1871 / 199 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Unter Berücksichtigung der in den Einkaufspreisen mehrerer roguen eingetretenen Veränderungen und der hierdurch noth⸗ wendig gewordenen Aenderung in den Taxpreisen der betreffenden Arzneimittel, habe ich eine Revision der Arzneitaxe angeordnet und eine neue Auflage derselben ausarbeiten lassen, welche mit dem 1. Januar 1872 in Kraft tritt. GG6”“ Berlin, den 1. Dezember 1871. v Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizin 8 von Mühler.

Das 40. Stück der Gesetzsammlung, welches heute ausge⸗ geben wird, enthält unter: 1 Nr. 7926 das Gesetz, betreffend die Aufhebung des Staats⸗ chatzes. Vom 18. Dezember 1871, unter Nr. 7927 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Sensburger Kreises im Betrage von 20,000 Thalern, V. Emission. Vom 20. November 1871; und unter Nr. 7928 die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung des revidirten Statuts der Korporation der Kauf⸗ mannschaft zu Magdeburg vom 3. Oktober 1871. Vom 14. ezember 1871. Berlin, den 19. Dezember 1871. Königliches Gesetzsammlungs⸗Debits⸗Comtoir.

Preußische Bank.

111X“ W D ch en⸗ U e b e r 1 ch t ““ 1 der Preußischen eeg vom 15. Dezember 1871. Aitiva.

1) Geprägtes Geld und Barren Thlr. 141,023,000 2) Kassenanweisungen, Privatbanknoten

und Darlehnskassenschinne 4,873,009 111414*“*“ 104,872,000 eeeeebee— 18,960,00 5) Staatspapiere, discontirte Schatzanweisun⸗

gen, verschiedene Forderungen und

bb 4,516,000 Passiva. 1

6) Banknoten im Umlaulf Tvhlr. 213,588,000

vCNNNIIIe ..B .. 23,308,000

8) Guthaben der Staatskassen, Institute

uüund Privatpersonen mit Einschluß des

Giroverkehrlis 5,629,000

Berlin, den 19. Dezember 1871. Königlich Preußisches Haupr⸗Bank⸗Direktorsum. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp Herrmann. Koch. von Koenen.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 18. Dezember. Ihre Majestät die verwittwete Königin hat auf die vom Magistrat er⸗ lassene Glückwunsch⸗Adresse folgendes Antwortschreiben erlassen:

Es hat Mir zur besonderen Freude und Genugthuung gereicht, auch in diesem Jahre bei der Wiederkehr Meines Geburtstags die Glückwünsche des Magistrats der Stadt Berlin zu empfangen. In⸗ dem Ich deshalb dem Magistrat für den ernuten Beweis alter treuer Anhänglichkeit Meinen freundlichsten Dank ausspreche, knüpfe Ich an denselben gern die aufrichtigsten Wünsche für das Wohlergehn und die mächtig aufstrebende Entwickelung der Mir so werthen Stadt und ihrer ganzen Einwohnerschaft.

Charlottenburg, den 5. Dezember 1871. Elisabeth.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag militärische Meldungen entgegen und besuchte dann den von Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Carl im Königlichen Schlosse veran⸗ stalteten Weihnachts⸗Bazar. Abends stattete Höchstderselbe mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin der Gräfin Charles Pourtalos einen Besuch ab und erschien darauf zur Vorstellung im O ernhause.

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Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten sagte der Staats⸗Minister von Selchow auf die Bemerkungen des Abg. Mühlenbeck eine Ver⸗ minderung der Beamtenzahl im Revisions⸗Kollegium zu. Bei Tit. 13 des landwirthschaftlichen Etats (Förderung der Landes⸗ Kultur) entspann sich eine längere Debatte zwischen den Re⸗ gierungs⸗Kommissaren Geh. Ober⸗Regierungs⸗Räthen Heyden und Greiff einer⸗ und den Abg. Parisius und Dr. Löwe anderer⸗

seits, welcher letztere sich einen speziellen, auf die Beseitig

der Körordnungen Fesheetn Antrag. vbrbehfel⸗ Ze Eigung (landwirthschaftliche Lehranstalten) beantragten die Kommissarien des Hauses, die Regierung aufzufordern, der Gründung von Ackerbau⸗Schulen auch in Zukunft finanziell nach Kräften entgegenzukommen. Der Abg. Parisius amendirte das Wort »Ackerbauschulen« in „mittleren und niederen landwirth. schaftlichen Lehranstalten«. Nach längerer Diskussion zwischen dem Staats⸗Minister v. Selchow, Regierungs⸗Kommissar Ge⸗ heimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Greiff und den Abgg. Budden⸗ berg, Miquel, v. Schorlemer⸗Alst und Elsner v. Gronow wurde der Antrag nebst dem Amendement angenommen. ei Tit. 16 (Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium) vertheidigte der Staats⸗

