1871 / 197 p. 15 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

menis erlassen worden waren, ist dieselbe mit dem selben Zei punkte, Bevichte fůr 1u1““ . 5ut die JFörderung des Landeswegebaues in den Jahren 1869 Sofern die Anstell 1 1“ 811 Sofe te Nnstell 8 2

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. Die Kapitalien des vormals kurbessis 6 8 ung eines Landes⸗Direkto 2 1 WI 1““ zum groͤßesten Theile in Staats⸗ und Se bats chas . welche bau.Versonals mit je 23,261 Thlr., den Kosten der Unterhasmdwege. den die Funktionen desselben von dem Vorsitenden des zu Glüchstadt verbundenen Provinzial⸗Arbeitshause vell. ind nun b 28 mägen geldwerthen Papieren durch die Staatswaldung .EertN 9 nterhaltung d. tages bezw. dessen Stellvertr vIIII1I1“; 8. 5 nd nur zum geringeren Theile in Hypotheken angeleet 9„ 4 *b ülbuüngen führenden aus ebaute: Landm. 8 er Landtage e* D. L. en Ste vertreter wahrgenommen Ferher st 8 6 3 gegen Schluß des Jahres 1868 einen Courswerth EöBö“ 8* Thlr. für jedes dieser beiden abre See . - Im Uebrigen entsprechen die Bestimmungen des nessauischen Re Provinz Schl F b8 egee be lern und gewährten einen Zinsgenuß und 2 ,9,900,000 Tha⸗ der ersten Anschaffung von Ortstafeln mit 3282 1 er Kosten lativs denen des hessischen. Die Wahl des Cöͤndischen Nerrtunmns. b Scieswig⸗Holstein bestehenden Immobiliar⸗Feuer⸗Versiche⸗ 1 8 von rund 335,000 Thaler. Die stü⸗ ung von Ortstafeln mit 3582 Thlr., sind zur ula 12 hlcen. Die Wahl des ständischen Verwaltungs⸗ rungs⸗Anstalten für die Städte, für di ter und Landschaf 4⁴ ve rea. Thalecr. D itzung von Gemeinden deim Ausk Und zur Unter⸗ schusses ist bereits erfolgt und ist derselhe vor fame einalten für die Städte, für die Aemter und Landschaften, atzes ist durch ein mittelst Allerdà⸗ Er⸗ emeinden bdeim Ausbau von Landwegen sor ausschusse eits erfolgt und ist derselbe vor Kurzem zu seiner sowie fuͤr die Landkirchen, un ini dersel! 28. Januar 1869 genehmigtes lerhoͤchsten Er⸗ wege⸗Neubauten innerhalb d 5en. eben sowie zu Land⸗ sten Session zusammengetreten b 3 r owie zur die Landfirchen, unter Vereinigung derselben zu einer ein⸗ 1 W. migtes Reglement in Anknü⸗ 5 1 er Staatswaldungen im ersten 8. v bn zigen Provinzial⸗Anstalt dem alständis Ve d vC““ 88 1— nknuͤpfung 115,959 Thlr. und im Jahre 1870 in ahre 1869 Von der Wahl eines Landes⸗Direktors hat 3 rovinzial⸗Anstalt dem provinzialständischen Verbande und . 38⸗Einrichtung einer besond 215,959 Thlr. und in re 1870 69,304 Thlr. verausgabt w V Wahr eines Landes⸗Direktors hat der Kommunal⸗Landtag seinen Organen zu übertragen Kommission von drei durch den & e esonderen Füͤr die Jahre 1871 und 1872 j d F gabt worden orläufiz noch abgesehen, da der Umfang der ( z8 1 äagen. . hen Kommunal. Landto 8 syr 8 2 ist dem Verwaltungsausse vo 2 ene da der Umfang der Geschäfte, welche der Auch darf erwartet werden, daß sich die Provinzialstände spät lenden Mitgliedern üͤbertragen, welche die andtag zu wäh⸗ gleichen Zwecken durch den sfi husse zu ändischen Verwaltung bis jetzt üͤbertragen sind, die Anstellung ei assen werden, die Irren v11“ gen, welche