1871 / 196 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Kaufmann Conrad Heucken in Aachen, Inhaber der daselbst unter den Firmen Conrad Heucken & Cie. und Gebrüder Heucken & Cie. bestehenden Handelsgeschäfte, hat für dieselben seinen Sohn Joseph Heucken, Kaufmann in Aachen, zum Prokuristen bestellt, was heute unter Nr. 567 und Nr. 568 in das Prokurenregister ein⸗ getragen worden ist. Aachen, den 12. Dezember 1871.

Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.

Unter Nr. 3041 des Firmenregisters wurde heute eingetragen, daß der zu Eupen wohnende Kaufmann Leonard Mennicken daselbst ein Handelsgeschäft unter der Firma L. Mennicken führt.

Aachen, den 12. Dezember 1871. 8

Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.

Die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden im Laufe des Jahres 1872 durch die Essener Zeitung, Koͤl⸗ nische Zeitung, Berliner Börsenzeitung und den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger bekannt gemacht werden. Die auf die Führung dieser Register sich beziehenden Geschäfte werden von dem Kreisgerichts⸗Rath Veltmann unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗ Sekretärs Wilbelmi bearbeitet. Persönliche Anmeldungen werden Montags von 11 bis 12 Uhr entgegengenommen. Essen, den 6. Dezem⸗ ber 1871. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Nachstehende Firmen:

8 G ꝛJ. Boucher zu Essen, Inhaber Kaufmann Jean Boucher

aselbst.

Nr. 401 Wittwe J. Henzen zu Baldeney, Inhaberin Handelsfrau

Wittwe Johann Henzen daselbst, 1 2 sind beute in unser Firmenregister eingetragen worden. Esssen, den 7. Dezember 1871. 1 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Aluf Anmeldung vom heutigen Tage wurde in das biesige Han⸗ dels⸗(Firmen⸗) Register unter Nr. 683 eingetragen der in Ottweiler wohnende Kaufmann Samuel Dreyfus, welcher daselbst ein Handels⸗ geschäft errichtet hat, als Inhaber der Firma: S. Dreyfus Saarbrücken, den 8. Dezember 1871. 1e““ Her c. CC“ au.

Die im Art. 13 des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches resp. im §. 4 des Gesetzes für den Norddeutschen Bund vom 4. Juli 1868, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs⸗ und Wirth⸗ schaftsgenossenschaften vorgeschriebenen Bekanntmachungen der Ein⸗ tragungen in das Handels⸗ beziehungsweise Genossenschaftsregister für den hiesigen Bezirk werden im Jahre 1872: 1) in dem zu Berlin er⸗ scheinenden Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗An⸗ seiger, 2) in der Saarbrücker Zeitung, Verleger Gebr. Hofer in Saar⸗

rücken, und 3) in der St. Johanner⸗Zeitung, Verleger Dr. Maron zu St. Johann, erscheinen. Saarbrücken, den 11. Dezember 1871. Königliches Handelsgericht. (gez.) Feldmann, Prästdent. (gez.) Bau, Sekretär.

Verschiedene Bekanntmachungen. 1405312 EEebeexv“ Eine Lehrerstelle an der hiesigen evangelischen Stadtschule, mit welcher ein Gehalt von mindestens 250 Thlr. ohne freie Wohnung oder andere Emolumente verbunden ist, soll besetzt werden.

Qualifizirte Bewerber werden aufgefordert, ihre Meldungen unter Anschluß ihrer Zeugnisse spätestens bis zum 28. d. Mts. an uns einzureichen. Gottesberg, den 6. Dezember 1871.

Der Magistrat.

it Geneh der Königlichen Regierung zu Posen ist von der hiesigen Stadtverordneten⸗Versammlung das jaͤhrliche fixvirte Gehalt fuͤr den neu zu besetzenden Buͤr⸗ germeister⸗Posten der Stadt Lissa von 1000 Thlr. auf 1200 Thlr. erhoͤht worden. Der Ter⸗ min fuͤr die Anmeldung der Bewerber um diesen Posten wird deshalb bis zum 26. dieses Monats verlaͤngert und werden fernere Bewerber daher ersucht, sich bis

zu diesem Termine, unter Einreichung ihrer Qualifikations⸗Zeugnisse, bei dem Unterzeichneten zu melden.

Lissa, Provinz Posen, den 3. Dezember 1871.

Justizrath und Stadtverordneten⸗Vorsteher.

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M. 634] Imvwerlage von Joh. Fr. Martknoch in Leipzig, Turnerstrasse 5, erschien soeben: Goethe Hermann und Dorothea. 82 1eeGs Billigste illustrirte Ausgaben. Mit 4 Illustrationen nach Originalzeichnungemn von C. Schweitzer und L. Hutschenreuter. Eleg. broch. 4 Sgr. Eleg. cart. 5 Sgr. Prachtsausgabe, fein ge- punden in Ganzleinen mit Goldschnitt u. Goldpressung, 12¼ Sgr. Durch alle Buchhandlungen zu beziehen.