Minister v. Selchow diese Behoöͤrde gegen die Angriffe der Abgg Schmidt (Stettin) und Parisius. Zu Tit. 18 (Größere Landesmeliorationen und Deichbauten) beantragen die Kommissarien des Hauses, die Staatsregierung aufzufordern: .1) Fortan regelmäßig den Anlagen zum Staatshaushalts.Etat eine Uebersicht von dem Zustande der Provinziat⸗Meliorations⸗Fonds und der jährlichen Verwendung doraus beizufügen. 2) Die Denk⸗ schrift vom November 1867, betreffend eine Verwendung des Fonds fͤr Landes⸗Meliorationen, binsichtlich derjenigen Meliorationen, welche aus Stastsmitteln mindestens die Summe ven 1000 Thlr. erhalten haben, unter Angabe des Baukapitals, sowohl nach dem Anschlage wie nach der Ausführung und gleichzeitiger Mittheilung der prakti schen Erfolge (der ungefähren wirthschaftlichen Mehr⸗Erträge, Vortheile)

Vorlegung des nächstjährigen Etats zu versollständigen.

Ferner beantragte Abg. Parisius:

Die Staattregierung aufzufordern, dem Landtage spätestens in der nächsten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, wodurch die Vorschriften, betreffend die Ent⸗ und Bewässerungs⸗Zwangsgenossen⸗ schaften, dahin abgeändert werden, daß 1) Genossenschaften, welche die Erhöhung des wirthschaftlichen Ertrages der einbezirkten Grundstücke zum Zwece haben, nur dann gezründet werden darfen, wenn die Mehrzahl der Interessenten nach der Fläche und nach dem Grund⸗ steuer⸗Reinertraͤge des betheiligten Besitzes berechnet es beantragen; 2) Grundbesitzer zum Beitritt zu einer soichen Genossenschaft nicht gezwungen, vielmehr nur bei vorwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls dem Expropriationsverfahren unterworfen werden duürfen; 3) über alle Streitfragen der Rechtsweg gestattet wird; 4 die Staats⸗ regterung aufzufordern, fortan regelmäßig bei allen Landes⸗ meliorationen und Deichbauten, welche in der Ausführung besgriffen oder zur Ausführung vorbereitet sind, und für welche aus Staats⸗ fonds Darlehne oder Unterstützungen von 10,000 Thlr. oder darüber zur Verwendung kommen sollen, einen genauen Verwendungsplan vorzulegen.

Nach Befürwortung durch den Regierungs⸗Kommissa

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Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Greiff wurden die Anträge der Kommissarien genehmigt; der zweite Antrag des Abgeord⸗

neten Parisius wurde vom Antragsteller zurückgezogen; die drei übrigen gingen an die Justiz⸗Kommission. Zu Tit. 7 der außerordentlichen Ausgaben (Hebung der Fischerel) verhieß der Staats⸗Minister v. Selchow auf einen Antrag der Kom⸗ missarien des Hauses für die nächste Session den Entwurf eines Fischerei⸗Polizei⸗Gesetzes für die Binnensischerei der Monarchie. Für Vervollständigung des provisorischen Laboratoriums in Proskau sind 8750 Thlr. ausgesetzt. Zu dieser Position entspann sich eine kurze Debatte zwischen den Staats⸗Ministern v. Selchow und Camphausen einer⸗ und dem Abgeordneten Dr. Virchow andererseits. Darauf wurde jene genehmigt; damit war der Etat des landwirthschaftlichen Ministeriums erledigt. Die heutige (elfte) Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertische die Staats⸗ Minister Graf zu Eulenburg, v. Selchow, Camphausen und mehrere

Regierungs⸗Kommissare beiwohnten, wurde unter dem Vorsitz’ des Präsidenten v. Forckenbeck durch die Berathung über den

Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Aufhebung der Abgaben von Gesindebüchern (S. 4018 d. Bl.), eröffnet. Nach dem An⸗ trage des Referenten Abg. Kienitz, genehmigte das Haus die Vorlage ohne Debatte. In gleicher Weise wurde der Gesetz⸗Entwurf, be⸗ treffend die Erweiterung der Provinzial⸗Verbände der Provinz Sachsen und der Rheinprovinz (S. 3823 d. Bl.) unverändert angenommen, worauf das Haus in der Spezial⸗ berathung des Staatshaushalts⸗Etats für 1872 fortfuhr. Zu dem Etat der Gestütverwaltung, dessen Berathung von dem Regierungs⸗Kommissar Geh. Reg.⸗Rath Dannemann durch einen erläuternden Vortrag eingeleitet wurde, beantrag⸗ ten die Kommissarien des Hauses, die Königliche Staats⸗Regie⸗ rung aufzufordern:

1) noch vor der Schlußberathung in ernste Erwägung zu ziehen, ob nicht der Fonds »zum Ankauf von Pferden und Pferdetranspor⸗ ten« angemessen zu erhöhen sei; 2) bei Aufstellung des Etats pro 1873 in Erwägung zu nehmen, ob nicht dem litthauischen, dem branden⸗ burgischen und dem sächgschen Landgestüt dieselbe selbständige Stellung wie den übrigen Landgestüten, insbesondere durch Anstellung selbstän⸗ diger Vorsteher, zu geben sei. b

Nachdem der Abg. v. Wedell⸗Malchow die Annahme beider Fici. empfohlen hatte, nahm der Staats⸗Minister Camphausen das Wort, und wies darauf hin, daß im Laufe der letzten Jahre der Fonds für Ankauf der Pferde bereits er⸗

heblich erhöht worden sei; dennoch hoffe er die erforderlichen Mehrbeträge bereit stellen zu köͤnnen, falls das Haus die Anträge annehmen sollte. Der Abg. Graf Renard fragte, ob die Regierung geneigt sei, die Verhandlungen der auf Antrag des Landes⸗Okono⸗ mie⸗Kollegiums niedergesetzten Kommission zur Vorberathung ge⸗ eigneter Maßnahmen zur Beförderung der Pferdezucht nach den stenographischen Aufzeichnungen zu veröffentlichen. Der Staats⸗Minister v. Selchow antwortete, daß er sich nicht für berechtigt halte, gegen den ausdrücklich ausgesprochenen Willen mehrerer Mitglieder der Kommission ihre Reden zu veröffent⸗ lichen. Der Abg. Dr. Windthorst (Meppen) wünschte zu wissen, welches Resultat die Verhandlungen wegen Ueberlassung des Landgestüts zu Celle an die Provinz Hannover ge⸗ habt haben. Der Staats⸗Minister v. Selchow erklärte, daß die Regierung auf diesen Wunsch nicht eingegangen sei, weil sie Bedenken getragen habe, einer schon an sich reich dotirten Provinz noch ein so bedeutendes Vermögensobjekt ohne Ent⸗ schädigung zu schenken. Der Abg. v. Bennigsen erinnerte daran, daß ein solches Geschenk keinen bringe, sondern bedeu⸗ tende Kosten erfordere. Trotzdem sei die Provinz Hannover bereit, im öffentlichen Interesse einen Theil dieser Last zu über⸗ nehmen, weil unter den gegenwärtigen Verhältnissen die han⸗ noverische Pferdezucht zurückgehe.

Der Abg. Graf Lehndorff bestritt diese letzte Behauptung, die Qualität der jetzt auf dem Gestüt in Celle vorhandenen Zuchthengste sei unstreitig besser als früher. Abg. v. Wedell⸗ Vehlingsdorf bat um die Einrichtung eines Landgestüts für Pommern, der einzigen Provinz, die eines solchen Instituts noch entbehre. Der Staats⸗Minister v. Selchow erkannte die Nothwendigkeit an und versprach in nächster Zeit dem Wunsche zu entsprechen. Die einzige Frage sei nur noch, an welchem Punkte das Gestüt anzulegen sei. Der 1. Antrag der Kom⸗ missare wurde angenommen, und bei Schluß des Blattes in die Spezialdiskussion des Etats eingetreten.

Die im letzten Herbst in Cincinnati zusammengetreten gewesene National⸗Prison⸗Association der Vereinigten Staaten, hat den Zusammentritt einer analogen internationalen cfün iß⸗Kommission für das kommende Jahr in Europa vorgeschlagen. Dieselhe wird, wie die »Deutsche Allg. Ztg.« mit⸗ theilt, im Juni 1872 in London stattfinden; England, Frank⸗ reich, Belgien, die Niederlande werden bestimmt und zahlreich vertreten sein, und auch die preußische Regierung hat dem des⸗ halb hier eingetroffenen Herrn Wines, vom Präsidenten Grant zum Kommissarius ad hoc ernannt, die Betheilung zugesagt, die Namens des Deutschen Reiches der Reichskanzler ebenfalls ver⸗ sprochen hat.