dieselbe nach der vo d 5 1 den Finanzetat die Summe von je tän abe. ¹ Q. bis 1 eriragen sind, dle Anstellung eines 22 nden lassen werden, die Irren⸗ und Taubst IUnstalt 11 dischen Verwaltungs⸗Ausschuss 1 n dem sän⸗ Thaler zur Verfügun 1- je 106,500 noch nicht zu erfordern schien. Di uden lassen werden, die Irren⸗ und Taubstummen⸗Ainstalt zu er e zu ertheilenden Geschaͤftsa⸗ 4. gung gestellt. solchen 9 nicht zu er schien. ie laufenden Verwaltungs⸗ sowie das Blinden⸗Institut zu Kiel al vinzial⸗J unter der Aufficht und Leitung d b anweisung In Folge der kräftigen Unterstü Seit schäfte werden bis auf Weiteres von d TEEee im ..h 4 es Landes⸗Direktors . 8* igen Unterstützung von Seiten des ko gesch es von dem Vorfitzenden des Kom⸗ ute zu übernehmen. vSe des E zu führen und insbesondere 11 ze Ve 11“ ist auch in Hessen der Wegebau in cenes eeah EEEEee unter Assistenz eines kommissarischen Ober⸗Beamten, 4 8 1 ng na ußen zu 1 8 Per⸗ 12 unge begriffen. B 8 besor erden. 8 gt durch di Allerhs S v . Verzußerungen und rfäuse bete Ebüthpeh nen Nshlußacgeme Aber Een serneren dFellichn Zuwachs an Eescten hat die f Pas Gebiet der sandiscen Verwaltung umfaßt zur Zeit die Landundes dur ecne e n echöch hescesen Zahtes Jaal ang⸗ ;4 5 2 . * 8. 3 19 ½ 3 1“ 24 8 b 8 „6ban 4 2. 9 5 9— Duisnle . 110 1 2 Nca 4n kal 0 8 „2 1 8 . soll jedoch durch die Kommission His dih. Ses he eng S die 2 8g des Gesetzes vom 25 .S e und die Sparkasse, sowie das Landarmen⸗ und Korrigen⸗ gesprochene Zusicherunz, 8 8 8 .“ e andtagsvorsitzenden d ders Lae SBegn Ler 1889 ecrfolgte Uebernahme der Landestkredi ahren. ge⸗ denwesen. die Ber 6 Provinzi 8d zach Stimmenmehrhet me8e 1 Anstalt wird unter der Aufsicht des Vrna .a ür eeg 8 Nach dem fuͤr die beiden erßeren Insiitute erlassenen Negulalive deees8. N en Recht hat, unbeschadet der Vollziehung solcher Beürtüßf des Landes⸗Direktors von einer besonderen Direk ion, beftehend und wird die Verwaltung dersel en von emer Direktion geführt, welche der Regierung auch für alle anderen Provinzen der Monarchie eine keinen ufschub dulden, eine Oberentscheidung des Senwetth 1 3 einem vorfitenden Direktor und drei Mitglicdern, verw aiin d 8 aus drei staͤndigen stimmführenden Beamten, dem Landesbant⸗Direktor erfolgreiche Selbstverwaltung erwachsen solle, 1““ Ausschusses anzurufen. ö1611 Direktion getroffenen sinanziellen Maßregeln, um die Anstalt und zwei Landeßbznk Direktiong⸗Räthen oder Assessoren und aus drei hatten die kurz darauf zum Provinzial⸗Landtage versammelt gewesenen dun ls Sweckte, für welche die Einkänfte des Staatsschatzs Verwen⸗ sepen, sind bines ede, entsprechenden Thätigteit in den Stand zu immberecheigt,en, Betratden beßcht. Der Direktion werden die zur Stände der Provinz Schlessen beantragt: dung zu finden haben, sind in dem Rllerhöchsten Erlasse vom i . sind pisher von einem guͤnstigen Erfolge begleitet gewesen, und Führung der Hauptkasse und Kontrole, zur Buchfüͤhrung und zur Die Vereinigung aller ständischen Fonds, Anstalten, Institute 16. September 1867 bezeichnet: 89 n- 8 die Umsicht, mit welcher die Operationen von der