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[M. 646]

(L. 113/12) 1 15 Erneuerung des religioͤsen Lebens in

Soeben erschien: 8

pon der Dritten Armee.

Kriegsgeschichtliche Skizzen aus dem Feldzuge

von 1870 1871.

Von

Paul Hass

Docenten der Geschichte an der Universität in Berlin, zur Zeit des Krieges Berichterstatter im Hauptquartier der Dritten Armee. 1 Mit 10 Blättern in Farbendruck nach Originalaufnahmen von Hauptmann Grafen G. von Seckendorff. 8. Geh. 4 Thlr. 20 Ngr. Geb. 5 Thlr. 20 Ngr.

(L. 119/XII.)

Dem Verfasser dieses Werks, das von den Thaten der Dritten

deutschen (Süd⸗) Armee im deutsch⸗französischen Kriege berichtet, war ein reicheres Quellenmaterial zugänglich als den digerigen Wescbar schreibern des jüngsten Krieges. Autzerdem befand er sich in der günstigen Lage, den Stoff meist aus eigener Beobachtung zu schöpfen was seinen Darstellungen den Reiz ursprünglicher Frische verleiht. 8

Die beigegebenen 10 Abbildungen, nach Aquarellskizzen des Grafen von Seckendorff, welcher dem Hauptquartier als Adjutant attachirt war, in Farbendruck ausgeführt, vergegenwärtigen die landschaftliche und architektonische Scenerie und bilden einen künstlerischen Schmuch der

o empfiehlt sich das elegant ausgestattete Werk, dessen Wid

der Kronprinz des Deutschen Reichs angenommen hat, besonders auch als ein neues, werthvolles und gediegenes Festgeschenk.

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Wilhelm Baur

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88 8.

Aule post-Anstalten des Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.

Abends. 3

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Kaiserlich russischen Offizieren Orden zu verleihen, und zwar: 1

das Großkreuz des Rothen Adler⸗Ordens mit 8 Schwertern:

dem General der Kavallerie Baron von Meyendorff, General⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit dem

Stern in Brillanten:

dem General⸗Major von Aller, Commandeur des St. Petersburgischen Grenadier⸗Regiments König Friedrich Wilhelm III.; 3 den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse:

dem Obersten von Pohl, Commandeur des 2. Bataillons desselben Regiments; sowie den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse: den Stabs⸗Kapitäns Timofeef und Jwanoff, beide

von demselben Regiment. 88

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Königlich sächsischen Erinnerungskreuzes für das Jahr 1870/71: dem Wirklichen Geheimen Rath Rudolph von Sydow zu Berlin; des Ritterkreuzes des Or dens der Königlich italienischen Krone: dem Re⸗ gierungs. Rath Dumrath zu Stettin; des Ehren⸗Ritter⸗ kreuzes des Johanniter⸗Malteser⸗Ordens: dem Forstmeister Grafen von Matuschka zu Oppeln; sowie des Großherzoglichhessischen Militär⸗Sanitäts⸗Kreuzes: dem praktischen Arzt und Bade⸗Arzt Dr. Rudolph Wolf zu Schlangenbad, im Regierungs⸗Bezirk Wiesbaden.

Deutsches Neich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Geheimen Regierungs „Rath und vortra⸗ genden Rath im Reichskanzler⸗Amte Dr. Michaelis zum Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath zu ernennen.

Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 9. November 1871, betreffend Organisation der Ehrengerichte in der Kaiserlichen V Marine. Auf Ihren Vortrag und im Anschluß an die Verordnung vom 20. Juli 1843 bestimme Ich hierdurch in Betreff der Organisation der Ehrengerichte in Meiner Marine, wie folgt, indem Ich Sie beauftrage, wegen der Ausführung des Ver⸗ fügten das Weitere zu veranlassen: 1) bei jeder Marine⸗ Station ist ein Ehrengericht der ihr untergeordneten Offiziere vom Kapitän⸗Lieutenant resp. Hauptmann abwärts, unter Leitung des Commandeurs der resp. Flotten⸗Stamm⸗Division zu bilden. 2) Die Chefs der Marine⸗Stationen treten zu den Ehrengerichten in das Verhältniß eines Divisions⸗Commandeurs der Landarmee. 3) Für die Bildung der Ehrenräthe bei den Ehrengerichten der Marine sind die Vorschriften Meiner Ordre vom 8. Oktober 1860 maßgebend. 4) Auf einem Geschwader versehen die drei ältesten Offiziere ihrer Charge vom Haupt⸗ mann oder Kapitän⸗Lieutenant abwärts, auf einem nicht im Geschwaderverbande segelnden Schiffe oder Fahrzeuge außerhalb der Ost⸗ und Nordsee, sofern solches außer dem Kommandan⸗ ten noch mindestens sechs Offiziere an Bord hat, aus⸗