Graf Wartensleben, zur Kaiserlichen Gesandschaft in Italien versetzt, hat sich am 16. Abends nach Florenz be⸗ eben.

8 Der sächsische Gesandte am italienischen Hofe, früher in Paris, Graf von Seebach, ist am Sonntag, von Baden⸗ Baden kommend, hier eingetroffen und war gestern Mittag im auswärtigen Amte.

In Vertretung des Baron Oubril, der für acht bis vierzehn Tage nach St. Petersburg gereist ist, hat der Prinz Gortschakoff die Geschäfte der Kaiserlich russischen Gesandtschaft übernommen.

S. M. S. »Vinetac ist am 18. November c. auf der Rhede von Bahia zu Anker gegangen.

Erfurt, 11. Dezember. Wie die hiesige Königliche Regie⸗ rung bekannt macht, haben Se. Majestät der König ge⸗ nehmigt, daß vom 1. Januar k. J. ab die Stadt Erfurt aus dem Verbande des bisherigen Kreises Erfurt scheide und einen besondern Stadtkreis bilde, sowie daß der nach Ausscheidung der Stadt Erfurt verbleibende Theil des seitherigen Kreises Erfurt 68 selbständiger Landkreis Erfurt mit der Kreisstadt Erfurt ortbestehe.

Mheglenburg⸗Schwerin. Sternberg, 18. Dezember. In der 20. Sitzung der Landesversammlung vonn 16. De⸗ zember wurde u. A. der Entwurf einer Verordnung vom 15. d. Mts. vorgelegt, betr. die Rechnung nach Mark und Pfen⸗ nigen, und Ausprägung neuer Scheidemünzen. Der Verord⸗ nung sind zwei Großherzogliche Reskripte beigefügt, deren erstes u. A. besagt, »daß es geboten ist, statt eines Zwischenzustandes mit Thalern und zehntheiligen Groschen sofort auf die Einfüh⸗ rung der Geldrechnung nach Mark und Pfennigen zu greifen und damit den doch erforderlichen Uebergang zu dieser Rech⸗ nung nur zu anticipiren.“ Eine diesem ersten Reskript bei⸗ gefügte Anlage setzt die näheren Modalitäten für sofortige Einführung einer andern Münzwährung fest; dasselbe be⸗ stimmt u. A.:

„Der mehr und mehr hervortretende Mangel an Landesscheide⸗ münze (Schillingsstücke) und die Unthunlichkeit, angesichts der bevor⸗ stehenden definitiven Regelung der Reichsmünzverhältnisse noch weitere Ausprägungen von Schillingsstücken vorzunehmen, macht es erforder⸗

lich, die durch das Reichsgesetz vom 4. Dezember 1871 vorgesehene Münz⸗Eintheilung schon vorher in Unserm Großherzogthum zur Gel⸗ tung kommen zu lassen, und verordnen Wir daher nach hausvertrags⸗ mäßiger Kommunikation mit Seiner Königlichen Hoheit dem Groß⸗ herzoge von Mecklenburg⸗Strelitz und nach fattgehabter Berathung mit Unseren getreuen Ständen, wie folgt:

§. 1. An die Stelle des durch die Verordnungen vom 12. Ja⸗ nuar 1848 und vom 22. Januar 1858 als Münzeinheit bestimmten Thalers tritt von einem durch Unser Staats⸗Ministerium zu bestim⸗ menden Zeitpunkt als Münzeinheit die Mark, welche Ein Zehntel der durch das Reichsgesetz vom 4. Dezember 1871 geschaffenen Reichs⸗ Lolp mücene (Zehnmarkstück) beträgt. ie Mark wird eingetheilt in

ennige.

§. 2. Die bisher gesetzlichen Courantzsünzen des Vierzehn⸗, beziehungsweise Dreißigthalerfußes werden beibehalten, und zwar der Thaler zum Werth von drei Mark; das Sechszehnschillingsstück Thlr.) zum Werth von einer Mark, das Achtschillingsstück ( Thlr.) zum Werth von einer halben Mark sder fuͤnfzig Pfennigen; imgleichen die als Scheidemünze ausgeprägten Vierschillingsstücke (½2 Thlr.) zum Werth von fünf und zwanzig Pfennigen.