Direktion 8 Expedition erforderlichen Beamten beigegeben. Die Beiraͤthe der und Stiftungen in der Provinz Schlesten mit Ausschluß der Ober⸗ 4. Unterstützung des Chaussee⸗ und Landwegebaues, 8 gebracht worden sind, anzuerkennen. Im Jahre 1870 Landesdank Sb Kommunel⸗Landtag bei seinem jedebmalizen lausitz unter einer concentrirten provinzialständischen Verwaltung zu 2) Uaterhaltung der Land⸗Krankenanstalten und Landes⸗Hospitaͤler sind bereits an Darlehen bewilligt e itre ““ besoldeten Mitglleder werden gleichfalls von genehmigen und dieselben den Ständen zur eigenen Verwaltung unter Anlegung und Unterhaltung einer Irren⸗Heilanstalt, 5 8 baar zu 5 pCt. Zinsen . 44,976 Thlir. ihm erdage 3 dle I“ der übrigen Beamten von Raatlicher Aufsicht zu üͤberweisen. 1 Anlegung und Unterhaltung elner Arbeitsanstalt zur Verbüßung ) in unkündbaren Obligationen zu 5 pyECt. 351, 7⁄7 1111*“ Ingleichen hatten die Stände der Provinz Westfalen und der der von den Peoltzei⸗Behoöͤrden verfügten Haft von Landstreichern, Summa 306/805 Tl Die erwaltung der Angelegenheiten des nassauischen Landarmen. Rheinprovinz gebeten, ihnen die Selbstverwaltung der Provinzial⸗ Bettlern und Arbeitsscheuen, Haft von L. n, Die Landeskreditkasse hat ihrerseits in demseiben Perbandes, it dem Kommunal⸗ Landtage und seinen Orszanen durch Institute zu gewähren. 4) Bestreitung der Kosten der Landarmenpflege, einschließlich der gegeben 8 die Allerhöchste Verordnung vom 4. September d. J. (G. S. S. 378) Endlich war von dem Saͤchsischen Provinzial⸗Landtage eine ALnlegung und Unterhaltung eines L d* AZeEee88 a) kündbare Obligationen zu 4 pCt 294,300 übertragen worden. Kommission niedergesetzt worden, um die zur Ennrichtung etner ein⸗ vd. g. 4 9g Land⸗Armenbauses, und ründe igationen z2 pEt 294,300 Thlr. Durch den Erlaß des Dotationsgesetzes, welcher vor gur ständischern inzi t 5) Unterhaltung und Erganzung der Landes⸗Bibliothek b) kündbare Obligationen zu 4 ½ pEt 181,900 8 Erlas des Dotationsgesetzes, welcher vor Kurzem dem heitlichen ständischen Verwaltung der provinziellen Institute geeigneten Diesen Verwendungenvecen iir seandehsn 8 8 1 0) unkündbare zu 4 pEt. 5 887899 8 Landtage der Monarchte zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vor⸗ Maßrezeln zu berathen und darüber dem naͤchsten Provinzial⸗Land⸗ Gesetzes vom 25. März 1869 (Gesetz⸗S. S 525) noch folg Neuerdings ist durch die Allerhöͤchste Ve 838 gelegt worden ist, wird eine fernere erhebliche Erweiterung der ständi⸗ tage bestimmte Vorschläge zu machen. getreten: 3 gende hinzu- 29. Juli d. J. (Gesetz⸗Samml. S. 323) auch die V boh schen Verwaltung beabsichtigt. Diie sich in diesen Anträgen kungebenden Bestrebungen verdienten 1) Bestreitung der Kosten des 11AXA4X“ 1 Landarmenwefens dem Kom mnnal⸗Lahbzic ig des Danach soll dem kommunalsändischen Verbande in vollem Maße die Unterstützung und Förderung der Staats⸗Regie⸗ munalstäͤndischen Verwaltund; aundtage und der kom- übertragen worten. Es wird die Aufgabe des hessischen d. Organen 1) zur Bestreitung des Neubaues chaussirter Verbindungsstraßen, rung. Sie waren harvorgegangen aus