEE
* 8 88
annimachyon. Postdampfschiffahrt Hamburg⸗New⸗York.
Am 27. Dezember d. J. wird das gewöhnlich am Mitt⸗ woch abgehende Postdampfschiff von Hamburg nach New⸗York nicht abgelassen werden. Di den Vereinigten Staaten Amerikas kann daher erst am 30. d. M. über Bremen Beförderung erhalten. 1 Berlin, 13. Dezember 1871.
sMNaaiserliches General⸗Postamt
In Vertretung: Wiebe.
Das 49. Stück des Reichs⸗Gesetzblatts, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter 1 8
Die betreffende Korrespondenz nach
des deutschen Heeres und die Ausgaben für die Verwaltung desselben für die Jahre 1872, 18è73 und 1874. Vom 9. Dezem⸗ ber 1871; unter
Nr. 752 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Hau haltsetats des Deutschen Reichs für das Jahr 1872. Vom 4. Dezember 1871;, unter
Nr. 753 die Verordnung, betreffend die Feststellung des Etats der Verwaltung des Reichsheeres für das Jahr 1872. Vom 9. Dezember 1871; und unter
Nr. 754 das Gesetz, betreffend die Ergänzung des Straf⸗ gesetzbuchs für das Deutsche Reich. Vom 10. Dezember 1871.
Berlin, den 14. Dezember 1871.
Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Landrath des Kreises Wolmirstedt, Wil⸗ helm von Wedell, zum Landrathe des mansfelder Seekreises im Regierungsbezirke Merseburg zu ernennen.
8 Justiz⸗Ministerium.
Der Advokat Seidel in Gottingen ist zum Anwalt bet dem dortigen Königlichen Obergericht, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, ernannt worden.
8
1 Finanz⸗Ministerium. Der Steuer⸗Controleur Waldeyer zu Warendorf und der Kataster⸗Controleur Dheil zu Schweppenhausen sind zu Steuer⸗ Inspektoren ernannt worden.
Nlichtamtliches. qalb5
Preußen. Berlin, 14. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen im Beisein des Kommandanten und hierauf die Vorträge des Kriegs⸗Ministers, des Generals von Tresckow und des Obersten von Albedyll entgegen. ““ C
hre Majestät die Kaiserin⸗Königin besucht gestern das Elisabeth⸗Krankenhaus. “ 8
—
6
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes für Elsaß⸗Lothringen und für das Landheer und die Festungen traten heute zu einer Sitzung zusammen. 8
— Auf die Präsidialvorlage, betreffend die Aufstellung einer neuen Uebersicht der zur eeg kommen⸗ den Uebergangsabgaben, hat der Bundesrath in der Sitzung vom 2. d. M. nach Anhörung der Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen sowie für Handel und Verkehr be⸗ schlossen: 1) daß jedem Bundesstaate überlassen bleibt, die Uebergangsabgaben von Bier, Branntwein und geschrotetem Malz beziehungsweise die Steuervergütungen bei der Ausfuhr der genannten Erzeugnisse nach Maßgabe der durch die Maß⸗ und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 eingeführten metri⸗ schen Maße umzurechnen; — 2) die betreffende Bundesregierung von der vorgenommenen Umrechnung und den danach sich ergebenden
Abgabesätzen u. s. w. dem Reichskanzler Mittheilung zu machen
v11.“ 8