1871 / 197 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

1““ Petitionen um Gehaltsaufbesserungen der ,⸗ demhenen Vermögensobjekts gleichkommende Entschädigung zu ge⸗ urden der 1. Deputation zugewiesen, bei welcher hren. scullehr e wer Gesetzentwurf hegs die ee; Relcar Wir geben Uns daher der Erwartung hin, daß Unsere getreuen

e en zachrchatertendause angenommenen Fassung die ündie Berathung Hiseececsvortrag 88 In deit hetces vean Reeen. elee eee m eat Pevcheng zu⸗ c 222 ledigt. Schluß der Sitzung 1 Uhr. Naͤchste Sißung unbestuünr wird über die Neu⸗ und Nachwahlen zu dem Landtag berichtet, liezenden Gesetzentwurfs von den in demselben enthaltenen, die wohl⸗

n am 6. Januar 187 gs 12 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Oranienstraße Nr. 92, in Gegenwart eines

Notars öffentlich verloost werden.

rsessceme.

zu gewährende welcher bereits in der letzten Session dem Landtage

entwurf, betreffend die Nassauische Brand⸗Versiche⸗ rungs⸗Anstalt (s. S. 3625 d. Bl.).

der mündliche Bericht der Finanzkommission über den Rechenschaftsbericht wegen Ausführung des Gesetzes, be⸗

Berlin, den 15.,Dezember 1871. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

von Wedell. Löwe.

10. Plenar⸗Sitzung des Hauses der Abgeordneten, Montag, den 18. Dezember 1871, Vormittags 11 Uhr. Tagesordnung: 1) Schlußberathung über den Antrag des Abg. Richter (Hagen), die Aussetzung des strafgerichtlichen Verfahrens gegen den Abg. Parisius betreffend. 2) Vorberathung des Staats⸗ haushalts⸗Etats für das Jahr 1872 im ganzen Hause.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 16. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heut um 11 Uhr militärische Meldungen im Beisein des Stadt⸗Kommandanten entgegen und arbeiteten hierauf mit dem Militär⸗Kabinet. Um 1 Uhr sahen Allerhöchstdieselben die aus St. Petersburg zurückgekehrten Unteroffiziere und Mannschaften, welche daselbst dem St. Georgsfest beigewohnt haben, und ließen sich dann vom Geheimen Rath von Wilmowski Vortrag halten. Um 5 Uhr dinirten Se. Majestät der Kaiser allein mit Ihrer Majestät der Kaiserin.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war gestern im Augusta⸗Hospital anwesend. Im Königlichen Palais fand ein größeres Diner statt. Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät haben übernommen die Königlichen Kammer⸗ herren Graf Kayserling und Freiherr von Rosenberg.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern um 11 Uhr den Baron von Dirksen⸗Holmfeld aus Dänemark und ertheilte dem General⸗ Lieutenant von Stülpnagel, kommandirenden General des XIII. Armee⸗Corps, sowie dem Major z. D. von Berg Audienz. Hierauf empfingen Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den V Grafen von Wrangel und den englischen Major de Winton.

Der Bundesrath und die vereinigten Ausschüsse desselben für Elsaß⸗Lothringen und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen ab.

In der heutigen (4.) Plenarsitzung des Herrenhauses welche der Prästdent Graf Eberhard zu Stolberg⸗Wernigerode um 12 ½⅞ Uhr eröffnete, und der am Ministertisch die Staats⸗ Minister Graf zu Eulenburg, Graf v. Itzenplitz, Dr. v. Mühler und Camphausen und der Geh. Finanz⸗Rath Hoffmann bei⸗ wohnten, überreichte vor Eintritt in die Tagebordnung der Staats⸗Minister Dr. v. Mühler dem Hause einen Gesetzentwurf, betreffend die den Medizinalbeamten für die Besorgung Seaeg- ärztlicher, medizinal⸗ oder sanitäts⸗polizeilicher Geschäfte Entschädigung. Der Gesetzentwurf,

vorgelegen, wegen einer zwischen dem Herren⸗ und dem Abge⸗ ordnetenhause entstandenen Differenz aber nicht zum Abschluß Kelgecgt⸗ wird der Finanz⸗Kommission zur Vorberathung über⸗ wiesen.

Demnächst trat das Haus in die Tagesordnung ein. Der erste Gegenstand derselben, der Gesetzentwurf betreffend, die Aufhebung des Staatsschatzes (s. S. 3653 d. Bl.) wurde ohne Debatte einstimmig angenommen.