der richtigen Erkenntniß, daß Unterstützung der milden Stiftungen, Armen⸗, Wohlthäͤtiskeits Verbandes sein, zur Erfüllung der ihm v Ver Aichsamnan sowie zur Unterstütung des Gemeinde⸗Wezebaues und die Vertretungen der Provinzen das Feld ihrer Thätigkeit weit weniger und Rettungsanstalten, Vermehrung es hätigkeits⸗ eine eigene Korrektions⸗ und Landarmen Anstalt 88 ungen 88 r Fürsorge für die Irren⸗ und Taubstummen, insbesondere zur auf dem Gebiete der Politik und Gesetzgebung, als auf dem der För⸗ 3) Uebernadme eines Theils der diober vem Tri⸗ kenhäuser; Verwaltunssausschuß ist von dem Kommunal Lanke gründen. Der AUnnterhaltung der Irren⸗, Heil⸗ und Pflege⸗Anstalt zu Eichberg derung der wirthschaftlichen Interessen der Provinzen zu suchen un rstützungen fuͤr 2 her vom Staate geleisteten Un⸗- derlt 8. R dem Ko. nal⸗Landtage mit den erfor⸗ und des Taubtummen⸗JInstituts zu Camberg die Sun von zu finden haben; daß die Provinzialsä jedoch auf diesem Gebi terstützungen für Zwecke der Armenpflege im jährli 8 derlichen Vorbereitungen hierzu beauftragt worden. Einstweilen 3 jährli aftzmes zu Lernberg dir Säumine von- .S6 „von 11,000 Thlrn.; eeege ieh jehrlichen Betraße den die Korrektions⸗Nachhaflen gegen Landstreicher Bettler 6 1 erst dann eine fruchtbare Thaͤtigkeit entwickeln können, wenn 4) Gründung eines Tsubstummen.Instituts ober Uebernab beitsscheue in der Strafanstalt zu Ziegenhain ges 4. Lin 8 chti 5d Al⸗ haus den Staatshaushalts⸗⸗ innahmen überwiesen, sewik zur Grün⸗ ihnen überall die Verwaltung ihrer prinzipiellen Institute selbst⸗ Unterhaltung des zu Homburg bestehenden: ebernahme und in der Strafanstalt zu Cassel auf Koften des Landarneee hernanen dung einer Hülfskasse nach demn Vorbilde der in den älteren Provin⸗ ständig überlassen wird und sie sich hierfür die geeig⸗ z) Bildung eites Zand? 1er aecsah 8 vollfireckt b Landarmen⸗Verbandes fen G W - für unbemit⸗ w. schaffen dürfen, während die Regierung Auch ist durch d 1 Landes⸗Y ationen. Die Uebern 8b 8 elte Gemeinden im Gebiete des ehemaligen Herzogthums Nassau, arauf verzichtet, die Verwaltung der provinziellen Institute Befugdugh Ansch ö“ Gesetz dem Kommunal⸗Landtage die hat der Brand Versicherungs⸗Anstalt zu Tassel sowie der Rest des Homburger Ke utions⸗Fonds zum ungefähren Ge⸗ durch Staatsbehörden unter der Kontrole der Stände mit 8 von 5I velgetegt, Verwendungen der Einnahmen aus dem Staats- 8 . Vandtag zur Zeit noch abgelehnt; jedoch ist durch sammtbetrage von 46,000 Thlr. übereignet werd . diesen bewilligten eln inwi 1 schatze zu anderen, als den voraufgeführten Zweck it Rgnasig den Allerhöchsten Erlaß vom 18. September d. J. den Kommunal u11141“ iesen bewelligten Mitteln führen zu lassen und ihre Einwirkung auf Genehmigung zu beschließen üavgrten Zwecken mit Königlicher ständen eine Theilnahme an der Verwaltung dieser Anstalt detnca v 66 18 Necctte tchches 9 85 Iün. dns Eer G I Auf Grund dieser gesetlichen Bestim u eingeraͤumt worden, daß sie zwei Mitglieder der die An es (KFerungs⸗Lenstalt, welche gegenwärtig von der Regierung zu Wies⸗ das Staatswohl erfordert⸗ Tassel, Fulda, Hanau, Rin nd⸗Krankenhäuser zu Kommission vorbehaltlich der Zeg Bs eenanbh Gerungs⸗ bessen Organe in Aussicht genommen. Der zu diesem Be 1 auf⸗ Intentionen der Staatsregierung: »den Provinzen in weiter gehen Bibliotheken zu Saßfe vnntesn und Schmalklden, sowir die Landes⸗ zu erwaͤhlen hab h8 ich der Bestätigung des Ministers des Innern gestellte Gesetz⸗Entwurf dat bereits die Zustimmung des Hauses der dem Maße als bisher die Selbstverwaltung ihrer Angelegenb’iten gegangen. Den ihm von dem 11 geaßf. Erreichen die Erfolge, welche die kommunalftändische Verwaltung ——— erhalten und liegt gegenwärtig bem Herrenhause zur behufs Provinzial⸗ und Centralbehörden der Mon⸗ 8 - znal⸗ ’1 E 8 3 ista 1 ltung chlußnahme vor. archie und zur Erfrischung des provinziellen Lebens einzuräumen«, machten entsprechend, hat sich der Verw 8 2 e ertheilten 0 in Hessen auf den verschi 8 8 ha 4 en vAnn 2 5 281 9 p inzte len eben einzur umen«, 8 1 nb Ha rwaltungs⸗Ausschuß zunäch k diedenen Gebieten ihrer kommunalen Thäͤtig⸗ 1116“ unlnd boten ihr dieselb ünschte 88 einer anderweiten Einrichtung der Verwaltun Lzunächst mit keit erzielt hat, auch noch nicht diejenigen der han A“ und boten ihr dieselben eine um so erwünschtere Gelegenheit ier ar der Verwaltung der Land⸗Krankendii ‚auch noch nicht diejenigen der hannoverischen Verwal⸗ Provinz Schleswig⸗Holstein 8 ch über die hi Aglichen generellen Organisationsfr bung de rwaltung der Land⸗Krankenhüuser tung, so haben . d8er. k hat 114“*“ 3 Schlesn v dar, sich über die hierauf bezüglichen genereleen Organisationsfragen belens b Asschiasg er für die lnstalten ziu Fulda und Cassel 11314“ doch die ihnen gestelliem umsang⸗ Wenngleich die Uebermweisuns eines Provinzielfonds an die schlüssig zu machen, als es gerade damals darauf ankam, be⸗ Neu⸗ und Erweiterungsbauten f 14 sind verschtedene größere in Anzriff genommen und nicht mit d und Umsicht Provinz Schleswig⸗Holstein bisher nicht hat erfolgen können, weil hufs Ausführung der Gesetze wegen des hessischen und hannoperschen nen Räͤumlichkeiten und Einrichtungen 8 vorhande⸗ verstanden, sich mit den Staatsbehoͤrden in L 1 dn 1“ Fenseealnseh 5 E111““ Borzubede.ne” ““ chtungen in Land⸗Krankenanstalten zu 111A1“*“ em Einvernehmen olche Leistungen in größerer Anzahl und in einem erbeblicheren vorzubereiten. 1b und Landes⸗ pitäle 8 9. n u erxrhalten Die 9 1 mten ständise Fentrafvberroha ehae vv.bhn 8 E. f i6 di 8 auch e. 8 2 griff Lenommen und theilweise linschlteßtich 1A“ Centralverwaltung Umfange sich nicht haten ermitteln lassen, welche zur Uebertrazung „Es sind demgemäs die bereits mehrerwähnten Grundzüge für Anstalten insbes onden uhrung Ingleichen hat in mehreren des Staaetschatzes belaufen sich a 7980 39 der Berwaltungs ommisston an die Provinz, unter Ueberweisung der im Staatsbudget dafür vor⸗ die Organisation der provinzial⸗ und kommunalständischen Verwal⸗ reichere Er un E beiden Landeshospitälern eine umfang⸗ bezieht ein Gehalt von 13008 Thl⸗ 1924 Thlr. Der Landes Direktor gesehenen Mittel, geeiguet erscheinen, so ist doch auch für diese Pro⸗ tungen aufgestellt worden, um ebenso den Provinzial⸗Landtagen der . esserung des Inventars stattgefunden. geordnete 1u16“¹“ ein f 8 Ee. Land⸗Direktor bei⸗ vinz durch die Vorschrift des §. 