hr te zwei ältesten zur Sache unbe⸗ theiligten Offiziere vom Range der Kapitän⸗Lieute⸗ nants und abwärts die Funktionen des Ehrenraths. 5) In allen den Fällen, in welchen die Vermittelung dieses Ehrenraths zur Erledigung der Angelegenheit nach den Be⸗ stimmungen nicht ausreicht, giebt derselbe die erhobenen Ermittelungen an den zuständigen Ehrenrath der betreffenden Marine⸗Station ab. 6) Die Stabs⸗Offiziere der Marine ver⸗ bleiben in ihrem bisherigen Verhältnisse zu dem Ehrengerichte der Stabs⸗Offiziere der Armee mit der Maßgabe, daß die Stabs⸗ Offiziere der Marine⸗Station der Ostsee zu dem Ehrengerichte der Stabs⸗Offiziere der 17., diejenigen der Marine⸗Station der Nordsee zu dem der 19. Division hinzutreten. Als dienstlich verhindert an der Theilnahme am Ehrengericht sind diejenigen, von den Stationsorten abwesenden Stabs⸗Offiziere anzusehen, deren Votum sich nach dienstlicher Voraussicht nicht innerhalb 8 Tage oder nur mit unverhältnißmäßigen Kosten erlangen lassen würde. 7) Betreffs der Offiziere der Seewehr behält es bei Meiner Ordre vom 9. Februar 1862, nach welcher dieselben zu dem Ehrengericht desjenigen Landwehr⸗Bataillons, in Bereich sie ihren Wohnsitz haben, gehören, sein Be-⸗ wenden. Berlin, den 9. November 1871. 8 (gez,) Wilhelm. q. 6II1I1I An den Marine⸗Minister

Roon wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Marine⸗Ministerium. Zachmann.

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Bezeichnung der Köhöniglich Württembergischen Kom⸗ mando⸗Behörden und Truppentheile.

Im Verfolg der Bestimmung im Artikel 3 der zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Koönigreich Württemberg unter dem 21/25. November 1870 abgeschlossenen Militär⸗Konvention, sowie der späteren Vereinbarung, welcher letzteren zufolge das Königlich Würt⸗ tembergische Armee⸗Corps als XIII. Bundes⸗Armee⸗Corps dem deut⸗ schen Reichsheere eingereihet worden, ist im Einverständniß beider kontrahirenden Tbeile die in der nachstehenden Uebersickt enthaltene Bezeichnung der Königlich Württembergischen Kommando⸗Behörden und Truppentheile festgesetzt worden.

Berlin, den 8. Dezember 1871.

yMKriegs⸗Ministerium.

18 ü Graf von Rvon.

Uebersicht; betreffend die Benennung der Königlich Württembergischen Kommando⸗ behörden und Truppentheile und deren Numerirung im Deutschen

e Bundesheere.

1) XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps. 2) 26. Di⸗ vision (1. Königlich Württembergische). 3) 27. Division (2. Königlich Württembergische). 4) 51. Infanterie⸗Brigade (1. Königlich Württem⸗ bergische). 5) 52. Infanterie⸗Brigade (2. Königlich Württembergische). 6) 53. Infanterie⸗Brigade (3. Königlich Württembergische). 7) 54. In⸗ fanterie⸗Brigade (4. Koͤniglich Württembergische) 8) 26. Kavpallerie⸗ Brigade (1. Königlich Württembergische) und 9) 27. Kavallerie⸗Brigade (2. Königlich Württembergische), vorläufig vereinigt unter der Be⸗ zeichnung: nmando der Königlich Württembergischen Ka⸗ vallerie. 10) 13. Artillerie⸗Brigade (Königlich Württembergische). 11) 1. Württembergisches Infanterie⸗Regiment (Grenadier⸗Regiment »Königin Olgac) Nr. 119 12) 2. Württembergisches Infanterie⸗Regi⸗ ment (Kaiser Wilhelm, König von Preußen) Nr. 120. 13) 3. Würt⸗ tembergisches Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 14) 4. Württembergisches Infanterie⸗Regiment Nr. 122. 15) 5. Württembergisches Infanterie⸗ Regiment (Grenadier⸗Regiment »König Karl«) Nr. 123. 16) 6. Würt⸗ tembergisches Infanterie⸗Regiment (König Wilhelm) Nr. 124. 17) 7. Württembergisches Infanterie⸗Reg'ment Nr. 125. 18) 8. Württem⸗

nahmsweise die

8

bergisches Infanterie⸗Regiment Nr. 126 (ist abkommandirt zum XV.