Es folgte hierauf die Schlußberathung über den Gesetz⸗

Der Referent Frhr. v. Tettau beantragte, dem vorbezeich⸗ neten Gesetzentwurf in unveränderter Fassung die verfassungs⸗ i Zustimmung zu ertheilen, und das Haus trat ohne

Diskussion diesem Antrage bei. Es folgte als dritter Gegenstand der Tagesordnung

reffend die Konsolidation Preußischer Staatsan⸗ eihen. (s. S. 3745 des Bl.) Auf den Antrag der Kom⸗ nission erkannte das Haus die im §. 8 dieses Gesetzes vorge⸗ chriebene Rechenschaft durch den Bericht des Finanz⸗Ministers als geführt an. Es folgt zum Schluß der mündliche Bericht der SZinanzkommission über den Entwurf eines fernerweiten Gesetzes, betreffend die Konsolidation Preußischer Staatsanlehen (s. S. 3684 d. Bl.) Dem Antrage der

Kommission gemäß beschloß das Haus, dem Gesetzentwurfe in

Der großbritannische Admiral Prev Abend nach Hannover dcen Prevost hat sich gestem Die Mittheilung der »D. R. C.«, daß die K

der in Berlin versuchsweise einzuführenden 1 Postrunen kasten nicht schwedischer, sondern deutscher Erfindung sei üt unrichtig. Das im Frühjahr von dem Ingenieur Si

mony vorgelegte Briefkastenmodell hat mit den jettt ein üfüb, renden Kasten nichts als die Grundidee gemein, daß dis dü. rung vermittelst eines für eine größere Zahl von Kasten hine⸗ einander zu benutzenden Sammelbehältnisses zu bewirken ist nj welches die Briefe fallen, ohne dem Boten zugänglich zu werden Im Uebrigen ist die Konstruktion eine so vollständig andere, daß die Angabe, als unterscheide sich die schwedische Erfin⸗ dung von dem Siemony'schen System »nur in unwesentlichen in der Praxis noch sehr fraglichen kleinen Abweichungen der Oeffnungsweise⸗ als völlig unzutreffend bezeichnet werden um

Wie wenig Herr Siemony die vorliegende Erfindung für sich in Anspruch nehmen darf, ergiebt sich aus dem Umstande, daß nach dem System des Dr. 1 konstruirte Briefkasten eit zwei Jahren in Stockholm in Gebrauch sind. Auch in Mai⸗ land sind Kasten aufgestellt, welche die vorbezeichnete Grundidet wiederum in anderer Weise verwirklichen. Die von dem Erfinder verlangte Summe ist völlig unrichtig und viel zu hoch angegeben.

Die Bestimmung, nach welcher die bei den Feldpost⸗

anstalten und Feldpostrelais Seitens der Mlilitärs und Militärbeamten bestellten Zeitungen von den Verlags.Post⸗ anstalten unter Couvert und unter der Adresse des Zeitungs.

Interessenten abzusenden sind, soll auf Abonnements, welche

vom Jahre 1872 ab zur Ausführung kommen, nicht mehr Anwendung sinden. In Bezug auf diese Abonnements wird lediglich nach den allgemeinen Vorschriften der Postdienst⸗In⸗ struktion verfahren werden.

Der Verkehr auf der Strecke Wunstorf⸗

Bremerhafen ist durch bedeutende Schneeverwehungen in

großer Ausdehnung vom 8. Dezember Abends bis 10. Dezem⸗ ber Morgens vollständig unterbrochen worden. Mit großen Anstrengungen ist es gelungen, zunächst Ein Geleise, un nach weiteren 24 Stunden das zweite frei zu machen. Um grösere Stockungen zu vermeiden und zur Aufräumung der an aunn Transportmassen und Züge hat in Folge dessen die Abfendung von gewöhnlichen Gütern für die Bremer Strecke bis zum 15. Dezember sistirt werden müssen. Von diesem Tage ist der gesammte Verkehr jedoch wieder freigegeben.

Wiesbaden, 15. Dezember. Der Verwaltungs⸗ Ausschuß des kommunalständischen Verbands ist auf den 28. d.M. zu einer Sitzung zusammenberufen. Wie die »Mittelr. Ztg. vernimmt, wird u. A. auch die Besprechung über die weilteren Modalitäten bez. der Uebernahme der Irrenanstalt Eichberg und der Taubstummenanstalt in Camberg, sowie die Regelung der Besoldungsverhältnisse der kommunalständischen Beamten Gegenstand der Verhandlungen sein.