28 des Ausführungsgesetzts zum älteren, wie denen der neueren Provinzen als Grundlage für ihre Be⸗ Ausfuͤhrung Sehs ae 889 1n Hersfeld für 50 Betten ist in der rirung kommiffarif 18 mhereiise efe von 1600 Thlr., zur Remune⸗ Bundesgesetze über den Unterstützungs⸗Wohnsitz vom 8. Maͤrz d. J. rathungen zu dienen. Die gesetzliche Basis für die in den älteren „erifsen. Der Bau der Anstalt erfolgt auf Kosten des 1500 bie aaesch angestellier Neferenten des Laudes⸗Otrekrors sind die Organisation einer sändischen Verwaltung nothwendig geworden, Provinzen zu schaffenden Orzanisationen boten die §§. 51 resp. 53 r. ar 8 um den provinzialstandischen Verband in den Stand zu setzen, die und 54 der Provinzialstände⸗Gesetze aus den Jahren 1823 und 1824, welche im Wesentlichen gleichlautend mit den betreffenden

wie die hannoverische, am 1. Januar 1869 ins Het 1b b .—8 89 ins Leben getreten. 1870 gem vorde. 870 gemacht worden sind. Außer den Kosten des Land

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dortigen Kreises bis auf diejenigen eines Barackenbe kommunalständische Verband trägt. Auch hat der fee. welche der 1 V CCöö 8. 8 trägt. A -r zur Beschaf⸗ C. Komm: ständi r Ve 6 5 8 erwaltung der Landarmen⸗Angelegenheiten zu übernechmen. . fungbes E11““ zon bis zu 6000 Lücaf. unalf Fneltt. 111“ Regierungs⸗ hee deun sesdigfn Fagcdeg, auigecte und mäneg Aller⸗ E“ für die neu erworbenen In ähnlicher Weise ist die ründung 65 e Eö. 8 von der Staatoregierung auch die Ausstattung des qulativ e1e bingimigte e. 8 Für solche Gegenftände der laufenden ständischen Verwaltung, wege in Aussicht genommen und schweben darüͤber die Verhandlun Fftrh h ständischen Verbandes des Regierungsbezirks Wiesbaden waltungsausschusses, daß derselbe aus: 8 welche Wir den Ständen künftig übertragen werden, können sie die mit den Vertretern des dortigen Kreiseg. Zürn Neizhhe ngen mit Staatsmitteln zu Zwecken der Selbstverwaltung in Aussicht ge⸗ 1) dem jedesmaligen Landtags⸗Marschalle oder in Behinderungs⸗ geeigneten Personen wählen und bestellen, welche die Itrenanstalt ist zunächst ein Baufonds angesammelt welch 885 mneuen nommen worden und nachdem insbesondere durch das Gesetz vom fällen dee em Steübvertreter des Landtags⸗Marschalls als fördern. Jahre die Höhe von 120,000 Thlr. erreicht haben I 25. Dezember 1869 (Ges. S. S. 1288) die Uebereignung der Nassaui⸗ Vorsitzenden 5 8 der letzte Kommunal⸗Landtag die Errichtung der Anstalt 8 dem schen Landesbank an siesen Verband erfolgt war, ergab sich für den⸗ 2) dem ersten staͤndischen Beamien (Landes⸗Direktor) und burg definitiv beschlossen hat, wird nunmeh i Aubfan Kar⸗ selben gleichfalls das Bedürfniß zur Einrichtung einer stäaͤndischen Ver⸗ 3) neun Mitgliedern Pbestehen soll, welche von dem Provinzial⸗ 8 des vorge gangen werden können. der Ausführung Vellaischen Feshh . wäͤh⸗ Landtage aus seiner Mitte dergestalt gewählt werden, daß die untergegangenen Städte der Ostseeküste. Etst für die Fahre 1879 —e munar Gandtage festgestenten Finam. zu einem befeiedigenden Abschlusse geandt. 