.3. Als Scheidemünze soll ferner geprägt werden: 1) In Silber nach dem Verhältniß von 103 ½ Mark aus einem Pfunde n Silbers: a) Zehnpfennigstücke, von denen Tausend fünf und breißig (1035) Stück ein Pfund feinen Silbers enthalten und von denen Zweihundert sieben und zwanzig sieben Zehntel (227 ⁄¾¼.) Stück ein Pfund wiegen. b) Fünfpfennigstücke, von denen Zweitausend siebzig (2070) Stück ein Pfund feinen Silbers enthalten und von denen Vierbundert fünf und fünfzig vier Zehntel (455 %) ein Pfund wiegen. 2) In Kupfer: Fünfpfennige, Zweipfennige und Pfennige, wobei 100 Pfund Kupfer höchstens zu 336 Mark ausgebracht werden sollen. Welche fremde Scheidemünze bei Unseren Kassen zugelassen werden soll, bleibt der Bestimmung Unseres Finanz⸗Ministerii vorbehalten.

§. 4. Zahlungen, welche in Einhalb⸗Markstücken geleistet werde köͤnnen, ist Niemand in kleinerer Münze anzunehmen verpflichtet.

§. 5. Von dem im §. 1 gedachten Zeitpunkt an findet der Geld⸗ verkehr bei öffentlichen Kassen und im Privatverkehr nach Mark und Pfennigen statt.

Der Landtag beschloß in seiner heutigen Sitzung zu dem Großherzoglich schwerinschen Reskript, betreffend die An wendung des Expropriationsgesetzes auf eine von Berlin über Neu⸗Ruppin, Parchim, Schwerin und Lübeck nach Kiel zu er bauende Eisenbahn seine Zustimmung zu erklären. G

Sachsen⸗Weimar. Weimar, 17. Dezember. Eine telegraphischen Nachricht zufolge, ist der Erbgroßherzog mit Seiner Braut und Deren Vater gestern in St. Petersburg eingetroffen.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 15. Dezember In seiner Sitzung am 13. d. verhandelte der Landtag über der Bau eines neuen Museums. Der Vorschlag der Staatsregie⸗ rung, welche dazu den Platz des abzureißenden alten Hoftheaters im Schloßgarten für das Gebäude anbot, fand wenig Anklang Als Gegenvorschlag wurde der Plan aufgestellt, das Gebäud

in etwas größeren Dimensionen in demjenigen Theile des Schloß⸗

gartens zu errichten, welcher an die Bahnhofstraße angrenzt. Dieser Vorschlag fand schließlich mit Ausnahme nur eine Stimme, die Billigung der Landschaft, und wurde die Regie rung aufgefordert, der Landschaft bei ihrem nächsten Zusamme tritt ein anderweites Projekt für das neue Museumsgebäud vorzulegen und dabei das Absehen auch darauf zu richten, daß außer den v. Lindenau'schen Sammlungen und der damit ver⸗ bundenen Schule, sowie den Sammlungen der »Naturforschen den Gesellschafte auch für die Sammlungen der »Geschichts und Alterthumsforschenden Gesellschaft« ausreichende Räumlich⸗ keiten gewonnen würden.

Anhalt. Dessau, 16. Dezember. Nachdem der Land tag gestern den Antrag des Referenten Abg. Dr. Kretschma (Cöthen): »den bꝛabsichtigten Verkauf von Leopoldshall nich zu genehmigen«, mit 18 gegen 16 Stimmen angenommen hatte, erklärte der Staats⸗Minister Dr. v. Larisch, daß wegen der Abwerfung des Regierungsantrages, deren Folgen sich sofort nicht übersehen ließen, der Landtag bis zum 18. d. M. vertagt werde. 1 8 8 2

Schaumburg⸗Lippe. Bückeburg, 17. Dezember. In Gemäßheit des landesherrlichen Patentes d. d. Bückeburg, den 17. November d. J., und der Ausführungs⸗Bekanntmachung Fürstlicher Regierung vom 18. ejusd. m. hatten sich die auf Grund des Verfassungsgesetzes vom 17. November 1868 er⸗ wählten Landesvertreter heute hier versammelt.

Nachdem der Abgeordnete Everding als ältestes Mitglied das Alters⸗Präsidium und der Abgeordnete Teubner als jüngstes Mitglied das Schriftführer⸗Amt übernommen hatten begrüßte Ersterer die Versammlung und ließ Fürstlicher Re gierung die vorläufige Konstituirung des Landtages anzeigen Seitens Fürstlicher Regierung verlas der Geheime Regierungs Rath von Campe alsdann die folgende Ansprache: 1

Geehrte Herren vom Landtage! Namens Sr. Durchlaucht meines gnädigst regierenden Fursten und Herrn habe ich den diesjährigen ordentlichen Landtag des Fürstenthums zu eröͤffnen. Vorab aber soll ich bei ihrem ersten Zusammentreten nach dem großen ruhmreich durchkämpften Kriege den Empfindungen der Anerkennung und de