Bayern. München, 14. Dezember. (A. A. Z.) Die Ausführung des Reichsgesetzes vom 22. Juni d. J., die Gewäh⸗ rung von Beihülfen an einberufen gewesene Reservisten undt Landwehrmänner zur Wiederaufnahme ihres bürgerlichen Be⸗ rufs betreffend, ist in Bayern nunmehr zu Ende gediehen. Von den zu diesem Zwecke ausgeworfenen 4 Millionen Thalern wurden nach Maßgabe der Zollvereins⸗Bevölkerungszahl Bayern 500,00 Thaler überwiesen, mit dem Vorbehalt jedoch, daß eine definitive Ausgleichung nach Verhältniß der wirklich gestellten Reservisten⸗ und Landwehrmänner später eintreten solle. Dieser Vorbehalt nöthigte zu einer bemessenen Vertheilung, weil Bayern, wo die neue Wehrverfassung erst kürzere Zeit in Geltung ist natürlich nur eine geringere Zahl der genannten Kategorie einberufen konnte, und eine Reduktion der jetzt gewährten Summe wahrscheinlich ist. Nach Mittheilung des Kriegs Ministeriums beträgt ihre Zahl, ca. 75,000. Von diesen We rechtigten wurden etwa 30,05 gereicht, nur in einem Kreise weniger als 2000, in zweien abe mehr als 6000. Von der zur Vertheilung gebrachten Summ von 700,000 Fl. ist noch ein Rest mit etwa 30,000 Fl. ver fügbar geblieben, aus welchem die bereits in Aussicht gestellte ncts gfitsches Nachforderungen thunlichst befriedigt werden

nnen. b

Sachsen. Dresden, 15. Dezember. In der heutige Sitzung der II. Kammer, welcher die Staats⸗Minister v. 9 stiz⸗Wallwitz und Dr. von Gerber, sowie der Geh. Regierunge Rath Schmalz beiwohnten, gelangte eine große Reihe von P. titionen zur Vertheilung an die Deputationen; ein Antrah betreffend die Forterhebung der Schlachtsteuer vom 1. Januge 1872 wurde an die 2. Deputation, die der 4. Deputation bere

Entschädisung von Bundeswegen für unausführbar gehalten ist.

0 Gesuche um Unterstützung ein

18 Prüfung der Wahlen 82 beschäftigen, da Einsprüche

ihre Giltigkeit von keiner Seite vorliegen. 1 gegen goegern verbreitete sich der Direktorialvortrag ausführ⸗ licher üͤber die Meinung des Staatsanwalts Petri zu Bautzen, der durch eine ihm zu Theil gewordene Erhöhung seines Ge⸗ halts sein Mandat als Abgeordneter für erloschen betrachtet. Das Ministerium ist gegentheiliger Ansicht. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wurde der Direk⸗ orialantrag gegen 1 Stimme angenommen. 1

Hierauf waͤhlte die Kammer die außerordentliche Deputation ur Berathung des Volksschulgesetzentwurfes, deren Nieder⸗ setzung in der vorletzten Sitzung beschlossen worden.

aden. Karlsruhe. 15. Dezember. Der Staats⸗Rath Nüßlin, Präsident des evangelischen Sber.Firchenr6, ist Behufs kommissarischer Verhandlungen bezüglich der Militär⸗Kirchen⸗ ordnung nach Berlin abgereist. ie die »Karlsruher Zeitung⸗ hierzu heeeee dürfte ein alle Theile befriedigender Abschluß auf der vom evangelischen Ober⸗Kirchenrathe vorgeschlagenen 8 vom preußischen Kriegs⸗Ministerium angenommenen

rundlage zuversichtlich zu erwarten sein.

19 Melklenburg. Sternberg, 14. Dezember. Die heu⸗ tige vntt sMersbmmlung nahm ein emigegangemns und vorgelegtes allerh. Schwerinsches Rescript vom 12. d. M. in Betreff der dritten diesjährigen Schwerinschen Landtags⸗ Proposition entgegen, welches wir im Wortlaute folgen lassen:

Friedrich Franz ꝛc. Wir haben aus curem Berichte vom 10. d. M. ersehen, welchen Beschluß Unsere getreuen Stände in der Landtazsversammlung vom 9. d. M., zu Nr. 1 des Komiteberichts uͤber Cap. III. der Landtags⸗Proposition gefaßt haben, und ermäch⸗ tigen euch, Unseren setreuen Ständen darauf Folgendes zu eröffnen.

Unsere getreuen Stände glauben davon ausgehen zu sollen, daß die durch §. 7 der deutschen Gewerbeordnung bestimmte Aufhebung der daselbst bezeichneten Rechte als eine vis major oder casus anzu⸗ sehen sei, den der Inhaber zu zragen hsbe, und wollen einen Ent⸗ schädigungsanspruch prinzipiell überhaupt nicht sanctioniren, sondern nur, insofern fortdauernde Gegenltistungen als Pacht oder Canon stattfinden, davon verhältnißmäßig Abzug gewähren lassen.