0”n sing a 8 Ste8 ä. Uie Thabk eines gandes Derektzeh dn des ferülotiv zwar „im Den Zauber, den die Poesis der versunkenen Wendenstadt die Zuschüsse zur Unterhaltung der Landkranken. Nach dem mitteist Allerhöchsten Erlasses vom 17. Juli d. J. wie in Nassau nur fakultativ bingestellt; der Provinzial Landtag bat am Ufer der Ostsee auf ihn ausübte, hat Wilhelm Müller in Anstalten und Landeshospitäler, sowie zur Er⸗ (AGes. S. S. 299) genehmigten Verwaltungs⸗Kegulativ, besteht der s'doch die alsbaldige Anstellund eines folchen beschlossen. Die dem bekannten Gedicht »Vineta« besungen. Viele Generationen Lichtung anderer Krankenhäuser jährlich..... e Verwa tungs⸗Ausschuß aus demn jebesmallgen Vorsitzenden übrigen Bestimmungen des Regulativs enthalten nur unwesent⸗ haben mit ihm in dem Gedanken gelebt, daß auch auf unsern die Kosten der Unterhaltung der Korrektionellen... 9 888 ommunal⸗Landtages und in dessen Behinderung dem Stell⸗ liche Abweichungen von den hannoverschen und nassauischen. flachen Küsten sich glänzend, farbenprächtig in vorhistorischer die Kosten der Armenpflege, die Unterstützungen mil⸗ v„vpertreter desselben, sowie aus sechs Mitgliedern, welche von dem Die nächste und wichtigste Aufgabe der ständischen Organe Zeit ein großartiges Völkerleben entfaltet habe, die Neuzeit dder Stiftungen, Armen., Wohlthätigkeiks⸗ und 8 Kommunal⸗Landtage aus seiner Mitte dergestalt gewählt werden, daß wird die Einrichtung und Verwaltung des Landarmen⸗ und Korri⸗ aber hat in kritischer Weise die alten Sa en auf ihren geschicht Rettungsbäuser-. 11I”¹ 11“ Standesherren oder den Vertretern der dgegs bilden. Zu diesem Behufe ist dem ständischen Ver⸗ lichen Gehalt hin genau geprüft Augen bicklich noch 1 solch Ansäalt zu Hom 85 r Taubstummen⸗ 3 Zur Besorgung der laufenden Verwaltungsgeschäfte kann ein binnen eeSe 11““] eine Prüfung bei Julin statt. Wir geben im Folgenden die Kosten der Unterhaltung und Ergänzung der besoldeter Ober⸗Beamter (Landes⸗Direktor) angestellt werden, welcher trag ertheilt worden, über die Erwerbung oder Erbauung eines Land⸗ kesultate d rschungen, mie sie jetzt stehen. e. b Landesbibliotheken ““ 7890 vom Kommunal⸗Landtage zu wählen und vom Könige zu bestätigen Arbeits⸗ und epent, auch eines Armenhaufes, sowie üͤber die Auf⸗ erz. Jöre dichterische Verklärung haben die Ostseeküsten in der S¶Sehr erheblich sind die Aufwendungen, welche nach den h. ist. Dem Landets⸗Direktor können nach Bedürfniß noch andere in bringung der hierzu erforderlichen Kosten geeignete Vorschläge zu isländischen Jomsvikinga⸗Sage gefunden. Die Gegend der Verwaltungsausschusse dem Kommunal⸗Landtgoe 1 emn Hott bem gleicher Weise zu wählende obere Beamte (Landsyndikus ꝛc.) zugcordnet machen. Einstweilen werden die korrektionellen Nachhaften auf Kosten Odermündungen, welche im Altnordischen den Namen »Jom⸗ u“ estatteten werden 8 111AA“ des Landarmenverbandes von der Staatsbehörde in dem mit der führt, hatte frühzeitig Handelsverbindungen mit der entlegensten