Mit diesem Prinzipe können Wir Uns, abgesehen von den Be⸗ denken, welche überhaupt der Annahme desselben im Verhaͤltnitz zu der Bundesgesetzgebung entgegenstehen, schon deshalb nicht einverstan⸗ den erklären, v eine Gesetzgebung in allen 8g wo sie in wohl⸗ erworbene Privatrechte einzugreifen sich veranlaßt findet, die Grund⸗ sätze materieller Gerechtigkeit gegen die betheiligten Privaten nicht 1 t lassen darf. 8. 8 daße nichs losen zagf des Norddeutschen Bundes hat allerdings die bezeichneten Rechte aufgehoben, ohne, wie es an sich der Natur des Gegenstandes entsprochen hätte, zugleich darüͤber Bestimmung zu treffen, in welchen Fällen und in welchem Maße den Berechtisten eine Entschädigung gewährt werden solle. Die gesetgebenden Organe des Bundes sind sich dabei aber wohl bewußt gewesen, daß die Richt⸗ aufnahme einer die Entschädigung in den Fällen der Aufhebung wohlerworbener Privatrechte sichernden Bestimmung ein Mangel des Gesetzes sei, und sie haben die Heilunga dieses Mangels nur deshalb den Landesgesetzen überlassen, weil sie ihrerseits sich der Thatsache gegenüber befunden haben, daß die fraglichen Rechte nur noch in wenigen Buadesstaaten und in diesen unter sehr verschiedenen Ver⸗ hältnissen bestanden, in dem überwiegend größten Theile des Bundes⸗ gebietes aber Seitens der Gesetzgebung der einzelnen Staaten, und zwar unter Gewährung von Entschädigungen aus den innerhalb dieser Staaten aufgebrachten Mitteln, bereits früher aufgehoben waren, und weil unter diesen Umständen von ihnen die Fessstellung einer

Wenn die Bundesgesetzgebung aber die Frage, sb und in welcher Weise den e ganten fc die aufgehobenen Rechte Entschädigung zu leisten sei, den Landesgesetzen üͤberwiesen hat, so ist dies in der berechtigten Erwartung geschehen, daß die legislativen Organe derjeni⸗ gen Bundesstagten, in denen diese Frage zur Entscheidung kommen würde, ihrerseits von dem legislativen Prinzip materieller Gerechtig⸗ keit gegen die Inhaber solcher wohlerworbener Privatrechte ausgehen würden, deren Aufhebung aus Rücksichten des allgemeinen Wohls auch in den übrigen eedescagie nur gegen Entschädigung der Be⸗ rechtigten herbeigeführt worden ist.

c Viese⸗ Fechefhass entspricht das Prinzip nicht/ von welchem Unsere getreuen Stände nach dem zu Nr. 1 des Komiteberichts zum Cap. III. der Landtags⸗Proposition gefaßten Beschlusse ausgehen wollen, und Wir können Uns mit demselben um so weniger einver⸗ standen erklären, als dasselbe in seinen Konsequenzen dahin Fäes müßte, Berechtigte, welche mit Aufwendung eines großen Thelles sirh Vermögens eines der fraglichen Rechte erworben haben, in den F ’1 9* ohne Entschädigung zu lassen oder sie völlig unzureichend zu vx. fen⸗ wenn dieselben für das awencen eecen 18 oder nur geringe fortdauernde Gegenleistungen zu entrichten haben.

Aluch finden Wet des aufgestellte Prinzip nicht im Einklange mit der von Uns und Unseren getreuen Ständen bisher be Expropriationsgesetzen stets befolgten Praxis, den Betheiligten eine

residirenden Ge staaten, das Präsidium des 1 versität Jena, des Offiziercorps, des Gemeinderathes der Stadt

Weimar u. s. w.

bemerkt, daß man keinen Anlaß habe, sich eingehender erworbenen Pripatrechte entsprechend berücksichtigenden Prinzipien aus eintreten und darnach ihre Erklärung abgeben werden. 2

Gegeben durch Unser Staats⸗Ministerium. Schwerin, den 12. Dezember 1871.

riedri ranz. 1 8 48 v. Müller.

An die Landtags⸗Kommissarien Staats⸗Minister Graf v. Bassewitz

und Staatsrath Dr. Wetzell zu Sternberg. Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 15. Dezember.

Der Zoß bfrzo und die Großherzogin, welchen am Mittwoch das G

wünsche aus Anlaß der Verlobung des Erbgroßherzogs dar⸗ gebracht hatte, empfingen gestern aus derselben Veranlassung die am Seeeaelichen Fir beglaubigten, in Weimar

esammtstaatsministerium bereits seine Glück⸗

reußen und Rußland, die Hof⸗

andten von andtags, Deputationen der Uni⸗

Der Landtag wird seine Sitzungen erst unmittelbar

vor dem Feste unterbrechen und sie, falls bis dahin der Etat vereinbart worden ist, nach Neujahr wieder aufnehmen.

Bei den von der Großherzoglichen Staatsregierung dem Land⸗

tag gemachten Vorlagen ist noch ein Ausweis über den Stand der Staatsschulden zu erwähnen. Aus demselben geht hervor, daß am 1. Januar 1851 die gesammten Staatsschu den 6,621,075 Thlr. betrugen, seitdem sind bis zum 1. Januar 1871 2,465,631 Thlr. neue Schulden hinzugekommen. In diesem zwanzigjaͤhrigen Zeitraum betrug die Schuldentilgung 5,277,446 Thaler, so daß also der Bestand der Staatsschulden am

1. Januar 1871 sich belief auf 3,809,261 Thlr. We eseen Braunschwei 16. Dezember. Die

1 2 2 Gesetz⸗ und Veroebnunze⸗LSammlnng veröffentlicht ein

Gesetz, die Verrechnung der von den Gerichten erkannten und gnh 8, villig eingezahlten Strafgelder betreffend, d. d. Braun⸗ schweig, den 7. Dezember 1871.

Anhalt. Dessau, 14. Dezember. Der Landtag hat heut den Verkauf des Salzwerks Leopoldshall nicht genehmigt. An Vorlagen sind dem Landtage ferner zu⸗ gegangen: die Feststellung der Landarmenfonds, Do⸗ tationsrente betreffend, ferner ein Gesetzentwurf, die weitere Ausführung der Bestimmung in §. 6 der Kreisordnung, die Uebernahme der Wegebaulast auf die Kreise und deren Dota⸗ tion betreffend, sowie ein solcher, die Verschmelzung der beiden bisher getrennt in Dessau

Bernburg zu einer betreffend. 1— . Reuß. 99 era, 14. Dezember. Nachdem die beabsichtigte Vereinigung der bisherigen drei Landrathamtsbezirke im Fürsten⸗ thum Reuß j. L. in zwei Bezirke die Zustimmung des Land⸗ tags gefunden, ist jetzt nach höchster Entschließung des Fürsten bestimmt worden, daß das unterländische Landrathsamt seinen dauernden Sitz in Gera behält und das oberländische denselben vorläufig in Ebersdorf zu nehmen hat. Hier befand sich bereits das eine der zwei Landrathsämter des Oberlandes, während das andere, in Schleiz, zur Zeit eingezogen wird.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 15. Dezember. Der a eehs die Kassenän sind gestern Nachmittags von

rg in Wien angekommen.

Si gie LEb1““ des mährischen Groß⸗ grundbesitzes sind im ersten Wahlkörper feudal ausge⸗ fallen; im zweiten siegte die Verfassungspartei mit 82 gegen 63 Stimmen. Die krainischen Großgrundbesitzer wählten gleich⸗ falls verfassungstreu; die Handelskammer wählte klerikal. Die Vorarlberger Landgemeinden haben wiederum klerikal gewählt / in den Stadtbezirken fielen die Wahlen liberal aus.

Pesth, 14. Dezember. Im Unterhause wurde die Budget⸗ debatte fortgesetzt. Für die Herstellung des Vajda⸗Hunyader Schlosses wurden nach längerer Diskussion nach dem Antrage des Finanzausschusses 50,000 Fl. gegenüber den präliminirten 100,000 Fl. votirt. Der Kommunikations ⸗Minister legte im Sinne eines früheren Beschlusses die Konzessionsurkunde der Karlsstadt⸗Fiumaner Bahn vor. Helfy beantragte, eine Zwölfer⸗ kommission zu entsenden, die mit dem Kommunikations⸗Mi⸗ nister untersuchen soll, was seit dem Jahre 1867 auf dem Gebiete der Kommunikation geschehen sei und zu geschehen habe. Der Antrag wird in Druck gelegt und auf Wunsch des Ministerpräsidenten baldmöglichst zur Verhandlung kommen.

weiz. Bern, 14. Dezember. Der Nationalrath ge⸗ 1cngg F. iin dem Schulartikel zu Ende. Der Antrag der

dem Werthe des für die Zwecke solcher Gesetze in Anspruch v11114A“

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Kommissionsmehrheit wurde unverändert angenommen; der Zu⸗